Die Institutionen der Qualitätssicherung in Deutschland Bilanz und Ausblick im Kontext Telemedizin

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1 Die Institutionen der Qualitätssicherung in Deutschland Bilanz und Ausblick im Kontext Telemedizin 1. Nationaler Fachkongress Telemedizin PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Abt. Fachberatung Medizin Gemeinsamer Bundesausschuss Berlin,

2 Aufgaben des G-BA gesetzlicher Auftrag in SGB V: Konkretisierung des Leistungskatalogs - Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten ( 12) - beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien ( 92) umfangreiche Aufgaben in der QS problematisches Verhältnis vertragsärztlich / stationär VerfO und GO als wesentliche Arbeitsgrundlagen 2

3 Ausschüsse des G-BA / Zuständigkeiten 3

4 Ansätze für QS im G-BA Qualitätsmanagement (intern) vertragsärztlich, vertragszahnärztlich, stationär Qualitätssicherung (extern) vorwiegend extern vergleichend zwischen Leistungserbringern, Qualitätsindikatoren, QS- Kommissionen, strukturierter Dialog, Audit & Feedback weitere Vereinbarungen u.a. Strukturqualität, Mindestmengen, Qualitätsberichte Sektorenübergreifende Qualitätssicherung Akkreditierung von DMP (Bundesversicherungsamt) mit Evaluation / Qualitätsindikatoren, QI-Entwicklung für 4 Leistungsbereiche 4

5 1. Internes Qualitätsmanagement 1. Richtlinie einrichtungsinternes QM vertragszahnärztlich 2. Richtlinie zum internen QM vertragsärztlich 3. Vereinbarung zum internen QM stationär 5

6 Bsp. QM vertragsärztliche Versorgung Ziel: kontinuierliche Sicherung und Verbesserung der Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung hinsichtlich Mitarbeiterzufriedenheit ( Arbeitszufriedenheit ); Vermeidung von Problemen durch transparente Verfahrensabläufe; Objektivierung und Messung von Ergebnissen der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung Maßnahmen: vollständige Einführung innerhalb von 4 Jahren in allen Praxen; Einrichtung einer QM-Kommission bei KV und Bericht durch KBV an den G-BA (jeweils bis 30.6.*); Stichprobenprüfung; nach Evaluation Akkreditierung von QM-Systemen und Notwendigkeit von Sanktionen für Vertragsärzte *[erstmals 2011] 6

7 2.1 externe vergleichende Qualitätssicherung Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung stationär (insgesamt 26 Leistungsbereiche) Ambulant erworbene Pneumonie Herzchirurgische Operationen Allgemein-chirurgische Operationen: Cholezystektomie, Karotis- Rekonstruktion Unfall und Orthopädische Operationen: Knie- und Hüftendoprothesen sowie Frakturen Kardiologische Verfahren: Herzschrittmacher, PCI Gynäkologische Operationen Geburtshilfe Mammachirurgie Transplantationen: Herz, Leber, Niere, Pankreas Dekubitusprophylaxe 7

8 2.2 Qualitätsbeurteilung und prüfung (vertragsärztlich) 1.Richtlinie zur Qualitätsbeurteilung und - prüfung Beschluss zur Arthroskopie Qualitätsbeurteilung in der radiologischen Diagnostik 3.Qualitätsbeurteilung für die Kernspintomographie 4. Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse 8

9 3. Sektorenübergreifende Qualitätssicherung Einführung einer sektoren- und einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in 137 SGB V Richtlinien sind sektorenübergreifend zu erlassen, es sei denn, die Qualität kann nur durch sektorenbezogene Regelungen gesichert werden Dokumentation indikationsbezogener Behandlungsverläufe nur sektorenübergreifend möglich es resultierte die QESÜ-Richtlinie bzw. RL Nr. 13 9

10 3.1 Ziel der QESÜ-RL Etablierung eines sektorenübergreifenden Ansatzes Ermöglichung von Längsschnittbetrachtungen Umfassende Einbeziehung aller Patienten Zentrale Datenerfassung und dezentrale Durchführung der Verfahren Vorrang der Qualitätsförderung 10

