3. REGIONALER WALDBERICHT RHEINLAND-PFALZ 3. REGIONALER WALDBERICHT RHEINLAND-PFALZ

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "3. REGIONALER WALDBERICHT RHEINLAND-PFALZ 3. REGIONALER WALDBERICHT RHEINLAND-PFALZ"

Transkript

1 3. REGIONALER WALDBERICHT RHEINLAND-PFALZ 3. REGIONALER WALDBERICHT RHEINLAND-PFALZ PEFC-Arbeitsgruppe Rheinland-Pfalz

2

3 3. REGIONALER WALDBERICHT RHEINLAND-PFALZ

4

5 Inhalt Inhalt Seite Abbildungen... III Tabellen... V Indikatoren... VII 1. Das PEFC-System kurzgefasst Ziele und Kriterien / Indikatoren Das Zertifizierungsverfahren im Überblick Die Region Rheinland-Pfalz Zum Stand der PEFC-Zertifizierung in Rheinland-Pfalz Die PEFC-Arbeitsgruppe Rheinland-Pfalz Verfahren zur Systemstabilität Zertifizierungsstelle Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Kriterien und Indikatoren Einleitung Beschreibender Teil Wald- und Eigentumsstruktur (Indikator 1) Waldfläche je Einwohner (Indikator 2) Kohlenstoffvorrat in Holzbiomasse und in Böden (Indikator 3) Waldzustand (Indikator 4) Unterstützung des Nichtstaatswaldes (Beratung, Betreuung, Förderung) (Indikator 5) Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Indikator 6) Wegedichte, Wegeneubau, Wegeunterhaltung (Indikator 7) Anzahl der im Cluster Forst und Holz beschäftigten Personen (Indikator 8) Generhaltungsbestände und anerkannte Saatguterntebestände (Indikator 9) Niederwald, Mittelwald, Hutewald (Indikator 10) Anzahl der Plätze auf Waldflächen, denen kulturelle oder spirituelle Werte zugeordnet sind (Indikator 11) Normativer Teil Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen (Helsinki-Kriterium 1) Waldfläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan oder etwas Gleichwertigem bewirtschaftet wird (Indikator 12) I

6 Inhalt Vorratsstruktur (Indikator 13) Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen (Helsinki- Kriterium 2) Gekalkte Waldfläche (Indikator 14) Fällungs- und Rückeschäden (Indikator 15) Eingesetzte Pflanzenschutzmittel (Indikator 16) Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder Holz und Nichtholz (Helsinki-Kriterium 3) Verhältnis Zuwachs Nutzung (Indikator 17) Pflegerückstände (Indikator 18) Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen (Helsinki-Kriterium 4) Baumartenanteile und Bestockungstypen (Indikator 19) Anteil Naturverjüngung, Vor- und Unterbau (Indikator 20) Anteil der durch die Standortskartierung erfassten Fläche, einschließlich Empfehlungen für die Baumartenwahl (Indikator 21) Verbiss- und Schälschäden (Indikator 22) Naturnähe der Waldfläche (Indikator 23) Volumen an stehendem und liegendem Totholz (Indikator 24) Vorkommen gefährdeter Arten (Indikator 25) Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung vor allem Boden und Wasser (Helsinki-Kriterium 5) Waldflächen mit Schutzfunktionen (Indikator 26) Gesamtausgaben für langfristige nachhaltige Dienstleistungen aus Wäldern (Indikator 27) Abbaubare Betriebsmittel (Indikator 28) Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Bedingungen (Helsinki-Kriterium 6) Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Forstbetriebe (Indikator 29) Häufigkeit von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der Waldwirtschaft (Indikator 30) Zahl und Struktur der Aus- und Fortbildungsangebote (Indikator 31) Kontrollergebnisse der Audits Impressum Quellen II

7 Abbildungen Abbildungen Seite Abbildung 1: PEFC-zertifizierte Waldfläche in Deutschland... 2 Abbildung 2: Schema des regionalen Zertifizierungsverfahrens Regionales Zertifikat... 4 Abbildung 3: Schema des Zertifizierungsverfahrens Teilnahme der Waldbesitzer... 4 Abbildung 4: Waldtypen in Rheinland-Pfalz (nur öffentlicher Wald / Daten der Forsteinrichtung 2008) Abbildung 5: Organisation von Landesforsten Rheinland-Pfalz Abbildung 6: Sitz der Dienststellen von Landesforsten Abbildung 7: Besitzartenverteilung Abbildung 8: Waldbesitzartenverteilung Abbildung 9: Gesundheitszustand der Hauptbaumarten Abbildung 10: Entwicklung der Schadstufenverteilung über alle Baumarten 1984 bis Abbildung 11: Anteil der deutlich geschädigten Probebäume am einzelnen Aufnahmepunkt Abbildung 12: Käferholzeinschlag in Rheinland-Pfalz (alle Waldbesitzarten; 2009 bis einschließlich September) Abbildung 13: Zufällige Nutzung an Insektenholz Gesamtwald Rheinland-Pfalz Abbildung 14: Nährstoffversorgung Abbildung 15: Rohholznutzung und potenzial im Privatwald Abbildung 16: Vorratsstruktur nach Entwicklungsphasen und Waldbesitzarten Abbildung 17: Holzvorrat und einschlag in den Landes- und Körperschaftsforsten Abbildung 18: Menge eingesetzter Pflanzenschutzmittel (Staats- und Kommunalwald) Abbildung 19: Menge aller ausgebrachten Wildschadensverhütungsmittel (Staats- und Kommunalwald) Abbildung 20: Anteile von Laubwald und Eiche an der Gesamtwaldfläche in Rheinland-Pfalz und Deutschland in % Abbildung 21: Waldtypen im rheinland-pfälzischen Staats- und Kommunalwald Abbildung 22: Stratifizierte Anteile Mischbestandstypen (linke Grafik) und Baumartenanteile innerhalb der Reinbestände (rechte Grafik) im öffentlichen Wald von Rheinland- Pfalz Abbildung 23: Baumartenspezifische Verteilung der Verbiss-Gefährdungsstufen (2.029 Gutachten) Abbildung 24: Baumartenspezifische Verteilung der Schälschaden-Gefährdungsstufen (936 Gutachten) III

8 Abbildungen Abbildung 25: Zeitliche Entwicklung der Gefährdungsgrade nach Wildart und Jagdbezirkskategorie Abbildung 26 : Anteil verbissener Pflanzen innerhalb der Baumartengruppen (Zusammenfassung der einzelnen Flächenergebnisse auf Landesebene) Abbildung 27: Anteil geschälter Bäume innerhalb der Baumartengruppen (Zusammenfassung der einzelnen Flächenergebnisse auf Landesebene) Abbildung 28: Einschlag im Staatswald nach Holzartengruppen Abbildung 29: Entwicklung der Unfallzahlen im Staatswald Abbildung 30: Unfallverteilung auf Arbeitsbereiche im Staatswald Abbildung 31: Unfallverteilung auf Arbeitsbereiche im Kommunal- und Privatwald Abbildung 32: Anzahl Unfälle nach Unfallschwere im Staatswald Abbildung 33: Anzahl der Unfälle bezogen auf die verschiedenen Unfallursachen im Staatswald..143 Abbildung 34: Anzahl der Unfälle bezogen auf die verschiedenen Unfallursachen im Kommunal- und Privatwald IV

9 Tabellen Tabellen Seite Tabelle 1: Zertifizierter Waldbesitz (Stand )... 7 Tabelle 2: Mitglieder der PEFC-Arbeitsgruppe... 8 Tabelle 3: Systemstabilität Aufgaben und Verantwortlichkeiten Tabelle 4: Bestellte Multiplikatoren Tabelle 5: Verhältnis Laub-/ Nadelbäume Tabelle 6: Forstbetriebliche Strukturen Tabelle 7: Verteilung des Waldeigentums Tabelle 8: Schadflächen Tabelle 9: Leistungen im Körperschaftswald Tabelle 10: Leistungen im Privatwald Tabelle 11: Wegedichte Tabelle 12: Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesforsten (2008) Tabelle 13: Ausgewiesene Generhaltungsbestände Tabelle 14: Erhaltungssamengärten ausgewählter Straucharten in Rheinland-Pfalz (Stand 2009) Tabelle 15: Erhaltungssamengärten ausgewählter Baumarten (Stand 2009) Tabelle 16: Erntezulassungsregister Tabelle 17: Waldfläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan bewirtschaftet wird Tabelle 18: Vorrats- und Zuwachsentwicklung im Staats- und Körperschaftswald Tabelle 19: Prozentuale Entwicklung der BHD-Klassenverteilung 2002 zu 2008 im Staats- und Körperschaftswald Tabelle 20: Vorratsverteilung [Efm] nach Waldbesitzarten Tabelle 21: Vorräte [Efm] pro ha nach Waldbesitzarten Tabelle 22: Bodenschutzkalkungen Tabelle 23: Waldfläche mit Sonstigen Schäden = alle Schäden außer Schäl- und Splitterschäden Tabelle 24: Verhältnis zwischen jährlichem Zuwachs und jährlicher Nutzung [Efm/ha] Tabelle 25: Ökologische Hauptbaumarten im Staats- und Körperschaftswald Tabelle 26: Schutzgebiete Tabelle 27: Waldfläche nach Entstehungsart Tabelle 28: Geplante Verjüngungsflächen [ha] nach Waldbesitzarten Tabelle 29: Anzahl ausgewerteter Gutachten und repräsentierte Waldfläche der letzten Erhebung im Jahr Tabelle 30: Schälschäden [%] nach Schadensgraden und Besitzarten V

10 Tabellen Tabelle 31: Naturnähe nach Bestockungstyp (ha und %) gemäß Baumarten zusammensetzung der Hauptbestockung Tabelle 32: Definitionen der Naturnähe nach Bundeswaldinventur Tabelle 33: Vogelarten nach Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie, die ihren Verbreitungsschwerpunkt im Wald haben bzw. auf Wälder als Habitate überwiegend angewiesen sind Tabelle 34: Vorkommen von FFH-Pflanzenarten im Wald Tabelle 35: Vorkommen von FFH-Tierarten im Wald Tabelle 36: Natura 2000-Gebiete Tabelle 37: Prozessschutzflächen im Staatswald Tabelle 38: Schutzgebiete Tabelle 39: Funktionen der Waldfläche in Rheinland-Pfalz Tabelle 40: Gesamtausgaben für Umweltvorsorge und Erholung und Umweltbildung Tabelle 41: Angebote der Forstlichen Umweltbildung Tabelle 42: Personal in der Forstlichen Umweltbildung Tabelle 43: Entwicklung des Holzeinschlags [Efm] von Tabelle 44: Preisentwicklung im Staatswald von (alle Holzarten) Tabelle 45: Holzverkauf aus dem Staatswald nach Branchen Tabelle 46: Jagdstrecke im Jagdjahr 2007/2008 auf der von Landesforsten genutzten Jagdfläche ( ha) Tabelle 47: Umweltbildung und Walderholung (2008) Tabelle 48: Leistungen im Körperschaftswald Tabelle 49: Leistungen im Privatwald Tabelle 50: Unfallzahlen im Kommunal- und Privatwald (2009) Tabelle 51: Ausbildungsverhältnisse bei Landesforsten Rheinland-Pfalz Tabelle 52: Qualifizierungsangebote für Waldbesitzende Tabelle 53: Sonstige Leistungen Tabelle 54: Teilnehmerstatistik Tabelle 55: Ergebnisse der Auditprotokolle VI

11 Indikatoren Indikatoren Seite (1) Wald-/Eigentumsstruktur...29 (2) Waldfläche je Einwohner...33 (3) Kohlenstoffvorrat in Holzmasse und Böden...34 (4) Waldzustand...36 (5) Unterstützung des Nichtstaatswaldes (Beratung, Betreuung, Förderung)...44 (6) Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse...50 (7) Wegedichte, Wegeneubau, Wegeunterhaltung...54 (8) Anzahl der im Cluster Forst und Holz beschäftigten Personen...57 (9) Generhaltungsbestände und anerkannte Saatguterntebestände...60 (10) Niederwald, Mittelwald, Hutewald...65 (11) Anzahl der Plätze auf Waldflächen, denen kulturelle oder spirituelle Werte zugeordnet sind...67 (12) Waldfläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan oder etwas Gleichwertigem bewirtschaftet wird...69 (13) Vorratsstruktur...72 (14) Gekalkte Waldfläche...78 (15) Fällungs- und Rückeschäden...81 (16) Eingesetzte Pflanzenschutzmittel...83 (17) Verhältnis Zuwachs - Nutzung...87 (18) Pflegerückstände...90 (19) Baumartenanteile und Bestockungstypen...92 (20) Anteil Naturverjüngung, Vor- und Unterbau...99 (21) Anteil der durch die Standortskartierung erfassten Fläche, einschließlich Empfehlungen für die Baumartenwahl (22) Verbiss- und Schälschäden (23) Naturnähe der Waldfläche (24) Volumen an stehendem und liegendem Totholz (25) Vorkommen gefährdeter Arten (26) Waldflächen mit Schutzfunktionen (27) Gesamtausgaben für langfristige nachhaltige Dienstleistungen aus Wäldern (28) Abbaubare Betriebsmittel (29) Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Forstbetriebe (30) Häufigkeit von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der Waldwirtschaft VII

12 Indikatoren (31) Zahl und Struktur der Aus- und Fortbildungsangebote VIII

13 1. Das PEFC-System - kurzgefasst 1. Das PEFC-System kurzgefasst Das Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung PEFC basiert inhaltlich auf internationalen Beschlüssen der Nachfolgekonferenzen der Umweltkonferenz von Rio (1992). Bei uns sind dies die Kriterien und Indikatoren, die auf den Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa (Helsinki 1993, Lissabon 1998, Wien 2003) von 37 Nationen im Pan- Europäischen Prozess verabschiedet wurden. Der PEFC-Prozess wurde im August 1998 von skandinavischen, französischen, österreichischen und deutschen Waldbesitzern initiiert. Als Pan European Forest Certification Council (PEFCC) am 30. Juni 1999 in Paris gegründet, traten 2002 auch nicht-europäische Mitglieder bei, so dass am die Bedeutung des Akronyms PEFC in Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes geändert wurde. PEFC bildet den internationalen Rahmen zur Anerkennung nationaler Zertifizierungssysteme und initiativen. Das Technische Dokument sowie die Satzung des PEFCC ( definieren Mindestanforderungen für Waldzertifizierungssysteme und Standards, die auf nationaler und regionaler Ebene erfüllt werden müssen. Holz und Holzprodukte, die den Anforderungen von PEFC genügen, können mit dem PEFC-Gütesiegel gekennzeichnet werden, wenn ein glaubwürdiger Produktkettennachweis (Chain-of-Custody) sichergestellt ist. 66 Prozent der bundesdeutschen Waldfläche in 13 Regionen sind zurzeit unter dem Dach von PEFC, dass entspricht über 7,3 Mio ha (vgl. Abbildung 1). PEFC ist damit nicht nur weltweit sondern auch in Deutschland das mit Abstand erfolgreichste Waldzertifizierungssystem. 1

14 1. Das PEFC-System - kurzgefasst Abbildung 1: PEFC-zertifizierte Waldfläche in Deutschland 1.1 Ziele und Kriterien / Indikatoren 1 Vorrangiges Ziel von PEFC ist die Dokumentation und Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Hinblick auf ökonomische, ökologische sowie soziale Standards. Ferner bietet die Waldzertifizierung ein hervorragendes Marketinginstrument für den nachwachsenden Rohstoff Holz, das zur Verbesserung des Images der Forstwirtschaft und ihrer Marktpartner beiträgt. Die zentrale Grundlage der Begutachtung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung bilden bei PEFC die Kriterien, Indikatoren und operativen Empfehlungen, die auf den Ministerkonferenzen 1 Textauszüge aus: 2

15 1. Das PEFC-System - kurzgefasst von Helsinki (1993), Lissabon (1998) und Wien (2003) sowie auf jeweils folgenden Expertentreffen erarbeitet wurden. Diese Indikatorenliste ist im Wesentlichen nach den sechs Helsinki-Kriterien geordnet: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen (Helsinki-Kriterium 1) Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen (Helsinki-Kriterium 2) Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder Holz- und Nichtholz (Helsinki-Kriterium 3) Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen (Helsinki-Kriterium 4) Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung vor allem Boden und Wasser (Helsinki-Kriterium 5) Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Bedingungen (Helsinki- Kriterium 6) 1.2 Das Zertifizierungsverfahren im Überblick 2 Bezugsebene für die Zertifizierung nach PEFC ist die Region. Die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung wird auf regionaler Ebene dokumentiert und kontrolliert, da viele Nachhaltigkeitsweiser wie z.b. die Biodiversität auf einzelbetrieblicher Ebene nicht überprüfbar sind. Das Verfahren der regionalen Zertifizierung 3 wird mit der Bildung einer regionalen Arbeitsgruppe eingeleitet, an der sich neben Vertretern des Waldbesitzes alle relevanten Interessengruppen beteiligen können. Die Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben: a) Erarbeitung des Regionalen Waldberichtes, in dem anhand einer Checkliste von 31 Indikatoren die Waldbewirtschaftung in der Region durchleuchtet wird und Ziele für die nächsten fünf Jahre gesetzt werden. b) Entwicklung eines Handlungsprogramms (Ziele, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten). c) Erarbeitung und Umsetzung der Regelungen zur Systemstabilität, um in der konkreten Region sicherzustellen, dass die Waldbesitzer und die Öffentlichkeit mit Informationen versorgt werden und wirksame Rückkopplungsmechanismen ( internes Audit ) vorhanden sind. d) Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. e) Beschluss von Anträgen an und Abschluss von Verträgen mit PEFC Deutschland e.v. 2 3 Textauszüge aus: Zur ausführlichen Beschreibung des Verfahrens der regionalen Zertifizierung vgl. das Technische Dokument PEFC D 0001: 2009 ( ) 3

16 1. Das PEFC-System - kurzgefasst Nach Fertigstellung des Waldberichtes überprüft eine unabhängige Zertifizierungsstelle die Konformität mit den Anforderungen des PEFC und vergibt ein regionales Zertifikat (vgl. Abbildung 2). Abbildung 2: Schema des regionalen Zertifizierungsverfahrens Regionales Zertifikat Mit der positiven Begutachtung des regionalen Waldberichts erhalten die Waldbesitzer in der Region die Möglichkeit, an der Zertifizierung nach PEFC teilzunehmen. Notwendig ist dazu die Unterzeichnung einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung, mit der sich der Waldeigentümer zur Einhaltung der PEFC-Standards verpflichtet (siehe hierzu auch ). Nach Zahlung einer Gebühr in Höhe von 0,13 /ha/jahr (Betriebe unter 50 Hektar zahlen pauschal 5 Euro/Jahr) erhält der Waldbesitzer die PEFC-Urkunde und damit das Recht das PEFC-Label zu verwenden. Die Einhaltung der PEFC-Standards wird jährlich im Rahmen von Vor-Ort-Audits überprüft, die einen repräsentativen Anteil der teilnehmenden Betriebe in der Region umfassen. Die forstlichen Gutachter der Zertifizierungsstellen entscheiden bei Verstößen über die notwendigen Sanktionen (Korrekturmaßnahmen, Re-Audit, Entzug der Urkunde) (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3: Schema des Zertifizierungsverfahrens Teilnahme der Waldbesitzer 4

17 1. Das PEFC-System - kurzgefasst Zweck des Regionalen Waldberichtes ist die nachprüfbare und objektive Dokumentation der regionalen Waldbewirtschaftung und Waldentwicklung im Hinblick auf die Nachhaltigkeit anhand der vorgenannten Kriterien und ihrer Indikatoren. Dabei kommt den Zielsetzungen für die regionale Waldbewirtschaftung, v. a. im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung, eine besondere Bedeutung zu. Der vorliegende Regionale Waldbericht wurde im Rahmen der PEFC-Arbeitsgruppe Rheinland-Pfalz im Konsens erstellt. Wesentliche Vorarbeiten in Form der Berichtsentwürfe sowie die redaktionelle Gestaltung erfolgten durch die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz. Der Regionale Waldbericht 2010 ist nach den Berichten der Jahre 2000 und 2005 der dritte seiner Art. Er dient dem Ziel, eine Verlängerung der Konformitätserklärung einer PEFC-gerechten Waldwirtschaft in der Region Rheinland-Pfalz für eine weitere 5jährige Laufzeit bis zum Jahr 2015 zu erhalten. 5

18 2. Die Region Rheinland-Pfalz 2. Die Region Rheinland-Pfalz Ausgehend vom regionalen Ansatz des Zertifizierungssystems ist grundsätzlich der gesamte Waldbesitz einer Region (hier identisch mit dem Bundesland Rheinland-Pfalz) in den Vorgang der Zertifizierung einbezogen. Erstmals eingeleitet wurde das Verfahren der Zertifizierung mit der Bildung einer regionalen Arbeitsgruppe im Jahr Alle natürlichen und juristischen Personen, deren Ziel es ist, die Waldzertifizierung im Rahmen des PEFC-Systems und die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu unterstützen, das Bild der Forstwirtschaft in der Öffentlichkeit zu verbessern sowie die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz zu fördern, können Mitglied der regionalen Arbeitsgruppe werden. Der Zertifizierungsprozess zur erstmaligen Vergabe einer Konformitätserklärung für die Region Rheinland-Pfalz startete im Jahr Es bildete sich eine regionale Arbeitsgruppe, deren konstituierende Sitzung am stattfand. Im November 2000 konnte das Verfahren zur erstmaligen Erstellung des regionalen Waldberichtes Rheinland-Pfalz und zur Feststellung der Konformität der rheinland-pfälzischen Waldbewirtschaftung mit den Vorgaben nach PEFC erfolgreich abgeschlossen werden. In den Folgejahren wurden durch den Zertifizierer Kontrollstichproben nach den entsprechenden PEFC-Richtlinien durchgeführt und die Ergebnisse in Berichten dokumentiert (vgl. Die Ergebnisse wurden zudem im Rahmen der PEFC-Arbeitsgruppe veröffentlicht und diskutiert. Ggf. wurden Korrekturmaßnahmen, z. B. zusätzliche Informationsweitergaben über die PEFC-Multiplikatoren, im Rahmen des rheinland-pfälzischen Verfahrens zur Systemstabilität veranlasst. Nach der ersten 5jährigen Laufzeit der Konformitätserklärung für die Region Rheinland-Pfalz stand im Jahr 2005 die erstmalige Beantragung der Verlängerung der Konformität durch die PEFC-Arbeitsgruppe Rheinland-Pfalz an. Daraufhin wurde der erste Folgebericht des regionalen Waldberichtes Rheinland-Pfalz erstellt und durch den Zertifizierer überprüft. 6

19 2. Die Region Rheinland-Pfalz Privatwald n Betriebe FBG n Betriebe Landes-/ Bundeswald n Betriebe Kommunalwald n Betriebe Summe 2.1 Zum Stand der PEFC-Zertifizierung in Rheinland-Pfalz Die nachfolgende Tabelle 1 zeigt den Umfang des zertifizierten Waldbesitzes in Rheinland- Pfalz 4, aufgegliedert nach Waldbesitzarten und im Vergleich zu anderen Bundesländern bzw. der Bundesebene (vgl. auch Abbildung1). Veränderungen (Stand ) ha n Betriebe ha ha ha ha ha Baden- Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen SUMME Gesamt Tabelle 1: Zertifizierter Waldbesitz (Stand ) 4 7

