Angebot zur Beteiligung am "Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg"
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- Alexander Brandt
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1 International Suppliers Center ISC vom April 2018 im Rahmen der ILA Berlin Air Show 2016 vom April und Angebot zur Beteiligung am "Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg" Baden Württemberg International Forum Luft- und Raumfahrt Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg e.v. Willi-Bleicher-Straße 19 Gerhard-Koch-Str Stuttgart Ostfildern Katja Ernst Benno Speer Tel.: Tel.: Fax: Fax:
2 2 International Suppliers Center Weil die Welt der Zulieferindustrie ihre eigenen Regeln hat, hat die ILA Berlin Air Show mit dem International Suppliers Center ISC ein exklusives Forum für Zulieferer und deren Kunden, geschaffen. Das International Suppliers Center ISC versteht sich als Messe in der Messe und bietet eine speziell auf die Belange der Zulieferindustrie des Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsmarktes zugeschnittene Plattform für Information, Kommunikation und Networking. Das ISC ist ausschließlich an den drei Fachbesuchertagen der ILA geöffnet. Die Zulieferer der Aerospace Supply Chain benötigen heute mehr als zuvor eine Business- Plattform, die ihnen den globalen Markt erschließt. Das International Suppliers Center (ISC) fungiert als Marktplatz für die Zulieferindustrie aller Produktsparten des Aerospace Marktes. Alle Aussteller profitieren dort, anders als bei jeder vergleichbaren Zuliefermesse, von der Einbindung in die ILA Berlin Air Show, einer der weltweit größten Aerospace-Messen. Integraler Bestandteil sind die - exklusiv für die ISC-Aussteller organisierten - kostenlosen International Buyers Days. An diesen Tagen finden bereits im Vorfeld verabredete B2B-Gespräche mit Experten aus den Bereichen Einkauf und Entwicklung renommierter OEMs und 1st Tier Suppliers statt. Das ISC findet wieder in einer der festen Messehallen statt: Halle 6 (wie 2016). Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg 1. Konzept Der Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg ist ein Angebot an baden-württembergische Unternehmen, Cluster und Netzwerke, Regionen und Kommunen sowie weitere interessierte Institutionen zur Teilnahme am ISC Diese Messebeteiligung wird von Baden-Württemberg International und dem Forum Luft- und Raumfahrt Baden-Württemberg e.v. organisiert und betreut. Während der Messe finden Veranstaltungen wie bspw. Besuche von befreundeten Netzwerken der Luft- und Raumfahrt sowie gegebenen Falls Empfänge (mit politischer Begleitung) statt. 2. Zielsetzung Präsentation von Produkten und Dienstleistungen baden-württembergischer Unternehmen Präsentation der Kompetenzen und Dienstleistungen baden-württembergischer Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen Präsentation der Kompetenzen und Dienstleistungen baden-württembergischer Cluster der Luft- und Raumfahrt Standortmarketing für den Wirtschafts- und Technologiestandort Baden-Württemberg 3. Leistungsspektrum des Basis-Konzepts (Full-Service Konzept auf dem Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg) Als Aussteller des Gemeinschaftsstandes Baden-Württemberg genießen Sie folgende Vorteile: Sie stellen unter eigenem Namen aus und genießen alle Rechte eines offiziellen Ausstellers auf der Messeveranstaltung.
3 3 Sie profitieren von der höheren Aufmerksamkeit durch die Standgröße. Wir reduzieren Ihren organisatorischen Aufwand auf ein Minimum; Sie können sich auf Ihre Produkt- und Leistungspräsentation und Ihre Kunden konzentrieren. 4. Leistungen im Detail 2018 bieten wir innerhalb des Gemeinschaftsstandes Standard-Stände und Premium-Stände an. Im Folgenden sind Leistungen sowie Preise beschrieben. Standard-Stand Leistungen in Bezug auf Standfläche und Standbau: Anmietung der Standfläche beim Veranstalter, inkl. Marketing- und AUMA-Beitrag Kompletter Standbau, inkl. Auf- und Abbau 9 m² Standfläche einschließlich Counter, Prospektständer, Beleuchtung, Papierkorb und Barhocker Infrastruktur (Schließfach, offene Lagerregale, Küche und Aufenthaltsraum) Besprechungstische für Kundengespräche zur gemeinschaftlichen Nutzung Elektroanschluss (2 Steckdosen), sowie zentraler Wasseranschluss Betreuung während der Messe inkl. Grundverpflegung und Getränke Bewirtungsservice Standreinigung Standbewachung (18.00 h bis h des Folgetages, Tag vor Messebeginn ab h) 2 Ausstellerausweise Beschriftung mit Logo 3 Folien in der Gemeinschaftspräsentation, welche über den Monitor im Gemeinschaftsbereich läuft (Anzeigedauer je 5 Sekunden) Optionale Leistungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden: Vitrine zur Präsentation der Exponate Zusätzliche Beleuchtung Posterdruck etc. Teilnahme an den Werbemaßnahmen Ausstellerflyer Onlinewerbung im Standortmarketingauftritt des Landes und auf Teilnahme an der Pressearbeit vor, während und nach der Messe Anmietung eines Pressefachs Erstellung einer Pressemitteilung des Gemeinschaftsstandes Erstellung einer Gesamtpressemappe Gezielte Streuung an Journalisten, Medien und Multiplikatoren Ihre Investition in einen erfolgreichen Messeauftritt: Euro netto
