N R 484 de Zusätzliche Angaben zur Betriebsanleitung
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- Kristian Acker
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1 Betriebsanleitung N R 484 de Zusätzliche Angaben zur Betriebsanleitung Zündschutzart td und Geräte Staubexplosionsschutz durch Gehäuse t nach Richtlinie 94/9/EG oder IECEx Scheme Schutzartkennzeichen IP6X für Zone 21/Kategorie 2 IP5X für Zone 22/Kategorie 3 IP6X für Zone 22/Kategorie 3 Siemens AG Postfach Ruhstorf Hans Loher Str Ruhstorf Deutschland Telefon Fax E Mail: motorenservice.i dt@siemens.com
2 Zusatz zur Betriebsanleitung für elektrische Maschinen Die erhöhte in explosionsgefährdeten Bereichen verlangt die sorgfältige Beachtung dieser Anleitung neben der Betriebsanleitung. 1. Sicherheits und Inbetriebnahmehinweise 1.1 Sicherheitssymbole in dieser Anleitung Die Symbole werden in dieser Anleitung angewandt um auf besondere en aufmerksam zu machen. Das Symbol bezeichnet eine gefährliche Situation. Tödliche oder schwere Verletzungen oder hoher Sachschaden können die Folge sein. Das Symbol bezeichnet eine möglicherweise gefährliche Situation. Wenn Sie diese nicht meiden, können Verletzungen oder Sachschaden die Folge sein. 1.2 Sicherheitshinweise Die Sicherheits- und Inbetriebnahmehinweise der Betriebsanleitung sind besonders zu beachten. Seite 1 von 6 N R 484 de 05.12
3 2. Zündschutzart Staubexplosionsgeschützt Kennzeichnung der Motoren für Zone 21 nach RL 94/9/EG mit EG Baumusterprüfbescheinigung CE 0102 II 2 D Ex td A21 IP6X T... C oder II 2 D Ex tb IIIC T... C Db IP6X nach IECEx Scheme mit IECEx Certificate of Conformity Ex td A21 IP6X T... C oder Ex tb IIIC T... C Db IP6X Kennzeichnung der Motoren für Zone 22 ohne Zertifikat nach RL 94/9/EG CE II 3 D Ex td A22 IP5X T... C oder II 3 D Ex tc IIIC T... C Dc IP6X nach IECEx Scheme Ex td A22 IP5X T... C oder Ex tc IIIC T... C Dc IP6X Bei staubexplosionsgeschützten Motoren sind nach IEC / EN , IEC / EN oder IEC / EN , IEC / EN folgende Punkte zu beachten: 2.1 Allgemein Die erhöhte in explosionsgefährdeten Bereichen verlangt die sorgfältige Beachtung der Sicherheits- und Inbetriebnahmehinweise. 2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung Explosionsgeschützte elektrische Maschinen entsprechen den Normen der Reihen IEC / EN 60034, sowie IEC / EN und IEC / EN bis IEC / EN Sie dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nur nach Maßgabe der zuständigen Aufsichtsbehörde eingesetzt werden. Ihr obliegt die Feststellung der Explosionsgefährdung und Zoneneinteilung. Zündschutzart, Temperaturklasse sowie besondere Auflagen sind auf dem Leistungsschild bzw. in der Prüfbescheinigung angegeben. Gerätegruppe II (durch Staub explosionsgefährdete Bereiche), Zone 21 ( = Kategorie 2 ) Gerätegruppe II (durch Staub explosionsgefährdete Bereiche), Zone 22 ( = Kategorie 3 ) Ist die Bescheinigungsnummer durch ein X ergänzt, sind besondere Auflagen in der EG Baumusterprüfbescheinigung oder zum IECEx Certificate of Conformity zu beachten. Der Betrieb am Umrichter muss bescheinigt sein. Die gesonderten Herstellerhinweise sind unbedingt zu beachten. Die vom Umrichter erzeugten Spannungsspitzen können durch das installierte Verbindungskabel zwischen Umrichter und elektrischer Maschine in ihrer Größe ungünstig beeinflusst werden. In dem System Umrichter-Kabel-elektrische Maschine darf der Maximalwert der Spannungsspitzen an den Anschlussklemmen der Maschine den in den gesonderten Herstellerhinweisen genannten Wert nicht überschreiten. Eingebaute Kaltleiter sind ausschließlich als zusätzlicher Schutz für die Wicklung vorgesehen. Sie dienen nicht zur Begrenzung der Oberflächentemperatur des Gehäuses auf 120 C. N R 484 de Seite 2 von 6
