Raumbeobachtung - Bauen ausserhalb der Bauzonen. Untersuchungszeitraum 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2016

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1 Raumbeobachtung - Bauen ausserhalb der Bauzonen Untersuchungszeitraum 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2016

2 Abteilung Kantonsplanung Amt für Raumplanung Rheinstrasse 29 Postfach 4410 Liestal T kantonsplanung@bl.ch ARP/KP / LCh, Hof - März 2018

3 KURZFASSUNG Im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2016 wurden im Kanton Basel-Landschaft Baubewilligungen erteilt. Davon betrafen 2'457 resp. im Mittel 6,9 % bauliche Massnahmen im Kontext von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB). Bei 36 % (877) der Baubewilligungen für BAB handelte es sich um Neubauten. Der Anteil Neubauten am Total der Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen schwankte in den Jahren 2001 bis 2016 zwischen 45 % und 29 %. Im Mittel werden 55 Neubauten pro Jahr verwirklicht. Die baulichen Massnahmen ausserhalb der Bauzonen betreffen erwartungsgemäss grösstenteils landwirtschaftliche Vorhaben. Grössere Anteile haben auch die Bereiche um nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe sowie Ver- und Entsorgung. 88 % aller Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen betreffen Bauvorhaben in Landwirtschaftszonen. Rund 62 % der Baubewilligungen für BAB konnten auf der Grundlage von Art. 22 RPG erteilt werden und waren somit zonenkonform. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG war in 34 % der Fälle notwendig. 42 % davon wurden nach Art. 24c RPG (bestehende zonenwidrige Bauten) erteilt. Der neuere Art. 24b RPG (nicht landwirtschaftlicher Nebenbetrieb) kam in den betrachteten Jahren 2001 bis 2016 erst in 32 Fällen zur Anwendung (v. a. für Zweckänderung in Gastwirtschaft). 4 % der Bewilligungen wurden nach Art. 18a RPG (Solaranlagen) erteilt. In den BLN-Gebieten, die im Kanton Basel-Landschaft eine Fläche von gut 134 km 2 (resp. 26 % der Kantonsfläche) aufweisen, wurden im Untersuchungszeitraum 189 Neubauten ausserhalb Bauzonen bewilligt, was 22 % der Neubauten entspricht. In den kantonalen Vorranggebieten Landschaft, welche 19 % der Kantonsfläche ausmachen, wurden 34 % der Neubauten realisiert und in den kantonalen Vorranggebieten Natur (16 % der Kantonsfläche) 5 %. Mit Hilfe eines über das ganze Kantonsgebiet gelegten Analyserasters (50 m * 50 m) wurde die Erhaltung landschaftlicher Freiräume untersucht. Gemessen werden die absoluten Distanzen zwischen jedem Rastermittelpunkt zum jeweils nächstgelegenen Gebäude. Dabei wurde festgestellt, dass der landschaftliche Freiheitsgrad zwischen 2000 und 2016 in der Tendenz abgenommen hat. Bei der Betrachtung der Gebäude- und Bevölkerungsdaten zeigt sich, dass Ende 2016 ausserhalb der Bauzonen rund 411 ha Land überbaut oder versiegelt sind. Dies entspricht 1 % der Landwirtschafts- und Waldfläche. Bei 66 ha handelt es sich um ackerfähige Böden (FFF). 1,7 % der Bevölkerung (Einwohner und Beschäftigte) befindet sich ausserhalb der Bauzonen. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

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5 INHALTSVERZEICHNIS KURZFASSUNG EINLEITUNG Ausgangslage: Gebäudebestand ausserhalb der Bauzonen Gesetzesgrundlage und Auftrag Gegenstand und Inhalt des Berichts Datenerhebung DATENAUSWERTUNG BAUGESUCHE Datenlage Bauliche Massnahmen Gesetzesgrundlage Projektklasse und Nutzungstyp Projektklasse Landwirtschaft und Gartenbau Projektklasse nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe Projektklasse Ver- und Entsorgung Grundnutzungszonen Neubauten in BLN-Gebieten Neubauten in Vorranggebieten des Kantonalen Richtplans Langfristige Entwicklung der bewilligten Neubauten ausserhalb der Bauzone LANDSCHAFTLICHE VERÄNDERUNGEN Erhaltung landschaftlicher Freiräume Versieglung der Landwirtschafts- und Waldflächen Konsumation von Fruchtfolgeflächen Einwohner und Beschäftigte ausserhalb Bauzone FAZIT, AUSBLICK UND REFLEXION Fazit Ausblick Reflexion der Methoden ABBILDUNGSVERZEICHNIS TABELLENVERZEICHNIS Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

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7 1 EINLEITUNG 1.1 AUSGANGSLAGE: GEBÄUDEBESTAND AUSSERHALB DER BAUZONEN Gemäss einer Erhebung, die das damalige Bundesamt für Raumplanung in Auftrag gegeben hatte (Wüest & Rey, 1994), standen bereits 1990 rund ein Viertel aller Gebäude der Schweiz ausserhalb von Bauzonen. 70 % davon waren landwirtschaftliche Ökonomie- oder Wohngebäude, 30 % waren nicht landwirtschaftliche Gebäude, insbesondere Wohn- und Ferienhäuser, aber auch Wirtschaftsgebäude. Der Raumentwicklungsbericht 2005 des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) hält fest, dass die Gebiete ausserhalb der Bauzonen stärker als erwartet verbaut sind. Rund 30 % aller Gebäude in der Schweiz liegen ausserhalb der Bauzonen und nehmen insgesamt eine Fläche von 35'000 ha in Anspruch. Laut Monitoringbericht des ARE zum Bauen ausserhalb der Bauzonen (Standbericht 2016) befinden sich 11 % aller Gebäude mit Wohnnutzung ausserhalb der Bauzonen. Dabei haben die Neubauten in den Jahren 2014 und 2015 markant zugenommen. Die Anzahl Einwohner hat zwischen 2000 und 2013 ausserhalb der Bauzonen um rund abgenommen. Der Anteil an der gesamten Bevölkerung nahm in diesem Zeitraum von 6,7 % auf 5,5 % ab. Interessanterweise beträgt der Anteil von Personen, die im 1. Sektor tätig sind und ausserhalb der Bauzonen wohnen, knapp die Hälfte (48 %). 1.2 GESETZESGRUNDLAGE UND AUFTRAG Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) von 1979 legt die Grundlagen für die Raumplanung fest und setzt damit den Verfassungsauftrag von 1969 um (Art. 22 quater BV, heute Art. 75 BV). Seine Hauptziele sind die haushälterische Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung des Landes (Art. 1 RPG). Mit der Einführung der flächendeckenden Planung und der damit verbundenen Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet versucht das Raumplanungsgesetz die Zersiedlung des Landes und den Verlust von Kulturland, welches die Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft darstellt, zu bremsen. Das Raumplanungsgesetz unterscheidet Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen (Art. 14 RPG). Bauen war in der Landwirtschaftszone bis zur Teilrevision (1999) des Raumplanungsgesetzes nur dann möglich, wenn die Bauten und Anlagen dem Zweck der Landwirtschaftszone entsprachen oder einen Standort ausserhalb der Bauzonen erforderten (Art. 24 RPG). Im Jahr 1999 wurde von Volk und Ständen eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung im Interesse einer wirtschaftlich gesunden, modernen Landwirtschaft angenommen. Das teilrevidierte RPG brachte unter anderem eine Neuumschreibung der Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone (Art. 16a RPG) und Erleichterungen für die Umnutzung von Bauten und Anlagen, die wegen des Agrarstrukturwandels nicht mehr für den bisherigen Zweck benötigt werden (Art. 24a bis 24d RPG). Während die Befürworter in diesen Änderungen eine Chance für die Landwirtschaft sahen, befürchteten die Gegner dadurch eine Aufweichung der vom Raumplanungsgesetz angestrebten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet und eine ungebremste Zersiedlung der Landschaft. Das teilrevidierte RPG ist seit dem 1. September 2000 in Kraft. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

