DemografieTV FAQ. HBP - Grundsätze Beschäftigungsbedingungen, HBP. Vergütung und Sozialleistungen. Grundsätze Beschäftigungsbedingungen,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DemografieTV FAQ. HBP - Grundsätze Beschäftigungsbedingungen, HBP. Vergütung und Sozialleistungen. Grundsätze Beschäftigungsbedingungen,"

Transkript

1 HBP - Grundsätze Beschäftigungsbedingungen, Vergütung und Sozialleistungen DemografieTV FAQ Grundsätze Beschäftigungsbedingungen, Vergütung und Sozialleistungen HBP Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Ziel des DemografieTV Warum wurde im DemografieTV ein Verhaltenskodex vereinbart? Inwiefern sind die Regelungen des DemografieTV auch auf zugewiesene Beamte sinngemäß anwendbar? Ist der DemografieTV auch auf Lokführer anwendbar? 5 2 Gestaltung der Qualifizierung Wie erfolgt die Übernahme von Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung? Ist ein Übernahmeangebot immer im eigenen Betrieb bzw. Unternehmen zu unterbreiten? Wird bei einer Übernahme der Auszubildenden die Ausbildungszeit als Betriebszugehörigkeit anerkannt? Gibt es eine Probezeit bei der Übernahme von Auszubildenden? Gelten diese Übernahmebestimmungen auch für die Übernahme von Dual Studierenden? Was ist unter Ausbildung in Teilzeit zu verstehen? In welchen Ausbildungsberufen erfolgt die Ausbildung in Teilzeit? Gilt die Festlegung in Bezug auf die Regelausbildungsdauer von mind. 2,5 Jahren auch für die Qualifizierung von Fahrdienstleitern, Weichenwärtern im Rahmen der innerbetrieblichen Ausbildung? Wie sieht der neue Prozess zum Qualifizierungs- und Entwicklungsgespräch aus? 7 3 Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeit und Demografie Was ist das Demografiemodell? Was verbirgt sich hinter der besonderen Teilzeit im Alter? Welche Arbeitnehmergruppe hat Anspruch auf Teilnahme am Modell besondere Teilzeit im Alter? Wann liegt regelmäßige Nachtarbeit vor? Was muss der Arbeitnehmer tun, um an der besonderen Teilzeit im Alter teilnehmen zu können? Wann startet das Modell? Wie lange läuft das Startmodell besondere Teilzeit im Alter? Welchen Entgeltanspruch hat der Arbeitnehmer bei der besonderen Teilzeit im Alter? Für welche Arbeitszeitreduzierung wird eine Aufstockung des Entgelts gezahlt? Was sind Regenerationsschichten? Wie kann die Arbeitszeitreduzierung in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden? Kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilnahme am Modell ablehnen? Verändert sich der Urlaubsanspruch bei Inanspruchnahme der "besonderen Teilzeit im Alter? 9 FAQ - DemografieTV 2

3 3.14 Sind die arbeitszeitbezogenen Voraussetzungen (Wechselschicht, regelmäßiger Nachtarbeit, Rufbereitschaft oder eine Tätigkeit, die von Nachtarbeit geprägt ist) für die Inanspruchnahme der "besonderen Teilzeit im Alter" jeweils für sich als eine Voraussetzung zu betrachten oder sind diese kumulativ zu verstehen? Können auch Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit bereits auf Teilzeit abgesenkt haben, am Modell besondere Teilzeit im Alter teilnehmen? Wie werden Regenerationsschichten bewertet, wenn der Arbeitnehmer für den Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt? Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Anspruch auf 45 Regenerationsschichten? Werden die Ansprüche bei unterjährigem Beginn oder Ende des Modells besondere Teilzeit im Alter gezwölftelt? Kann das Modell der besonderen Teilzeit im Alter auch mit einer Freistellung aus bereits erspartem Langzeitkonto kombiniert werden? Wann wird das Sabbatical für tarifliche Arbeitnehmer eingeführt? 11 4 Arbeitszeitgestaltung Individuelle Arbeitszeit Was verbirgt sich hinter dem Modell Blockfreizeit? 11 5 Arbeitszeitgestaltung Ausgestaltung der Betriebspartner Warum werden die Aufgaben der Betriebspartner im DemografieTV so betont? Was ist konkret die Aufgabe der Betriebspartner? Können betriebliche Arbeitszeitprojekte die Betriebspartner bei ihrer Aufgabe unterstützen? Unter welchen Rahmenbedingungen können die Betriebspartner von tarifvertraglichen Verteilungsregelungen abweichen? Ist weiterhin eine kollektive Arbeitszeitabsenkungen zur Beschäftigungssicherung möglich? Ist weiterhin eine kollektive Erhöhung der Arbeitszeit möglich? 12 6 Gestaltung der Arbeitsorganisation und des Gesundheits-managements Was ist neu an der Einrichtung altersgemischter Teams? Auf welche Expertise kann bei der Optimierung der Arbeitsergonomie zurückgegriffen werden? Welche Angebote zur Gesundheitsförderung im DB Konzern können die Mitarbeiter zum Erhalt ihrer Tauglichkeit und Eignung wahrnehmen? Wie ist der aktuelle Stand im Hinblick auf einen verbindlichen Prozess zum Umgang mit befristet untauglichen Mitarbeitern? Wo erhalte ich nähere Informationen zur anonymen und individuellen Beratungsleistung der DB bei psychosozialen Problemen? 13 7 Vereinbarkeit von Beruf und Biografie Wie ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei Telearbeit (selbstdisponierter Arbeitsort) konkret geregelt? Wie gestaltet der DB Konzern die Vermittlung von Kinderbetreuung? 14 8 Sicherheit der Beschäftigung Wo ist die Sicherheit der Beschäftigung geregelt? Was sind die Voraussetzungen der Beschäftigungssicherung nach dem DemografieTV? 14 FAQ - DemografieTV 3

4 8.3 Wie sieht der Ablauf zur Beschäftigungssicherung aus? Ab wann greifen die Veränderungen? Welche Bestimmungen des DemografieTV finden bereits in der betriebsspezifischen Phase Anwendung? Wie wird die Entgeltdifferenz nach 16 Abs. 3 Buchst. a Anhang zu Abschnitt C Kap. 5 DemografieTV berechnet, wenn der Beschäftigungswechsel vor Beginn der Orientierungsphase 2 erfolgt? Welche Bestimmungen des DemografieTV können übertariflich Anwendung finden, wenn die bisherige Beschäftigung an einen anderen Standort verlagert wird? Ist während der Orientierungsphase 1 ein Einsatz im bisherigen Betrieb möglich? 16 FAQ - DemografieTV 4

