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1 Newsletter International Nr. 6/7 (2018) Gemeinsamer Rundschreibendienst der Industrie- und Handelskammern Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach am Main IHK Darmstadt Rhein-Main-Neckar Rheinstraße Darmstadt Ansprechpartner: Axel Scheer Tel Fax Internet Newsletter Angebot Wussten Sie, dass die IHKs Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach am Main auch andere, interessante Newsletter für Sie im Angebot haben? Schauen Sie rein: Darmstadt Frankfurt am Main Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Offenbach am Main IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Am Pedro-Jung-Park Hanau Ansprechpartner: Andreas Kunz Tel Fax Internet ixpos Export-Community Weltweit finden und gefunden werden. Suchen Sie Geschäftskontakte im Ausland? Finden Sie Geschäftskontaktwünsche deutscher und ausländischer Unternehmen. IHK Offenbach am Main Frankfurter Straße Offenbach am Main Ansprechpartner: Brigitte Lampa Tel Fax Internet DEinternational - der Dienstleistungsbereich der AHKs: Weltweit bestens vernetzt. Informieren Sie sich über die Grundzüge und Inhalte des Dienstleistungsbereichs der deutschen AHKs. der deutschen AHKs. IHK Frankfurt am Main Börsenplatz Frankfurt am Main Ansprechpartner: Eva-Maria Stolte Tel Fax e.stolte@frankfurt-main.ihk.de, Internet Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing. Sie erhalten aktuelle Marktanalysen, Wirtschaftsdaten, Zoll- und Rechtsinformationen aus über 125 Ländern. Redaktion: IHK Offenbach am Main, Brigitte Lampa, Tel , Fax , lampa@offenbach.ihk.de, Internet

2 Inhaltsverzeichnis: Allgemeines Seite BAFA veröffentlicht Jahresbericht Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr Anti-Folter-Verordnung: 11. Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht...3 Länder Ägypten Erleichterungen bei der Zahlungsabwicklung von Importgeschäften...3 Algerien Abgestimmter Wortlaut für Freiverkäuflichkeitszertifikat...3 China VR Senkung der Zölle für Autos und Autoteile...4 EU Liste der Produkte für mögliche Ausgleichszölle als Gegenmaßnahme für US-amerikanische Strafzölle auf Stahl und Aluminium...4 EU Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Warenursprungs...5 EU Embargomaßnahmen...5 EU Antidumpingmaßnahmen...5 Finnland Änderungen im finnischen Arbeitszeitrecht...6 Ghana Freiwilliges Konformitätsprogramm für regulierte Waren im Exportland...7 Großbritannien Brexit-News...7 Katar Beitritt zum Carnet A.T.A.-Verfahren...7 Russland Carnet A.T.A.-Verfahren für die Fußball-WM...7 Türkei Steuerbefreiung für Maschinen...8 Venezuela Weitere EU-Sanktionen...8 Messen und Veranstaltungen Termine International Datenbank der hessischen IHKs...8 Die Sanktionen der USA gegen den Iran Was ändert sich? am 26. Juni 2018 in Hanau...8 Netzwerk Hintergrund Verantwortung...9 Auslandshandelskammern (AHK) AHK World Business Outlook...9 DIHK eröffnet Außenstelle in Tansania...9 AHK-Netzwerk Enterprise Europe Network (EEN) Geschäftspartner im Ausland gesucht? Impressum Seite 2 von 10