8 Nach einer erneuten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes sind seit dem 1. September 2007 weitere kleinere Ergänzungen in Kraft getreten, die dazu beitragen sollen, dass die Landwirtschaft besser auf die durch den Strukturwandel bedingten Herausforderungen reagieren kann. Dazu wurden einerseits Erleichterungen für nicht landwirtschaftliche Nebenerwerbsmöglichkeiten geschaffen, die neu grundsätzlich allen landwirtschaftlichen Gewerben offen stehen (Art. 24b RPG). Im Rahmen der Verbesserung der Nebenerwerbsmöglichkeiten wurden zudem die Voraussetzungen erlassen, um in Landwirtschaftszonen Anlagen und Bauten zur Gewinnung von Energie aus Biomassen zu genehmigen (Art. 16a Abs. 1bis RPG). Weiter wurden Erleichterungen im Zusammenhang mit den so genannten inneren Aufstockungen beschlossen (Art. 16a Abs. 2 RPG) und das Umbauen unbewohnter Gebäudeteile für die hobbymässige Tierhaltung ermöglicht (bis 2013 nach Art. 24d Abs. 1bis RPG, seit Mai 2014 nach Art. 24e RPG). Auf den 1. Januar 2008 trat Art. 18a RPG in Kraft, der die Integration von Solaranlagen in Häuserfassaden regelt. Mit der Änderung vom 1. Mai 2014 besteht für genügend angepasste Solaranlagen nur noch eine Meldepflicht. Per 1. Mai 2014 gab es ebenfalls eine weitere Gesetzesänderung zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone, welcher für die Raumbeobachtung besondere Relevanz aufweist. Dem eingeführten Gesetzesartikel (Art. 16a bis RPG) zufolge werden nun neue Bauten für die Haltung und Nutzung von sowohl eigenen als auch neuerdings fremden Pferden für Landwirtschaftsbetriebe (gemäss BGBB) in der Landwirtschaftszone als zonenkonform angesehen. Darunter fallen Bauten für die Pferdezucht und Pferdepension (ausgenommen Reithallen, Rundbahnen). Landwirtschaftsbetriebe unterhalb der Gewerbegrenze und darüber hinaus hobbymässige Tierhalter dürfen bereits bestehende Anlagen, sofern erstere über eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage und Weiden verfügen, für die Pferdehaltung umnutzen. Neue Bauten werden für beide Nutzergruppen wie bisher als zonenwidrig betrachtet. Schliesslich ist seit dem 1. Juli 2011 eine weitere Teilrevision des Raumplanungsgesetzes in Kraft. Artikel 8 wurde um Absatz 2 und 3 erweitert, welche einen Rückgang im Bau von Zweitwohnungen bezwecken. Da dies vor allem Bauten in Bauzonen betrifft, wird sich dies kaum auf diese Untersuchung auswirken. Hingegen könnte sich die am 3. März 2013 vom Volk angenommene und per 1. Mai 2014 in Kraft getretene Revision des Raumplanungsgesetzes entscheidender auf die Erfassung von Bauten ausserhalb der Bauzonen auswirken. Ihr Zweck ist es, durch die Verkleinerung der Bauzonen und den haushälterischen Umgang mit ihnen die Zersiedelung wirksam abzubremsen. In Art. 45 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 hat der Bundesrat unter dem Titel Raumbeobachtung festgelegt, dass das Bundesamt für Raumentwicklung überprüft, wie sich die Anwendung der Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen auf die räumliche Entwicklung und die Landschaft auswirkt. Die Kantone sind dazu angehalten, die erforderlichen Angaben zu erheben und dem Bundesamt zur Verfügung zu stellen. In Ausführung dieser Vorgabe hat das Amt für Raumplanung mit Unterstützung des Bauinspektorates eine Raumbeobachtung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen (BAB) aufgebaut. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

9 1.3 GEGENSTAND UND INHALT DES BERICHTS Der vorliegende aktualisierte Bericht umfasst den Untersuchungszeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember In diesem Zeitraum wurden im Kanton Basel-Landschaft Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen, davon 877 (36 %) für Neubauten, erteilt. In Kapitel 2 des vorliegenden Berichtes sind die bewilligten Baugesuche (gemäss Datenbank des Bauinspektorats BL) Gegenstand der Auswertungen. Ob die bewilligten Bauten auch tatsächlich umgesetzt worden sind, wird in den Analysen nicht berücksichtigt. Abweichungen zur tatsächlichen Situation sind daher durchaus möglich. Die Auswertungen geben jedoch einen Überblick über Art und Nutzung der geplanten Bauten ausserhalb der Bauzonen. Die Auswertungen in Kapitel 3 versuchen dahingegen die eigentliche Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen darzustellen. Grundlage der Analysen bilden hier die Gebäudedatenbank, die Daten der amtlichen Vermessung sowie Luftbildauswertungen. Inhalt dieser Auswertungen sind die festgestellten Veränderungen der unverbauten landschaftliche Freiräume und der Versieglung. 1.4 DATENERHEBUNG Bis ins Jahr 2012 galten alle Baugesuche, welche ausserhalb des im Zonenplan Siedlung dargestellten (Siedlungs-)Perimeters liegen, als Baugesuche für Bauten ausserhalb Bauzonen. Nach einer Überprüfung dieser Definition wurden ab 2013 konsequenterweise alle Bauten und Anlagen, welche ausserhalb der Bauzonen, Spezialzonen mit Bauzonencharakter und OeWA-Zonen mit Bauzonencharakter lagen als ausserhalb der Bauzonen erfasst. Die Daten aller Baubewilligungen, die für Bauten ausserhalb der Bauzonen seit dem 1. September 2000 erteilt wurden, sind bis 2012 in einer Access-Datenbank Raumbeobachtung BAB erfasst worden. Seit 2013 werden die Bauten in einer PostGIS-Datenbank gespeichert und sind dort mit allen erforderlichen Informationen als Layer vorhanden. Zusätzlich zu den Daten, die das Bauinspektorat erfasst, werden für jede Baubewilligung ausserhalb Bauzonen folgende Daten durch das Amt für Raumplanung erhoben: Nutzungstyp: Zuordnung zu einem Nutzungstyp und einer Projektklasse gemäss Tab. 1 Art der Baumassnahme: Neubau, Abbruch und Neubau, Umbau, Umbau und Erweiterung, Umnutzung, Umnutzung und Erweiterung, Erweiterung, Terrainveränderung Objekttyp: Baute (treten kubisch in Erscheinung, Witterungsschutz) oder Infrastruktur (ortsfeste Einrichtungen, keinen Witterungsschutz) Fläche: Gebäudefläche von allen Neubauten bzw. die durch das Baugesuch betroffene Fläche einer Baute / Anlage Gesetzesgrundlage gemäss RPG Grundnutzungszone und gegebenenfalls überlagernde Zonen Fruchtfolgeflächen (FFF): betroffen ja / nein Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

10 Tab. 1 Datenbank Raumbeobachtung BAB: Projektklassen und untergeordnete Nutzungstypen Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

11 DATENAUSWERTUNG BAUGESUCHE 2.1 DATENLAGE Ein erster Überblick (vgl. Abb. 1) zeigt, dass von 1994 bis 2016 im Durchschnitt knapp Baubewilligungen pro Jahr erteilt wurden. Seit September 2000 werden die Baubewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzonen vom Bauinspektorat separat erfasst. Der Anteil der Baubewilligungen für BAB am Total der Baubewilligungen liegt von 2001 bis 2016 zwischen 5,0 % und 8,5 %. Während zwischen 2004 bis 2009 eine Abnahme der Anzahl Baubewilligungen zu verzeichnen war, konnte in den drei darauf folgenden Jahren, von 2010 bis 2012, ein deutlicher Anstieg von auf festgestellt werden. In der gleichen Periode stieg auch der Anteil Baubewilligungen für BAB von 6,5 % auf 7,4 % deutlich an. In den letzten vier Jahren lag der Anteil mit höchstens 6,3 % wieder unter dem Mittelwert. Abb. 1 Entwicklung der Baubewilligungen in Basel-Landschaft '750 2'500 2'250 2'000 1'750 1'500 1'250 1' Totale Anzahl Baubewilligungen Anzahl Baubewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzonen ab 2001 Anzahl Baubewilligungen für Bauten innerhalb der Bauzonen ab 2001 Entwicklung bewilligte Baugesuche BAB Im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2016 wurden ausserhalb der Bauzonen 2'457 Bauten bewilligt. Im gleichen Zeitraum wurden 194 Baugesuche abgelehnt oder zurückgezogen. Von insgesamt 2'651 (seit 2001) eingereichten Baugesuchen ausserhalb der Bauzonen, sind somit gut 93 % bewilligt worden gab es verhältnismässig viele Baubewilligungen für BAB. Danach nahm die Anzahl bis 2009 mehr oder weniger kontinuierlich ab lag der 10-Jahres-Mittelwert bei rund 161 bewilligten Bauten ausserhalb der Bauzonen. In den Jahren 2011 und 2012 überstieg die Anzahl bewilligter Bauten diesen langjährigen Mittelwert mit 168 resp. 190 Bewilligungen BAB deutlich. In den letzten zwei Jahren sank das Wachstum der Bauten ausserhalb der Bauzonen wieder mit 110 bewilligten BAB in 2015 und 118 in Der Anteil an allen Baubewilligungen lag zuletzt bei 6,1 %. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