5 1 Allgemeines 1.1 Ziel des DemografieTV Die demografische Entwicklung verändert die Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt tiefgreifend. Das macht es notwendig, auch Tarifverträge und Tarifbestimmungen weiterzuentwickeln. Mit dem DemografieTV werden die Beschäftigungsbedingungen der DB flexibler, moderner und individueller ausgestaltet. Dafür werden auf betrieblicher Ebene Spielräume für maßgeschneiderte, dezentrale Lösungen geschaffen. Agv MoVe, Deutsche Bahn AG und EVG verständigten sich auf gemeinsame Grundsätze zur künftigen Sozial- und Personalpolitik und auf Leitlinien einer demografiefesten Personalpolitik für die nächsten Jahre. Mit dem DemografieTV wird auch die Sicherung der Beschäftigung fortgeführt. Für die vom Geltungsbereich erfassten Konzernunternehmen wurde mit dem DemografieTV ein unbefristeter Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen vereinbart. 1.2 Warum wurde im DemografieTV ein Verhaltenskodex vereinbart? Der gemeinsame Wille der Vertragsparteien des DemografieTV soll bei der betrieblichen Umsetzung und Anwendung zum Tragen kommen. Zur Vermittlung des gemeinsamen Verständnisses von EVG, Agv MoVe und DB AG wurde der Verhaltenskodex vereinbart. Wesentlich ist dabei ein offener, fairer und vertrauensvoller Dialog zur Gestaltung der betrieblichen Regelungen, bei dem ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und des Betriebes erreicht werden soll. Mit dem DemografieTV wurden dabei die Leitplanken für den Gestaltungsspielraum auf betrieblicher Ebene gesetzt. Arbeitnehmer 1 oder Arbeitnehmergruppen sollen, soweit dies zielführend ist, im Vorfeld eingebunden werden. 1.3 Inwiefern sind die Regelungen des DemografieTV auch auf zugewiesene Beamte sinngemäß anwendbar? Die Bestimmungen des DemografieTV sind im Rahmen der auf die Unternehmen übertragenen Zuständigkeiten auf zugewiesene Beamte sinngemäß anzuwenden, soweit beamtenrechtliche Bestimmungen dieser Anwendung nicht entgegenstehen. Die beamtenrechtlichen Regelungen haben jedoch in jedem Fall Vorrang. Die konkrete Festlegung, welche Bestimmungen zur Anwendung kommen können, muss mit dem BEV noch abgestimmt werden. 1.4 Ist der DemografieTV auch auf Lokführer anwendbar? Der DemografieTV, der am 01. April 2013 in Kraft tritt, wurde nur mit der EVG abgeschlossen. In Abschnitt D 3 DemografieTV ist die Abgrenzung des persönlichen Geltungsbereichs im Sinne der Grundlagentarifverträge vereinbart. Insoweit gelten die Rechtsnormen des Abschnitts C DemografieTV (einschl. der diesen Abschnitt ergänzenden Anhänge) nicht unmittelbar und zwingend für Arbeitnehmer, denen nicht nur vorübergehend Tätigkeiten im Sinne des BuRa-LfTV Agv MoVe übertragen sind. Die mit der GDL unterbrochenen Tarifverhandlungen zum ZukunftTV wurden wieder aufgenommen. Dabei wurde vereinbart, kurzfristig eine Verfahrensweise zu schaffen, die der besonderen Situation bis zum Verhandlungsabschluss vorläufig Rechnung tragen soll. Vorgehen bis zur Schaffung der Verfahrensweise mit der GDL: Ist ein Arbeitnehmer, dem nicht nur vorübergehend eine Tätigkeit im Sinne des BuRa-LfTV Agv MoVe übertragen ist, vom Beschäftigungswegfall im Sinne des DemografieTV betroffen, können 1 Werden im nachfolgenden Text Bezeichnungen wie Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Auszubildender, Beamter o. ä. verwendet, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Dies dient allein der besseren Lesbarkeit und sprachlichen Vereinfachung des Textes. FAQ - DemografieTV 5

6 die Bestimmungen des Anhangs zu Abschnitt C Kap. 5 DemografieTV übertariflich und ohne jegliche Tarifbindung auf diesen Arbeitnehmer nur angewandt werden, sofern er diese Anwendung unter Hinweise auf seine GDL-Mitgliedschaft nicht ablehnt. 2 Gestaltung der Qualifizierung 2.1 Wie erfolgt die Übernahme von Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung? Nach Beendigung der Erstausbildung erhalten in der Regel alle Auszubildenden ein Angebot zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen des DB Konzerns. Durch das Inkrafttreten des DemografieTV ändert sich der konzernweite Prozess zur Übernahme von Auszubildenden nicht. 2.2 Ist ein Übernahmeangebot immer im eigenen Betrieb bzw. Unternehmen zu unterbreiten? Wenn möglich, ist dem Auszubildenden ein Übernahmeangebot im eigenen Betrieb vorrangig im erlernten Beruf anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Möglichkeit eines Übernahmeangebotes vorrangig innerhalb des ausbildenden Unternehmens, ansonsten innerhalb des Geschäftsfeldes oder anderer Geschäftsfelder geprüft Zudem kann ein Übernahmeangebot von der DB Zeitarbeit GmbH erfolgen. 2.3 Wird bei einer Übernahme der Auszubildenden die Ausbildungszeit als Betriebszugehörigkeit anerkannt? Nein, es gibt keine Änderung hinsichtlich der Anerkennung der Ausbildungszeit als Betriebszugehörigkeit. Die Ausbildungszeit während der beruflichen Erstausbildung wird auch weiterhin nicht auf die Zeit der Betriebszugehörigkeit angerechnet. Die tarifvertraglichen Bestimmungen zur Betriebszugehörigkeit wurden nicht verändert. 2.4 Gibt es eine Probezeit bei der Übernahme von Auszubildenden? Bei der Übernahme eines ausgelernten Auszubildenden im erlernten Beruf durch denselben Arbeitgeber wird in den Unternehmen, die vom Geltungsbereich des NachwuchskräfteTV erfasst sind, auf eine Probezeit verzichtet. Erfolgt die Übernahme in einer anderen Tätigkeit als der erlernten oder erfolgt die Einstellung nicht im Ausbildungsunternehmen, kann weiterhin eine Probezeit vereinbart werden. 2.5 Gelten diese Übernahmebestimmungen auch für die Übernahme von Dual Studierenden? Hinsichtlich der Übernahme von Dual Studierenden wurden im DemografieTV keine Neuerungen vereinbart. 2.6 Was ist unter Ausbildung in Teilzeit zu verstehen? Ausbildung in Teilzeit wird durch 8 BBiG geregelt. Bei berechtigtem Interesse, wie etwa die Betreuung von Kindern oder die Pflege eines nahen Angehörigen, kann ein Antrag auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit bei der zuständigen Kammer eingereicht werden. Bei einer Verkürzung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf maximal 75% der regulären Dauer erfolgt in der Regel keine Verlängerung der Gesamtausbildungszeit. Bei einer regulären FAQ - DemografieTV 6

7 Ausbildungsdauer von 38 Stunden pro Woche bedeutet das eine Reduzierung auf insgesamt 28,5 Stunden pro Woche, wobei der Besuch der Berufsschule in der Regel regulär erfolgt. 2.7 In welchen Ausbildungsberufen erfolgt die Ausbildung in Teilzeit? Im Rahmen des Pilotprojekts Ausbildung in Teilzeit werden in Abstimmung mit den ausbildenden Betrieben und in Abhängigkeit der Bedarfe mehrere Berufsbilder auf ihre Eignung für eine Teilzeitausbildung geprüft. In erster Linie, jedoch nicht ausschließlich, sind dies kaufmännische und serviceorientierte Ausbildungsberufe. 2.8 Gilt die Festlegung in Bezug auf die Regelausbildungsdauer von mind. 2,5 Jahren auch für die Qualifizierung von Fahrdienstleitern, Weichenwärtern im Rahmen der innerbetrieblichen Ausbildung? Nein, die Festlegung in 1 Abs. 4 Abschnitt C Kap. 1 DemografieTV zur Regelausbildungsdauer von mind. 2,5 Jahren wurde ausschließlich für die berufliche Erstausbildung nach dem BBiG vereinbart. Die meist kürzere Funktionsausbildung (innerbetriebliche Ausbildung außerhalb des BBiG) für die Tätigkeit z.b. als Fahrdienstleiter oder Weichenwärter ist auch weiterhin möglich. 2.9 Wie sieht der neue Prozess zum Qualifizierungs- und Entwicklungsgespräch aus? Im Rahmen des Moduls E des Mitarbeiter- und Führungsdialoges werden bedarfsgerechte und individuelle Qualifizierungs- und Entwicklungsmaßnahmen vereinbart, die in erster Linie aus der Leistungs- und Kompetenzeinschätzung resultieren. Die Planung und Durchführung von Entwicklung und Qualifizierung ist verpflichtend und muss mindestens alle 2 Jahre durchgeführt werden. Auf Basis der Ergebnisse aus Leistung, Kompetenz und Potenzial werden Maßnahmen zur beruflichen Entwicklung vereinbart und geplant. Es wird pro Maßnahme konkret festgelegt, welches Ziel erreicht und in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden soll. Beide Gesprächspartner bestätigen die verbindliche Vereinbarung per Unterschrift. Für die Umsetzung der Maßnahme sind sowohl Führungskraft als auch Mitarbeiter verantwortlich. Das zuständige Personalmanagement unterstützt bei der Auswahl, in der Planung und der Durchführung der Entwicklungsmaßnahmen. Neben der Vereinbarung konkreter Entwicklungsmaßnahmen besprechen Führungskraft und Mitarbeiter auf Basis der Ergebnisse aus Leistungs- und Kompetenzeinschätzung mögliche Zielfunktionen unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Mobilität und Vereinbarkeit von Beruf und Biografie. 3 Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeit und Demografie 3.1 Was ist das Demografiemodell? Unter Demografiemodell verstehen die Tarifvertragspartner allgemein die Berücksichtigung von Lebensalter und besonderer Beanspruchung des Arbeitnehmers bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Dabei steht der zeitnahe Belastungsausgleich der besonders beanspruchten Arbeitnehmer im höheren Lebensalter im Vordergrund. 3.2 Was verbirgt sich hinter der besonderen Teilzeit im Alter? Mit der besonderen Teilzeit im Alter startet das Demografiemodell. Daher wird es im DemografieTV auch als Startmodell bezeichnet. Es ermöglicht einer besonderen Arbeitnehmergruppe die Reduzierung der Arbeitszeit um 45 Regenerationsschichten im Jahr auf 81 Prozent der jeweiligen FAQ - DemografieTV 7

