Konzept Wolf Freiburg

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1 Service des forêts et de la faune SFF Amt für Wald, Wild und Fischerei WaldA Faune terrestre et chasse Terrestrische Fauna und Jagd Route du Mont Carmel 1, Postfach 155, 1762 Givisiez T , F Givisiez, 12. Dezember 2010 Konzept Wolf Freiburg Das Konzept Wolf Freiburg basiert auf dem nationalen Konzept und hat zum Ziel, eine kantonale Strategie zum Management des Wolfes zu erarbeiten, welche die Probleme minimiert, die zwischen den Menschen mit ihren Aktivitäten und Bedürfnissen und der Anwesenheit von Wölfen entstehen können. Aus diesem Grund wurde auch eine kantonale Arbeitsgruppe, die «Koordinationsgruppe Wolf» gegründet (s. Anhang 1). 1. Einleitung 1.1. Geschichtliches Nachdem der Wolf um 1890 ganz verschwunden war, kehrte er im Jahr 1995 durch Einwanderung aus den französisch-italienischen Alpen wieder in die Schweiz zurück. Im Kanton Freiburg tauchte der erste männliche Wolf 2007 in der Region Jaun auf. In der Folge ist dieser Wolf umhergestreift und hat in den Kantonen Waadt, Bern und Freiburg lange Distanzen zurückgelegt, bevor er im Jahr 2010 im Wallis erlegt wurde kam ein zweiter Wolf, eine Wölfin, in unseren Kanton und richtete während der Sömmerungsperiode 2009 grosse Verluste in den Herden an. Ab 2010 schlug die Koordinationsgruppe Wolf eine Herdenschutzzone vor, was stark dazu beitrug, die Schäden zu begrenzen. Die Wiederbesiedlung der Schweiz und des Kantons Freiburg wird sich mit der Ankunft von jungen Wölfen aus den französisch-italienischen Alpen fortsetzen. Dies erfordert eine Anpassung der Behirtungsarbeit im Kanton Wiederbesiedlungsphasen Gemäss dem eidgenössischen Konzept, erfolgt die Wiederbesiedlung einer Region durch den Wolf in drei Phasen: Phase 1: Einwanderung von jungen Männchen; die Tiere ziehen vorerst umher; wo sie genug Nahrung vorfinden, werden sie stationär. Phase 2: Einwanderung von jungen Wölfinnen; die Paarbildung und Reproduktion finden meist in wildreichen, ruhigen Schutzgebieten statt. Phase 3: Flächige Ausbreitung, regelmässige Reproduktion und Populationszuwachs. In der Schweiz wurde die Paarbildung nicht nachgewiesen. Im Jahr 2010 befinden wir uns also in Phase 2 des eidgenössischen Konzepts. Direction des institutions, de l agriculture et des forêts DIAF Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD

