4. Umsetzung und Kontrolle. 4. Umsetzung und Kontrolle. 4.1 Verfahren zur Systemstabilität

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1 4. Umsetzung und Kontrolle 4. Umsetzung und Kontrolle 4.1 Verfahren zur Systemstabilität Gemäß Ziffer 7.5 der PEFC-Systembeschreibung muss die Region wirksame Verfahren darstellen, die zur Systemstabilität beitragen. Wie bereits oben kurzgefasst erläutert, soll sichergestellt werden, dass die teilnehmenden Betriebe und interessierte Kreise über die PEFC-Vorgaben und das Zertifizierungsverfahren ausreichend informiert und eingebunden sind Informationen über die Einhaltung der PEFC-Leitlinien in den teilnehmenden Betrieben vorliegen und ggf. geeignete Maßnahmen ergriffen werden Eingehende Informationen zur PEFC-Zertifizierung der Region ausgewertet und ggf. geeignete Maßnahmen ergriffen werden die Erreichung der im Regionalen Waldbericht formulierten Ziele verfolgt wird und ggf. geeignete Maßnahmen ergriffen werden die Aktualität des Regionalen Waldberichtes gegeben ist und ggf. in Zwischenberichten (gem. Ziffer der Systembeschreibung) die relevanten Änderungen dargestellt werden (Daten, Ziele u.a.). Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen festgelegt und dokumentiert sein. Die teilnehmenden Betriebe sind über die Verfahren ausreichend zu informieren. Die Verfahren zur Systemstabilität werden im Rahmen der Zertifizierung überprüft und die Konformität im Hinblick auf die Systembeschreibung bescheinigt. Grundsätzlich sollen die bestehenden forstlichen Strukturen und Abläufe von Planung, Vollzug und Kontrolle genutzt und zusätzliche Bürokratie vermieden werden. Die bestehende Forstorganisation mit ihrem Reviersystem bilden eine geeignete Grundlage, auf der die Verfahren zur Systemstabilität aufbauen können. Im Zusammenhang mit der Einführung der PEFC-Zertifizierung erfolgt eine umfassende Information von allen Verantwortlichen der jeweiligen forstlichen Verwaltungen im kommunalen und privaten Waldbesitz über die Ziele und Inhalte der PEFC-Zertifizierung, insbesondere über die PEFC-Leitlinie für nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Einbindung in den regionalen Rahmen sowie über die Rechte bzw. Pflichten, die aus einer PEFC-Zertifizierung resultieren. Die Informationen gehen ebenso an die Vertreter des staatlichen Waldbesitzes, der somit in den gesamten Zertifizierungsprozess eingebunden ist. Die Eigentümer, Nutzungsberechtigten bzw. Verantwortlichen für den Waldbesitz oder deren bestellte Vertreter sind über alle relevanten Sachverhalte im Zusammenhang mit einer an den PEFC-Richtlinien ausgerichteten Waldbewirtschaftung umfassend und regelmäßig zu informieren. Auftretende Abweichungen von den Bewirtschaftungsrichtlinien nach PEFC-Deutschland im einzelnen Betrieb sind von den Waldbesitzern zu korrigieren. Erhebliche, dauernde oder sich wiederholende Abweichungen, die vorsätzlich den PEFC-Leitlinien zuwiderlaufen, sind den PEFC-Beauftragten vor Ort (siehe folgende Tabelle) oder auch der Zertifizierungsstelle zu 26

