Funktionsmatrix für den Brandfall Beispiele

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Funktionsmatrix für den Brandfall Beispiele"

Transkript

1 Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Ein Unternehmen der TUDAG Technische Universität Dresden AG Funktionsmatrix für den Brandfall Beispiele Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 1

2 Funktionsmatrix für den Brandfall Beispiele Inhaltsverzeichnis 1. Funktionsmatrix für ein denkmalgeschütztes Schulgebäude erarbeitet im Rahmen des Brandschutzkonzeptes (Genehmigungsphase) 2. Funktionsmatrix für den Brandfall für ein Krankenhaus erarbeitet nach Errichtung des Gebäudes auf der Grundlage von Dokumentationen und Ortsbegehungen Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 2

3 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 3

4 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Kurzbeschreibung Einzeldenkmal errichtet zwischen 1925 und 1927, Nutzung als Grundschule mit Hort nach 44 (2) BbgBO Sonderbau Schule, nach 2 (3) BbgBO als Gebäude mittlerer Höhe eingeordnet Ausdehnung 55,42 m x 18,05 m, Bruttogrundfläche zirka m², ein Brandabschnitt Auf Grund der Nutzung besitzt das Schutzziel Rettung von Personen die höchste Priorität. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 4

5 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) Fassung April 2009, Punkt 3 Rettungswege 3.1 Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorhanden sein. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 5

6 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Bauliche Ausbildung und Anordnung der Treppenläufe erschwert die Realisierung einer baulichen Abtrennung des notwendigen Treppenraumes zum notwendigen Flur. Die letzte Steigung der Läufe befindet sich in der Achse der Wand des notwendigen Flures. Kein Podest zwischen notwendigem Flur und Treppenlauf zur Errichtung von Öffnungsabschlüssen vorhanden. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 6

7 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Übliche Lösung Abtrennung des Treppenraumes zum notwendigen Flur Der Einbau von kostenintensiven Öffnungsabschlüssen ist erforderlich. Raumabschließende Wände des notwendigen Treppenraumes müssen in der Bauart von Brandwänden hergestellt werden. Für die Räume am Stichflur und am notwendigen Treppenraum muss der 2. Rettungsweg über die Klassen-räume zum notwendigen Flur realisiert werden (Bypass-Lösung) Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 7

8 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Während der Bearbeitung des Brandschutzkonzeptes wurde das Schulgebäude und die angrenzende Turnhalle ganzheitlich betrachtet. Insgesamt acht Abweichungen von der BbgBO wurden bearbeitet und beantragt, so zum Beispiel nicht klassifizierte Öffnungen in der äußeren Brandwand zwischen Schulgebäude und Arkadengang zur Turnhalle nicht vorhandene Feuerwiderstandsfähigkeit von Deckenkonstruktionen (Holzbalken- und Stahlsteindecken) Zur Kompensation der Abweichungen wird eine Brandmeldeanlage Kategorie 1 Vollschutz nach DIN einschließlich einer akustischen Alarmierung geplant. Um die fehlenden Abtrennungen zwischen den notwendigen Treppenräumen und dem notwendigen Fluren als weitere Abweichung zu den Anforderungen der BbgBO zu kompensieren wird die erforderliche Brandmeldeanlage zur Ansteuerung von Öffnungsabschlüssen und zur Ansteuerung der dynamischen Fluchtweglenkung genutzt. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 8

9 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Bildung von Brandbekämpfungsab-schnitten Horizontale Gliederung in Brandbekämpfungsabschnitte durch raumabschließende, feuerbeständige Trennwände und ein T90 DIN RS Türelement mit Feststelleinrichtung Anordnung von Öffnungsabschlüssen im Kellergeschoss und im 2. Obergeschoss und einer dynamischen Fluchtweglenkung Erstellen einer Funktionsmatrix für den Brandfall zur Ansteuerung der Öffnungsabschlüsse und der dynamischen Fluchtweglenkung Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 9

10 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Grundriss Kellergeschoss NTR 1 NTR 2 Öffnungsabschluss zwischen Nutzungseinheit und notwendigem Treppenraum mit einem ein T30 DIN RS Türelement mit Feststelleinrichtung und dynamischer Fluchtweglenkung Raumabschluss der Brandbekämpfungsabschnitte und der Nutzungseinheiten durch ein T90 DIN RS Türelement mit Feststelleinrichtung und dynamischer Fluchtweglenkung Öffnungsabschluss zwischen Nutzungseinheit und notwendigem Treppenraum mit einem ein T30 DIN RS Türelement mit Feststelleinrichtung und dynamischer Fluchtweglenkung Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 10

11 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Grundriss Erdgeschoss NTR 1 NTR 2 kein Öffnungsabschluss, dynamische Fluchtweglenkung Raumabschluss der Brandbekämpfungsabschnitte durch ein dynamische Fluchtweglenkung kein Öffnungsabschluss, T90 DIN RS Türelement mit Feststelleinrichtung und dynamischer Fluchtweglenkung Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 11

