UMWELT A ARGAU. Entsorgungsaktivitäten auf belasteten Standorten. Merkblatt «Altlasten» Altlasten. Abfall
|
|
- Richard Geier
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 UMWELT A ARGAU Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Merkblatt «Altlasten» Entsorgungsaktivitäten auf belasteten Standorten Merkblatt Abfall Altlasten
2 Entsorgungsaktivitäten auf belasteten Standorten Worum geht es? Sie planen ein Bauvorhaben auf einem belasteten Standort oder Sie werden mit dieser Problematik konfrontiert? Sie wollen eine korrekte Wiederverwertung und Entsorgung von belastetem Material sicherstellen? Dieses Merkblatt möchte Ihnen helfen, die Problematik von belastetem Material bei der Planung, der Ausführung und der Dokumentation richtig anzugehen. Das Merkblatt richtet sich an: Inhaberinnen und Inhaber von belasteten Grundstücken Bauherrschaften Planungs- und Altlasten-Fachbüros Bauleitungen Gemeindebehörden Grundlagen/Ziele Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten sind die anfallenden Materialien wiederzuverwerten oder zu entsorgen. Die Entsorgung von belastetem Material ist sinnvollerweise in den verschiedenen Phasen des Bauvorhabens zu beachten. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass möglichst wenig Abfälle erzeugt werden. Zudem sind die Abfälle so weit wie möglich zu verwerten. Abfälle dürfen zudem ausserhalb von geeigneten Anlagen nicht verbrannt werden. Abfälle dürfen auch nicht mit anderen Abfällen oder Zuschlagstoffen vermischt werden, wenn dies in erster Linie dazu dient, den Schadstoffgehalt der Abfälle durch Verdünnung herabzusetzten, um Vorschriften über die Abgabe, die Verwertung oder die Ablagerung einzuhalten. Aktivitäten in den verschiedenen Phasen eines Bauvorhabens Vor Baubeginn Bei einem Bauvorhaben auf einem belasteten Standort wird meist das Ausmass der vorhandenen Schadstoffbelastung mittels einer Voruntersuchung frühzeitig abgeklärt und erfasst (siehe «Merkblatt Untersuchungen von belasteten Standorten»). Gestützt auf die Resultate der Voruntersuchungen wird ein fallspezifisches Entsorgungskonzept für die Baubegleitung erstellt. Das Konzept umfasst folgende Angaben: Vorgehen beim Rückbau und bei der Triage, Menge und Qualität der schadstoffhaltigen Materialien, so weit möglich Entsorgungswege mit Abnahmebestätigungen, die notwendi- Eine saubere Triagierung des belasteten Materials hilft Kosten zu sparen und verhindert zeitliche Verzögerungen. gen Vorsorge- und Sicherungsmassnahmen (z. B. Grundwasserschutz) und die Verantwortlichkeiten. Dabei ist den geltenden Verordnungen und Vollzugshilfen Rechnung zu tragen (siehe «Checkliste für die Erstellung eines fallspezifischen Konzeptes für die Baubegleitung»). Die kantonale Fachbehörde (Abteilung für Umwelt, BVU) prüft vor Baubeginn das Konzept und genehmigt es. Unter finden sich wertvolle Hinweise und Hilfsmittel zur Erstellung eines Entsorgungskonzeptes nach SIA-Empfehlung 430. In der Bauphase In der Bauphase ist das Konzept umzusetzen. Dabei müssen zwei Abfall- bzw. Entsorgungsschienen unterschieden werden: Abbruch und Aushub. In der Grafik rechts sind diese beiden Schienen und die verschiedenen Entsorgungswege dargestellt. Nach Abschluss der Arbeiten Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der altlastenrelevanten Arbeiten ist durch die Bauherrschaft bzw. das beauftragte Fachbüro der kantonalen Fachstelle ein Schlussbericht (siehe «Checkliste Schlussbericht») einzureichen. Sie prüft diesen und trägt sofern nötig den Kataster der belasteten Standorte (KBS) nach. 2
3 Materialfluss auf Baustellen mit belastetem Material Material von Gebäudeabbrüchen oder Rückbauten Schadstoffhaltiges Abbruchmaterial darf nicht vor Ort eingesetzt werden (z. B. für Hinterfüllung). Anfallendes Abbruchmaterial muss deshalb in jedem Fall fachgerecht verwertet bzw. entsorgt werden. Auch wenn kein belasteter Standort betroffen ist, kann das Abbruchmaterial belastet sein. Auch dieses Material muss entsprechend dem Schema aufbereitet und entsorgt werden. Aushubmaterial Das Aushubmaterial wird entsprechend der vorhandenen Schadstoffbelastung und Fremdstoffen in drei Kategorien unterteilt: unverschmutzt tolerierbar verschmutzt Die Möglichkeit für den Wiedereinbau bzw. die Verwertung von Bodenaushub (Ober- und Unterboden) richtet sich nach der Wegleitung «Verwertung von ausgehobenen Boden» (Wegleitung Bodenaushub). Abbruch Ziel der Triagierung ist primär die Verwertung bzw. die Aufbereitung von belastetem Material. Die Entsorgung von belastetem Material geschieht entweder durch Aufbereitung, Verwertung oder Recycling in einer dazu geeigneten Anlage. Dazu gehören beispielsweise Bausperrgutsortieranlagen, Bauschuttaufbereitungsanlagen, Bodenwaschanlagen oder Zementwerke. Falls dies nicht möglich ist, hat die Ablagerung in einer gesetzeskonformen Deponie zu erfolgen. Die Mengen, die auf eine Deponie abgelagert werden, sind so gering wie möglich zu halten. Die Festlegung, um welche Art von Material es sich handelt, wird durch das Altlasten-Fachbüro aufgrund der durchgeführten Abklärungen und Analysen vorgenommen. Handelt es sich um sogenannte andere kontrollpflichtige Abfälle (ak-abfälle) oder um Sonderabfälle, sind sie gemäss der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) zu codieren. Aushub Eine vorgängige Abklärung bzw. Ausscheidung der Bereiche mit belasteten Materialien (z. B. Asbest, Untergrundbelastungen, Bodenplatten mit Ölverschmutzungen usw.) ermöglicht ein zügiges Arbeiten. Metall, Betonabbruch, Strassenaufbruch (z. B. Ausbauasphalt, Betonabbruch, Faserzement usw.) Aufbereitung oder Verwertung in entsprechenden Anlagen Getrennt gesammelte Fraktionen wie Metalle, Altholz und ak-abfälle. Für unverschmutztes Aushubmaterial ist ein Wiedereinbau auf der Baustelle möglich. Aushub, der die Richtwerte für unverschmutzten Aushub übersteigt, gilt als verschmutzter Aushub. Überschüssiges unverschmutztes Aushubmaterial soll für Rekultivierung z. B. von Kiesgruben verwendet werden. Entsorgung auf einer speziellen Inertstoffdeponie (Aushubdeponie) ist zwar zulässig, aber nach Möglichkeit zu vermeiden. Wiederverwertung auf Materialentnahme stellen; Verwertung auf Baustelle möglich unverschmutzter Aushub Die Abfälle sollen möglichst bei deren Anfallen triagiert werden. Brennbares Material (z. B. Holz, Kunststoffe, Kehricht usw.); keine flüssigen Abfälle! Thermische Verwertung Verschmutztes brennbares Material muss thermisch verwertet und den dafür geeigneten Anlagen zugeführt werden. Verschmutztes Aushubmaterial muss auf jeden Fall in geeigneten Abfallanlagen entsorgt werden. Eine Ausnahme bildet dabei tolerierbares Material, welches unter bestimmten Bedingungen unter versiegelten Flächen eingebaut werden darf. Aufbereitung; Verwendung auf Baustelle mit Einschränkungen möglich tolerierbares Material Mineralische Bauabfälle (z. B. Beton-, Kalksteinund Natursteinmauerwerk, Ziegel usw.) Aufbereitung, Verwertung oder Ablagerung auf einer Inertstoffdeponie Wenn Abfälle anfallen, welche die Anforderungen an Inertstoffe gemäss Technischer Verordnung über Abfälle (TVA) nicht erfüllen, gelten sie nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) als andere kontrollpflichtige Abfälle (ak-abfälle) oder als Sonderabfälle. Aufbereitung oder Ablagerung auf Inertstoffdeponie Inerstoffmaterial Bei problematischen Rückbauarbeiten ist dem Personenschutz besondere Beachtung zu schenken. Bausperrgut (nicht sortierte Bauabfälle; keine Sonderabfälle und ölhaltiges Material) Aufbereitung, Verwertung oder Ablagerung auf einer Deponie Die gemischten Bauabfälle (Bausperrgut) gelangen in einem ersten Schritt in eine Sortieranlage, welche das Material aufbereitet. Entsprechend erfolgt die Verwertung des Materials. Material, welches nicht verwertet werden kann, wird auf einer Deponie (Inertstoff-, Reststoff- oder Reaktordeponie) eingelagert. Sonderabfälle Entsorgung in oder durch Betriebe mit entsprechender VeVA-Bewilligung Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle dürfen nur an Betriebe mit einer gültigen Bewilligung zur Annahme der entsprechenden Abfallart übergeben werden. Dazu ist der Abfallcode nach der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr von Abfällen (LVA) zu bestimmen. Für die Abgabe von Sonderabfällen ist ein VeVa-Begleitschein zu verwenden. Entsorgung gemäss VeVA (Betriebe mit entsprechender VeVA-Bewilligung) Sonderabfälle Die Abdeckung von belastetem Material ist vor allem bei der Gefahr von Schadstoffauswaschungen notwendig. 3 4
4 Verantwortlichkeiten und Aufgaben auf der Baustelle Grundsätzlich ist für das Bauvorhaben die Bauherrschaft zuständig bzw. verantwortlich. In der Regel zieht sie für bestimmte Aufgaben Spezialisten bei. Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der verschiedenen Akteure lassen sich wie folgt umschreiben: Aufgaben der Bauherrschaft Die Bauherrschaft bzw. der Inhaber muss vor der Übergabe von Abfällen abklären, um welche Abfallart es sich handelt und ob diese als Sonderabfall oder anderer kontrollpflichtiger Abfall klassiert ist. In der Regel wird mit diesen Abklärungen ein Altlasten-Fachbüro beauftragt. Aufgaben des Altlasten-Fachbüros Während der Bauphase überprüft und stellt das Fachbüro die korrekte Umsetzung des Entsorgungskonzepts sicher. Bei anfallendem belastetem Material sorgt es dafür, dass dieses entsprechend der Belastung triagiert und je nach Belastung gesetzeskonform entsorgt wird. Die Freigabe des belasteten Materials zur Entsorgung erfolgt durch das Fachbüro. Die entsprechenden Begleitscheine sind durch das Altlasten-Fachbüro zu unterschreiben. Das Fachbüro informiert bei grösseren Abweichungen oder bei unerwarteten Belastungen die Gemeinde und die kantonale Fachstelle (Abteilung für Umwelt, BVU). Eine Liste von Firmen, welche diese Dienstleistungen anbieten, kann bei der Abteilung für Umwelt, Aarau, bezogen werden. Aufgaben der Bauleitung Die Bauleitung überprüft die Zweckmässigkeit der Baustellerichtung des Rückbaus/Aushubs im Hinblick auf eine optimale Umsetzung des Konzepts. Sie kontrolliert die Materialtrennung. Die Bauleitung stellt sicher, dass die anfallenden Materialien entsprechend ihrer Belastung den angeschriebenen Triageplätzen zugewiesen werden. Sie kontrolliert in Absprache mit dem Altlasten-Fachbüro die Entsorgungsnachweise der Unternehmung. Die Bauleitung informiert bei Abweichungen oder bei unerwarteten Belastungen umgehend das Fachbüro. Aufgaben der Unternehmung Die Unternehmung sorgt dafür, dass die Trennung und die Entsorgung der belasteten Materialien gemäss Konzept erfolgen. Die Unternehmung informiert die Bauleitung über das Auftreten von neuen belasteten Materialien. Sie stellt sicher, dass unterschiedliche Abfälle nicht vermischt werden. Die Unternehmung hat sicherzustellen, dass das Mehrmuldenkonzept umgesetzt wird. Aufgaben der Gemeinde und des Kantons Der Gemeinderat ist die örtliche Baupolizei. Er kontrolliert im Rahmen seiner Aufgaben die Einhaltung der Auflagen der Baubewilligung. Die kantonale Fachstelle (Abteilung für Umwelt, BVU) unterstützt den Gemeinderat in seinen Aufgaben und berät diesen. 