12 Abb. 2 Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen Anzahl Baubewilligungen BAB pro Jahr Gleitender Mittelwert (10-Jahres-Periode) Regionale Unterschiede Das Oberbaselbiet (941) und der Handlungsraum Liestal / Frenkentäler (706) weisen mit Abstand am meisten Baubewilligungen für BAB auf. Am wenigsten BAB hat der Handlungsraum Birstal mit 105 und das Rheintal / Hülften mit 114. Relativ ausgeglichen ist der Anteil an Neubauten BAB in den verschiedenen regionalen Handlungsräumen; er weicht jeweils nur 1 % - 4 % vom Anteil Neubauten an allen Baubewilligungen für BAB ab, der 36 % beträgt. Das Leimental hat mit 40 % den höchsten Anteil an Neubauten, während der Handlungsraum Liestal / Frenkentäler mit 34 % den tiefsten hat. Abb. 3 Regionale Handlungsräume Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

13 Tab. 2 Anzahl Baubewilligungen in den einzelnen regionalen Handlungsräumen und im Vergleich zur Landwirtschaftsfläche (LW) Reg. Handelsraum Alle BAB davon Neubauten BAB LW (ha) Bauten BAB / km 2 LW Birstal % Laufental % 3' Leimental % 1' Liestal / Frenkentäler % 6' Oberes Baselbiet % 7' Rheintal / Hülften % Kanton 2'457 36% 20' Die Anzahl der Baubewilligungen pro Handlungsraum im Vergleich zur Landwirtschaftsfläche (LW) 1 macht deutlich, dass eine grössere Landwirtschaftsfläche durchaus mit einer höheren Anzahl an Baubewilligungen zusammenhängt. Jedoch nimmt die Anzahl der Baubewilligungen nicht proportional zu. Setzt man die Anzahl Baubewilligungen in Bezug zur Landwirtschaftsfläche, so ergeben sich Werte zwischen 10,7 Bauten pro km 2 LW für das Laufental und 14,5 Bauten pro km 2 LW für das Leimental. Bei der genaueren Betrachtung der einzelnen Handlungsräume fällt auf, dass ein Zusammenhang zwischen erhöhtem Anteil an BAB in der Projektklasse Freizeit und Erholung (unter anderem Reitsport) und einer grösseren Dichte an bewilligten Bauten ausserhalb der Bauzonen in der Landwirtschaftsfläche festzustellen ist (Abb. 4). Abb. 4 Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen nach Projektklassen in den einzelnen regionalen Handlungsräumen % 20 90% 80% 70% 60% % 40% 30% 20% 10% 0% Birstal Laufental Leimental Liestal / Frenkentäler Rheintal / Hülften Oberes Baselbiet Kanton Landwirtschaft und Gartenbau Andere Nicht-landw. Wohnen und Gewerbe Freizeit und Erholung Bauten BAB / km2 LW 1 Quelle: Arealstatistik 2004 / 2009, Bundesamt für Statistik Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

14 2.2 BAULICHE MASSNAHMEN Die Baubewilligungen werden hinsichtlich der baulichen Massnahme in folgende acht Gruppen unterteilt: Neubau, Abbruch und Neubau, Umbau, Umbau und Erweiterung, Umnutzung, Umnutzung und Erweiterung, Erweiterung sowie Terrainveränderung. An der Gesamtzahl aller 2'457 Baubewilligungen machen die Neubauten mit 877 (36 %) und die Erweiterungen (die Massnahmen «Umbau und Erweiterung» und «Umnutzung und Erweiterung» mitgerechnet) mit 1066 (43 %) die Mehrheit der Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen aus. Alle anderen baulichen Massnahmen sind deutlich weniger vertreten (vgl. Abb. 5). Abb. 5 Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen pro Massnahme Neubau Erweiterung Umbau und Erweiterung Umbau Abbruch und Neubau Umnutzung Umnutzung und Erweiterung Terrainveränderung 749 Wie aus Abb. 6 ersichtlich ist, bestimmen vor allem die Massnahmen «Erweiterung» und Neubau die jährlichen Unterschiede in der totalen Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen. Die anderen Massnahmen kommen weniger oft vor (selten mehr als 30 Baubewilligungen pro Jahr), und ihre Anzahl ist mehr oder weniger konstant. Sie wirken sich daher weniger auf die totale Anzahl der Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen aus. Von den 107 Umnutzungen (mit und ohne Erweiterung) betreffen rund 19 Bauvorhaben eine Umnutzung innerhalb der Kategorie Landwirtschaftliche Bewirtschaftung, 15 Umnutzungsgesuche wurden zugunsten einer landwirtschaftlichen gewerblichen Nutzung und 8 zugunsten einer nicht landwirtschaftlichen gewerblichen Nutzung eingereicht. Sieben Baugesuche betreffen Zweckänderungen von ehemaligen militärischen Anlagen. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

15 Abb. 6 Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen nach Massnahme Neubau Erweiterung Umbau mit / ohne Erweiterung Abbruch und Neubau Umnutzung mit / ohne Erweiterung Terrainveränderung Betrachtet man den prozentualen Anteil der 877 Neubauten am Gesamttotal der Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen (vgl. Abb. 7) ergibt sich folgendes Bild: Durchschnittlich liegt der Anteil an Neubauten verglichen mit allen Massnahmen zwischen 2001 und 2016 bei rund 36 % pro Jahr. Der höchste Anteil war 2002 mit über 45 % zu verzeichnen. Danach folgte eine Abnahme bis auf 29 %. In den Jahren 2013 bis 2015 pendelte sich der Wert wieder leicht erhöht auf ungefähr 35 % ein. Im aktuellen Jahr liegt der Wert mit 30 % wieder um einiges tiefer. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

16 Abb. 7 Entwicklung der Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen für Neubauten % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Übrige Massnahmen Bewilligte Neubauten Anzahl bewilligte Baugesuche BAB gesamt Seit 2011 wird zusätzlich zwischen Bauten und Infrastrukturen unterschieden. Dabei zeigt sich, dass in den vergangenen Jahren insbesondere die bewilligten Baugesuche für Bauten zurückgegangen sind. Für Infrastrukturen blieben sie relativ konstant. Abb. 8 Anzahl Bewilligungen ausserhalb Bauzonen aufgeteilt nach Bauten und Infrastrukturen Baute Infrastruktur Von den 276 Baugesuchen für Neubauten seit 2011 betreffen 53 % Bauten und 47 % Infrastrukturen. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