2 4. Umsetzung und Kontrolle melden. Jede natürliche oder juristische Person (also jeder Bürger/ Bürgerin, interessierter Kreis oder Institution) kann sich an den Beauftragten (=PEFC-Verantwortlichen) wenden. Folgendes Verfahren ist vorgesehen: 1) Telefonische oder schriftliche Meldung von Abweichungen/ Zuwiderhandlungen 2) Niederschrift der Meldung durch den Beauftragten 3) Prüfung der Meldung auf formale Zulässigkeit und sachliche Richtigkeit 4) Entscheidung über Notwendigkeit eines Ortstermins durch den Beauftragten 5) Ggf. Anberaumung eines Ortstermins mit Beschwerdeführer und/ oder Betroffenem 6) Klärung der Sachlage vor Ort 7) Bei Verstößen und Problemen Information der Arbeitsgruppe 8) Arbeitsgruppe entscheidet über Notwendigkeit zur Information des Zertifizierers 9) Zertifizierer prüft und leitet ggf. Entzugsverfahren des Zertifikats ein. Alle Aktivitäten der PEFC-Verantwortlichen sind vom Moment der Ortsbesichtigung an für den Beschwerdeführer kostenpflichtig, wenn sich herausstellt, dass die Beschwerde unbegründet ist. Alle unter 1) bis 9) genannten Schritte und daraus resultierende Aktivitäten sind aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich festzuhalten. Zu diesem Zweck sind einfache Formulare im Anhang der Regionalberichts dargestellt, sie liegen allen Beauftragten und der Arbeitsgruppe vor. Im Einzelnen handelt es sich um: Formular I: Beschwerde über Verstöße anzuwenden bei Punkt 2). Formular II: Beschwerde über Verstöße, Ortstermin anzuwenden bei Punkt 6), 7) und 8). Formular III: Information des Zertifizierers anzuwenden bei Punkt 8). Die Beauftragten haben im Rahmen von Punkt 1) bis 6) zunächst die kritikwürdigen Sachverhalte in vertraulicher Weise zu prüfen und zu bewerten, um daraufhin im Zusammenwirken mit dem betroffenen Waldbesitzer die problematischen Sachverhalte auszuräumen bzw. Wege und Zeithorizonte zu deren Behebung festzulegen. Ist ein solches einvernehmliches Vorgehen mit dem betroffenen Waldbesitzer nicht möglich, ist der Sachverhalt dem Vorsitzenden der PEFC-Arbeitsgruppe Saarland zu melden, der ggf. den Entzug der Nutzungsrechte am Zertifikat gemäß Ziffer 9.2 der Systembeschreibung einleitet (Punkt 7) bis 9)). Gruppe PEFC-Verantwortlicher Adresse/ Institution Privatwald und Kommunalwald Herr Rupp Gemeinde Losheim Lilienstr Losheim am See Privatwald Frau Renner Vorstand Waldbesitzerverband Bocksborn Nohfelden Kommunalwald und FBG Südliches Saarland Herr Maurer Geschäftsführer FBG Süd Von der Heydt, Haus Saarbrücken Zertifizierungsstelle Herr Schatt LGA-Intercert Nürnberg

3 4. Umsetzung und Kontrolle Es ist vorgesehen, dass nach Möglichkeit bei Ortsbesichtigungen immer zwei der Beauftragten gemeinsam die Sachlage prüfen. Weitere wichtige Säulen der Gewährleistung der Systemstabilität sind die Aktivitäten des Privatwaldbesitzerverbandes, des SaarForst-Landesbetriebes, der Institution des saarländischen Privatwaldbetreuers und der Abteilung Betreuung des Nichtstaatswaldes im Umweltministerium. Der saarländische Privatwaldbesitzerverband informiert und betreut seine Mitglieder intensiv im Rahmen seiner Mitgliederversammlungen, Informationsveranstaltungen zu wechselnden Themen und Einzelberatungen. Hinzu kommt die Präsenz auf der Fläche mittels der Fortbildung- und Informationsangebote durch regionalen und überregionalen Exkursionen in Betriebe und Waldbestände. SaarForst-Landesbetrieb hat die forsttechnische Betriebsleitung bei rd ha des am PEFC-Prozess teilnehmenden Kommunalwaldes inne. Der Regionalen Arbeitsgruppe liegt die Zusicherung vor, dass SaarForst das Verfahren zur Systemstabilität im Rahmen der Beratung und Betreuung aktiv begleitet sowie seine Infrastruktur einbringt 25. Der institutionalisierte Privatwaldbetreuer und die Ministerialabteilung Betreuung des Nichtstaatswaldes werden laufend über den PEFC-Prozess sowie die PEFC-Inhalte und Entwicklungen informiert und sind dazu angehalten PEFC-Mitglieder und Mitgliedsbetriebe nach den Grundsätzen von PEFC zu beraten und zu betreuen. Das Ministerium unterstützt den PEFC-Prozess 26. Die genannten haben eine wichtige Multiplikatorfunktion inne. Diejenigen staatlichen Revierleiter, die PEFC-zertifizierte Gemeindewälder im Rahmen der Betreuungsverträge bewirtschaften, werden über das Ministerium und die regionale PEFC-Arbeitsgruppe auch direkt mit Informationen und Handlungsrichtlinien versorgt. In lockerer Folge sind Abstimmungsgespräche zwischen Ministerium und regionaler Arbeitsgruppe vereinbart 27. Der Zugang zu allen saarländischen Gemeinden (auch den nicht PEFC-zertifizierten) und deren Information über den PEFC-Prozess erfolgt über die Mitgliedschaft des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe in der Arbeitsgemeinschaft Kommunalwald des Saarländischen Städte- und Gemeindetages. Zur Dokumentation ihrer Aktivitäten zur Sicherung der Systemstabilität führen und archivieren die Mitglieder der Arbeitsgruppe das Formular IV: Aktivitätsnachweis PEFC-Arbeitsgruppe Saarland, welches ebenfalls im Anhang dargestellt ist. Dort sollen als Kurzprotokoll alle Informationsgespräche, alle Beteiligungen an Versammlungen und Diskussionsforen oder sonstige Initiativen dargestellt werden. Die Aktualität des Regionalen Waldberichtes wird i.d.r. einmal jährlich durch die PEFC- Arbeitsgruppe Saarland geprüft und bei der jährlich stattfindenden Vorstellung der Ergebnisse der jährlichen Kontrollstichprobe der Zertifizierungsstelle vorgetragen. Soweit erforderlich 25 Vgl. Protokoll der Sitzung der Regionalen Arbeitsgruppe Saarland vom 15. Jan s.o. Protokoll 27 s.o. Protokoll 28