2 Seite 2 von Biologie des Wolfs Wölfe sind soziallebende Tiere, die in Familienverbänden (Rudeln) organisiert sind, in denen eine klar definierte Hierarchie herrscht. Das ranghöchste Paar bestimmt die lebenswichtigen Aktivitäten des Rudels wie die Jagd, örtliche Verschiebungen und die Verteidigung des Reviers. Ein Rudel besteht aus mindestens zwei Tieren. Oft werden die Gründerindividuen, von den Jungen des laufenden Jahres und den Jungen des vergangenen Jahres begleitet; ein solches Rudel besteht dann aus 5 bis 6 Wölfen. Ein Rudel besitzt ein exklusives Revier, das gegen andere Wölfe verteidigt wird; das führt dazu, dass die Wolfsdichte in ihrem Gebiet tief bleibt. Der Wolf jagt bevorzugt Hirsche (seine Lieblingsbeute), Rehe, Gämsen und Wildschweine (besonders Frischlinge) und seine Präsenz kann jene des Fuchses reduzieren. Der Wolf kann auch Nutztiere angreifen, grundsätzlich Schafe und Ziegen, wobei man sich gegen solche Übergriffe schützen kann. Die aktuellen Bewirtschaftungsformen sind im Anhang 4 zusammengefasst. Der Wolf kann bei einem Angriff auf Kleinvieh auch mehrere Tiere auf einmal töten, ohne sie alle zu fressen. 2. Rahmenbedingungen 2.1. Gesetzliche Grundlagen Der Wolf geniesst einen strengen gesetzlichen Schutz durch die Berner Konvention 1 und das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel Managementplan für den Wolf in der Schweiz Das vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) erarbeitete Konzept Wolf schafft die Rahmenbedingungen, um die Probleme zu minimieren, welche zwischen den Menschen mit ihren Aktivitäten und Bedürfnissen und der Anwesenheit von Wölfen entstehen können, und berücksichtigt die gesetzlichen Bestimmungen. Dieses Konzept muss unzumutbare Einschränkungen in der Nutztierhaltung aufgrund der Anwesenheit von Wölfen verhindern. Es enthält Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Verhütung und die Ermittlung von Schäden sowie die Entschädigung derselben. Das nationale Konzept unterteilt die Schweiz in acht grosse Kompartimente, in denen beim Auftreten von Wölfen eine interkantonale Kommission gebildet wird, die das Monitoring der Wölfe, die Anwendung der Schutzmassnahmen und die Statistik der Schäden (für die Erteilung von Abschussbewilligungen) koordiniert. Der Kanton Freiburg bildet zusammen mit den Kantonen Bern und Waadt das Kompartiment VI Organisation Das BAFU begleitet und überwacht die Umsetzung des Konzeptes Wolf durch die Kantone. Die Kantone sorgen für die Information des BAFU, insbesondere der KORA (zuständig für das nationale Monitoring) und der für den Herdenschutz zuständigen Stelle (AGRIDEA) bei Schäden durch Wölfe oder anderen Anzeichen für deren Präsenz. Die Kantone informieren über die Situation des Wolfes, beziehen die lokalen Behörden in die Problematik ein und berücksichtigen den Einfluss des Wolfs bei der jagdlichen und forstlichen Planung sowie bei der Erhaltung der einheimischen Artenvielfalt. 1 Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (SR 0.455) 2 Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Art. 1, 5, 7 und 12 JSG);

3 Seite 3 von Bestimmungen für die Umsetzung des Konzepts 3.1. Schutz und Ausbreitung des Wolfs In der Berner Konvention ist der Wolf als streng geschützte Tierarten aufgeführt. Im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ist der Wolf als einheimische Art geschützt. Beide Texte sehen jedoch vor, dass Eingriffe in den Wolfsbestand unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind Schutzmassnahmen für Nutztiere Der Bund und der Kanton schaffen die Voraussetzungen zur Verhütung von Schäden, die Wölfe an Nutztieren anrichten. In Gebieten mit Wölfen werden die Alpbewirtschafter eingeladen, Schutzmassnahmen zu ergreifen. Diese Massnahmen sind nach Artikel 10 Abs. 4 JSV vom BAFU subventioniert (s. Anhang 2). Im Kanton Freiburg wurde ein Präventionsperimeter (s. Anhang 3) von der Koordinationsgruppe Wolf festgelegt; dieser wird je nach Auftreten des Wolfes und dem allfälligen Risiko für die Nutztiere erweitert. Die Schutzmassnahmen werden von der für Herdenschutz zuständigen Person (AGRIDEA), dem betroffenen Züchter und aufgrund der Möglichkeiten im Gebiet definiert. Die derzeit effizientesten Schutzmassnahmen sind die Behirtung, der Einsatz von Herdenschutzhunden sowie elektrische Zäune mit einer Höhe von 120 cm. Während der Sömmerungsperiode sind die Schutzhunde die meistgewählte Lösung. Die Hunde schützen die kleinen, homogenen Herden sehr effizient (<30 NS). Für grosse Herden (>60 NS), ist eine Behirtung wirtschaftlich möglich. Die Herden mittlerer Grösse (zwischen 30 und 60 NS) sind am schwierigsten zu schützen (Abb. 1 in rot). Nur Hunde Hunde und Hirte guter Schutz erschwerter Schutz 60 NS Herdengrösse Abb.1 3 Artikel 9 der Berner Konvention und Artikel 12 Abs. 2 JSG)