4 Hybride Gemische Hybride Gemische sind Vermischungen von brennbaren Stäuben mit explosiblen Gas Luftgemischen, die bei gleichzeitigem Auftreten gemeinsam eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Dabei können Veränderungen der sicherheitstechnischen Kenngrößen auftreten, wie z. B. Änderung der Zoneneinteilung, Zunahme des Explosionsdruckes, Verringerung der Mindest zündenergie und eine Verringerung der einzuhaltenden Maximaltemperaturen. Aus diesem Grund müssen beim Auftreten von hybriden Gemischen die relevanten Kenn größen sowohl für Gas (Zonen 0, 1 und 2) als auch für Staub (Zonen 20, 21 und 22) in Erwägung gezogen werden. Ob bei einem bestimmten hybriden Gemisch die für eine Zündung maßgebenden Kenngrößen ungünstig beeinflusst werden, muss im Einzelfall durch eine hierfür kompetenten Stelle beurteilt werden. Motoren mit Doppelbeschilderung für G (Gas) und D (Dust) dürfen bei gleichzeitigem Auftreten nur nach vorheriger Prüfung der Eigenschaften der hybriden Gemische durch den Anwender eingesetzt werden! 2.3 Prüfung und Instandhaltung Der Staubexplosionsschutz hängt sehr stark von den örtlichen Bedingungen ab und darum müssen die Motoren in staubexplosionsgefährdeten Bereichen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Dicke Staubschichten führen wegen der Wärmedämmung zu einer Temperaturerhöhung an der Oberfläche des Motors. Staubablagerungen auf Motoren oder gar ihre völlige Einschüttung sollten daher durch entsprechenden Einbau und laufende Wartung so weit wie möglich vermieden werden. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, ist die maximal zulässige Oberflächentemperatur entsprechend herabzusetzen. Die angegebene Oberflächentemperatur des Motor ist nur gültig, wenn die Staubablagerungen auf dem Motor eine Dicke von 5 mm nicht überschreiten. Die Sicherstellung der Ausgangsbedingungen (Staubart, maximale Schichtdicke usw.) sind zu gewährleisten. 2.4 Qualifikation des Personals Die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Betriebsmitteln in staubexplosionsgefährdeten Bereichen darf nur von Fachpersonal vorgenommen werden, das Kenntnisse über das Konzept der Zündschutzart hat. Seite 3 von 6 N R 484 de 05.12
5 2.5 Instandsetzung Ein Motor der zur Instandhaltung oder setzung geöffnet werden muss, ist möglichst in einen staubfreien Raum zu bringen. Ist dies nicht möglich, muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden, dass Staub in das Gehäuse eindringt. Das Gehäuse darf nicht geöffnet werden, bevor eine genügend lange Zeit verstrichen ist, um Oberflächentemperaturen oder gespeicherte elektrische Energie auf nicht mehr zündfähige Werte abklingen zu lassen. Bei der Demontage ist darauf zu achten, dass die für die Dichtheit des Gehäuses notwendigen Teile wie Dichtungen, Planflächen usw. nicht beschädigt werden. Falls die Instandsetzung eines elektrischen Betriebsmittels den Staubschutz betrifft, sollten die instand gesetzten Teile einer erneuten Stückprüfung unterzogen werden. 2.6 Hinweis Zusätzlich sind besonders die Hinweise für elektrische Maschinen in den jeweiligen Zündschutzarten zu beachten. 2.7 Die vom Motorhersteller für die Wartung der Lager, insbesondere für deren Schmierung gegebenen Anweisungen sind zu befolgen. 2.8 Wartung und Reparatur Wartung, Reparatur und Änderungen an explosionsgeschützten Maschinen sind unter Beachtung der entsprechenden Landesvorschriften Betriebssicherheitsverordnung, den Sicherheitshinweisen und Beschreibungen der allgemeinen Wartungsanleitung auszuführen. Den Explosionsschutz beeinflussende Arbeiten, als solche gelten z. B. Reparaturen an der Ständer- bzw. Läuferwicklung und an den Klemmen, Reparaturen am Belüftungssystem, Reparaturen an den Lagern Zerlegen druckfest gekapselter Maschinen, müssen beim Hersteller oder einer durch den Hersteller autorisierten Fachwerkstatt für elektrische Maschinen ausgeführt werden. Die Arbeiten sind durch ein zusätzliches Reparaturschild mit folgenden Angaben zu kennzeichnen: Datum ausführende Firma Art der Reparatur Referenznummer des Instandsetzers bezüglich der Reparatur. Die Prüfung nach Instandsetzung hat nach den entsprechenden EU Richtlinien zu erfolgen. Damit der Betreiber auf die besonderen Bedingungen bei der Reparatur hingewiesen wird, ist die Maschinenkennzeichnung um das Zeichen X (nach IEC / EN , Punkt 29.2.i) erweitert. Die Spaltabmessungen der elektrischen Maschine entsprechen nicht den Normangaben der IEC / EN Für die Reparatur bzw. Wiederherstellung von Zündspaltgeometrien sind die Spaltabmessungen der elektrischen Maschine vom Hersteller einzuholen. Eine Reparatur der Spaltabmessungen nach den Mindestangaben der IEC / EN sind nicht zulässig. N R 484 de Seite 4 von 6