8 Referenz- oder Regelarbeitszeit. Das Tabellenentgelt wird dabei auf 87,5 % des Tabellenwertes aufgestockt. 3.3 Welche Arbeitnehmergruppe hat Anspruch auf Teilnahme am Modell besondere Teilzeit im Alter? Am Modell besondere Teilzeit im Alter können Arbeitnehmer teilnehmen, die mindestens 60 Jahre alt sind, eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 20 Jahren haben und zuletzt mindestens 10 Jahre im Wechselschichtdienst, in regelmäßiger Nachtarbeit oder in Rufbereitschaft beschäftigt waren. Arbeitnehmer, die aufgrund betriebsärztlicher Feststellung zuletzt nicht in Wechselschicht, regelmäßiger Nachtarbeit oder Rufbereitschaft beschäftigt werden konnten, können ebenfalls am Modell teilnehmen, soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. 3.4 Wann liegt regelmäßige Nachtarbeit vor? Regelmäßiger Nachtarbeit als Anspruchsvoraussetzung für die Teilnahme am Modell besondere Teilzeit im Alter liegt vor, wenn im Kalenderjahr mind. 80 Stunden Nachtarbeit (Arbeit zwischen und Uhr) geleistet werden. 3.5 Was muss der Arbeitnehmer tun, um an der besonderen Teilzeit im Alter teilnehmen zu können? Die Teilnahme ist freiwillig. Der Arbeitnehmer muss spätestens 4 Monate vor Beginn seiner gewünschten Teilnahme an der besonderen Teilzeit im Alter einen Antrag stellen. Für den Starttermin 01. Juli 2013 gilt eine verkürzte Antragsfrist von 3 Monaten. 3.6 Wann startet das Modell? Das Modell besondere Teilzeit im Alter startet zum 01. Juli Arbeitnehmer, die bereits zu diesem Stichtag teilnehmen wollen, müssen ihren Antrag bis 30. März 2013 gestellt haben. 3.7 Wie lange läuft das Startmodell besondere Teilzeit im Alter? Das Modell besondere Teilzeit im Alter ist als Startmodell vereinbart. Zunächst können alle Arbeitnehmer an dem Modell teilnehmen, die bis zum 31. Dezember 2018 alle Voraussetzungen (siehe Frage 3.3) erfüllen. Für diese Arbeitnehmer läuft das Modell dann noch bis zum Renteneintritt durch. Die Erfahrungen der Startphase werden genutzt, um das Modell zukünftig weiter zu entwickeln. 3.8 Welchen Entgeltanspruch hat der Arbeitnehmer bei der besonderen Teilzeit im Alter? Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Aufstockung des geminderten Monatstabellenentgeltes auf insgesamt 87,5% des Monatstabellenentgeltes. 3.9 Für welche Arbeitszeitreduzierung wird eine Aufstockung des Entgelts gezahlt? Das Modell besondere Teilzeit im Alter kennt ausschließlich eine Arbeitszeitreduzierung um 45 Regenerationsschichten auf 81 % der Referenz- oder Regelarbeitszeit im Jahr. Für geringere oder höhere Arbeitszeitreduzierungen wird keine Aufstockung des Tabellenentgelts gezahlt Was sind Regenerationsschichten? Mit dem Begriff der Regenerationsschichten soll ausgedrückt werden, dass die Arbeitszeitreduzierung im Modell besondere Teilzeit im Alter der Regeneration der Arbeitnehmer dient. Die Arbeitnehmer sollen ganze Tage freigestellt werden. FAQ - DemografieTV 8

9 3.11 Wie kann die Arbeitszeitreduzierung in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden? Es gibt im Modell besondere Teilzeit im Alter mehrere Möglichkeiten, die Arbeitszeitreduzierung umzusetzen. Dabei ist die Form der Umsetzung der Arbeitszeitreduzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer zu vereinbaren. Sollte keine Vereinbarung getroffen werden, so findet die Blockfreizeit Anwendung. Der Betriebsrat ist über das vereinbarte Modell zu informieren. Die Formen der Umsetzung der Arbeitszeitreduzierung sind: 1. Blockfreizeit Bei diesem Modell findet lediglich eine Verblockung innerhalb eines Kalenderjahres statt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren ggf. schon im Rahmen der Urlaubsplanung die Freistellung für die 45 Regenerationsschichten. Diese können auch zu ganzen Blöcken (Wochen) verplant werden, was im operativen Bereich die Arbeitszeitplanung vereinfacht, weil bspw. ein roulierender Einsatzplan nicht geändert werden muss. 2. Freie Tage Hier findet keinerlei Verblockung statt. Es wird ein Arbeitszeitplan erstellt, der ggf. roulierend durchschnittlich die Regenerationsschichten enthält. 3. Ausnahme und nur im Einzelfall zu vereinbaren: Vollständige Verblockung Bei der vollständigen Verblockung wird die Freistellung in einem Block vor Beginn der Altersrente realisiert (Freistellungsphase). In der vorherigen Arbeitsphase arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin ohne Reduzierung der Arbeitszeit. Der Entgeltunterschied zwischen der Arbeitszeitreduzierung (81%) und der tatsächlichen Arbeitsleistung (100%) wird in das Langzeitkonto eingebracht, um daraus später die Freistellung zu finanzieren. Während der gesamten Phase erhält der Arbeitnehmer das aufgestockte Entgelt Kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilnahme am Modell ablehnen? Jeder Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich der Regelung fällt und die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, hat einen Anspruch darauf, an dem Modell teilzunehmen. Ein Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn die tarifvertraglichen Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind Verändert sich der Urlaubsanspruch bei Inanspruchnahme der "besonderen Teilzeit im Alter? Nein. Es bleibt beim Anspruch auf 6 Wochen Urlaub. Jedoch ist die persönliche Arbeitszeitverteilung wie bei jedem Teilzeitmodell zu beachten. Arbeitet der Arbeitnehmer bspw. regelmäßig an einem Kalendertag in der Woche nicht, kann der Urlaubsanspruch z.b. für die FGr TV n wie folgt umgerechnet werden: (30 UT /5) * 4 = 24 UT. Bei Inanspruchnahme einer Urlaubswoche werden 4 Tage als Urlaub (z.b. Montag bis Donnerstag oder auch Dienstag bis Freitag) mit entsprechend höherem Zeitwert angerechnet. Anders formuliert: es werden nur die regelmäßigen "Arbeitstage" als Urlaubstage angerechnet Sind die arbeitszeitbezogenen Voraussetzungen (Wechselschicht, regelmäßiger Nachtarbeit, Rufbereitschaft oder eine Tätigkeit, die von Nachtarbeit geprägt ist) für die Inanspruchnahme der "besonderen Teilzeit im Alter" jeweils für sich als eine Voraussetzung zu betrachten oder sind diese kumulativ zu verstehen? Die genannten Formen der Arbeitszeitgestaltung stehen jeweils für sich nebeneinander. Das bedeutet, dass bspw. neben Rufbereitschaft nicht noch Wechselschicht bzw. Nachtarbeit gearbeitet werden muss, um die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Die weiteren Anspruchsvorausset- FAQ - DemografieTV 9

