BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DEN FINANZBESCHLUSS ÜBER

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1 BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DEN FINANZBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINES VERPFLICHTUNGSKREDITS FÜR DEN NEUBAU EINER KLETTERHALLE DES LIECHTENSTEINER ALPENVEREINS IN SCHAAN Behandlung im Landtag Datum Schlussabstimmung Nr. 67/2017

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3 3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zusammenfassung... 4 Zuständiges Ministerium... 4 Betroffene Stellen... 4 I. BERICHT DER REGIERUNG Ausgangslage Klettern in Liechtenstein Liechtensteiner Alpenverein Sportstättenkonzept Anlass der Vorlage Subventionsantrag Formelle Anforderungen Landesweites Interesse Schwerpunkte der Vorlage Notwendigkeit und Dringlichkeit Wirtschaftlichkeit Zweckmässigkeit Finanzierung und Kosten Zeitplan II. ANTRAG DER REGIERUNG III. REGIERUNGSVORLAGE Beilage: Beilage Subventionsgesuch - Ausführungen zum Subventionsgesuch - Empfehlung der Expertenkommission Sportstätten

4 4 ZUSAMMENFASSUNG Der Liechtensteiner Alpenverein (LAV) beantragt mit Gesuch vom 20. Juli 2017 eine Subvention von 40% der Anlagekosten für den Neubau einer Kletterhalle und seines Verwaltungssitzes in Schaan. Die Anlagekosten zur Realisierung des Projekts belaufen sich auf CHF 5'500'000 inkl. MwSt. Mit dem geplanten Neubau möchte der über 2'800 Mitglieder zählende Verein den Bergsport durch zielführendes Klettertraining fördern und seinen Verwaltungssitz an eine zentrale Lage in Schaan verlegen. Das vorliegende Subventionsprojekt ist das erste, welches nach dem Sportstättenkonzept 2012 erarbeitet und in weiterer Folge in einem umfassenden Verfahrensablauf beurteilt wurde. Die Regierung anerkennt auf Grundlage nachfolgender Ausführungen das landesweite Interesse des Projekts, welches gemäss Art. 1 Abs. 2 des Subventionsgesetzes (LGBl Nr. 71) nachgewiesenermassen einem allgemeinen Bedürfnis entspricht und nicht den Gemeinden im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung zur Erledigung übertragen ist. Nach Prüfung der Subventionskriterien Art. 6 (Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Zweckmässigkeit des Bauvorhabens) beantragt die Regierung beim Hohen Landtag, dem Subventionsgesuch des LAV in der Höhe von CHF 2'200'000 inkl. MwSt. stattzugeben. Sofern der Landtag dem vorliegenden Finanzbeschluss zustimmt, werden die Gemeinden des Landes für die von ihnen in Aussicht gestellte 40%ige Kostenbeteiligung die hierfür erforderlichen Finanzbeschlüsse auf Gemeindeebene erwirken. Die Finanzierung der verbleibenden 20% erfolgt aus Mitteln des LAV. ZUSTÄNDIGES MINISTERIUM Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport BETROFFENE STELLEN Amt für Bau und Infrastruktur Stabsstelle für Sport Stabsstelle Finanzen

5 5 Vaduz, 4. September 2017 LNR Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins in Schaan zu unterbreiten. I. BERICHT DER REGIERUNG 1. AUSGANGSLAGE Aus staatlicher Sicht stellt der Breiten- und Spitzensport eine wichtige sozial-, gesundheits- und gesellschaftspolitische Komponente dar. Der Sport ist ein existenzieller Pfeiler für die Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen sowie von Gruppen und für die Erhaltung und Förderung der Volksgesundheit. Dieser Aspekt gewinnt gerade in einer Zeit des Wohlstands und einer zunehmenden Bewegungsarmut, verbunden mit ungesunden Ernährungsgewohnheiten, immer mehr an Bedeutung. Es ist deshalb erfreulich, dass sich nach wie vor rund die Hälfte der Liechtensteiner Bevölkerung in Sportvereinen und -verbänden engagiert. Der Sport in seiner Gesamtheit sei es der Leistungs- und Spitzensport, Schul-, Behinderten- oder Seniorensport hat in unserem Land eine hohe Bedeutung.

6 6 Diesem Umstand hat die Politik Rechnung zu tragen und im Sinne des öffentlichen Interesses für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Deshalb leisten das Land Liechtenstein und die Gemeinden zu Recht bedeutende Beiträge zur Sportförderung, unter anderem auch für die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur. 1.1 Klettern in Liechtenstein Klettern hat sich in den letzten Jahren zu einer immer beliebteren und mittlerweile auch etablierten Sportart entwickelt. Immer mehr Sportler fasziniert die Kombination von Körperspannung, Kraft und Konzentration. Das Sportklettern hat sich von einer Nischensportart zu einem Breiten- und Leistungssport entwickelt. Durch das in den letzten Jahren stark angestiegene Angebot an künstlichen Kletteranlagen in der weiteren Umgebung hat sich die Anzahl der Personen, die zumindest sporadisch klettern, deutlich erhöht. In Liechtenstein gibt es derzeit zwar bereits einige Klettermöglichkeiten (Sommer: Klettergarten Balzers, Klettergarten Naafkopf; Winter: Eiskletterturm Malbun), ein Angebot für ganzjähriges Klettern fehlt aber bislang. Die bestehenden Kletterwände in den Turnhallen des Schulzentrums Unterland in Eschen sowie des Gymnasiums Mühleholz in Vaduz sind aufgrund der baulich begrenzten Möglichkeiten sowie der Auslastung durch den regulären Turnhallenbetrieb für die vorhandenen Bedürfnisse nur bedingt geeignet. Die Anforderungen für die Durchführung von Wettkämpfen erfüllen diese nicht. Gemäss den Ausführungen im Subventionsgesuch des LAV sind die vielen Sportkletterer gezwungen, die Kletterhallen in der weiteren Umgebung, zum Beispiel in St. Gallen oder Chur oder die ausschliesslich auf den Bouldersport ausgerichtete Halle in Buchs, zu besuchen. Dies ist gerade für Kletteranfänger und speziell auch für Kinder und Jugendliche nur mit Aufwand und oft nur mit Begleitung der

