HOCH- UND NIEDERGERICHTSBARKEIT IM SPÄTMITTELALTERLICHEN HERZOGTUM BAYERN

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1 HOCH- UND NIEDERGERICHTSBARKEIT IM SPÄTMITTELALTERLICHEN HERZOGTUM BAYERN von MARIA RITA SAGSTETTER C.H.BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 2000

2 INHALT Vorwort Quellen- und Literaturverzeichnis Abkürzungen VII XIII XLIX I. Einleitung 1 1. Untersuchungsgegenstand und Aufgabenstellung 1 2. Zeitliche und räumliche Stoffbegrenzung 7 a) Behandlungszeitraum 7 b) Der räumliche Untersuchungsbereich 8 3. Forschungsliteratur und methodisches Konzept 11 II. III. Die Eingliederung von Adel und Kirche in den werdenden wittelsbachischen Landesstaat Herzog, Adel und Klöster als Gerichtsherren im spätmittelalterlichen Herzogtum Bayern 16 a) Entstehung und Organisation des wittelsbachischen Landesstaates 16 b) Erscheinungsformen adeliger und kirchlich-klösterlicher Gerichtsbarkeit.. 21 Die zeitgenössische Terminologie 21 / Die Grundlagen Die Mediatisierungspolitik der bayerischen Herzöge Die Konkurrenzsituation zwischen Landesherr und Landsassen Die formelle landesherrliche Anerkennung der Gerichtsrechte von Adel und Klerus in den Landfrieden von 1281, 1293 und Die Ottonische Handfeste von 1311 über den großen niederbayerischen Gerichtskauf Historische Bedeutung der Handfeste Die Finanzprobleme des niederbayerischen Herzogshauses als Anlaß für den Gerichtsverzicht Die Verleihung von Gerichtsrechten als Gegenleistung für die Bewilligung der Notsteuer 43 a) Der Umfang der gewährten Jurisdiktionsbefugnisse auf dem Gebiet der Strafrechtspflege - Die Formel von den drei bzw. vier Fällen 44 b) Bestimmungen der Handfeste über die Verhaftung, Auslieferung und Bestrafung von Bluttätern 50 c) Die herzoglichen Zugeständnisse auf dem Gebiet der streitigen Gerichtsbarkeit 52 d) Die Anerkennung älterer Privilegien und Rechte 53 e) Privilegium fori für den Adel vor dem herzoglichen Hofgericht 53 IX

3 f) Die räumliche und personale Begrenzung der gewährten Jurisdiktionsbefugnisse 54 g) Die Gerichtszuständigkeit bei Klagen zwischen herzoglichen und adelig-geistlichen Untertanen und das Verfahren bei Justizverweigerung.. 56 h) Die Eingrenzung der Gerichtsverleihung auf bestimmte Herrschaftsträger und Herrschaftsbezirke 58 i) Der Gerichtsverkauf im Urteil der Forschungsliteratur 59 j) Die Frage nach der Rechtsgültigkeit und dem tatsächlichen Ausbringen" der Handfeste 62 Aventin - Kölner - Krenner 63 / Herzog Albrecht IV. und die Straubinger Ritterschaft 64 / Hofräte und Adel der Oberen Pfalz 68 k) Belege für die Rechtswirksamkeit der Ottonischen Handfeste 71 Die Bestätigung der Handfeste in den landständischen Freibriefen 71 / Belege für das Ausbringen der Handfeste durch einzelne Gerichtsherren 78 1) Beispiele für niederbayerische Klöster ohne direkten Beleg über das Ausbringen der Ottonischen Handfeste 120 IV. Die Gerichtskompetenzen der oberbayerischen Klöster Das große Hofmarkenprivileg Kaiser Ludwigs des Bayern von a) Inhalt 132 b) Neuverleihung, Bestätigung oder Ausweitung älterer Gerichtsrechte c) Die Frage nach dem räumlichen Bezug der Gerichtsverleihung von Die Sonderstellung einiger oberbayerischer Klöster 164 a) Ettal als einziges landsässiges Kloster mit Blutbann 164 b) Geistliche Gerichtsherrschaften mit Hubgerichtsbarkeit 171 V. Das Landrechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern von 1335/ Gesetzgeber, Abfassungsmotiv, Entstehungsweise Die Neuregelung des Rechtsfindungsverfahrens 185 a) Der selbständig nach Buchsage urteilende Richter 185 b) Hofgeding und Fünfer-Urteil bei fremden" Rechtsmaterien Prozeßmaximen und Zuständigkeitsregeln 193 a) Akkusations- und Offizialprinzip 193 b) forum domicilii und forum rei sitae 194 c) Artikel 139 über die Dorfgerichtsbarkeit Der räumliche Geltungsbereich des Landrechtsbuchs 198 a) Hinweise im Text 198 b) Die Anwendung der Buchsage in den Land-, Stadt- und Marktgerichten des Oberen Viztumamtes 200 c) Gebiete, in denen das Landrecht keine Gültigkeit erlangte 201 Die Gerichte im schwäbischen Donautal und am Lechrain 201 / Die oberbayerischen Gerichte auf dem Nordgau 203 / Das kaiserliche Landgericht Hirschberg 204 / Das Landgericht Graisbach 209 / Niederbayem 210 X