4 Premium-Stand 4 Unser Premiumstand umfasst auf einer Standgröße von 18 m² alle Leistungen des Standardstandes. Zusätzlich sind Sie an einem der begehrten Eckplätze platziert und erhalten digitale Drucke auf Ihren beiden Rückwandelementen inklusive. Ihre Investition in einen erfolgreichen Messeauftritt: Euro netto Sollten keine Eckplätze mehr verfügbar sein unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die Plätze werden nach dem first-come, first-served-prinzip vergeben. 5. Standkonzept Das Standkonzept orientiert sich am Auftritt von Teilnahmebedingungen und Anmeldeformular Siehe Anlage
5 Verbindliche Anmeldung für die Messebeteiligung am ISC in Berlin Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg vom April 2018 Anmeldung bitte als Scan an oder per Fax an Wir melden uns rechtsverbindlich für ein komplettes Messepaket an. ABSENDER Firma: Geschäftsführer: Straße: PLZ, Ort: Telefon/Fax: Internet: Ansprechpartner: Telefon/Fax: Messepaket 9 m² Standard-Stand EURO 7.300,00 zzgl. MwSt. Messepaket 18 m² Premium-Stand EURO ,00 zzgl. MwSt. Wir wünschen die Anmietung einer größeren Standfläche mit Bitte lassen Sie uns ein separates Angebot zukommen. m² (in 9 m² Schritten). Anmeldeschluss 27. Oktober 2017 Ort/Datum: Stempel und Unterschrift: (mit der Unterschrift erkennen wir die Teilnahmebedingungen von Baden-Württemberg International an). Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutz-Richtlinien bis auf Widerruf elektronisch verarbeitet und gespeichert werden sowie zur Unterbreitung von Angeboten der Wirtschaftsförderung des Landes Baden-Württemberg genutzt werden können. Baden Württemberg International Forum Luft- und Raumfahrt bw-i Baden-Württemberg e.v. Katja Ernst Benno Speer Tel.: Tel.: Fax: Fax: katja.ernst@bw-i.de speer@lrbw.de
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Baden-Württemberg International für Messebeteiligungen Baden-Württembergischer Unternehmen 1 Veranstalter Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh 2 Die Maßnahmen werden durchgeführt, wenn ein ausreichendes Interesse der baden-württembergischen Unternehmen vorliegt. 3 Anmeldeberechtigung Anmeldeberechtigt zur Teilnahme an den Maßnahmen sind Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie deren Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern und nach näherer Maßgabe der Besonderen Teilnahmebedingungen". 4 Anmeldung und Zulassung 4.1 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei Baden-Württemberg International bzw. deren Beauftragter unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt. 4.2 Der Eingang der Anmeldung wird von Baden-Württemberg International schriftlich bestätigt. Die Anmeldung und die Bestätigung ihres Eingangs begründen noch keinen Anspruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe und Lage des Standes. Insbesondere kann Baden-Württemberg International sowie die beauftragte Durchführungsgesellschaft nach Abstimmung mit den Veranstaltern der Beteiligung Reduzierung der angemeldeten Fläche vornehmen, wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche überzeichnet ist. 4.3 Der Anmelder wird zugelassen - nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche und - sofern er die in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt und - sofern sein Ausstellungsgut dem Gesamtrahmen und der - Konzeption des Gemeinschaftsstandes entspricht. 4.4 Unternehmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden. 4.5 Mit der Übersendung der Zulassung ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller geschlossen. Nach der Zulassung wird ein Plan übersandt, aus dem Lage und Maße des Standes ersichtlich sind. Für etwaige Maßdifferenzen und sich daraus ergebende geringfügige Unterschiede zwischen Plan- und Istgröße des Standes ist Baden-Württemberg International nicht haftbar. 4.6 Sollte der Veranstalter gezwungen sein, nach Zulassung einzelne Stände oder Ein-, Um- und Ausgänge verlegen oder verändern zu müssen, so können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden. 4.7 Nach Zulassung durch den Veranstalter bleiben die Anmeldung und die Verpflichtung zur Zahlung des Beteiligungsbeitrages rechtsverbindlich, auch wenn z. B. Einfuhrwünsche des Ausstellers nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der dafür zuständigen Stelle entsprochen wird, das Ausstellungsgut nicht rechtzeitig (z. B. durch Verlust oder Transportverzögerung) oder überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft. 4.8 Über Stände, die vom Aussteller oder seinen Beauftragten nicht rechtzeitig, d.h. i.d.r. ein Tag vor Beginn der Veranstaltung übernommen sind, kann anderweitig verfügt werden, ohne dass der Aussteller über die in Nr. 7 enthaltenen Rechte hinaus Ansprüche stellen kann. 4.9 Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen bzw. zurückzunehmen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. 5 Unteraussteller 5.1 Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Vertragspartner überlassen. Dieser ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Veranstalter berechtigt, die von ihm vorher zu benennenden Unterausstellerfirmen in seinen Stand aufzunehmen. Der Veranstalter erteilt die Einwilligung erst, wenn die in Betracht kommenden Unterausstellerfirmen schriftlich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und das Angebot anerkannt haben. Der Unteraussteller unterliegt denselben Bestimmungen wie der Hauptaussteller. 