7 7 Eltern möglich. Die Anreise zu den Kletterhallen im Ausland stellt für diese Altersgruppe, aber auch für die Sportverbände und Schulen, welche den Klettersport als Abwechslung in den täglichen Trainingsalltag einbauen wollen, ein grosses Hindernis dar. Aus diesen Gründen hat sich der Liechtensteinische Alpenverein (LAV) zum Ziel gesetzt, unter Mitfinanzierung durch das Land und die Gemeinden eine eigene Kletterhalle für Liechtenstein zu erstellen. Bereits im Jahr 2012 wurde ein erstes entsprechendes Konzept erarbeitet. Dieses wurde in der Folge weiterentwickelt und im Mai 2016 vom LAV an seiner Vereinsversammlung verabschiedet. Die Projekterarbeitung erfolgt auf Basis des Sportstättenkonzepts 2012 sowie in enger Zusammenarbeit mit der Sportkommission, der Expertenkommission für Sportstätten sowie der Vorsteherkonferenz. 1.2 Liechtensteiner Alpenverein Der LAV gehört zu den ältesten Vereinen des Fürstentums Liechtenstein. Er wurde als Sektion "Liechtenstein" des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins im Jahre 1909 gegründet und 1946 selbstständig. Heute ist er mit über 2'800 Mitgliedern einer der grössten Vereine des Landes. Sein Sitz ist in Schaan. Da der LAV über keine eigenen Sekretariatsräume verfügt, ist er derzeit im Seminarzentrum Steinegerta eingemietet. Der LAV fördert das Bergsteigen und alpine Sportarten. Er vermittelt Jugendlichen und Familien Anleitungen zu echtem Naturerlebnis. Gemäss seinem Vereinszweck fördert er Bestrebungen für den Natur- und Landschaftsschutz und wirkt bei der Gesetzgebung und Umsetzung vereinsrelevanter Themen in Liechtenstein mit. Der LAV betreibt und bewirtschaftet die vereinseigenen Hütten Gafadura und Pfälzerhütte und ist massgeblich an der Organisation des Pflanzenschutzwesens und am Bau und Unterhalt des Wanderwegenetzes zusammen mit

8 8 den staatlichen Stellen beteiligt. Er steht zudem in enger Zusammenarbeit mit der Bergrettung Liechtenstein in Sachen Unfall-Prävention. 1 Der Alpenverein erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäss Vereinszweck derzeit einen jährlichen Landesbeitrag von CHF Der LAV als für den Berg- und Klettersport zuständiger Verband in Liechtenstein stellt im vorliegenden Fall gemäss Vorgaben im Sportstättenkonzept 2012 das Subventionsgesuch um Mitfinanzierung einer Kletterhalle in Liechtenstein durch das Land. 1.3 Sportstättenkonzept 2012 Die Regierung hat im Juni 2013 das gemeinsam mit den Landessportverbänden und den Gemeinden erarbeitete Sportstättenkonzept 2012 genehmigt. Zweck des Sportstättenkonzepts 2012 ist es, Richtlinien bzw. Leitlinien zur Verfügung zu stellen, nach welchen der Neubau, die Renovation und der Unterhalt der Sportinfrastruktur in Liechtenstein erfolgen sollen. Für bestehende Bauten aber auch für Neubauvorhaben wurde ein Anforderungskatalog mit einem klar vorgegebenen Verfahren erstellt. Oberstes Ziel des Sportstättenkonzepts ist die Koordination zwischen Land, Gemeinden und Dritten beim Neubau und der Renovation von Sportstätten, um die infrastrukturellen Bedingungen für nationale Sportverbände zu verbessern und Kosten zu sparen. Das Sportstättenkonzept beinhaltet hierfür ein Raster in Form von Kriterien, Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen, die eine Sportanlage erfüllen muss, damit sie förderungswürdig ist. Weitere wesentliche Ziele, die mit 1

9 9 dem Sportstättenkonzept verfolgt wurden, sind die Regelung der Zuständigkeiten, Aufgaben, Abläufe und Verfahrensfragen. Ansprechperson für die Verbände, welche Projekte und Vorhaben im Rahmen des Sportstättenkonzepts umsetzen wollen, ist die Expertenkommission für Sportstätten. Die Expertenkommission wird von der Regierung eingesetzt, um die eingereichten Projekte für Sportanlagen zu Handen der Regierung gemäss einer im Sportstättenkonzept definierten Kriterien-Matrix hinsichtlich des Bedarfs, der Multifunktionalität, der technischen Standards inkl. der Einhaltung der Vorgaben internationaler Verbände, des Potentials, der Lage sowie der Eventmöglichkeiten zu prüfen. In ihr nehmen Vertreter des Landes, des Sports, des Bauwesens, der Finanzen und externe Experten Einsitz. Sie berät die Regierung, Gemeinden und Landessportverbände in allen Fragen des Sportstättenbaus gemäss Sportstättenkonzept. Der Verfahrensablauf ist im Sportstättenkonzept so geregelt, dass ein Landessportverband vorerst sein Bedürfnis formulieren und nachweisen muss und dieses dann an die Expertenkommission weiterleitet. Diese prüft das Gesuch in einem ersten Schritt und gibt Empfehlungen an den Verband und die Standortgemeinde der geplanten Sportstätte ab. Nach dem Grundsatzentscheid der Standortgemeinde (inkl. Festlegung der Nutzungsrechte und entgelte) wird das finale Gesuch abermals anhand den obigen Kriterien von der Expertenkommission sowie der Sportkommission beurteilt, welche nach ihrer Prüfung zuhanden der Regierung eine Empfehlung abgeben. Schliesslich wird das Subventionsgesuch bei der Regierung eingereicht, geprüft und gegebenenfalls dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt. Bei der Erarbeitung des Sportstättenkonzepts 2012 konnte über die Finanzierung des Baus der Bauten und Anlagen (Investition) kein Konsens erzielt werden. Im Rahmen einer Vernehmlassung lehnten die Mehrheit der Gemeinden den vorge-