20 2. Die Region Rheinland-Pfalz 2.2 Die PEFC-Arbeitsgruppe Rheinland-Pfalz Der Regionale Waldbericht wird in der regionalen Arbeitsgruppe erarbeitet. 5 In der Arbeitsgruppe sollen die Vertreter des Waldbesitzes sowie Repräsentanten der relevanten interessierten Gruppen (Marktpartner der Forstwirtschaft, Umweltverbände, Gewerkschaften, berufsständische Vertretungen, Verbraucherverbände, forstliche Lohnunternehmer u. a.) beteiligt sein (vgl. Tabelle 2). Allen an der Erstellung des Regionalen Waldberichtes interessierten Gruppen steht die Mitarbeit in der regionalen Arbeitsgruppe offen. Name Vertretene Organisationen Status Schuh, Dr. Wolfgang Waldbesitzerverband (Geschäftsführer) Mitglied (Vorsitzender) Bischoff, Ralf Zentralstelle der Forstverwaltung Berater Bücking, Dr. Michael Ministerium für Umwelt, Forsten und Berater Verbraucherschutz Dorschel, Stefan Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Mitglied Fenkner-Gies, Dr. Ute Forstamt Kaiserslautern Mitglied Fischer, Hans-Günter Verbandsgemeinde Linz Mitglied Hillen, Hermann-Josef Land- u. Forstwirtschaftliche Mitglied Berufsgenossenschaft Hoffmann, Hans-Dietrich Ministerium für Umwelt, Forsten und Stellv. Mitglied Verbraucherschutz Hövel, Freiherr von Friedrich Waldbesitzerverband Mitglied Jacob, Dr. Jens Ministerium für Umwelt, Forsten und Mitglied Verbraucherschutz Jochum, Michael Forschungsanstalt für Waldökologie u. Berater Forstwirtschaft Kraft, Dr. Herbert Bundesforstamt Baumholder Mitglied Lehnert, Johannes Verband der Rheinland-Pfälzischen Säge- Mitglied und Holzindustrie e.v. Lüken, Clemens Verband der Rheinland-Pfälzischen Säge- Mitglied und Holzindustrie e.v. Merg, Anne ANW Rheinland-Pfalz Mitglied Michel, Otto FUV Rheinland-Pfalz e.v. Mitglied Remmy, Klaus Verband Forstl. Sachverständiger Stellv. Mitglied Rohs, Siegfried IG BAU Mitglied Rudolph, Hans-Dieter VFRS Mitglied Schimpgen, Hans-Peter BDF Mitglied Schlapkohl, Dr. Heinz BUND Berater Senftleben, Jörg IG BAU Stellv. Mitglied Steden, Lorenz Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.v. Mitglied Vogt, Wolfgang Forstamt Bad Sobernheim Mitglied (stellv. Vorsitzender) Tabelle 2: Mitglieder der PEFC-Arbeitsgruppe 5 Die PEFC-Arbeitsgruppe Rheinland-Pfalz ist als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts organisiert (vgl. Technisches Dokument 1001:2009, Ziffer 2.3) 8

21 2. Die Region Rheinland-Pfalz In der regionalen Arbeitsgruppe wird der Waldbesitz vertreten durch: den Waldbesitzerverband Rheinland-Pfalz mit Mitgliedern aus den Bereichen Privatwald, Kommunalwald, sonstige Körperschaften und Kirchenwald, Bundesforstbetrieb Rhein- Mosel das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz / Landesforsten Rheinland-Pfalz als Vertreter des Staatswaldes mit Dienstleistungsaufgaben für alle Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz. 2.3 Verfahren zur Systemstabilität PEFC-Deutschland sieht in den technischen Dokumenten 0001:2009 (Systembeschreibung zur Zertifizierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Deutschland) und 1001:2009 (Anforderungen an die Region einschließlich Indikatorenliste) die Darlegung wirksamer Verfahren zur Systemstabilität vor (vgl _anforderungen_an_die_region_1.pdf Technisches Dokument 1001:2009: 6. Verfahren zur Systemstabilität, S. 7 ff.): Die Region muss wirksame Verfahren darstellen, die zur Systemstabilität beitragen. Dabei können der Systemstabilität Maßnahmen und Elemente dienen, die sicherstellen, dass a) die teilnehmenden Betriebe und interessierte Kreise über die PEFC-Vorgaben und das Zertifizierungsverfahren ausreichend informiert und eingebunden sind, z.b. über das Angebot von Informationsveranstaltungen, b) Informationen über die Einhaltung der PEFC-Standards in den teilnehmenden Betrieben vorliegen und ggf. geeignete Maßnahmen ergriffen werden, c) eingehende Informationen zur PEFC-Zertifizierung der Region ausgewertet und ggf. geeignete Maßnahmen ergriffen werden, d) die Erreichung der im Regionalen Waldbericht formulierten Ziele verfolgt wird und ggf. geeignete Maßnahmen ergriffen werden; insbesondere haben die Forstbetriebsgemeinschaften, welche die Urkunde gemäß oder nutzen, regelmäßig Informationen an die regionale Arbeitsgruppe weiterzuleiten, e) die Aktualität des Regionalen Waldberichtes gegeben ist und ggf. in Zwischenberichten (gem. Ziffer ) die relevanten Änderungen dargestellt werden (Daten, Ziele u.a.). Maßnahmen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen festgelegt und dokumentiert sein. Die Funktionsfähigkeit der Verfahren zur Systemstabilität muss vor der Vergabe des regionalen Zertifikates gegenüber der Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden. Der Informations- 9

22 2. Die Region Rheinland-Pfalz austausch muss dokumentiert werden. Die teilnehmenden Betriebe sind über die Verfahren ausreichend zu informieren. Die Verfahren zur Systemstabilität werden im Rahmen der regionalen Zertifizierung auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Grundsätzlich sollen die bestehenden forstlichen Strukturen und Abläufe von Planung, Vollzug und Kontrolle genutzt und zusätzliche Bürokratie vermieden werden. Die flächendeckende und alle Waldbesitzarten umfassende Forstamtsorganisation mit ihrem Reviersystem sowie die Einrichtung der Waldbauvereine (vgl. Indikator 6) bilden eine geeignete Grundlage, auf der die Verfahren zur Systemstabilität aufbauen können. Im Rahmen der Bewirtschaftung des Staatswaldes, bei der forstfachlichen Leitung im Körperschaftswald bzw. der Beratung der Waldbesitzenden haben die örtlich zuständigen Forstamts- und Revierleiter und ggf. eingesetztes Funktionspersonal die PEFC-Standards und die regionalen Ziele im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben zu beachten und umzusetzen, sofern die Forstbetriebe an dem PEFC-Verfahren teilnehmen. Die Ziele und PEFC-Standards können so unmittelbar in der Planung und Umsetzung der konkreten Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung verfolgt werden. Bei der Bewirtschaftung der Bundesforsten werden die PEFC-Standards und die regionalen Ziele durch den Geschäftsbereich Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beachtet und umgesetzt. Die Eigentümer, Nutzungsberechtigten bzw. Verantwortlichen für den Waldbesitz oder deren bestellte Vertreter sind über alle relevanten Sachverhalte im Zusammenhang mit einer an den PEFC-Richtlinien ausgerichteten Waldbewirtschaftung umfassend und regelmäßig zu informieren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Ergebnisse der jährlichen Überprüfungen durch den Zertifizierer. Im Kleinprivatwald kommt den Privatwaldbetreuungsbeamten eine besondere Bedeutung zu. Ihre Aufgabe besteht in der Beratung und ggf. fallweisen oder ständigen Mitwirkung bei der Bewirtschaftung. Durch ihren vorwiegenden Einsatz im Kleinprivatwald tragen sie maßgeblich mit dazu bei, die Systemstabilität im Kreis dieser Waldbesitzer zu gewährleisten. Ein weiterer Beitrag zur Systemstabilisierung wird im Bereich des Privatwaldes durch die Waldbauvereine geleistet (vgl. hierzu auch: Ihnen obliegt die grundsätzliche Verantwortung zur Wahrung der PEFC-Standards und weiteren Regelungen innerhalb der Mitgliedschaft des Waldbauvereins als forstwirtschaftlichem Zusammenschluss. Den Organen des Waldbauvereins kommt eine maßgebliche Informations-, Aufklärungs- und 10

23 2. Die Region Rheinland-Pfalz Überwachungsfunktion zu, bei der sie durch die in der Privatwaldbetreuung tätigen Mitarbeiter der örtlichen Forstverwaltung unterstützt werden. Die Waldbauvereine berichten der regionalen PEFC-Arbeitsgruppe jährlich über die Umsetzung der PEFC-Zertifizierung. Auftretende Abweichungen von den Bewirtschaftungsrichtlinien nach PEFC-Deutschland im einzelnen Betrieb sind von den Waldbesitzern zu korrigieren. Dies gilt insbesondere für ggf. aufgetretene Mängel, die im Rahmen der Zwischenprüfungen durch den Zertifizierer ermittelt und im Auditbericht aufgeführt wurden. Darüber hinaus sind festgestellte erhebliche, dauernde oder sich wiederholende Abweichungen, die vorsätzlich den PEFC-Standards zuwiderlaufen, den PEFC-Verantwortlichen vor Ort (vgl. Tabelle 3) zu melden. Diese haben zunächst die kritikwürdigen Sachverhalte in vertraulicher Weise zu prüfen und zu bewerten, um daraufhin im Zusammenwirken mit dem betroffenen Waldbesitzer die problematischen Sachverhalte auszuräumen bzw. Wege und Zeithorizonte zu deren Behebung festzulegen. Ist ein solches einvernehmliches Vorgehen mit dem betroffenen Waldbesitzer nicht möglich, ist der Sachverhalt der PEFC-Arbeitsgruppe Rheinland-Pfalz zu melden, die ggf. den Entzug der Teilnahmeurkunde über die Zertifizierungsstelle einleitet. Zuvor ist der Sachverhalt in der PEFC- Arbeitsgruppe Rheinland-Pfalz zu erörtern, um ein abgestimmtes Vorgehen zu beschließen. Soweit es sich um einen Schlichtungsfall nach dem betreffenden Reglement von PEFC- Deutschland handelt (vgl. Technisches Dokument 2003:2009), wird die vom Deutschen Zertifizierungsrat (DFZR) eingesetzte Schlichtungsstelle eingeschaltet. 11

24 2. Die Region Rheinland-Pfalz Ziele der Systemstabilität Aufgaben Information Informationsmaterialien über PEFC 6 erstellen Informationsmaterialien verteilen Informations- und Schulungsveranstaltungen organisieren 7 Umsetzung der PEFC- Leitlinie, Verfolgen der regionalen Ziele Informationen zur Einhaltung der PEFC- Leitlinie PEFC-Standards und PEFC-Ziele bei der betrieblichen Planung und beim Vollzug der Maßnahmen berücksichtigen Anwendung von Ausnahmeregelungen gemäß den Leitlinien sind zu begründen und zu dokumentieren Auftretende Abweichungen von den PEFC-Standards im einzelnen Betrieb korrigieren Erhebliche, dauernde oder sich wiederholende Abweichungen prüfen und bewerten, einvernehmliche Korrekturmaßnahmen bzw. Information der PEFC-AG Waldbesitzer, Forstamt Waldbesitzer, Forstamt Waldbesitzer Forstamtsleiter als PEFC- Verantwortlicher, im Staatswald: Gebietsbeauftragter Verantwortlichkeiten regionale PEFC-AG Waldbauverein Waldbauverein, FA, PEFC-Multiplikatoren Waldbesitzer, Waldbauverein bei der Beantragung von Fördermitteln Waldbesitzer Waldbesitzer PEFC- Verantwortlicher beim Waldbauverein Staatswald, kommunale Waldbesitzer, Privatwaldbetriebe mit Anschlussvertrag regionale PEFC-AG Forstamt(FA) PEFC- Multiplikatoren Kleinprivatwald Großprivatwald (mit eigenem Leitungsoder Revierdienst) regionale PEFC-AG Waldbesitzerverband Waldbesitzerverband; PEFC- Multiplikatoren Waldbesitzer, Forstamt bei der Beantragung von Fördermitteln Waldbesitzer Waldbesitzer regionale PEFC-AG Bundesforsten regionale PEFC- AG BA Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Bundesforst, ggf. PEFC- Multiplikatoren Bundesforst Hauptstelle Bundesforst Hauptstelle Bundesforst Hauptstelle BA Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Bundesforst Tabelle 3: Systemstabilität Aufgaben und Verantwortlichkeiten Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind in Tabelle 3 dargestellt. Hierbei wird nach den Waldbesitzarten differenziert. Im Kleinprivatwald sollte i.d.r. der Vorsitzende oder Geschäftsführer des Waldbauvereins die Funktion des PEFC-Verantwortlichen vor Ort wahrnehmen; der Vorsitzende kann auch eine Vertrauensperson unter den Mitgliedern des Waldbauvereins zum PEFC-Verantwortlichen benennen. 6 7 Interessierte Kreise werden im Rahmen der PEFC-Öffentlichkeitsarbeit informiert (auf Landesebene durch die regionale PEFC-AG, auf der örtlichen Ebene durch die dortigen Akteure). Informationsveranstaltungen können gemeinsam für die verschiedenen Waldbesitzarten organisiert werden. 12

25 2. Die Region Rheinland-Pfalz Maßnahmen zur Umsetzung der PEFC-Zertifizierung in der Region sind: Information und Schulung der PEFC-Verantwortlichen sowie der PEFC-Multiplikatoren der Forstverwaltung und der Waldbauvereine: Informationsmaterial, Rundschreiben Informations- und Fortbildungsveranstaltungen (Informationsveranstaltung zu PEFC, Integration von PEFC-Inhalten im Rahmen sonstiger Lehrgänge) forstamtsinterne Schulungen und Besprechungen Gebietsreferatsbesprechungen / Information durch die Gebietsbeauftragten Tagungen des Waldbesitzerverbandes und der Waldbauvereine Tagungen der Multiplikatoren Die vorgenannten Informationsansätze können für die Zielgruppe der forstlichen Lohnunternehmer durch folgende Maßnahmen ergänzt werden: PEFC-Informationen anlässlich von Tagungen der Zusammenschlüsse der forstlichen Lohnunternehmer Informationsveranstaltungen für forstliche Lohnunternehmer/ Einzelberatungen Beiträge in den Mitteilungsorganen Die Information der Waldbesitzer kann auf vielfältige Weise geschehen: Informationsmaterial über PEFC Fach-/Waldbesitzerzeitschriften Waldbesitzerversammlungen der Waldbauvereine bzw. Genossenschaften etc. Tagungen des Waldbesitzerverbandes Sitzungen kommunaler Gremien (z. B. Gemeinderäte) Einzelberatungen und gezielte Informationsveranstaltungen Neben den PEFC-Verantwortlichen werden PEFC-Multiplikatoren benannt, die die regionale PEFC-Arbeitsgruppe bei Ihrer Arbeit unterstützen. 13

26 2. Die Region Rheinland-Pfalz Name Bauer, Hartmut Bonin, Andreas Braun, Josef Eberhard, Peter Ferber, Udo Ferger, Edgar Franzen, Elmar Frömsdorf, Ulrich Fuhr, Manfred Göbel, Dr. Stefan Herzog, Steffen Immetsberger, Herbert Kassel, Rüdiger Kettering, Wolfgang Lieser, Helmut Lutterbach, Norbert Merrem, Max Merzhäuser, Birgit Pester, Wolfgang Plettenberg, Graf von Georg Pohlmeyer, Hans-Joerg Rhensius, Friedrich Ringeisen, Theodor Runge, Lothar Schick, Armin Schiffarth, Bernd Wind, Peter Wissen, Ingrid Zimmermann, Hanneliese Organisation Waldbauverein Rhein-Hunsrück Waldbauverein Kusel e.v. Waldbauverein Daun Waldbauverein Ganerb Waldbauverein Zweibrücken e.v. Forstamt Altenkirchen Waldbauverein Bitburg Forstamt Wittlich Waldbauverein Mayen-Koblenz Waldbauverein Cochem-Zell Waldbauverein Rhein-Lahn Waldbauverein Sickinger Wald Gebietsreferat Pfalz Waldbauverein Sickinger Höhe Waldbauverein Trier-Saarburg Waldbauverein Rhein-Nahe Waldbauverein Bernkastel-Wittlich Waldbauverein Altenkirchen e.v. Privatwaldb. Saarland Waldbauverein Birkenfeld Forstamt Ahrweiler Waldbauverein Westerwald e.v. Forstamt Westrich Waldbauverein Otterberg Gebietsreferat Hunsrück/Rheinhessen Waldbauverein Ahrweiler e.v. Waldbauverein Prüm e.v. Waldbauverein Neuwied e.v. Waldbauverein Nahe-Glan Tabelle 4: Bestellte Multiplikatoren 2.4 Zertifizierungsstelle Die unabhängige Zertifizierungsstelle wird von PEFC-Deutschland in Abstimmung mit den Antragstellern mit der Begutachtung beauftragt. Die Zertifizierungsstelle muss den Anforderungen des Technischen Dokumentes 2001:2009 (Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren, _- Anforderungen_an_Zertifizierer.pdf) sowie der dort genannten Norm DIN EN genügen und unabhängig akkreditiert sein. Die unabhängige Zertifizierungsstelle ist zuständig für die Begutachtung der Region Kontrolle der PEFC Logo nutzenden Waldbesitzer hinsichtlich der Einhaltung der PEFC-Standards (vgl. Technisches Dokument 1002:2009: PEFC-Standards für Deutschland, 14

27 2. Die Region Rheinland-Pfalz deutschland.pdf) und der Einhaltung der Logonutzungsrichtlinien (vgl. Technisches Dokument 1004:2009: Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Logos, Entscheidung über die Zertifikatvergabe Sie bedient sich dabei der Fachkompetenz forstlicher Gutachter (vgl. hierzu Technisches Dokument 2001:2009, Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren, Ziffer 2.3). 15

28 2. Die Region Rheinland-Pfalz 2.5 Leitlinien für eine nachhaltige Forstwirtschaft / Entwicklungsziele für die Region Rheinland-Pfalz Nachhaltigkeit als oberster Grundsatz forstlichen Handelns in Rheinland-Pfalz kommt im Landeswaldgesetz zum Ausdruck (vgl. Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz, 6). Im Hinblick auf das landschaftsprägende Gewicht des Waldes und seine vielfältigen Funktionen für eine gesunde, lebenswerte Umwelt wird eine Waldbewirtschaftung festgeschrieben, die den wirtschaftlichen Nutzen des Waldes, seine Bedeutung für die Natur und die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, v. a. auch für die biologische Vielfalt, stetig und dauerhaft gewährleisten soll. Dabei ist der präventive Aspekt der Umweltvorsorge ein besonderer Schwerpunkt. Die Bewirtschaftung des Waldes ist auf die Entwicklung seiner Wirkungen für die Natur und die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ausgerichtet. Die regionale PEFC-Arbeitsgruppe muss gemäß dem Technischen Dokument 1001:2009, Ziffer 5), für alle Indikatoren, die im normativen Teil der Indikatorenliste (vgl. Inhaltsverzeichnis bzw. Kapitel 4.2 ff.) aufgelistet sind, für die kommenden 5 Jahre Ziele formulieren und mit einem Handlungsprogramm hinterlegen, in dem Maßnahmen und Verantwortlichkeiten bestimmt werden. 16

29 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Der Wald Rheinland-Pfalz ist waldreich. Etwa 42 Prozent der Landesfläche bzw. rd ha sind mit Wald bedeckt. Mit diesem Waldanteil belegt Rheinland-Pfalz zusammen mit Hessen den Spitzenplatz in Deutschland. Der rheinland-pfälzische Wald ist vielfältig. Bereits heute wird er zu mehr als 50 Prozent von Laubbaumarten bestimmt (vgl. Tabelle 5). Baumart Anteil an der Landeswaldfläche Laubbäume Buche 21 % Eiche 20 % Sonstige Laubbäume 16 % Nadelbäume Fichte 22 % Kiefer 11 % Douglasie 6 % Tanne und Lärche 4 % Tabelle 5: Verhältnis Laub-/ Nadelbäume 8 8 vgl. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten. Seite 72 17

30 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Die Baumarten treten bereits heute überwiegend in Mischungen auf. So sind Reinbestände beispielsweise im Staatswald Rheinland-Pfalz deutlich in der Minderheit. Mischwälder unterschiedlicher Ausprägung dominieren. Dies gilt auch bei Betrachtung des gesamten öffentlichen Waldes in Rheinland-Pfalz. Innerhalb des Staats- und Körperschaftswaldes sind die Anteile gemischter Wälder bei weitem größer als die Anteile der Reinbestände. Sie umfassen insgesamt nur rund 12 Prozent. Rheinland-Pfalz wäre von Natur aus nahezu vollkommen von Wald bedeckt. Insbesondere würden sich ohne Zutun des Menschen klimabedingt verschiedene Buchenwaldassoziationen großflächig bilden. Rheinland-Pfalz ist eines der laubbaumreichsten Bundesländer. Die wirtschaftlich wichtigen Nadelbaumarten werden zu einem großen Teil in ökologisch ausgeglichenen Beimischungen mit Laubbaumarten bewirtschaftet. Als typische Baumarten der Mittelgebirge sind die Fichte und die Buche am weitesten verbreitet. Insbesondere in der Pfalz kommt der Kiefer und der Traubeneiche eine große Bedeutung zu. 18

31 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Abbildung 4: Waldtypen in Rheinland-Pfalz (nur öffentlicher Wald / Daten der Forsteinrichtung 2008) 19

32 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Die Waldbesitzarten Die dominierende Waldbesitzart ist der Körperschaftswald, überwiegend geprägt vom Kommunalwald (vgl. Tabelle 6). Fläche [ha] Anteil an der Landeswaldfläche Staatswald % Körperschaftswald % Anzahl der waldbesitzenden Körperschaften Durchschnittliche Größe der 192 Waldfläche Privatwald % Anzahl der Privatwaldbesitzenden ca Durchschnittliche Forstbetriebsfläche 0,6 Privatwaldbetreuungsreviere 28 Forstbetriebsgemeinschaften (Waldbauvereine) 22 (mit Mitgliedern) Bundeswald % Tabelle 6: Forstbetriebliche Strukturen 9 Der Körperschaftswald umfasst rd. 47 % der Landeswaldfläche. Staats- und Privatwald sind mit Flächenanteilen von rd % jeweils etwa gleichbedeutend. Dementsprechend stellt die Bewirtschaftung des Körperschafts- bzw. Kommunalwaldes einen Schwerpunkt der rheinlandpfälzischen Forstwirtschaft dar. Die Privatwaldfläche ist geprägt von Klein- und Kleinstprivatwald, der sich im Eigentum von mehr als Privatwaldbesitzern befindet. Die Betriebsgröße der kommunalen Forstbetriebe liegt im Durchschnitt bei 192 Hektar, wobei sich die Spannweite zwischen sehr kleinen Betrieben mit weniger als 20 Hektar und Betrieben mit deutlich mehr als Hektar (z. B. die Städte Koblenz und Neustadt a. d. W.) bewegt. Neben dem Kommunalwald existiert ein insgesamt geringer Anteil sonstiger Körperschaftswald im Eigentum meist genossenschaftlicher Körperschaften wie Markgenossenschaften, Haubergsgenossenschaften oder Gehöferschaften. 9 vgl. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten. Seite 72 20