4 Seite 4 von Vom Wolf verursachte Schäden Vorgehen bei einem vermuteten Wolfsangriff Entschädigung Die Schäden an Nutztieren durch Wölfe werden nach Artikel 10 Absatz 1 3 JSV entschädigt. Die Entschädigung wird zu 80 % vom Bund und zu 20 % vom Kanton getragen. Eine Entschädigung erfolgt nur gegen Vorweisung des getöteten Nutztieres. Nicht wiedergefundene Tiere werden nicht entschädigt. Die Entschädigungshöhe wird gemäss den Einschätztabellen der nationalen Zuchtverbände bestimmt Prävention vor Intervention Der Kanton Freiburg handelt gemäss dem Grundsatz «Prävention vor Intervention» und fördert den Herdenschutz, um Verluste an Nutztieren zu vermeiden. Erst wenn der Herdenschutz flächig umgesetzt ist, kann der Kantonn die interkantonale Kommission und das BAFU konsultieren, um eine Abschussbewilligung für Wölfe, die erhebliche Schäden an Nutztieren anrichten, zu beantragen und so weitere Schäden zu vermeiden (Art. 12 Abs. 2 JSG) Kriterien für eine Abschussbewilligung Im Präventionsperimeter werden alle getöteten Nutztiere gezählt, die als Wolfsrisse identifiziert wurden, sofern die betroffenenn Tiere zu einer Herde gehören, die als geschützt gilt (s. Punkt 4.3).

5 Seite 5 von 10 Ausserhalb des Präventionsperimeters werden die Nutztiere, die als Wolfsrisse identifiziert wurden, aufgrund der Beurteilung der ergriffenen Schutzmassnahmen, dem Schadenspotential des Wolfes und der Situation der Wolfspopulation im betreffenden Kompartiment gezählt oder nicht. 4. Herdenschutz 4.1. Allgemeines Ein Zusammenleben von Wolf und Mensch kann langfristig nur in Betracht gezogen werden, wenn die Herdenschutzmassnahmen umgesetzt worden sind. Die Lösung besteht daher darin, die Anstrengungen der Schafhalter zu unterstützen, sie zu beraten (unterstützt durch AGRIDEA) und die getroffenen Massnahmen zu kontrollieren. Die ergriffenen Schutzmassnahmen können die Verluste nicht gänzlich verhindern, sie können das Risiko eines Angriffs jedoch stark einschränken und die Zahl der Tiere, die bei einen Angriff getötet werden, auf ein tragbares Niveau senken Erweiterung des Präventionsperimeters Um einen besseren Schutz zu erreichen, hat die Koordinationsgruppe einen Präventionsperimeter (Herdenschutzzone) bestimmt (Anhang 3), der je nach Auftreten des Wolfes erweitert wird. Diese Erweiterung muss von der interkantonalen Kommission genehmigt werden. Die Alpverantwortlichen im Präventionsperimeter werden zu einer Besprechung eingeladen, an der die Schutzmassnahmen die möglich und sinnvoll sind besprochen werden (Erstbesprechung, Grundsätze und Ergebnisse vgl. Anhang 5) Geschützte Herden Alpen, die sich im erweiterten Präventionsperimeter befinden und für die die möglichen und sinnvollen Schutzmassnahmen ergriffen worden sind, werden als geschützt betrachtet. Wenn die für die Alp verantwortliche Person der Einladung zur Erstbesprechung nicht genutzt hat oder wenn die besprochenen und beschlossenen Massnahmen nicht vollständig umgesetzt worden sind, wird die Alp als nicht geschützt betrachtet. 5. Information Es wird vereinbart, dass der Präsident Mediensprecher der Koordinationsgruppe Wolf ist. Die Gruppe informiert aktiv durch ihren Präsidenten. Die Mitglieder der Koordinationsgruppe geben die Informationen an ihre Organisation/ Dienststelle weiter. Im Amtsblatt wird eine Information zu möglichen Schutzmassnahmen für Ganzjahresbetriebe veröffentlicht. 6. Inkrafttreten Das Konzept wird durch vorliegende Unterzeichnung beschlossen und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Es wird wenn nötig überprüft und aufgrund neuer Erkenntnisse und Erfahrungen angepasst. Walter Schwab Amtsvorsteher Maurice Ropraz Präsident der Koordinationsgruppe Wolf