17 2.3 GESETZESGRUNDLAGE Baugesuche ausserhalb der Bauzonen können grundsätzlich im Sinne von Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG als zonenkonform (sowohl Landwirtschaftszone als auch Spezialzone) oder als standortgebunden (Art. 24 RPG) bewilligt werden. Seit ihrem Inkrafttreten wurde die Raumplanungsgesetzgebung des Bundes in zahlreichen Teilrevisionen dahingehend angepasst, dass der Begriff der Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone (Art. 16a bzw. 16a bis RPG) bzw. der Standortgebundenheit laufend ausgeweitet wurde. Aktuell ist unter den Rechtsbegriffen Zonenkonformität bzw. Standortgebundenheit für BAB folgendes zu verstehen: Umschreibung der Zonenkonformität Zonenkonform sind Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind (Art. 16a Abs. 1 RPG). Bauten und Anlagen, die zur Gewinnung von Energie aus Biomasse oder für damit im Zusammenhang stehende Kompostanlagen nötig sind, sind zonenkonform, wenn die verarbeitende Biomasse einen engen Bezug zur Landwirtschaft sowie zum Standortbetrieb hat (Art. 16a Abs. 1bis RPG). Bauten und Anlagen, die der inneren Aufstockung eines landwirtschaftlichen oder eines dem produzierenden Gartenbau zugehörigen Betriebs dienen, sind zonenkonform (Art. 16a Abs. 2 RPG). Bauten und Anlagen, die über eine innere Aufstockung hinausgehen, können in einem Planungsverfahren in einem vom Kanton dazu freigegebenen Gebiet als zonenkonform bewilligt werden (Art.16a Abs. 3 RPG, Stichwort: Intensivlandwirtschaftszonen). Bauten und Anlagen für die Haltung und Nutzung von Pferden sind zonenkonform, wenn der Betrieb über eine überwiegend eigene Futtergrundlage und über eigene Weiden für die Pferdehaltung verfügt (Art. 16a bis RPG). Weiter sind Bauten und Anlagen zonenkonform, welche dem Zweck der jeweilige Spezialzone entsprechen (Art. 22 Abs. 2 / Art. 18 RPG). Umschreibung der Standortgebundenheit Abweichend von Art. 22 RPG können mittels Art. 24 ff. RPG Ausnahmen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen bewilligt werden. Das RPG nennt folgende sechs Fälle: Art. 24: Art. 24a: Art. 24b: Art. 24c: Der Zweck der Bauten und Anlagen erfordert einen Standort ausserhalb der Bauzonen und es stehen keine überwiegenden Interessen entgegen. Die Zweckänderung erfolgt ohne bauliche Massnahmen. Bauliche Massnahmen zur Einrichtung eines betriebsnahen nicht landwirtschaftlichen Nebenbetriebs in bestehenden Bauten und Anlagen können bewilligt werden, wenn landwirtschaftliche Gewerbe ohne eine zusätzliche Einkommensquelle nicht weiterbestehen können. Unabhängig vom Erfordernis eines Zusatzeinkommens können Nebenbetriebe mit einem engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe bewilligt werden. Weitere Bedingungen wurden in der Teilrevision des RPG definiert. Bereits bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen können mit Bewilligung der zuständigen Behörde erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

18 Art 24d: Kantonalrechtliche Ausnahmen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen: Abs. 1: Das kantonale Recht kann in landwirtschaftlichen Wohnbauten, die in ihrer Substanz erhalten sind, landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen ( Wohnen bleibt Wohnen ) zulassen. Abs. 2: Das kantonale Recht kann die vollständige Zweckänderung von als schützenswert anerkannten Bauten und Anlagen zulassen. Der Landrat hat mit Beschluss vom die entsprechende Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vorgenommen. Die Gesetzesänderung trat per 1. September 2006 in Kraft. Art 24e: Unbewohnte Bauten, die in ihrer Substanz erhalten sind, können für die hobbymässige Tierhaltung umgenutzt werden, wenn die Halter oder Halterinnen in einer nahe gelegenen Wohnbaute wohnen und die vorgesehenen Umbaumassnahmen eine tierfreundliche Haltung gewährleisten (neu seit 22. März 2013, vorher in Art. 24d Abs. 1bis geregelt). Solaranlagen Vom 1. Januar 2008 bis zu der Änderung vom 1. Mai 2014 galt gemäss Art. 18a RPG, dass in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen bewilligt werden können, wenn keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden. Mit der Änderung vom 1. Mai 2014 besteht für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern lediglich eine Meldepflicht. Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen nach Gesetzesartikel Die Auswertung der Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen nach Gesetzesgrundlage zeigt auf, bei wie vielen Baubewilligungen der jeweilige Artikel zur Anwendung kam. Für die Jahre 2001 bis 2015 ergibt sich folgende Übersicht betreffend Gesetzesgrundlage: Abb. 9 Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen nach Gesetzesgrundlage Art. 22 Art. 22 (Art. 16a) Art. 22 (Art. 16abis) Art Art. 24a Art. 24b Art. 24c Art. 24d Art. 24e Art. 18a ohne Angabe 401 Die Bewilligung von zonenkonformen Bauten und Anlagen hat mit rund 62 % deutlich die Überhand. Der Anteil der Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 ff. RPG lag im Zeitraum durchschnittlich bei rund 34 % am Total der bewilligten Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen. Mit 26 % am geringsten war der Anteil im Jahr 2013, im Jahr 2016 mit 46 % deutlich am höchsten. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

19 Nach dem Inkrafttreten von Art. 18a RPG im Jahr 2008 konnte jedes Jahr ein Zuwachs des Anteils Baubewilligungen für Solaranlagen verzeichnet werden (1 % im 2008 bis 24 % im 2012), bis der Anteil im 2013 auf 11 % sank und in den Jahren schliesslich bei null lag. Grund für das Ausbleiben von Baugesuchen für Solaranlagen ab 2014 ist die Neuerung von Art. 18a, die seit Mai 2014 in Kraft ist. Neu ist festlegt, dass genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern keiner Baubewilligung mehr bedürfen. Es besteht einzig eine Meldepflicht. Insgesamt kam Art. 18a RPG 101 Mal (4 %) zur Anwendung. Abb. 10 Entwicklung Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen nach Gesetzesgrundlage ohne Angabe Art. 18a Art. 24 ff. Art. 22 Zonenkonforme Bauten und Anlagen (Art. 22 RPG) Insgesamt Baubewilligungen konnten auf der Grundlage von Art. 22 RPG erteilt werden. Entsprechend handelt es sich dabei um Bauten und Anlagen, die als zonenkonform gelten. Gut 88 % dieser Bewilligungen entfallen erwartungsgemäss auf Bauten und Anlagen für die Landwirtschaft und den Gartenbau. Die weiteren Projektklassen machen nur einen kleinen Anteil aus: "Freizeit und Erholung" (4 %), "Ver- und Entsorgung" (3 %), "Nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe" (2 %) und "Natur und Ökologie" (1 %). Diese Zahlen widerspiegeln sich auch in den zugrunde liegenden Zonen. 89 % der nach Art. 22 RPG bewilligten Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen befinden sich in der Landwirtschaftszone, 5 % in Spezialzonen. Nach Nutzungstypen aufgeschlüsselt wurden 47 % der Bewilligungen als Landwirtschaftliche Bewirtschaftung erfasst, gefolgt von Landwirtschaftlichem Wohnen mit 14 %. Der dritt- und vierthäufigste Nutzungstyp sind Landwirtschaftliche Klein- und Nebenbauten und übrige, Landwirtschaft und Gartenbau mit 9 % bzw. 8 %. Die restlichen 22 % verteilen sich auf alle andern Nutzungstypen. Nicht zonenkonforme Bauten und Anlagen (Art. 24 ff. RPG) Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG war in 827 Fällen notwendig. Zur Anwendung kamen hauptsächlich Art. 24 RPG (insgesamt 40 %, Tendenz steigend) und Art. 24c RPG (insgesamt 42 %, Tendenz abnehmend). Eine mögliche Erklärung für die Abnahme der Bewilligungen nach Art. 24c RPG seit dem Jahr 2001 ist, dass (gemäss Art. 42 RPV) eine Erweite- Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