33 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Die Forstorganisation Landesforsten Rheinland-Pfalz Landesforsten Rheinland-Pfalz bewirtschaftet rund Hektar Staatswald. Die Ziele der naturnahen Waldwirtschaft und einer vorbildlichen Wildbewirtschaftung bestimmen hier vor allem das Handeln im Sinne der besonderen Gemeinwohlverpflichtung des Staatswaldes. Landesforsten bietet zudem ein breites Spektrum an Dienstleistungen für den kommunalen und privaten Waldbesitz. Die Unterstützungsleistungen reichen von der Holzmobilisierung im Privatwald über die Energieberatung bis hin zu bedarfsgerechten Fortbildungsmaßnahmen. Landesforsten wacht nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes über die Wälder in Rheinland-Pfalz und erfüllt als Hoheitsverwaltung alle forstbehördlichen Aufgaben für Waldbesitzende, Bürgerinnen und Bürger. Rückgrat der flächendeckenden Organisation des Landesbetriebes Landesforsten Rheinland-Pfalz bilden die 45 Forstämter mit ihren 474 Forstrevieren. Die Forstämter werden bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützt durch die Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) in Neustadt, die im Jahr 2008 aufgrund Organisationsverfügung aus der SGD-Süd als eigenständige Behörde ausgegliedert wurde. Die ZdF erbringt mit ihren Außenstellen darüber hinaus eine Fülle von Serviceleistungen, die nicht nur von den Forstämtern, sondern unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Partnerorganisationen und Dritten abgerufen werden können. Der Landesbetrieb wird durch die Abteilung Forsten im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Mainz geführt (vgl. Abbildungen 5 und 6). Bei der vielfältigen Aufgabenerfüllung stehen besonders die Bedürfnisse des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. 10 Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Holzmarktservice Kommunikation und Marketing Forsteinrichtung Zentralstelle der Forstverwaltung Zentrum für Benutzerservice und Informationstechnologie Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft 45 Forstämter mit 402 staatlichen und 72 kommunalen Forstrevieren Servicestellen Forstliches Bildungszentrum Haus der Nachhaltigkeit Walderlebniszentrum W ald-jugendheime Regionaler Holzbereitstellungsbetrieb Abbildung 5: Organisation von Landesforsten Rheinland-Pfalz Textauszüge aus: Vgl. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S. 9 ff. 11 vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten. Seite 10 21

34 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Abbildung 6: Sitz der Dienststellen von Landesforsten 12 Organisation, Aufgaben und Schwerpunkte im Bundeswald in Rheinland-Pfalz 13 Der Geschäftsbereich Bundesforst ist ein Teil der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Er betreut in Rheinland-Pfalz zahlreiche Liegenschaften des Bundes mit einer Gesamtgröße von ca Hektar. Hiervon sind Hektar Wald (Forstbetriebsfläche), der Rest ist mit Hektar Freigelände. Diese Flächen sind der Bundesforsthauptstelle in Baumholder zugeordnet. 12 vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten. Seite vgl.: OBERFINANZDIREKTION NÜRNBERG (2000): Schriftliche Mitteilung an das Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, Oktober

35 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Der überwiegende Teil dieser Liegenschaften (91 %) dient Zwecken der Landesverteidigung. Dies sind Truppen- oder Standortübungsplätze, militärisch genutzte Flugplätze und Depots der Bundeswehr sowie der NATO-Partner. Etwa 231 Hektar Wald (2 %) werden von anderen Bundesressorts, hier v. a. vom Bundesverkehrsministerium mit seiner Wasser- und Schifffahrtsverwaltung genutzt. Die restlichen ca. 910 Hektar Waldflächen (7 %) befinden sich im allgemeinen Grundvermögen des Bundes und dienen keiner konkreten Zweckbestimmung. Der Geschäftsbereich Bundesforst muss mit Rücksicht auf die Anforderungen durch die zweckgebundenen Nutzungen, v. a. die Belastungen aufgrund der militärischen Übungen, besonders auf die Begründung und den Erhalt von widerstandsfähigen und stabilen Wäldern achten. Ziel der nachhaltigen Bewirtschaftung sind deshalb standortgemäße, strukturreiche und möglichst naturnahe Waldbestände. Derartige Waldbestände mit einer dauerwaldartigen Bestockung sind am ehesten geeignet, Gelände für militärische Übungszwecke dauerhaft zu sichern. Die Wälder haben eine wichtige Funktion als Schutzwald. Sie vermindern Lärm, Bodenerosion und Staub, die bei den militärischen Übungen auf den Freiflächen zwangsläufig entstehen. Diese Pufferwirkungen verhindern weitestgehend die negativen Auswirkungen des Schieß- und Übungsbetriebes auf das Umland. In ökologischer Hinsicht ist insbesondere die vielfältige Naturausstattung auf den militärisch genutzten Liegenschaften zu nennen, die durch mehrere Faktoren entstanden ist. Ein Betreten der Liegenschaften ist in der Regel aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Landschaft wird extensiv genutzt. Dünger- und Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. So kann sich auf den Übungsplätzen eine einzigartige Flora und Fauna ansiedeln. Die Bundesforstverwaltung räumt dem Biotop- und Artenschutz in ihren Betreuungszielen einen hohen Stellenwert ein. Auf der Grundlage von Biotopinventuren werden notwendige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. Dabei wird intensiv mit den Flächennutzern und Umweltbehörden zusammengearbeitet. 23

36 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Waldbesitzerverband von Rheinland-Pfalz 14 Der Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz ist die forstliche Interessensvertretung der Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz. Der Verband wurde 1949 auf Initiative erfahrener Kommunalpolitiker und Privatwaldbesitzer zur Vertretung der gemeinsamen Interessen gegründet. Neben dem Kommunalwald und dem größeren Privatwald haben sich in 22 Kreiswaldbauvereinen über Kleinprivatwaldbesitzer dem Waldbesitzerverband angeschlossen. Für die privaten und kommunalen Waldbesitzer ist der Waldbesitzerverband Sprachrohr in der Öffentlichkeit und Interessenvertretung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern und Dienstleistern. Er unterstützt seine Mitglieder mit vielfältigen Informationen, Beratungen und weiteren Angeboten. Ziel des Waldbesitzerverbandes ist die Schaffung bzw. der Erhalt günstiger Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft im Privat- und Kommunalwald sowie die Aufrechterhaltung der Entscheidungsfreiheit der Waldeigentümer im Rahmen der Sozialpflichtigkeit. Der Waldbesitzerverband für Rheinland Pfalz e.v. wird durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unterstützt und gefördert. Der satzungsgemäße Verbandszweck ist die Förderung des nichtstaatlichen Waldbesitzes in Rheinland-Pfalz, insbesondere auch die Vermittlung und Verbreitung forstlicher Erfahrung. Wichtigste Aufgabe ist somit die gemeinsame Interessenvertretung des Kommunal- und Privatwaldes sowie die Wahrnehmung forstpolitischer Aufgaben auf Ebene des Landes. Die Waldbauvereine sind korporativ dem Waldbesitzerverband angeschlossen. 14 vgl.: WALDBESITZERVERBAND RHEINLAND-PFALZ 2000: Der Waldbesitzerverband von Rheinland-Pfalz. Schrift. Mitteilung vom Außerdem Textauszüge aus: index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=38&itemid=54 24

37 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Die natürlichen Gegebenheiten Klima, Boden, Höhenstufen 15 Der nördliche Teil von Rheinland-Pfalz mit dem Rheinischen Schiefergebirge weist insgesamt mehr Merkmale ozeanischer Klimatönung als der Südteil auf. Südöstlich des Hunsrücks erscheinen vielerorts Merkmale subkontinentaler Klimatönung. An den Luvseiten der Höhenzüge fallen Niederschlagsmengen bis zu 900 mm/j. Nur im Bereich der höchsten Erhebungen des Idarwaldes, der westlichen Hocheifel und des Hohen Westerwaldes werden durchschnittliche Niederschlagsmengen von bis mm/j erreicht. Im Regenschatten der Gebirgsscheitel sinken die jährlichen Niederschlagsmengen zu den großen Flusstälern hin unter 750 mm/j ab. Teile des Rheinengtales und ausgesprochene Trockenzonen am Unterlauf von Mosel und Lahn weisen gar nur noch mm/j auf. Rheinland-Pfalz liegt im Bereich warmgemäßigten Klimas mit verhältnismäßig geringen Schwankungen. Im Nördlichen Oberrheinischen Tiefland und im Mittelrheingebiet, teilweise auch im Mosel-, Nahe-, Lahn- und Ahrtal erreichen die sommerlichen Werte im Mittel 20 C und steigen bis auf 40 C an. Die langjährige mittlere Januartemperatur hält sich im Durchschnitt bei 1-3 C und steigt rheinabwärts noch an. Am kältesten sind die rauhen Hochlagen der Westeifel, des Hunsrücks und des Glan-Alsenz-Berg- und Hügellandes (z. B. Donnersberggipfel, Winterhauch bei Baumholder) mit mittleren Jahrestemperaturen unter 6 C bis 5 C. Ihre mittlere Tagestemperatur sinkt im Januar auf - 2,5 C ab und erreicht im Juli nicht mehr als 14 C. In Rheinland-Pfalz gehen die vergesellschafteten Bodenformen in mannigfachen Kleinräumen fließend ineinander über. Dennoch zeichnen deren gebietsspezifische Kompositionen deutlich geologische und geomorphologische Strukturen der Landschaften nach. So entwickelten sich in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz vorwiegend Braunerde- (Gley, Pseudogley-) Gesellschaften aus carbonatfreien, silikathaltigen Ausgangssubstraten und Parabraunerde- (Pseudogley) Gesellschaften aus carbonathaltigen, meist lockeren Sedimenten. Ranker kommen nur kleinflächig z. B. auf ausgeprägten Kuppen oder Felsfreistellungen vor, nicht selten auf anstehendem Gestein. Die flächig vorherrschenden Braunerden liegen häufig auf pleistozänem, geschichtetem Hang- und Flächenschutt. Wo gut basenhaltige Sedimente und reichere Ergussgesteine das Anstehende bilden, sind sie feinboden- und wesentlich nährstoffreicher als auf knapp basenhaltigen bis basenarmen Gesteinen. Ähnliches gilt für 15 vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN 1994: Forstatlas Beiheft. Mainz. 25

38 3. Wald- und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz ein kurzer Überblick Parabraunerden, die in Landschaften mit nährstoffreichem Anstehenden zu besser versorgten Böden werden als auf ärmeren Sandstandorten. Eine Sonderform mit sehr großem, stabilem Porenvolumen, jedoch relativ geringer Basensättigung bilden sogenannte Lockerbraunerden, deren B-Horizont sich in einem sehr bimsreichen Decksediment entwickelte. Podsolige und Podsol-Braunerden finden sich bevorzugt auf quarzreichen mesozoischen, tertiären oder pleistozänen sandigen Sedimenten oder auf sauren Tonschiefern. Zu Podsolen tendieren Braunerden bei lößlehmarmem Decksediment und quarzreichem, tiefreichend entbastem Substrat, etwa im Bereich devonischer Quarzite oder des mittleren Buntsandsteins. Den Braunerden wie den Parabraunerden sind in den Tälern regelmäßig hydromorphe Böden (Gleye, Auenböden), in Verebnungen mit flachem Stauwasserkörper Pseudogleye beigesellt. An stark wasserzügigen Hängen treten Hanggleye und -brücher hinzu. Die Höhenstufen entscheiden weitgehend über Zusammensetzung und Wachstum der Wälder. So steigt im Allgemeinen mit zunehmender Seehöhe der Jahresniederschlag, während die Durchschnittstemperatur abnimmt. Die rheinland-pfälzischen Wälder wachsen überwiegend im wärmeklimatisch begünstigten, jedoch schlechter wasserversorgten planaren und kollinen Bereich. Gleichzeitig variieren jedoch die Wuchsbedingungen mit dem häufigen, lebhaften Reliefwechsel. Dies verstärkt die Variation der waldbaulichen Möglichkeiten und Gefahren, indem es Faktoren des Klimas, Bodens und andere Bedingungen der Waldstandorte wesentlich abwandelt. Insbesondere durch die Himmelsrichtung und Ausformung des Geländes entstehen beträchtliche lokalklimatische Unterschiede. 26

39 4. Kriterien und Indikatoren 4.1 Einleitung 16 Eine zentrale Grundlage der Begutachtung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung bilden bei PEFC die Kriterien (vgl. Kapitel 1.1) und Indikatoren, die auf den Ministerkonferenzen von Helsinki (1993), Lissabon (1998) und Wien (2003) sowie auf jeweils folgenden Expertentreffen erarbeitet wurden. Diese Indikatorenliste ist nach den sechs Helsinki-Kriterien geordnet. Die Indikatoren werden zwei Gruppen zugeordnet: a) Im beschreibenden Teil werden Indikatoren aufgelistet, die ausschließlich der Beschreibung von regionalen Rahmenbedingungen dienen, welche die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Region betreffen, aber kaum durch die regionale PEFC-Arbeitsgruppe beeinflusst werden können. b) Im normativen Teil befinden sich Indikatoren, die der Zertifizierungsstelle als Grundlage für die Zertifizierung dienen. Sofern sinnvoll und erforderlich werden in den regionalen Waldberichten konkrete messbare Ziele für diese Indikatoren festgelegt. Der Waldbericht wird auf der Grundlage von vorhandenem Datenmaterial aus den verschiedenen forstlichen Planungsinstrumenten, verfügbaren Erhebungen, Inventurergebnissen und sonstigen Datengrundlagen formuliert. Er soll ein Bild über die nachhaltige Waldbewirtschaftung der Region vermitteln und Ziele für eine kontinuierliche Verbesserung formulieren. Es werden die jeweils verfügbaren aktuellsten Daten verwendet. Zu vorhandenen Leitbildern für die Regionen werden Bezüge hergestellt. Die einzelnen Indikatoren werden nach den Helsinki-Kriterien strukturiert und wie folgt aufbereitet, wobei die Punkte f) und g) nur für die Indikatoren des normativen Teils relevant sind: a) Indikator b) Datenteil (Aktualität, Zeitreihen, Entwicklungstendenzen) c) Quellenangabe d) Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region e) Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. f) Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten g) Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich 16 vgl.: Textauszüge aus PEFC-DEUTSCHLAND (2009): Anforderungen an die Region einschließlich Indikatorenliste. Technisches Dokument 1001:2009, S. 2 ff. bzw. S. 7 27

40 Sofern es sinnvoll erscheint, werden einzelne der zuvor genannten Gliederungspunkte zusammengefasst. Darüber hinaus erfolgen ggf. Verweise auf entsprechende inhaltsgleiche Gliederungspunkte anderer Indikatoren, so dass nicht bei jedem Indikator stets alle Gliederungspunkte inhaltlich ausgefüllt werden. Jeder Indikator wird wie in der jeweiligen Kopfzeile wie folgt dargestellt: Nr. Indikator PEOLG: Bezug zu den paneuropäischen Leitlinien für die operationale Ebene Wien-Indikator: Bezug zu den Indikatoren der Ministerkonferenz von Wien (2003) Kennzahl(en) und Hinweise zur Datenerfassung Deutscher Alter Indikator: Standard: Bezug zur alten Bezug zu den Indikatorenliste PEFC-Standards aus dem Jahre für Deutschland 2005 (Normatives Dokument 1002:2009) Im Hinblick auf die Zielformulierungen der vorangegangenen Berichtsperiode wird zunächst jeweils die alte Zielsetzung genannt. Es schließt sich ggf. die aktuelle Stellungnahme des Auditors gemäß dem Auditbericht zur 9. Flächenstichprobe aus dem Jahr 2009 an. Sie bezieht sich formal betrachtet nur auf die im Jahr 2009 auditierten Betriebe und ist damit die Aktuellste. Allerdings stehen die Stellungnahmen auch für einen Gesamtbetrachtungszeitraum von nunmehr 5 Jahren, in denen Audits, auch im Hinblick auf zielkonforme Entwicklungen in den Betrieben, durchgeführt wurden. Somit spiegeln die Inhalte der Stellungnahmen durchaus grundlegende Entwicklungstendenzen wider, vor allem die vom Auditor jeweils getroffenen Feststellungen allgemeiner Art, die sich nicht auf betriebsspezifische Aussagen des Jahres 2009 beziehen. Sie werden deshalb nachfolgend auch wider gegeben. Die jeweiligen Seitenangaben im Text beziehen sich auf den hier genannten Auditbericht. 28

41 4.2 Beschreibender Teil Wald- und Eigentumsstruktur (Indikator 1) 1 Wald-/Eigentumsstruktur PEOLG: 1.1a 6.1b Wien-Indikator: Fläche ha, räumliche Verteilung, Waldbesitzarten ha, Waldbesitzarten %, Größenklassen ha, Größenklassen % Deutscher Standard: Alter Indikator: 1 45 Datenteil Waldfläche [ha] Körperschaftswald Staatswald Privatwald Bundeswald Tabelle 7: Verteilung des Waldeigentums 17 Bundeswald 1% Privatwald 26% Körperschaftswald 47% Staatswald 26% Abbildung 7: Besitzartenverteilung vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, Seite 72 29

42 Legende Staatswald Gemeindewald Privatwald ATKIS Objektarten Wald und Gehölz Abbildung 8: Waldbesitzartenverteilung 19 Quellenangabe 1. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten 2. ALLGEMEINE FLÄCHENÜBERSICHT (AFLUE) von Landesforsten Rheinland-Pfalz 3. LANDESWALDGESETZ RHEINLAND-PFALZ 4. ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG - Außenstelle Forsteinrichtung 18 Siehe vorherige Fußnote 19 Digitalkarte der ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG - Außenstelle Forsteinrichtung 30

43 Beschreibung der Situation Die Gesamtwaldfläche von Rheinland-Pfalz beträgt rd Hektar. Die genannte Waldfläche bedeutet einen Waldanteil an der Landesfläche von rd. 42 % 20. Die regionale Waldverteilung variiert in Rheinland-Pfalz. Bedeutende Waldgebiete sind neben dem Pfälzerwald der Westerwald, Teile des Taunus sowie ausgedehnte Waldgebiete im Hunsrück und in der Eifel (vgl. auch Kapitel 3). Die mit Abstand dominierende Waldbesitzart in Rheinland-Pfalz ist der Körperschaftswald, der 47 % der Landeswaldfläche umfasst. Staats- und Privatwald sind mit Flächenanteilen von rd % jeweils etwa gleichbedeutend. Die Privatwaldfläche ist geprägt von Klein- und Kleinstprivatwald, der sich im Eigentum von mehr ca Privatwaldbesitzern befindet (vgl. auch Kapitel 3). Der Privatwald ist ausgesprochen kleinflächig strukturiert. Das Gros aller Privatwaldbesitzer verfügt über lediglich je 0,1-5,0 Hektar Wald. Neben dem Kommunalwald existiert ein insgesamt geringer Anteil sonstiger Körperschaftswald im Eigentum meist genossenschaftlicher Körperschaften wie Markgenossenschaften, Haubergsgenossenschaften oder Gehöferschaften. Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Die Erhaltung und erforderlichenfalls die Mehrung des Waldes sind gesetzlich vorgegebene Ziele der Waldbewirtschaftung in Rheinland-Pfalz. Der Waldbegriff wird im Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz in 3 definiert. Er bildet die Grundlage zur Walderfassung. Die rheinlandpfälzische Waldfläche wird im Wesentlichen durch Landesforsten Rheinland-Pfalz erfasst. Datengrundlage ist die Allgemeine Flächenübersicht (AFLUE), die z. B. nach den Waldbesitzarten und Flächentypen (Holzboden, Nicht-Holzboden etc.) unterscheidet. Darüber hinaus stehen als weitere Datenquelle die entsprechenden Ergebnisse der Bundeswaldinventuren zur Verfügung. Die Daten in der Allgemeinen Flächenübersicht werden im Allgemeinen jährlich aktualisiert. Die Aktualisierung der Bundeswaldinventur findet bis dato in ±10jährigem Rhythmus statt. 20 vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S

44 Das Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz definiert in 2 einzelne Waldbesitzarten: Staatswald ist demnach Wald, der im Alleineigentum oder mindestens zur Hälfte im Miteigentum des Landes (Bundes) steht. Körperschaftswald ist Wald der sonstigen öffentlich rechtlichen Körperschaften, Stiftungen und Anstalten mit Ausnahme des Waldes der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften, sowie der bereits nach bisherigem Recht unter Staatsaufsicht stehende Wald von Haubergsgenossenschaften, Markgenossenschaften, Gehöferschaften und sonstigen Gemeinschaften. Privatwald ist Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist. Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Entfällt Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt 32

45 4.2.2 Waldfläche je Einwohner (Indikator 2) 2 Waldfläche je Einwohner Fläche ha, PEOLG: Wien-Indikator: Deutscher Standard: Alter Indikator: 2 Datenteil und Beschreibung der jeweiligen Situation Ausgehend von einer Landesbevölkerung in Rheinland-Pfalz von Einwohnern im Jahresdurchschnitt beträgt die Waldfläche pro Einwohner knapp 0,21 Hektar und liegt damit über dem Bundesdurchschnitt von rd. 0,13 Hektar. Quellenangabe 1. STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ (2010): Bevölkerung und Bevölkerungsdichte: 2. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S BUNDESWALDINVENTUR II Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Entfällt Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Entfällt Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt 21 vgl.: STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ 2010: Bevölkerung und Bevölkerungsdichte: 33

46 4.2.3 Kohlenstoffvorrat in Holzbiomasse und in Böden (Indikator 3) 3 Kohlenstoffvorrat in Holzmasse und Böden PEOLG: Wien-Indikator: 1.4 to / ha (Schätzwert für jährliche C- Bindung) Deutscher Standard: Alter Indikator: 6 Datenteil und Beschreibung der jeweiligen Situation a) C-Speicherung in Waldböden: Im Rahmen des Forstlichen Umweltmonitorings erfolgten 1989 und 2006 landesweite Erhebungen des Waldbodenzustandes auf einem systematischen 4x12 km Raster (Bodenzustandserhebungen BZE I und BZE II). Bei diesen Erhebungen wurden die Gehalte und Vorräte an organisch gebundenem Kohlenstoff (C org ) in der Humusauflage und im Mineralboden (verschiedene Tiefenstufen bis maximal 2 m Tiefe) erfasst. In der Humusauflage, d.h. dem oberirdischen Kompartiment des Bodenhumus rheinlandpfälzischer Waldstandorte sind im Mittel (Median) 16 Tonnen organischer Kohlenstoff (C org ) je Hektar gespeichert. An den einzelnen Untersuchungsorten wurden Vorräte in der Humusauflage von < 1 bis 138 t/ha ermittelt. Im Mineralboden bis 90 cm Tiefe (bei flachgründigen Böden bis zum Festgestein) liegen die C org Vorräte im Mittel bei 73 t/ha bei einer Spanne von 26 bis 545 t/ha. Im gesamten Waldboden (Humusauflage + Mineralboden) sind in Rheinland-Pfalz im Mittel 91 Tonnen C org je Hektar bei einer Spanne von 29 bis 547 t/ha gespeichert. Zwischen der BZE I (1989) und der BZE II (2006) ergaben sich keine signifikanten Veränderungen der in den Waldböden gespeicherten Kohlenstoffvorräte, was als Indiz dafür zu interpretieren ist, dass unsere Waldböden CO 2 -neutral, d.h. weder Quellen noch Senken sind. b) C-Speicherung in oberirdischer Waldbiomasse: Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (vti), Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei in Braunschweig hat die Ergebnisse der 2008 durchgeführten Inventurstudie zur bundesweiten Erfassung der CO 2 -Speicherung in der Biomasse und im Totholz im Wald veröffentlicht: Die Auswertung ergab eine Speicherung von 120 Tonnen 34

