70 Unternehmen, ein Tarif: Der TBNE
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- Nelly Fiedler
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1 9. Deutscher Nahverkehrstag 2012, Trier a. d. Mosel 70 Unternehmen, ein Tarif: Der TBNE Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Sie normalerweise eine Fahrkarte für mehrere Eisenbahnen bekommen und nicht jedes Mal ein neues Ticket lösen müssen, wenn Sie von einer Bahn in eine Andere wechseln? Ich möchte Sie auf eine kurze Reise mitnehmen, wie wir diese Dinge heute organisieren, vor allem aber, was wir für die Zukunft planen und welche Visionen uns dabei leiten. Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
2 Kooperationen zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (wie) geht das? 12 Abs. 1 AEG: ( ) Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, daran mitzuwirken, dass 1. für die Beförderung von Personen und Gütern, die sich auf mehrere aneinander anschließende Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs erstreckt, eine direkte Abfertigung eingerichtet wird, 2. im Personenverkehr durchgehende Tarife aufgestellt werden. 12 Abs. 7 AEG: Für Vereinbarungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen ( ) gilt 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht, soweit sie im Interesse einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ( ) erfolgen und einer Integration der Nahverkehrsbedienung, insbesondere durch Verkehrskooperationen, durch die Abstimmung und den Verbund von Beförderungsentgelten ( ) dienen. Die zugrunde liegenden Gesetzesnormen widersprechen sich teilweise! 1 GWB: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. 2 GWB: Vom Verbot des 1 freigestellt sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
3 Die Preisbildung der EVU steht im Spannungsfeld externer und interner Wünsche und Anforderungen. Politik Gesetzgebung Bestellerforderungen Kundenwünsche und erwartungen Tarife (Beförderungsbedingungen & Beförderungsentgelte) eigenwirtschaftliche Interessen und Planungsprämissen andere Einflüsse, z.b. Verkehrsverbünde, Kooperationspartner Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
4 Der TBNE bildet die Kooperationsplattform der Eisenbahnen im Schienenpersonennahverkehr. Organisation des TBNE (derzeit): paritätische Stimmverteilung NE / DB in Organen bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt gemeinsame Außenvertretung durch den Sprecher der NE und den Vorsitzenden (DB Regio) Geschäftsführung durch DB Regio, gem. Satzung jedoch neutral und nicht weisungsgebunden Stimmverteilung Vollversammlung NE DB Stimmverteilung Beschlussgremiem NE 50% 50% 50% 50% DB Aktuelle Themen im TBNE: unternehmensübergreifende Organisation und Umsetzung der neuen Fahrgastrechte und Steuerung des Verfahrens (Vorgaben SC FGR) Muster-Kooperationsverträge für Tarif, Vertrieb, Einnahmeaufteilung und Abrechnung für die Kooperation bei der Durchtarifierung im SPNV allgemein gültige Einnahmeaufteilungskriterien für Tarifkooperationen im SPNV Entwicklung eines dynamisches Einnahmeaufteilungsverfahren bei Kooperationen im SPNV Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE): NE-Mitgliedschaft nach Einnahmeanteilen (%) Durchtarifierung ohne TBNE- Mitgliedschaft TBNE-Mitgliedschaft (additive Preisbildung) - verpflichtend - TBNE-Mitgliedschaft ( Durchtarifierung ) - freiwillig - Zukunftsthemen und Ziele im TBNE: Aufstellung und Trägerschaft für unternehmensübergreifende SPNV-Tarif als Tarifverbund Grundregeln für Kooperationen des SPNV mit unterschiedlichen Fernverkehrsbetreibern Weiterentwicklung der Fahrgastrechte im SPNV Verknüpfung von SPNV und ÖSPV (langfristig) Zukunftsorientierter Umbau der Organisation für das erweiterte Aufgabenspektrum (SPNV-Verbund) Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 24. März
5 Das Themenspektrum der vergangenen Jahre: TBNE- Eckpunktepapier für einen unternehmensübergreifenden SPNV-Tarif Neue Satzung zur Aufnahme von Leistungen in TuVK in den TBNE Muster- Kooperationsverträge für Tarif und Vertrieb (TuVK) Rahmenvereinbarungfür die Anerkennung von Sonderangeboten der DB Fernverkehr neue Muster- Kooperationsverträge für Tarif und Vertrieb (TuVK) Einheitliche Einnahmeaufteilungsregeln für den SPNV Einheitliche Einnahmeaufteilungsverfahren für BahnCardund Militärverkehr Umsetzung der CIV 1999 (seit auch nationales Recht) Pilotprojekte für Fahrgastrechte im SPNV (BY, SN, ST, TH) Umsetzung der gesetzlich geregelten Fahrgastrechte Rahmenbedingungenfür Kooperationen mit FV-EVU Einführung des jährlichen Abstimmungs-und Konsultationsverfahrens bei Angebotsmaßnahmen BB DB Start des Pilotprojektes Dynamisches- Einnahmeaufteilungsverfahren Neue Vertriebsregelungen für SPNV / 11 Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