3 Allgemeines BAFA veröffentlicht Jahresbericht 2017 Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen» Jahresbericht 2017 veröffentlicht. Der Jahresbericht bietet einen guten Überblick über die Arbeit des BAFA in den Bereichen Energie, Wirtschafts- und Mittelstandsförderung, Außenwirtschaft und Abschlussprüferaufsichtsstelle im Jahr (Quelle: BAFA) In einer Vorabinformation informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die beabsichtigte Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen (AGGs) Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27. Aufgrund fortbestehenden Abstimmungsbedarfs werden die genannten AGGs zunächst nur bis zum verlängert. Weitergehende Verlängerungen bis zum sind jedoch beabsichtigt und werden nach Abschluss der Abstimmungen zu etwaigen inhaltlichen Änderungen vorgenommen. (Quelle: BAFA) Anti-Folter-Verordnung: 11. Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den» 11. Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Mit dem Tätigkeitsbericht informiert das BAFA über die Anzahl der in Deutschland eingegangenen Anträge und über die hierzu getroffenen Entscheidungen. Die Anti-Folter-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1236/2005) enthält Verbote und Genehmigungspflichten für den Außenwirtschaftsverkehr mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder anderer, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können. (Quelle: BAFA) Länder Ägypten Erleichterungen bei der Zahlungsabwicklung von Importgeschäften Laut Rundschreiben der ägyptischen Zentralbank vom wird die Zahlungsabwicklung von Importgeschäften in zwei Punkten weiter vereinfacht. Die seit Januar 2016 geltende Anweisung an ägyptische Banken, ausschließlich Handelsdokumente zu akzeptieren, die direkt von der Hausbank des Exporteurs an die Hausbank des Importeurs versendet werden, wurde mit dem aktuellen Erlass aufgehoben. Bei der Zahlungsabwicklung per Dokumentenakkreditiv ergibt sich eine Änderung für kleine und mittlere Unternehmen, die ausschließlich Grundnahrungsmittel zu Handelszwecken in Ägypten einführen. Sie werden von der Regelung ausgenommen, eine Bareinlage in Höhe von 100 Prozent des Rechnungswerts der Ware im Voraus bei ihrer Bank hinterlegen zu müssen. (Quelle: Germany Trade & Invest) Algerien Abgestimmter Wortlaut für Freiverkäuflichkeitszertifikat Nach fortwährenden Unstimmigkeiten über die genaue Form und Inhalt der seit Anfang dieses Jahres verlangten Freiverkäuflichkeitszertifikate für Konsumgüter, liegt eine von allen Seiten anerkannte und einheitliche Mustervorlage vor. Diese muss in der Regel durch die zuständige IHK bescheinigt werden. Die von Algerien geforderte Vorlage war nicht möglich, da die IHKs keine Aussage über die technischen Normen eines Produktes tätigen können. Aus diesem Grund wurde ein EU-einheitliches Muster mit Seite 3 von 10

4 abgestimmtem Wortlaut von Eurochambres, dem europäischen Kammerverband, veröffentlicht. Dieses Muster sollte den Anforderungen aller Beteiligten gerecht werden. Das Muster erhalten Sie in englischer oder französischer Sprache bei Ihrer zuständigen IHK. Reichen Sie dieses in mindestens 2-facher Ausfertigung ausgefüllt und unterschrieben auf neutralem Papier (kein Geschäftspapier!) bei Ihrer IHK ein. (Quelle: DIHK) China VR Senkung der Zölle für Autos und Autoteile Die chinesische Regierung hat angekündigt, dass sie die Zölle für importierte Autos ab dem von 25 auf15 % senken wird. Die Importzölle auf Autoteile werden auf 6 % reduziert, von bisher 8 bis 25 %, erklärte die Zolltarifkommission des Staatsrates. Die Maßnahmen würden die Transformation und Aufwertung der Automobilindustrie fördern, und den Anforderungen der Verbraucher gerecht werden, hieß es von der Kommission. Die Ankündigung erfolgte während hochrangiger Handelsverhandlungen zwischen den USA und China, die darauf abzielen, einen Handelskrieg zwischen den beiden größten Volkswirtschaften der Welt zu verhindern. Der Automobilsektor war ein wichtiger Schwerpunkt der Gespräche. Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer hatte in einer Studie im März erklärt, dass China keine gleichen Wettbewerbsbedingungen für Automobilhersteller aus dem Ausland biete. Der chinesische Präsident Xi Jinping verpflichtete sich im April, die Zölle auf Autos zu senken und die Beschränkungen für ausländische Investitionen in diesem Sektor zu lockern. Ausländische Automobilhersteller verkaufen vor allem lokal produzierte Fahrzeuge in China, aber für einige - vor allem Hersteller von Premiumautos - sind Importe eine lukrative Nische. China importierte nach Angaben der China Automobile Dealers Association im vergangenen Jahr 1,2 Mio Autos, was etwa 4 % der verkauften Fahrzeuge ausmacht. (Quelle: NfA) EU Liste der Produkte für mögliche Ausgleichszölle als Gegenmaßnahme für US-amerikanische Strafzölle auf Stahl und Aluminium Die Europäische Kommission hat eine Liste mit US-Produkten zusammengestellt, auf die als Gegenmaßnahme höhere Zölle bei der Einfuhr in die Europäische Union erhoben werden könnten. Die Liste kommt zum Tragen, falls im Streit zur Einführung von Strafzöllen auf Stahl und Aluminium seitens der USA keine Einigung erzielt werden kann. Die EU möchte eine dauerhafte Ausnahmeregelung erreichen. Die USA haben die Ausnahme für Produkte mit Ursprung in der Europäischen Union jedoch lediglich bis zum verlängert. Die Gegenmaßnahmen könnten in zwei Schritten eingeführt werden: Zunächst könnten ab sofort Zölle in Höhe von 25 Prozent auf die Einfuhren bestimmter Waren erhoben werden, solange die Vereinigten Staaten Waren aus der Europäischen Union nicht von den Schutzmaßnahmen ausnehmen. In einem zweiten Schritt könnten ab dem weitere Zölle von bis zu 10, 25, 35 oder 50 Prozent, abhängig von der jeweiligen Ware, eingeführt werden. Die Liste wurde zudem bei der WTO hinterlegt. Diese Notifizierung ist Voraussetzung dafür, die Ausgleichszölle tatsächlich erheben zu dürfen. Die Liste kann den» Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/724 entnommen werden. (Quelle: Germany Trade & Invest) Seite 4 von 10