6 Seite 6 von 10 Anhang 1 Koordinationsgruppe Wolf Freiburg Die Umsetzung des nationalen Wolfskonzepts wird von der kantonalen Koordinationsgruppe Wolf betreut. Diese Koordinationsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden betroffenen Organisationen und Dienststellen zusammen. Organisation/Dienststelle Vertreter/in Telefon, und Adresse Präsident der Gruppe Maurice Ropraz ; roprazm@fr.ch; Château, CP 192, 1630 Bulle Bundesamt für Umwelt, Abteilung Artenmanagement Caroline Nienhuis ; caroline.nienhuis@bafu.admin.ch; OFEV, 3003 Bern Freiburgischer Bauernverband Henri Buchs ou ; henri.remi.buchs@bluewin.ch; La Maigrauge, 1654 Cerniat WWF Freiburg Nicole Camponovo ; Nicole.Camponovo@wwf.ch Rte de la Fonderie 8c, 1700 Freiburg Amt für Landwirtschaft Jean-Marie Currat ; curratjm@fr.ch; Rte Jo Siffert 36, CP, 1762 Givisiez Freiburgischer Alpwirtschaftlicher Verein Philippe Dupasquier oder ; pauline_dupasquier@hotmail.ch Rte de la Gîte 13, 1635 La Tour-de-Trême Amt für Wald, Wild und Fischerei Sektorchef Roman Eyholzer ; eyholzerr@fr.ch; Rte du Mont Carmel 1, 1762 Givisiez Freiburger Jägerverband Bertrand Fragnière oder ; catherine.perritaz@blu .ch L Etruaz, 1645 Le Bry Landwirtschaftliches Institut Grangeneuve, Pflanzenbaugruppe Céline Magnin ; Celine.VialMagnin@fr.ch; Rte de Grangeneuve 31, 1725 Posieux Freiburgischer Schaf- und Ziegenzuchtverband Antoine Menoud ; ac.menoud@bluewin.ch; Rte du Rontet 27, 1625 Sâles AGRIDEA Daniel Mettler ou ; daniel.mettler@agridea.ch; Amt für Wald, Wild und Fischerei Wildhüter Michel Pharisa oder Erich Peissard Av. des Jordils 1, CP 128, 1000 Lausanne ; pharisam@fr.ch; ; PeissardEr@fr.ch; Rte du Mont Carmel 1, 1762 Givisiez Pro Natura Juliette Pont ; juliettepont@gmail.com Rte de la Fonderie 8C, 1705 Freiburg Schweizer Schafzuchtverband German Schmutz ; office@pro-inel.ch; 3212 Kleingurmels Amt für Wald, Wild und Fischerei Amtsvorsteher Walter Schwab ; schwabw@fr.ch; Rte du Mont Carmel 1, 1762 Givisiez KORA Jean-Marc Weber ; jmweber@bluewin.ch; Rue des Sablons 30, 2000 Neuchâtel Herdenschutz Ueli Pfister oder Jean-Pierre Vittoni ; ueli.pfister@gmx.ch; Bärried, 3088 Rüeggisberg oder jp.vittoni@bluewin.ch Chalet le Petit-Ranch, 1866 La Forclaz

7 Seite 7 von 10 Anhang 2 Vom BAFU gemäss dem Konzept Wolf ( ) für die Herdenschutzmassnahmen gewährte Beiträge Präventionsmassnahme Präventionsperimeter I Präventionsperimeter II Herdenschutzhunde Unterstützungsbeiträge für max. 3 Herdenschutzhunde/Bewirtschafter: Einmalige Starthilfe für den Kauf: Fr /Hund. Pauschale: Fr /Hund/Jahr für Unterhaltskosten. Pauschale: Betreuungspauschale von Fr bis Fr für unbehirtete Alpen. Vertrag nach drei Jahren zu überprüfen. Zäune Unterstützung für Zaunmaterial als Starthilfe im ersten Jahr. Nachtpferche bei ständiger Behirtung. Verschiedene Massnahmen Elektrifizierung von LN-Flächen. Futterentschädigung von max. Fr für Alpen mit weniger al 30 NS grundsätzlich im ersten Schadensjahr im Falle eine Entalpung. Unterstützungsbeitrag von Fr pro nachgewiesenem Wolfsangriff auf Alpen mit allen geeigneten Schutzmassnahmen. Rückerstattung der Transportkosten von Tierkadavern bei mehr als 10 toten Tieren durch einen Wolfsangriff. Unterstützungsbeiträge für max. 3 Herdenschutzhunde/Bewirtschafter: Pauschale: Fr /Hund/Jahr für Unterhaltskosten. Maximale Vertragsdauer von drei Jahren. Keine Unterstützungsbeiträge. Keine Unterstützungsbeiträge. Präventionsperimeter: Die Präventionsperimeter werden aufgrund der aktuellen Raubtierpräsenz definiert. Präventionsperimeter I: Gebiete mit nachgewiesener, andauernder Wolfspräsenz sowie Gebiete, in denen regelmässig Schäden durch Luchse nachgewiesen werden. Eine andauernde Wolfspräsenz bedeutet, dass es mehrere Schadenereignisse oder andere Wolfsnachweise (Wildtierrisse, DNA- Analysen, Analysen von Kot usw.) innerhalb von vier Monaten gegeben hat. Präventionsperimeter II: An einen Präventionsperimeter I angrenzende Gebiete und Gebiete, wo Schäden von durchziehenden Wölfen verursacht wurden sowie Gebiete, wo es zwar Hinweise auf Wolfspräsenz gibt (vertrauenswürdige Sichtbeobachtungen) aber diese noch nicht sicher festgestellt werden konnten.