10 10 schlagenen Finanzierungsschlüssel (50% Standortgemeinde, 30% Land, 20% übrige Gemeinden) ab. Die Regierung hat ihrerseits damals beschlossen, dass eine direkte Beteiligung des Landes am Unterhalt von Sportstätten nicht in Frage kommt. Somit wurde die Frage der Finanzierung von Sportstätten (Investition) damals offen gelassen und ist damit jeweils bei der Beratung über ein konkret vorliegendes Gesuch festzulegen. 2. ANLASS DER VORLAGE 2.1 Subventionsantrag Der LAV bietet seit vielen Jahren Klettertrainings und Kletterlager, vor allem für die jüngere Generation, an. Der LAV ist zugleich Dachverband für den Klettersport. Alle aktiven Sportkletterer müssen Mitglieder des LAV oder eines anderen Alpenvereins sein, um Lizenzen für den Wettkampfsport zu erhalten. Derzeit bestehen einzelne kleine, primär für den Schulsport geeignete Kletterwände in den Turnhallen des Schulzentrums Unterland in Eschen sowie im Schulzentrum Mühleholz in Vaduz. Für ein attraktives, abwechslungsreiches und zielführendes Klettertraining sind die beiden statischen Kletterwände nicht geeignet. Aufgrund des bestehenden Turnhallenbetriebs sind sie zeitlich für externe Kletterer nur eingeschränkt nutzbar. Ein Angebot für Erwachsene ist derzeit aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Aus diesem Grund wurde dem LAV von seinen Mitgliedern im Jahr 2013 an der Hauptversammlung der Auftrag zur Ausarbeitung eines Konzepts betreffend den Bau einer Kletterhalle in Liechtenstein erteilt. Nach einer mehrjährigen Phase der Bearbeitung und Beurteilung des Vorhabens liegt nun ein entsprechendes Ergebnis gemäss Sportstättenkonzept vor. Das Sportstättenkonzept 2012 sieht vor, dass künftig nur noch Landesverbände Anträge für Sportstätten einbringen können und das Land nur noch Sportstätten fördert, welche von landesweitem Interesse sind. Der LAV ersucht mit Schreiben

11 11 vom 20. Juli 2017 (Beilage 1) die Regierung und den Hohen Landtag um eine Subventionszusicherung in der Höhe von 40% der Anlagekosten von CHF 5'500'000 inkl. MwSt. zur Realisierung des Projekts "Kletterhalle Liechtenstein des Liechtensteiner Alpenvereins in Schaan". Der LAV beruft sich dabei auf das Bestehen eines landesweiten Interesses im Sinne des Subventionsgesetzes (LGBl Nr. 71, Art. 1b). Dem Subventionsgesuch liegen entsprechende Ausführungen zu den Dienstleistungen des LAV, zum Bedarf, zur Planung, zur Finanzierung und zum Zeitplan des Projekts bei (Beilage 2). Geplant ist die Errichtung eines Neubaus mit mehrgeschossigen Räumen für Indoor- und Outdoorklettern in Verbindung mit Nebenräumen sowie Sekretariatsräumen als neuer Verwaltungssitz des LAV. Gemäss Beschluss des Schaaner Gemeinderats vom 20. Januar 2016 stellt die Gemeinde Schaan dem LAV zur Errichtung einer Kletterhalle ein Baurecht für eine Teilfläche der Schaaner Parzelle Nr mit einer Grösse von 1'265 m 2 zur Verfügung. Das Grundstück befindet sich im alten Riet im Dreiecksbereich zwischen Bahnlinie, Industriebetrieb Ivoclar und Tennishalle Schaan (Beilage 2, Anhang). 2.2 Formelle Anforderungen In Art. 5 des Subventionsgesetzes 2 ist festgehalten, dass das Subventionsgesuch frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung der Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit einzureichen ist. Die Regierung hat das Subventionsgesuch geprüft und stellt fest, dass das Gesuch vom 20. Juli 2017 mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurde. 2 Gesetz vom 3. Juli 1991 über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz), LGBl Nr. 71.