4 4. Umsetzung und Kontrolle werden die relevanten Änderungen in einem Zwischenbericht dargestellt. Die Zertifizierungsstelle erhält jeweils ein Exemplar des Zwischenberichtes. Zusätzliche konkrete Maßnahmen zur Information und Schulung über die PEFC-Zertifizierung werden im Anschluss an die Begutachtung der Region konzipiert und geplant. Die zu erstellende Informationsbroschüre wurde bereits unter Kapitel 3.2 vorgestellt 4.2 Maßnahmen In der Region Saarland wird die Systemstabilität durch folgende Maßnahmen und Elemente unterstützt Maßnahmen zur Information und Schulung über die PEFC-Zertifizierung und Leitlinien für nachhaltige Waldbewirtschaftung Zur Information und Schulung der Verantwortlichen in den Kommunen und Forstbetrieben sowie der Forstfachkräfte bieten sich folgende Möglichkeiten an: Information durch die Regionale Arbeitsgruppe Informationsmaterial, Rundschreiben Informations- und Fortbildungsveranstaltungen (Informationsveranstaltung zu PEFC, Integration von PEFC-Inhalten im Rahmen sonstiger Lehrgänge) Bündelungs- und Verteilerfunktion des MfU, Abt. Betreuung des Nichtstaatswaldes regionalbetriebsinterne Schulungen und Besprechungen der PEFC-zertifizierten Reviere bzw. Kommunalwälder im Betreuungsvertrag Exkursionen und Tagungen des Privatwaldbesitzerverbandes Die vorgenannten Informationsansätze können für die Zielgruppe der forstlichen Lohnunternehmer durch folgende Maßnahmen ergänzt werden: PEFC-Informationen anlässlich von Tagungen der Zusammenschlüsse der forstlichen Lohnunternehmer Informationsveranstaltungen für forstliche Lohnunternehmer/ Einzelberatungen Einzelberatungen Die Information der Waldbesitzer kann auf vielfältige Weise geschehen: Informationsmaterial über PEFC Informationen und direkte Betreuung durch Privatwaldbetreuer in PEFC-Betrieben Einzelberatung durch die Forstlichen Betriebsgemeinschaften in PEFC-Betrieben Fach-/Waldbesitzerzeitschriften Waldbesitzerversammlungen, FBG-Mitgliederversammlungen Tagungen des Privatwaldbesitzerverbandes Sitzungen der Kommunalverbände Sitzungen kommunaler Gremien (z.b. Gemeinderäte), und Forstausschüsse gezielte Informationsveranstaltungen zu speziellen Themen Information der an PEFC interessierten Öffentlichkeit: Erstellung von Informationsmaterial für die breite saarländische Öffentlichkeit Aktuelle Internetseite über die PEFC-Zertifizierung in der Region Saarland 29