47 Kohlenstoff je Hektar. Zusätzlich waren im Totholz 3,25 Tonnen je Hektar gebunden. Bilanziert man die Kohlenstoffspeicherleistung der Deutschen Wälder für den Zeitraum 2002 bis 2008, dann beträgt die Gesamtsenkenwirkung 4,7 Millionen Tonnen Kohlenstoff pro Jahr. Das heißt, die Wälder nahmen diese Menge an Kohlenstoff jedes Jahr auf und speicherten sie als Biomasse. Detaillierte Zahlen für Kohlenstoffspeicherung der Waldbestände von Rheinland-Pfalz können auf Grund von Zielsetzung und Methodik der Inventurstudie derzeit nicht hergeleitet werden. Belastbare Aussagen werden mit Auswertung der Bundeswaldinventur 3, die im Jahr 2012 durchgeführt wird, möglich sein. Quellenangabe 1. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN (2010): Beantwortung der Kleinen Anfrage 2940 Klimawandel und Forstwirtschaft in Rheinland-Pfalz Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Entfällt Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Entfällt Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt 35

48 4.2.4 Waldzustand (Indikator 4) 4 Waldzustand PEOLG: 2.1 b Wien-Indikator: (Kurzdarstellung der Ergebnisse der Wald- / Bodenzustandserhebung bzw. der Waldschutzberichte) Deutscher Standard: Alter Indikator: Datenteil [%] Fichte Kiefer Buche Eiche ohne Schadmerkmale schwach geschädigt deutlich geschädigt Abbildung 9: Gesundheitszustand der Hauptbaumarten % 90% ohne sichtbare Schadmerkmale 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Anteile schwach geschädigt mittelstark geschädigt stark geschädigt abgestorben Abbildung 10: Entwicklung der Schadstufenverteilung über alle Baumarten 1984 bis vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Waldzustandsbericht 2009, Seite 12 36

49 Abbildung 11: Anteil der deutlich geschädigten Probebäume am einzelnen Aufnahmepunkt vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Waldzustandsbericht 2009, Seite 23 37

50 [fm] Abbildung 12: Käferholzeinschlag in Rheinland-Pfalz (alle Waldbesitzarten; 2009 bis einschließlich September) 24 Quellenangabe 1. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Waldzustandsbericht 2009, waldschaden/wzb09_voll.pdf 2. INTERNETAUFTRITT VON LANDESFORSTEN RHEINLAND-PFALZ: Wie geht es dem Wald? 3. FORSTLICHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT BADEN-WÜRTTEMBERG (2010): Waldschutzbericht 2008/2009 Rheinland-Pfalz, Seite 2 und 8. Beschreibung der jeweiligen Situation 1984 wurden die Waldschäden erstmals systematisch nach einem einheitlichen Verfahren erhoben. Hierbei wird der Kronenzustand als Weiser für die Vitalität der Waldbäume genutzt. Ziel ist es, zeitnah eine landesweite, flächenrepräsentative Aussage zum Gesundheitszustand 24 vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Waldzustandsbericht 2009, Seite 41 38

51 der Wälder zu erhalten. Die Erforschung der Schadursachen und die Untersuchung von Wurzelschäden, Zuwachs der Bäume oder physiologischer Schäden sind sehr aufwändig und langwierig und werden nur an ausgewählten Waldbeständen oder Einzelbäumen durchgeführt. Die Ergebnisse der jährlichen Übersichtserhebung, Intensivuntersuchungsflächen und Waldforschung werden in Zusammenschau mit Wetterdaten, Luftschadstoffmessungen, Bodenuntersuchungen und den Meldungen über Insekten- oder Pilzschäden bewertet und sind die Grundlage des Waldzustandsberichtes: Nach der leichten Verschlechterung im Vorjahr hat sich der Kronenzustand der Waldbäume in Rheinland-Pfalz im Jahr 2009 wieder etwas verbessert. Der Anteil der Bäume mit deutlichen Schäden ist um 3 Prozentpunkte auf 28 % gesunken. Der Anteil von Bäumen ohne sichtbare Schadensmerkmale ist um 2 Prozentpunkte auf 31 % und der Anteil schwach geschädigter Bäume um einen Prozentpunkt auf 41 % angestiegen. Die einzelnen Baumarten haben sich dabei aber sehr unterschiedlich entwickelt: Einer deutlichen Verbesserung des Kronenzustandes bei Eiche und Kiefer steht eine ebenso deutliche Verschlechterung bei Buche und Fichte gegenüber. Die Verschlechterung im Kronenzustand bei Buche und Fichte ist im Wesentlichen auf die überaus starke Fruktifikation in diesem Jahr zurückzuführen. Bei den Luftschadstoffen hat sich der Trend zu abnehmenden Belastungen der Waldökosysteme durch Schwefelverbindungen und Schwermetalle weiter fortgesetzt. Bei den Stickstoffverbindungen zeigen sich abnehmende Stickstoffdioxidkonzentrationen und in den letzten beiden Jahren geringere Stickstoffeinträge in den Waldboden. Allerdings übersteigen die Eintragsraten noch sehr deutlich die ökosystemverträglichen Schwellenwerte. Luftreinhaltemaßnahmen und Bodenschutzkalkungen haben in Rheinland-Pfalz eine deutliche Verringerung der Schadstoffgehalte in den Nadeln und Blättern und eine spürbare Verbesserung der Nährstoffversorgung der Waldbäume bewirkt. Die Befunde der zweiten landesweiten Waldernährungserhebung in den Jahren 2006 und 2007 zeigen signifikant höhere Calcium- und Magnesiumgehalte und deutlich geringere Schwefel- und Schwermetallgehalte gegenüber den Befunden der ersten Erhebung An der weit überwiegenden Anzahl der Untersuchungsorte ist die Nährstoffversorgung der Waldbäume mit Ausnahme von Phosphor ausreichend bis gut. Zur weiterführenden und vertieften Information wird auf den aktuellen Waldzustandsbericht bzw. die Waldzustandsberichte der Vorjahre verwiesen (vgl. so dass eine weitere Darstellung an dieser Stelle entbehrlich ist. Im Waldzustandbericht 2009 finden sich auch erste Ergebnisse der Waldernährungserhebung. Eine Übersicht über die aktuelle Wald- 39

52 ernährungssituation an den Aufnahmeplots, bezogen auf die Aufnahmen in den Jahren 2006/2007 zeigt nachfolgende Abbildung 13. Stickstoff Phosphor Kalium Magnesium Abbildung 13: Nährstoffversorgung vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Waldzustandsbericht 2009, Seite 48 40

53 In den Jahren 2007 und 2008 haben die Orkane Kyrill ( ) und Emma ( ) große Schäden in den rheinland-pfälzischen Wäldern angerichtet. Im Jahr 2009 traten nur mittlere Stürme (insbesondere Klaus am und Quinten am 10./ ) mit nur geringem Schadholzanfall auf. Das Kalamitätsholz wurde rasch und mit einer auf Borkenkäferprophylaxe orientierten Strategie aufgearbeitet und vermarktet. Hierdurch ist es gelungen, die befürchtete Massenvermehrung rindenbrütender Borkenkäfer in Grenzen zu halten. Sehr hilfreich war hierbei der günstige Witterungsverlauf in den letzten drei Jahren. So blieben extreme Hitze- und Trockenperioden aus, welche sowohl die Entwicklung der Käfer begünstigen als auch die Befallsdisposition der Wirtsbäume erhöhen. Der Käferholzanfall ist daher trotz der Sturmschäden nach den sehr hohen Werten in und nach den trocken-heißen Sommern 2003 und 2006 wieder deutlich rückläufig. Die Zahl der Meldungen bei der Kategorie wirtschaftlich fühlbar hat im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Allerdings nahm die Zahl der Meldungen und die Schadfläche in der Kategorie bestandesbedrohend geringfügig zu (vgl. nachfolgende Tabelle 8). FWJ meldende Insgesamt wirtschaftlich fühlbar bestandesbedrohend FÄ N ha N ha N ha Tabelle 8: Schadflächen Die Schadensmeldungen des Befallsgrades bestandesbedrohend betrafen bei den tierischen Schaderregern insbesondere die Waldmaikäfer-Engerlinge und Buchdrucker an Fichte, bei den pilzlichen Schaderregern die Stockfäule an Fichte. Weiterhin wurde der Mistelbefall an Kiefern auf größeren Flächen als bestandesbedrohend eingestuft. Die zufällige Nutzung (ZN) betrug im Jahr 2009 insgesamt Fm, dies machte einen Anteil von ca. 14 % des Gesamteinschlags aus (2008: Fm = 22 %). 26 vgl.: FORSTLICHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT BADEN-WÜRTTEMBERG (2010): Waldschutzbericht 2008/2009 Rheinland-Pfalz, Seite 2 41

54 Die käferbedingte ZN bei Fichte war mit Fm im Jahr 2009 merklich geringer als im Vorjahr (2008: Fm). Die Entwicklung der gesamten insektenbedingten ZN-Anfälle seit 1991 zeigt die folgende Abbildung Efm Abbildung 14: Zufällige Nutzung an Insektenholz - Gesamtwald Rheinland-Pfalz Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Walderhaltung ist einer der primären Gesetzeszwecke nach 1 Landeswaldgesetz. Dazu gehören auch die Aufgaben des Waldschutzes. Dementsprechend verpflichtet das Landeswaldgesetz alle Waldbesitzer zum Waldschutz ( 15). Maßnahmen zum Erkennen von Waldschädigungen, zu ihrer forstlichen Vermeidung und zur Vitalisierung geschädigter Waldökosysteme sind notwendig, um den gesetzlichen Forderungen nachzukommen. Vgl. auch: EU-Verordnung Forest Focus Nr. 2157/03 und Beschluss der Länder-Forstchef- Konferenz zur Durchführung einer erneuten BZE in den Jahren Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Entfällt 27 vgl.: FORSTLICHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT BADEN-WÜRTTEMBERG (2010): Waldschutzbericht 2008/2009 Rheinland-Pfalz, Seite 8 42

55 Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt 43

56 4.2.5 Unterstützung des Nichtstaatswaldes (Beratung, Betreuung, Förderung) (Indikator 5) 5 Unterstützung des Nichtstaatswaldes (Beratung, Betreuung, Förderung) PEOLG: 2.1 c 3.2 c Wien Indikator EURO, EURO/ha, ha, % Deutscher Standard: Alter Indikator: Datenteil und Beschreibung der Situation 28 Mit dem Gemeinschaftsforstamt, der Zentralstelle der Forstverwaltung und der Ministerialforstabteilung steht Landesforsten allen Waldbesitzenden in Rheinland-Pfalz als Partner oder Dienstleister zur Seite. Landesforsten leistet Revierdienst auf Hektar Körperschaftswald. Auf Hektar betreut und berät staatliches Personal im Revierdienst Privatwaldbesitzende; darüber hinaus nehmen Privatwaldbesitzende auf Hektar weitere Leistungsangebote der Forstämter in Anspruch. Doch nicht nur kommunale und private Waldbesitzende werden von Landesforsten unterstützt, sondern darüber hinaus auch eine ganze Reihe weiterer Kunden und Leistungsempfänger. Die forstliche Förderung wird von Landesforsten als Daueraufgabe wahrgenommen. Förderanträge können über die Forstämter eingereicht werden, die zudem auch über die Fördermöglichkeiten informieren und bei der Beantragung und ggf. Umsetzung von Fördermaßnahmen beraten, ggf. mitwirken oder sie vollständig durchführen. Fördermittel werden auf Landesebene unter Hinzuführung von Bundesmitteln bereitgestellt. Ihre Verwaltung und Ausschüttung im forstlichen Bereich obliegt der Zentralstelle der Forstverwaltung. Zur vertiefenden Auseinandersetzung mit der forstlichen Förderung wird auf die aktuell gültigen Fördergrundsätze-Forst (vgl. nachfolgende Quellenangabe) verwiesen. Über die Förderung hinausgehend werden durch Landesforsten weitere vielfältige Leistungen im Körperschafts- und Privatwald erbracht. Eine Übersicht am Beispiel des Jahres 2008 liefern die nachfolgenden Tabellen: 28 Textauszüge aus: 44

57 Staatlicher Revierdienst Erstellung jährlicher Wirtschaftspläne Forstfachliche Leitung inkl. jährliche Nachweisung Kostenfreie Erstellung der mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrichtung) Kostenfreie Holzverwertung über Geschäftsbesorgungsvertrag Einlagerung von Schadholz Betriebe Hektar Forstliche Betriebsfläche 322 Forstreviere 1,36 Mio. Festmeter Holzeinschlag 1374 Betriebe 2047 Betriebe 157 Betriebe Hektar Forstliche Betriebsfläche 1750 Betriebe 1,8 Mio. Festmeter Holzvermarktung 92 Mio. EUR Verkaufserlös Festmeter Tabelle 9: Leistungen im Körperschaftswald 29 Beratung und fachliche Förderung Hektar Forstliche Betriebsfläche Eigentümer Kostenfreie Beratungen Fälle Privatwaldbetreuungsreviere Hektar Forstliche Betriebsfläche Forsteinrichtung Hektar Forstliche Betriebsfläche Privatwaldinventur (Digitalisierung) Hektar Forstliche Betriebsfläche Holzvermarktung Festmeter 9,5 Mio. EUR Verkaufserlös Auszeichnen von Waldbeständen 460 Hektar Wegebau Laufende Meter Einlagerung von Schadholz Festmeter Tabelle 10: Leistungen im Privatwald 30 Quellenangabe 1. BUNDESWALDGESETZ 2. LANDESWALDGESETZ 3. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2007): Zuwendungen zur Förderung der Forstwirtschaft (Fördergrundsätze-Forst) Verwaltungsvorschrift vom 17. Januar 2007 ( ) 4. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S / vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, Seite vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, Seite 39 45

58 Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Die Förderung der Forstwirtschaft ist gesetzlich festgeschrieben. 41 des Bundeswaldgesetzes bestimmt, dass die Forstwirtschaft wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes öffentlich zu fördern ist. Dafür werden u. a. Fördermittel des Bundes zur Verfügung gestellt ( 41 (4) Bundeswaldgesetz). Gemäß Landeswaldgesetz 1 (1) 2 ist die Forstwirtschaft zu fördern. 11 konkretisiert diesen Förderungsauftrag, indem er auf die Fördertatbestände gemäß den Rechtsvorschriften von EU, Bund und Land verweist und zusätzlich als besondere Fördertatbestände auf Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der Schutzwälder, der Naturwaldreservate und der Erholungswälder, bei außerordentlichen Schäden von Brand und Naturereignissen, bei durch Übervermehrung von Pflanzen und Tieren drohenden Gefahren hinweist. Die Förderungsgrundsätze-Forst von Landesforsten bestimmen die konkret förderungswürdigen Maßnahmen, den Förderumfang sowie das Förderungsverfahren. Hervorzuheben ist, dass die Förderungsgrundsätze auf die Zielsetzungen zur Verwirklichung des naturnahen Waldbaus ausgerichtet sind. So ist beispielsweise die Förderung von Laubbaum- oder Mischbestandsbegründungen vorgesehen. Insbesondere werden auch waldbauliche Maßnahmen zur Umstellung auf die naturnahe Waldwirtschaft, auch als Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit Windwurf, -bruch oder sonstigen Naturereignissen sowie Waldbrand gefördert. Unter diesen Maßnahmen werden auch Aktivitäten zur langfristigen Überführung von Nadelbaumreinbeständen in standortgerechte und stabile Mischbestände durch Voranbau oder die Wiederaufforstung mit standortgerechten Beständen verstanden. Die möglichen Leistungen des Forstamtes im Rahmen der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes werden im Wesentlichen in den Absätzen 1 bis 3 des 27 des Landeswaldgesetzes beschrieben: Leistungen des Forstamtes im Körperschaftswald (1) Die forstfachliche Leitung wird im Körperschaftswald vom Forstamt ausgeübt. Sie umfasst Planung, Durchführung und Überwachung sämtlicher forstlicher Arbeiten sowie den jährlichen Nachweis der Betriebsergebnisse. 46

59 (2) Die Körperschaft verwertet die Walderzeugnisse, begründet und beendigt Arbeitsverhältnisse, vergibt Aufträge an Unternehmen und beschafft die für den Forstbetrieb notwendigen Geräte und Materialien. Das Forstamt berät die Körperschaft, soweit diese die Aufgaben selbst wahrnimmt. (3) Die Verwertung des Holzes kann dem Forstamt durch Vertrag übertragen werden; die Übertragung auf ein staatliches Forstamt kann nur im Rahmen der Holzverwertung des Landes erfolgen. Die Verwertung der sonstigen Walderzeugnisse und die übrigen, in Absatz 2 genannten Aufgaben mit Ausnahme der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, können dem Forstamt ebenfalls durch Vertrag übertragen werden. Das Forstamt kann das Übernahmeverlangen der Körperschaft nach Satz 1 nicht ablehnen. Bei Übertragung auf ein staatliches Forstamt haftet das Land nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Vertragsverhältnissen gegenüber Dritten bleibt die Körperschaft auch dann Vertragspartner, wenn die Durchführung dem Forstamt übertragen ist. Ein weiterer Aspekt der Dienstleistung gegenüber den Körperschaften ist die Aufstellung der Wirtschaftpläne. Dazu führt das Landeswaldgesetz in 29 aus: Wirtschaftsplan für den Körperschaftswald Das Forstamt stellt den Wirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen des Betriebsplanes der Körperschaft auf. ( ) Die Beratungs- und ggf. Mitwirkungsaufgaben im Privatwald werden im Landeswaldgesetz ebenfalls durch einen eigenen Paragraphen bestimmt: 31 Privatwald (1) Die Forstämter fördern den Privatwald und die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse durch Beratung. Auf Wunsch leitet das Forstamt die Waldbesitzenden bei den Betriebsarbeiten an und unterstützt sie bei der Holzvermarktung und der Beschaffung von Saatgut und Pflanzmaterial. Diese Leistungen sind kostenfrei. (2) Das Forstamt wirkt auf Wunsch der Waldbesitzenden fallweise oder ständig bei der Waldbewirtschaftung mit. ( ) Landesforsten unterstützt den Privatwald vor allem durch die Forcierung der Privatwaldinventur, die Zusammenarbeit mit den Waldbauvereinen und der Ausweisung von 28 Privatwaldbetreuungsrevieren. Dabei soll bei den Waldbesitzenden insbesondere auch durch das Aufzeigen von finanziell interessanten Nutzungsmöglichkeiten das Interesse am Waldeigentum und an der Waldpflege geweckt werden. 47

60 Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Der Waldbericht 2005 benannte im Hinblick auf die forstliche Förderung folgende Zielsetzung: Die durch Gesetz und Richtlinien zur Verfügung gestellten Förderprogramme sollen nach Möglichkeit vom Waldbesitzer sinnvoll genutzt werden, um die Struktur der Forstbetriebe zu verbessern und die Ziele von PEFC zu erreichen. Stellungnahme Auditbericht zur 9. Flächenstichprobe (auch in Verbindung mit Indikator 12): Die forstliche Förderung wird als Daueraufgabe wahrgenommen. Hierzu zählen auch die kostenfreie Erstellung oder Zuschüsse zur Erstellung mittelfristiger Betriebsplanungen. Bis auf den Kleinstprivatwald konnten alle Betriebe Forsteinrichtungen vorweisen. ( ). (S. 9) Die Zielsetzung wurde im vergangenen Berichtszeitraum umgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist die Bewältigung der Folgen des Orkans Kyrill aus dem Jahr Aus Mitteln des EU- Solidaritätsfonds konnte die Schadensbeseitigung mit rund 6,37 Mio. EUR gefördert werden. Im Ergebnis konnte u.a. die Aufarbeitung von rund 1,7 Mio. Festmetern geworfenem Holz, die Instandsetzung von fast 90 Kilometern Forstwirtschaftswegen und die Nasslagerung von Festmetern Stammholz finanziell unterstützt werden. All diese Maßnahmen waren wichtige strukturelle Hilfen für die Forstbetriebe in dieser Notsituation. Aber auch die weiterführenden Förderungen richteten sich konsequent an Struktur verbessernden Maßnahmen aus. Für die Waldneuanlage auf Flächen, die durch Kyrill geschädigt worden waren, wurden auch Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) an die Waldbesitzer ausgezahlt. Gefördert wurde im Wesentlichen die Neuanlage von ökologisch und ökonomisch hochwertigen Laubwäldern und Laub-Nadel-Mischwäldern. Förderschwerpunkte waren außerdem weitergehende Maßnahmen zur naturnahen Waldbewirtschaftung, zur Bodenschutzkalkung und dem forstlichen Wegebau. Insgesamt wurden 2008 an GAK- Fördermitteln des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz 8,38 Mio. ausgezahlt. 31 Darüber hinaus wird die korrekte Umsetzung der Förderung gemäß den Förderungsgrundsätzen Forst und somit auch im Sinne der o.g. Zielsetzung durch Kontrollen auch Vor-Ort sichergestellt. Die vorgenannte Verwaltungsvorschrift führt unter Nr. 5.9 hierzu aus: Es werden Verwaltungskontrollen und Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Stellen nach den durch das für Forsten zuständige Ministerium erlassenen Grundsätze zur Durchführung 31 Textauszüge aus: 48

61 von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Verhindert der Zuwendungsempfänger oder sein Vertreter die Durchführung einer Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrolle, so sind die betreffenden Anträge zumindest abzulehnen. Hinsichtlich der Beratung und Betreuung des Nichtstaatswaldes wurde im letzten PEFC- Waldbericht für Rheinland-Pfalz als Zielformulierung folgende Passage aufgenommen: Die Beratungsmaßnahmen sind sach- und fachkundig durchzuführen. Die Beratung, Förderung und sonstigen Instrumente sollen strukturelle Nachteile beheben und somit zu Verbesserungen führen. Auch für diese Zielsetzung sind die vorstehenden Ausführungen zutreffend und skizzieren eine positive Umsetzung von Beratung und Förderung im Sinne der Zielsetzung. Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt künftig 49