12 Landesweites Interesse Mit 1. Januar 2008 ist eine Revision des Subventionsgesetzes in Kraft getreten. Die Anpassungen im Subventionsgesetz waren Teil der Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden. Ziel und Absicht des Gesetzgebers war es, die gültige Subventionsgesetzgebung zu erneuern und die Finanzierung infrastruktureller Aufgaben, welche im Aufgabengebiet der Gemeinden liegen, an diese zu delegieren. Aufgrund der geltenden Rechtslage sollen Landessubventionen nur noch für sehr restriktiv ausgewählte Projekte Anwendung finden, welche im landesweiten Interesse liegen, einem nachgewiesenen allgemeinen Bedürfnis entsprechen und die Voraussetzungen der Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit gemäss Art. 1b Abs. 2 i.v.m. Art. 6 des Subventionsgesetzes erfüllen. Art. 1b Abs. 2 des Subventionsgesetzes in der geltenden Fassung lautet wie folgt: "Von landesweitem Interesse ist ein Projekt, wenn es nachgewiesenermassen einem allgemeinen Bedürfnis entspricht und nicht von den Gemeinden im Rahmen der ordentlichen Aufgabenerfüllung zur Erledigung übertragen ist. Der fundierte Bedürfnisnachweis ist zwingende Voraussetzung für die Subvention." Der LAV argumentiert das landesweite Interesse damit, dass eine professionelle Kletterhalle die Attraktivität für den Breiten- und Spitzensport aufwerten und auch für den Tourismus einen Mehrwert bringen wird. Das Projekt erhielt zudem eine durchwegs positive Resonanz der Vorsteherkonferenz und ist auch bei verschiedensten Institutionen, unter anderem dem Liechtensteinischen Skiverband, den Special Olympics, dem Judoverband, dem HPZ, der Sportkommission und dem Schulamt auf grosses Interesse gestossen. In den Erläuterungen zur Anpassung des Subventionsgesetzes im Rahmen der Reform des Finanzzuweisungssystems von Land und Gemeinden im Jahr 2007 hat

13 13 die Regierung bereits auf die Schwierigkeit der Beurteilung des landesweiten Interesses hingewiesen. Es war der Regierung damals aber wichtig, klarzustellen, dass die Hürde für Landessubventionen künftig höher gesetzt werden soll und der Begriff des landesweiten Interesses nicht zu weit ausgelegt werden darf. Es darf daher nicht nur ein lokaler, sondern es muss ein landesweiter Nutzen gestiftet werden, damit ein Projekt die Kriterien des landesweiten Interesses erfüllt. Zudem ist bei jedem Subventionsprojekt sowohl die generelle Subventionswürdigkeit als auch das Kriterium des landesweiten Interesses individuell zu prüfen. Die Regierung attestiert dem vorliegenden Projekt einen landesweiten und multifunktionalen Nutzen für verschiedenste Sportverbände wie auch den Schul- und Breitensport und anerkennt im vorliegenden Subventionsgesuch des LAV ein landesweites Interesse am Neubau einer Kletterhalle in Schaan. Sie folgt damit der Empfehlung der Expertenkommission für Sportstätten, die sich auf der Grundlage des Sportstättenkonzepts für die Realisierung des Projekts ausspricht. Ebenso haben sich die Konferenz der Gemeindevorsteher des Landes sowie inländische und benachbarte Vereine dafür ausgesprochen. 3. SCHWERPUNKTE DER VORLAGE 3.1 Notwendigkeit und Dringlichkeit Dem LAV ist, wie er in seinem Subventionsgesuch ausführt, bewusst, dass Sportstätten und damit auch eine Kletterhalle in Liechtenstein nicht als lebensnotwendig eingestuft werden können. Dennoch sieht er eine echte Notwenigkeit für die Errichtung einer eigenen Kletterhalle in Liechtenstein sowohl für den Breitenwie auch für den Spitzensport. Der LAV bringt hierzu vor, dass seit mehreren Jahren das Bedürfnis nach einer professionellen Sportkletterhalle in Liechtenstein besteht, welche die Kriterien

14 14 der "International Federation of Sport Climbing (IFSC)" erfüllt. Das Sportklettern hat sich in den vergangenen Jahren von einer Nischensportart zu einem Breitenund Leistungssport entwickelt. Obwohl die Anzahl der bis zu 2'000 Kletterer im Vergleich zu anderen Sportarten im Land verhältnismässig klein ist, ist Klettern heute ein wesentlicher Bestandteil des Bergsports. Kletterkurse tragen zur eigenen Sicherheit sowie zur Sicherheit anderer in den Bergen bei. Nicht zuletzt ist auch die Bergrettung auf gut ausgebildete und erfahrene Sportkletterer angewiesen. Die in den Turnhallen des Schulzentrums Unterland in Eschen sowie des Gymnasiums Mühleholz in Vaduz eingerichteten Kletterwände sind aufgrund der baulich begrenzten Möglichkeiten sowie der Auslastung durch den regulären Turnhallenbetrieb unzureichend. Anlagen in diesen Grössenordnungen sind für das breite Publikum nicht geeignet. Eine professionell betriebene, zentral gelegene Kletterhalle ist den kleinen dezentralen Kletterwänden vorzuziehen. Sportkletterer sind derzeit gezwungen, in benachbarte Kletterhallen in St. Gallen, Chur oder Dornbirn auszuweichen. Die etwas näher liegende Kletterhalle in Sargans ist klein und genügt den Bedürfnissen für professionelles Sportklettern und Wettkämpfe nicht. Die neu zu erstellende Kletterhalle Liechtenstein wird den internationalen Normen entsprechend konzipiert, so dass sie auch für den Spitzensport nutzbar sein wird und entsprechend Wettkämpfe durchgeführt werden können. In seinen Ausführungen zum Subventionsgesuch beschreibt der LAV die betrieblichen Grundsätze, die Standortwahl sowie den Nutzen der Kletterhalle. Der LAV rechnet gemäss seinen Abschätzungen bei bis zu 2'000 Kletterern in der nahen Region mit jährlich 30'000 Eintritten. Die Regionen Liechtenstein, Werdenberg und Feldkirch zählen mit fast 140'000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum di-