5 EU Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Warenursprungs Mit der» Durchführungsverordnung (EU) 2018/604 vom wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 hinsichtlich der Verfahrensvorschriften zur Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union geändert. Gegenstand der Änderungen sind Verfahrensvorschriften zur Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Warenursprungs, die es Unternehmen u. a. ermöglichen, Vormaterialien mit Präferenzursprung im Rahmen der Aktiven Veredelung zu verarbeiten und die Präferenzursprungseigenschaft auf die entstandenen Veredelungserzeugnisse zu übertragen. Bei der anschließenden Überführung in den freien Verkehr werden für die Veredelungserzeugnisse die gleichen reduzierten Präferenzzollsätze veranschlagt, die für die unbearbeiteten Vormaterialien gelten. Die neue Regelung tritt rückwirkend zum in Kraft. (Quelle: DIHK) EU Embargomaßnahmen Afghanistan Durchführungsverordnung (EU) 2018/648 des Rates vom 26. April 2018 Aktualisierung der Personenliste Demokratische Republik Korea Durchführungsverordnung (EU) 2018/714 des Rates vom 14. Mai 2018 Aktualisierung der Personenliste Jemen Durchführungsverordnung (EU) 2018/689 des Rates vom 7. Mai 2018 Aktualisierung der Liste der Personenliste Libyen Durchführungsverordnung (EU) 2018/711 der Kommission vom 14. Mai 2018 Änderung der Schiffsliste Myanmar Verordnung (EU) 2018/647 des Rates vom 26. April 2018 Verlängerung und Ausweitung der bestehenden Sanktionen Terrorismusbekämpfung Durchführungsverordnung (EU) 2018/733 der Kommission vom 17. Mai 2018 (284. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002) Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen Ukraine Durchführungsverordnung (EU) 2018/705 des Rates vom 14. Mai 2018 Aktualisierung der Personenliste Zentralafrikanische Republik Durchführungsverordnung (EU) 2018/698 des Rates vom 8. Mai 2018 Aktualisierung der Personenliste (Quelle: Germany Trade & Invest / Europäische Kommission) EU Antidumpingmaßnahmen Antidumping/Antisubvention Elektrofahrräder mit Ursprung in der VR China Zollamtliche Erfassung der Einfuhren Seite 5 von 10