5 Was bedeutet was? Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich die Inhaberin oder der Inhaber entledigen will oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse ist. Abfallanlagen sind Anlagen, in denen Abfälle behandelt werden. ak-abfälle (andere kontrollpflichtige Abfälle) sind Abfälle, bei denen eine unsachgemässe Lagerung und Behandlung zu einer Gefährdung der Umwelt führen können und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Sie unterstehen einer Kont rollpflicht. Altlasten sind sanierungsbedürftige belastete Standorte. Belastete Standorte werden zu Altlasten, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt führen oder die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen. Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn es: durch menschliche Tätigkeit in seiner natürlichen Zusammensetzung chemisch nicht verändert ist, keine Fremdstoffe (z. B. Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, Bauabfälle) enthält, wenn die Anforderungen an unverschmutztes Aushubmaterial gemäss TVA erfüllt sind. Eine Bauherrenaltlast liegt dann vor, wenn ein Standort zwar belastet, aber weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig ist. Ihren Namen hat die Bauherrenaltlast deshalb, weil in diesem Fall die Bauherrschaft für die fachgerechte Entsorgung des belasteten Aushubs, welcher projektbedingt anfällt, verantwortlich ist. Als Behandeln von Abfällen gilt deren Verwertung, Unschädlichmachung oder Beseitigung. Belastete Standorte entstanden in der Vergangenheit entweder durch Ablagerungen von Abfällen oder durch die Versickerung von Flüssigkeiten in den Untergrund. Deponien sind Abfallanlagen, in denen Abfälle endgültig und kontrolliert abgelagert werden. Die Entsorgung der Abfälle umfasst ihre Verwertung oder Ablagerung sowie die Vorstufen Sammeln, Beförderung, Zwischenlagerung und Behandlung. Inertstoffmaterial besteht zu 95 % aus gesteinsähnlichen Materialien (Aushub, Bauschutt, Eternit usw.). Das Material darf nur leicht verschmutzt sein bzw. die Grenzwerte für Inertstoffe gemäss TVA nicht überschreiten. Das Mehrmuldenkonzept hat zum Ziel, die verschiedenen Bauabfälle direkt auf der Baustelle in Mulden getrennt zu sammeln. Sonderabfälle sind Abfälle, die in der «Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)» als Sonderabfälle bezeichnet sind. Für deren Entsorgung sind umfassende technische und organisatorische Massnahmen erforderlich. Triagieren von Abfällen bedeutet, die vermischten Abfälle in einzelne gleichartige Abfallsorten aufzutrennen. Tolerierbarer Aushub ist leicht belastetes Aushubmaterial gemäss Aushubrichtlinie. Zwischenlager sind Abfallanlagen, in denen Abfälle abgelagert werden, die später auf andere Weise behandelt werden müssen.
5 Weiterführende Informationen Gesetze und Verordnungen für die Altlastenbearbeitung Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983; SR Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) vom 26. August 1998; SR Technische Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990; SR Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) vom 5. April 2000; SR Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG Umweltrecht, EG UWR) vom 4. September 2007; SAR Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG UWR) vom 14. Mai 2008; SAR Weitere Gesetzesgrundlagen Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991; SR Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985; SR Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) vom 1. Juli 1998; SR Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998; SR Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vom 22. Juni 2005; SR Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen vom 18. Oktober 2005; SR Wichtigste Richtlinien und Arbeitshilfen des Bundes Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie), BAFU (vormals BUWAL) vom Juni 1999 Wegleitung Bodenaushub; BAFU (vormals BUWAL) vom Dezember 2001 Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle; BAFU (2006) weitere Arbeitshilfen: Kantonale Merk- und Informationsblätter Merkblatt: Bauen auf Altlasten und belasteten Standorten Merkblatt: Untersuchung von belasteten Standorten Merkblatt: Entsorgungsaktivitäten auf belasteten Standorten Checkliste: Erstellung eines fallspezifischen Konzeptes für die Baubegleitung Checkliste: Erstellen eines Schlussberichtes Checkliste: Sanierungsprojekt von Schiessanlagen Erstattung der Untersuchungskosten (USG Art 32d) Bezugsquellen Gesamtschweizerische gesetzliche Grundlagen und Vollzugshilfen können unter folgender Adresse bestellt werden: BAFU, Dokumentation, 3003 Bern Tel , Fax Gesetzliche Grundlagen: Vollzugshilfen: Altlasten Publikationen Die kantonalen Merkblätter können bezogen werden bei: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Tel , Fax Publikationen Herausgeber: Kanton Aargau; Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Abteilung für Umwelt, Buchenhof, 5001 Aarau 6
U M W E L T A A R G A U. Bauen auf Altlasten und belasteten Standorten. Merkblatt «Altlasten» Altlasten. Abfall
U M W E L T A A R G A U Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Merkblatt «Altlasten» Bauen auf Altlasten und belasteten Standorten Merkblatt 1-2008-03 Abfall Altlasten Bauen auf Altlasten
MehrVerordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen A (Abfallverordnung, VVEA) i.k. 1.1.2016 1 Abfallrechtliche Grundlagen USG Art. 30 32e VVEA Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, Betrieb