62 4.2.6 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (Indikator 6) 6 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse PEOLG: 3.1 c Wien Indikator: Zahl Ha Mitgliederzahl, ggf. nach Eigentumsarten Deutscher Standard: Alter Indikator: 28 Datenteil und Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region Über Privatwaldbesitzer bewirtschaften rd Hektar Wald in Rheinland-Pfalz. Das sind ca. 26 % der Gesamtwaldfläche. Die Zahl verdeutlicht die Notwendigkeit von freiwilligen, privaten Zusammenschlüssen, die den Kleinprivatwaldbesitzern helfen, ihren Wald wirtschaftlich zu pflegen und zu nutzen. Diese Ziele haben sich die Waldbauvereine als freiwillige Dienstleistungszusammenschlüsse der privaten Waldbesitzer gestellt. Sie bündeln die Interessen der Waldbesitzer bei voller Wahrung der Eigentumsrechte und bieten ihren Mitgliedern Informationen und Hilfestellung. Das Vereinsgebiet der Waldbauvereine ist in der Regel deckungsgleich mit den Kreisgrenzen. Die Waldbauvereine in Rheinland-Pfalz sind anerkannte Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz. Rund Kleinwaldbesitzer sind Mitglied in den 22 Waldbauvereinen. 32 Die rheinland-pfälzische Landesforstverwaltung, der Waldbauverein Bitburg und die EWH Eifel Wald und Holz Management GmbH wollen mit Unterstützung des Holzabsatzfonds durch gezielte Informationen die Waldbesitzer zu einer nachhaltigen Pflege und Nutzung der Wälder motivieren. Hierfür wurde u.a. die Waldbesitzerschule Rheinland-Pfalz gegründet. Dabei steht nicht das Vermitteln von Erntetechniken im Vordergrund; dies bleibt den Motorsägenlehrgängen vorbehalten. Vielmehr sollen Zusammenhänge von Waldbau, Waldpflege, Holznutzung und Holzvermarktung erläutert und Kenntnisse über Recht, Jagd und Wirtschaftlichkeit vermittelt werden Textauszüge aus: 33 Textauszüge aus: 50

63 Quellenangabe 1. WALDBESITZERVERBAND FÜR RHEINLAND-PFALZ E.V. (2010): Homepage - content&view=article&id=83&itemid=59 und index.php?option=com_ content& view=article&id=129&itemid= LANDESWALDGESETZ 3. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sollen nach Möglichkeit dort gebildet werden, wo Forstbetriebe zu einer eigenständigen Bewirtschaftung aufgrund ihrer Größe oder Struktur ungeeignet sind. Das Landeswaldgesetz konkretisiert dazu im 10 (2): (2) Waldbesitzende, deren Forstbetriebe sich nach Größe, Lage und Zusammenhang nicht für eine eigenständige Bewirtschaftung eignen, sollen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz bilden. Das Forstamt hat die Bildung und die Arbeit der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu unterstützen. In Rheinland-Pfalz sind es die Waldbauvereine, die im Sinne des Bundeswaldgesetzes als forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu betrachten sind. Körperschaftlichen Forstbetrieben empfiehlt das Landeswaldgesetz darüber hinaus die Bildung von Forstzweckverbänden nach dem Zweckverbandsgesetz. Im 30 Landeswaldgesetz heißt es dazu: Forstzweckverbände Die Körperschaften sollen ihre Forstbetriebe zur gemeinsamen Waldbewirtschaftung und zum Revierdienst zu leistungsstarken und großräumigen Forstzweckverbänden zusammenschließen. ( ) Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Im Waldbericht des Jahres 2005 wurde folgende Zielsetzung festgelegt: Forstliche Zusammenschlüsse sollen auf privatrechtlicher Grundlage gebildet werden und das Ziel verfolgen, die Bewirtschaftung der beteiligten Waldflächen zu verbessern. Dabei werden künftig die Bündelung des Holzangebotes und der Holzverkauf eine Schwerpunktaufgabe bilden. 51

64 Stellungnahme aus Auditbericht zur 9. Flächenstichprobe: ( ). Ausgesprochen positiv ist die fortgeschrittene Entwicklung zur flächendeckenden Inventur im Kleinstprivatwald auf dem Niveau der Forsteinrichtungsstandards in Rheinland-Pfalz. ( ). (S. 9) Die Zielsetzung wurde im Berichtszeitraum konsequent verfolgt. Gute Beispiele in diesem Zusammenhang sind die landesweiten Aktivitäten zur Privatwaldinventur und zur Holzmobilisierung, v.a. auch im Kleinprivatwald, die in unmittelbarer Verbindung mit forstlichen Zusammenschlüssen stehen und die Waldbewirtschaftung und Holzmobilisierung verbessern. Besonders im Kleinprivatwald bis 20 Hektar Betriebsgröße sind große potenziell nutzbare Holzreserven vorhanden (vgl. nachfolgende Abbildung 15) , ,00 Nutzung Nutzungspotenzial , ,00 [Efm/a] , , , , , ,00 0,00 bis 20 ha >20-50 ha > ha > ha > ha > ha >1000 ha Abbildung 15: Rohholznutzung und potenzial im Privatwald 34 Darüber hinaus wird die von Landesforsten betriebene Privatwaldinventur wertvolle Informationen über landesweit rund Hektar Kleinprivatwald liefern. Diese werden für die Forstpolitik, für Holzaufkommensprognosen, für die Privatwaldbetreuung sowie für die Waldbesitzenden selbst und ihre Zusammenschlüsse eine unverzichtbare Grundlage sein. 35 Darüber hinaus ist die ins Leben gerufene Waldbesitzerschule Rheinland-Pfalz ein Instrument, zu den Zielen beizutragen. 34 vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, Seite Textauszüge aus: 52

65 Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt künftig 53

66 4.2.7 Wegedichte, Wegeneubau, Wegeunterhaltung (Indikator 7) 7 Wegedichte, Wegeneubau, Wegeunterhaltung PEOLG: 3.2.d 4.2.f 5.2.c Wien Indikator: lfm. LKW-fähige Wege / ha / Bestzart Deutscher Standard: 3.5 Alter Indikator: 30 Datenteil und Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region lfm Wege lfm / ha Staat - Land ,3 Gemeinden ,7 Übrige Körperschaften ,2 Private ,4 Summe ,2 Tabelle 11: Wegedichte 36 Vgl. auch Angaben bei Indikator 5: Wegebau im Privatwald (als Leistung von Landesforsten im Jahr 2008): 27 km Wegeinstandsetzung nach Sturm Kyrill (als Leistung von Landesforsten im Jahr 2008): 90 km Quellenangaben 1. LANDESWALDGESETZ 2. AGRARMINISTERKONFERENZ vom ; Beschluss zur Definition der Ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. 3. FÖRDERUNGSGRUNDSÄTZE FORST 4. RICHTLINIE FÜR DEN LÄNDLICHEN WEGEBAU 6. LANDESFORSTVERWALTUNG RHEINLAND-PFALZ (2002): Empfehlungen Waldwegebau, Teile 1 und MINISTERIUM FÜR UMWELT FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S. 39 / ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG (2010): Interne Mitteilung der Außenstelle Forsteinrichtung, Koblenz 54

67 8. ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG (2010): Interne Mitteilung der Außenstelle Forsteinrichtung, Koblenz Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft beinhaltet nach der Definition der Agrarministerkonferenz vom eine bedarfsgerechte Walderschließung unter größtmöglicher Schonung von Landschaft, Boden und Bestand. (vgl. auch 5 Landeswaldgesetz). Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Walderschließung im Körperschafts- und Privatwald sind Maßnahmen des forstlichen Wirtschaftswegebaus förderungsfähig. Die Planungs- und Ausführungsrichtlinien zur Walderschließung hat Landesforsten Rheinland- Pfalz in ihren Empfehlungen Waldwegebau 2002/ Teile 1 und 2 fixiert, die u. a. Bezug auf die Richtlinien ländlicher Wegebau nehmen. Wegeneubauten sind im Bereich von Landesforsten zur Erreichung des Erschließungsbedarfs weitgehend abgeschlossen, dies gilt insbesondere für den Staats- und Körperschaftswald. Zielsetzungen können noch in Erschließungsmaßnahmen auf örtlicher Ebene v.a. im Privatwald gesehen werden. Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Der Waldbericht 2005 formulierte folgende Zielsetzung: Um einen umweltschonenden Waldwegebau zu gewährleisten, sollen die vorhandenen Regelungen fortentwickelt und nach dem neuesten Stand der Technik aktualisiert werden. Unzureichend erschlossene Waldgebiete sollen sachgerecht und bedarfsgerecht erschlossen werden als Voraussetzung und Grundlage einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Stellungnahme des Auditberichtes zur 9. Flächenstichprobe: Einzelne Erschließungsmaßnahmen ( ) sind auf örtlicher Ebene notwendig, um den Anforderungen an die moderne Holzlogistik gerecht werden zu können. ( ). Die Anlage von Rückegassen ist grundsätzlich akzeptiert. Die Bedeutung des Kennzeichnens der Gasse ist gerade in Laubholzbeständen angeraten, um Neigungen zum Verlassen der Rückegasse vorzubeugen. Bei dem vorhandenen Kundenverkehr mit Brennholzselbstwerbern finden sich Kunden, die von den markierten Rückgassen abweichen. ( ). (S. 11) 55

68 Die im Datenteil sowie im Indikator 5 kurz skizzierten Leistungen von Landesforsten, v.a. gegenüber dem Privatwald, belegen beispielhaft das Verfolgen der Zielsetzung, insbesondere eine bedarfsgerechte Erschließung aufzubauen bzw. auch nach Sturmereignissen wieder sicherzustellen, um damit die Grundlage einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu schaffen bzw. kontinuierlich zu gewährleisten. Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt künftig 56

69 4.2.8 Anzahl der im Cluster Forst und Holz beschäftigten Personen (Indikator 8) 8 Anzahl der im Cluster Forst und Holz beschäftigten Personen PEOLG: 6.1.a 6.2.a Wien Indikator: 6.5 Deutscher Standard: Alter Indikator: Datenteil und Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region Die Forst- und Holzwirtschaft ist ein regional wichtiger Wirtschaftsfaktor, da sie im ländlichen Raum angesiedelt ist und die dortige Wirtschaftskraft stärkt. Der Wald und die mit ihm verbundene Waldwirtschaft erfüllen v. a. im ländlichen, oft strukturschwachen Raum eine Arbeitsmarktfunktion durch die Bereitstellung gesicherter und qualifizierter Arbeitsverhältnisse. Auf der Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit waren im Jahr 2008 in Rheinland-Pfalz Personen in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen im Cluster Forst und Holz (Forst und Holzwirtschaft) beschäftigt. Dazu kamen Personen als geringfügig Beschäftigte, so dass insgesamt Personen im Cluster Forst und Holz tätig waren. 37 Während des Geschäftsjahrs 2008 beschäftigte Landesforsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zur Gruppe der Beamten zählten 149 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, in der Regel mit Hochschulabschluss und 707 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, mit Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer Ausbildung. Im Angestelltenverhältnis waren 445 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 90 bestellte Forstwirtschaftsmeister, 555 Forstwirtinnen, Forstwirte, Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter zählten im Geschäftsjahr 2008 zur Belegschaft (vgl. auch nachfolgende Tabelle). Darüber hinaus bestanden 184 Ausbildungsverhältnisse. 38 Weiterhin arbeiten kommunale Beamte und kommunale Waldarbeiter im Bereich von Landesforsten. Die Zahl hauptberuflich im und für den Privatwald arbeitender Fachkräfte kann nicht spezifiziert werden. Die Zahl derjenigen, die hauptberuflich in der Forstwirtschaft als Beamte, Angestellte und Arbeiter beschäftigt sind, ist rückläufig. 37 vgl.: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2010): Beschäftigungsstatistik - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig Beschäftigte am Arbeitsort 38 Textauszug aus: 57

70 Anzahl Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes 149 Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes 707 Beschäftigte im Angestelltenverhältnis 445 Forstwirtschaftsmeister 90 Forstwirtinnen und Forstwirte, Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter 555 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesamt (ohne Auszubildende) Tabelle 12: Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesforsten (2008) 39 Quellenangabe 1. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S. 59 / BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2010): Beschäftigungsstatistik Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig Beschäftigte am Arbeitsort. Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Entfällt Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Im Waldbericht des Jahres 2005 wurde folgende Zielsetzung ausgesprochen: Beschäftigte in der Forstwirtschaft sollen über eine angemessene, vorzugsweise forstliche Qualifikation verfügen und nach Möglichkeit ganzjährig beschäftigt werden. Die Zahl der Beschäftigten in der Forstwirtschaft ist möglichst durch die Mobilisierung weiterer forstlicher Ressourcen zu erhöhen bzw. zu erhalten. Um eine nachhaltige Personalbewirtschaftung zu gewährleisten, soll weiterhin forstlicher Nachwuchs auf allen Ebenen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeit ausgebildet und eingestellt werden. Im Sinne der Zielsetzung soll hier beispielhaft auf den Bereich der Ausbildung verwiesen werden. So hat Landesforsten Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2008 jungen Menschen 39 vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S

71 Ausbildungsstellen geboten und damit einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung geleistet. Insgesamt waren 113 Auszubildende zur Forstwirtin/zum Forstwirt 15 Forstreferendarinnen und -referendare 20 Forstinspektoranwärterinnen und -anwärter 32 Verwaltungsfachangestellte 1 Hauswirtschafterin und 3 Fachinformatikerinnen/Fachinformatiker in Ausbildung. Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt künftig 59

72 4.2.9 Generhaltungsbestände und anerkannte Saatguterntebestände (Indikator 9) 9 Generhaltungsbestände und anerkannte Saatguterntebestände PEOLG: 4.2 b Wien-Indikator: 4.6 ha Deutscher Standard: Alter Indikator: 39 Datenteil Derzeit existieren in Rheinland-Pfalz 33 ausgewiesene Generhaltungsbestände für die Baumarten Buche, Stieleiche und Traubeneiche. Anzahl Fläche [ha] Buche ,7 Stieleiche 9 54,5 Traubeneiche ,9 Gesamt ,1 Tabelle 13: Ausgewiesene Generhaltungsbestände 40 Des Weiteren sind 26 Baumarten in das Programm der Erhaltungssamengärten integriert, u. a. seltene Arten wie Elsbeere, Speierling und Feldulme. Das genetische Potenzial ausgewählter Straucharten wird ebenfalls in Erhaltungssamengärten gesichert (Tabelle 14). Strauchart Lorbeer-Seidelbast Französischer Ahorn Kornelkirsche Kreuzdorn Berberitze Deutsche Mispel schwarze Johannisbeere Felsenbirne Weichselkirsche Gewöhnlicher Schneeball Rote Heckenkirsche Hartriegel wolliger Schneeball Pfaffenhütchen echte Weinrebe gemeine Traubenkirsche Faulbaum Schlehe Liguster Vogesen-Mehlbeere eingr. Weißdorn Tabelle 14: Erhaltungssamengärten ausgewählter Straucharten in Rheinland-Pfalz (Stand 2009) Interne Mitteilung aus der FORSCHUNGSANSTALT FÜR WALDÖKOLOGIE UND FORSTWIRTSCHAFT (2010): Generhaltungsbestände in Rheinland-Pfalz 41 Interne Mitteilung aus der FORSCHUNGSANSTALT FÜR WALDÖKOLOGIE UND FORSTWIRTSCHAFT (2010): Erhaltungssamengärten in Rheinland-Pfalz 60

73 Baumart Fläche [ha] Bergahorn 5,2 Bergulme 3,4 Douglasie 9,0 Eberesche 1,8 Elsbeere 2,4 Europ. Lärche 2,1 Feldahorn 2,5 Feldulme 5,2 Flatterulme 2,4 Gemeine Esche 8,1 Hainbuche 3,5 Mehlbeere 1,7 Moorbirke 1,7 Paz. Edeltanne 4,9 Robinie 0,6 Sandbirke 1,0 Schwarzerle 6,3 Sommerlinde 1,8 Speierling 1,5 Spitzahorn 2,6 Vogelkirsche 8,3 Waldkiefer 4,5 Weißtanne 7,7 Wildapfel 4,6 Wildbirne 3,0 Winterlinde 5,5 Gesamtfläche 101,4 Tabelle 15: Erhaltungssamengärten ausgewählter Baumarten (Stand 2009) 42 Quellenangaben 1. BUNDESWALDGESETZ 2. LANDESWALDGESETZ 3. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN (1998): Merkblatt Nr. 5 (3. Aufl.) Empfehlungen für die Auswahl geeigneter Herkünfte von forstlichem Saat- und Pflanzgut in Rheinland-Pfalz. 85 S. 4. Entschließung des Bundesrates vom über Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Baumarten. 5. FORSTVERMEHRUNGSGUTGESETZ und dazu erlassene Verordnungen. 6. LANDESVERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES FORSTVERMEHRUNGSGUTGESETZES vom Interne Mitteilung aus der FORSCHUNGSANSTALT FÜR WALDÖKOLOGIE UND FORSTWIRTSCHAFT (2010): Übersicht über Samengärten in Rheinland-Pfalz 61

74 7. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S FORSCHUNGSANSTALT FÜR WALDÖKOLOGIE UND FORSTWIRTSCHAFT (2010): Interne Mitteilung über Generhaltungsbestände und Erhaltungssamengärten in Rheinland-Pfalz Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region 43 Im Bereich von Landesforsten Rheinland-Pfalz werden Generhaltungsbestände ausgewiesen und im Verzeichnis der Versuchsflächen erfasst. Generelle Zielsetzungen gemäß dem Genressourcen-Sicherungsprogramm sind Erfassung und Sicherung der forstlichen Genressourcen zur Erhaltung der Artenvielfalt und der genetischen Vielfalt innerhalb der Arten, nachhaltige Nutzung der Genressourcen, Wiederherstellung langfristig lebensfähiger Populationen von Baum- und Straucharten, Integration in den Forstbetrieb. Die Aktualisierung und inhaltliche Überarbeitung des so genannten Erntezulassungsregisters war ein Schwerpunkt im Jahr Es wurden Verfahrensänderungen im Hinblick auf die angesichts des Klimawandels zunehmende Bedeutung des Zulassungsregisters vorgenommen. So wurde zunächst damit begonnen, die über erfassten Zulassungseinheiten im bisherigen Register zu überprüfen. Dabei wurden die bestehenden Zulassungen entweder beibehalten, aktualisiert oder auch aufgehoben. Als echte Neuerung werden zudem nun alle zugelassenen Einheiten auf der Fläche in den nicht eindeutig erkennbaren Fällen vor der Beerntung deutlich gekennzeichnet. Ebenso werden nun alle Zulassungseinheiten sukzessive digital erfasst. Als Ergebnis der Neuaufstellung haben sich im Jahr 2008 die im Erntezulassungsregister von Rheinland-Pfalz erfassten Einheiten wie folgt verändert: Änderung Zulassungen Widerruf von Zulassungen Zahl der gesamten Zulassungseinheiten Fläche (ha) der gesamten Zulassungseinheiten Tabelle 16: Erntezulassungsregister Textauszüge aus: 62

75 Durch den Wegfall relativ großer zugelassener Waldteile konnte trotz der deutlich gestiegenen Zahl der Neuzulassungen der leichte Flächenrückgang nicht kompensiert werden. Allerdings spricht die erhöhte Anzahl der Zulassungseinheiten für ein nun noch breiter aufgestelltes Spektrum verschiedenster Waldbestände als geeignete Quellen für die Gewinnung von Vermehrungsgut. 45 Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Grundlegendes gesetzliches Regelungswerk ist das FORSTVERMEHRUNGSGUTGESETZ in der jeweils gültigen Fassung und die dazu erlassenen Verordnungen. Darüber hinaus wird im Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz mehrfach die biologische Vielfalt der Wälder als Zielgröße forstlichen Handelns angesprochen (z. B. 6 Landeswaldgesetz). Wesentliche Grundlage dafür ist die Erhaltung und Förderung genetischer Vielfalt, wozu wiederum Generhaltungsbestände und anerkannte Saatgutbestände beitragen. Formale Grundlage der Generhaltungsbestände ist das bundesweite Genressourcen-Sicherungsprogramm (vgl. Entschließung des Bundesrates v über Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Baumarten und der Beschluss der Bundesregierung v über die Fortschreibung des Aktionsprogramms Rettet den Wald ) und der darauf aufbauende Erlass des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom zur Ausweisung von Buchen- Generhaltungsbeständen. Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Im Waldbericht des Jahres 2005 wurde folgende Zielsetzung aufgeführt: Bestände zur Erhaltung der genetischen Ressourcen sollen in ausreichendem Umfang gesichert werden. Die Fläche der zugelassenen Saatgutbestände soll erhalten und vermehrt werden. Die Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut in Rheinland-Pfalz sollen den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen. 44 vgl. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S Textauszüge aus: 63

76 Stellungnahme des Auditberichtes zur 9. Flächenstichprobe: Die Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut in Rheinland-Pfalz sollen den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen. Beim Bezug des Pflanzgutes gibt es derzeit keine Hinweise, dass überprüfbare Herkünfte nach anerkannten Verfahren z. B. des Zertifizierungsringes für überprüfbare forstliche Herkünfte (ZÜF) außerhalb der eigenen Generhaltungsbestände oder Erhaltungssamengärten erworben werden. (S. 13) Die Auflistung der entsprechenden spezifischen Flächen im Datenteil belegt den beachtlichen Umfang, sowohl hinsichtlich der Anzahl wie auch der Fläche, der zur speziellen Erhaltung und Sicherung der genetischen Ressourcen in den Wäldern von Rheinland-Pfalz erreicht wurde. Es kann zudem eine Ausweitung der Anzahl der Zulassungseinheiten belegt werden. Dies steigert die Vielfalt, was vor dem Hintergrund des Klimawandels wichtig ist. Die Herkunftsempfehlungen entsprechen nach wie vor den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Den Hinweis des Auditberichtes gilt es künftig aufzugreifen. Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt künftig 64

77 Niederwald, Mittelwald, Hutewald (Indikator 10) 10 Niederwald, Mittelwald, Hutewald PEOLG: 4.2 d Wien-Indikator: Fläche ha Deutscher Standard: Alter Indikator: 42 Datenteil und Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region Niederwälder sind heute noch in den nördlichen Landesteilen von Rheinland-Pfalz erhalten. Sie werden in erster Linie in Form von genossenschaftlichem Waldbesitz (z. B. Haubergsgenossenschaften) bewirtschaftet. Die prägenden, besonders stockausschlagfreudigen Baumarten sind die Eiche, Hainbuche und Kastanie. Früherer Bewirtschaftungszweck war zum Großteil die Ernte von Rinde ( Lohwirtschaft ) zum Zwecke der Gewinnung von Gerbstoffen, Energieholz und die Zwischennutzung für landwirtschaftliche Anbauten. Ein erstes Konzept zur weiteren Bewirtschaftung der Niederwälder und ihrer Weiterentwicklung wurde erarbeitet. Ausgehend von der historischen Entwicklung des Niederwaldes skizziert es aus aktueller Perspektive die Bewirtschaftungsziele, Potenziale und Zielprodukte des Niederwaldes und macht Ausführungen zu den Behandlungsmöglichkeiten von Niederwäldern sowie zur Entwicklung und Nutzung ehemaliger Niederwälder (vgl. KRATZ 2007 A G). In Rheinland-Pfalz befinden sich rund Hektar aus Stockausschlag entstandene Wälder, denen eine erhebliche naturschutzfachliche Bedeutung zukommt und die zugleich ein bedeutendes Holzpotenzial darstellen 46. Sie werden teilweise als Niederwälder genutzt, vor allem durch traditionelle Nutzungsgemeinschaften und im Rahmen naturschutzfachlicher Pflegemaßnahmen. Häufig befinden sie sich auch in verschiedenen Stadien der Überführung. Ziel des Niederwaldprojekts in Rheinland-Pfalz ist die Entwicklung von naturschutzfachlich- und nutzungsorientierten Bewirtschaftungsmodellen für Niederwälder. Dabei soll der multifunktionale Anspruch im räumlich-zeitlichen Kontext dargestellt werden, d.h. Aussagen darüber erzielt werden, welche Funktionen Niederwälder wann im Bewirtschaftungszyklus auf welchen Flächen erbringen können. 46 vgl.: 65