12 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Grundriss 1. Obergeschoss NTR 1 NTR 2 kein Öffnungsabschluss, dynamische Fluchtweglenkung Raumabschluss der Brandbekämpfungsabschnitte durch ein T90 DIN RS Türelement mit Feststelleinrichtung und dynamischer Fluchtweglenkung kein Öffnungsabschluss, dynamische Fluchtweglenkung Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 12

13 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Grundriss 2. Obergeschoss NTR 1 NTR 2 Öffnungsabschluss zwischen dem notwendigen Flur und dem notwendigen Treppenraum mit einem textilen Rauchschutzabschluss und dynamische Fluchtweglenkung Raumabschluss der Brandbekämpfungsabschnitte durch ein T90 DIN RS Türelement mit Feststelleinrichtung und dynamischer Fluchtweglenkung Öffnungsabschluss zwischen dem notwendigen Flur und dem notwendigen Treppenraum mit einem textilen Rauchschutzabschluss und dynamische Fluchtweglenkung Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 13

14 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Funktionsbeschreibung der Ansteuerungen erfolgte im Textteil des Brandschutzkonzeptes Festlegung der Meldebereiche in Visualisierungsplänen zur Tabelle der Funktionsmatrix Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 14

15 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 15

16 Funktionsmatrix für den Brandfall Schulgebäude Brandereignis im Erdgeschoss im Brandbekämpfungsabschnitt 2 Öffnungsabschlüsse im Kellergeschoss und im 2. Obergeschoss zum notwendigen Treppenraum im betroffenen Brandbekämpfungsabschnitt 2 schließen Horizontale Selbstrettung in den nicht vom Brandereignis betroffenen Brandbekämpfungsabschnitt 1 Richtungspfeil der dynamischen Fluchtweglenkung wird aktiviert Nutzung des notwendigen Treppenraumes im Brandbekämpfungsabschnitt 2 ist gesperrt Kreuz der dynamischen Flucht-weglenkung wird aktiviert Gebäudeschnitt durch notwendigen Treppenraum im Brandbekämpfungsabschnitt 2 Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 16

17 Funktionsmatrix beauftragt nach der Fertigstellung des Objektes Aufgabenstellung resultierte aus Feststellungen der Inbetriebnahmen, Prüfungen und Abnahmen der errichteten sicherheitstechnischen Anlagen im Bereich des Neubaus auf dem Gelände des Krankenhauses mit den tangierenden Gebäudeanschlüssen Darstellung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Funktionen und Schnittstellen resultierend aus den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes als Basis für die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes. Funktionsmatrix Grundlage für die Durchführung der Erstprüfung und der wiederkehrenden Prüfung der betroffenen Komponenten A: Bauaufsichtliche Prüfung durch Prüfsachverständige an prüfpflichtigen Anlagen (zum Beispiel: Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, raumlufttechnischen Anlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Sprinkleranlagen, Überdrucklüftungsanlagen, Anlagen zur Rauchfreihaltung, und so weiter). B: Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS) (zum Beispiel: Aufzüge, ampfkessel, Druckbehälter und so weiter). C: Sachkundigenprüfung an Brandschutzkomponenten (zum Beispiel: Brandschutzund Rauchschutztüren, textilen Brand- und Rauchschutzabschlüssen und so weiter). Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 17

18 Erarbeitung erfolgte rückwirkend auf der Basis der übergebenen Dokumentationen aller betroffenen Gewerke kein üblicher Einfluss auf den Planungs- und Errichtungsprozess, Notwendigkeit die vorhandenen Anlagenfunktionen mit der Sollmatrix abzugleichen und gegebenenfalls zu verändern oder zu ergänzen (beispiels-weise Nachrüstung der erforderlichen Melder der Brandmeldeanlage gemäß den Anforderungen an die den Überwachungsumfang nach DIN VDE , Nachrüstung ansteuerbarer Brandschutzklappen) Dokumentation der realisierten Bauteile und Anlagen zu vergleichen und eine Prüfgrundlage für eine Schnittstellenprüfung durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen nach M-PrüfVO zu erstellen. Die Funktionsmatrix für den Brandfall stellt den den abschließenden Stand zum Zeitpunkt der Erstellung dar. Aus der Bearbeitung resultieren noch brandschutztechnische Sanierungen, die durchgeführt werden müssen. Um die erforderlichen Maßnahmen und offenen Punkte, die aus der Erarbeitung der Funktionsmatrix für den Brandfall resultieren, wurden an den entsprechenden Stellen in der Beschreibung und in den Tabellen-blättern blaue, kursive Schrift verwendet. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 18

19 Gebäudegrundriss Ebene -1 Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 19

20 Gebäudegrundriss Ebene 0 Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 20

21 Struktur der Funktionsmatrix für den Brandfall 1. Funktionsbeschreibung der Funktionsmatrix für den Brandfall 2. Tabellenblätter der Funktionsmatrix für den Brandfall Die Funktionsmatrix für den Brandfall wurde als Tabellendokument erstellt. Diese Tabelle besteht aus 5 einzelnen Tabellenblättern mit einer Größe von jeweils 197,0 x 59,4 cm. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 21

