Spielplatzkonzept Genehmigungsexemplar des Gemeinderats vom

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1 EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Spielplatzkonzept Genehmigungsexemplar des Gemeinderats vom

2 Inhalt 1. Ausgangssituation Zielstellung, Planungsvorgaben und Vorgehensweise Rechtliche Grundlagen Rechtliche Bedeutung der technischen Normen Spielflächenbestand in Münchenbuchsee Qualitätsbeurteilung Vorgehensweise Ergebnisse Zustandsaufnahme (Stand: März 2010) Altersstrukturen der Kinder im Versorgungsperimeter Auswertung Versorgungsanalyse Erreichbarkeit von Spiel- und Bewegungsflächen Spielflächenbedarf Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes Inspektion / Wartung Zivilrechtliche Haftung Schadensüberwälzung als Ausnahme Ausservertragliche Haftung, Werkeigentümerhaftung Rolle der Eltern / Aufsichtspflicht Massnahmenplanung Schaffung neuer Angebote Genehmigungsvermerke Anhang I Standorte Spiel- und Bewegungsflächen... 13

3 1. Ausgangssituation Spielplätze im öffentlichen Raum unterliegen den beiden SN EN Normen Diese Normen dienen dazu, für Kinder nicht vorhersehbare und unkalkulierbare Gefahrenstellen, die zu ernsthaften und dauernden Schäden führen können, zu eliminieren. Vor noch nicht allzu langer Zeit konnten die Kinder direkt vor der Haustüre, auf der Strasse, im Wald oder an einem Bach spielen. Heute ist das vielfach nicht mehr möglich. Sicherheitsvorschriften und Normen schränken die öffentlichen Bewegungsräume nach und nach ein und zwingen die Eigentümer zu Massnahmen. Im Jahr 2008 wurden die gemeindeeigenen Spielplätze durch die Bauabteilung, Ressort Hochbau, nach den geltenden Normen überprüft. Die Mehrzahl der Spielplätze entsprach nicht den gültigen Normen. Der Gemeinderat hat am 24. November 2008 (BNR 379) gestützt darauf folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat nimmt von den mangelhaften Geräten Kenntnis. 2. Das Ressort Hochbau erhält die Befugnis alle Geräte die nicht der Norm entsprechen oder welche nicht gemäss Norm repariert werden können, zu entfernen. 3. Der Präsidialabteilung wird der Auftrag erteilt, die Zuständigkeiten für die Überprüfung der Spielplätze zu definieren und ein Nutzungskonzept zu erstellen sowie alternative Spielmöglichkeiten zu prüfen. Das Konzept ist dem Gemeinderat zu gegebenem Zeitpunkt vorzulegen. 4. Die finanziellen Mittel für den Betrieb und Unterhalt der Spielplätze müssen zum gegebenen Zeitpunkt von den finanzkompetenten Organen beschlossen werden Zielstellung, Planungsvorgaben und Vorgehensweise Das Spielplatzkonzept trägt als Instrument zur Förderung der Familienfreundlichkeit, Generationengerechtigkeit und Integration sowie zur Sicherstellung der geltenden Normen dazu bei, der Bevölkerung bedürfnisgerechte Spielräume zu schaffen. Es stellt eine Grundlage für die Finanz- und Investitionsplanung dar. Am 30. September 2009 hat die Arbeitsgruppe Spielplätze, zusammengesetzt aus Mitgliedern der Hochbau- (HBK) und der Sport- und Freizeitanlagekommission (SFAK) sowie Vertreter aus Schule und Verwaltung die Arbeiten zur Erstellung des Spielplatzkonzepts aufgenommen. Zusammensetzung Arbeitsgruppe (alphabetisch): - Joseph Ballaman, Vertreter SFAK - Thomas Burri, Sachbearbeiter Bauabteilung, Ressort Hochbau - Alfred Gerber, Vertreter SFAK - Michael Hofer Steiner, Vertreter HBK und SFAK - Daniela Ryser, Ressortleiterin Kultur-Freizeit-Sport - Dajana Wetzel, Schulleiterin Kindergarten Die Leitlinien und Massnahmen wurden inhaltlich aus einer detaillierten Bestandserfassung, Zustands- und Versorgungsanalyse abgeleitet :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 3