78 Quellenangabe 1. KRATZ, W. (2007) A-G: Investitionskriterien und Umsetzung Entscheidungsmatrix zur Behandlung von Stockausschlagswäldern Entwicklung des Niederwaldes seit 1940 Behandlungsmöglichkeiten von Niederwald Entwicklung und Nutzung ehemaliger Niederwälder Bewirtschaftungsziele im Niederwald Potenziale und Zielprodukte von Niederwald 2. NIEDERWALDPROJEKT RHEINLAND-PFALZ (2010): Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Siehe Quellenangaben Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Im Waldbericht des Jahres 2005 kann folgende Zielformulierung nachgelesen werden: Mittel- und Niederwälder sollen als regional bedeutsame historische Waldbewirtschaftungsformen auf geeigneten Standorten im Rahmen der wirtschaftlichen Machbarkeit anerkannt und gefördert werden. Niederwälder in Rheinland-Pfalz sind in den letzten Jahren wieder verstärkt in den forstlichen Fokus gerückt. Insbesondere die vermehrten Aktivitäten zur energetischen Nutzung forstlicher Ressourcen haben auch den Niederwald als spezielle Nutzungsform in ihre Betrachtungen integriert. Ein Ausdruck dafür ist einerseits die Erarbeitung der in der Quellenangabe genannten Hinweise, andererseits die Initiierung des sogenannten Niederwaldprojektes, das besonders auch nutzungsorientierte Aspekte umfasst. Somit kann sicherlich festgestellt werden, dass den hier angesprochenen historischen Nutzungsformen im Sinne der Zielsetzung zunehmende Bedeutung zu Teil wird. Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt künftig 66

79 Anzahl der Plätze auf Waldflächen, denen kulturelle oder spirituelle Werte zugeordnet sind (Indikator 11) 11 Anzahl der Plätze auf Waldflächen, denen kulturelle oder spirituelle Werte zugeordnet sind PEOLG: 6.1 d Wien-Indikator: 6.11 Deutscher Standard: Alter Indikator: 54 Datenteil Keine Angaben möglich Quellenangabe 1. LANDESNATURSCHUTZGESETZ 2. DENKMALSCHUTZ- UND PFLEGEGESETZ Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region und Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Bodendenkmale und andere denkmalgeschützte Objekte im Wald werden in Rheinland-Pfalz nach dem Denkmalschutz- und -pflegegesetz sowie dem Landesnaturschutzgesetz umfassend geschützt. Diese Fachgesetze beziehen sich auch auf schutzwürdige Objekte im Wald (Kulturdenkmale und Naturdenkmale) und regeln abschließend deren Unterschutzstellung sowie die damit verbundenen Ge- und Verbote, die ggf. auch auf die praktische Waldbewirtschaftung ausstrahlen können und einen angemessenen Schutz erhaltenden Umgang mit den Denkmalen sicherstellen. Die Erhaltung der Denkmale und der angemessene Umgang mit ihnen hat Vorrang vor Bewirtschaftungsaspekten. Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Entfällt 67

80 Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Entfällt 68

81 4.3 Normativer Teil Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen (Helsinki-Kriterium 1) Waldfläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan oder etwas Gleichwertigem bewirtschaftet wird (Indikator 12) 12 Waldfläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan oder etwas Gleichwertigem bewirtschaftet wird PEOLG: 1.1.b 1.1.c 1.1.d Wien-Indikator: 35 ha / % Deutscher Standard: 11 Alter Indikator: 25 Datenteil Waldbesitzart Waldfläche lt. BWI 2 47 im Datenbestand Landesforsten nicht im Datenbestand aber trotzdem FE- Werk (geschätzt) % mit FE-Werk Staat (Bund) ha ha 100 % Staat (Land) ha ha 100 % Körperschaftswald ha ha 100 % Privatwald ha ha ha 20 % Summe ha ha ha 80 % Tabelle 17: Waldfläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan bewirtschaftet wird 48 Quellenangaben 1. LANDESWALDGESETZ 2. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG (2010): Interne Mitteilung der Außenstelle Forsteinrichtung, Koblenz 47 BWI² = Bundeswaldinventur 2 (2002) 48 Interne Mitteilung aus der ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG - Außenstelle Forsteinrichtung (2010): Waldfläche, die nach einem Wirtschaftsplan bewirtschaftet wird. 69

82 Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region Infolge gesetzlicher Bestimmungen (s.u.) liegen für den Staats-, Gemeinde- und übrigen Körperschaftswald forstliche Planungsunterlagen sowohl als mittelfristige Planungen wie auch als jährliche Wirtschaftspläne vor. Damit unterliegen zunächst rd. 80 % der rheinlandpfälzischen Waldfläche einer rechtlich geregelten betrieblichen Planung. Mittlere und größere Privatwälder verfügen überwiegend über forstliche Planungswerke. Lücken hingegen liegen im Klein- und Kleinstprivatwald vor. Nichts desto trotz kann durch die Privatwaldbetreuung der Forstämter, durch forstliche Fördermaßnahmen und durch die Bildung und Unterstützung forstlicher Zusammenschlüsse ein ausreichendes Maß an nachhaltiger Bewirtschaftung und Steuerung der Klein- und Kleinstprivatwälder bewirkt werden (vgl. auch Ausführungen zu den Indikatoren Nr. 5 und 6, insbesondere auf die dortigen Hinweise zu forstlichen Zusammenschlüssen und der Privatwaldinventur als Mittel zur Verbesserung der Bewirtschaftung kleiner und kleinster Privatwaldeinheiten). Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. In Rheinland-Pfalz ist der Staats-, Körperschafts- und Privatwald verbindlich zur Aufstellung von Betriebs- und Wirtschaftsplänen verpflichtet, sofern die Betriebsgröße 150 Hektar reduzierte Holzbodenfläche überschreitet. Für kleinere Betriebe gelten vereinfachende Regelungen der betrieblichen Planung. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im 7 des Landeswaldgesetzes. Betriebliche Planung bedeutet in diesem Zusammenhang die Erstellung von mittelfristigen Betriebsplänen und jährlichen Wirtschaftsplänen. Die Aufstellung von Betriebsplänen wird von Landesforsten als Dienstleistung angeboten bzw. gefördert. Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Entfällt Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Für Forstbetriebe zwischen 50 Hektar und 150 Hektar reduzierter Holzbodenfläche sollen mindestens Betriebsgutachten und vereinfachte Wirtschaftspläne, für Forstbetriebe ab 150 Hektar reduzierte Holzbodenfläche Betriebs- und Wirtschaftspläne aufgestellt werden. 70

83 Bei Betrieben ohne Betriebsplan wird über Fördermaßnahmen darauf hingewirkt, dass Betriebsund Wirtschaftspläne erstellt werden. Die jährlich beplante Fläche soll im Staats- und Kommunalwald Hektar und im Privatwald Hektar betragen. 71

84 Vorratsstruktur (Indikator 13) 13 Vorratsstruktur PEOLG: 1.2 b Wien-Indikator: Gesamtvorrat, Vorrat/ha, Vorrat/Baumartengruppe/Alters- bzw. Durchmesserklasse Deutscher Standard: Alter Indikator: 4 5 Datenteil Holzvorrat RLP [Mio. m³] % Holzvorrat / ha RLP [m³] % Zuwachs / ha RLP [m³] 12,1 11,1-8 % Nutzung / ha RLP [m³] (verwertbar) 5,5 Tabelle 18: Vorrats- und Zuwachsentwicklung im Staats- und Körperschaftswald 49 BHD [cm] Veränderung gegenüber % % % % % % % % % über 90 44% alle 7% Tabelle 19: Prozentuale Entwicklung der BHD-Klassenverteilung 2002 zu 2008 im Staats- und Körperschaftswald Interne Mitteilung aus der ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG Außenstelle Forsteinrichtung (2010): Vorrat/Zuwachs/Nutzung (Inventurstudie 2008) 50 siehe vorherige Fußnote 72

85 Staatswald schwach mittel stark zielstark Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Fichte Tanne Douglasie Kiefer Lärche Gemeindewald schwach mittel stark zielstark Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Fichte Tanne Douglasie Kiefer Lärche übr. Körperschaftsw. schwach mittel stark zielstark Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Fichte Tanne Douglasie Kiefer Lärche Privatwald schwach mittel stark zielstark Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Fichte Tanne Douglasie Kiefer Lärche Tabelle 20: Vorratsverteilung [Efm] nach Waldbesitzarten 51 Erläuterung: BHD ausscheidender Bestand Laubbäume Nadelbäume schwach <25 cm <20cm mittel cm cm stark >40 cm >35 cm zielstark >60 cm >60 cm 51 Mitteilung aus der ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG Außenstelle Forsteinrichtung (2010): Vorrat/Zuwachs/Nutzung (Inventurstudie 2008) 73

86 Staatswald schwach mittel stark zielstark Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Fichte Tanne Douglasie Kiefer Lärche Gemeindewald schwach mittel stark zielstark Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Fichte Tanne Douglasie Kiefer Lärche übr. Körperschaftsw. schwach mittel stark zielstark Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Fichte Tanne Douglasie Kiefer Lärche Privatwald schwach mittel stark zielstark Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Fichte Tanne Douglasie Kiefer Lärche Tabelle 21: Vorräte [Efm] pro ha nach Waldbesitzarten 52 Erläuterung: BHD ausscheidender Bestand Laubbäume Nadelbäume schwach <25 cm <20cm mittel cm cm stark >40 cm >35 cm zielstark >60 cm >60 cm 74

87 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Staatswald Fichten Tannen Douglasie Kiefern Lärchen Zerfallsphase Reife Dimensionierung Qualifizierung Etablierung 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Gemeindewald Fichten Tannen Douglasie Kiefern Lärchen Zerfallsphase Reife Dimensionierung Qualifizierung Etablierung 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% übriger Körperschaftswald Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Fichten Tannen Douglasie Kiefern Lärchen Zerfallsphase Reife Dimensionierung Qualifizierung Etablierung 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Eiche Buche Laubbäume langlebig Laubbäume kurzlebig Privatwald Fichten Tannen Douglasie Kiefern Lärchen Zerfallsphase Reife Dimensionierung Qualifizierung Etablierung Abbildung 16: Vorratsstruktur nach Entwicklungsphasen und Waldbesitzarten 53 Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region Holz wird in Rheinland-Pfalz nachhaltig produziert. Dafür sorgt u. a. eine im Staats-, Körperschafts- und Großprivatwald flächendeckende Bewirtschaftungsplanung, die auf Inventuren aufbaut und die bisherigen Nutzungen berücksichtigt. Die Planung und Durchführung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung ist in Rheinland-Pfalz gesetzlich festgeschrieben (LWaldG 7) und damit forstlicher Standard. Dabei ist die Orientierung der Waldbehandlung und der Nutzungsstrategien am Gesamtvorrat bzw. den Vorräten in den einzelnen Beständen ein maßgebender Entscheidungs- und Handlungsparameter. Vorratsaufbau und die Produktion starken Holzes sind dabei wesentliche Zielgrößen, wie aktuelle Zahlen am Beispiel der öffentlichen Wälder belegen (vgl. Tabellen 18 und 19, sowie nachfolgende Abbildung 17). 52 siehe vorherige Fußnote 53 Interne Mitteilung aus der ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG Außenstelle Forsteinrichtung (2010): Vorratsstruktur 75

88 Vorrat; 134,6 Einschlag; 2,8 Vorratsaufbau; 1,5 Zuwachs 4,3 Abbildung 17: Holzvorrat und einschlag in den Landes- und Körperschaftsforsten (2009) in Millionen Festmeter 54 Quellenangabe 1. STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ (2010): Pressemitteilung Nr. 55/2010, 2. ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG (2010): Mitteilung aus der Außenstelle der Forsteinrichtung - Vorrat/Zuwachs/Nutzung (Inventurstudie 2008) Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. 5 des Landeswaldgesetzes regelt den Begriff und die Inhalte der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Demnach ist eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft u. a. durch die Sicherung und Steigerung einer nachhaltigen Holzproduktion nach Menge und Güte gekennzeichnet. 54 vgl.: STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ (2010): Pressemitteilung Nr. 55/

89 Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Der letzte Waldbericht aus dem Jahr 2005 führte folgende Zielsetzung an: Langfristig sollen Nutzung und Zuwachs ausgeglichen werden bei gleichzeitiger Erschließung von bisher nicht vollzogenen Nutzungsmöglichkeiten. Die Anteile wertvollen Starkholzes sollen erhöht werden. Stellungnahme Auditbericht zur 9. Flächenstichprobe: Das Ziel, die landesweiten Holzvorräte zu erhöhen und die Altholzanteile in Verbindung mit einer Erhöhung der Durchmesserstruktur und einem einzelbaumbezogenen Wertzuwachs zu steigern, wird verfolgt. Die Nutzungsmöglichkeiten werden aus unterschiedlichen Gründen unzureichend ausgeschöpft. Dadurch fallen die Wertzuwächse am Einzelstamm geringer aus. Die Ursachen liegen u. a. in den Zwangsnutzungen nach Kalamitäten, die eine zielorientierte Pflege erheblich beeinträchtigen und bei eher restriktiv handelnden Waldeigentümern in der Pflege und Holzernte (S. 8), in Verbindung mit Es wird in den Zielvorstellungen der Landesforstverwaltung innerhalb des Sachgebietes Waldbau darauf hingewirkt, Holz und sonstige natürliche Erzeugnisse in hoher Qualität bereitzustellen. Die Erzeugung hoher Qualitäten ist und wird durch Schälschäden nicht nur erheblich gemindert, stellenweise sind die Vermögensschäden so exorbitant groß, dass ein ökonomischer Erfolg durch eine Nebennutzung Jagd faktisch nicht besteht (S. 8). Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Langfristig sollen Nutzung und Zuwachs ausgeglichen werden bei gleichzeitiger Erschließung von bisher nicht vollzogenen Nutzungsmöglichkeiten. Die Anteile wertvollen Starkholzes sollen erhöht werden. 77

90 4.3.2 Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen (Helsinki- Kriterium 2) Gekalkte Waldfläche (Indikator 14) 14 Gekalkte Waldfläche PEOLG: 2.1 a Wien-Indikator: Fläche ha, % der Waldfläche Deutscher Standard: 2.3 Alter Indikator: 12 Datenteil Die von Landesforsten für alle Waldbesitzarten organisierte Bodenschutzkalkung wurde 2008 auf insgesamt Hektar Waldfläche (davon Hektar Staatswald) durchgeführt. Dabei wurden insgesamt Tonnen Magnesiumkalk ausgebracht, davon Tonnen im Staatswald (dies entspricht im Durchschnitt 3 Tonnen/ Hektar). Die unten dargestellte Tabelle listet die Bodenschutzkalkungen in Rheinland-Pfalz in den letzten 10 Jahren in Hektar auf. 55 Jahr Staatswald Körperschaftswald Privatwald Summe kumuliert ha % ha % ha % ha ha Tabelle 22: Bodenschutzkalkungen 56 Quellenangabe 1. LANDESWALDGESETZ 2. BUNDESBODENSCHUTZGESETZ 55 Textauszüge aus: 56 ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG (2010): Mitteilung aus dem Referat Waldschutz 78

91 3. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG (2010): Mitteilung aus dem Referat Waldschutz Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region Seit dem Jahr 1983 wird in Rheinland-Pfalz die selektive Bodenschutzkalkung durchgeführt. Als Kalkungssubstrat wird gemahlener Dolomit auf die Fläche aufgebracht. Die als kalkungsbedürftig geltende Gesamtwaldfläche wird auf rd Hektar eingestuft. Jährlich werden davon unterschiedliche Flächenanteile gekalkt (s.o. inkl. Wiederholungskalkungen). Verbreitungsschwerpunkte der im Rahmen der Standortserkundung ermittelten kalkungsbedürftigen Standorte sind der gesamte Pfälzerwald sowie große Teile des Rheinischen Schiefergebirges im Norden des Landes. Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Kalkung im Sinne einer sichernden und kurativen Maßnahme entspricht dem Zweck der Walderhaltung und damit der grundlegenden Aussage des 1 des Landeswaldgesetzes. Somit können auch Nachhaltigkeit und Pfleglichkeit als gesetzliche Prämissen der Bodenschutzkalkung gelten. Das Bundesbodenschutzgesetz bestimmt in 1 den Gesetzeszweck in der nachhaltigen Sicherung der Funktionen des Bodens und ihrer Wiederherstellung. Dieser Forderung entspricht auch die Waldkalkung, die zudem zur Erfüllung der Pflichten zur Gefahrenabwehr und Vorsorge beiträgt ( 4 und 5 BBodenSchG). Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Im vorhergehenden Waldbericht wurde folgende Zielsetzung vorgegeben: Angestrebt wird die Bodenschutzkalkung aller kalkungsbedürftigen Standorte einschließlich notwendiger Wiederholungskalkungen auf der Grundlage der vorhandenen wissenschaftlichen Untersuchungen der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz. 79

92 Durch Luftschadstoffeinträge ausgewaschene Nährstoffe sollen im Zuge der Bodenschutzkalkung ausgeglichen werden (Ersatz von Mangelnährstoffen). Der im Datenteil belegte bisherige Umfang der Bodenschutzkalkung, ihre konstante Durchführung über nunmehr 27 Jahre auf der Grundlage fundierter Standortbewertungen und wissenschaftlicher Analysen sowie die Berücksichtigung von notwendigen Wiederholungskalkungen sind ein Beleg für die erfolgreiche Umsetzung der Zielsetzung. Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Angestrebt wird die Bodenschutzkalkung aller kalkungsbedürftigen Standorte einschließlich notwendiger Wiederholungskalkungen auf der Grundlage von wissenschaftlichen Untersuchungen. Durch Luftschadstoffeinträge ausgewaschene Nährstoffe sollen im Zuge der Bodenschutzkalkung ausgeglichen werden. Die Waldkalkung soll auf Hektar je Jahr ausgeführt werden. 80

93 Fällungs- und Rückeschäden (Indikator 15) 15 Fällungs- und Rückeschäden % PEOLG: 1.2.a II 2.1.b 2.2.bII 3.2.b II 4.2.e I 5.2.a I Wien-Indikator: 2.4 Deutscher Standard: Alter Indikator: 14 Datenteil Staatswalwalschaftswalwalergebnis Gemeinde- übriger Körper- Privat- Gesamt- % keine sonst. Schäden /3 bis 2/ /3 bis 2/3 geschädigt über 2/3 geschädigt ,01 keine Angabe ,3 Gesamtergebnis Tabelle 23: Waldfläche mit Sonstigen Schäden = alle Schäden außer Schäl- und Splitterschäden 57 Quellenangabe 1. LANDESWALDGESETZ 2. ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG (2010): Mitteilung aus der Außenstelle der Forsteinrichtung - Sonstige Schäden Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region Siehe Datenteil. Eine gesonderte Ausweisung von Fällungs- und Rückeschäden ist aufgrund der Datenlage der Forsteinrichtung nicht möglich. Erfasste sonstige Schäden betreffen Hektar. Dies sind rund 7 % gemessen an der Gesamtfläche ohne sonstige Schäden. Allerdings liegen für rund Hektar keine differenzierenden Angaben vor. 57 vgl.: Mitteilung aus der ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG - Außenstelle Forsteinrichtung (2010): Sonstige Schäden 81

94 Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Aspekte ordnungsgemäßer und damit Waldschäden vermeidender Forstwirtschaft sind u. a. pflegliches Vorgehen, bestandes- und bodenschonende Techniken und eine bedarfsgerechte Walderschließung unter größtmöglicher Schonung von Boden, Bestand und Landschaft (vgl. Definition Ordnungsgemäße Forstwirtschaft gemäß Beschluss der Agrarministerkonferenz vom sowie 5 des Landeswaldgesetzes). Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Der Waldbericht aus dem Jahr 2005 äußerte folgende Zielsetzung: Fällungs- und Rückeschäden sollen soweit wie möglich reduziert werden. Hierzu sind bodenund bestandesschonende Holzernteverfahren anzuwenden. Stellungnahme Auditbericht zur 9. Flächenstichprobe: Mit dem pfleglichen Vorgehen bei der Holzernte und dem Einsatz bestands- und bodenschonender Techniken wird in den rheinland-pfälzischen Wäldern auf hohem Niveau gearbeitet. Von einzelnen nicht systematischen Abweichungen abgesehen wurden die Mindeststandards für eine pflegliche Waldarbeit in allen untersuchten Betrieben ( ) eingehalten. (S. 8) Mithin kann von einer zielsetzungskonformen Entwicklung gesprochen werden. Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Fällungs- und Rückeschäden sollen soweit wie möglich reduziert werden. Hierzu sind boden- und bestandesschonende Holzernteverfahren anzuwenden. 82

95 Eingesetzte Pflanzenschutzmittel (Indikator 16) 16 Eingesetzte Pflanzenschutzmittel PEOLG: 2.2.c 5.2.b Wien-Indikator: l/mittel ha/mittel Deutscher Standard: Alter Indikator: 19 Datenteil Fungizide Insektizide Herbizide Rodentizide 600 [kg oder l] ,9 1,7 3,8 3, ,6 3,4 1,5 1 0,3 0,6 1,13 1, ,8 1, ,73 1 0, Abbildung 18: Menge eingesetzter Pflanzenschutzmittel (Staats- und Kommunalwald) Interne Mitteilung aus der ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG Referat Waldschutz (2010): Auswertung Pflanzenschutzmittel 83

96 [kg oder l] Abbildung 19: Menge aller ausgebrachten Wildschadensverhütungsmittel (Staats- und Kommunalwald) Quellenangabe s. u. bei Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc., ferner 1. Pflanzenschutzmittelverzeichnis der BBA 2. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN (1997): Leitbild der Landesforstverwaltung. Betriebliche Ziele Produktion - Waldschutz -. S. II ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG (2010): Interne Mitteilung aus dem Referat Waldschutz Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region Bei der Waldbewirtschaftung verzichtet Landesforsten weitgehend auf den Einsatz von Herbiziden und Rodentiziden. Insektizide werden nur in Ausnahmefällen unter Einbindung aller Möglichkeiten des Integrierten Pflanzenschutzes verwendet, um erhebliche wirtschaftliche Schäden zu verhindern Interne Mitteilung aus der ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG Referat Waldschutz (2010): Auswertung Pflanzenschutzmittel 60 Textauszug aus: 84