8 Seite 8 von 10 Anhang 3 Präventionsperimeter für den Herdenschutz (Herdenschutzzone 2011)

9 Seite 9 von 10 Anhang 4 Statistiken der Schaf- und Ziegenzucht im Kanton für das Jahr '430 Schafe und Ziegen wurden im Jahr 2010 im Kanton Freiburg erfasst, davon wurde rund ein Drittel (7'306) gesömmert. Ganzjahresbetriebe Sömmerungsbetriebe Schafe Ziegen Total Kleinvieh Bewirtschafter / Die grosse Mehrheit der 40 berücksichtigten Schafherden (Herdengrösse mind. 20 Tiere) im Kanton sind kleine Herden mit 20 bis 100 Tieren. Bei dieser Herdengrösse wird meist die Umtriebsweide, gefolgt von der Standweide gewählt. Nur drei grosse Herden (300 Tiere und mehr) werden ständig behirtet.?&*@a#"$a"@ '&B@A$C D")$%&"& EF&%$"D'#"$A" 0 / wurden im Kanton 40 Schafherden mit mehr als 20 Tieren gesömmert. 16 (40%) dieser Herden wurden wurden im Präventionsperimeter gesömmert Mit der Erweiterung von 2011 werden neu 28 (=60%) der Schafe im Präventionsperimeter gesömmert.,,!"#$%&'()*+&"%% 34!"#$%&'()*+&"% >9G HIJ K >7 89:; ;>= LMN = 7O >9MP >L>9 <= = >9G HIJ K >7 89:; ;>= LMN = 7O >9MP >L>9

10 \ ] ] \ b _ a ]`` Amt für Wald, Wild und Fischerei WaldA Seite 10 von 10 Anhang 5 Erstbesprechung : Grundsatz Die Alpbewirtschafter, die sich im erweiterten Präventionsperimeter des Kantons befinden, werden von der zuständigen Behörde dazu eingeladen, die möglichen Schutzmassnahmen festzulegen. Diese werden zusammen mit dem Kompetenzzentrum Nordwestalpen festgelegt. Kontakt: Ueli Pfister, Bärried, 3088 Rüeggisberg; ; ueli.pfister@gmx.ch *+,./0123 * ) Nein &' Ja & & HCDF BCDEF CDE G HCDF BCDEF IFJDF EFK O PKQ FNRSTMQ FDFD LMNNDM MSU FD FKQ KJVVFD \[[ZX W YX ] _ ^ (!"#$!% 899 :;% : <%$ =%$!>? 16 Alpen befanden sich 2010 im Präventionsperimeter; auf 10 dieser Alpen reagierten die Eigentümer auf die Einladung zu einer Erstbesprechung. Auf 5 dieser 10 Alpen wurden daraufhin Herdenschutzmassnahmen ergriffen: Zäune (1), Hunde (3), Hunde und Zaun (1). Die übrigen 5 Alpbetriebe haben für 2010 keine Massnahmen ergriffen; die vorgeschlagenen Massnahmen waren: Zaun (1), Hunde (2), Herdenzusammenlegung und Behirtung (2).

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