MehrKurs Gebäuderückbau 2012, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
2012, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Gebäuderückbau 1 Inhalt Abfallströme Schweiz Kreislauf «Bauen» Bauabfallfraktion Einbezug der kommunalen Behörde bei Rückbau von Hochbauten Grundlagen für kommunale
MehrEntsorgung nichtradioaktiver Bauabfälle im Rahmen eines KKW-Rückbaus
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Entsorgung nichtradioaktiver Bauabfälle im Rahmen eines KKW-Rückbaus David Hiltbrunner,
MehrBaufachtagung 11. März 2016 Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA)
Baufachtagung 11. März 2016 Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) Stephan Coray TVA-Revision Worum geht es? Ziel der Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA)
MehrDie neue Abfallverordnung VVEA
Die neue Abfallverordnung VVEA In Kraft seit 1.Januar 2016 Amt für Umwelt 1 Für Baubranche relevante Gesetzesartikel: Art. 9 Vermischungsverbot - Unverändert Verwertung von Abfällen: Art. 12 Verwertungspflicht
MehrUmsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben. 25. Februar 2015
DEPARTEMENT BAU, VOLKSWIRTSCHAFT VERKEHR UND UMWELT UND INNERES Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben 25. Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Die Recycling-Strategie
MehrStand der Arbeiten. SMI Fachtagung 7.2.2014
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe TVA-Revision Stand der Arbeiten SMI Fachtagung 7.2.2014 Dr. Kaarina
MehrSeminar AFU-KBK
Seminar AFU-KBK 22.10.09 Bauabfälle Stand der Technik und Gesetzgebung Loïc Constantin (LC) und Pierre-Alain Loup (PAL) Amt für Umwelt 1 Inhalt 1. Hauptsächliche gesetzliche Bestimmungen (LC) 2. Generelles
MehrVerordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA, SR )
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA, SR 814.600) Zielgruppe: ALG und Planungsbüro Art. 1 Zweck Diese Verordnung soll: a. Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre
MehrÄnderungen der VeVA und LVA per und
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Änderungen der VeVA und LVA per 1.7.2016 und 1.7.2017 14. Schweizer
MehrLeitfaden für die Beurteilung von «sauberem Aushub»
Leitfaden für die Beurteilung von «sauberem Aushub» Handbuch für Herausgeber: HASTAG (Zürich) Leitfaden für die Beurteilung von «sauberem Aushub» Inhalt 1. Grundlagen 2. Aushubdeklaration durch die Aushubunternehmung
MehrInhalt. Behandlungsregel für verschmutzte Bauabfälle und Aushub- und Ausbruchmaterial Verwertung. 1. Einleitung, Zweck, Geltungsbereich 2
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abfallwirtschaft und Betriebe Altlasten Behandlungsregel für verschmutzte Bauabfälle und Aushub- und Ausbruchmaterial im Hinblick auf
MehrAmt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001. Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen.
Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001 Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen Weisung 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Zielsetzung 1 3 Rechtsgrundlagen
MehrVerwertungsregel für die Entsorgung von belasteten Bauabfällen
Altlasten /Abfall Verwertungsregel für die Entsorgung von belasteten Bauabfällen Richtlinie für Bauherren, Planer und Altlastenfachleute Z Ü R C H E R UMWELTPRAXIS Aus dem Inhalt: Geltungsbereich, Zweck
MehrDer neue Sachplan Abfall 2017
Der neue Bern, 22. November 2017 Oliver Steiner, Abteilungsleiter Betriebe und Abfall 1 AWA Amt für Wasser und Abfall die Vorgänger 1991 1997 2002 2009 20XX Gesetzliche Grundlage VVEA (Abfallverordnung)
MehrOST Abfall & Ressourcen KVU-Ost Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Ostschweiz/FL
OST Abfall & Ressourcen KVU-Ost Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Ostschweiz/FL Faktenblatt AUS 1: Unverschmutzter Aushub: Definition der stofflichen Qualitätsanforderungen Begriffe / Geltungsbereich
MehrAWA Amt für Wasser und Abfall. OED Office des eaux et des déchets
OED Office des eaux et des déchets 1 Die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) Hasle b. Burgdorf, 16. August 2016 Oliver Steiner, Abteilungsleiter Betriebe
MehrAltlasten-Vollzug bei Unternehmen des öffentlichen Verkehrs
Bundesamt für Verkehr Office fédéral des transports OFT Ufficio federale dei trasporti UFT Uffizi federal da traffic UFT Altlasten-Vollzug bei Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Kataster der belasteten
MehrBETRIEBSREGLEMENT RECYCLINGPLATZ INERTSTOFFDEPONIE
Gemeinde Bellwald Kanton Wallis BETRIEBSREGLEMENT RECYCLINGPLATZ INERTSTOFFDEPONIE INE ZIGERE Bellwald, 9. Dez. 1997 / 28.November 03 Inhaltsverzeichnis BETRIEBSREGLEMENT...1 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...3
MehrKataster der belasteten Standorte
Kataster der belasteten Standorte Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern Ein Informationsblatt für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Betriebs- und Unfallstandorten Gestützt
MehrFaktenblatt AUS 1: Unverschmutztes Aushubmaterial: Definition der Qualitätsanforderungen
KVU-Ost Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Ostschweiz/FL Faktenblatt AUS 1: Unverschmutztes Aushubmaterial: Definition der Qualitätsanforderungen Begriffe / Geltungsbereich Unverschmutztes Aushubmaterial
MehrB E T R I E B S B E W I L L I G U N G
BAUDEPARTEMENT DES KANTONS AARGAU Abteilung für Umwelt 19. Februar 2002 B E T R I E B S B E W I L L I G U N G NACH KANTONALEM DEKRET ÜBER DIE UMSETZUNG DES UMWELTRECHTS (UMWELTSCHUTZDEKRET, USD) VOM 27.