4 1.2. Rechtliche Grundlagen Spielplätze im öffentlichen Raum unterliegen den beiden SN EN Normen In der SN EN Norm 1176 werden in sechs Teilen alle gängigen Spielgeräte und im Teil sieben die Wartung und der Betrieb behandelt. Sie ist seit 1999 in Kraft und wurde im Herbst 2008 überarbeitet. Die SN EN Norm 1177 behandelt die stossdämpfenden Spielplatzböden, sie ist seit 2002 in Kraft. Die bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) hat im Jahr 2009 die Dokumentation über Empfehlungen zur Gestaltung von Spielräumen überarbeitet (2.025). Die Grundlagen im Detail: - Norm SN EN 1176 / 1177: 2008 Spielgeräte und Spielplatzböden - Norm SN EN Anlagen für Benutzer von Rollsportgeräten - Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute VSS - SIA-Normen, SIA-Dokumentation D002 - Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) - Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (PrHG) - Schweizerisches Obligationenrecht (OR) - Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Bei der Erarbeitung des Spielplatzkonzeptes und dem Definieren der Massnahmen für die bestehenden und neuen Spielplätze in der Gemeinde Münchenbuchsee sind die sicherheitstechnischen Informationen auf Seite 26 der Dokumentation zentral. Die Spielplätze der Gemeinde Münchenbuchsee sind öffentliche Spielplätze. Sie müssen den Normen SN EN 1176 und 1177 entsprechen. Die Abenteuerspielplätze, wie der Freispielpark der IG Schönegg, müssen nicht den genannten Normen entsprechen. Abenteuerspielplätze sind eingezäunte, abschliessbare Spielplätze, die unter pädagogischen Gesichtspunkten betrieben und mit Personal besetzt werden, das die kindliche Entwicklung fördert. Oft werden selbst gebaute Geräte benutzt Rechtliche Bedeutung der technischen Normen Die technischen Normen (z.b. SN EN 1176) sind per se nicht rechtsverbindlich, sie können jedoch rechtlich relevant werden, insbesondere in folgenden Fällen: a In der Phase der Rechtssetzung b In der Phase der Rechtsanwendung c In der Phase der Rechtssprechung Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Normen wird durch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) dringend empfohlen. Sicherheitswidrige oder mit sicherheitstechnischen Mängeln behaftete Spielplätze bzw. geräte stellen nicht nur bedeutende Unfallquellen dar, sondern werfen auch viele rechtliche Fragen auf :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 4