11 3.2 Inhalt der QESÜ-RL Sektorengleiche Verfahren Erbringung der gleichen medizinischen Leistung erfolgt in unterschiedlichen Sektoren Sektorenüberschreitende Verfahren Maßgeblicher Anteil zweier Sektoren am Behandlungsergebnis Sektorenüberschreitende follow-up-verfahren Überprüfung der Ergebnisqualität einer in einem Sektor erbrachten Leistung durch die Messung in einem anderen Sektor 11

12 Zuständige Stellen für die Bewertung der QS- Daten: Bei länderbezogenen Verfahren: LAGen - Gesamtverantwortung für die Durchführung der QS- Maßnahmen - Delegation der einzelnen QS-Maßnahmen an die Kven / KZVen / LQSen bzw. LKGen Bei bundesbezogenen Verfahren: Institution nach 137a SGB V (AQUA-Institut) - Gesamtverantwortung für die Durchführung der QS- Maßnahmen - Durchführung der einzelnen QS-Maßnahmen unter Beteiligung der Kven / KZVen / LQSen bzw. LKGen 12

13 3.3 Maßnahmen nach QESÜ-RL Stufe 1: bei Auffälligkeiten Teilnahme an Fortbildungen, Fachgesprächen, Kolloquien, Qualitätszirkeln Implementierung von Behandlungspfaden Durchführung von Audits und Peer Reviews Implementierung von Handlungsempfehlungen anhand von Leitlinien Stufe 2: bei nachweislich schweren Misständen Vergütungsabschläge / Entziehung der Abrechnungsmöglichkeit der jeweiligen Leistung 13

14 Beauftragung von Verfahren bei AQUA 2009 Perkutane Koronarintervention (PCI) Katarakt Konisation 2010 Kolorektales Karzinom Arthroskopie Endoprothesen Follow-up in der ext. stat. QS 2011 Verfahren zur Themenfindung und Priorisierung Nosokomiale Infektionen Mindestens 2 weitere Verfahren 14

15 Perspektiven der QS im G-BA Verknüpfung der QS über Sektorengrenzen hinweg Follow-Up / Längsschnittuntersuchungen Aufbau effektiver Strukturen zur Primärdatenerhebung im ambulanten Sektor Verknüpfung der verschiedenen Instrumente untereinander (Stichprobenprüfung QM QS) Berücksichtigung flexibler Versorgungsstrukturen (Selektivverträge, regionale Unterschiede, Patienten- Subgruppen) Evaluation und Versorgungsforschung 15

16 Unterstützung durch Institute Institution nach 137a SGB V (stationäre und ambulante QS seit 2010): Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) (leitlinienorientierte DMP- Aktualisierungen, Priorisierung/ Themenauswahl): Datenanalyst für QS-Verfahren Dialyse (MNC GmbH Münster) 16

17 Zuständigkeit des G-BA für Telemedizin 1. Anerkennung als neue Behandlungsmethode: Voraussetzung ist ein Beratungsantrag Beschreibung als abgegrenzte Methode Nutzennachweis als Voraussetzung für Anerkennung (ambulant) - zusätzlichen Nutzen durch die Datensammlung und die Bidirektionalität bzw. der datengetriggerten Intervention aufzeigen - ggf. Nutzen durch Vorverlegung des Interventionszeitpunkts analog zu Screeningverfahren: lead-time bias oder echte Verzögerung des Fortschreitens der Erkrankung 17

18 Zuständigkeit des G-BA für Telemedizin 2. QS-Maßnahmen können auch separat vereinbart werden Anerkennung als neue Methode nicht zwingend erforderlich (Bsp. Herzkatheter) G-BA-Regelung unabhängig von Hersteller zahlreiche Möglichkeiten für struktur-, prozessund ergebnisbezogene QS außerhalb G-BA: Regelung der BMV-Partner nach 135 Abs. SGB V (überwiegend struktur- und prozessbezogen, fachliche & technische Anforderungen) 18

19 Ansatzpunkte für QS bei Telemonitoring technische Qualität sicher stellen Struktur- und Prozessqualität, z.b. - Anforderungen an Geräte, Datenübertragung usw. - Anforderungen an Auswertung der Daten (personelle Qualifikation) - Anforderungen an Kommunikationskette Behandlungsqualität sicher stellen Verknüpfung mit leitlinienorientierter Versorgung 19

20 Prozessqualität Zusammenfassung Ergebnisqualität technische Qualität Behandlungsqualität Quelle: 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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