10 zungen sind allerdings kumulativ (60. Lebensjahr, 20 Jahre Betriebszugehörigkeit, zuletzt mind. 10 Jahre in besonderer Arbeitszeitgestaltung) Können auch Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit bereits auf Teilzeit abgesenkt haben, am Modell besondere Teilzeit im Alter teilnehmen? Arbeitnehmer, die bereits ihre Arbeitszeit abgesenkt haben, können dann am Modell besondere Teilzeit im Alter teilnehmen, wenn sie ihre individuelle Arbeitszeit auf die in dem Modell beschriebene Arbeitszeit (Reduzierung um 45 Regenerationsschichten, 81% der Referenzarbeitszeit) anpassen. Die sonstigen Voraussetzungen müssen bei diesen Arbeitnehmern ebenfalls erfüllt sein Wie werden Regenerationsschichten bewertet, wenn der Arbeitnehmer für den Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt? Bei der besonderen Teilzeit im Alter handelt es sich im Hinblick auf die Arbeitszeitbuchung um ein klassisches Teilzeitmodell. Der Arbeitnehmer bekommt im Rahmen des Ausfallprinzips für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit die Arbeitszeit gebucht, die für ihn geplant war. Da die besondere Teilzeit im Alter über Regenerationsschichten organisiert wird und nicht durch eine gleichmäßige Reduzierung der täglichen Arbeitszeit, erhält der Arbeitnehmer bei Erkrankung in den Arbeitsphasen die volle geplante Arbeitszeit angerechnet; an Tagen mit Regenerationsschichten wird dafür keine Arbeitszeit gebucht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Regenerationsschichten im Rahmen der Blockfreizeit oder einer anderen Arbeitszeitverteilung umgesetzt werden Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Anspruch auf 45 Regenerationsschichten? Werden die Ansprüche bei unterjährigem Beginn oder Ende des Modells besondere Teilzeit im Alter gezwölftelt? Die 45 Regenerationsschichten beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum (12-Monats- Zeitraum)Des Weiteren ist dabei zu beachten, dass die Umsetzung in Form einer entsprechenden Arbeitszeitreduzierung im Abrechnungszeitraum erfolgt. Dies bedeutet, dass mit dem individuellen Beginn des Modells die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit reduziert wird, bspw. von 2036 Stunden auf 1649 Stunden. Für den laufenden Abrechnungszeitraum ergibt sich dann ein individuelles Arbeitszeit-Soll, dass anteilig aus der vorhergehenden Arbeitszeit (2036 Std.) und der neuen Arbeitszeit (ca Std.) berechnet wird. Der Anspruch auf Regenerationsschichten wird auch entsprechend des tatsächlichen Zeitraums der Arbeitszeitverkürzung im Abrechnungszeitraum angepasst. Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer schließt einen Vertrag mit einer Reduzierung von 45 Regenerationsschichten ab. Beginnen soll die Reglung am Auf wie viele Regenerationsschichten hat der Arbeitnehmer im Jahr 2013 Anspruch? Die Arbeitszeitreduzierung aufgrund des Modells der Besonderen Teilzeit im Alter besteht im Kalenderjahr 2013 für volle Monate. Die Anzahl der Regenerationsschichten beträgt somit die Hälfte von 45. Auf volle Schichten gerundet ergibt sich ein Anspruch auf 23 Regenerationsschichten. Beispiel 2: Ein Arbeitnehmer nutzt die Regelung ab und geht am 15. März 2014 in Rente. Wie viel Regenerationsschichten erhält er? Wie Satz 1 beim Beispiel 1. Im darauffolgenden Abrechnungszeitraum entsprechend anteilig Kann das Modell der besonderen Teilzeit im Alter auch mit einer Freistellung aus bereits erspartem Langzeitkonto kombiniert werden? Beispiel: FAQ - DemografieTV 10

11 Ein Arbeitnehmer nutzt die Reglung ab und geht am 28. Februar 2014 in Rente. Kann er das Langzeitkonto nutzen und für 87,5% Entgelt Freizeit aus dem Langzeitkonto in Anspruch nehmen und somit noch früher ausscheiden? Ja, der AN kann sein Wertguthaben zusätzlich nutzen. Grundsätzlich ja. Wertguthaben können mit der Besonderen Teilzeit im Alter kombiniert werden Wann wird das Sabbatical für tarifliche Arbeitnehmer eingeführt? Ab dem 01. April 2013 soll ein Sabbatical auch für tarifliche Arbeitnehmer im Rahmen der Nutzung des Langzeitkontos möglich sein. Die entsprechenden Gespräche zur Anpassung des Lzk- TV laufen bereits. 4 Arbeitszeitgestaltung Individuelle Arbeitszeit 4.1 Was verbirgt sich hinter dem Modell Blockfreizeit? Hinter dem Modell Blockfreizeit verbirgt sich eine besondere Verteilung der Arbeitszeit im Rahmen einer individuell vereinbarten reduzierten Arbeitszeit (Teilzeit) und soll den Effekt des Belastungsausgleiches erhöhen. Der Arbeitnehmer verkürzt nicht wöchentlich seine Arbeitszeit (wie im klassischen Teilzeitmodell durch bspw. einen freien Tag oder eine kürzere tägliche Arbeitszeit), sondern er reduziert die Anzahl seiner Arbeitstage in einem Zeitraum von einem Kalenderjahr. Dies ermöglicht längere (verblockte) Freistellungsphasen, während in den Arbeitsphasen voll gearbeitet wird. Die Blockfreizeiten können vorab, bspw. auch im Rahmen der Urlaubsplanung vereinbart werden. Dies bietet den Vorteil, einen ggf. notwendigen Vertretungsbedarf rechtzeitig einplanen zu können. 5 Arbeitszeitgestaltung Ausgestaltung der Betriebspartner 5.1 Warum werden die Aufgaben der Betriebspartner im DemografieTV so betont? Wesentliche Ziele des DemografieTV lassen sich ausschließlich auf betrieblicher Ebene umsetzen. Dies gilt insbesondere für die Arbeitszeitgestaltung, da auf dieser Ebene die praktische und für den Arbeitnehmer konkrete Arbeitszeitplanung stattfindet. Die Vereinbarkeit von Beruf und Biografie, die Berücksichtigung individueller Interessen der Arbeitnehmer oder die Berücksichtigung von Qualifizierungsmaßnahmen bei der Arbeitszeitgestaltung liegt daher in der Verantwortung der Betriebspartner. 5.2 Was ist konkret die Aufgabe der Betriebspartner? Im Wesentlichen geht es darum, dass die Betriebspartner gemeinsam prüfen und festlegen, welcher Änderungsbedarf in der bestehenden betrieblichen Praxis zur Erreichung der genannten Ziele besteht und in welchem Rahmen die Umsetzung erfolgen kann. Der Sinn des DemografieTV besteht auch darin, dass die Betriebspartner Themen wie Individualisierung der Arbeitszeitgestaltung oder arbeitsmedizinische Erkenntnisse aufnehmen und in der konkreten Arbeitszeitgestaltung für die Arbeitnehmer mit einfließen lassen. FAQ - DemografieTV 11

12 5.3 Können betriebliche Arbeitszeitprojekte die Betriebspartner bei ihrer Aufgabe unterstützen? Die betrieblichen Arbeitszeitprojekte wurden bereits 2009 ins Leben gerufen, um den Betriebspartnern ein Werkzeug zur gemeinsamen Erarbeitung betrieblicher Maßnahmen zur Arbeitszeitgestaltung zur Verfügung zu stellen. Die bereits erzielten Erfolge zeigen, dass die Projektidee der betrieblichen Arbeitszeitprojekte auf die Bedürfnisse der Betriebspartner abgestimmt ist und somit die Betriebspartner bei ihren Aufgaben entsprechend unterstützt. 5.4 Unter welchen Rahmenbedingungen können die Betriebspartner von tarifvertraglichen Verteilungsregelungen abweichen? Die Betriebspartner können von tarifvertraglichen Verteilungsregelungen abweichen, wenn sie übereinstimmend der Auffassung sind, dass damit die im DemografieTV genannten Ziele besser erreicht werden können. Dabei ist ein Augleich zwischen verschiedenen Verteilungsregeln herzustellen, so dass insgesamt eine ausgewogene Regelung für die betroffenen Arbeitnehmer entsteht. Diese betriebliche Regelung ist vor Einführung den Tarifvertragsparteien vorzulegen. Sollte eine Tarifvertragspartei der Auffassung sein, dass die betriebliche Regelung nicht den im DemografieTV beschriebenen Zielen dient, so bleibt es bei der tarifvertraglichen Regelung ohne betriebliche Abweichung. 5.5 Ist weiterhin eine kollektive Arbeitszeitabsenkungen zur Beschäftigungssicherung möglich? Die Regelungen zur kollektiven Arbeitszeitreduzierung zur Beschäftigungssicherung wurden unverändert in den DemografieTV übernommen. Somit bleibt es bei den Gestaltungsspielräumen auf betrieblicher Ebene. 5.6 Ist weiterhin eine kollektive Erhöhung der Arbeitszeit möglich? Der DemografieTV sieht auch die Möglichkeit der kollektiven Arbeitszeiterhöhung durch die Betriebspartner vor. Sie können die Regelarbeitszeit eigenständig um bis zu 2 Std. pro Woche oder 104 Stunden im Jahr bei proportionaler Entgeltanpassung erhöhen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung über die tarifvertragliche Höchstarbeitszeit hinaus nur möglich ist, wenn betrieblich ein Zuschlag geregelt ist, der gemeinsam mit der Überzeitzulage ins Langzeitkonto einzubuchen ist. 6 Gestaltung der Arbeitsorganisation und des Gesundheitsmanagements 6.1 Was ist neu an der Einrichtung altersgemischter Teams? Neu ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels dass altersgemischte Teams nicht nur zufällig, sondern bewusst gefördert entstehen sollen. Dies insbesondere in den Bereichen, in denen eine effiziente Ausübung der Tätigkeit ein spezifisches Fachwissen und ein hohes Maß an Erfahrungswissen erfordern (im Unterschied zu reinen Routineaufgaben). FAQ - DemografieTV 12