5 1.3. Spielflächenbestand in Münchenbuchsee Die vorhandenen Spielplätze auf dem Gemeindegebiet werden in drei Kategorien eingeteilt. - Schulisch - Öffentlich - Gemeinsame Nutzung Spiel- und Hauptnutzung Nebennutzung Bewegungsflächen 1A Schulhaus Allmend Schulbetrieb Öffentlichkeit 12A Schulhaus Bodenacker Schulbetrieb Öffentlichkeit 6 Dorfschulhaus Öffentlichkeit Schulbetrieb 7 Schulhaus Paul Klee Schulbetrieb Öffentlichkeit 8 Schulhaus Riedli Öffentlichkeit Schulbetrieb 5 Schulhaus Waldegg Schulbetrieb Öffentlichkeit 9 KIGA Allmend Kindergartenbetrieb Öffentlichkeit 12B KIGA Bodenacker Kindergartenbetrieb 13 KIGA Hübeli Kindergartenbetrieb Öffentlichkeit 11 KIGA Neumatt Kindergartenbetrieb Öffentlichkeit 10 KIGA Ursprung Kindergartenbetrieb 1B SP Allmend Öffentlichkeit 2 SP Kirchgasse Öffentlichkeit 3 SP Minderheimet Öffentlichkeit 4 SP Taubstummenwäldli Öffentlichkeit 14 Freispielpark Öffentlichkeit (betreut) 15 Skateranlage Öffentlichkeit Unter Berücksichtigung sämtlicher Spiel- und Sportplätze in der Gemeinde stehen den Kindern und Jugendlichen 15 öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen zur Verfügung (exkl. KIGA Bodenacker und Ursprung). Das Angebot umfasst: - 4 öffentliche Kinderspielplätze, - 9 Schulfreiflächen mit öffentlich zugänglichen Spiel- und Bewegungsflächen, 1 Freispielpark (Kategorie Sicherheitsnormen = Abenteuerspielplatz), 1 Skateranlage, - daneben stehen noch rund 180 Kinderspielplätze im privaten Eigentum zur Verfügung. Das öffentliche Spielplatzangebot für Kinder ist primär an den Bedürfnissen der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen ausgerichtet. Daneben ergänzen private Spielflächen die wohnungsnahen Angebote vor allem für kleinere Kinder. Die Bewegungsflächenangebote der Gemeinde Münchenbuchsee richten sich vorrangig an grössere Kinder und Jugendliche. Spezielle Angebote für Senioren bestehen nicht. 2. Qualitätsbeurteilung Die Beurteilung der Zustände und Qualität der Spiel- und Bewegungsflächen stellt eine wichtige Grundlage zur Ableitung der Massnahmenvorschläge dar. Zum einen können gezielte Massnahmen zur Aufwertung der Spielflächen ergriffen werden. Zum anderen stellen die Ergebnisse zusammen mit der Versorgungsanalyse eine wichtige Entscheidungshilfe für die künftige Entwicklung der Spielflächen dar. Es liegen nicht nur Aussagen zur Ausstattung und Qualität einzelner Flächen vor, es lassen sich auch Tendenzen zu den Altersstrukturen in den jeweiligen Einzugsperimetern benennen :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 5

6 2.1. Vorgehensweise Im letzten halben Jahr hat die Arbeitsgruppe Spielplätze die Zustandsaufnahme der Spielplätze präzisiert und ergänzt. Die öffentlichen Kinderspielplätze und Schulspielplätze wurden unter Berücksichtigung folgender Kriterien kategorisiert: - Standort, - Baulicher Zustand, - Vermutete Nutzerfrequenz, - Altersstruktur im Einzugsperimeter, - Erweiterungs-/Entwicklungspotential. Für die Bewegungsflächen wurden die Beurteilungskriterien an die spezifischen Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen angepasst. Die schulischen Spielplätze werden vorrangig behandelt. Sie sind häufig Bestandteil des Unterrichtskonzepts Ergebnisse Zustandsaufnahme (Stand: März 2010) Die Ergebnisse basieren auf der Zustandsaufnahme nach der Inspektion im Jahr Öffentliche Kinderspielplätze Die Ausstattung der öffentlichen Kinderspielplätze ist dürftig. Die Spielgeräte beim Spielplatz der Kirchgasse und beim Minderheimet wurden grösstenteils aus Sicherheitsgründen. Der Spielplatz Taubstummenwäldli ist sanierungsbedürftig. Spielplatz Geräte Zustand Fallschutz Sturzraum Bemerkung Federgerät vierplätzig gut 3 gut 3 nicht SN EN 1176 konform 1 Federgerät Pferd, neu SP Kirchgasse Hangrutschbahn SP Allmend Teilerneuert 2009 Kombi-Turm mit Rutschbahn und kommt ins Alter 2 nicht SN EN 1177 konform 2 nicht SN EN 1176 konform 2 Doppelschaukel-Anbau Sandkasten gut, ohne Abdeckung 2 Einfachschaukel gut 3 nicht SN EN 1177 konform 2 nicht SN EN 1176 konform 1 Doppelschaukelbock aus Rundholz Federgerät Pferd gut 3 gut 3 gut 3 Holzreck mit Metallstange SP Kirchgasse Teilerneuert 2009 Sandkasten gut 3 Spielhaus Spielhaus mit Treppe und Rutschbahn SP Minderheimet Doppelschaukel aus Rundholz Kombi-Klettergerät Rutschbahn SP Taubstummenw. Beton-Kriechröhre Durchmesser 75cm 2 Dreifachschaukel aus Metall kommt ins Alter 2 nicht SN EN 1177 konform 1 nicht SN EN 1176 konform 1 Kunststoffrutschbahn gut 3 gut 3 nicht SN EN 1176 konform 1 Metallrutschbahn Sandkasten gut, ohne Abdeckung 2 Zwei Balancierbögen gut 3 nicht SN EN 1177 konform 1 nicht SN EN 1176 konform :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 6

