Informationsveranstaltung für Flüchtlinge mit einer Anerkennung
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- Helmut Heidrich
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Informationsveranstaltung für Flüchtlinge mit einer Anerkennung
2 Informationsveranstaltung Leben in Deutschland Unterschiede in den Bescheiden des Bundesamtes für Migration Informationen zur Wohnungssuche Was muss man beim Beziehen der Wohnungen beachten Einige Hinweise für das Wohnen in den dezentralen Unterkünften z.b. Ordnung / Sauberkeit, Fehlbelegung, Verhalten bei Umverlegung (Dieter Kogge) Hinweise zur Aufnahme einer Beschäftigung z.b. Bewerbungen, Verhalten am Arbeitsplatz, Wer hilft beim Ausfüllen von Vordrucken
3 Wer sind wir?? Merke: Wir sind Ehrenamtliche Ehrenamtliche: -bekommen für ihre Arbeit kein Geld -nehmen sich der Probleme der Flüchtlinge an, weil sie helfen wollen! Wir helfen nicht, wenn Sie nicht mit arbeiten und sich selbst engagieren! -gehören zu keiner Behörde -handeln nicht im Auftrag einer Behörde -nehmen ihre Motivation aus dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes oder auch aus ihrer christlichen Religion -Freuen sich über ein Danke Internetseite:
4 In Deutschland gibt es - Pflichten und - Rechte!
5 Deutschland = demokratischer Rechtsstaat - Freie und geheime Wahlen - Gesetze werden durch die Exekutive durchgesetzt - Man kann Klagen, wenn man sich nicht richtig behandelt fühlt auch gegen Gesetze!
6 Frau und Mann sind gleichberechtigt! Deutschland = Land der Gleichberechtigung
7 Kinder, Frauen, andersdenkende Menschen dürfen nicht geschlagen werden! In Deutschland hat jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit
8 Über allem steht das Grundgesetz! Die Scharia und die Bibel sind keine gültigen Rechtsnormen für die staatliche Gewalt! In Deutschland gilt Religions- und Glaubensfreiheit
9 Grenzen: Beleidigungen, Beschimpfungen, verbreiten von Lügen usw. In Deutschland darf jeder seine Meinung sagen
10 Die Durchsetzung des Rechts ist in Deutschland ausschließlich Sache des Staates! Selbstjustiz wird bestraft!
11 Was tun, als Opfer einer Straftat? Anzeigen Sven Lau
12 Auswahl einiger Straftatbestände
13 Leben in Deutschland immer daran denken: Viele Menschen in Deutschland hatte noch nie Kontakt zu den Kulturkreisen aus denen Sie, die Flüchtlinge kommen! Die Menschen in Deutschland haben meist durch Arbeit ihren Wohlstand erhalten! Flüchtlinge die eine Anerkennung haben, sind Langzeitarbeitslosen so lange sie keiner Beschäftigung nachgehen gleichgestellt (HARTZ IV- Bezüge) Viele Sitten und Gebräuche aus anderen Ländern sind hier nicht so bekannt! Stellen Sie keine Ansprüche, sind Sie bescheiden! Geben Sie in Facebook und anderen sozialen Netzwerken keine fragwürdigen Kommentare ab!
14 Leben in Deutschland Gehen Sie sorgsam mit ihrem Geld um! Lassen Sie sich beraten und schließen Sie keine Kreditverträge ab (die Zinsen sind niedrig, die Gebühren sehr hoch) Zum Autofahren benötigen Sie einen Führerschein, der in Deutschland anerkannt ist! Stellen Sie keine Ansprüche, die zu ihrem Nachteil ausgelegt werden (z.b. ich hatte in Syrien ein Haus aus Marmor und ähnliches!)
15 Zusammenfassung wichtiger Punkte: -Gleichheit von Mann- und Frau Leben in Deutschland -Schulpflicht für Kinder und nach 6 Jahren 9 Jahre Schulpflicht noch 3 Jahre Berufsschulpflicht -auch in der Schule nur mit Begründung fehlen! -Drogen einschließlich übermäßige Alkoholgenuss meiden -wer an Festen teilnimmt, sollte als Mann die Regel beachten: Hände weg von fremden Frauen! -Fahrradfahren nicht auf Gehwegen und nur mit verkehrstüchtigem Fahrrädern -Was man im Laden mitnimmt, muss man bezahlen vor der Kasse nicht in Taschen stecken, sondern immer in den Einkaufswagen legen -Verhalten im Möbellager!! -Fahrten mit der Deutschen Bahn / dem Bus und nicht durch Ehrenamtliche! -Achtung: Verträge nur abschließen, wenn man sich der Konsequenzen bewusst ist!
16 Unterschiedliche Bescheide BAMF Achtung: Für den Familiennachzug brauchen ihre Angehörigen ein Visa! Das muss z.b. bei den Botschaften im Libanon, der Türkei, im Sudan, oder Äthiopien Beantragt werden. Hier gibt es lange Wartezeiten auf einen Termin!