15 15 rekten Einzugsgebiet der Kletterhalle. Das Interesse an der Nutzung der Kletterhalle durch Dritte wie den Liechtensteiner Skiverband, die Special Olympics Liechtenstein, den Liechtensteiner Judoverband, die Stiftung für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein (HPZ), die Schulen des Landes sowie Vereine des benachbarten Auslands liegen vor. Sportlich wird die Kletterhalle einerseits ausgerichtet auf den Klettersport des LAV (Breitensport), den Schulsport aber auch auf den Spitzensport anderer Verbände. Die Konzeption der geplanten Kletterhalle lässt zudem die Nutzung im Rahmen der Rehabilitation von Menschen mit Beeinträchtigungen und für die Durchführung gewisser Events zu. Mit dem Bau der Kletterhalle verfolgt der LAV ein weiteres, für ihn wichtiges, Ziel. Durch die Verlegung des Verwaltungssitzes von der Steinegerta an den zentralen Standort der Kletterhalle sieht der LAV die Möglichkeit, sein Image weiter zu verbessern und seine Kundenfreundlichkeit zu erhöhen. Mit einem eigenen Gebäude an zentraler Lage, einem neuen Erscheinungsbild und dem Bekenntnis zum Klettersport beabsichtigt der LAV, das Mitgliederpotential nochmals wesentlich auszubauen und seine Attraktivität zu erhöhen. Die Expertenkommission für Sportstätten führt in ihrem Prüfbericht in Bezug auf das Kriterium der Notwendigkeit aus, dass der Bergsport, insbesondere das Wandern, im Sommer und Herbst zu den beliebtesten Sportarten in unserer Region gehört. Die Bevölkerung und die Gäste aus dem Ausland schätzen das gut ausgebaute Wanderwegnetz (Talwanderwege, Bergwanderwege, Alpinwanderwege) mit ca. 400 km. Eine weitere Möglichkeit zum klassischen Wandern bietet das Klettern bzw. Sportklettern. Neben dem Felsklettern ist vor allem der Bedarf am Indoorklettern in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Kombination aus Geschicklichkeit, Kraft und Konzentration macht die Sportart für unterschiedliche Anspruchsgruppen jeglichen Alters attraktiv. Klettern verbindet die Beweggründe der sporttreibenden Bevölkerung zur Verbesserung der Fit-

16 16 ness/kraft/beweglichkeit, zur Gesundheitsvorsorge, zum Erlebnis und zu sozialen Kontakten in höchstem Mass. Das vorliegende Projekt der Kletterhalle beurteilt die Expertenkommission aus diesem Grund auch als durchwegs positiv Das Gesuch erfüllt die Beurteilungskriterien gemäss Sportstättenkonzept Eingehend geprüft und beurteilt wurden die Multifunktionalität, die technische Ausstattung, das Potenzial, die Lage und die Eventmöglichkeiten des Projekts. Die Expertenkommission Sportstätten kommt zum Schluss, dass Klettern eine wichtige und etablierte Sportart ist und für andere Sportarten als sinnvolle Ergänzung dient. Zudem ist die geplante Kletterhalle dank Outdoor- und Indooranlagen ganzjährig nutzbar. Sie erkennt im vorliegenden Projekt viele Synergien, zudem ist es so konzipiert, dass künftige Aus- und Anbauten möglich sind. Der gewählte Standort ist gemäss Aussage der Expertenkommission optimal erschlossen und ist auch für Grossanlässe flexibel anpassbar. Schliesslich führt die Expertenkommission für Sportstätten aus, dass die Kletterhalle als neue Heimat für den Alpenverein und als Zentrum für den Bergsport in Liechtenstein von grossem Nutzen ist. Das hier zur Beurteilung vorliegende Vorhaben ist das erste, welches nach dem Sportstättenkonzept 2012 erarbeitet wurde und zu bewerten ist. Das Kriterium der Notwendigkeit lässt gerade bei Sportstätten mehrere Arten der Beurteilung zu. Die Regierung kann aber den Ausführungen des LAV und der Beurteilung der Expertenkommission für Sportstätten hinsichtlich der Notwendigkeit und Dringlichkeit des Projekts folgen. Das vorliegende Projekt wird vor dem Hintergrund der grossen Anzahl an Sportkletterern, dem Bedürfnis der weiteren Sportverbände, aber auch unter dem Aspekt der Volksgesundheit hinsichtlich Fitness und Bewegung im Sinn der Gesundheitsprävention als sinnvoll und positiv beurteilt. Für viele Kinder und Jugendliche (inkl. Schulsport), Freizeit- und Sportkletterer ist

17 17 eine Kletterhalle im Inland eine ideale Ergänzung zum bestehenden Sportangebot und ermöglicht auch, diese Sportart im Rahmen des Schulsports besser zu integrieren. Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Argumente wird die Notwendigkeit zur Realisierung einer Kletterhalle in Liechtenstein von der Regierung als gegeben beurteilt. 3.2 Wirtschaftlichkeit Dem Subventionsantrag des LAV liegt ein Vorprojekt zugrunde. Grundlage der Planung bildet gemäss Ausführungen des LAV ein kostenbewusstes und zweckgerichtetes Raumprogramm, welches den gestellten Funktionsanforderungen entspricht. Es lässt zukunftsorientierte Synergieanschlüsse mit einem allenfalls später nachfolgenden Tennishallenneubau samt Parkierungsanlage der Gemeinde Schaan zu. Im Wesentlichen besteht das Raumprogramm aus: - Indoor-Kletterhalle (Raumhöhe m, Kletterfläche ca. 1'200 m 2, Routenanzahl ca. 130) - Outdoor-Kletterwand (Höhe 12 m, Kletterfläche m 2, Routenanzahl 25 35) - Indoor-Boulderraum für Spezialart des Kletterns (Höhe m, Boulderfläche ca. 200 m 2 ) - Eingangsbereich - Büro für Hallenpächter - Kinderecke - Wettkampfräume für Regeneration, medizinische Tests - Zuschauerbereich - kleiner Gastronomieraum