22 Struktur der Funktionsmatrix für den Brandfall Die Funktionsmatrix für den Brandfall besteht aus der tabellarischen Funktionsmatrix der Verknüpfungen der Gesamtheit aller sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen, die im Brandfall nach in Aktion treten müssen. X-Achse der Funktionsmatrix für den Brandfall Gesamtheit der Sensoren der Brandmeldeanlagen und der Löschanlagen der verschiedenen Gebäudeteile Darstellung der Sensoren getrennt nach Gebäude und Brandabschnitten (Zeile 1 und 2), weitere Unterteilung in Geschossebenen Darstellung der Meldegruppen der Sensoren und ihre Spezifikation (AM, AM UD, DKM) in Zeile 3 und 4 Y-Achse der Funktionsmatrix für den Brandfall Gesamtheit der Aktoren der anzusteuernden sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen Darstellung getrennt nach Gewerken Für eine jeweils in sich funktionierende Anlage oder Einrichtung werden die Anlagenkomponenten mit der Bezeichnung und der jeweiligen Aktion, die im Brandfall ausgeführt wird, dargestellt. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 22

23 Struktur der Funktionsmatrix für den Brandfall 3. Visualisierungspläne zur Funktionsmatrix für den Brandfall Zur Übersicht der Sensoren und Aktoren wurden Übersichtspläne erstellt. Diese insgesamt 4 Pläne haben eine Größe von jeweils 208,0 x 84,1 cm. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 23

24 Struktur der Funktionsmatrix für den Brandfall - Visualisierungspläne Visualisierung der Sensoren Grundriss stellt die realisierten Meldegruppen der Brandmeldeanlage dar. In diesen Beispiel sind die automatischen Melder, die sich im Raum befinden dargestellt. Weitere Grundrisse stellen die automatischen Melder in den Unterdecken und die nichtautomatischen Melder (Druckknopfmelder) dar. Visualisierung der Aktoren Beispielgrundriss stellt die Anlagen zur Rauchfreihaltung dar. Überdrucklüftungsanlagen Natürliche Rauchabzugsanlagen Maschinelle Rauchabzugsanlagen Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 24

25 Struktur der Funktionsmatrix für den Brandfall - Funktionsbeschreibung Die Funktions- und Schnittstellenmatrix für den Brandfall unterscheidet prinzipiell sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, die als Sensoren oder als Aktoren im Zusammenwirken der Anlagen dienen. Die Brandmeldeanlage Kategorie 1 nach DIN 14675: ist der wesentliche Bestandteil der Funktions- und Schnittstellenmatrix für den Brandfall. Die Sensoren sind: Automatische Melder der Brandmeldeanlage Nichtautomatische Melder der Brandmeldeanlage Rauchmelder in den Kanälen der raumlufttechnischen Anlagen Automatische Löschanlagen (Alarmventil oder Strömungsschalter) Alarmventil der Löschmonitore der Schaumlöschanlage Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 25

26 Struktur der Funktionsmatrix für den Brandfall - Funktionsbeschreibung Weiterhin werden Anlagengruppen betrachtet, die auf Grund ihrer Funktion oder ihrer Lage im Gebäude im Brandfall als Aktoren tätig werden müssen. Die Aktoren sind: Geräte der Feuerwehrperipherie Alarmierungsanlagen Geräte und Komponenten der raumlufttechnischen Anlagen Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) Überdrucklüftungsanlagen Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 26

27 Struktur der Funktionsmatrix für den Brandfall - Funktionsbeschreibung Weiterhin werden Anlagengruppen betrachtet, die auf Grund ihrer Funktion oder ihrer Lage im Gebäude im Brandfall als Aktoren tätig werden müssen. Die Aktoren sind: Aufzugsanlagen mit Brandfallsteuerungen Feuerschutzabschlüsse und Feststelleinrichtungen Sicherheitsstromversorgungsanlagen Dampfkesselanlage Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 27

28 Vernetzung (Zusammenschaltung) von vorhandenen Brandmeldeanlagen des Gesamt-geländes und neu errichteten Brandmeldeanlagen Auf dem Gelände ist am Hauptzugang eine übergeordnete Brandmeldezentrale für die Gesamtliegenschaft angeordnet. 3 zu betrachtende Gebäude mit Brandmeldezentrale Sicherheitstechnische Anlagen wirken an den Übergängen zwischen den Gebäuden auch auf das jeweils nebenliegende Gebäude Besonderheit: 2 Übertragungseinheiten zur Leitstelle ÜE 1 Brandalarm in Gebäuden ÜE 2 Brandalarm auf dem Hubschrauberlandeplatz Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 28