6 2.9 Ersatzteile Mit Ausnahme genormter, handelsüblicher und gleichwertiger Teile (z. B. Schrauben) dürfen nur Originalersatzteile (s. Ersatzteilliste) verwendet werden; dies gilt insbesondere auch für Dichtungen. Wird bei Wartungs- bzw. Installationsarbeiten festgestellt, daß eine Dichtung beschädigt oder eine einwandfreie Haftung an der abzudichtenden Stelle nicht mehr gegeben ist, so ist die Dichtung durch eine Orginaldichtung zu ersetzen. Vor dem Anbringen der Dichtung ist die Dichtfläche auf Verunreinigungen zu überprüfen. Komponenten wie z.b. Klemmen, Kabel und Leitungseinführungen dürfen nur durch Originalersatzteile mit Prüfbescheinigung ersetzt werden Mechanischer Explosionsschutz Gleitlager Alle Maschinen die nach RL 94/9/EG oder IECEx Scheme gekennzeichnet sind, müssen regelmäßig bezüglich mechanischer Schäden, die ein Zündrisiko darstellen könnten, nach IEC / EN inspiziert werden. Insbesondere ist auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Ölwechselfristen zu achten. Bei Gleitlager muss die mechanische Beschädigungsfreiheit im Rahmen einer Inspektion nachgewiesen werden. Die rechnerische nominelle Lebensdauer der Lager geht aus dem Datenblatt der Maschine hervor, falls diese besonders vorgeschrieben wurde oder aus konstruktiven Gründen für einen Einzelfall besonders festgelegt wurde. Bei Lagern mit Fremdölversorgung ist vom Betreiber die Aufrechterhaltung der Schmierung geeignet zu überwachen. Die Anlage muss bei Überschreiten der zulässigen Temperatur, spätestens jedoch bei 100 C abgeschaltet werden. Die gegebenenfalls vorhandene Lagerisolation muss stets DIN entsprechen und darf niemals überbrückt (z. B. durch Thermometer) oder verringert werden. Eine regelmäßige Kontrolle des Schmierstoffniveaus muss bei eigengeschmierten Lagern über das Ölstandsauge bzw. über eine Niveauüberwachung bzw. bei fremdgeschmierten Lagern über eine vom Betreiber vorzusehende Durchflussüberwachung erfolgen. Bei Über bzw. Unterschreiten der zulässigen Grenzwerte ist die Maschine unverzüglich abzuschalten. Bei umlaufgeschmierten Lagern ist eine kontinuierliche Ölfilterung vorzusehen. Die Maschenweite des Ölfilters soll 20 m nicht überschreiten. Seite 5 von 6 N R 484 de 05.12
7 2.11 Mechanischer Explosionsschutz Wälzlager Alle Maschinen die nach RL 94/9/EG oder IECEx Scheme gekennzeichnet sind, müssen regelmäßig bezüglich mechanischer Schäden, die ein Zündrisiko darstellen könnten, nach IEC / EN inspiziert werden. Insbesondere ist auf die Einhaltung der vom Betreiber vorzuschreibenden Lageraustauschintervalle und Nachschmierfristen bzw. Fettwechselfristen oder Ölwechselfristen zu achten. Die Lager sollten mit Erreichen der nominellen Lebensdauer entweder ausgetauscht oder deren mechanische Beschädigungsfreiheit im Rahmen einer Inspektion nachgewiesen werden. Bei nicht nachschmierbaren Lagern ist gewährleistet, daß die nominelle Lebensdauer erst deutlich nach Erreichung der Fettgebrauchsdauer der Lager erreicht wird. Die rechnerische nominelle Lebensdauer der Lager geht aus dem Datenblatt der Maschine hervor, falls diese besonders vorgeschrieben wurde oder aus konstruktiven Gründen für einen Einzelfall besonders festgelegt wurde. Bei Maschinen, die mit von außen aufgebrachten Kräften (z. B. Riemenkraft oder Axialbelastung aus der Arbeitsmaschine) beaufschlagt werden, beträgt bei voller angegebener Last nach technischer Liste die Lagerlebensdauer mindestens Stunden. Alle anderen Maschinen haben eine nominelle Lagerlebensdauer von mindestens Stunden. Bei Lagern mit Fremdölversorgung ist vom Betreiber die Aufrechterhaltung der Schmierung geeignet zu überwachen. N R 484 de Seite 6 von 6
8 Siemens AG Postfach Ruhstorf Hans Loher Str Ruhstorf Deutschland Telefon Fax E Mail: motorenservice.i dt@siemens.com Satz Siemens Druck Siemens Printed in Germany
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