20 rung von 30% an bestehenden Gebäuden zulässig ist. Damit ist das Potenzial für Erweiterungsbauten irgendwann ausgeschöpft. Abb. 11 Verhältnis der nach Art. 24 und Art. 24c RPG zu allen bewilligten nicht zonenkonforme Bauvorhaben % 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Anteil Art. 24 an Art. 24 ff. Anteil Art. 24c an Art. 24 ff. Trend, linear (Anteil Art. 24) Trend, linear (Anteil Art. 24c) Abb. 12 Entwicklung Anzahl Baubewilligungen für nicht zonenkonforme Bauten und Anlagen Art. 24 ff. (keine weiteren Angaben) Art. 24 Art. 24a Art. 24b Art. 24c Art. 24d Abs. 1 Art. 24d Abs. 2 Art. 24e (Art. 24d Abs. 1bis) Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

21 Am meisten Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 ff. wurden für die Nutzungstypen "nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe" erteilt (38 %), gefolgt von "Ver- und Entsorgung" (25 %), "Landwirtschaft und Gartenbau" (17 %) und "Freizeit und Erholung" (13 %). Innerhalb der Nutzungstypen entfielen am meisten Baubewilligungen nach Art. 24 ff. RPG auf die Nutzungstypen nicht landwirtschaftliches Wohnen (23 %), gefolgt von Telekommunikation (12 %), Wasser / Abwasser und übrige, nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe (jeweils 7 %). Baubewilligungen nach Art. 24c RPG wurden mit 46 % klar am meisten für nicht landwirtschaftliches Wohnen genehmigt. Weitere nennenswerte Anteile haben die Nutzungstypen: übrige, nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe (9 %), nicht landwirtschaftliche Klein- und Nebenbauten (6 %) und übrige, Erholung (5 %). Bewilligungen für Neubauten Die Auswertung der bewilligten Neubauten nach angewandtem Gesetzesartikel zeigt, dass 76 % der Neubauten nach Art. 22 RPG bewilligt werden konnten und somit zonenkonform sind (vgl. Abb. 13). Davon sind 90 % landwirtschaftliche und gartenbauliche Bauten. Die Bauten und Anlagen für Freizeit und Erholung sind mit 3 % am zweit höchsten, gefolgt von Verund Entsorgung und Natur und Ökologie mit je 2 %. 23 % aller Neubauten wurden nach Art. 24 ff. RPG bewilligt. Ihr Anteil liegt damit deutlich tiefer als bei Berücksichtigung aller Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen. Der Anteil an Ausnahmebewilligungen bei den Neubauten blieb dabei durch die Jahre relativ konstant. Auffällig ist jedoch der hohe Anteil an nach Art. 24 ff. RPG bewilligten Neubauten im Jahr 2014, welche bei 44 % liegt. In absoluten Zahlen ist der Anstieg im 2014 jedoch weniger ausgeprägt (20 im Jahr 2014, durchschnittlich 13 von ). Von den 20 Neubauten wurden 10 für Vorhaben in der Projektklasse Natur und Ökologie (meist Weiher) bewilligt. Im 2015 wurden nur vier Baubewilligungen gemäss Art. 24 ff. RPG erteilt, dies ist sowohl absolut als auch relativ (11 %) der Tiefstwert der Erhebungsperiode. Abb. 13 Entwicklung der zonenkonforme und nicht zonenkonforme Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen für Neubauten % % 60% 40% 20% 0% Total Art. 24 ff. Art % der Ausnahmebewilligungen bei Neubauten wurden für Bauten und Anlagen für Verund Entsorgung, vor allem Kleinkläranlagen, erteilt. In 17 % resp. 16 % gab es Bewilligungen nach Art 24 ff. RPG in der Projektklasse nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

22 und der Projektklasse Landwirtschaft und Gartenbau. Bauten der Projektklasse Natur und Ökologie sind mit 14 % betroffen. 2.4 PROJEKTKLASSE UND NUTZUNGSTYP Die Aufteilung der 2'457 Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen in die neun Projektklassen (vgl. Tab. 1, Seite 10) zeigt, dass rund 64 % zur Klasse "Landwirtschaft und Gartenbau", 15 % zur Klasse "nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe", 10 % zur Klasse "Verund Entsorgung" und 7 % zur Klasse "Freizeit und Erholung" zählen. In die Klasse "Ver- und Entsorgung" fallen Antennen- und Kleinkläranlagen. Die übrigen Klassen bilden kleine Sektoren mit wenigen baulichen Massnahmen ausserhalb der Bauzonen (vgl. Abb. 14). Abb. 14 Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen nach Projektklassen Landwirtschaft und Gartenbau nicht landw. Wohnen und Gewerbe Ver- und Entsorgung Freizeit und Erholung Natur und Ökologie Forstwirtschaft Ausbildung, Erziehung Verkehr Militär Im Allgemeinen fällt auf, dass der Trend der Baubewilligungserteilung in der Projektklasse Landwirtschaft und Gartenbau eher abnehmend und in der Projektklasse nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe eher stagnierend ist. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

23 Abb. 15 Entwicklung und Trend der bewilligte Bauten BAB nach Projektklassen Freizeit und Erholung Ver- und Entsorgung nicht landw. Wohnen Trend, linear (Nicht-landw. Wohnen) Übrige Landwirtschaft und Gartenbau Trend, linear (Landw. und Gartenbau) Die Betrachtung aller bewilligten Neubauten ausserhalb der Bauzonen (877) zeigt, dass sich die meisten Baubewilligungen auf die Projektklasse "Landwirtschaft und Gartenbau" konzentrieren (72 %). Es folgt die Klasse "Ver- und Entsorgung" mit 11 % und die Klassen "nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe" sowie "Freizeit und Erholung" mit jeweils 5 % (vgl. Abb. 16). Die Aufteilung der Neubauten nach Projektklassen unterscheidet sich demnach nicht stark verglichen mit derjenigen aller Baubewilligungen. Abb. 16 Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen für Neubauten nach Projektklassen Landwirtschaft und Gartenbau nicht landw. Wohnen und Gewerbe Ver- und Entsorgung Freizeit und Erholung Natur und Ökologie Forstwirtschaft Ausbildung, Erziehung Verkehr Militär 2.5 PROJEKTKLASSE LANDWIRTSCHAFT UND GARTENBAU Abb. 17 zeigt die Aufteilung der 631 Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen für Neubauten der Projektklasse "Landwirtschaft und Gartenbau" nach dem jeweiligen Nutzungstyp. Die Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

24 grössten Anteile bilden die Nutzungstypen "Landwirtschaftliche Bewirtschaftung" (57 %), "übrige, Landwirtschaft und Gartenbau (15 %) und "Landwirtschaftliche Klein- und Nebenbaute" (15 %). Diese landwirtschaftsspezifischen Bauten machen 87 % aller Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen für Neubauten dieser Projektklasse aus. Das landwirtschaftliche Wohnen liegt mit 6 % deutlich tiefer. Abb. 17 Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen für Neubauten in der Projektklasse Landwirtschaft und Gartenbau Landw. Bewirtschaftung Landw. Klein- und Nebenbaute Landwirtschaft und Gartenbau, übrige Landw. Wohnen Rebbau Gartenbau Landw. gewerblich-industrielle Tierhaltung Landw. Wohnen und Bewirtschaftung Landw. gewerbliche Nutzung Bodenverbesserung Werden nur die seit 2011 bewilligten neuen Bauten (127) betrachtet, entfallen 54 % auf Gebäude für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung (Ökonomiegebäude). Gleichzeitig wurden 28 landwirtschaftliche Klein- und Nebenbauten (22 %) sowie 13 Wohngebäude (10 %) bewilligt. Im Untersuchungszeitraum wurden schätzungsweise sechs Aussiedlungen bewilligt (Teil von Neubau Wohn- und Ökonomiegebäude, es ist nicht bei allen klar erkennbar, ob der Neubau eine Aussiedlung darstellt oder nicht). Die insgesamt 249 neu erstellten landwirtschaftlichen Ökonomiegebäude lassen sich aufgrund der Projektbezeichnung grob in rund 46 % Ställe resp. Bauten für die Tierhaltung und 38 % Scheunen, Remisen oder ähnliches unterteilen. Setzt man die Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen der Projektklasse "Landwirtschaft und Gartenbau" in Beziehung zu den bestehenden Betrieben, so ergibt sich für das Jahr 2016 folgendes Bild: Tab. 3 Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen der Projektklasse Landwirtschaft und Gartenbau im Verhältnis zu bestehenden Betrieben für das Jahr 2016; Quelle: Statistisches Amt BL Reg. Handlungsraum Anzahl Betriebe Anzahl Bauten L & G Anteil Bauten an Betrieben Anzahl Neubauten L & G Anteil Neubauten an Betrieben Birstal % 1 3% Laufental % 0 0% Leimental % 4 5% Liestal / Frenkentäler % 10 4% Oberes Baselbiet % 10 3% Rheintal / Hülften % 1 3% Kanton % 26 3% L & G: Landwirtschaft und Gartenbau Der gesamtkantonale Anteil Neubauten ist mit 3 % am Gesamttotal der Betriebe relativ gering. Im Jahr 2009 lag er noch bei 5 %. Der Anteil aller Bauten "Landwirtschaft und Garten- Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