29 Alarmierungsanlagen Im Gebäude zu betrachtende Alarmierungsanlagen - akustische Alarmierung Auslösung eines DIN-Signaltones - Schwesternrufanlage Stille Alarmierung Die Alarmanzeige bei Detektion eines Brandes erfolgt auf den Displays der Schwesternrufanlage stationiert ist. Auf dem Display wird der Text Feuer angezeigt. Gleichzeitig wird ein akustisches Signal abgegeben. - Paralleltableaus der Brandmeldeanlage Stille Alarmierung In den folgenden Bereichen sind Paralleltableaus der Brandmeldeanlage in den Räumen stationiert. Durch das Tableau erfolgt eine Anzeige des Brandereignisses unter Angabe der Nummer des ausgelösten Melders und der Raumbezeichnung bei Detektion eines Brandereignisses. - OP-Tableau Stille Alarmierung Bei Detektion eines Brandes in den Brandabschnitten 3 und 4 erfolgt auf den Tableaus die Textanzeige Brandalarm und die Angabe zur Geschossebene und dem Bereich unter Angabe der Nutzung (zum Beispiel Brandalarm, Ebene 0, Röntgen), in welcher das Brandereignis detektiert wurde. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 29

30 Alarmierungsanlagen Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 30

31 Raumlufttechnische Anlagen Das Steuerungskonzept für den Brandfall ermöglicht die gezielte Ansteuerung und das Auslösen (Schließen) der Brandschutzklappen. Es werden die raumlufttechnischen Anlagen gemäß den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes in den vom Brand betroffenen Brandabschnitten abgeschaltet. Die bauliche Anlage ist durch Brandwände, raumabschließende Wände und Decken in brandschutztechnisch getrennte Bereiche unterteilt (Abschottungsprinzip). Die Brandsicherheit der baulichen Anlage, die durch das Abschottungsprinzip hergestellt wurde, wird durch abschnittsübergreifende oder verbindende raumluft- technische Anlagen beeinträchtigt. Die Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch, die in den Lüftungsleitungen bei der Querung von Brandwänden und Geschossdecken angeordnet sind, werden angesteuert und schließen. Eine brandabschnittsübergreifende Übertragung von Feuer und Rauch wird dadurch verhindert. Das Konzept für die Ansteuerung und Abschaltung der raumlufttechnischen Anlagen gilt nicht für die Anlagen, die Operationssäle versorgen. Die Ansteuerung dieser Anlagen wurde auf Grund der Nutzeranforderung (Weiterbetrieb der Anlagen bis zum Brandereignis im OP-Saal) gesondert betrachtet. Nutzeranforderung - Weiterbetrieb der raumlufttechnischen Anlagen, bis zum Brandereignis im betreffenden OP-Saal Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 31

32 Raumlufttechnische Anlagen - OP-Säle Zentralgeräte R18 und R19, RLT- Anlagen für 6 Operationssäle (R21, R22, R23, R24, R25, R26) Detektion eines Brandes in Ebene 1 und 2 - Abschaltung der zentralen Luftaufbereitung R18 und R19, Weiterbetrieb in Umluftfunktion in OP- Sälen Ansteuerung der Öffnungsfunktion Jalousieklappe Detektiertes Brandereignis im OP-Saal Abschaltung des Zuluftgerätes des betroffenen OP-Sales, Brandschutzklappen schließen, Ansteuerung der Schließfunktion der Jalousieklappe Weiterbetrieb der Zuluftgeräte und der RLT-Anlagen der weiteren OP-Säle in Umluftfunktion Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 32

33 Raumlufttechnische Anlagen der OP-Säle - Zuordnung der RLT-Anlagen zu den Meldegruppen Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 33

34 Raumlufttechnische Anlagen der OP-Säle Meldegruppen sind nicht identisch mit den Versorgungsbereichen der raumlufttechnischen Anlagen Erfordernis eines Auszuges aus der Tabelle zur Funktionsmatrix Programmierung basierend auf den Einzelmeldern, Bearbeitung erfolgte sonst bezogen auf die Meldegruppe Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 34

35 Funktionsmatrix für den Brandfall Krankenhaus Maschinelle Rauchabzugsanlagen Gemäß dem Brandschutzkonzept sind innenliegende notwendige Flure, die keine Anbindung an die Außenluft besitzen, zur Rauchableitung mit maschinellen Rauchabzugsanlagen auszustatten. Die maschinellen Rauchabzugsanlagen zur Rauchableitung aus Rettungswegen werden erst in Betrieb genommen, wenn Rauchgase im zu entrauchenden Bereich detektiert werden. Bei Brandereignissen in den angrenzenden Nutzungseinheiten bleiben die maschinellen Rauchabzugsanlagen außer Betrieb. Unterer Grundriss Ebene -1 Anlagen zur Rauchfreihaltung Grün NRA Rosa MRA Gelb - Überdrucklüftungsanlagen Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 35