13 6.2 Auf welche Expertise kann bei der Optimierung der Arbeitsergonomie zurückgegriffen werden? Arbeitsergonomie meint sowohl die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel als auch das (ergonomiegerechte) Verhalten des Mitarbeiters im Arbeitsprozess. Letzteres unterstützen und fördern z.b. unsere Kooperationspartner VDES (Verband Deutscher Eisenbahner Sportvereine) und die BAHN BKK im Rahmen von Arbeitsplatzprogrammen. Bei der Optimierung von Arbeitsplatz und Arbeitsmitteln bei gleichzeitiger Unterstützung der Effizienz der Arbeitsprozesse zeigen Best Practices aus einzelnen Geschäftsfeldern bereits gute erste Erfolge. Die Identifikation und geschäftsfeldübergreifende Nutzung dieser Erkenntnisse ist Ziel eines neuen Projektes Arbeitsergonomie. Das Projekt wird im Gesundheitsmanagement verantwortlich gesteuert und bindet den Arbeitsschutz und alle weiteren Stakeholder zum Thema ein. Best Practices zum Thema Arbeitsergonomie (Verhaltens- und Prozessebene) finden Sie in der Toolbox Gesundheit Best Practices. 6.3 Welche Angebote zur Gesundheitsförderung im DB Konzern können die Mitarbeiter zum Erhalt ihrer Tauglichkeit und Eignung wahrnehmen? In Zusammenarbeit mit den betrieblichen Sozial- und Kooperationspartnern bietet der DB Konzern seinen Mitarbeitern ein breites Portfolio zum Erhalt der Tauglichkeit und Eignung an. Neben einer zielgerichteten Beratung durch den Betriebsarzt kann der Mitarbeiter allgemeine Informationen zu Gesundheitsfördermaßnahmen von seiner Führungskraft oder dem PVO erhalten. Informationen zu passenden Gesundheitsfördermaßnahmen im DB Konzern finden sich kompakt und anlassbezogen in der Toolbox Gesundheit. Darüber hinaus kann der Mitarbeiter eine Beratung zu einem passenden Gesundheitsangebot auch anonym und vertraulich über die MUT- Hotline (MUT = Mitarbeiter-Unterstützungsteam) in Anspruch nehmen. 6.4 Wie ist der aktuelle Stand im Hinblick auf einen verbindlichen Prozess zum Umgang mit befristet untauglichen Mitarbeitern? Ein verbindlicher Prozess zum Umgang mit befristet untauglichen Mitarbeitern konnte bereits Ende 2012 gemeinsam mit den Interessenvertretungen erarbeitet werden. Die diesbezüglich aktualisierte RiL finden Sie inkl. der dazugehörigen Anlagen in der ZRWD. Auch in der Toolbox Gesundheit wurde der Anlass Umgang mit befristeter Untauglichkeit ergänzt. 6.5 Wo erhalte ich nähere Informationen zur anonymen und individuellen Beratungsleistung der DB bei psychosozialen Problemen? MUT (Mitarbeiter-Unterstützungsteam) ist ein neues Beratungsangebot für alle Beschäftigten der Unternehmen des DB Konzerns und deren Angehörige. MUT hilft persönliche, familiäre, gesundheitliche, soziale und berufliche Themen gemeinsam zu bewältigen. Die Beratung ist anonym, kostenfrei und erfolgt vorwiegend telefonisch. Die Beratung unterstützt auch Führungskräfte und Interessenvertreter in ihren beruflichen Rollen. Beraten werden Sie von Experten der ias-gruppe. Nähere Informationen zu MUT finden Sie in der Toolbox Gesundheit oder direkt im DB-Net. 7 Vereinbarkeit von Beruf und Biografie 7.1 Wie ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei Telearbeit (selbstdisponierter Arbeitsort) konkret geregelt? Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht immer dann, wenn sich der Unfall bei der Arbeit ereignet hat und der Gesundheitsschaden durch die Arbeit verursacht wor- FAQ - DemografieTV 13

14 den ist. Wo die Arbeit konkret verrichtet wird (im Büro, Zuhause, auf der Baustelle, beim Kunden, im Hotel usw.) ist für den Versicherungsschutz unerheblich. Versichert sind alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Auf die konkrete Form des Arbeitsvertrages oder eine nachweisliche Anordnung der Telearbeit kommt es aus Sicht des Unfallversicherungsschutzes nicht an. Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützte Arbeit, die außerhalb des an der Betriebsstätte liegenden Arbeitsplatzes verrichtet wird und mit dieser durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden ist. Durch das Erstellen der Unfallanzeige bestätigt der Arbeitgeber, dass er mit den Umständen der Arbeitserledigung im Einzelfall einverstanden war und er einen inneren Zusammenhang des Unfalls mit der Arbeit sieht. Hat er Zweifel, dass tatsächlich gearbeitet wurde bzw. der Unfall durch die Arbeit verursacht wurde, kann er dies auf der Unfallanzeige vermerken. Auch durch die gesetzliche Unfallversicherung (im Tarifbereich zumeist EUK) wird in jedem Einzelfall geprüft, ob sich der Unfall tatsächlich während der Arbeitszeit ereignet hat. 7.2 Wie gestaltet der DB Konzern die Vermittlung von Kinderbetreuung? Die Arbeitnehmer werden bei der Vermittlung von Kinderbetreuung durch den DB Konzern in Kooperation mit der Betrieblichen Sozialeinrichtung, der Stiftung Bahn-Sozialwerk durch die sog. Kinderbetreuungs-Koordinatoren unterstützt. An Unternehmensstandorten mit besonderen Versorgungsengpässen fördert der Arbeitgeber in Kooperation mit der Stiftung Bahn-Sozialwerk das Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Hierzu gehört insbesondere die Anmietung von Plätzen in Kinderbetreuungseinrichtungen nach Prüfung und Bestellung der Unternehmen des DB Konzerns am jeweiligen Standort. 8 Sicherheit der Beschäftigung 8.1 Wo ist die Sicherheit der Beschäftigung geregelt? Die Sicherheit der Beschäftigung ist in ihren Grundzügen im Kapitel 5 Abschnitt C DemografieTV geregelt. Zu diesem Kapitel 5 gibt es einen eigenen Anhang, der die tarifvertraglichen Bedingungen der Beschäftigungssicherung insgesamt für alle Phasen abbildet, Anhang zu Abschnitt C Kapitel 5 DemografieTV (Anhang 5 DemografieTV). Grundsätzlich gelten diese neuen Regelungen ab auch für jene Arbeitnehmer, die bereits zuvor unter BeSiTV, BeSi-ErweiterungsTV oder DB VermittlungTV zur DB JobService GmbH gewechselt sind. Hierzu trifft der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigungssicherung in Abschnitt C Kapitel 5 DemografieTV (BeSi-ÜberleitungsTV) spezielle Regelungen, insbesondere zum weiteren Ablauf der Beschäftigungssicherung und zur Integrationsvergütung. 8.2 Was sind die Voraussetzungen der Beschäftigungssicherung nach dem DemografieTV? Der Beschäftigungssicherung unterfallen Arbeitnehmer, die eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren haben und deren bisherige Beschäftigung aus betriebsbedingten Gründen weggefallen ist oder die aus Gründen der dauerhaften Leistungswandlung ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, soweit sie ihre Mitwirkungspflichten erfüllen. Der Schutz der Beschäftigungssicherung verlangt die Mitwirkung des Arbeitnehmers insbesondere im Hinblick auf den Abschluss des Neuorientierungsvertrags und die darin geregelten Mitwirkungspflichten. FAQ - DemografieTV 14