7 Schulspielplätze Der Zustand der öffentlichen Schulspielplätze ist sehr unterschiedlich. Drei von vier Schulspielplätzen erfüllen die gestellten Anforderungen grösstenteils und entsprechen der Altersstruktur im Schulgebäude, nicht aber dessen Einzugsperimeter. Spielplatz Geräte Zustand Fallschutz Sturzraum Bemerkung Schulhaus Allmend Doppelreck kommt ins Alter 2 nicht SN EN 1177 konform 1 nicht SN EN 1176 konform 1 Kletterstangen kommt ins Alter 2 nicht SN EN 1177 konform 1 nicht SN EN 1176 konform 1 Sportgeräte Schulhaus Waldegg Balancierteller gut 3 gut 3 gut 3 Hängematte gut 3 nicht SN EN 1177 konform 1 nicht SN EN 1176 konform 1 Kletterbaum Standard farbig armiert kommt ins Alter 2 gut 3 gut 3 Kombi-Turm mit Spiralrutschbahn, Hängebrücke und Schrägnetz kommt ins Alter 2 nicht SN EN 1177 konform 1 nicht SN EN 1176 konform 1 Schwebebalken schlecht 1 nicht SN EN 1177 konform 1 gut 3 Dorfschulhaus Spielanlage schlecht 1 gut 3 gut 3 Schulhaus Paul Klee Kombi-Klettergerät kommt ins Alter 2 nicht SN EN 1177 konform 1 gut 3 Schulhaus Riedli Kombi-Klettergerät mit Schaukelanbau Rutschbahn Kindergartenspielplätze Der Zustand der öffentlichen Kindergartenspielplätze ist generell am Schlechtesten. Drei von vier Schulspielplätzen erfüllen die gestellten Anforderungen nicht. Geräte wurden aus Sicherheitsgründen und nicht wieder ersetzt. Einzig der Spielplatz beim KIGA Ursprung, welcher im Jahr 2008 saniert wurde, entspricht den Anforderungen. Spielplatz Geräte Zustand Fallschutz Sturzraum Bemerkung Baumkrone Kombi-Klettergerät mit Rutschbahn KIGA Allmend Metall-Klettergerüst Erneuerung 2010 Sandkasten gut 3 Spielhaus sehr schlecht 1 gut 2 gut 2 Doppelschaukel aus Kantholz gut 3 gut 3 gut 3 Hängematte gut 3 gut 3 gut, Eisenbahnschwelle 2 Kombi-Klettergerät KIGA Ursprung Kombi-Klettergerät Erneuert 2008 Kombiturm mit Rutschbahn gut 3 gut 3 gut 3 Metallrutschbahn Sandkasten gut 3 KIGA Neumatt Baum-Gurtenschaukel Doppelschaukelbock aus Kantholz kommt ins Alter, kein Fundament 2 nicht SN EN 1177 konform 1 gut 3 Kletterbaum Standard farbig armiert gut 3 nicht SN EN 1177 konform 1 nicht SN EN 1176 konform 1 Kombi-Klettergerät kommt ins Alter 2 nicht SN EN 1177 konform 1 gut 3 Doppelschaukel aus Metall gut 3 gut 3 gut 3 Doppelschaukel aus Metall gut 3 gut 3 gut 3 Doppelschaukel aus Rundholz KIGA Bodenacker Doppelschaukel aus Rundholz mit drei Stützen Teilerneuert 2009 Kombi-Klettergerät Rutschbahn mit Ergänzungsturm gut 3 gut 3 gut 3 Sandkasten gut 3 Doppelschaukelbock aus Rundholz kommt ins Alter 2 gut 3 gut 3 Kletterbaum Standard farbig armiert gut, 2 nicht SN EN 1177 konform 1 gut 3 KIGA Hübeli Kombi-Klettergerät Kombiturm mit Rutschbahn gut 3 gut 3 gut 3 Teilerneuert 2009 Metall-Klettergerüst Sandkasten gut :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 7