36 Textile Rauch- und Feuerschutzabschlüsse Zur Sicherung der Brandabschnittstrennung zwischen dem Brandabschnitt 4 und dem Verbindungsgang zum Haus 33 innenliegende textile Feuerschutzabschlüsse (BSV 3 (FSA 3), BSV 4 (FSA 4), BSV 6 (FSA 5), BSV 7 (FSA 6) und BSV 8 (FSA 8)) vor den Fenstern im 5m- Bereich realisiert. Die Inbetriebnahme (Schließen) erfolgt bei Brandmeldung 1. der Handtaster der textilen Feuerschutzabschlüsse in den Räumen A.039, A040, A.116, A.117 und A der systemintegrierten automatischen Melder der Feststelleinrichtung der Feuerschutzabschlüsse BSV 3 (FSA 3), BSV 4 (FSA 4), BSV 6 (FSA 5), BSV 7 (FSA 6) und BSV 8 (FSA 8). 3. der automatischen Melder der Meldegruppen der Räume A.039, A040, A.116, A.117 und A.219. Bei Brandmeldung einer dieser Sensoren sind alle textilen Feuerschutzabschlüsse zu schließen. Dipl. Ing. Architekt Steffen Tietze MEng. I 2016 Folie 36

Modul 3 Planung einer Schnittstellenprüfung

Modul 3 Planung einer Schnittstellenprüfung Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Ein Unternehmen der TUDAG Technische Universität Dresden AG Modul 3 Planung einer Schnittstellenprüfung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. Dipl. Ing.

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW - Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen

Mehr

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Fassung Dezember 2000 Aufgrund von 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MBO b)c) wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind

Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Jahresfachtagung 2010 Die neue PrüfVO Auswirkungen auf die Prais Dipl.-Ing. 1/20 Andreas Holler Jahresfachtagung 2010 Inhalt Die neue PrüfVO Änderungen gegenüber der TPrüfVO Auswirkungen auf die Prais

Mehr

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom Auf Grund des

Mehr

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) 63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben

Mehr

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni

Mehr

11. Schnittstellen zu anderen Systemen

11. Schnittstellen zu anderen Systemen 11. Schnittstellen zu anderen Systemen 11.1 Allgemeines Durch eine zweckmäßige Verknüpfung der Brandmeldetechnik mit anderen Sicherungsgewerken kann die Sicherheit entscheidend erhöht werden. Das Zusammenwirken

Mehr

Bauprodukte und Zulassungen

Bauprodukte und Zulassungen Bauprodukte und Zulassungen Feuerschutzabschlüsse Bauordnungsrechtlich werden nach der Bauordnung erforderliche Türen, Tore oder Klappen mit dem Oberbegriff Abschlüsse bezeichnet. Neben Wänden und Decken

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Antragsteller:------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO) BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 14. November 2017 Nummer 59 Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Brandamtmann Mirko Paternoga Berufsfeuerwehr Dresden Bauordnungsrecht - Normenhierarchie Gesetz Oberste Priorität Verordnung Rechtsnorm, für jeden Bürger verbindlich

Mehr

Brandfallmatrix Überblick statt Tunnelblick

Brandfallmatrix Überblick statt Tunnelblick Brandfallmatrix Überblick statt Tunnelblick Einleitung Was ist eine Brandfallmatrix? Synonym für die Ansteuerung sicherheitstechnischer Anlagen durch eine Brandmeldeanlage Zusammenführen unterschiedlicher

Mehr

Elektrische Einrichtungen in Flucht- und Rettungswegen von Krankenhäusern

Elektrische Einrichtungen in Flucht- und Rettungswegen von Krankenhäusern Elektrische Einrichtungen in Flucht- und Rettungswegen von Krankenhäusern Dipl.-Ing. Michael Sikorski Staatlich anerkannter Sachverständiger Fachvereinigung Krankenhaustechnik FKT Elektrische Einrichtungen

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) 232 20.09.2002_2 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) Vom 20.9.2002 (Fn 1) (Artikel II der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

Mehr

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Unilever Zentrale D-A-CH Hamburg Luisencenter Bad Homburg Heardercenter Lübeck Flughafen BER BER und Brandschutz Unsere Aufgaben

Mehr

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten Dr. Rüdiger Hass, Prüfingenieur für Brandschutz VPI Brandschutzplanung 2017 Brandschutztechnische Bewertung von Krankenhäusern 1 Inhalt des Vortrags Brandschutz im baurechtlichen Genehmigungsverfahren

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege

Mehr

AGBF. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland. - Bund - Seite 1 von 5

AGBF. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland. - Bund - Seite 1 von 5 ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF - Bund - Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz Der Vorsitzende Brandoberrat Dipl. Ing (FH) Peter

Mehr

SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten

SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten City Arkaden Wuppertal Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2014 Teil 2-02- SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für jede Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen

Mehr

Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675

Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 TAB für Brandmeldeanlagen im LDK Anlage B Seite 1 von 7 1. Allgemeine Angaben Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Objektnummer: 06 5 32 Objekt: Straße / Haus-Nr.: PLZ / Ort: Bauherr: Straße

Mehr

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO) Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):

Mehr

Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675

Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 TAB für Brandmeldeanlagen in der Stadt Wetzlar Anlage B Seite 1 von 7 Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Objektnummer : 06 5 32 1. Allgemeine Anlagen Objekt Straße / Haus-Nr.: PLZ / Ort :