15 Die Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren muss im Zeitpunkt des tatsächlichen Beschäftigungswegfalls vorliegen. Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses im unmittelbaren Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags werden dabei die Ausbildungszeiten berücksichtigt. Der Schutz vor einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen gilt auch im Falle eines Verlusts von Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). 8.3 Wie sieht der Ablauf zur Beschäftigungssicherung aus? Der Ablauf der Beschäftigungssicherung gliedert sich in vier Phasen. Die betriebsspezifische Phase liegt allein in der Verantwortung des bisherigen Arbeitgebers. In dieser Phase finden die innerbetrieblichen Prozesse nach BetrVG statt, im Falle der dauerhaften Leistungswandlung beginnt das Betriebliche Eingliederungsmanagement zur Integration (BEM-I). Wenn alle weiteren Voraussetzungen (insbesondere die persönliche Mitteilung an den Arbeitnehmer über den Beschäftigungswegfall, ggf. 3 Monate BEM- I) vorliegen, wird dem Arbeitnehmer - frühestens für den Zeitpunkt des Beschäftigungsverlusts - der Neuorientierungsvertrag von seinem bisherigen Arbeitgeber und der DB Job- Service GmbH gemeinsam angeboten. Die Orientierungsphase 1 beginnt mit dem Inkrafttreten des Neuorientierungsvertrages und dauert 9 Monate. Der Arbeitnehmer, dessen Mitwirkungspflichten sich nunmehr nach dem Anhang zu Abschnitt C Kap. 5 DemografieTV bestimmen, bleibt in dieser Zeit bei seinem bisherigen Arbeitgeber. Die DB JobService GmbH unterstützt bei der Suche nach einer zumutbaren Regelbeschäftigung. Die Orientierungsphase 2 schließt an die Orientierungsphase 1 an und dauert 24 Monate. Die Hauptleistungspflichten gehen vom bisherigen Arbeitgeber auf die DB JobService GmbH über. Der bisherige Arbeitgeber bleibt jedoch für die gesamte Dauer der Orientierungsphase 2 an seinen Arbeitsvertrag gebunden und unterstützt. Insbesondere bleibt der bisherige Arbeitgeber weiterhin verpflichtet seine Arbeitnehmer mit Neuorientierungsvertrag in unternehmens- oder betriebsinterne Stellenausschreibungen einzubeziehen. Mit Ablauf der Orientierungsphase 2 endet das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber durch die im Neuorientierungsvertrag geschlossene Aufhebungsvereinbarung. Mit Beginn der Integrationsphase besteht das Arbeitsverhältnis ausschließlich zwischen dem Arbeitnehmer und DB JobService GmbH. 8.4 Ab wann greifen die Veränderungen? Die Sicherheit der Beschäftigung regelt sich ab dem nach dem Anhang zu Abschnitt C Kap. 5 DemografieTV und zwar unabhängig davon, wann der konkrete Beschäftigungsverlust eingetreten ist. Für alle Arbeitnehmer, die am noch bei ihrem bisherigen Arbeitgeber sind, gelten insofern die neuen Verfahren. Für Arbeitnehmer, die bereits spätestens am mit (Re-) Integrationsvertrag zu DB JobService GmbH gewechselt sind, gelten die neuen Regelungen ab mit den Besonderheiten des BeSi-ÜberleitungsTV. 8.5 Welche Bestimmungen des DemografieTV finden bereits in der betriebsspezifischen Phase Anwendung? Unabhängig davon, ob die bisherige Beschäftigung wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Maßnahme weggefallen ist oder der Arbeitnehmer seine bisherige Beschäftigung auf Grund einer dauerhaften Leistungswandlung nicht mehr ausführen kann, greifen in der betriebsspezifischen Phase gemäß 10 Abschnitt C Kapitel 5 DemografieTV die Ausgleichs- und Mobilitätsleistungen sowie Abfindungen des Anhangs zu Abschnitt C Kap. 5 DemografieTV, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. FAQ - DemografieTV 15

16 Die Details sind im Anhang zu Abschnitt C Kap. 5 DemografieTV geregelt. 8.6 Wie wird die Entgeltdifferenz nach 16 Abs. 3 Buchst. a Anhang zu Abschnitt C Kap. 5 DemografieTV berechnet, wenn der Beschäftigungswechsel vor Beginn der Orientierungsphase 2 erfolgt? Wechselt der Arbeitnehmer innerhalb der betriebsspezifischen Phase oder der Orientierungsphase 1 in eine neue Regelbeschäftigung, ist für die Berechnung der Entgeltdifferenz nach 16 Abs. 3 Buchst. a Anhang zu Abschnitt C Kap. 5 DemografieTV das Monatstabellenentgelt des letzten Kalendermonats vor der Übernahme der neuen Regelbeschäftigung und das des ersten Kalendermonats des Bestehens der neuen Regelbeschäftigung maßgebend. 8.7 Welche Bestimmungen des DemografieTV können übertariflich Anwendung finden, wenn die bisherige Beschäftigung an einen anderen Standort verlagert wird? Es war und bleibt geübte Praxis, dass die tarifvertraglichen Ausgleichs- und Mobilitätsleistungen übertariflich sinngemäß auch auf solche Fälle angewendet werden können, in denen die bisherige Beschäftigung an einen anderen Standort verlagert wird und die Beschäftigung somit im engeren Sinn nicht wegfällt. Dementsprechend können die Bestimmungen des 16 Abs. 3 und 4 sowie der 17 und 18 sowie die Abfindungsregelungen des Abschnitts V Anhang zu Abschnitt C Kapitel 5 DemografieTV übertariflich auf solche Fälle angewandt werden. Diese übertarifliche Regelung steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. 40 Anhang zu Abschnitt C Kapitel 5 DemografieTV gilt sinngemäß. 8.8 Ist während der Orientierungsphase 1 ein Einsatz im bisherigen Betrieb möglich? Auch während der Orientierungsphase 1 (OP 1) besteht das vorrangige Ziel, den Arbeitnehmer in eine neue Regelbeschäftigung zu vermitteln. Daher muss der Arbeitnehmer für alle darauf ausgerichteten Maßnahmen jederzeit zur Verfügung stehen. Diese Maßnahmen sind z.b. die Standortbestimmung, das Bewerbertraining, die Perspektivwerkstatt, die Arbeitsmarktberatung, regelmäßige Gespräche, etc. Deshalb ist während der Laufzeit der OP 1 ein (vorübergehender) Einsatz im bisherigen Betrieb grundsätzlich nicht sachgerecht. Ein Einsatz - auch im bisherigen Betrieb -, ist jedoch sachgerecht, wenn dieser der Vermittlung in eine neue Regelbeschäftigung dient. D.h. der Einsatz muss auf eine betriebsinterne, zumindest unternehmensinterne Vermittlung mit berechtigter Erfolgsaussicht ausgerichtet sein. In jedem Falle muss sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer bei Bedarf unverzüglich eine neue Regelbeschäftigung aufnehmen bzw. an einer Qualifizierungsmaßnahme im Sinne des Anhangs zu Abschnitt C Kapitel 5 DemografieTV teilnehmen kann. Ein Einsatz in der bisherigen Tätigkeit, z.b. als Urlaubs-/Krankenvertretung oder zum Abbau von Überstunden, ist nicht sachgerecht und scheidet daher aus. FAQ - DemografieTV 16

Tarif - intensiv. DemografieTV. Besondere Teilzeit im Alter

Tarif - intensiv. DemografieTV. Besondere Teilzeit im Alter Tarif - intensiv 28.08.2015 DemografieTV Besondere Teilzeit im Alter Mit der Besonderen Teilzeit im Alter startete das Demografiemodell. Daher wird es im DemografieTV für Unternehmen im DB Konzern auch

Mehr

Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie

Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie Was Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wollen: Im wesentlichen ein Leben in Sicherheit, dazu gehört die Vereinbarkeit von: Beruf,