MehrAmt für Umwelt Wie setzen die Kantone die VVEA im Bereich der Deponien Typ A und B um?
Amt für Umwelt Wie setzen die Kantone die VVEA im Bereich der Deponien Typ A und B um? 21. Oktober 2016, FSKB Herbstanlass 2016, Zürich Martin Eugster, Abteilungsleiter Abfall und Boden Baustoffbedarf
MehrMerkblatt. Entsorgung von Rückständen aus Heizungen und Tankanlagen
Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BM003 Entsorgung von Rückständen aus Heizungen und Tankanlagen Merkblatt 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Zielsetzung
MehrVVEA statt TVA: Sicht der Kantone
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser Energie und Luft VVEA statt TVA: Sicht der Kantone Charlotte Lock, AWEL Zürich Peter Schadegg, AfU Thurgau 1 Inhalt Ziele der Präsentation Geschichte der
MehrAbfallstatistik Abfallarten
Baudirektion Amt für Umweltschutz Abfallstatistik 214 Die Abfallstatistik ist eine jährliche Zusammenstellung der aktuellen Daten zur Abfallwirtschaft im Kanton Zug. Sie steht den politischen und privaten
Mehr352 Prüfung/Untersuchung, Rückbau und Entsorgung von belastetem Material aus Baustellen der Kantonsstrassen
Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Tiefbauamt WAV-BAU: WEISUNGEN UND AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN FÜR BAUARBEITEN 350 Spezielle Vorschriften 352 Prüfung/Untersuchung, Rückbau und Entsorgung
MehrSchadstoffabklärung bei Bauvorhaben. Merkblatt
Amt für Umwelt Schadstoffabklärung bei Bauvorhaben Merkblatt Inhalt und Zielpublikum Das vorliegende Merkblatt ersetzt das bisherige Merkblatt TG 15 «Entsorgung bei Abbrüchen, Rück- und Umbauten». Es erläutert
MehrAbfallentsorgung auf der Baustelle. Rolf Wagner, Abfallwirtschaft Sursee / April 2010
Ausbildung BUC-Kontrolleure Abfallentsorgung auf der Baustelle Rolf Sursee Wagner, / April Abfallwirtschaft 2010 Bauabfälle der grösste Abfallstrom Situation heute: Wir haben grosse Kiesreserven Qualität
MehrB E T R I E B S B E W I L L I G U N G
BAUDEPARTEMENT DES KANTONS AARGAU Abteilung für Umwelt 19. Februar 2002 (rev. 2007) B E T R I E B S B E W I L L I G U N G NACH KANTONALEM DEKRET ÜBER DIE UMSETZUNG DES UMWELTRECHTS (UMWELTSCHUTZDEKRET,
MehrGrundsätze der Bauabfallentsorgung
Grundsätze der Bauabfallentsorgung Förderung von Kreisläufen Vorsorgeprinzip Keine Problemverlagerung Wirtschaftliche Tragbarkeit René Sägesser Abteilung für Umwelt, Abfälle und Altlasten Gesetzliche Vorgaben
MehrEINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Inertstoff-Deponie Zum Biel. Erweiterung 2003 (Erweiterung II) Betriebsreglement
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT Inertstoff-Deponie Zum Biel Erweiterung 2003 (Erweiterung II) Betriebsreglement 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 4 1.1 Zweck... 4 1.2 Standort... 4 1.3 Deponievolumen...
MehrOST Abfall & Ressourcen KVU-Ost Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Ostschweiz/FL
OST Abfall & Ressourcen KVU-Ost Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Ostschweiz/FL Faktenblatt BAU 6: Beurteilung von schadstoffbelasteten mineralischen Bauabfällen (Beton, Asphalt) Begriffe / Definition
MehrA1. Anhang Bewilligungen und andere Verfügungen gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung. (Stand 1. Januar 2015)
Anhang 1 (Stand 1. Januar 2015) 1. Bewilligungen und andere Verfügungen gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung 1. Bewilligung für die Errichtung einer Deponie (Art. 30e Abs. 2 USG) 2. Zustimmung zur
MehrEine Nation, die ihre Böden zerstört, zerstört sich selbst.
Bodenschutz auf Baustellen Thomas Muntwyler, Abteilung für Umwelt Sektion Boden und Wasser Bodenschutz Kurs Umweltschutz auf Baustellen auf Baustellen 2011, Abteilung für Umwelt Boden schützen Boden nutzen
MehrBodenschutz. Kurs Umweltschutz auf Baustellen Sursee, 24. November Dominik Mösch Abteilung für Umwelt Sektion Boden und Wasser
Bodenschutz Kurs Umweltschutz auf Baustellen Sursee, 24. November 2010 Dominik Mösch Abteilung für Umwelt Sektion Boden und Wasser Bodenschutz auf Baustellen Boden schützen Boden nutzen Eine Nation, die
MehrTOOL ABFALL: Checkliste Aushubmaterial. Checkliste Aushubmaterial inkl. Material aus Auffüllungen: Organisatorische Vorgehensweise für Bauunternehmer
Checkliste Aushubmaterial inkl. Material aus Auffüllungen: Organisatorische Vorgehensweise für Bauunternehmer CL 1: Abfälle aus Umbau und Rückbau CL 2: Aushubmaterial Inhalt 1 Warum diese Checkliste? 3
MehrSammlung und Verwertung von Kunststoffabfällen aus Haushalten - Empfehlungen des Bundes
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Sammlung und Verwertung von Kunststoffabfällen aus Haushalten -
MehrUmweltschutzdirektionen Bauen auf belasteten Standorten
Umweltschutzdirektionen Bauen auf belasteten Standorten Bauen auf belasteten Standorten erfordert spezielle Vorkehrungen. Dieses Merkblatt hilft Ihnen, Ihr Bauvorhaben auf einem solchen Standort termingerecht
MehrBei Abwasserreinigungsanlagen (ARA) fallen verschiedenartige Rückstände an, welche gesetzeskonform entsorgt werden müssen.