5 4. Umsetzung und Kontrolle Integration in die Öffentlichkeitsarbeit des Umweltministeriums Information der Holzwirtschaft Medienarbeit Inventur-, Planungs- und Kontrollinstrumente zur Sicherstellung der Ziele des Regionalen Waldberichts und Einhaltung der Leitlinien für nachhaltige Waldbewirtschaftung Auf regionaler Ebene Die angeführten Inventurinstrumente dienen zugleich der Kontrolle und der Umsetzung forstlicher Ziele, wie sie im Regionalbericht formuliert sind. Jahresberichte Verwendungsnachweise forstlicher Förderung Statistiken über Holzeinschlag und Holzverkauf Waldschadenserhebung Forstliches Monitoring der SaarForst-Forstplanung Testbetriebsnetz Überbetriebliche Auswertungen der Forsteinrichtungen/Waldinventuren Evaluierung von Förderprogrammen Auf betrieblicher Ebene Planung und Kontrolle der Maßnahmen nach PEFC-Prüfkriterien bei periodischen und jährlichen Betriebsplänen sonstigen Maßnahmen durch den Betrieb (z.b. Verpflichtung der Lohnunternehmer) 4.3. Einbeziehung der Öffentlichkeit Aufgrund des gesetzlich verankerten freien Betretungsrechtes im Wald und angesichts der Vielzahl von Waldbesuchern gerade im Saarland mit seinen ausgedehnten Verdichtungsräumen ist ein hohes Maß an Transparenz bei der Umsetzung von PEFC gewährleistet. Jedermann hat das Recht, etwaige Verstöße gegen die PEFC-Leitlinien an das Sekretariat von PEFC-Deutschland oder den Regionalen PEFC-Verantwortlichen zu melden. Wie bereits im Verfahren zur Systemstabilität geschildert prüft PEFC in Zusammenarbeit mit dem Zertifizierer die kritikwürdigen Sachverhalte in vertraulicher Weise mit dem Ziel, diese auszuräumen oder aber Wege und Zeithorizonte zu deren Behebung festzulegen (außerplanmäßige Überprüfung). Ergibt die außerplanmäßige Überprüfung des Betriebes keine Beanstandungen, gehen die Kosten zu Lasten des Beschwerdeführers (Ziff. 9.3 der Systenbeschreibung). Bei schweren Verstößen kann ein Verfahren zum Entzug des Zertifikats nach Ziff. 9.2 der Systembeschreibung eingeleitet werden. In diesem Fall kann der Zertifikatsnehmer an den Kosten beteiligt werden. 30

6 4. Umsetzung und Kontrolle Tab. 7: Übersicht zu Maßnahmen, Instrumente, Zuständigkeiten und Verantwortung Information Aus-/ Fortbildung Wahrnehmung v. Fortbildungsangeboten Einhaltung der Leitlinien (Anhang III a-c) Zertifizierungsverfahren Umsetzung u. Kontrolle Planerische Maßnahmen Statistik PEFC Deutschland Rundschreiben Vorträge PR-Aktivitäten Schulung v. Multiplikatoren Liste der zrt. Betriebe Schulung der Zertifizierer Zertifikatsvergabe u. entzug Kontrollstichpr.: Beauftragung d. Zertifizierers u. Bereitstellung d. erforderl. Daten. Entgegennahme v. Beschwerden Info. der Reg. Arbeitsgruppe zu den Kontrollen u. Beschwerden Daten zur teilnehmenden Fläche Information der teilnehmenden Verbände, d. Ministeriums, d. Privatwaldbetreuers Fortbildung d. Revierleiter/ d. Privatwaldbetreuers Regionaler Waldbericht Internes Audit zur Systemstabilität Maßnahmen zur Behebung von Fehlern u. Verstößen Diskussion u. summarische Veröffentlichung d. Kontrollergebnisse Begleitung des externen Audits Regionale Arbeitsgruppe Waldbesitzerverband Einbeziehung von PEFC in Öffentlichkeitsarbeit Fortbildung d. Mitglieder Mitwirkung in der Regionalen Arbeitsgruppe Zusammenarbeit mit Zertifizierer Zertifizierter Forstbetrieb bzw. forstl. Zusammenschluss Informierungspflicht Zusammenarbeit mit Zertifizierer Umsetzung d. PEFC-Leitlinien im Forstbetrieb Periodische u. jährl. Betriebspläne (soweit von PEFC gefordert) Arbeitsaufträge Werkverträge Buchführung (natural u. betriebswirtschaftlich) 31