17 Unterschiedliche Bescheide BAMF Subsidiärer Schutz: Mindestens vier Wochen vor Ablauf, gilt nur ein Jahr, zum Ausländeramt gehen, Antrag auf Verlängerung stellen
18 Unterschiedliche Bescheide BAMF Nationaler Abschiebeschutz: Mindestens vier Wochen vor Ablauf, gilt nur ein Jahr, zum Ausländeramt gehen, Antrag auf Verlängerung stellen
19 Wohnungslotsin
20 Aktuelle Situation 129 Flüchtlinge suchen in Dillingen eine Wohnung Sie sind noch "sogenannte Fehlbeleger" Darunter sind viele Einzelstehende Männer und auch einige Familien!
21 Mietobergrenzen Landkreis Dillingen Personenzahl m² Kaltmiete Nebenkosten Heizkosten
22 Mietobergrenzen Stadt Dillingen (mit Schretzheim und Hausen) Personenzahl m² Kaltmiete Nebenkosten Heizkosten
23 Wo findet man Wohnungen? Freunde und Bekannte fragen (Ehrenamtliche, Fußballverein, Dönerladen) Internet Zeitung
24 Wie suche ich selbst eine Wohnung? Jeden Mittwoch erscheint Dillinger Extra, dort Wohnungsanzeigen anschauen, wenn was geeignetes vorhanden ist, zur Patin gehen oder selbst anrufen! Beauftragung eines Maklers = kostet Geld! Täglich die Angebote in der Donauzeitung lesen! Internet:
25 Wohnungsbesichtigung Alle Familienmitglieder Sauber und ordentlich Kommunikation mit dem Vermieter suchen Übersetzer? Interesse zeigen Ausweis mitbringen
26 Mietvertrag Wichtig: Jobcenter muss zustimmen Kündigungsfrist 3 Monate Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung Kaution Betreten der Mietwohnung Sonstige Vereinbarungen Übergabeprotokoll! Mit dem Vermieter sprechen!
27 Weitere Papiere fürs Jobcenter Angemessenheitsbescheinigung Abtretungserklärung Antrag auf Kaution Verpflichtungserklärung Antrag auf Erstausstattung Wohnungsgeberbestätigung fürs Rathaus
28 Möbel finden Geld für Möbel im Jobcenter beantragen Möbellager Dillingen und Höchstädt Zeitung ebay ALF
29 Beim Einzug Übergabeprotokoll Mülltonne und Mülltrennung Briefkasten beschriften Strom anmelden Im Rathaus (Bürgerbüro) anmelden Bei den Nachbarn vorstellen
30 Einige Hinweise für das Wohnen in den dezentralen Unterkünften z.b. Ordnung / Sauberkeit, Fehlbelegung, Verhalten bei Umbelegung Mieter ist das Landratsamt, Flüchtlinge sind Gäste in den Wohnungen Dezentrale Unterkünfte sind für Asylbewerber! Anerkannte Flüchtlinge werden dort geduldet. Wenn Sie ein Einkommen haben müssen sie 306 bezahlen! Das LRA muss Umbelegungen durchführen. Die Flüchtlinge haben keine Wahl, sie müssen diese Entscheidungen akzeptieren! Sie müssen Umbelegungen in andere Unterkünfte an das BAMF melden! Mit den Unterkünften müssen sie pfleglich umgehen! Ordnung und Sauberkeit sind Grundvoraussetzungen! Sie müssen die Wohnungen lüften ansonsten gibt es Schimmel, der der Gesundheit schadet! Die Hausmanager sind ihnen gegenüber weisungsbefugt
31 Aufnahme einer Beschäftigung Ohne Deutschkenntnisse läuft kaum etwas! Bewerbungen wer kann helfen? JobCenter führt Schulungen beim bfz und BIB durch, um Sie an einen Beruf heranzuführen Wenn Sie selbst eine Beschäftigung gefunden haben, Verbindungsaufnahme mit dem JobCenter (meist macht das der Arbeitgeber) Es muss immer der Mindestlohn bezahlt werden! Pünktlichkeit Ohne Genehmigung des Arbeitgebers können sie z.b. an muslimischen Feiertagen nicht fehlen Freitag sind grundsätzlich normale Arbeitstage Wer krank ist, muss den Arbeitgeber verständigen, ärztliches Attest!
32 Wer hilft mir? Ehrenamtliche, wenn Sie keine Betreuer haben, können Sie in mein Büro kommen (Bischof-Hartmann-Ring 1). Grundsätzlich ist es montags und freitags von Uhr besetzt. Die Sozialarbeiter der Diakonie Herr R. Moser, Max-Planck-Str. 1 Tel: 0176/ oder Frau Giller, Migrationsbeauftragte, Martin-Luther-Platz 1 Tel.: 09071/ Bearbeiter in den Behörden Allerdings: Sie müssten als Anerkannte inzwischen selbst in der Lage sein, Behörden aufzusuchen. Grundsätzlich helfen dort auch die Bearbeiter!
33 Informationsveranstaltung Haben Sie Fragen??
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