18 18 - Umkleideräume und Toiletten - Nebenräume für Technik, Lager, Sanitätsraum und Materialausleihe - Verwaltungssitz des LAV mit Bürofläche, Materialraum, Archivraum, Sitzungszimmer, Garage oder gedeckter Aussenplatz für LAV-Bus - 20 Aussenparkplätze Der LAV geht von gesamthaften Investitionskosten von CHF inkl. MwSt. für die Kletterhalle aus. Bei der Standortwahl spielte die Wirtschaftlichkeit eine grosse Rolle. Der Betrieb der Halle soll analog den Alpenvereinshütten Gafadura und Pfälzerhütte durch einen Pächter erfolgen. Es müssen zumindest die betrieblich notwendigen Kosten erwirtschaftet werden, damit die Halle sich selber tragen kann. Der LAV geht von jährlichen Betriebskosten von ca. CHF inkl. MwSt. aus. Demgegenüber stehen erwartete betriebliche Erträge aus Eintritten von ca. CHF inkl. MwSt. Die vom LAV ermittelten Investitionskosten wurden von einem externen Kostenplaner überprüft. Ein von der Expertenkommission für Sportstätten angestellter Vergleich mit den Investitionskosten ähnlicher Kletterhallen in der Umgebung gestaltete sich schwierig. Einerseits war es nicht möglich, an die effektiven Zahlen zu kommen, da die Projekte meist aus verschiedensten Töpfen finanziert und teilweise in Fronarbeit errichtet wurden. Andererseits wurden teilweise bestehende Gebäude umgenutzt, was selbstredend zu geringeren Investitionskosten führt. Die meisten Hallen sind privat betrieben. Es fehlen bei einem Vergleich mit anderen Fällen die im vorliegenden Projekt ebenfalls inkludierten Räumlichkeiten für die Büroinfrastruktur, welche zur Unterbringung das LAV in seine neue Heimat nötig sind. Daher ist es nicht bzw. nur sehr bedingt möglich, die einzelnen Projekte auf eine vergleichbare Ebene zu stellen.

19 19 Die Regierung hat das eingereichte Projekt und die damit verbundenen Investitionskosten geprüft. Die Betriebskosten wurden explizit nicht geprüft, da diese nicht Bestandteil der Mitfinanzierung durch das Land sind. Hinsichtlich der geforderten Wirtschaftlichkeit des Projekts ist festzustellen, dass die im Raumprogramm angegebenen Nutzflächen angemessen und die prognostizierten Investitionskosten im Verhältnis zum Bauvolumen gemäss Vergleichszahlen aus anderen Objekten mit denselben Nutzungen, mit den Einheitskosten vergleichbarer Funktionstypen, plausibel sind. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts ist daher aus Sicht der Regierung gegeben. 3.3 Zweckmässigkeit Die Kletterhalle Liechtenstein soll das bestehende Sport- und Freizeitangebot in Liechtenstein ergänzen. Das im Subventionsgesuch eingereichte Projekt sieht ein attraktives Gebäude vor, das aufgrund der Konzeption und seiner architektonischen Ausgestaltung mit seitlich angeordneten Fensterfronten viele Möglichkeiten sowohl mit Tages- als auch mit Kunstlicht zulässt. Gemäss Prüfung durch die Expertenkommission für Sportstätten ist es wie im Sportstättenkonzept gefordert zudem so konzipiert, dass neben internationalen Wettkämpfen im Sinne von Synergienutzungen weitere Events möglich sind. Gleichzeitig ergeben sich auch Synergien für die Verwaltung des LAV, weshalb vorgesehen ist, zusätzlich den Sitz des Vereins mit Büro, Lager, Archiv und Busgarage in die Kletterhalle zu integrieren. Nach Prüfung der Einreichunterlagen kommt die Regierung zum Schluss, dass der geplante Neubau die geforderte Zweckmässigkeit sowohl hinsichtlich des Betriebs als auch in Bezug auf den zu erwartenden Gebäudeunterhalt erfüllt. Die Gebäudekonstruktion und der Ausbau des Gebäudes sind einfach und entsprechen vom Standard her auch im Vergleich mit anderen Kletterhallen dem Stand der Technik.

20 Finanzierung und Kosten Wie eingangs erwähnt, konnte bei der Erarbeitung des Sportstättenkonzepts 2012 kein Konsens zwischen Land und Gemeinden über die Finanzierung des Baus der Bauten und Anlagen (Investition) erzielt werden. Die Frage der Finanzierung wurde damals offen gelassen und ist damit im Rahmen des nun vorliegenden Gesuchs festzulegen. Im Rahmen der Gespräche zwischen dem Land (Expertenkommission für Sportstätten), den Gemeinden und dem LAV wurden verschiedene Kostenschlüssel geprüft. Dies auch mit dem Ziel, die Finanzierung der Investitionen im Bereich der Sportstätten landesweit zu regeln. Wesentlich dabei war immer der Ansatz, dass der das Gesuch stellende Verband sich mit 20% an den Investitionskosten seiner Sportstätte beteiligt. Da Verband und Gemeinden für Betrieb und Unterhalt der Sportstätte zuständig sein werden, hat man sich bei der Finanzierung der weiteren 80% der Investitionskosten auf einen Schlüssel von 40% Land und 40% Gemeinden geeinigt. Sowohl die Vorsteherkonferenz, der LAV wie auch die Expertenkommission für Sportstätten unterstützen den vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel, da er dem ursprünglichen Gedanken einer gemeinsamen Finanzierung von Sportstätten von landesweitem Interesse entspricht. Die Finanzierung des Neubaus der Kletterhalle Liechtenstein soll somit, wie ausgeführt, durch öffentliche Mittel (Land 40%, Gemeinden 40%) und Finanzmittel des LAV (20%) erfolgen. Die Kletterhalle darf keine Folgekosten für die öffentliche Hand verursachen. Diesbezüglich hält Art. 2 Abs. 3 des Subventionsgesetzes fest: "Für Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten sowie für Ersatzanschaffungen, vorbehaltlich Art. 15, werden keine Subventionen ausgerichtet." Art. 15 Abs. 1 des Subventionsgesetzes besagt, dass Subventionsempfänger verpflichtet sind,