8 2.2.2 Altersstrukturen der Kinder im Versorgungsperimeter Um über die geeignete Ausstattung eines Spielplatzes entscheiden zu können, wurde das Alter der Kinder im Einzugsgebiet (Perimeter von 500 m) erhoben (Stand: November 2009). Die Perimeter überschneiden sich teilweise, somit ist die Kinderzahl nicht vergleichbar mit der Totalkinderzahl der Gemeinde (siehe separater Übersichtsplan). 1. Kategorie 0 6 jährige 2. Kategorie 7 10 jährige 3. Kategorie jährige 4. Kategorie jährige Öffentliche Kinderspielplätze Kirchgasse Minderheimet Taubstummenwäldli Kategorie jährige Kategorie jährige Kategorie jährige Kategorie jährige Öffentliche Schulspielplätze; Schulhäuser Allmend Bodenacker Dorf Paul Klee Riedli Waldegg Kategorie jährige Kategorie jährige Kategorie jährige Kategorie jährige Öffentliche Schulspielplätze; Kindergärten Allmend Bodenacker Hübeli Neumatt Ursprung Kategorie jährige Kategorie jährige Kategorie jährige Kategorie jährige :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 8

9 2.3. Auswertung Die Auswertung lässt für die Spielplätze folgende Ergebnistendenzen erkennen: - Spielflächen, die in den letzten Jahren um- bzw. neu gestaltet wurden, erfüllen überwiegend die gestellten Bedürfnisanforderungen, entsprechen aber bereits häufig nicht mehr den geltenden Sicherheitsnormen. - Die Spielgeräte und Spielflächen befinden sich mehrfach in einem funktionstüchtigen, nicht aber normengerechten Zustand. Die Defizite in Bezug auf die zeitgemässe Ausstattung sind klar erkennbar. - Die Standorte der Spielplätze sind verhältnismässig auf das Gemeindegebiet aufgeteilt. Die Spielplätze weisen praktisch alle eine geeignete Lage und eine sichere Weganbindung auf (Situationsplan siehe Anhang I). - Die Alterskategorien in den Einzugsperimetern verändern sich während einer Beurteilungsperiode stark. 3. Versorgungsanalyse Die Massnahmenplanung erfordert als Grundlage eine sorgfältige Versorgungsanalyse, in der folgende Kriterien zu berücksichtigen sind: - Die Erreichbarkeit von Spiel- und Bewegungsangeboten (räumliche Versorgung), - die Versorgungsquote in Spielraumplanungsbereichen (flächenmässige Versorgung), unter Berücksichtigung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, der Baudichte, der Bevölkerungsentwicklung sowie - die Grösse der Spielplätze Erreichbarkeit von Spiel- und Bewegungsflächen Spielflächen für Kinder Spielflächen für Kinder von 6 bis 12 Jahren sollten in einer Entfernung bis 400 m Fussweg von den Wohnungen erreichbar sein. Dies entspricht im Regelfall einem Entfernungsradius von etwa m um Wohnbauflächen. Gefährden räumliche Barrieren eine sichere Weganbindung, wie z.b. Hauptverkehrsstrassen oder Schienenwege, sind geringere Entfernungsradien erforderlich. Aufgrund der Bestandesaufnahme der Spielplätze in der Gemeinde Münchenbuchsee ist erkennbar, dass in den meisten Wohngebieten private Spielflächen für Kinder vorhanden sind. Nur wenige öffentliche Spielplätze sind jedoch mit maximal 400 m Fussweg erreichbar. Bespielbare Schulfreiflächen bieten teilweise näher erreichbare Spielangebote und tragen bei, die räumlichen Defizite zu verringern. Bewegungsflächen für grössere Kinder und Jugendliche Grössere Kinder und Jugendliche besitzen einen grösseren Aktionsradius. Für diese Altersgruppe sollten Spiel- und Bewegungsflächen in einer Entfernung von ca. 1 2 km liegen :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 9