6 Antidumping Rohre aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung Antidumping Rohre aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung Antidumping Rohrformstücke mit Ursprung in der VR China und Thailand Einleitung einer Auslaufüberprüfung Antidumping Bestimmte nahtlose Rohre mit Ursprung in der Ukraine Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung Antidumping Reifen mit Ursprung in der VR China Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls Antidumping Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tischoder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China Einleitung einer Auslaufüberprüfung Antidumping Offenmaschige Gewebe aus Glasfastern mit Ursprung in der VR China und Indien Wiederaufnahme einer teilweisen Interimsüberprüfung in Bezug auf den indischen Hersteller Pyrotek Antisubvention - Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Indien Einleitung einer Auslaufüberprüfung Antidumping Solarglas mit Ursprung in Malaysia Einleitung eines Antidumpingverfahrens Antidumping Warmgewalzte Spundwanderzeugnisse aus Stahl mit Ursprung in der VR China Einleitung eines Antidumpingverfahrens Antisubvention Biodiesel mit Ursprung in Argentinien Zollamtliche Erfassung der Einfuhren Antidumping Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung; Erstattung möglich Finnland Änderungen im finnischen Arbeitszeitrecht Das finnische Parlament hat Änderungen einiger arbeitsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Betroffen sind vor allem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsvertragsgesetz. In Finnland werden aktuell so genannte Null-Stunden-Verträge häufig genutzt. Dabei handelt es sich um Arbeitsverträge, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern keine feste Arbeitszeit zusagen. Zukünftig soll eine solche Gestaltung nur noch dann möglich sein, wenn der Bedarf an Arbeitskraft tatsächlich variiert. Gibt es hingegen einen konstanten Bedarf an Arbeit, muss auch eine fixe Mindeststundenzahl garantiert werden. Außerdem muss der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern künftig schriftlich mitteilen, welche Arbeitsleistung voraussichtlich abgefordert werden wird. Gibt es über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten eine Diskrepanz zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Arbeitszeit, kann der Arbeitnehmer eine Neuverhandlung der Arbeitszeit verlangen. Weitere Änderungen betreffen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie während der Kündigungsfrist. Während Letzterer haben betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens den im Durchschnitt der vorangegangenen 12 Wochen gezahlten Lohn. Die Änderungen treten zum in Kraft. (Quelle: Germany Trade & Invest) Seite 6 von 10

7 Ghana Freiwilliges Konformitätsprogramm für regulierte Waren im Exportland Die ghanaische Normenbehörde Ghana Standards Authority (GSA) führte zum ein freiwilliges Konformitätsbewertungsprogramm namens Easy Pass für regulierte Importprodukte ein. Auf freiwilliger Basis können zertifizierungspflichtige Waren bereits vor dem Export nach Ghana auf die Einhaltung der geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften geprüft werden. Die Einhaltung der Anforderungen wird mit einem Konformitätszertifikat (Easy Pass Certificate) bestätigt, dessen Vorlage vorab eine erleichterte und beschleunigte Zollabfertigung im Bestimmungshafen in Ghana ermöglicht. Falls der Exporteur keine Konformitätsprüfung für die Waren vor dem Versand beantragt, führt die GSA die erforderliche Produktprüfung wie bisher bei der Einfuhr durch. Eine Konformitätsbescheinigung wird für die Zollabfertigung zahlreicher Importprodukte zwingend benötigt. Folgende Warengruppen unterliegen einer Konformitätspflicht: Gruppe I Spielzeug, Spiele und Sportgeräte Gruppe II Elektro- und Elektronikprodukte Gruppe III Fahrzeugtechnik (einschließlich Neu- und Gebrauchtfahrzeuge) Gruppe IV Chemische Produkte (ausgenommen Haushaltschemikalien) Gruppe V Mechanische Materialien und Gasgeräte Gruppe VI Halbstoffe aus Holz, Papier und Pappe Gruppe VII Möbel (Holz- und Metallartikel) Gruppe VIII Sicherheit (persönliche Schutzausrüstung) Gruppe IX Baustoffe Gruppe X Kraftstoff- und Erdölprodukte Gruppe XI Textilien, Textilwaren und Lederbekleidung einschließlich afrikanischer Drucke Weitere Informationen über die unterschiedlichen Prüfverfahren bzw. Zertifizierungswege stellt Bureau Veritas auf seiner» Internetseite zur Verfügung. (Quelle: Germany Trade & Invest) Großbritannien Brexit-News Aktuelle Infos rund um das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU veröffentlicht der DIHK monatlich in seinen Brexit-News.» Mai 2018 Katar Beitritt zum Carnet A.T.A.- Verfahren Russland Carnet A.T.A.- Verfahren für die Fußball-WM Zum tritt Katar als 78. Mitgliedsland dem Carnet A.T.A.- Verfahren bei. Wer Waren für Messen und Ausstellungen vorübergehend in den Golfstaat einführen möchte, kann das Zollverfahren Carnet A.T.A. nutzen. Für Katar ist das Carnet in Englisch und/oder Arabisch auszufüllen. Auf die vom Zoll eingetragene Wiederausfuhrfrist ist zu achten, da ansonsten Strafgebühren fällig werden (Quelle: DIHK) Die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft wird zwischen dem und in Russland ausgetragen. Obwohl Russland nicht Vertragspartei des Anhangs B6 (Persönliche Gebrauchsgegenstände von Reisenden und zu Sportzwecken eingeführte Waren) des Istanbuler Abkommens ist, hat der russische Bürge gegenüber der Internationalen Handelskammer (ICC) Paris bestätigt, dass Sportausrüstung, welche vorübergehend für die FIFA-WM genutzt wird, als Berufsausrüstung vorübergehend mit Carnet ATA eingeführt werden darf. Seite 7 von 10