Mehr

Brandschutz in der Gebäudetechnik

Brandschutz in der Gebäudetechnik Klaus W. Usemann Brandschutz in der Gebäudetechnik Grundlagen Gesetzgebung Bauteile Anwendungen 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage Springer 1 BASIS FÜR BRANDSCHUTZKONZEPTE 1 1.1 GRUNDLAGEN

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau www.bauforumstahl.de Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau Dipl.-Ing. Hans-W. Girkes Goldbeck GmbH Muster-Industriebaurichtlinie 03 / 2000 2 Geltungsbereich Sie gilt für Industriebauten. 4 Geltungsbereich

Mehr

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Brandfallsteuermatrix

Brandfallsteuermatrix 08.11.2013 Referent: Dipl. Ing.(FH) Reinhard Mermi MERMI Ingenieure & Sachverständige GbR 5. Forum für Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen 28.02.2013 MERMI Ingenieure

Mehr

Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert?

Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Was bedeuten die Änderungen für Betreiber und Bauherren? (Verschiebung hin zum Betreiber? PrüfVO, BetrSichV) Was gilt für bestehende Anlagen? Folie 1 Was

Mehr

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser

Mehr

Vorbereitung Vollprobetest Prüfbericht-Nummer: PFSV-... Prüfbericht-Anlagen-Nummer 6 gemäß Anhang C der VDI Prüfobjekt:

Vorbereitung Vollprobetest Prüfbericht-Nummer: PFSV-... Prüfbericht-Anlagen-Nummer 6 gemäß Anhang C der VDI Prüfobjekt: -Nummer: PFSV-... -Anlagen-Nummer 6 gemäß Anhang C der VDI 6010-3 1. Zusammenstellung der Inhalte des Testumfangs 1.1 Erläuterungsbericht der geplanten Prüfhandlungen 1.2 Beschreibung notwendiger Vorbereitung

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime -

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime - Brandschutz in Krankenhäusern Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz

Mehr

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN Dipl.-Ing. Matthias Oeckel Prüfingenieur für Brandschutz ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft mbh, Potsdam Vortrag Prüfsachverständigentag, 7. November

Mehr

- Elektronische Post -

- Elektronische Post - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Postfach 31 29, 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen

Mehr

5. KONGRESS ZUKUNFTSRAUM SCHULE

5. KONGRESS ZUKUNFTSRAUM SCHULE 5. KONGRESS ZUKUNFTSRAUM SCHULE Dipl.-Ing. Thomas Kolb, Brandschutzconsult GmbH & Co. KG, Ettenheim Brandschutzkonzepte an Schulen Quelle: www.filmposter-archiv.de 1 Rechtsgrundlagen Landesbauordnung Baurecht

Mehr

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v.

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und

Mehr

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber.

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber. Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich

Mehr

Wirkprinzipprüfung. Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken. Dipl.-Ing. Jens Küchen

Wirkprinzipprüfung. Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken. Dipl.-Ing. Jens Küchen Wirkprinzipprüfung Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken Dipl.-Ing. Jens Küchen Agenda Gültigkeit/Grundlage Die Prüfverordnung PrüfVO NRW, Änderung 11.10.2014 Auszüge aus den Prüfgrundsätzen Definition Wirkprinzipprüfung

Mehr

HE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1)

HE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1) HE- ruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1) Die im Folgenden gezeigten Abbildungen sind schematische Darstellungen der brandschutztechnischen Konzeption von ruppeneinheiten insbesondere hinsichtlich

Mehr

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222

Mehr

Brandschutz im Bestand als Integrale Planungsaufgabe. Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken. Brandschutz und Intelligente Gebäudetechnologien

Brandschutz im Bestand als Integrale Planungsaufgabe. Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken. Brandschutz und Intelligente Gebäudetechnologien Gliederung und Inhalte Herausforderungen der Gesetze und Richtlinien Grundlagen des Bauordnungsrechts Aufgabenstellung bei Neubauten Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken Brandschutz und Intelligente

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort................................................ Abkürzungsverzeichnis.................................... Seite V XIII A. Verordnungstext Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr

Mehr

* ) Bekanntmachung der Muster-Schulbau- Richtlinie (MSchulbauR) - Fassung April

* ) Bekanntmachung der Muster-Schulbau- Richtlinie (MSchulbauR) - Fassung April * ) Bekanntmachung der Muster-Schulbau- Richtlinie (MSchulbauR) - Fassung April 2009 - vom 27. Oktober 2009 (StAnz. S. 2717) *) Die in Hessen bauaufsichtlich bekanntgemachte MSchulbauR - Fassung April

Mehr

- Elektronische Post -

- Elektronische Post - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Postfach 31 29, 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen

Mehr

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Erlass vom 1. Innenliegende Treppenräume 2. Begriffe 3. Allgemeine Anforderungen 4. Anforderungen

Mehr

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau www.bauforumstahl.de Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau Dipl.-Ing. Hans-W. Girkes Goldbeck GmbH Muster-Industriebaurichtlinie 03 / 2000 Büro- und Verwaltungsgebäude DASt Richtlinie 019 2 Industriebau