4 d) Die Anwendung des Landrechtsbuchs in den Gerichten des Adels und der Klöster 217 Die Anwendung der Buchsage in Klostergerichten 218 / Die Anwendung der Buchsage in Gerichten des Adels 224 e) Die Bestätigung des Landrechtsbuchs in den landständischen Freibriefen. 229 VI. Die Viztumhändel Viztum, Rentmeister und Landschreiber als landesherrliche Justizorgane Begriff und Entstehung der Viztumhändel Der Umfang der Viztumhändelkataloge 249 a) Die Instruktion für die Landschreiber von Burghausen und Landshut von b) Die Rechnungen der Landshuter Landschreiber Friedrich Toblheimer und Karl Kärgl von 1453/54 und 1454/ c) Die Landshuter Landesordnung von d) Das Rechnungsbuch des Landshuter Landschreibers Karl Kärgl von 1477/ e) Die Landesordnungen Herzog Georgs von 1491 und f) Die Landesfreiheitserklärungen von 1508, 1514, 1516 und Von der Dreier-Formel zu den Viztumhändelkatalogen Beispiel für die peinliche Bestrafung eines Viztumhandels Die Sonderrolle von Kloster Benediktbeuern 291 VII. Kompetenzregelungen in den Landesfreiheitserklärungen Die vier Fassungen von 1508, 1514, 1516 und Die wichtigsten Kompetenzbestimmungen 305 a) Die sachliche Zuständigkeit der Hofmarksgerichte 305 b) Die räumliche Ausdehnung der Hofmarksgerechtigkeit 307 c) Rechte auf den einschichtigen Urbars- und Vogteigütern 309 d) Das Verfahren bei Liegenschaftsstreit und Grenzfrevel 310 e) Händel zwischen Untertanen verschiedener Gerichtsherrschaften f) Die Besetzung der Hofmarksgerichte 311 g) Privilegium fori 312 h) Die Auslieferung und Verurteilung von Übeltätern 313 i) Das Verfahren bei flüchtigen Malefiztätern 313 j) Bestandsgarantie für die hergebrachten Rechte der Stände Geltung, Bekanntmachung und Bestätigung der Erklärten Landesfreiheit VIII. Der 60. landständische Freibrief von 1557 über die Edelmannsfreiheit Die Forderung des Adels nach Anerkennung seiner Niedergerichtsrechte auf seinen einschichtigen Gütern Inhalt des 60. Freibriefs Bedeutung und Auswirkungen 320 XI

5 IX. Das Verzeichnis der Hofmarks- und Dorfgerichte im Viztumamt München von Entstehung und Aufbau Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Dachau Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Starnberg Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Pähl Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Wolfratshausen Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Landsberg Hofmarken im Landgericht Pfaffenhofen Hofmarken im Landgericht Vohburg Hofmarken im Landgericht Mainburg Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Aibling 468 X. Der Rentmeisterbericht über die Dorfgerichte und Hofmarken im ehemaligen Ingolstädter Oberland von Entstehung, Inhalt, Vorlagen Die Verzeichnisse 487 a) Dorfgerichte im Landgericht Aichach nach dem Salbuch von b) Dorfgerichte im Landgericht Aichach, die nicht im Salbuch stehen c) Dorfgerichte im Landgericht Schrobenhausen 489 d) Vermeintliche Hofmarken im Landgericht Schrobenhausen 489 e) Dorfgerichte und Hofmarken im Landgericht Friedberg 490 f) Dorfgerichte im Landgericht Neuburg 491 g) Dorfgerichte im Landgericht Rain 491 h) Dorfgerichte im Landgericht Graisbach 492 i) Dorf- und Halsgerichte im Landgericht Höchstädt 494 XI. Die Hoch- und Niedergerichtsverhältnisse im Ingolstädter Oberland nach den Erhebungen von 1471/ Die landschaftlichen Gravamina und Petitionen vom Herbst Die Umfrageaktion Herzog Ludwigs des Reichen von Die Amtsberichte der Pfleger und Landrichter des Ingolstädter Oberlands a) Die Dorfgerichte und Hofmarken im Landgericht Neuburg 500 b) Die Dorfgerichte und Hofmarken im Landgericht Rain 503 c) Die Dorfgerichte und Hofmarken des Landgerichts Schrobenhausen nach dem Stand von d) Der Amtsbericht des Aichacher Landrichters Martin Brand über die Dorfgerichte in seinem Sprengel und ihre Jurisdiktionstätigkeit 521 e) Die hofmarch oder dorffgericht" im Landgericht Friedberg 553 Schlußbetrachtung 568 XII

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