8 Welche Besonderheiten erfüllt werden müssen und welche Zollämter Carnets abfertigen dürfen erhalten Sie von Ihrer IHK. (Quelle: DIHK) Türkei Steuerbefreiung für Maschinen Venezuela Weitere EU- Sanktionen Zahlreiche Maschinen des HS-Kapitels 84 und elektrische Maschinen des HS-Kapitels 85 wurden mit Wirkung zum von der Umsatzsteuer befreit. Begünstigt werden unter anderem Dampf- und Heizkessel, Turbinen, Pumpen, Brenner, Kühl- und Wärmegeräte, Zentrifugen, Krane und Hebeapparate, Planiermaschinen, landwirtschaftliche Maschinen, Maschinen zur Verarbeitung von Lebensmitteln, Textilmaschinen, Werkzeugmaschinen, Maschinen zur Bearbeitung von Beton, Holz, Stein und Kunststoffen sowie Elektromotoren, Stromerzeuger und Transformatoren. Der genaue Warenkreis ergibt sich aus der Tabelle zu Artikel 9 (Madde 9) des Erlasses Nr. 2018/11674, veröffentlicht im türkischen Amtsblatt Nr vom (Quelle: Germany Trade & Invest) Nach der umstrittenen Wiederwahl von Venezuelas Staatschef Nicolás Maduro verhängt die EU neue Sanktionen gegen Vertreter des südamerikanischen Landes. Die Außenminister beschlossen, Verantwortliche für die Wahl in Regierung und Behörden mit Einreise- und Vermögenssperren zu belegen. (Quelle: NfA) Messen und Veranstaltungen Termine International - Datenbank der hessischen IHKs Die Sanktionen der USA gegen den Iran Was ändert sich? in Hanau 26. Juni 2018 Die hessischen IHKs bieten Ihnen eine Vielzahl von Veranstaltungen, Schulungen, Wirtschaftstagen und Seminaren. Eine Übersicht aller landesweit angebotenen Veranstaltungen der IHKs in Hessen mit Außenwirtschaftsbezug finden Sie stets aktuell in unserer» Datenbank "Termine International". Hier können Sie sich bei Interesse auch direkt und online anmelden. Nachdem US-Präsident Donald Trump am das Abkommen zur Lockerung von Sanktionen mit dem Iran gekündigt hat, ist auch für deutsche Unternehmen die Rechtsunsicherheit in Bezug auf Lieferungen in den Iran gestiegen. Das gilt auch für die Unternehmen, die keine US-Personen sind und nicht mit US-Gütern Handel betreiben. Dr. Wolfang Ehrlich, Rechtsanwalt der Kanzlei Ehrlich & Pauli, analysiert die Rechtslage und erläutert verbliebene Handlungsmöglichkeiten. Weitere» Informationen und Anmeldung Netzwerk Zoll@work Suchen auch Sie den Erfahrungsaustausch mit Experten im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht? Dann bietet das» Netzwerk Zoll@work Ihnen eine gewinnbringende Plattform. Ansprechpartnerin: Brigitte Lampa, IHK Offenbach am Main, Telefon: , lampa@offenbach.ihk.de Seite 8 von 10