21 21 subventionierte Objekte auf eigene Kosten in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Schliesslich hält Art. 8 Abs. 1 der Subventionsverordnung 3 dazu fest, dass Subventionsprojekte innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren weder veräussert noch zweckentfremdet werden dürfen. Mit Landessubvention angeschaffte Gegenstände dürfen innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren nicht veräussert werden. Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Veräusserung oder Zweckentfremdung mit Genehmigung der Regierung grundsätzlich möglich, wenn eine Umgehung der subventionsrechtlichen Bestimmungen ausgeschlossen ist. Somit ist klargestellt, dass mit dem vorliegenden Subventionsgesuch ausschliesslich ein Beitrag an die einmaligen Investitionskosten geleistet wird. Der Betrieb muss selbsttragend sein und mit den Erträgen der Kletterhalle abgedeckt werden. Zudem hat der LAV sicher zu stellen, dass das Gebäude ordentlich unterhalten wird und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Hierzu hat der LAV eine entsprechende Betriebskostenaufstellung vorgelegt. Für Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten ist darin ein jährlich zu erwartender Betrag von 2% der Anlagekosten enthalten. Es ist vom LAV beabsichtigt, die organisatorische und betriebliche Führung der Kletterhalle Liechtenstein auszulagern und mit den entsprechenden Auflagen zu verpachten. Für den Fall, dass sich der Betrieb der Kletterhalle wider Erwarten nicht kostendeckend führen lässt, wird der LAV mit der Gemeinde Schaan im Baurechtsvertrag das Szenario des Heimfalls beschreiben. Allenfalls käme auch eine Vermietung des Gebäudes an einen Dritten in Frage, was wiederum baurechtsvertraglich mit der Gemeinde Schaan sowie auf Grundlage des Subventionsgesetzes subventionsrechtlich neu zu regeln wäre. Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes sieht vor, dass falls ein Subventionsprojekt seinem Zweck entfremdet oder ver- 3 Verordnung vom 17. Dezember 1991 zum Gesetz über die Ausrichtung von Landessubventionen, LGBl Nr. 8.

22 22 äussert wird, der Subventionsbeitrag ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann. Die auf Grundlage des Baukostenplans ebkp-h nach Schweizer Norm SN ermittelten und zur Genehmigung beantragten Anlagekosten gliedern sich wie folgt: A Grundstück CHF 0 B Vorbereitung CHF 387'000 C-G Baukosten CHF 3'224'000 H Nutzungsspezifische Anlagen (Einbauten) CHF 654'000 I Umgebung Gebäude CHF 0 J Ausstattung Gebäude CHF 80'000 V Planungskosten (Planungen, Bauleitung, Experten) CHF 805'000 W Nebenkosten (Versicherungen, Gebühren, Kopien, CHF 150'000 Muster etc.) Y Reserve CHF 0 A-Y Investitionskosten inkl. MwSt. CHF 5'300'000 Z Wettbewerbskosten (Ausschreibung der Planung CHF 200'000 und Ausführung) A-Z Anlagekosten inkl. MwSt. CHF 5'500'000 (Preisbasis April 2017)

23 23 Gesamthaft verfügt das geplante Gebäude über eine Geschossfläche (GF) von 1'125 m 2. Das Gebäudevolumen (GV) beträgt 10'596 m 3. Dies ergibt Investitionskosten (A-Y) von CHF 4'711/m 2 bzw. CHF 500/m 3, jeweils inkl. MwSt. Gliedert man die Gesamtkosten nach Teilobjekten, so belaufen sich die Kosten für die reine Kletterhalle auf CHF resp. CHF 4 170/m 2 oder CHF 220/m 3, was für eine reine Halle (vergleichbar mit einer Lagerhalle) realistisch ist. Auch die für den Garderobentrakt mit CHF resp. CHF 2'070/m 2 oder CHF 580/m 3, die Räume für Lager und Technik mit CHF 273'000 resp. CHF 1 140/ m 2 320/m 3 oder das Bistro mit CHF resp. CHF 3 000/m 2 oder CHF 850/m 3 angegebenen Kosten sind im Vergleich mit Räumen ähnlicher Nutzungen realistisch. Schliesslich entsprechen auch die angegebenen Kosten der für die Kletterhalle betriebsnotwendigen sowie die für den Alpenverein erforderlichen Büroräumlichkeiten von CHF resp /m 2 oder CHF 530/m 3 einer realistischen Grössenordnung (alle Beträge inkl. MwSt.). Die vorstehend genannten Kosten entsprechen gemäss Vergleichszahlen aus anderen Objekten mit denselben Nutzungen somit allesamt den Einheitskosten vergleichbarer Funktionstypen. Die Baukosten der Kletterhallenräume entsprechen in etwa jenen von Lagerräumen mit einfachem Ausbaustandard. Kostenaufwendiger hingegen sind Garderobentrakt, Bistro sowie Büroräume des Alpenvereins, wodurch sich eine Mischrechnung der Einheitspreise ergibt. Wie schon die Expertenkommission für Sportstätten im Rahmen der Prüfung zur Wirtschaftlichkeit feststellt, ist ein Kostenvergleich mit anderen Kletterhallen, auf der Grundlage der Kletterfläche nicht möglich. Zu unterschiedlich sind Raumprogramm und Ausstattung der angeführten Beispiele. Im Mai 2016 wurde anlässlich der Jahreshauptversammlung des LAV die Projektfinanzierung durch den LAV in der Höhe von CHF 1'100'000 genehmigt. Die Kon-