25 bau" am Total der Betriebe liegt mit 7 % nur leicht tiefer als im Jahr 2009 (8 %), jedoch unter dem Wert von 2012 (12 %). Die deutlich geringste absolute Bautätigkeit in der Projektklasse "Landwirtschaft und Gartenbau" weisen die regionalen Handlungsräum Birstal, Laufental und Rheintal / Hülften mit jeweils lediglich 4 bewilligten BAB auf. Davon sind im Birstal und Rheintal / Hülften nur ein, im Laufental gar keine Neubauten enthalten. Das Birstal und das Rheintal / Hülften haben eine geringe Anzahl Betriebe und weisen mitunter auch deshalb eine geringere Bautätigkeit auf als die anderen Handlungsräume. Doch daraus folgt noch keine lineare Funktion, denn das Obere Baselbiet verfügt mit einer Anzahl von mehr als 380 über die meisten Betriebe, wies aber dennoch im Jahr 2016 mit 5 % Bauten und 3 % Neubauten eine relativ geringe Bautätigkeit auf. Das Leimental weist, obwohl es nur 88 Betriebe zählt, eine vergleichsweise hohe Bautätigkeit auf mit 9 Bauten (10 %) und 4 Neubauten (5 %). Auffällig ist auch der Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe im Kanton. Lag deren Anzahl im 2009 noch bei 1'010, ist sie innerhalb von sieben Jahren um 10 % (99 Betriebe) auf 911 gesunken. 2.6 PROJEKTKLASSE NICHT LANDWIRTSCHAFTLICHES WOHNEN UND GEWERBE Die Projektklasse nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe ist nebst Landwirtschaft und Gartenbau die zweitgrösste Klasse mit insgesamt 370 Bewilligungen BAB. Nur gerade 9 % der Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen konnten für diese Projektklasse gemäss Art. 22 RPG erteilt werden. 85 % der Baugesuche waren nicht zonenkonform und bedurften einer Ausnahmebewilligung. Rund 60 % der Baubewilligungen wurden nach Art. 24c RPG erteilt, betrafen also bereits bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Demzufolge ist der Anteil Neubauten mit 13 % in dieser Projektklasse auch gering, Erweiterungen, Umbauten und Umnutzung machen zusammen 87 % aus. Die 46 Neubauten verteilen sich folgendermassen auf die Nutzungstypen: übrige, nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe (37 %), nicht landwirtschaftliche Klein- und Nebenbaute (28 %, grossenteils Unterstände), nicht landwirtschaftliches Gewerbe (22 %) und nicht landwirtschaftliches Wohnen (13 %). Werden alle Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen der Projektklasse nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe betrachtet, fällt auf, dass 58 % auf Bauten und Anlagen für nicht landwirtschaftliches Wohnen und deren Nebengebäude entfallen. Die restlichen 42 % verteilen sich ziemlich gleichmässig auf die Kategorien übrige, nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe, nicht landwirtschaftliche Klein- und Nebenbaute und nicht landwirtschaftliches Gewerbe (vgl. Abb. 18). Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

26 Abb. 18 Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen nach Nutzungstypen in der Projektklasse nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe % 53 14% 62 17% % Nicht landw. Wohnen Nicht landw. Wohnen und Gewerbe, übrige Nicht landw. Klein- und Nebenbaute Nicht landw. Gewerbe 2.7 PROJEKTKLASSE VER- UND ENTSORGUNG Die Projektklasse Ver- und Entsorgung ist mit 244 Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen die drittgrösste Klasse und wird angeführt von Bauten und Anlagen für die Telekommunikation (46 %) gefolgt von Wasser / Abwasser mit 26 %. Abb. 19 Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen nach Nutzungstypen in der Projektklasse Ver- und Entsorgung % 17 7% 27 11% % Telekommunikation Wasser / Abwasser Abbau und Deponie Ver- und Entsorgung, übrige Energiegewinnung /-versorgung 63 26% 17 der 112 Baubewilligungen für Telekommunikation wurden für Neubauten erteilt. Der Ausbau der Telekommunikation erfolgte mehrheitlich durch die Erweiterung der bestehenden Antennenanlagen mit der neuen UMTS-Technologie oder durch Mitbenutzung bestehender Antennenstandorte eines anderen Anbieters. 75 % der Baubewilligungen im Bereich Abwasser betreffen Neubauten, die meisten davon sind Kleinkläranlagen. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

27 2.8 GRUNDNUTZUNGSZONEN Von den total Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen wurden rund 86 % für Bauten und Anlagen in den Landwirtschaftszonen erteilt. Von den 877 Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen für Neubauten (Bauten und Infrastrukturen) wurde ein ähnlich grosser Anteil (nämlich 87 %) in den Landwirtschaftszonen verwirklicht. Tab. 4 Grundnutzungszone am jeweiligen Standort der neuen Bauten und Infrastrukturen ausserhalb Bauzonen Grundnutzungszone Anzahl Neubauten Landw irtschaftszonen 770 Waldareal 23 Spezialzonen für Erholung und Freizeit 21 Spezialzonen für landw irtschaftliche Tätigkeiten 14 Spezialzonen für Abbau und Deponie 6 Übrige Spezialzonen 8 Zonen für öffentliche Werke und Anlagen 17 Schutzzonen für Lebensräume und Landschaften 9 Strassen 2 Sonstige 7 Summe 877 OeWA- und Spezialzonen haben je nach Bestimmung Bauzonencharakter, auch wenn sie teilweise de facto (noch) landwirtschaftlich genutzt werden und / oder im Perimeter eines Zonenplans Landschaft liegen. Bauten in Zonen mit eindeutigem Bauzonencharakter werden seit 2013 nicht mehr in diese Untersuchung miteinbezogen. 2.9 NEUBAUTEN IN BLN-GEBIETEN Tab. 5 Bewilligte Neubauten ausserhalb Bauzonen in den einzelnen BLN-Gebieten BLN-Gebiet (Nr.) Anzahl Neubauten Belchen-Passw ang-gebiet (Nr. 1012) 42 Anteil Neubauten in BLN Tafeljura nördlich Gelterkinden (Nr. 1104) 47 Baselbieter und Fricktaler Tafeljura (Nr. 1105) 81 Chilpen bei Diegten (Nr. 1106) 2 Gempenplateau (Nr. 1107) 17 Summe % Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über 13'346 ha BLN-Gebiet, was 26 % der Kantonsfläche entspricht. Es wurden aber nur 22 % der Neubauten (neue Bauten und Infrastrukturen) in BLN-Gebieten errichtet, was bedeutet, dass in BLN-Gebieten proportional weniger Neubauten bewilligt wurden als in den restlichen Gebieten. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

28 Die folgende Karte zeigt die Standorte der 877 Neubauten, welche im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2016 bewilligt wurden. Abb. 20 Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen für Neubauten in BLN-Gebieten NEUBAUTEN IN VORRANGGEBIETEN DES KANTONALEN RICHTPLANS Der Landrat hat mit Beschluss vom 26. März 2009 den Kantonalen Richtplan (KRIP) beschlossen. 19 % der Kantonsfläche wird mit Vorranggebiet Landschaft überlagert. Hier sind im Grundsatz nur landwirtschaftlich bedingte Bauten und Anlagen in Hofnähe zulässig. Dies ist durch die Gemeinden mittels entsprechender Zonenvorschriften sicherzustellen. In den Vorranggebieten Natur ist das Erstellen neuer Bauten und Anlagen grundsätzlich nicht zulässig. Sie überlagern rund 16 % der Kantonsfläche. Mit einem Verschnitt der Koordinaten der Baubewilligungen für Neubauten BAB mit den Vorranggebietsflächen lässt sich feststellen, inwieweit die Vorranggebiete durch Neubauten seit 2001 beansprucht werden. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