Mehr

Tarifpolitik. DemografieTV

Tarifpolitik. DemografieTV Tarifpolitik DemografieTV EVG, Agv MoVe und DB AG haben sich für die Erstellung von Informations- und Schulungsmaterialien zur Darstellung und Erklärung des DemografieTV auf Absprachen zu einer gemeinsame

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

Tarifvertrag. zur Einführung des

Tarifvertrag. zur Einführung des 1 Tarifvertrag zur Einführung des Funktionsgruppenspezifischen Tarifvertrags für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 4 - Lokfahrdienst - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (EinfTV FGr 4-TV) 2 Inhalt

Mehr

Urlaub für Auszubildende

Urlaub für Auszubildende Urlaub für Auszubildende Urlaub nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Der Ausbildende (Betrieb) hat dem Lehrling für jedes Kalenderjahr Erholungsurlaub zu

Mehr

Tarifvertrag. zur Einführung des

Tarifvertrag. zur Einführung des Tarifvertrag zur Einführung des Funktionsgruppenspezifischen Tarifvertrags für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 4 - Lokfahrdienst - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (EinfTV FGr 4-TV) zuletzt geändert

Mehr

Tarifvertrag 2/2013. zur Änderung von Tarifverträgen für Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen des DB Konzerns.

Tarifvertrag 2/2013. zur Änderung von Tarifverträgen für Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen des DB Konzerns. 1 Tarifvertrag 2/2013 zur Änderung von Tarifverträgen für Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (ÄTV 2/2013 FGr) Zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der

Mehr

1. Tarifvertrag. zur Änderung der. Tarifverträge. für die Arbeitnehmer und Auszubildenden. der. DB Services GmbH. im Bereich des

1. Tarifvertrag. zur Änderung der. Tarifverträge. für die Arbeitnehmer und Auszubildenden. der. DB Services GmbH. im Bereich des 1. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der DB Services GmbH im Bereich des Technischen Facilitymanagements (1. ÄnderungsTV TFM) 1 Wiederinkraftsetzen gekündigter

Mehr

Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium

Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium Tarifvertrag zur Qualifizierung Freistellungsmöglichkeiten beim Studium Karlsruhe, 20. Mai 2014 Hans Joachim Hoos AgenturQ 1 Tarifvertrag

Mehr

Personalversammlung. am 12. März 2013

Personalversammlung. am 12. März 2013 Personalversammlung am 12. März 2013 1. Tarifrunde des Landes (TV-L) 2. 01. Mai 2013 3. Fairspektive 12.03.2013 Thorsten Dossow 2 Bi l dung, W i s s e nschaft und F or s c hung Tarifrunde Land (TV-L) 12.03.2013

Mehr

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente die X-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Y. - Arbeitgeberin - Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch deren Vorsitzende Frau Z. - Betriebsrat

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v.

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit Stand: 23.05.2012 Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste,

Mehr

>>> DB Kommunikationstechnik GmbH <<<

>>> DB Kommunikationstechnik GmbH <<< Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 1. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der DB Kommunikationstechnik GmbH (1. ÄnderungsTV KT) Zwischen dem

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS MERKBLATT Recht und Fairplay GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in den Urlaub. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und

Mehr

Altersteilzeitordnung

Altersteilzeitordnung Altersteilzeitordnung AltTZO 4.75 Altersteilzeitordnung Vom 26. Januar 2011 (ABl. EKD 2011 S. 58) zuletzt geändert am 9. April 2014 (ABl. EKD 2014 S. 164) Lfd. Nr. Änderndes Recht 1 Arbeitsrechtsregelung

Mehr

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands und einerseits

Mehr

Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015

Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 6. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der DB Systel GmbH (6. ÄnderungsTV DB Systel) Zwischen dem Arbeitgeber-

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH

Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH Arbeit und Gesellschaft 4.0: Mitbestimmen, Mitgestalten! Workshop 9 Betriebliche Vereinbarungen der Zukunft Referent Frank Siebens, ver.di

Mehr

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird

Mehr

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund 3 Absatz 2 Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen o-

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012.

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen

Mehr

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017.

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017. Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen

Mehr

Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013

Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Zwischen dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) - einerseits - und der Gewerkschaft Kirche und Diakonie

Mehr

Pflege und Beruf beides geht?!

Pflege und Beruf beides geht?! Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.

Mehr

Tarifvertrag über die Leistungsbezahlung für Führungskräfte in der Bundesagentur für Arbeit (LeistungsTV-FüKr-BA)

Tarifvertrag über die Leistungsbezahlung für Führungskräfte in der Bundesagentur für Arbeit (LeistungsTV-FüKr-BA) Tarifvertrag über die Leistungsbezahlung für Führungskräfte in der Bundesagentur für Arbeit (LeistungsTV-FüKr-BA) vom 27. November 2009 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages Zwischen der Bundesagentur

Mehr

Geschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr

Geschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird von der Autorin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der

Mehr

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1

Mehr

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere

Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Chemie Abschluss 2008 vom 16. April 2008 in Lahnstein

Chemie Abschluss 2008 vom 16. April 2008 in Lahnstein Chemie Abschluss 2008 vom 16. April 2008 in Lahnstein 15./16. April 2008 Abteilung Tarifpolitik 1 Tarifpaket 2008 2008: 4,4 % plus 0,5 % Einmalzahlung 2009: 3,3 Prozent mehr Erhöhung der Ausbildungsvergütungen

Mehr

Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile

Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile www.wertguthabenfonds.de Vor der Altersrente, z. B. mit 62, ohne Abschläge freigestellt sein Langzeitkonto im DB-Konzern 2 Zeit für meine Kinder

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Tarifverträge. 1. Allgemeines

Tarifverträge. 1. Allgemeines Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile

Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile www.wertguthabenfonds.de Vor der Altersrente, z. B. mit 62, ohne Abschläge freigestellt zu sein Langzeitkonto im DB-Konzern 2 Zeit für meine

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 19 vom 26. März 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006

Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006 Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006 Landesbezirklicher Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeit-TV Hessen) zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.v. (KAV Hessen) - einerseits

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zur Übernahme des TV Flex AZ

Arbeitsrechtliche Regelung zur Übernahme des TV Flex AZ Übernahme TV Flex AZ 700-Anlage 1.6.2 Arbeitsrechtliche Regelung zur Übernahme des TV Flex AZ Anlage 1.6.2 zur KAO 1 Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte - TV FlexAZ

Mehr

Das ist mir nicht möglich!

Das ist mir nicht möglich! von Das ist mir nicht möglich! zu Wie ist es mir möglich? möglich? Gefördert durch 1 zunehmender Engpass an qualifizierten Arbeitskräften Vision 2025: deutliche Reduzierung der Schulabgänger und potentiellen

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.03.2004 Gültig ab: Beginn der Einführung des

Mehr

Einwohnergemeinde Wimmis. Verordnung Fort- und Weiterbildung

Einwohnergemeinde Wimmis. Verordnung Fort- und Weiterbildung Einwohnergemeinde Wimmis Verordnung Fort- und Weiterbildung 2. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis GRUNDSATZ... 3 Zweck... 3 Geltungsbereich... 3 ARTEN DER FORT- UND WEITERBILDUNG... 3 Grundausbildung... 3

Mehr

Entgelt E 4. Jahressonderzahlung in den Anlagen 31 bis 33

Entgelt E 4. Jahressonderzahlung in den Anlagen 31 bis 33 Entgelt E 4 Für die Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit sind die Ausschlussfristen des 23 AVR AT zu beachten, nach denen Ansprüche innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend zu machen

Mehr

Teilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen

Teilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeitarbeit gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeit ermöglichen Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Teilzeitarbeitsplätze ausschreiben

Mehr

Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit

Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit 1. Präambel Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie haben vor dem Hintergrund des demografischen Wandels mit dem Tarifvertrag

Mehr

Teilzeitausbildung. Spagat zwischen Familie und Beruf. 21. April 2015

Teilzeitausbildung. Spagat zwischen Familie und Beruf. 21. April 2015 Teilzeitausbildung Spagat zwischen Familie und Beruf 21. April 2015 Informationen zur Teilzeitberufsausbildung Chart No. /Kapitel, Verfasser, DatumBB Was ist eine Teilzeitberufsausbildung? Nach 8 Abs.