10 3.2. Spielflächenbedarf In den Einzugsperimetern mit einer hohen Kinderanzahl und einer hohen Bautätigkeit in naher Zukunft ist der Spielflächenbedarf hoch. Bei Kleinkindern betrifft dies insbesondere die Gebiete Oberdorfstrasse und Neumatt. Für Kinder und Jugendliche in der 4. Alterskategorie (14 18 jährige) fehlen insbesondere im Gebiet Ursprung und Neumatt Bewegungsflächen. Im Rahmen von Baubewilligungsverfahren insbesondere bei grösseren Überbauungen sind die Bauherren auf die Spielplatzpflicht gemäss Baugesetz aufmerksam zu machen (Beispiel: Überbauung Riedli, ZPP Nr. 17) Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes Die Grundlagen des Spielplatzkonzeptes werden alle fünf Jahre aktualisiert (2015 / 2020 / etc.). Die Aktualisierung beinhaltet primär die Altersstruktur im Einzugsperimeter von 500 m eines Spielplatzes sowie die Zustandsaufnahme. Gestützt auf die aktualisierten Grundlagen ist die Massnahmenplanung (Ziffer 5) anzupassen. 4. Inspektion / Wartung Die Wartung und der Betrieb der Spielräume erfolgt nach der Norm SN EN 1176 Teil 7: Bei der Inspektion und Wartung wird nach folgenden Inspektionen unterschieden: - Visuelle Routine-Inspektion (oberflächliche Kontrolle, mehrmals pro Woche) - Operative Inspektion (Stabilitätskontrolle / Zustandskontrolle der Verschleissteile, alle 3 Mte.) - Jährliche Inspektion (Feststellung allgemeiner Betriebssicherheits-Zustand der Anlagen) Die Bauabteilung, Ressort Hochbau, ist verantwortlich für die Veranlassung der jährlichen Sicherheitskontrolle sowie dem Überwachen der Normen. Die Hochbaukommission überwacht die Ausführung der Inspektion und Wartung. Die Inspektion und Wartung der Geräte wird in einem Protokoll (Inspektionsplan) festgehalten und beinhaltet folgende Punkte: - Datum der Kontrolle - Wer hat die Kontrolle durchgeführt? - In welchem Zustand sind die Geräte? - In welchem Zustand sind die Fallschutzbeläge? - Unübliche Verunreinigungen auf dem Areal - Vandalismus und besondere Vorkommnisse - Eingeleitete Unterhaltsarbeiten Die in Auftrag gegebenen Arbeiten werden überprüft. Eine entsprechende Erledigungsmeldung folgt zu gegebenem Zeitpunkt Zivilrechtliche Haftung Schadensüberwälzung als Ausnahme Für alle Schadenfälle gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte seinen Schaden selber tragen muss, wenn nicht ausnahmsweise eine Rechtsnorm unter den konkreten Umständen die Abwälzung des Schadens auf einen Ersatzpflichtigen gestattet :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 10