Mehr

Erkennen Alarmieren Steuern

Erkennen Alarmieren Steuern Erkennen Alarmieren Steuern vom Rauchwarnmelder zur BMA Reinhard Eberl-Pacan Vortrag Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950 Fax: +49 30 8700 800 940

Mehr

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. HE-Gruppenbetreuung

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. HE-Gruppenbetreuung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung HE-Gruppenbetreuung Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Gruppeneinheiten für die

Mehr

Fachempfehlung zur brandschutztechnischen Beurteilung von Kindertagesstätten

Fachempfehlung zur brandschutztechnischen Beurteilung von Kindertagesstätten Das Wichtige tun. Lenkungsausschuss Vorbeugender Brand-/ Gefahrenschutz Fachempfehlung zur brandschutztechnischen Beurteilung von Kindertagesstätten Fachempfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der

Mehr

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes

Mehr

Sonderaufzüge

Sonderaufzüge Sonderaufzüge Begriffe Regelwerke 1 Grundrechte - D: 3, 3, Satz 2 GG: Diskriminierungsverbot - EU: Art. 19 Willkürverbot 2 Baurecht - Bauen: 3 MBO - Brandschutz: 14 MBO - Barrierefreiheit: 50, 2 MBO,

Mehr

Was tun wenn es brennt

Was tun wenn es brennt Was tun wenn es brennt Was tun wenn es nicht brennt Einfache Regeln Nach eingeübtem Ablauf handeln Gäste bei der Räumung unterstützen Den Alarmort kontrollieren Gibt es einen Ablauf? Sind genug Beschäftigte

Mehr

Fachplanerin / Fachplaner

Fachplanerin / Fachplaner Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner

Mehr

Brandfallmatrix. -wer macht was -

Brandfallmatrix. -wer macht was - Brandfallmatrix -wer macht was - seit 1991 tätig für öffentliche und private Auftraggeber sowie Gerichte etc. Ingenieur- und Sachverständigenbüro Brandschutz Dipl. Ing. Hans-Joachim Möws MEng. Arbeitsschutz

Mehr

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete

Mehr

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 ZIELSETZUNG DES TAGES Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz 1 Einstufung von Industriebauten und M IndBauRL

Mehr

Vorbemerkungen zur Neuregelung der Rauchableitung

Vorbemerkungen zur Neuregelung der Rauchableitung FK Bauaufsicht der ARGEBAU MVStättV, MVkVO, MIndBauRL Stand Dezember 2012 Vorbemerkungen zur Neuregelung der Rauchableitung 1 Im Regelfall dienen bauordnungsrechtlich geforderte Maßnahmen zur Rauchableitung

Mehr

Bauordnungsrechtlich prüfpflichtige Anlagen Systems

Bauordnungsrechtlich prüfpflichtige Anlagen Systems Prüfung und Dokumentation des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen, die der Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen dienen (WPP oder güp) Teil 1 Inhalt Bauordnungsrechtlich prüfpflichtige

Mehr

Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008

Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008 Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008 Anforderungen an die Löschwasserversorgung LtdBD Dipl. Ing. Reimund Roß 21.04.2009 PG MHHR 1 MHHR von 1981 inhaltlich veraltet Neue MHHR berücksichtigt neuste wissenschaftliche

Mehr

Notmaßnahmen zum Personenschutz bis zur Inbetriebnahme einer neuen Pflegeeinrichtung im Jahr 2014

Notmaßnahmen zum Personenschutz bis zur Inbetriebnahme einer neuen Pflegeeinrichtung im Jahr 2014 Stadt Reutlingen Haus Ringelbach Notmaßnahmen zum Personenschutz bis zur Inbetriebnahme einer neuen Pflegeeinrichtung im Jahr 2014 Jochen Günther 16.04.2012 Auf Grundlage des Brandschutzkonzeptes 2005

Mehr

Prüfverordnung PrüfVO NRW. MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck

Prüfverordnung PrüfVO NRW. MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck Prüfverordnung PrüfVO NRW MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck Essen, 27. November 2009 1 MBV-Prüfverordnung Essen, 27.11.2009 Prüfverordnung NRW vom 24. November 2009 Anlass der Novellierung Inhalte Grobübersicht

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik

Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Teil I Brandschutz III Datum Titel 03.11. / 04.11.15 Einleitung und Überblick 10.11. / 11.11.15 Leitungsanlagen 17.11. /

Mehr

Das Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen. Agenda

Das Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen. Agenda AGE RoadShow 2010 Das Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen Heinrich Stadlbauer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Westendstr. 199, 80686

Mehr

Die neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW).