24 24 ferenz der Gemeindevorsteher des Landes hat mit Schreiben vom 6. Juli 2016 dem LAV mitgeteilt, dass sich die Vorsteher eine Aufteilung der Investitionskosten und damit einen Gemeindebeitrag von 40% in der Höhe von CHF 2'200'000, vorbehaltlich der Zustimmung der einzelnen Gemeinderäte, vorstellen können. Dabei soll der Gemeindebeitrag nach der jeweiligen Bewohneranzahl berechnet werden. Gemäss Art. 2 Abs. 1 des Subventionsgesetzes werden Subventionen vom Land zur Erfüllung von a) öffentlich-rechtlichen Aufgaben, welche dem Subventionsempfänger vom Land übertragen worden sind oder b) Aufgaben, für welche ein öffentliches Interesse nachgewiesen ist, gewährt. Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein Gesamtpaket, für welches nach der Prüfung durch die Regierung sämtliche gesetzlich geforderten Kriterien nachgewiesen sind. Auch die Büroräumlichkeiten des LAV werden im Gesamtkontext von Sportstätte und Vereinszweck LAV (Pflanzenschutz, Erhalt Wanderwegnetz, Bergrettung) sowie vor dem Hintergrund, dass der LAV selbst Eigenmittel von 20% ins Projekt einbringt, als subventionswürdig angesehen. Ausgehend vom ermittelten Finanzbedarf von total CHF 5'500'000 inkl. MwSt. können auf Grundlage des Subventionsgesetzes (LGBl Nr. 71) somit die gesamten Anlagekosten als subventionsberechtigt anerkannt werden. Bei den beantragten Kosten des Landes in der Höhe von CHF inkl. MwSt. handelt es sich um eine einmalige Beteiligung an den Investitionskosten. Der Betrieb und Unterhalt der Kletterhalle muss vollumfänglich durch den LAV und die Standortgemeinde bestritten werden. Der LAV erhält neben dem eingangs erwähnten jährlichen Beitrag von CHF zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäss Vereinszweck, von welchem jährlich CHF in die laufende Erneuerung der vereinseigenen Hütten Gafadura und Pfälzerhütte (Erneuerungs-

25 25 fonds) fliessen müssen, auch künftig keine zusätzlichen Betriebskostenbeiträge an die Kletterhalle. 3.5 Zeitplan Nach der Zustimmung des Landtags zu einer ebenfalls 40%igen Subvention werden die Gemeinden die hierfür erforderlichen Finanzbeschlüsse auf Gemeindeebene erwirken. Diese weiteren notwendigen Beschlüsse sollen bis Ende 2017, gegebenenfalls Anfang 2018, vorliegen. Anschliessend wird an der Fachplanung und an der Ausschreibung der Bauaufträge gearbeitet. Im 1. Quartal 2019 wird mit dem Vorliegen der Baubewilligung gerechnet. Der Baubeginn soll im 2. Quartal 2019 erfolgen, so dass die Kletterhalle bis Mitte 2020 eröffnet werden kann. Sofern der Landtag dem vorliegenden Finanzbeschluss zustimmt und die Gemeinden des Landes ebenfalls ihren in Aussicht gestellten Förderbeitrag leisten, ist das Projekt auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) hinsichtlich der Ausschreibungsverfahren und Vergabefristen abzuwickeln. Der Finanzbedarf des Subventionsbeitrages wird aufgrund des aktuellen Standes wie folgt eingeschätzt: Jahr Finanzbedarf der Subventionsbeiträge 2018 CHF 200'000 (Vorarbeiten, Ausschreibungsverfahren) 2019 CHF 1'360'000 (Ausführung) 2020 CHF 640'000 (Abschluss) Total CHF 2'200'000

26 26 II. ANTRAG DER REGIERUNG Aufgrund der vorstehenden Ausführungen unterbreitet die Regierung dem Landtag den A n t r a g, der Hohe Landtag möge den Subventionsantrag des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) gutheissen und die Übernahme von 40% der mit insgesamt CHF 5'500'000 inkl. MwSt. bezifferten Anlagekosten, das sind CHF 2'200'000 inkl. MwSt. (Preisbasis April 2017), für den geplanten Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins in Schaan genehmigen. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, den Ausdruck der vorzüglichen Hochachtung. REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

27 27 III. REGIERUNGSVORLAGE Finanzbeschluss vom über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins in Schaan Der Landtag hat in seiner Sitzung vom beschlossen: Art. 1 Für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) sichert der Landtag eine Subvention von 40 % an die subventionsberechtigten Investitionskosten von 5'500'000 Franken zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 2'200'000 Franken. Art. 2 Die Investitionskosten (Preisbasis April 2017) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2017/2018 indexierbar. Art. 3 Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

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