7 4. Umsetzung und Kontrolle 4.4 Termin für Zwischenbericht und Kontrollstichprobe Zwischenberichte können vor der regulären Wiederholungsprüfung in 5 Jahren erstellt werden, in denen wesentliche Ereignisse und Veränderungen beschrieben und bewertet, die Verfahren zur Systemstabilität sowie angestrebte Ziele bewertet und falls erforderlich revidiert werden. Zwischenberichte dienen zur Dokumentation der Entwicklung in der Region und werden der Zertifizierungsstelle zugeleitet, damit diese die Ergebnisse bei der Berichterstattung über die jährliche Kontrollstichprobe bzw. bei der regulären Wiederholungsprüfung mit berücksichtigt. Ein Zwischenbericht wird bei Bedarf nach Erörterung in der PEFC-Arbeitsgruppe Saarland erstellt. Eine erste Überarbeitung bzw. Aktualisierung des Berichtes wird ggf. im Jahr 2004 erfolgen, wenn sich infolge der Neufassung des Saarländischen Naturschutzgesetzes und darauf fußender neuer Rechtsverordnungen der Zwang zur teilweisen Anpassung ergeben sollte. Dies gilt sinngemäß ebenso für Regelungen und Verordnungen, die in Folge des soeben neugefassten Waldgesetzes ergehen. Die Einhaltung der Leitlinien für nachhaltige Waldbewirtschaftung wird während des Gültigkeitszeitraums durch eine flächengewichtete Kontrollstichprobe überprüft. Grundlage hierfür ist die Anleitung zur flächengewichteten Kontrollstichprobe einschließlich Überprüfungsmatrix und das genehmigte Durchführungsverfahren der Zertifizierungsstelle. Die erste Kontrollstichprobe soll zeitnah, also wenige Monate nach Veröffentlichung des Regionalen Waldberichts erfolgen. Die Kontrollstichprobe muss einen Anteil der teilnehmenden Waldfläche umfassen, der die von PEFC gewünschte Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit des Systems sicherstellt. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses ist vor Beginn der Kontrollstichprobe zwischen den Antragstellern für die regionale Zertifizierung und der Zertifizierungsstelle eine genaue Vorgehensweise festzulegen. Bei der Festlegung des Verfahrens ist insbesondere zu berücksichtigen, in wie weit die Zertifizierungseinheit durch die Verfahren der Systemstabilität gem. Ziffer 7.5 der Systembeschreibung die Einhaltung der Leitlinien gewährleisten kann. 4.5 Termin für die Wiederholungsprüfung und Fortschreibung des regionalen Waldberichtes Wie bereits in Kapitel 2 ausgeführt soll die Wiederholungsprüfung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung der Region sowie die Fortschreibung des Waldberichts 5 Jahre nach Abschluss des 1. Zertifizierungsverfahrens durch den Zertifizierer stattfinden, d. h. voraussichtlich im Herbst Indikatorenliste Die Kriterien, Empfehlungen und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung auf regionaler Ebene (Indikatorenliste) sind wesentlicher inhaltlicher Bestandteil des PEFC-Zertifizierungssystems und einer dementsprechenden regionalen Zertifizierung nachhaltiger Waldbewirtschaftung. 32