29 Abb. 21 Anzahl und Anteil der bewilligten Neubauten in den Vorranggebieten Natur und Landschaft Fläche (ha) 9'908 8'133 33'715 Neubauten % 20% 40% 60% 80% 100% Vorranggebiete Landschaft Vorranggebiete Natur übrige Gebiete Abb. 22 Neubauten ausserhalb der Bauzonen in den Vorranggebieten Natur und Landschaft und im Siedlungstrenngürtel In den übrigen Gebieten mit insgesamt 65 % Flächenanteil im Kanton liegen rund 61 % der Neubauten (neue Bauten und Infrastrukturen) ausserhalb der Bauzonen. In den Vorranggebieten wurden demnach im Verhältnis mehr Neubauten ausserhalb der Bauzonen bewilligt als in den übrigen Gebieten. Im Vorranggebiet Landschaft waren es 34 % und im Vorranggebiet Natur 5 %. Von den 41 bewilligten Neubauten in den Vorranggebieten Natur sind: 16 für Bauten und Kleinbauten für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung 8 für Weiher und Biotope 5 für Kleinkläranlagen Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

30 In den sogenannten Siedlungstrenngürteln gemäss KRIP vom März 2009 wurden im Untersuchungszeitraum 42 Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen für Neubauten erteilt, 25 davon befinden sich zusätzlich im Vorranggebiet Landschaft, drei davon im Vorranggebiet Natur. Seit dem Landratsbeschluss vom 29. März 2009 werden die Vorranggebiete bei Beurteilungen von Baugesuchen bei einer Interessenabwägung miteinbezogen. Daher könnten ab 2010 Auswirkungen des neuen Richtplans in der Entwicklung der BAB erkennbar sein. Der Richtplan ist aber nur behördenverbindlich und nicht grundeigentümerverbindlich wie die kommunalen Zonenpläne, welche in vielen Gemeinden noch nicht an den neuen Richtplan angepasst worden sind. Daher ist es nicht möglich, die Vorgaben des kantonalen Richtplans mittels Baubewilligungsverfahren direkt durchzusetzen. Noch ist weder in absoluten noch in relativen Zahlen eine klare Verminderung der Neubauten in den Vorranggebieten seit 2009 erkennbar. Abb. 23 Anzahl bewilligter Neubauten BAB im Landwirtschaftsgebiet und in den Vorranggebieten und Siedlungstrenngürtel gemäss KRIP Beschluss KRIP Vorranggebiete Landschaft übrige Gebiete Vorranggebiete Natur Siedlungstrenngürtel Linear (Vorranggebiete Landschaft) Linear (übrige Gebiete) Linear (Vorranggebiete Natur) Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

31 2.11 LANGFRISTIGE ENTWICKLUNG DER BEWILLIGTEN NEUBAUTEN AUSSERHALB DER BAUZONEN Insgesamt wurden seit 2001 pro Jahr durchschnittlich 55 Neubauten (neue Bauten und Infrastrukturen) realisiert. In der Periode nahm die Anzahl Neubauten, mit Ausnahme von 2004 (59) stetig von 84 auf 46 Baugesuche ab. Nach einer leichten Zunahme in den Jahren 2010 und 2012, konnte in den letzten 4 Jahren wieder eine Abnahme verzeichnet werden. Im Jahr 2016 betrug die Anzahl bewilligter Neubauten lediglich 35. Die realisierten Neubauten ausserhalb der Bauzonen betreffen mehrheitlich landwirtschaftliche Vorhaben. Diese sind in der Landwirtschaftszone grundsätzlich zonenkonform. Die Bautätigkeit befindet sich in der Projektklasse Landwirtschaft und Gartenbau dann auch generell auf einem viel höheren Niveau als in den übrigen Projektklassen. In dieser Kategorie wurden nämlich seit 2001 durchschnittlich 39 Neubauten pro Jahr realisiert. Für die anderen Kategorien kann eine Bautätigkeit von 3 bis 6 Neubauten verzeichnet werden. Für die bewilligten Neubauten ausserhalb der Bauzonen der Projektklasse "Landwirtschaft und Gartenbau" erfolgte über den gesamten Zeitraum ein deutlicher Rückgang, auch wenn die Anzahl Bauten in den unterschiedlichen Jahren starken Schwankungen unterlagen. Eine generelle Aussage über die Entwicklungstendenz für die Anzahl Neubauten BAB der Klassen "Freizeit und Erholung", "nicht landwirtschaftliches Wohnen und Gewerbe" sowie "Ver- und Entsorgung" zu machen, erweist sich durch die starken Schwankungen als schwierig. In der Periode 2001 bis 2005 nahmen die Neubauten in den drei Projektklassen etwas ab, seither haben sie teilweise wieder geringfügig zugenommen. In den letzten drei Jahren konnte wieder ein Rückgang festgestellt werden, wobei im Jahr 2015 mit insgesamt nur einem Neubau in diesen Projektklassen ein deutlicher Tiefpunkt erreicht wurde gab es gleich 4 Neubauten, die alle dem Bereich Ver- und Entsorgung zugeordnet werden. Die vier dargestellten Projektklassen machen 94 % aller Neubauten aus (vgl. Abb. 24). Abb. 24 Entwicklung der Anzahl Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen für Neubauten in den häufigsten Projektklassen Landwirtschaft und Gartenbau Ver- und Entsorgung Freizeit und Erholung Nicht-landw. Wohnen und Gewerbe Linear (Landwirtschaft und Gartenbau) Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

32 Innerhalb der Projektklasse Landwirtschaft und Gartenbau sind es vor allem die Nutzungstypen Landwirtschaftliche Bewirtschaftung, Landwirtschaftliche Klein- und Nebenbauten und Landwirtschaft und Gartenbau, übrige, die den Hauptteil der Neubauten ausmachen. Der Nutzungstyp Landwirtschaftliche Bewirtschaftung ist sogar für insgesamt 56 % aller Neubauten BAB verantwortlich. Abb. 25 Entwicklung der bewilligten Neubauten ausserhalb Bauzonen für die häufigsten landwirtschaftlichen Nutzungstypen Landw. Bewirtschaftung Landw. Klein- und Nebenbauten Linear (Landw. und Gartenbau, übrige) Landw. und Gartenbau, übrige Linear (Landw. Bewirtschaftung) Linear (Landw. Klein- und Nebenbauten) Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

33 3 LANDSCHAFTLICHE VERÄNDERUNGEN 3.1 ERHALTUNG LANDSCHAFTLICHER FREIRÄUME Die Raumbeobachtung ermittelt in ihrer Analyse der unverbauten landschaftlichen Freiräume den Freiraumanteil der Landschaft. Im Gegensatz zu der in Kapitel 2 beschriebenen Analyse der Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen werden die Auswertungen in Kapitel 3 mit den Geodaten bereits erstellter Gebäude und Anlagen durchgeführt. Dabei wird der Kanton mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems (GIS) in etwa 207'000 quadratische Rasterzellen mit einer Kantenlänge von 50 m unterteilt. Im Rahmen der GIS-Analyse wurde von jedem einzelnen Zellmittelpunkt der Abstand zum nächstgelegenen Gebäude oder Anlage gemessen. Für jede Zelle resultiert so ein individueller Abstandwert. Die Zellen lassen sich nach Distanzklassen gruppieren und auf unterschiedliche Aggregationsebenen analysieren. Verschiebungen zwischen diesen Klassen zeigen somit die Veränderung der landschaftlichen Freiräume an. Die Untersuchung nach gleichen Abstandszellen ist somit in der Lage, als Resultat Klassen gleicher Bautenfreiheit zu widerspiegeln. Landschaftliche Freiräume Unter der Thematik der Erhaltung landschaftlicher Freiräume werden in erster Linie die Zellen untersucht, die in Distanzklassen von mehr als 500 m liegen. Die Abb. 26 zeigt den Zustand von 2015 im Kanton Basel-Landschaft differenziert nach vier Distanzklassen. Insgesamt liegen 98 % aller Zellen in einer Distanzklasse von weniger als 500 m. 80 % liegen sogar in der Distanzklasse mit weniger als 250 m. Sofern man die 500 m-grenze als Masszahl relativer Unverbautheit betrachtet, so trifft dies lediglich auf 2 % der Kantonsfläche zu. Dies entspricht etwas mehr als ha. Abb. 26 Landschaftliche Freiräume gemessen am Bebauungsbestand 2015 Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

