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13 BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbh Westhafenstr. 1, Berlin Preisblatt Nr ab Der Strompreis setzt sich zusammen aus: Westhafen Spandau Neukölln V.Speicher EUR/kWh EUR/kWh ab ab Wirkarbeitspreis 0, , Gesetzliche Abgaben nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 26 KWKG Letztverbrauchergruppe A für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle *) 19 StromNEV Letztverbrauchergruppe A für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle **) 17 f EnWG Offshore Umlage Letztverbraucher A für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle***) 0, , , , , , , , Stromsteuer 0, , EnWG i.v.m. 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten****) 0, , Strompreis (Erläuterung auf Seite 2) 0, , Messpreis (Zählergebühr ) EUR/Monat EUR/Monat Eintarifzähler 3,95 3,95 Wandlerzähler 6,82 6,82 EUR/Jahr EUR/Jahr Eintarifzähler 47,41 47,41 Wandlerzähler 81,89 81,89 Der Wirkarbeitspreis für Tag- und Nachtstrom ist gleich. Somit ist der Abrechnungspreis für Tag- wie auch für Nachtstrom gleich. Die BEHALA kann aufgrund ihrer technischen Gegebenheiten nur zu einem Basispreis abrechnen. Eine Abrechnung nach Leistungstarif oder Stundentakt ist nicht möglich. Strompreis Haushalt: Der Strompreis für Haushalte ist analog dem Strompreis für Gewerbetreibende. Strompreis Stromtankstellen**** EUR/ 5 kwh EUR/ 5 kwh Der Strompreis für Stromtankstellen beträg: 1, , Strompreis Bootskunden**** EUR/kWh EUR/kWh Der Strompreis für Bootskunden beträgt: 0,36 0,36 **** Der Preis versteht sich incl. Stromsteuer, Umlage nach 13 EnWG i.v.m. 18 AbLaV,, Umlage nach 9 KWKG, Umlage nach 19 StromNEV, Umlage nach 17 f EnWG, Zählergebühr/Tag, Nutzungsgebühr. Die Preise sind unter Berücksichtigung der z. Z. zu entrichtenden Steuern, Abgaben und Tarifentgelten von Unternehmen mit Ver- und Entsorgungsmonopol vereinbart. Soweit diese sich erhöhen oder ermäßigen, neue eingeführt werden oder bestehende wegfallen, gehen sie vom Zeitpunkt der Veränderung an zu Lasten oder zu Gunsten des Verbrauchers. Sofern nicht anders angegeben, werden auf die jeweiligen Preise Umsatzsteuern in Höhe von z. Z. 19% hinzugerechnet.

14 Preisblatt Nr ab Erläuterungen zum Strompreis (Seite 1): *) 9 KWKG Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe B: 0, EUR/kWh. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinusgehende Strombezüge bei Vorlage eines Testats den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe C: 0, EUR/kWh **) 19 Strom NEV Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A +: 0, EUR/kWh. Letztverbrauchergruppe B' : Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe B': 0, EUR/kWh. Letztverbrauchergruppe A++ Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh bei Vorlage eines Testats den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++ = 0, EUR/kWh. Letztverbrauchergruppe C': Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge bei Vorlage eines Testats den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe C' = 0, EUR/kWh. ***) 17 f EnWG: Letztverbrauchergruppe B': Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe B': 0, EUR/kWh. Letztverbrauchergruppe C': Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge bei Vorlage eines Testats den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe C : 0, EUR/kWh. ****) 13 EnWG i.v.m. 18 AbLaV:

15 BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbh Westhafenstr. 1, Berlin Preisblatt Nr ab Be- und Entwässerung Mengenpreis Der Wasserpreis beträgt x) zzgl. Grundpreis Trinkwasser (TW) x) zzgl. Leitungsverlustzuschlag nach Vereinbarung Das Schmutzwasserentgelt beträgt zzgl. Grundpreis Schmutzwasser (SW) Das Niederschlagswasserentgelt beträgt EUR/m³/ 1,694 2,303 EUR/m²/a 1,804 EUR/m³/ EUR/m²/a Grundpreis in Abhängigkeit Zählerdurchmesser und Jahresverbrauch ab Zähler Verbrauchsstufe G r u n d p r e i s G r u n d p r e i s QN m³ TW SW TW SW /Tag/ /Tag/ /Tag/ /Tag/ bis 2,5 ab ,045 0,045 ab ,060 0,060 ab ,099 0,099 ab ,198 0,198 *) ab ,300 0,300 bis 6 ab ,480 0,480 ab 401 0,720 0,720 bis 10 ab ohne 1,200 1,200 bis 15 ab ohne 1,800 1,800 bis 40 ab ohne 4,800 4,800 bis 60 ab ohne 7,200 7,200 bis 150 ab ohne 18,000 18,000 *) Basis-Grundpreis Wassertankstellen* EUR / 300 l Der Wasserpreis beträgt 1, * Der Wasserentnahmeschlauch ist nach jeder Betankung umgehend zu entfernen. Standrohre Miete/Tag Für Trinkwasserentnahmen aus dem BEHALA-Leitungsnetze über Unter- und Oberflurhydranten kann bei der Abteilung Interne Dienste / Technik ein Standrohr bzw. Ansatzstück mit entsprechendem Schieberschlüssel gegen eine Miete bezogen werden 1,100 Die Preise sind unter Berücksichtigung der z. Z. zu entrichtenden Steuern, Abgaben und Tarifentgelten von Unternehmen mit Ver- und Entsorgungsmonopol vereinbart. Soweit diese sich erhöhen oder ermäßigen, neue eingeführt werden oder bestehende wegfallen, gehen sie vom Zeitpunkt der Veränderung an zu Lasten oder zu Gunsten des Verbrauchers. Sofern nicht anders angegeben, werden auf die jeweiligen Preise Umsatzsteuern in Höhe von z. Z. 19% hinzugerechnet.

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