9 Hintergrund Verantwortung Halloooo, ruft der Wähler seit Jahren in den Wald und bekommt von der Politik als Antwort: wir haben verstanden. Leider ist aus diesem Verständnis noch keine präsentable Politik geworden. Verdruss über politische und sonstige Eliten, Kritik an der Einwanderungspolitik und allgemeine Unzufriedenheit sind nach wie vor vorhanden und bescheren Europa so die nächste Krise. We proudly present: Italien. Die Hedgefonds wetzen schon die Messer, die nächste Spekulationswelle rollt an. Natürlich will es wieder keiner gewesen sein, wenn es losgeht. Brüssel wird uns wieder für Rettungspakete motivieren, der Bundestag wird eines nach dem anderen schnüren und - natürlich - scheitert der Euro, dann scheitert Europa. Die Amerikaner, die Russen und Chinesen werden daheim vor dem Fernseher sitzen und sich gegenseitig gratulieren (heißt, vor Begeisterung auf die Schenkel schlagen), dass sie einen starken Mann vorne sitzen haben und ihnen das europäische Theater erspart bleibt. Hoffentlich zieht in Europa einer die Notbremse, bevor der Zug gegen die Wand fährt. Für die Unternehmer ist das eine schwierige Situation. Der Euro wird schwach werden, Importe werden teurer, Öl wird teurer. Exporte werden aufgrund der aggressiven Handelspolitik der USA schwieriger umzusetzen. Innenpolitik ist leider eine große Baustelle und zwei wichtige Bundesländer stehen vor einer Wahl. Bleibt nur: machen Sie sich Gedanken, wie Sie für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und deren Familien auf diese Entwicklung reagieren wollen. Engagieren Sie sich in Ihrer Gemeinde, in Kirche, Verbänden und Gewerkschaften. Helfen Sie der Politik zu verstehen, bevor der Karren im Dreck steckt. Überlassen Sie nicht den Populisten und Ignoranten unser Land. Kurz: Übernehmen Sie Verantwortung. (AK) Auslandshandelskammern (AHK) AHK World Business Outlook Im Mai 2018 hat der DIHK seinen siebten» AHK World Business Outlook vorgelegt. Die Umfrage beruht auf den Rückmeldungen von rund Unternehmen, die entweder Mitglied einer AHK oder über eine bilaterale Wirtschaftsorganisation mit einer Delegation beziehungsweise Repräsentanz vernetzt sind. Für den AHK World Business Outlook geben die im Ausland aktiven deutschen Unternehmen eine unmittelbare Einschätzung der eigenen Geschäftsaussichten beziehungsweise der konjunkturellen Entwicklung vor Ort ab. Die Investitions- und Beschäftigungspläne der Betriebe werden ebenso abgefragt wie die größten Risikofaktoren. Die aktuelle Umfrage fand im März und April 2018 statt. Sie ist hier abrufbar und steht gemeinsam mit früheren Erhebungen rechts oben zum Download bereit: DIHK eröffnet Außenstelle in Tansania In Anwesenheit von Tansanias Minister für Industrie, Handel und Investitionen, Charles John Mwijage, eröffnet der Deutsche Industrieund Handelskammertag (DIHK) am heutigen Montag seine neue Außenstelle in der tansanischen Wirtschaftsmetropole Daressalam. Die Anzahl der Büros in Afrika wächst damit auf 15 in zwölf Ländern. Vor zehn Jahren war die deutsche Wirtschaft erst in sechs Ländern Afrikas vertreten. (Quelle: DIHK) Seite 9 von 10

10 AHK-Netzwerk Das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen haben sich auf insgesamt 140 Standorte in 92 Ländern vergrößert. In welchen Ländern die AHKs vertreten sind können Sie unter» AHK-Standort entnehmen. Enterprise Europe Network (EEN) Geschäftspartner im Ausland gesucht? Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Such nach geeigneten Geschäftspartnern sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologietransfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats» Juni/Juli. Impressum Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Frankfurter Straße Offenbach am Main Tel Fax Die IHK Offenbach am Main wird rechtsgeschäftlich und gerichtlich durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten. Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ist der Hauptgeschäftsführer alleine vertretungsbefugt. Erweitertes Impressum Verantwortlicher i.s.d. 55 Absatz 2 RStV: Mirjam Schwan, schwan@offenbach.ihk.de Möchten Sie diesen Newsletter künftig nicht mehr erhalten? Wenden Sie sich einfach an Brigitte Lampa, lampa@offenbach.ihk.de oder kontaktieren Sie uns unter der genannten Adresse. Seite 10 von 10

10. Tätigkeitsbericht. der. Bundesrepublik Deutschland. gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005. des Rates. vom 27.

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