34 Die grösste Anzahl an Zellen der Distanzklassen grösser als 500 m befinden sich im Laufental. Wie auch aus der Karte deutlich wird, sind Röschenz, Laufen, Blauen und Liesberg die Gemeinden mit den grössten unverbauten Flächen. Während insgesamt 53 der 86 Baselbieter Gemeinden über unverbaute Flächen in der Distanzklasse von mehr als 500 m verfügen, sind lediglich zehn in der Klasse mit mehr als 750 m vertreten. Mehr als Dreiviertel dieser Zellen befinden sich im Laufental. Mit 87 % befindet sich der überwiegende Teil der Flächen der Distanzklasse von mehr als 500 m im Wald. Im Offenland sind es entsprechend lediglich 13 %, was einer Fläche von etwa 135 ha entspricht. Distanzveränderungen Mit Hilfe der Gebäudedatenbank lassen sich in Zukunft Veränderungen bezüglich der landschaftlichen Freiräume nachverfolgen. Dadurch, dass in der Gebäudedatenbank sowohl Baujahr als auch das Abbruchjahr eines Gebäudes dokumentiert ist, lässt sich rechnerisch die Entwicklung innerhalb der vergangenen 15 Jahre abschätzen. Die Abb. 27 zeigt exemplarisch welche Veränderungen durch Abbruch bzw. Neubau von Gebäuden und Anlagen entstehen können. In den rot markierten Bereichen hat sich durch einen Neubau der Distanzwert verringert und in den grünen Bereichen durch einen Abbruch erhöht. Abb. 27 Distanzdifferenzen zwischen Insgesamt ist die Anzahl der Flächen in den Distanzklassen von mehr als 500 m in der Zeit von 2000 bis 2015 von auf Zellen zurückgegangen. Diese Reduktion entspricht einer Fläche von etwa 34 ha. 3.2 VERSIEGLUNG DER LANDWIRTSCHAFTS- UND WALDFLÄCHEN Spielt das Monitoring der durch (Neu-)Bauten versiegelten Fläche ausserhalb der Bauzonen eine wichtige Rolle, wird die Entwicklung im Gegensatz zu vorherigen Berichten nicht durch die Interpretation der Baugesuche beobachtet, sondern die Fläche wird mit Hilfe von Geodaten der amtlichen Vermessung nachgeführt. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

35 Als Grundlage zur Beurteilung der versiegelten Fläche ausserhalb der Bauzonen eignen sich die Daten des kantonalen Geodatawarehouse. Die Fläche ergibt sich aus den Gebäudegeometrien der Gebäudedatenbank sowie aus den Flächen mit dem Attribut übrige befestigte der Bodenbedeckungsdaten der Amtlichen Vermessung (AV). Verkehrsflächen werden in dieser Analyse nicht mitberücksichtigt. Insgesamt sind zum Zeitpunkt Ende 2017 ausserhalb der Bauzonen 130 ha von etwa Gebäuden überbaut worden. Bei der gesamten betrachteten Fläche ausserhalb der Bauzonen von ha entspricht das einem Anteil von 0,3 %. Weitere 281,5 ha gelten gemäss der Bodenbedeckungsdaten der AV als befestigt. Dabei gab es ein Wachstum von etwa 1 ha gegenüber dem Wert von Dadurch ergibt sich ein Versiegelungsgrad von knapp 1 % ausserhalb der Bauzonen. Retrospektiv kann man anhand der Gebäudedaten feststellen, dass allein durch Gebäude in den Jahren etwa 6,4 ha versiegelt wurden. Ersatzneubauten wurden dabei nicht berücksichtigt. Abb. 28 Versieglung der Landwirtschafts- und Waldflächen (ha) differenziert nach regionalem Handlungsraum ' '000 6' '000 6' ' '000 6'000 2' ' ' '078 1'215 5'703 1'776 6'841 8'439 Birstal Laufental Leimental Liestal / Frenkentäler Landwirtschaftsgebiet Wald Anteil versiegelte Fläche (%) Oberes Baselbiet 1'286 1'144 Rheintal / Hülften Die Abb. 28 zeigt den Anteil der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen differenziert nach regionalem Handlungsraum. Es wird deutlich, dass dieser in den bevölkerungsreichen Regionen Leimental, Birstal und Rheintal / Hülften deutlich grösser ist als in den eher ländlichen Regionen. Besonders fällt das Laufental durch einen niedrigen Wert auf. Dieser korrespondiert mit den Ergebnissen aus dem Kapitel 3.1. Das Laufental ist im kantonalen Vergleich am geringsten verbaut. 3.3 KONSUMATION VON FRUCHTFOLGEFLÄCHEN Fruchtfolgeflächen (FFF) sind für den Ackerbau geeignete Gebiete. Sie dienen nicht nur der Sicherung der Ernährung in Krisenzeiten, sondern unterstützen insbesondere auch den quantitativen Bodenschutz, die langfristige Erhaltung von geeignetem Landwirtschaftsboden und Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

36 die Erhaltung der Grünflächen zwischen den Siedlungen. Gemäss Sachplan FFF des Bundes muss der Kanton BL ein Kontingent von ha sicherstellen. Für die Erhebung der Fruchtfolgeflächen gemäss KRIP wurden die zuvor definierten Nutzungseignungsklassen der Bodenkartierung von 1997 herangezogen. Als Fruchtfolgeflächen zählen die Flächen, die ausserhalb der Bauzonen bzw. innerhalb einer geeigneten Zone liegen. Die in Kapitel 3.2 aufgezeigten Ergebnisse zu den versiegelten Flächen lassen sich daher auch auf die Fruchtfolgeflächen herunterbrechen. Es zeigt sich, dass diese durch eine Vielzahl kleinerer Vorhaben in der Summe von 65,4 ha überbaut bzw. versiegelt sind. Dabei entfallen 17,3 ha auf Gebäude sowie 48,1 ha auf sonstige versiegelte Flächen. Abb. 29 Versiegelte potentielle Fruchtfolgeflächen (ha) ausserhalb der Bauzonen differenziert nach regionalem Handlungsraum Birstal Laufental Leimental Liestal / Oberes Frenkentäler Baselbiet sonstige versiegelte Flächen Gebäude Rheintal / Hülften 3.4 EINWOHNER UND BESCHÄFTIGTE AUSSERHALB BAUZONEN Betrachtet man regional den Anteil der Einwohner, die ausserhalb der Bauzonen wohnen, zeigt sich nahezu ein umgekehrtes Bild zu dem Anteil der versiegelten Flächen. Von den Gebäuden ausserhalb der Bauzonen werden im Jahr Gebäude für Wohnzwecke genutzt. Innerhalb dieser Gebäude wohnen Einwohner. Das entspricht einem Anteil von 1,7 % der gesamten kantonalen Bevölkerung. In den ländlichen Kantonsteilen liegt der Anteil deutlich höher (Oberes Baselbiet: 5,0 % Laufental: 3,8 %; Liestal / Frenkentäler: 3,2 %) als in den eher städtischen Gebieten (Rheintal / Hülften: 0,3 %; Birstal: 0,4 %; Leimental: 0,6 %). Seit 2010 ist der Anteil jedoch gesunken, da die Zahl der Einwohner im 2010 noch bei lag. Die Zahl der bewohnten Gebäude ist allerdings im gleichen Zeitraum um 26 gestiegen. Raumbeobachtung Bauen ausserhalb Bauzonen

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