11 4.1.2 Ausservertragliche Haftung, Werkeigentümerhaftung Gemäss Art. 58 OR haftet der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes für den Schaden, den dieses infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhaften Unterhalts verursacht. Als Werke gelten nach der Rechtssprechung Gebäude oder andere stabile, mit der Erde direkt oder indirekt verbundene, künstlich hergestellte oder angeordnete Gegenstände. Der Eigentümer muss demnach garantieren, dass Zustand und Funktion seines Werkes niemanden und nichts gefährden. Ein Werkmangel liegt vor, wenn das Werk für den Gebrauch, zu dem es bestimmt ist, keine genügende Sicherheit bietet (fehlerhafte Anlage / Herstellung oder mangelhafter Unterhalt des Werkes). Ob ein Werkmangel vorliegt, ist immer anhand der konkreten Umstände zu ermitteln. Eine fest im Boden verankerte Rutschbahn beispielweise ist dann mit einem Mangel behaftet, wenn sie umzukippen droht, weil die Verankerung locker geworden oder durchgerostet ist Rolle der Eltern / Aufsichtspflicht Es ist eine Rechtspflicht der Eltern, ihre Kinder zu beaufsichtigen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), insbesondere aus den Bestimmungen über die elterliche Gewalt (Art. 296 ff ZGB). Die Beaufsichtigung kann kaum allgemeingültig umschrieben werden; es richtet sich nach den Verhältnissen im Einzelfall und hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.b. Art der Tätigkeit, Alter, Entwicklungsgrad, Charakter des Schutzbefohlenen usw.). Während der normalen Benützungszeit sind auf dem Spielplatz weilende Kinder zu beaufsichtigen. Mangelhafte Aufsicht über die Kinder kann nicht nur Unfälle begünstigen, sondern unter Umständen auch für die Eltern rechtliche Folgen nach sich ziehen (z.b. Verschuldenshaftung) :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 11

12 5. Massnahmenplanung Gestützt auf vorgenannte Entscheidgrundlagen ergibt sich folgende Piorisierung für die Sanierung und Umgestaltung der Spielplätze in der Gemeinde Münchenbuchsee: Priorität Spielplatz Hauptnutzung Nebennutzung 1. KIGA Allmend Kindergartenbetrieb Öffentlichkeit 2. KIGA Hübeli Kindergartenbetrieb Öffentlichkeit 3. KIGA Bodenacker (Ersatz Klettergerät) Kindergartenbetrieb 4. Schulhaus Allmend Schulbetrieb Öffentlichkeit SP Allmend Öffentlichkeit 5. KIGA Neumatt Kindergartenbetrieb Öffentlichkeit 6. Schulhaus Riedli (Teilersatz SP Minderheimet) Öffentlichkeit Schulbetrieb 7. Schulhaus Paul Klee Schulbetrieb Öffentlichkeit 8. Dorfschulhaus Öffentlichkeit Schulbetrieb 9. SP Taubstummenwäldli Öffentlichkeit 10. SP Kirchgasse Öffentlichkeit 11. KIGA Ursprung Kindergartenbetrieb 5.1. Schaffung neuer Angebote Bei der Planung und dem Bau eines Spielplatzes müssen wir uns in die Lage der Kinder versetzen oder uns an die eigene Kindheit erinnern. Die Arbeitsgruppe Spielplätze will die Umgestaltung der Spielplätze mit naturnahen und traditionellen Elementen verbinden und dabei die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheitsnormen erfüllen. Als veranschauliches Beispiel dafür wurde eine Grobplanung des öffentlichen Spielplatzes an der Kirchgasse vorgenommen. 6. Genehmigungsvermerke Hochbaukommission 27. April 2010 Zentralschulkommission 09. Juni 2010 Gemeinderat 21. Juni :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 12

13 7. Anhang I Standorte Spiel- und Bewegungsflächen Öffentliche Kinderspielplätze Kindergartenspielplätze 1B SP Allmend 9 KIGA Allmend 2 SP Kirchgasse 10 KIGA Ursprung 3 SP Minderheimet 11 KIGA Neumatt 4 SP Taubstummenwäldli 12B KIGA Bodenacker 13 KIGA Hübeli Schulspielplätze Abenteuerspielplatz 1A Schulhaus Allmend 14 Freispielpark Schönegg 5 Schulhaus Waldegg 6 Dorfschulhaus Übrige Spielflächen 7 Schulhaus Paul Klee 15 Skateranlage 8 Schulhaus Riedli 12A Schulhaus Bodenacker :43:00 Spielplatzkonzept.docx Daniela Ryser/Thomas Burri 13

5. Versorgungsanalyse

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