97 Wesentliche Grundsätze für den Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln lauten: nur nach guter fachlicher Praxis, die den integrierten Pflanzenschutz und den Grundwasserschutz einschließt, nur nach einer Mittelprüfung dürfen amtlich zugelassene Mittel gemäß den festgesetzten Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden, die zugelassenen Mittel werden im Pflanzenschutzmittelverzeichnis der BBA veröffentlicht. Im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes ist es das vorrangige Ziel von Landesforsten, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel kommt daher nur dann in Betracht, wenn andere Verfahrensalternativen ausgeschöpft sind und der Pflanzenschutzmitteleinsatz den wirtschaftlichen Schaden wirkungsvoll begrenzen kann. Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt, die hier auszugsweise aufgelistet werden: Pflanzenschutzgesetz vom Bienenschutzverordnung vom Pflanzenschutzmittelverordnung vom Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom , zuletzt geändert am Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Der Waldbericht des Jahres 2005 formulierte für diesen Indikator folgende Zielsetzung: Grundsätzlicher Verzicht auf den flächenmäßigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des integrierten Waldschutzes. Die eingesetzte Menge an Pestiziden sowie die behandelten Flächen sollen tendenziell abnehmen. Zielgrößen für Mengen und Flächen können nicht vorgegeben werden, da diese von evtl. Massenvermehrungen abhängig sind. 85

98 Stellungnahme des Auditberichtes zur 9. Flächenstichprobe: Als Folgeerscheinung der Sturmkatastrophe Kyrill und der globalen Wirtschaftskrise hat der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel an Bedeutung gewonnen. Der Mangel an Lagerkapazitäten im Werk macht stellenweise die Polterspritzung gegen den Nutzholzborkenkäfer zur Vermeidung erheblicher Wertverluste des lagernden Holzes im Wald erforderlich. ( ). Ansonsten ist es zur guten Praxis geworden den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel nur dann in Betracht zu ziehen, wenn andere Verfahrensalternativen ausgeschöpft sind. (S. 10) Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Grundsätzlicher Verzicht auf den flächenmäßigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des integrierten Waldschutzes. Die eingesetzte Menge an Pestiziden soll tendenziell abnehmen. Zielgrößen für Mengen und Flächen können nicht vorgegeben werden, da diese von evtl. Massenvermehrungen abhängig sind. 86

99 4.3.3 Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder Holz und Nichtholz (Helsinki-Kriterium 3) Verhältnis Zuwachs Nutzung (Indikator 17) 17 Verhältnis Zuwachs - Nutzung PEOLG: 1.2.a I 3.2.c I Wien-Indikator: 3.1 Efm/ha Deutscher Standard: 1.1 Alter Indikator: 21 Datenteil (Aktualität, Zeitreihen, Entwicklungstendenzen) Vergleiche auch Indikator 13 Staatswald Gemeindewald übrige Körperschaften Privatwald Eichen jährl. Zuwachs 4,1 3,8 3,8 4,4 gepl. jährl. Nutzung 2,9 2,3 2,6 2,4 Buchen jährl. Zuwachs 5,9 6,2 6,1 6,2 gepl. jährl. Nutzung 4,3 4,4 4,6 4,7 Laubbäume jährl. Zuwachs 5,1 5,2 5,9 5,7 langlebig gepl. jährl. Nutzung 2,7 2,1 1,8 2,6 Laubbäume jährl. Zuwachs 3,9 3,9 4,7 3,4 kurzlebig gepl. jährl. Nutzung 2,5 2 1,8 1,7 Fichten jährl. Zuwachs 11,2 12,1 11,3 12,8 gepl. jährl. Nutzung 10,1 7,5 8,1 6,6 Tannen jährl. Zuwachs 8,0 7,2 9,7 8,9 gepl. jährl. Nutzung 4,6 3,6 5,5 2,3 Douglasie jährl. Zuwachs 16,2 15,5 16,7 15,7 gepl. jährl. Nutzung 8,8 8,0 12,0 6,9 Kiefern jährl. Zuwachs 5,4 5,1 5,2 5,4 gepl. jährl. Nutzung 5,1 4,2 4,5 4,9 Lärchen jährl. Zuwachs 7,0 6,7 6,4 7,5 gepl. jährl. Nutzung 6,2 5,7 6,3 6,2 Tabelle 24: Verhältnis zwischen jährlichem Zuwachs und jährlicher Nutzung [Efm/ha] 61 Quellenangabe 1. LANDESWALDGESETZ 2. ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG (2010): Mitteilung aus der Außenstelle der Forsteinrichtung 61 Interne Mitteilung aus der ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG - Außenstelle Forsteinrichtung (2010): Zuwachs/Nutzung 87

100 Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region Holz wird in Rheinland-Pfalz nachhaltig produziert. Dafür sorgt u. a. eine im Staats-, Körperschafts- und Großprivatwald flächendeckende Bewirtschaftungsplanung, die auf Inventuren aufbaut und die bisherigen Nutzungen berücksichtigt. Die Planung und Durchführung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung ist in Rheinland-Pfalz gesetzlich festgeschrieben. Die Tabelle des Datenteils weist auf einen geplanten Vorratsaufbau hin, da der jährliche Zuwachs stets über den geplanten Nutzungen liegt. Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Planmäßigkeit in Form von Forsteinrichtungswerken sichert nachhaltige Holzvorräte ( 7) und nachhaltige Nutzungen. Grundsätzliche Bestimmungen stehen in den 5 (Ordnungsgemäße Forstwirtschaft) und 6 (Nachhaltigkeit) des Landeswaldgesetzes. Sie schreiben eine ordnungsgemäße und nachhaltige Waldbewirtschaftung vor, die auch eine naturale Nachhaltigkeit umfasst. Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Im bisherigen Waldbericht wurde folgende Zielsetzung postuliert: Langfristig sollen Nutzung und Zuwachs ausgeglichen werden bei gleichzeitiger Erschließung von bisher nicht vollzogenen Nutzungsmöglichkeiten. Die Anteile wertvollen Starkholzes sollen erhöht werden (vgl. auch Indikator 13). Stellungnahme des Auditberichtes zur 9. Flächenstichprobe: Eindeutige Vorgaben zur Sicherung einer Holzvorrats- und Holznutzungsnachhaltigkeit gehen aus dem Landeswaldgesetz hervor. Die Planmäßigkeit der Nutzung in Anlehnung an das Forsteinrichtungswerk sichert nachhaltige Holzvorräte. Aber wie bereits ( ) angesprochen, schöpfen nicht alle Waldeigentümer die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten aus. Problematischer erscheint aber die Rückstellung notwendiger Pflegeeingriffe, die durch Überschreitung des planmäßig festgesetzten Hiebssatzes verschoben werden (vgl. hierzu auch Stellungnahme bei nachfolgendem Indikator 18). (S. 10) 88

101 Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Langfristig sollen Nutzung und Zuwachs ausgeglichen werden bei gleichzeitiger Erschließung von bisher nicht vollzogenen Nutzungsmöglichkeiten. Die Anteile wertvollen Starkholzes am Vorrat sollen erhöht werden. 89

102 Pflegerückstände (Indikator 18) 18 Pflegerückstände PEOLG: 3.2.b.I Wien-Indikator: ha (unterlassene Pflegemaßnahmen in Jungbeständen oder Durchforstungen) Deutscher Standard: 3.3 Alter Indikator: 29 Datenteil Keine Angaben möglich Quellenangabe 1. Landeswaldgesetz Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region Pflegerückstand ist ein Begriff, der im Inventur- und Planungssystem von Landesforsten Rheinland-Pfalz nicht operational definiert ist und keiner separaten Erfassung unterliegt. Gesetz/Verordnung/Regelung/Verwaltungsanweisung etc. Alle Wälder in Rheinland-Pfalz sind ordnungsgemäß zu bewirtschaften ( 5 LWaldG). Dieser Grundsatz schließt die Pflege der Wälder mit ein. Der Wald ist zu pflegen, damit er seine vielfältigen Leistungen nachhaltig erbringen kann (vgl. LWaldG 6). Demzufolge ist die Waldpflege eine Aufgabe der Waldbewirtschaftung. Bewertung von Zielen aus früheren Waldberichten Als bisherige Zielsetzung wurde ausgeführt: Im Rahmen der Waldwirtschaft sollen Pflegerückstände abgebaut werden. 90

103 Stellungnahme des Auditberichtes zur 9. Flächenstichprobe: Bestände, in denen keine oder ungenügende Pflegemaßnahmen durchgeführt wurden, wodurch die Erreichung des Betriebszieles gefährdet ist, werden als Pflegerückstände definiert. Sie sind im Planungssystem der Landesforsten nicht operational definiert und unterliegen folglich keiner Erfassung. Dennoch werden sie vereinzelt in Kommunalwäldern, besonders aber in Klein- und Kleinstprivatwäldern vorgefunden. ( ). (S. 11) Ziele für nachhaltige Entwicklung dieses Indikators in der Region soweit sinnvoll und erforderlich Im Rahmen der Waldwirtschaft sollen Pflegerückstände abgebaut werden. 91

104 4.3.4 Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen (Helsinki-Kriterium 4) Baumartenanteile und Bestockungstypen (Indikator 19) 19 Baumartenanteile und Bestockungstypen PEOLG: 4.2.b 4.2.c Wien-Indikator: %, Fläche ha, Fläche ha dominiert von eingebürgerten Baumarten, FFH-Gebiete (Lebensraumtypen) Deutscher Standard: 4.1 Alter Indikator: Datenteil ökologische Waldortfläche % Hauptbaumart [ha] Traubeneiche ,54 Stieleiche ,84 Buche ,27 Pappel ,34 Ulme 21 0,00 Esche ,67 Bergahorn ,75 Spitzahorn 448 0,07 Kirsche ,19 Linde 426 0,07 Nuss 73 0,01 Edelkastanie 866 0,14 übrige Edellaubhölzer 48 0,01 Roteiche ,42 Birke ,54 Erle ,55 Hainbuche ,82 Aspe 135 0,02 Weide 294 0,05 Robinie 442 0,07 Vogelbeere 67 0,01 Sorbusarten 17 0,00 übrige Laubbäume 800 0,13 Fichte ,99 Sitkafichte 84 0,01 Omoricafichte 76 0,01 übrige Fichten 50 0,01 Tanne ,24 Abies procera 811 0,13 Abies grandis ,18 übrige Tannen 55 0,01 Douglasie ,57 Thuja 10 0,00 Tsuga 46 0,01 übrige Nadelbäume 17 0,00 92

105 Kiefer ,96 Schwarzkiefer 139 0,02 Weymouthskiefer 80 0,01 übrige Kiefern 29 0,00 Europäische Lärche ,84 Japanische Lärche ,45 andere Lärchen 14 0,0023 Winterlinde 1 0,0002 Walnuß 1 0,0001 Speierling 1 0,0001 Wildapfel 11 0,0018 Wildbirne 9 0,0014 Nordmannstanne 6 0,0010 Mammutbaum 4 0,0006 Wacholder 5 0,0007 Japan Sicheltanne 1 0,0002 Gelbkiefer 6 0,0009 Summe Tabelle 25: Ökologische Hauptbaumarten im Staats- und Körperschaftswald 62 Quellenangabe 1. MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S VASCONCELOS, A. et al. (2009): Waldtypen im rheinland-pfälzischen Staats- und Kommunalwald. Interner Bericht. FORSCHUNGSANSTALT FÜR WALDÖKOLOGIE UND FORSTWIRTSCHAFT Rheinland-Pfalz. 58 S. 3. ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG (2010): Interne Mitteilung der Außenstelle der Forsteinrichtung Beschreibung der jeweiligen Situation in der Region 63 Die Tabelle des Datenteils verdeutlicht bereits die große ökologische Vielfalt an vorkommenden Hauptbaumarten. Rheinland-Pfalz hat mit rd. 56 Prozent den zweithöchsten Laubwaldanteil aller Flächenländer (Bundesdurchschnitt 38 Prozent); zugleich verfügt das Land über die größte Eichenfläche Deutschlands (vgl. nachfolgende Abbildung). 62 Interne Mitteilung der ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG - Außenstelle Forsteinrichtung (2010): Ökologische Hauptbaumart 63 vgl. auch Kapitel 3. Textauszüge aus: 93

106 60 50 Rheinland-Pfalz Deutschland 40 Anteil in % Laubwald Eiche Abbildung 20: Anteile von Laubwald und Eiche an der Gesamtwaldfläche in Rheinland-Pfalz und Deutschland in % 64 Eine spezielle Auswertung der Daten des Staats- und Kommunalwaldes von Rheinland-Pfalz auf Waldortebene auf der Basis des Datensatzes der Forsteineinrichtung (Stichjahr 2008) mit dem Ziel, eine relativ übersichtliche und begrenzte Stratifizierung aller Waldorte hinsichtlich ihrer Hauptbaumart und der wichtigsten Mischbaumart sowie eines Mindestflächenanteils innerhalb des Datensatzes (> 1 %) durchzuführen, hat im Ergebnis ebenfalls gezeigt, dass eine große Vielfalt an Bestockungstypen, ausgehend von den wichtigsten Hauptbaumarten (Buche, Eiche, Fichte, Kiefer, Douglasie), gegeben ist. Dabei sind Reinbestände deutlich in der Minderheit (vgl. nachfolgende Abbildungen) vgl.: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Geschäftsbericht 2008 von Landesforsten, S vgl.: VASCONCELOS, A. ET AL : Waldtypen im rheinland-pfälzischen Staats- und Kommunalwald. Interner Bericht. FORSCHUNGSANSTALT FÜR WALDÖKOLOGIE UND FORSTWIRTSCHAFT RHEINLAND-PFALZ. 58 S. Als Sonstige werden in der Abbildung übrige Mischungstypen von Waldorten zusammengefasst, deren Hauptbaumarten nicht eine der oben Genannten ist, bzw. deren Anteil zur separaten Auswertung und Darstellung innerhalb des Datensatzes zu gering war. Allerdings handelt es sich auch hier um Mischbestockungen. 94

107 Abbildung 21: Waldtypen im rheinland-pfälzischen Staats- und Kommunalwald 95

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB

Mehr

Wälder und Waldbesitzer in Bayern

Wälder und Waldbesitzer in Bayern Privatwald, Waldbesitzer und ihre Organisationen www.waldbesitzer-info.de Infoblatt 4.1 Wälder und Waldbesitzer in Bayern und im Bundesdeutschen Vergleich Bayern ist mit ca. 2,5 Millionen Hektar ein sehr

Mehr

Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Regional-Labels

Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Regional-Labels Normatives Dokument Deutscher PEFC-Standard PEFC D 1004:2014 Richtlinie für die Verwendung des PEFC-Regional-Labels PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06,

Mehr

PEFC Ablauf in Deutschland

PEFC Ablauf in Deutschland Ein Glück für unseren Wald PEFC Ablauf in Deutschland , den Stand März 2012 Was heißt Waldzertifizierung? Die Überprüfung durch einen unabhängigen, qualifizierten und akkreditierten

Mehr

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten Alles, was Sie über PEFC wissen sollten Oktober 2010 Inhalt Seite 1. Was bedeutet PEFC? ---------------------------------------------------------------------------------------- 1 2. Wer ist auf internationaler

Mehr

Reihe Grundlagen der Forstwirtschaft 2016

Reihe Grundlagen der Forstwirtschaft 2016 Reihe Grundlagen der Forstwirtschaft 2016 Holzvermarktung Teil I Carsten Küsel Fachgebietsleiter Vermarktung Landesforst MV Gliederung 1. Ergebnisse Bundeswaldinventur III 2. Holzeinschlagsstatistik 3.

Mehr

Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen

Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen Multifunktionale Waldbewirtschaftung - Ausgleich von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion - Naturnahe Waldwirtschaft, PEFC-Zertifizierung Waldbauliche

Mehr

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten Alles, was Sie über PEFC wissen sollten April 2016 Inhalt Seite 1. Was bedeutet PEFC? ---------------------------------------------------------------------------------------- 1 2. Wer ist auf internationaler

Mehr

Neue Anforderungen der Gesellschaft an die Forstwirtschaft

Neue Anforderungen der Gesellschaft an die Forstwirtschaft Neue Anforderungen der Gesellschaft an die Forstwirtschaft Bonus oder Malus für die Leistungen der Branche im Cluster? Josef Stratmann Ressource Holz 6.IV.2016 Gesellschaft - Forstwirtschaft - Cluster

Mehr

Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern

Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern Erhebungsmethodik BWI Großrauminventur auf Stichprobenbasis. Ziel Erfassung der aktuellen Waldverhältnisse und Produktionsmöglichkeiten

Mehr

Die Erziehungs- und Bildungsressourcen der Pflegefamilie stärken

Die Erziehungs- und Bildungsressourcen der Pflegefamilie stärken Die Erziehungs- Bildungsressourcen der Pflegefamilie stärken Internationaler Workshop im Projekt Erziehungs- Bildungsressourcen der Pflegefamilie 14. - 15. November 2011 Mainz Institut für Sozialpädagogische

Mehr

Rio + 20 und der Wald

Rio + 20 und der Wald Rio + 20 und der Wald Dr. Peter Mayer BFW Praxistag 2012 Nachhaltigkeit ist mehr als bewahren Inhalt Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 und ihre Auswirkungen Nachhaltigkeit und der Wald globaleuropäisch-national

Mehr

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Waldzertifizierung

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Waldzertifizierung Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Waldzertifizierung Möglichkeiten und Grenzen der Energieholznutzung im Privatwald Gliederung Ursachen/Gründe für eine Zertifizierung Bedingungen verpflichtend/freiwillig

Mehr

Auditbericht. zu den. Vor-Ort-Audits der 6. Stichprobe. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - PEFC. in der.

Auditbericht. zu den. Vor-Ort-Audits der 6. Stichprobe. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - PEFC. in der. Auditbericht zu den Vor-Ort-Audits der 6. Stichprobe 2006 Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - PEFC in der Region Hessen IC-Verfahrensnummer: 1852731 Flächenstichprobe-Verf.Nr.:

Mehr

Regionaler Waldbericht Hessen 2015

Regionaler Waldbericht Hessen 2015 Regionaler Waldbericht Hessen 2015 Impressum Regionaler Waldbericht Hessen 2015 Herausgeber: Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Hessen e.v. - Geschäftsstelle - c/o Hessischer Waldbesitzerverband e.v. Hauptgeschäftsstelle

Mehr

Best Practice Beispiele aus Sachsen-Anhalt

Best Practice Beispiele aus Sachsen-Anhalt 1. Erfurter forstpolitisches Kolloquium 10.02.2014 Überschrift Unterüberschrift Best Practice Beispiele aus Sachsen-Anhalt Udo Herrmann, Referent Forstliche Förderung / Forstliche Zusammenschlüsse Schwerpunkte

Mehr

Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER

Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER PEFC berücksichtigt alle drei Ebenen der Nachhaltigkeit, die ökologische, soziale und ökonomische. Dies führt zu naturnahen

Mehr

Waldschäden durch Luftverunreinigungen

Waldschäden durch Luftverunreinigungen Waldschäden durch Luftverunreinigungen Neuartige Waldschäden, in den Anfangszeiten auch Waldsterben genannt, bezeichnet Waldschadensbilder in Mittel- und Nordeuropa, die seit Mitte der 1970er Jahre festgestellt

Mehr

Regiowood die Holzreserven des Kleinprivatwaldes auch im europäischen Fokus

Regiowood die Holzreserven des Kleinprivatwaldes auch im europäischen Fokus Regiowood die Holzreserven des Kleinprivatwaldes auch im europäischen Fokus, Landesforsten RLP 10. Biomassen-Tagung 4. und 5. Nov. 2010 Umwelt-Campus Birkenfeld Kleinprivatwald im Fokus Ausgangssituation

Mehr

Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER _RZ_pefc_aquisem_a4_5.aufl.indd 1

Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER _RZ_pefc_aquisem_a4_5.aufl.indd 1 Auf die Herkunft kommt es an ZERTIFIZIERTE WALDWIRTSCHAFT ERHÄLT WERTVOLLE WÄLDER 140520_RZ_pefc_aquisem_a4_5.aufl.indd 1 20.05.14 10:46 PEFC berücksichtigt alle drei Ebenen der Nachhaltigkeit, die ökologische,

Mehr

ABSCHLUSSPRÄSENTATION ZUM PROJEKT VERGLEICH FORSTLICHER ZERTIFIZIERUNGSSYSTEME

ABSCHLUSSPRÄSENTATION ZUM PROJEKT VERGLEICH FORSTLICHER ZERTIFIZIERUNGSSYSTEME ABSCHLUSSPRÄSENTATION ZUM PROJEKT VERGLEICH FORSTLICHER ZERTIFIZIERUNGSSYSTEME Magdeburg, 31. März 2015 Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF Bild: Holzindustrie Templin AGENDA

Mehr

Regionaler Waldbericht Baden-Württemberg 2015

Regionaler Waldbericht Baden-Württemberg 2015 Regionaler Waldbericht Baden-Württemberg 2015 Bearbeiter: Ludwig Bittlingmaier Impressum Auftraggeber: PEFC Arbeitsgruppe Baden-Württemberg GbR c/o Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Mehr

Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze. Vom 1. Juni 2007

Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze. Vom 1. Juni 2007 Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze Vom 1. Juni 2007 Aufgrund des 35 Abs. 5 und des 40 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes in der Fassung vom

Mehr

4. Umsetzung und Kontrolle. 4. Umsetzung und Kontrolle. 4.1 Verfahren zur Systemstabilität

4. Umsetzung und Kontrolle. 4. Umsetzung und Kontrolle. 4.1 Verfahren zur Systemstabilität 4. Umsetzung und Kontrolle 4. Umsetzung und Kontrolle 4.1 Verfahren zur Systemstabilität Gemäß Ziffer 7.5 der PEFC-Systembeschreibung muss die Region wirksame Verfahren darstellen, die zur Systemstabilität

Mehr

Ergebnisse der 3. Bundeswaldinventur in der Region Berlin-Brandenburg

Ergebnisse der 3. Bundeswaldinventur in der Region Berlin-Brandenburg Ergebnisse der 3. Bundeswaldinventur in der Region Berlin-Brandenburg Ministerium für Infrastruktur 1 Was ist eine Bundeswaldinventur? Ministerium für Infrastruktur alle 10 Jahre werden im gesamten Bundesgebiet

Mehr

Impressum. Verfasser: Regionale Arbeitsgruppe PEFC - Schleswig-Holstein und Hamburg

Impressum. Verfasser: Regionale Arbeitsgruppe PEFC - Schleswig-Holstein und Hamburg Impressum Verfasser: Regionale Arbeitsgruppe PEFC - Schleswig-Holstein und Hamburg Stand: Oktober 2014 Inhalt 1 Ziele und Inhalt des Regionalen Waldberichtes... 2 2 Die Zertifizierung nach dem PEFC-System...