1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Zielsetzung / Abgrenzung 1 3 Rechtsgrundlagen 1 4 Die Entsorgung von Rückständen aus Abwasserreinigungsanlagen 2 4.1 Entsorgung von Rechengut aus dem Rechen 2 4.2 Entsorgung
MehrUmsetzung Revision VeVA
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Umsetzung Revision VeVA André Hauser Revision VeVA Ausgangslage
MehrAsbest erkennen richtig handeln Suva KBB
Vertragliche Aspekte Nicole Loichat Dipl. Ing. FH Abteilungsleiterin Arbeitssicherheit, Umwelt, Qualität (AUQ) Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) nloichat@baumeister.ch www.b-f-a.ch www.sicuro.ch
MehrAmt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001. Weisung. Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen
Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001 Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen Weisung Inhalt Seite 1 Einleitung 2 2 Begriffe / Definitionen
MehrPREISLISTE 2015 KIES BETON ENTSORGUNG
PREISLISTE 2015 KIES BETON ENTSORGUNG 062 775 12 29 UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Kieswerk www.hauriseon.ch Betonwerk Transporte Mulden- und Container-Service Aushub- und Rückbauarbeiten Inertstoffdeponie Seoner
MehrBaustoffrecycling im Hoch- und Tiefbau. Stephan Coray
Baustoffrecycling im Hoch- und Tiefbau Stephan Coray Idealer Stoffkreislauf Recycling (neue Edukte) Edukt (Ausgangsstoff) Lebenszyklus Lebensende (Abfall) Produktion Produkt (Einsatz) Aus Abfallstoffen
MehrPREISLISTE 2016 KIES BETON ENTSORGUNG
PREISLISTE 2016 KIES BETON ENTSORGUNG 062 775 12 29 UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Kieswerk www.hauriseon.ch Betonwerk Transporte Mulden- und Container-Service Aushub- und Rückbauarbeiten Inertstoffdeponie Seoner
MehrAltlastenpolitik der Umwelt zuliebe
Altlastenpolitik der Umwelt zuliebe Altlasten als Teil der nationalen Umweltpolitik Sicht einer Geologin und Politikerin Dr. Kathy Riklin, Nationalrätin CVP Kanton Zürich Tagung Altlastentagung «Alte Lasten
Mehr[Geschäftsnummer] Der Erlass Gesetz über die Abfälle vom (Abfallgesetz, AbfG) (Stand ) wird wie folgt geändert:
Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) (Änderung) Änderung vom [Datum] Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert:. 8. 90. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates,
MehrKantonales Tiefbauamt Abteilung Planung und Verkehr. Informationsveranstaltung / Bauverwaltertagung VERBAND THURGAUER GEMEINDEN
Informationsveranstaltung / Bauverwaltertagung VERBAND THURGAUER GEMEINDEN Weinfelden, 15. Juni 2010 Informationsveranstaltung Altlasten / Signalisationen Strassenunterhalt heute günstig, morgen teuer?
MehrUmweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /
MehrPREISLISTE 2017 KIES BETON ENTSORGUNG
PREISLISTE 2017 KIES BETON ENTSORGUNG 062 775 12 29 UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Kieswerk www.hauriseon.ch Betonwerk Transporte Mulden- und Container-Service Aushub- und Rückbauarbeiten Inertstoffdeponie Seoner
MehrKataster der belasteten Standorte (KbS) Kanton Basel-Landschaft
4410 Liestal, Rheinstrasse 29 Telefon 061 552 55 05 Telefax 061 552 69 84 Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Amt für Umweltschutz und Energie Kataster der belasteten Standorte (KbS)
MehrGewässerschutz. bei Tankanlagen
Gewässerschutz in in Industrie, und Gewerbe Gewerbe und bei Tankanlagen Kurs Pfad Siedlungsentwässerung und Dokumentenname 2011, Abteilung für Umwelt Seite 0 Inhaltsübersicht Was muss geschützt werden
MehrUMWELT AARGAU. Schwermetallbelastung bei Schiessanlagen. Merkblatt. Schutzmassnahmen bei 300-m-, 50-mund 25-m-Schiessanlagen
Merkblatt 1-2002-03 UMWELT AARGAU Merkblatt Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Schwermetallbelastung bei Schiessanlagen Schutzmassnahmen bei 300-m-, 50-mund 25-m-Schiessanlagen Dieses
MehrAmt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012. Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen.
Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012 Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen (Zonen S) Merkblatt 3 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Ausgangslage 1
MehrMerkblatt. Umweltschutzmassnahmen bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien
Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BM001 Umweltschutzmassnahmen bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien Merkblatt Inhalt Seite 1 Schadstoffe in
MehrAbfallentsorgung bei Altlastensanierungen und bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Sektion Altlasten Abfallentsorgung bei Altlastensanierungen und bei Bauvorhaben auf belasteten
MehrDie neue Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) kurz Abfallverordnung
Die neue Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) kurz Abfallverordnung Martin Moser Amt für Umwelt Kanton SO Folie 1 Inhalt 1. Von der TVA zur VVEA, Übersicht der wichtigsten
MehrProbleme beim Sonderabfalltransport in der Praxis
Probleme beim Sonderabfalltransport in der Praxis REMONDIS Schweiz AG B. Wellenzohn Gefahrgutbeauftragter / Vertrieb REMONDIS Schweiz AG Standort Schaffhausen www.remondis.ch 2 Gesetzliche Grundlagen zur
MehrVerordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs.