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der

Mehr

Arbeitsvertrag für unverblockte Altersteilzeit (gemäß TV FlexÜ)

Arbeitsvertrag für unverblockte Altersteilzeit (gemäß TV FlexÜ) Arbeitsvertrag für unverblockte Altersteilzeit (gemäß TV FlexÜ) Zwischen... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau..., geb. am..., PLZ / Wohnort:..., Straße:..., (Beschäftigte/r) wird auf der Grundlage des Tarifvertrages

Mehr

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 17 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868)

Mehr

Tarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen

Tarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen für die Beschäftigten der (TV Einmalzahlung AWO NRW) (1) Vollzeitbeschäftigte, mit Ausnahme der Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten, die in der Zeit zwischen dem 1. August 2007 und 31.Dezember

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) (Derzeit nur gültig für Beamtinnen und Beamte, die nicht unter das lehrende Personal an Hochschulen fallen.) LAK bei der 42-Stunden-Woche

Mehr

Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung

Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung Zwischen dem Verband der Metall- und Elektro-Industrie in Thüringen e.v. und der Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Frankfurt wird folgender Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung

Mehr

Flexibler Übergang in die Rente. Abschluss des Tarifvertrages zwischen Südwestmetall und IG Metall, gültig ab

Flexibler Übergang in die Rente. Abschluss des Tarifvertrages zwischen Südwestmetall und IG Metall, gültig ab Flexibler Übergang in die Rente Abschluss des Tarifvertrages zwischen Südwestmetall und IG Metall, gültig ab 01.01.2010 Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente. Ziele: Sicherung des Fachkräftepotenzials

Mehr

Niederschriftserklärungen

Niederschriftserklärungen 8.03.201 Niederschriftserklärungen I. Niederschriftserklärungen zum TV-L 1. Zu 1 Absatz 2 Buchstabe b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht

Mehr

Tarifliche Jahresleistung Leitfaden für Arbeitgeber der Druck- und Medienindustrie

Tarifliche Jahresleistung Leitfaden für Arbeitgeber der Druck- und Medienindustrie Tarifliche Jahresleistung 2014 Leitfaden für Arbeitgeber der Druck- und Medienindustrie Juli 2014 Tarifliche Jahresleistung in der Druck- und Medienindustrie Nach den Tarifverträgen der Druck- und Medienindustrie

Mehr

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wenn Beschäftigte Angehörige pflegen Kurt Ditschler Am Kebsgraben 37154 Northeim Pflichten im Arbeitsverhältnis Die Arbeitskraft zur Verfügung stellen Direktionsrecht

Mehr

55. Tarifvertrag. zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der DB AG sowie verschiedener Unternehmen des DB Konzerns

55. Tarifvertrag. zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der DB AG sowie verschiedener Unternehmen des DB Konzerns 55. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der DB AG sowie verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (55. ÄnderungsTV) mit Erläuterungen der TG Zwischen dem

Mehr

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf

Mehr

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. vom 9. März 2013

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. vom 9. März 2013 Stand: 9. März 2013 10.00 Uhr Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. März 2013 I. Entgelt 1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L Die Tabellenentgelte (einschließlich

Mehr

Stand: Übersicht

Stand: Übersicht Stand: 3.5.2010 Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs. 1 BBiG) und

Mehr

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund Mantel Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Grundsätze TV-L verbindet tarifpolitische

Mehr

Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Die Lösungsansätze des Chemiepakets

Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Die Lösungsansätze des Chemiepakets Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Die Lösungsansätze des Chemiepakets 1 Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Flexible Instrumente zur Gestaltung der Lebensarbeitszeit Vor dem Hintergrund

Mehr

Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie

Bundesrepublik Deutschland. Metallindustrie IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 010 01 100 604 001 00 Bundesrepublik Deutschland Industrie: Arbeiter und Angestellte Metallindustrie Abschluss: 29.09.2004 gültig ab: 01.07.2004 kündbar zum: verschiedene

Mehr

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.

Mehr

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft

Mehr

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc. Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.

Mehr

Sozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft

Sozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.

Mehr

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am

M u s t e r. Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer. Zwischen der Firma. Herrn/Frau geb. am M u s t e r Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber (Sitz oder Anschrift) und Herrn/Frau geb. am als Arbeitnehmer(in) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. vom 23.

Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte. vom 23. Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 23. Juni 2008 (geändert durch Beschluss der 8./2015 Mitgliederversammlung

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Thema Personalabbau

Betriebsvereinbarung zum Thema Personalabbau Betriebsvereinbarung zum Thema Personalabbau Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich 1.1 Leistungen nach den Bestimmungen

Mehr

Erste Hinweise zum neuen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ)

Erste Hinweise zum neuen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) Erste Hinweise zum neuen Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) A. Struktur 1. Betriebe ohne oder mit Betriebsvereinbarung 2. Überlassungshöchstdauer 3. Auf einen Blick B. Betriebe ohne Betriebsvereinbarung

Mehr

FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst!

FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst! Tarif FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst! Zum 1. Januar 2016 verändert die Deutsche Bahn ihre Entgelttabellen. Es wird dann für jede/n Arbeitnehmer/in

Mehr

3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?

3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? 3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? Die Voraussetzungen sind im Wesentlich gleich: 3.1. Anspruch auf Elternzeit ( 15 BEEG) Auch wenn das Gesetz von einem Anspruch auf Elternzeit

Mehr

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015

Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 4. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der DB Sicherheit GmbH (4. ÄnderungsTV Sicherheit) Zwischen dem Arbeitgeber-

Mehr

Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.05.2017 Gültig ab: 01.04.2017 Kündbar zum: 31.12.2020 Frist: 3 Monate zum Monatsende

Mehr

Demografie-Tarifvertrag (D-TV)

Demografie-Tarifvertrag (D-TV) Demografie-Tarifvertrag (D-TV) Der Tarifgruppe Energie im AVE 1.Arbeitsprämissen 2.Demografie-Tarifvertrag 09.03.2017 Kurztitel 2 1.Arbeitsprämissen 2. Demografie-Tarifvertrag 09.03.2017 Kurztitel 3 Arbeitsprämissen

Mehr

Integration schwerbehinderter Menschen

Integration schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0030 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Integration schwerbehinderter Menschen Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 1.1. Räumlich 1.2. Persönlich 2.

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX 16.06.2016 Sabine Ritterbusch 1 - rechtliche Rahmenbedingungen - 84 Abs. 2 S.1 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als

Mehr

Arbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI

Arbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI TK Lexikon Steuern Sabbatjahr Arbeitsrecht 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI6421836 HI6421828 Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen zum einen die Gewährung

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der

Mehr

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e.v., - einerseits -

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e.v., - einerseits - Vierter Tarifvertrag vom 3. November 2011 zur Änderung des Bezirkstarifvertrages für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13. November 2001 Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband

Mehr

Gliederung: Verhandlungsergebnis Arbeitszeitgestaltung Bezirksleitung Baden-Württemberg

Gliederung: Verhandlungsergebnis Arbeitszeitgestaltung Bezirksleitung Baden-Württemberg Gliederung: o Verhandlungsauftrag Ludwigsburg o Flexibles Arbeitszeitkonto o Langzeitkonto o Weitere Verhandlungsergebnisse 1 Verhandlungsauftrag Ludwigsburg Protokollnotiz im MTV vom 5.4.2000 Die Tarifvertragsparteien

Mehr

Verhandlungsergebnis Altersteilzeit, 3. September 2008

Verhandlungsergebnis Altersteilzeit, 3. September 2008 Die Neue Altersteilzeit Verhandlungsergebnis Altersteilzeit, 3. September 2008 Erreicht: Die Neue Altersteilzeit! Presseartikel 2 350 000 Beschäftigte im Warnstreik! 3 Übersicht 1. Ausgangslage 2. Zugangsmöglichkeiten

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 17 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001

6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 6. Änderungstarifvertrag vom 30. Juni 2008 zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und der Vereinten

Mehr

Der DemografieTV Aufbau und grundsätzliche Regelungen

Der DemografieTV Aufbau und grundsätzliche Regelungen Aufbau und grundsätzliche Regelungen Geschichte und ergänzende Tarifverträge BeSiTV endete am 31.12.2010, dessen Nachwirkung endete am 31.12.2011 GDL vereinbarte Eckpunkte eines ZukunftTV am 15.04.2011

Mehr

Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz

Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Arbeits- und Sozialrechts-Info Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis

Mehr

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 4. Juli 2002 und 29. Oktober 2003 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Mehr