6 Fachkompetenz und Unternehmensbezug sind positiv, negativ insbesondere die mangelnde Verbindlichkeit. (aus: Stärken-Schwächen-Analyse / Mitgliederbefragung 2010) Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
7 Die heutige Lösung hat verschiedene Problembereiche, daher wird eine TBNE-Neuorganisation angestrebt. DB-Tarif ist heute Gemeinschaftstarif der Kooperationen --> nur sehr begrenzte Mitsprachemöglichkeiten anderer EVU --> problematisch bei Ausschreibung von SPNV-Leistungen Systematik bilateraler Kooperationsverträge ist langfristig kaum beherrschbar und produziert personelle und zeitliche Zusatzaufwände bei den EVU Heutige Form der Einnahmeaufteilung in den Kooperationsverträgen führt zu faktischer Bruttosituation (Chancen und Risiken nur bei einer Vertragspartei) Organisation TBNE derzeit nicht ausreichend leistungsfähig, um Aufgabenspektrum abdecken zu können --> personelle und materielle Ausstattung --> fehlende Rechtsform --> Trittbrettfahrer (alle profitieren, nur ein Teil der Marktteilnehmer zahlt) Neuorganisation als SPNV-Verbund zur Lösung diese Probleme nötig Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
8 Drei Kernprämissen führen zu einer Grobgliederung für einen neuen bundesweiten SPNV-Verbund. Wettbewerbsneutralität von SPNV-Tarif und SPNV-Verbund (wichtig für Ausschreibungen) Entscheidungskompetenzen nach wirtschaftlicher Betroffenheit (weder Entscheidungen durch nur ein EVU / einen Konzern - noch Diktatur die Minderheit ) Tarif-Gestaltungskompetenz der Unternehmen (Angebots- und Preisgestaltung = Unternehmensaufgabe) Beratungs - gremium Beratungsgremium Beirat mit Vertretern aus Politik / Aufgabenträgern und EVU Entscheidung Gesellschafterversammlung entsendet / wählt Lenkungskreis (Arbeitstitel) Operative Ebene Entscheidungsvorbereitung, fachliche Arbeit (Durchführung & Umsetzung) Geschäftsführer ü hrung Geschäftsstelle ä Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
9 Wie funktioniert das heute? Beispiel: unternehmensübergreifende Fahrgastrechte EVU 1 EVU 3 EVU 2 EVU n Vorbereitung: gem. Arbeitsgruppen: Organisation Fahrgastrechte Beförderungsbedingungen FGR NEU: gemeinsame Ausschuss: Umsetzung der Fahrgastrechte Weiterentwicklung der Verträge Entscheidungsgremium des TBNE Muster- Vertrag Service- Center Fahrgastrechte Handungs- Anweisung für das Service- Center ServiceCenter Fahrgastrechte Fahrgast- rechte- Formular Trägerverein & Beirat Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
10 Vision: Wie soll der SPNV-Verbund funktionieren? Wie könnte das System Bahn zukünftig aussehen? Wichtig: Der SPNV-Verbund hat eine Dienstleistungsfunktion für die Unternehmen! Kooperationen mit Verkehrsverbünden ( Haus Haus ) Kooperationen mit anderen Verkehrssystemen? SPNV Verbund Kooperationen mit EVU des Fernverkehrs Kooperationen mit anderen Dritten? Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
11 Sinkende Regionalisierungsmittel und verstärkter intermodaler Wettbewerb erfordern vernetzte Angebote und Kooperationen. Partnerschaft: (für SPNV-EVU); Anwendung des Tarifs & Nutzung von Leistungen gegen Entgelt, aber keine Mitbestimmung Mitgliedschaft: Möglichkeit der Mitgestaltung, Erwerb von Gesellschaftsanteilen (nach wirtsch. Betroffenheit) Formen der Kooperation im / mit dem SPNV-Verbund Kooperation: Reiseketten: Schaffung von Mobilitätsangeboten (Kooperation mit Verkehrsverbünden & FV-EVU) für bestimmte Angebote, z. B. mit - Verkehrsverbünden - EVU im Fernverkehr Zukunftsthemen / Ausbau zum Mobilitätsverbund neue Medien : mit anderen Kooperations- Partnern: Nutzung neuer Medien & Techniken (etickets, Fahrplanauskunft ) Fahrgastrechte: Ausbau der Ansprüche im Sinne von Mobilitätsgarantien, insbesondere für Stammkunden Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
12 und was haben die Fahrgäste davon??? - hohe Verfügbarkeit durchgehender Tickets - einfacher Systemzugang - abgestimmte Prozesse und Informationen - einheitliche Standards und Verfahren Fahrgast- rechte- Formular Bernd Rössner, Geschäftsführer TBNE 29. April
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