MehrDie Technik des Umweltschutzes
Die Technik des Umweltschutzes Sammlung, Sortierung, Entsorgung SORTIERINSELN BAUSTELLEN-LOGISTIK ÖKOTECHNA befasst sich mit der umweltorientierten Abwicklung von Bauabläufen. Dazu gehört auch die Einrichtung
MehrDie Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können
Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung Was Sie jetzt tun können Die Novelle der Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) tritt am 1. August 2017 in Kraft. Die Novelle soll die stoffliche Verwertung (Recycling)
MehrErläuterungen zur Revision der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Referenz/Aktenzeichen: H371-1493 Erläuterungen zur Revision der Verordnung des UVEK über Listen
Mehrverglaste Rückstände, wenn kein Stoffaustausch mit anderen Abfällen erfolgen kann.
2.3 Deponien 2.3.1 Begriffe Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) unterscheidet fünf Deponietypen A bis E. Welche Materialien in welchen Deponietypen abgelagert werden
MehrBauabfall und Aushub droht Deponienotstand?
Bauabfall und Aushub droht Deponienotstand? Droht Deponienotstand? Umweltaspekte Bauabfallkonzept 2005 Ende April 2005 hat das Amt für Umweltschutz des Kantons Zug das Bauabfallkonzept 2005 veröffentlicht.
MehrKataster der belasteten Standorte (KbS) Kanton Basel-Landschaft
4410 Liestal, Rheinstrasse 29 Telefon 061 552 55 05 Telefax 061 552 69 84 Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Amt für Umweltschutz und Energie Kataster der belasteten Standorte (KbS)
MehrAushub: Anfall und Entsorgung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Boden Aushub: Anfall und Entsorgung FSKB-Herbstanlass 2011, 26.10.2011 Grubenbilanz Bauwirtschaft
MehrSortierung Verwertung Entsorgung
Sortierung Verwertung Entsorgung Sortiergesellschaft SOGES AG Aarbord 34. 3628 Uttigen. Telefon 033 244 55 00. Fax 033 244 55 09. info@soges.ch. www.soges.ch Impressum Fotos Martin Glauser, Fotograf und
MehrWas sind «andere kontrollpflichtige Abfälle»?
Was sind «andere kontrollpflichtige Abfälle»? Jürg Kürsteiner Abteilung für Umwelt 062 835 33 60 Wenn unser Fernseher oder unser altes Auto endgültig den Geist aufgibt oder wir die abgefahrenen Reifen
MehrVerwertungsregel für die Entsorgung von belasteten Bauabfällen. Richtlinie für Bauherren, Planer und Altlastenberater
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abfallwirtschaft und Betriebe Altlasten Verwertungsregel für die Entsorgung von belasteten Bauabfällen Richtlinie für Bauherren, Planer
MehrAbfall + Rohstoffe Agenda 2017
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall + Rohstoffe Abfall + Rohstoffe Agenda 2017 Biel 24. Januar 2017 Abteilung Abfall
MehrPreisliste 2017 Annahmebedingungen. ALTEGG Deponie AG, Schönholzerswilen TG
Preisliste 2017 Annahmebedingungen ALTEGG Deponie AG, Schönholzerswilen TG Entsorgungsgebühren 2017 Preise exkl. MWST Pos. Materialbezeichnung CHF/ to* Abfallcode Einstufung VeVA Entsorgungswegweiser Kanton
Mehr2.3 Deponien. Abfallbericht Kanton St.Gallen /35
2.3 Deponien 2.3.1 Begriffe Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) unterscheidet fünf Deponietypen A bis E. Welche Materialien in welchen Deponietypen abgelagert werden
MehrAktuelles aus der Abfallwirtschaft Stand Entwicklungen Herausforderungen
Amt für Umwelt Stand Entwicklungen 19. März 2015, Gemeindetagung, Thurgauerhof Weinfelden Martin Eugster, Abteilungsleiter Abfall und Boden Themen Altlastenbearbeitung - der Verdachtsflächenplan hat ausgedient
Mehr1 Abfallverordnung vom 29. Mai 2001 (gültig ab )
1 Abfallverordnung vom 29. Mai 2001 (gültig ab 1.1.2002) Art. 1 Geltungsbereich, Zweck, Adressaten Die Verordnung hat auf dem gesamten Gemeindegebiet von Knonau Gültigkeit. Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse
MehrMerkblatt Bohrschlamm und Abwasser aus Erdwärmesonden-Bohrungen
Merkblatt Bohrschlamm und Abwasser aus Erdwärmesonden-Bohrungen Das Merkblatt regelt die Entsorgung von Abwasser und Bohrschlamm, die bei Erdwärmesonden- Bohrungen anfallen. Als Bohrschlamm wird die Suspension
MehrAufbereitung von mineralischen Bauabfällen zu Sekundärbaustoffen
PRB Partnerschaft Recyclingplatz Boden AG Knonauerstrasse 6330 Cham Telefon: +41 41 781 44 88 (Verkauf) Telefon: +41 41 781 44 87 (Werkleiter) Telefax: +41 41 781 44 86 Internet: www.prbag.ch Aufbereitung
Mehra. bei Untertagedeponien: 22 Fr/t; b. bei anderen Deponien: so viel, wie er bei Ablagerung der Abfälle auf einer Deponie im Inland betragen würde.
Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 32e Absätze 1, 2 und 5 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 1 (USG) und auf
MehrAnwenderbroschüre für Sekundärbaustoffe. Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen zu Sekundärbaustoffen
Anwenderbroschüre für Sekundärbaustoffe Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen zu Sekundärbaustoffen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Grundlagen 3. Bestandteile (stoffliche Zusammensetzung) 4. Verwendung
MehrKataster der belasteten Standorte (KbS) Kanton Basel-Landschaft
4410 Liestal, Rheinstrasse 29 Telefon 061 552 55 05 Telefax 061 552 69 84 Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Amt für Umweltschutz und Energie Kataster der belasteten Standorte (KbS)
MehrKataster der belasteten Standorte (KbS) Kanton Basel-Landschaft
4410 Liestal, Rheinstrasse 29 Telefon 061 552 55 05 Telefax 061 552 69 84 Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Amt für Umweltschutz und Energie Kataster der belasteten Standorte (KbS)
Mehr1. Einleitung, Vorgehen 1. 2. Siedlungsabfälle 2. 3. Abfallbehandlungsanlagen 5
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung, Vorgehen 1 2. Siedlungsabfälle 2 2.1 Kehricht, Sperrgut und Separatsammlungen (öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinden) 2 2.2 Sonderabfälle aus Haushalten (Sammelstellen
MehrAmt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW008. Wegweiser. Industrie- und Gewerbeabwasser
Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW008 Industrie- und Gewerbeabwasser Wegweiser 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Einleitung 1 3 Allgemeine Bestimmungen
MehrINHALT STANDORT KIESWERK SAFFENTAL UNSERE ZERTIFIZIERUNGEN
PREISLISTE 2017 INHALT STANDORT KIESWERK SAFFENTAL Standort Kieswerk 3 Adresse & Kontakt 4 Ansprechpartner 4 Allgemeine Bedingungen 4 Öffnungszeiten Kieswerk/Betonwerk/Deponie 5 Feiertage/Betriebsferien
MehrAbfallentsorgung: Spezialfälle. Merkblatt. Holzabfälle, Abfälle von Baustellen, Brandüberreste, Leere und nicht leere Verpackungen
Amt für Umwelt Abfallentsorgung: Spezialfälle Holzabfälle, Abfälle von Baustellen, Brandüberreste, Leere und nicht leere Verpackungen Merkblatt Inhalt und Zielpublikum Das vorliegende Merkblatt erläutert
MehrGesetz. über die Abfallbewirtschaftung (ABG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 13. November 1996
80. Gesetz vom. November 996 über die Abfallbewirtschaftung (ABG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 7. Oktober 98 über den Umweltschutz (USG); gestützt auf das Bundesgesetz
MehrGemeindeseminar Umgang mit Bodenaushub Verzeichnis Aufwertung Fruchtfolgeflächen
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Gemeindeseminar Umgang mit Bodenaushub Verzeichnis Aufwertung Fruchtfolgeflächen 16. / 30. März 2016, Dominik Mösch Inhaltsverzeichnis > Ziele > Grundlagen > Exkurs
MehrKataster der belasteten Standorte (KBS) Beurteilung von Ablagerungsstandorten Leitfaden für die Behörde
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Kataster der belasteten Standorte (KBS) Leitfaden für die Behörde Inhaltsübersicht 1. Zusammenfassung... 2 2. Zielsetzung... 3 3. Vorgehen... 3
MehrMusterpflichtenheft Umweltbaubegleitung (UBB) Hochbau
Baudirektion Amt für Umweltschutz Musterpflichtenheft Umweltbaubegleitung (UBB) Hochbau 31. März 2008 Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 53 70, F 041 728 53 79 www.zug.ch/afu 1. Allgemeines Die Umweltbaubegleitung
MehrAWA Amt für Wasser und Abfall. OED Office des eaux et des déchets
OED Office des eaux et des déchets Sanierung von Schiessanlagen Oberaargauer Schiesssportverband Koppigen, 26. November 2015 Nicole Schmidlin 1 Überblick Schiessanlagen Schweiz 2 Überblick Kanton Bern
MehrGebäuderückbau aus Unternehmersicht
Gebäuderückbau aus Unternehmersicht Themen Abbruch Früher Rückbau Heute Projektphasen in der Unternehmung Offert Abgebotsphase Arbeitsvorbereitung Ausführung Resümee 1 Abbruch Früher Unkontrollierter Abbruch
MehrGeltungsbereich Zweck, Adressaten
Gemeindeverwaltung Albisstrasse 2 8932 Mettmenstetten Fax 044 767 90 20 www.mettmenstetten.ch Abfallverordnung gemeinde@mettmenstetten.ch Tel. 044 767 90 10 vom 4. November 1997 Gestützt auf 35 des kantonalen
MehrSTS-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: STS 0496
Internationale Norm: ISO/IEC 17025:2005 Schweizer Norm: SN EN ISO/IEC 17025:2005 NIUTEC AG Labor für Industrie und Umwelt Else Züblin-Strasse 11 Postfach 3068 8404 Winterthur (Schweiz) Leiter: MS-Verantwortlicher:
MehrHandhabung Wiederverwertung Entsorgung
Empfehlung des VSE Handhabung Wiederverwertung Entsorgung von imprägnierten Holzmasten Ausgearbeitet unter Mitwirkung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) VSE 2.60 d 2008 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...
MehrHauswarte mit eidg. Fachausweis, 2013-2015
Hauswarte mit eidg. Fachausweis, 2013-2015 Fachteil Umwelt Abfall Definitionen Abfall 19. Jh.: «Zu den Abfällen rechnet man die Nebenprodukte, welche den Fabriken oft höchst lästig werden». Abfall 1960:
MehrVorlesung Abfalltechnik Altlastenthematik
Vorlesung Abfalltechnik Altlastenthematik Definition, Ziele, Bearbeitung, Stand der Technik, inanzierung, Ausblick www.ifu.ethz.ch/esd Abfalltechnik Vorlesung Dr. Leo Morf 1 Lerninhalte Was können Sie
MehrÜbrige Inertstoffe Reststoffe Schlacke Übrige Reaktorstoffe Aushubmaterial
Die neue Abfallverordnung VVEA und die wichtigste Änderungen für Deponien Eine erste Übersicht. Erarbeitet von R. Quartier am..05, revidiert am 6.0.06 Die neuen Deponietypen im Überblick Inertstoffdeponie
Mehr