Mehr

Demografischer Wandel im ländlichen Raum

Demografischer Wandel im ländlichen Raum Demografischer Wandel im ländlichen Raum Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Lebenswelt Dorf und die dörflichen Lebensstile 1 Der Wettbewerb - seit 2005 unter dem Motto Unser Dorf hat Zukunft

Mehr

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten

Alles, was Sie über PEFC wissen sollten 1 PEFC/04-01-01 Alles, was Sie über PEFC wissen sollten März 2009 Inhalt Seite 1. Was bedeutet PEFC? -----------------------------------------------------------------1 2. Wer ist auf internationaler Ebene

Mehr

Stand: Siehe auch Blätter Nr. E.5 / F.2 / F.3 / F.4 / F.10 / I.1. Dienststelle für Wald und Landschaft

Stand: Siehe auch Blätter Nr. E.5 / F.2 / F.3 / F.4 / F.10 / I.1. Dienststelle für Wald und Landschaft Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Wald Natur, Landschaft und Wald Funktionen des Waldes Stand: 21.09.2005 Siehe auch Blätter Nr. E.5 / F.2 / F.3 / F.4 / F.10 / I.1 Instanzen zuständig für das Objekt

Mehr

REGIONALER WALDBERICHT

REGIONALER WALDBERICHT REGIONALER WALDBERICHT Regionale Arbeitsgruppe Saarland Regionale Arbeitsgruppe Saarland 1 SAARLAND Inhaltsverzeichnis ÜBERSICHT ZUM REGIONALEN WALDBERICHT DES SAARLANDES...6 1. PANEUROPÄISCHE ZERTIFIZIERUNG

Mehr

Betreiben einer lokalen Aktionsgruppe (LAG), Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet

Betreiben einer lokalen Aktionsgruppe (LAG), Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet 5.3.4.3 Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet I Tabellarische Kurzbeschreibung Ziel - Zusammenwirken von Akteuren aus verschiedenen Bereichen - Verantwortliche Ausarbeitung

Mehr

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4

Mehr

Das deutsche PEFC-System

Das deutsche PEFC-System Systembeschreibung PEFC D 0001:2014 Das deutsche PEFC-System PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711 24 840 31 E-mail: info@pefc.de, Web: www.pefc.de

Mehr

Vergabe von Lizenzen für das PEFC-Logo und das PEFC-Regional-Logo

Vergabe von Lizenzen für das PEFC-Logo und das PEFC-Regional-Logo Verfahrensanweisung PEFC D 4006:2014 Vergabe von Lizenzen für das PEFC-Logo und das PEFC-Regional-Logo PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711

Mehr

Ergebnisse der Forsteinrichtung für im Stadtwald Scheer

Ergebnisse der Forsteinrichtung für im Stadtwald Scheer Ergebnisse der Forsteinrichtung für 011-00 im Stadtwald Scheer Örtliche Prüfung am 3. April 01 der Waldbewirtschaftung ( aus Zielsetzung im Stadtwald, UFB Sigmaringen 011 Produktionsfunktion, gleichmäßige

Mehr

FSC-Zertifizierung für Hofheimer Stadtwald ist erteilt

FSC-Zertifizierung für Hofheimer Stadtwald ist erteilt 7. Juni 2016 FSC-Zertifizierung für Hofheimer Stadtwald ist erteilt HOFHEIM Die Stadt Hofheim hat am Freitag, 3. Juni 2016, die FSC-Zertifizierung für den Stadtwald erhalten. Mit dieser positiven Nachricht

Mehr

Mobilisierungsprofil

Mobilisierungsprofil 1. Waldfläche und Holzpotentiale Die Gesamtwaldfläche in (nach BWI²) beträgt 887.550 ha, das entspricht ca. 8% der Gesamtwaldfläche in Deutschland und einem Waldanteil von 24,7% an der Landesfläche. Die

Mehr

300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD

300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt 300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD WALDFLÄCHE Das Thüngener Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 1361 Hektar. Davon

Mehr

Kompetenter Partner für Wald und Forstwirtschaft

Kompetenter Partner für Wald und Forstwirtschaft Nachhaltige Waldwirtschaft in Baden-Württemberg hat einen Namen: Landkreis Schwäbisch Hall Kompetenter Partner für Wald und Forstwirtschaft Pflege und Bewirtschaftung des Waldes in einer Hand Im Landkreis

Mehr

Regionaler Waldbericht Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Hessen e.v.

Regionaler Waldbericht Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Hessen e.v. Regionaler Waldbericht Hessen 2010 Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Hessen e.v. Impressum Regionaler Waldbericht Hessen 2010 Herausgeber: Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Hessen e.v. - Geschäftsstelle - c/o Hessisches

Mehr

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff Die Qualität von Produkten und Dienstleistungen ist ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Soll dauerhaft Qualität geliefert werden, ist die Organisation von Arbeitsabläufen

Mehr

gefördert durch: Projektbearbeitung: Heidi Döbbeler Projektträger: Julia Rudolph

gefördert durch: Projektbearbeitung: Heidi Döbbeler Projektträger: Julia Rudolph Entwicklung des Nadelrohholzangebots in Norddeutschland Hermann Spellmann, Heidi Döbbeler und Julia Rudolph Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt gefördert durch: Projektbearbeitung: Heidi Döbbeler

Mehr

Leitfaden zur PEFC-Zertifizierung. geben. Ihr Weg zum Nachhaltigkeitszertifikat

Leitfaden zur PEFC-Zertifizierung. geben. Ihr Weg zum Nachhaltigkeitszertifikat Leitfaden zur PEFC-Zertifizierung Ihr Weg zum Nachhaltigkeitszertifikat geben Was ist die PEFC Zertifizierung? PEFC Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - ist die Kennzeichnung

Mehr

Sie. haben. Wald? Glück! Sie. haben. Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft

Sie. haben. Wald? Glück! Sie. haben. Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft Sie haben Wald? Sie Glück! haben Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft Liebe Waldeigentümerin, lieber Waldeigentümer, Sie haben Wald gekauft oder geerbt?

Mehr

Copyright-Vermerk. PEFC Deutschland 2014

Copyright-Vermerk. PEFC Deutschland 2014 Verfahrensanweisung PEFC D 4004:2014 Verfahren und Kriterien zur Anerkennung von Forstunternehmerzertifikaten PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49

Mehr

Weihenstephaner Erklärung zu Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel

Weihenstephaner Erklärung zu Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel Weihenstephaner Erklärung zu Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel Gemeinsame Erklärung der Bayerischen Staatsregierung und der forstlichen Verbände und Vereine in Bayern Waldtag Bayern Freising-Weihenstephan

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015 zu Empfehlungen zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten

Mehr

Projekt Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation 7. Sitzung des Lenkungsgremiums am Beschluss zum Projektbeginn und -vorgehen

Projekt Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation 7. Sitzung des Lenkungsgremiums am Beschluss zum Projektbeginn und -vorgehen Seite 1 von 5 Projekt Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation 7. Sitzung des Lenkungsgremiums am 16.12.2014 Beschluss zum Projektbeginn und -vorgehen 1. Das Lenkungsgremium begrüßt den Projektbeginn

Mehr

Obwohl Österreich sehr dicht besiedelt ist, kommt auf jeden Bundesbürger fast ein halber Hektar Wald.

Obwohl Österreich sehr dicht besiedelt ist, kommt auf jeden Bundesbürger fast ein halber Hektar Wald. 1. Wald in Österreich Österreich ist mit rund 4 Millionen Hektar Waldfläche - das ist mit 47,6 Prozent nahezu die Hälfte des Bundesgebietes - eines der waldreichsten Länder der EU. Der durchschnittliche

Mehr

Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie

Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie Regierungspräsidium Darmstadt Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie unter Verwendung einer Präsentation des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Kreiskonferenz Groß-Gerau, 27. Mai

Mehr

Ziele, Handlunsprogramme und Maßnahmen in der Region Brandenburg (Anlage zu Formulierung Punkt 8, Regionaler Waldbericht Brandenburg 2016

Ziele, Handlunsprogramme und Maßnahmen in der Region Brandenburg (Anlage zu Formulierung Punkt 8, Regionaler Waldbericht Brandenburg 2016 , Handlunsprogramme und in der Region Brandenburg (Anlage zu Formulierung Punkt 8, Regionaler Waldbericht Brandenburg 2016 Vorbemerkung: Unter Punkt 8 im Regionalen Waldbericht wird formuliert: für die

Mehr

PEFC-Arbeitsgruppe Nordrhein-Westfalen e.v.

PEFC-Arbeitsgruppe Nordrhein-Westfalen e.v. PEFC-Arbeitsgruppe Nordrhein-Westfalen e.v. Titelbild, Foto: Jan Preller 1 Impressum Herausgeber Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Nordrhein-Westfalen e.v. c/o Waldbauernverband NRW Kappeler Straße 227 D-40599

Mehr

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung Das Programm in einem Satz: Mit dem Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung fördert das BMBF außerschulische kulturelle Bildungsmaßnahmen für (bildungs)benachteiligte

Mehr

ESF-Förderprogramm Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand. Bundesministerium für Arbeit und Soziales -CarloManuelDrauth-

ESF-Förderprogramm Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand. Bundesministerium für Arbeit und Soziales -CarloManuelDrauth- ESF-Förderprogramm Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand Bundesministerium für Arbeit und Soziales -CarloManuelDrauth- Warum eine Nationale CSR-Strategie? CSR trägt zur Bewältigung gesellschaftlicher

Mehr

FÜR EIN GRÜNES GEWISSEN

FÜR EIN GRÜNES GEWISSEN FÜR EIN GRÜNES GEWISSEN Gut für die Umwelt. Gut für Sie und Ihre Gäste mit Servitex in eine nachhaltige Zukunft. Sehr geehrte Damen und Herren, Menschen stellen Fragen. Das ist nur natürlich. Auch wir

Mehr

Wie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen

Wie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen Mit Energie in die Zukunft! Fachtagung CBP vom 24.04-26.04 in Essen Wie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen Referent: Marc

Mehr

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan)

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Der Fragenkatalog deckt die Schritte sieben bis neun ab, die in den Leitlinien zur Verbesserung von Organisationen

Mehr

Waldaufbau: Tabellenübersicht

Waldaufbau: Tabellenübersicht Waldaufbau: Tabellenübersicht 1 2.04.2.RP: Waldfläche [ha] nach Bestockungstyp und Beimischung Rheinland-Pfalz / nur begehbarer Wald / bestockter Holzboden / ohne Lücken in der Hauptbestockung / Flächenbezug:

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

Die Selbstverpflichtung der Firma Faber-Castell zum Erhalt der Biodiversität

Die Selbstverpflichtung der Firma Faber-Castell zum Erhalt der Biodiversität Die Selbstverpflichtung der Firma Faber-Castell zum Erhalt der Biodiversität Gisbert Braun, Head of Corporate Quality & Sustainability, Fachtagung Business and Biodiversity 28. November 2013 1. DAS UNTERNEHMEN

Mehr

Wald und Forstwirtschaft. in Sachsen

Wald und Forstwirtschaft. in Sachsen Wald und Forstwirtschaft in Sachsen Waldfläche Waldfunktionen In Sachsen gibt es 533.000 Hektar Wald (Bundeswaldinventur 2012). Das entspricht einem Anteil an der Landesfläche von 29 Prozent. Trotz markanter

Mehr

Natura 2000 im Wald Aktueller Stand und Ausblick

Natura 2000 im Wald Aktueller Stand und Ausblick im Wald Aktueller Stand und Ausblick Alois Zollner Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Was ist eigentlich? = kohärentes Netz von Schutzgebieten Schutzbestimmungen zu europaweit gefährdeten

Mehr

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

KOMPETENTER PARTNER FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT

KOMPETENTER PARTNER FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT NACHHALTIGE WALDWIRTSCHAFT IN BADEN-WÜRTTEMBERG HAT EINEN NAMEN: Design: agentur krauss, Herrenberg Enzkreis KOMPETENTER PARTNER FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT Enzkreis PFLEGE UND BEWIRTSCHAFTUNG DES WALDES

Mehr

I SO ISO DQS DQS

I SO ISO DQS DQS Forderungen der ISO 14001 Gründe für die Implementierung eines Umweltmanagementsystems t t Kosteneinsparung durch systematisches und vorsorgendes Denken und Handeln 12% Mitarbeitermotivation 11% Verbesserung

Mehr

Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung

Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung in Bezug auf das Standortregister Der gesetzliche Rahmen 1 für Nutzer von gentechnisch veränderten

Mehr

Internes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Internes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 9 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe, Definitionen... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Planung der Audits... 5 4.2 Vorbereitung des Audits...

Mehr

Baustelle WET: Betreten erwünscht

Baustelle WET: Betreten erwünscht Baustelle WET: Betreten erwünscht Stand der Bearbeitung und des Beteiligungsverfahrens Gabriele Wicht-Lückge Regionale WET-Arbeitstagungen Juni/Juli 2013 Wald ist Politik. Forestry is not about trees,

Mehr

1.03.5 Veränderung der Waldfläche [ha] nach Baumartengruppe und Eigentumsart

1.03.5 Veränderung der Waldfläche [ha] nach Baumartengruppe und Eigentumsart Periode=2002-2012 ; Eiche [ha] -469 21.823 18.246 30.620 70.221 Buche [ha] -4.696 47.084 22.353 37.583 102.324 andere Lb hoher [ha] 298 12.034 38.752 48.466 99.550 andere Lb niedriger [ha] -7.200 18.215

Mehr

KHG-Investitionsförderung - Auswertung der AOLG-Zahlen für das Jahr

KHG-Investitionsförderung - Auswertung der AOLG-Zahlen für das Jahr KHG-Investitionsförderung - Auswertung der AOLG-Zahlen für das Jahr 2010 - Datengrundlage Die folgenden Darstellungen basieren auf den Ergebnissen einer Umfrage, die das niedersächsische Gesundheitsministerium

Mehr

EINKAUFSLEITLINIE FÜR HOLZ- UND PAPIERPRODUKTE

EINKAUFSLEITLINIE FÜR HOLZ- UND PAPIERPRODUKTE EINKAUFSLEITLINIE FÜR HOLZ- UND PAPIERPRODUKTE real,- Einkaufsleitlinie Holz-/Papierprodukte Stand November 2016 Seite 1 von 8 INHALT Grundsatz... 3 1. Ziele und Geltungsbereich... 4 2. Gestaltung des

Mehr

Wald sucht Eigentümer - Eigentumsrecherche systematisch und professionell THEMA:

Wald sucht Eigentümer - Eigentumsrecherche systematisch und professionell THEMA: Wald sucht Eigentümer - Eigentumsrecherche systematisch und professionell THEMA: Mit ThüringenForst in die Zukunft - Coaching von forstlichen Zusammenschlüssen THEMA: 1. Rahmenbedingungen 2. Wald sucht

Mehr

KOMPETENTER PARTNER FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT

KOMPETENTER PARTNER FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT KOMPETENTER PARTNER FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT PFLEGE UND BEWIRTSCHAFTUNG DES WALDES IN EINER HAND Im Stadtkreis Freiburg ist das Forstamt Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um den

Mehr

Was geht Qualitätsmanagement/ Qualitätsicherung die Physiotherapeutenan? Beispiel einer zertifizierten Abteilung

Was geht Qualitätsmanagement/ Qualitätsicherung die Physiotherapeutenan? Beispiel einer zertifizierten Abteilung Was geht Qualitätsmanagement/ Qualitätsicherung die Physiotherapeutenan? Beispiel einer zertifizierten Abteilung Angestellten Forum des ZVK Stuttgart 04.03.2016 Birgit Reinecke ZentraleEinrichtungPhysiotherapieund

Mehr

Bundeseinheitlicher Ausbildungsberuf für den kommunalen Ordnungsdienst

Bundeseinheitlicher Ausbildungsberuf für den kommunalen Ordnungsdienst Bundeseinheitlicher Ausbildungsberuf für den kommunalen Ordnungsdienst Bild: CSG Bundeskongress Kommunale Ordnung 2015 Christine Stolberg-Goetze, Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, ZS C 3 Gliederung

Mehr

KOMPETENTER PARTNER FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT

KOMPETENTER PARTNER FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT NACHHALTIGE WALDWIRTSCHAFT IN BADEN-WÜRTTEMBERG HAT EINEN NAMEN: STADT PFORZHEIM Amt für Umweltschutz Abteilung Forstverwaltung Stadtkreis Pforzheim KOMPETENTER PARTNER FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT PFLEGE

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN

Mehr

Perspektiven zum Anbau der Douglasie in Rheinland-Pfalz. Dr. Harald Egidi, MUFV, Seminar FAWF

Perspektiven zum Anbau der Douglasie in Rheinland-Pfalz. Dr. Harald Egidi, MUFV, Seminar FAWF Dr. Harald Egidi, MUFV, Seminar 2.2.5 FAWF 29.04.2008 Inhalt Informationen zur aktuellen Situation (BWI, FE) Holzaufkommensprognose (BWI WEHAM) Rahmenbedingungen (Naturschutz, Zertifizierung) Ziele, Perspektiven,

Mehr

- Leseprobe - Auditfeststellungen und deren Bewertungen. Auditfeststellungen und deren Bewertungen. von Ralph Meß

- Leseprobe - Auditfeststellungen und deren Bewertungen. Auditfeststellungen und deren Bewertungen. von Ralph Meß Auditfeststellungen und deren Bewertungen von Ralph Meß Der folgende Artikel beschreibt mögliche Feststellungen und Ergebnisse, die üblicherweise bei internen oder externen Audits dokumentiert werden können.

Mehr

Übersicht über ISO 9001:2000

Übersicht über ISO 9001:2000 Übersicht über die ISO 9001:2000 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe Übersicht über die ISO 9001:2000 4 Qualitätsmanagementsystem 5 Verantwortung der Leitung 6 Management

Mehr

Fragen über FSC und PEFC

Fragen über FSC und PEFC Fragen über FSC und PEFC an den Zertifizierer der LGA InterCert GmbH am TÜV Rheinland 1. Was bedeutet FSC bzw. PEFC und wo liegt der Unterschied? PEFC ist das Synonym für nachhaltige Waldbewirtschaftung.

Mehr

Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch

Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 84453 Mühldorf QM-HANDBUCH Rev10 gültig ab: 01/14 Seite 1 von 5 Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 1 Anwendungsbereich 2 Darstellung des Unternehmens 3 Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitspolitik

Mehr

Nachhaltigkeitszertifizierung. und Holzprodukten

Nachhaltigkeitszertifizierung. und Holzprodukten AKTUELLE THEMEN Nachhaltigkeitszertifizierung von Holz und Holzprodukten fachverband am 17. Januar 2012 eine Informationsveranstaltung im Rahmen eines Workshops durchgeführt bei der Vertreter zweier Organisationen

Mehr

HEK - Qualitätssicherungsmaßnahmen für Diabetes mellitus Typ-2 für 2015

HEK - Qualitätssicherungsmaßnahmen für Diabetes mellitus Typ-2 für 2015 HEK - Qualitätssicherungsmaßnahmen für Diabetes mellitus Typ-2 für 2015 Bericht über die kassenseitig durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP)

Mehr

Stefan Bischoff (ISAB GmbH)

Stefan Bischoff (ISAB GmbH) Eine für alle alle für eine? Engagementfördernde Infrastruktureinrichtungen zwischen Konkurrenz und Kooperation Fachtagung des Landesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement Bayern und der BAGFA am 05.05.2015

Mehr

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Ländervergleich: Pflegebedürftige Bonn, im Oktober 2001 2. Kurzbericht: Pflegestatistik

Mehr

Produktkettennachweis von Holzprodukten Spezifikationen für das PEFC-Regional-Label

Produktkettennachweis von Holzprodukten Spezifikationen für das PEFC-Regional-Label Normatives Dokument Deutscher PEFC-Standard PEFC D 2002-1:2014 Produktkettennachweis von Holzprodukten Spezifikationen für das PEFC-Regional-Label PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str.. 15, D-70178 Stuttgart

Mehr

Lissabonner Erklärung zur Gesundheit am Arbeitsplatz in kleinen und mittleren Unternehmen KMU (2001)

Lissabonner Erklärung zur Gesundheit am Arbeitsplatz in kleinen und mittleren Unternehmen KMU (2001) Lissabonner Erklärung zur Gesundheit am Arbeitsplatz in kleinen und mittleren Unternehmen KMU (2001) Diese Erklärung wurde vom ENBGF auf dem Netzwerktreffen am 16. Juni 2001 verabschiedet und auf der anschließenden

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) An den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragten Pflanzenschutzdienst NRW - Sachbereich 62.3 - Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn Tel.: 0228-703-2117 Fax.: 0228-703-19-2117 andreas.achenbach@lwk.nrw.de

Mehr

Wald im Naturpark Nordeifel am Beispiel des Forstamtsbezirkes Prüm. Landschaft : Natur und Kultur Symposium NP Nordeifel am. 13.

Wald im Naturpark Nordeifel am Beispiel des Forstamtsbezirkes Prüm. Landschaft : Natur und Kultur Symposium NP Nordeifel am. 13. Wald im Naturpark Nordeifel am Beispiel des Forstamtsbezirkes Prüm Landschaft : Natur und Kultur Symposium NP Nordeifel am. 13.Januar 2016 Gliederung Ergebnisse der Bundeswaldinventur 3 Was ist Nachhaltigkeit?

Mehr

Q IV - 5j/09 Q

Q IV - 5j/09 Q 2011 2009 Q IV - 5j/09 Q4023 200901 Inhalt Vorbemerkungen... 4 Seite Zeichenerklärungen... 4 Erläuterungen... 5 Tabellen T 1 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 2009 nach n ausgewählten n...

Mehr

QM-Handbuch. der. ReJo Personalberatung

QM-Handbuch. der. ReJo Personalberatung QM-Handbuch der ReJo Personalberatung Version 2.00 vom 30.11.2012 Das QM-System der ReJo Personalberatung hat folgenden Geltungsbereich: Beratung der Unternehmen bei der Gewinnung von Personal Vermittlung

Mehr

HEK - Qualitätssicherungsmaßnahmen für Diabetes mellitus Typ-1 für 2015

HEK - Qualitätssicherungsmaßnahmen für Diabetes mellitus Typ-1 für 2015 HEK - Qualitätssicherungsmaßnahmen für Diabetes mellitus Typ-1 für 2015 Bericht über die kassenseitig durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP)

Mehr

Organisatorische Antworten auf politischökonomische

Organisatorische Antworten auf politischökonomische Organisatorische Antworten auf politischökonomische Anforderungen Bernhard Pauli/Roger Schmidt Referat am Waldökonomischen Seminar in Münchenwiler 07.11.2016 Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften

Mehr

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o.

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Betreuungsrecht Kommentar von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Susanne Sonnenfeld Professorin an der Fachhochschule für Verwaltung

Mehr

Qualitätsbericht der IKK Südwest. für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 2

Qualitätsbericht der IKK Südwest. für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 2 Qualitätsbericht der IKK Südwest für das Behandlungsprogramm IKKpromed Diabetes mellitus Typ 2 Kalenderjahr 2014 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer zum 31.12.2014... 5 Altersverteilung

Mehr

Basisvereinbarung. zwischen der Gemeinde. und der. Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus. über die Teilnahme am

Basisvereinbarung. zwischen der Gemeinde. und der. Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus. über die Teilnahme am Basisvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus über die Teilnahme am KlimaGemeinde-Programm für energieeffiziente Gemeinden AGENTUR FÜR ENERGIE SÜDTIROL - KlimaHaus

Mehr

Papier verarbeitende Industrie

Papier verarbeitende Industrie Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen

Mehr

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen

Mehr

Vereinbarung. zwischen. Bundeswehr. und. Bundesagentur für Arbeit. über die Zusammenarbeit. in den Bereichen. Personalgewinnung.

Vereinbarung. zwischen. Bundeswehr. und. Bundesagentur für Arbeit. über die Zusammenarbeit. in den Bereichen. Personalgewinnung. Anlage 1 zur HEGA 04/2012 Vereinbarung zwischen Bundeswehr und Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit in den Bereichen Personalgewinnung und berufliche Reintegration 1. EINLEITUNG 3 2. AUSGANGSSITUATION

Mehr