8 4. Umsetzung und Kontrolle Die Indikatorenliste ist der Leitfaden zur Dokumentation des forstlichen Ist-Zustandes der Region und zur verbindlichen Darlegung der angestrebten künftigen Entwicklungen. Die einzelnen Indikatoren und ihre Belegung bzw. die Beschreibung ihrer Entwicklungsrichtung für die saarländische Waldbewirtschaftung sind im Kapitel 8 ausführlich dargestellt. Sie konkretisieren die Helsinki-Kriterien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. 28 Derzeit findet durch PEFC-Deutschland eine Überarbeitung der Liste der Indikatoren und operativen Empfehlungen statt. In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn aus Gründen der Übersichtlichkeit und Transparenz die Indikatoren einerseits systematischer nach Themengruppen in logischer Reihenfolge geordnet würden und andererseits sich überschneidende Themen und Sachverhalte zusammengefasst werden könnten. 28 Vgl.: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT (Hrsg.)(1998): Beschlüsse und Resolutionen der Dritten Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa. Lissabon S. 25 ff. 33

9 9. Umsetzung und Kontrolle 9. Umsetzung und Kontrolle 9.1 Umsetzung des Programms der vorangegangenen Berichtsperiode Der vorliegende regionale Waldbericht für das Saarland ist der erste seiner Art. Deshalb ist eine Darlegung möglicher Umsetzungserfolge auf der Grundlage konkreter Zielformulierungen oder Handlungsleitlinien eines vorhergehenden Waldberichtes nicht möglich. Die Umsetzung von programmatischen Vorgaben für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung im Saarland im Rahmen der regionalen PEFC-Zertifizierung soll im Waldbericht der 1. Wiederholungsprüfung eingehend belegt und beschrieben werden. Leitgedanke der Umsetzung soll die kontinuierliche Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung sein. Bezogen auf jeden einzelnen Prozess bedeutet dies, die Rückkoppelung zwischen Datenanalyse (Ist-Zustand), z.b. mit Hilfe der internen Revision oder des Controllings und den Zielsetzungen (Soll-Zustand). Auftretende Differenzen sind im Hinblick auf ihre Ursachen zu durchleuchten um daraus Handlungsoptionen sowie Weiterentwicklungen von Programmen und Planungen abzuleiten, die geeignet sind, zu einer besseren Zielerreichung beizutragen. Dieser kritisch zu hinterfragende Prozess ist ständig, im Großen wie im Kleinen, durchzuführen. Nur auf diesem Weg kann eine kontinuierliche Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf allen Ebenen erreicht werden. (siehe nachfolgende Abbildung). Daten - und Strukturanalyse für Region (auf Basis vorhandener Informationssysteme) Aufbereitung Zielformulierung Programmentwicklg. Erstellung des regionalen Waldberichtes Bei Bedarf Ableitung von Maßnahmen: - Schulungsmaßn ahmen - Analyse und Zielkorrektur - Sonstige Maßnahmen - Anpassung der Systemgrundlagen Prüfung durch unabhängigen Zertifizierer Abb. 51: Prozess einer kontinuierlichen Verbesserung 319

10 9.2 Kontrollergebnisse 9.2 Kontrollergebnisse Kontrollergebnisse können erst nach der 1. Wiederholungsprüfung dokumentiert werden (vgl. auch Kapitel 9.1). 320

11 10. Impressum 10. Impressum 10.1 Verantwortlich für die Erstellung des Regionalberichtes Grundsätzlich verantwortlich für die Erstellung des regionalen Waldberichtes sind die Vertreter der antragstellenden Organisationen: sowie Privatwaldbesitzerverband des Saarlandes e.v., vertreten durch Herrn Ltd. FDir. Michael Klein; für die teilnehmenden Kommunen der Bürgermeister der Gemeinde Nohfelden, Herr Bürgermeister Dr. Heribert Gisch; die PEFC-Arbeitsgruppe Saarland (vgl. Kap. 4.4), die Redaktion.. Redaktionelle Bearbeitung sowie Moderation des Abstimmungsprozesses und der Zielsetzungsfindung Dr. G. Michael Heupel Staatl. Anerk. Forstl. Sachverständiger Heinestr Saarbrücken Koordination mit der Forstbehörde und SaarForst-Landesbetrieb, Sachdatenermittlung und Organisation des Datentransfers OFR Erich Fritz SaarForst-Landesbetrieb Forstplanung Von der Heydt Haus Saarbrücken 321