5.2 Der Hauptaussteller haftet für ein Verschulden seiner Unteraussteller und deren Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für Verrichtungsgehilfen. Hauptaussteller und Unteraussteller haften gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Der Beteiligungsbeitrag wird dem teilnehmenden Unternehmen durch Baden- Württemberg International in Rechnung gestellt. Er ist zu dem in den Besonderen Teilnahmebedingungen oder in Rundschreiben genannten Termin auf das angegebene Konto zu zahlen. Kommt das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach 247 BGB erhoben. 6.2 Baden-Württemberg International kann die Rechnungsstellung und den Einzug der Beteiligungsbeiträge an beauftragte Dienstleister übertragen. 6.3 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über die Standfläche zu verfügen. Sofern über die Standfläche anderweitig verfügt worden ist, gelten die Nr. 7.1, 7.3 und 7.5 entsprechend. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 7 Rücktritt 7.1 Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung des Vergleichs- und Konkursverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Aussteller Baden-Württemberg International unverzüglich zu unterrichten. 7.2 Bis zur Zulassung ist der Rücktritt durch den Anmelder möglich. 7.3 Nach der Zulassung ist - außer in den in Nr genannten Fällen - ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Verzichtet der Aussteller gleichwohl darauf, die ihm zugestellte Standfläche zu belegen, so hat er - den gesamten Beteiligungsbeitrag zu zahlen, sofern die Fläche von dem Veranstalter nicht anderweitig vermietet werden kann % des Beteiligungsbetrags, höchstens jedoch EUR 1.000,00 zu zahlen, sofern die Fläche vom Veranstalter anderweitig vermietet werden kann. Der Austausch von nicht belegten Flächen durch den Veranstalter zur Wahrung des Gesamtbildes entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. 7.4 Der Rücktritt des Ausstellers (Nr. 7.2) bzw. der Verzicht auf die zugeteilte Standfläche (Nr. 7.3) wird erst mit Eingang der Erklärung bei Baden-Württemberg International wirksam. 7.5 Alle nach den Nr. 7.1 bis 7.4 erforderlichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. 8 Versicherung und Haftpflicht 8.1 Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers. 8.2 Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände sowie am Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen. 8.3 Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personen- und Sach- oder sonstige Vermögensschäden. Sie haften insbesondere auch dann nicht für Beschädigungen der Exponate und deren Entwendung, wenn im Einzelfall die Dekoration übernommen wurde. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Bedienstete des Veranstalters bleibt hiervon unberührt. Der Aussteller stellt die Veranstalter der Beteiligung und die Durchführungsgesellschaft darüber hinaus mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen Regressansprüchen Dritter frei. 9 Rundschreiben Die Aussteller werden nach Zuteilung der Standflächen durch Rundschreiben über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinschaftsausstellung unterrichtet. Folgen, die durch Nichtbeachtung dieser Rundschreiben entstehen, hat ausschließlich der Aussteller selbst zu vertreten. 10 Vorbehalt 10.1 Vorschriften und Richtlinien des Landes Baden-Württemberg, die von diesen Teilnahmebedingungen abweichen oder zusätzliche Beschränkungen verursachen, haben jederzeit Vorrang. Die Veranstalter haften nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller daraus ergeben Die Veranstalter sind berechtigt, die Beteiligung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse eine solche Maßnahme erfordern. Der Aussteller hat im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Schadensersatz. Hat die Teilnahme infolge einer solchen Maßnahme für den Aussteller kein Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Im Falle einer Absage der Veranstaltung haftet Baden-Württemberg nicht für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller hieraus ergeben. Auf Verlangen der Veranstalter ist der Aussteller verpflichtet, einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten zu tragen. Die Höhe der von jedem Aussteller zu zahlenden Quote wird ach Anhörung der betroffenen Aussteller vom Veranstalter festgesetzt. 11 Schlussbestimmungen 11.1 Hat der Aussteller sonstige Dienstleistungsfirmen Aufträge für kostenpflichtige Leistungen außerhalb des allgemeinen Leistungsumfanges Baden-Württemberg International erteilt, so hat er die hiermit verursachten Kosten selbst zu tragen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand ist Stuttgart. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist ebenfalls Stuttgart, sofern nicht mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters eine andere Vereinbarung getroffen wird Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so gelten die übrigen gleichwohl. Diese sollen so ausgelegt werden, dass Sinn und Zweck des Vertrages erhalten bleiben Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. 12 Datenschutz Unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden die Baden-Württemberg International übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Bearbeitung bzw. Durchführung der Maßnahme an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet. Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh Willi-Bleicher-Str. 19, Stuttgart
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