12 10.2 Datengrundlage für die Berichterstattung 10.2 Datengrundlage für die Berichterstattung Die Datengrundlage für die Berichterstattung, d.h. sowohl Quellenangaben zu qualitativen Angaben wie auch Herkunftsangaben zu quantitativen Aussagen sind jeweils unmittelbar durch Fußnoten oder direkt im Text dokumentiert worden. Zitate sind kursiv dargestellt. Die Antragstellung zur PEFC-Zertifizierug im Saarland über die PEFC-Arbeitsgruppe erfolgt für einen Zusammenschluss des Privatwaldbesitzes und vieler saarländischen Kommunen. Zur Erstellung des Regionalen Waldberichtes für die Gesamtregion Saarland war die Arbeitsgruppe und die Redaktion auf die Unterstützung der zuständigen Referate der Forstbehörde im Umweltministeriums und der fachlichen Abteilungen des SaarForst-Landesbetriebes angewiesen. Diese wurde in vorbildlicher Weise durch die Mitarbeit der verantwortlichen Dienststellen und Mitarbeiter gewährt. SaarForst-Forstplanung hat in erheblichem Umfange zu der Erhebung und Bereitstellung der Grundlagendaten sowie der Koordination der beteiligten Dienststellen und nicht zuletzt durch konstruktive Mitarbeit im Abstimmungsprozess beigetragen. Hierfür sei allen herzlich gedankt. Der vorliegende Waldbericht für das Saarland bezieht sich in den allgemeinen Ausführungen und der Gliederung zu PEFC auf Vorbilder aus den Regionalen Waldberichten von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, für viele überregionale Aussagen und die Darstellung der historischen Entwicklung des PEFC-Prozesses wird auf dortige Ausführungen Bezug genommen. Den Vertretern der Bundesländer und insbesondere der PEFC-Arbeitsgruppe Rheinland-Pfalz sei ebenfalls für die Zusammenarbeit und Beratung gedankt. 322

13 11. Anhang 11. Anhang Formblätter zur Systemstabilität Formular I: Beschwerde über Verstöße gegen PEFC Leitlinien Formular II: Beschwerde über Verstöße gegen PEFC Leitlinien - Ortstermin Formular III: Information des Zertifizierers LGA-Intercert Formular IV: Aktivitätsnachweis PEFC-Arbeitsgruppe 323

14 Regionale Arbeitsgruppe Saarland PEFC Beauftragter: Beschwerden über Verstöße gegen PEFC - Leitlinien Telefonat/ Schreiben (s. Anlage) vom: Beschwerdeführer Name: Adresse: Tel.-Nr.: Institution: Sachverhalt Beschwerde: begründet: unbegründet: Ortsbesichtigung: ja: nein: am: Info. Arbeitsgruppe: ja: nein: am: 324

15 Regionale Arbeitsgruppe Saarland Beschwerdeführer: Name: Adresse: Tel.-Nr.: Beschwerden über Verstöße gegen PEFC Leitlinien Betroffener Waldbesitzer: Forstort: Name: Adresse: Tel.-Nr.: Ortstermin Teilnehmer und Kenntnisnahme Name Zeichen Sachverhalt und Beurteilung Weiterleitung Arbeitsgruppe: ja: nein: am: Weiterleitung Zertifizierer: ja: nein: am: 325

16 Information des Zertifizierers LGA Intercert Bitte um Überprüfung auf Verstoß gegen PEFC-Leitlinien Beschwerdeführer: Name: Adresse: Tel.-Nr.: Betroffener Waldbesitzer: Forstort: Name: Adresse: Tel.-Nr.: Sachverhalt und Beurteilung Regionale Arbeitsgruppe Saarland Gez: Vorsitzender Arbeitsgruppe 326

17 Regionale Arbeitsgruppe Saarland Aktivitätsnachweis PEFC Arbeitsgruppe Name AG-Mitglied: Datum: Art der Tätigkeit (Informationsgespräch Diskussionsforum Versammlung) Ort: Partner/ Institution: Inhalt (betroffenes PEFC-Ziel oder Leitlinie; betroff. PEFC-Aktivität): Ergebnis/ vereinbarte Aktivität: Weitere Veranlassung (ggf. Erläuterung in Anlage): notwendig nicht notwendig Wiedervorlage/ Rückfrage am: 327

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