Die neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW). Die e Sonderbauverordnung (SBauVO) und e. Die grundlegenden Änderungen der Brandschutzvorschriften Dipl.- Ing. Sylwester Kabat Brandschutzingenieur des Kreises Gütersloh Fortbildung der Brandschutzdienststellen

Mehr

Arbeitsblätter MLAR 2005

Arbeitsblätter MLAR 2005 Die Richtlinie als Arbeitsunterlage Als Grundlage dient die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR Redaktionsstand 2005) Stand:

Mehr

Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen

Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandassessor, Dipl.-Ing. Christian Töpfel VDI Energieberater (HWK) Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandschutz und Bauordnung In 20 Artikeln der Bayerischen Bauordnung sind

Mehr

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224 Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagenrichtlinie - LAR

Mehr

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am

Mehr

Merkblatt. Anforderungen der Feuerwehr Hamm. Löschanlagen. Vorbeugender Brandschutz

Merkblatt. Anforderungen der Feuerwehr Hamm. Löschanlagen. Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Merkblatt Anforderungen der Feuerwehr Hamm an Löschanlagen Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Aktualisierung Dezember 2011 1. Allgemeines Löschanlagen

Mehr

Zentrales Bedientableau für Entrauchungsanlagen

Zentrales Bedientableau für Entrauchungsanlagen Grundlagen und Anwendung Mit Hilfe dieses Merkblatts werden die technischen und gestalterischen Anforderungen an zentrale Bedieneinrichtungen zur Steuerung von Entrauchungsanlagen für das Gebiet der Landeshauptstadt

Mehr

Brandmeldeanlagen, RWA und Sprinkleranlagen - wann was wie? Kombinationen?

Brandmeldeanlagen, RWA und Sprinkleranlagen - wann was wie? Kombinationen? 4. HolzBauSpezial Akustik & Brandschutz 2013 Brandmeldeanlagen, RWA und Sprinkler - wann, was, wie R. Matthes 1 Brandmeldeanlagen, RWA und Sprinkleranlagen - wann was wie? Kombinationen? Roland Matthes

Mehr

1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1]

1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] Mehr Informationen zum Titel 42 1 Die am Bau Beteiligten 1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] 1.8.1 Anforderungen an den Welche Anforderungen

Mehr

Brandschutz ist auch Denkmalschutz! Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen

Brandschutz ist auch Denkmalschutz! Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Mitglied des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS 1 Themen 1. Denkmalschutz./. Brandsicherheit?

Mehr

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie-IndBauR NRW) vom

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie-IndBauR NRW) vom Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie-IndBauR NRW) vom 04.02.2015 Referent: Dipl.-Ing. Wilfried Stöber An der Talle 114 33102 Paderborn 12. Architekten- und

Mehr

Lehrgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.7 Schulen und Kindertagesstätten Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig

Lehrgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.7 Schulen und Kindertagesstätten Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig ZIELSETZUNG DES TAGES Lehrgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.7 Schulen und Kindertagesstätten Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Schulen,

Mehr

Schulbauten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Schulbauten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne Schulbauten Vorlesungsinhalte: Vergleich / Aktualität unterschiedlicher Schulbaurichtlinien Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz Allgemeine Anforderungen Notwendige Flure Hallen Entwicklung / Änderungen

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Nachweis des baulichen Brandschutzes Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt 1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei

Mehr

Thüringer Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Thüringer Schulbaurichtlinie - ThürSchulbauR)

Thüringer Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Thüringer Schulbaurichtlinie - ThürSchulbauR) Thüringer Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Thüringer Schulbaurichtlinie - ThürSchulbauR) Die als Anlage abgedruckte Thüringer Schulbaurichtlinie (ThürSchulbauR) tritt am 1. Januar

Mehr

Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen

Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung. Leitungsanlagen. Lüftungsanlagen Modul 3.2 Technische Gebäudeausrüstung Leitungsanlagen Lüftungsanlagen Rev. 01 / Stand: September 2010 Fachplaner Brandschutz 3.4 Leitungsanlagen Brennbare Leitungen Nichtbrennbare Leitungen Grundlagen

Mehr

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der

Mehr

Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausrichtlinie HHRL M-V)

Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausrichtlinie HHRL M-V) Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausrichtlinie HHRL M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Vom 23. März 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Bauprüfdienst (BPD) 4/2016 Sicherheitstreppenräume in Wohngebäuden Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand des

Mehr

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Rechtsgrundlagen für Krankenhäuser Landes Bauordnung Krankenhaus- Pflegeheimverordnung Brandenburg Richtlinie VdS/VfdB (informativ)

Mehr

Schäden durch mangelhaften Brandschutz

Schäden durch mangelhaften Brandschutz Schadenfreies Bauen Herausgegeben von Dr.-Ing. Ralf Ruhnau Begründet von Professor Günter Zimmermann Band 4S Schäden durch mangelhaften Brandschutz Von Dr-Ing Gerd Geburtig Dipl.-Ing. Ingo Schlegel Fraunhofer

Mehr

Stand März Allgemeines. 1 Geltungsbereich

Stand März Allgemeines. 1 Geltungsbereich Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen - HE - Gruppenbetreuung - Stand März 2006 1 0 Allgemeines Die

Mehr

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Brandschutzkonzept und Bemessung der Entrauchung eines Veranstaltungssaales für ein Mustergebäude - Hotel

Brandschutzkonzept und Bemessung der Entrauchung eines Veranstaltungssaales für ein Mustergebäude - Hotel Brandschutzkonzept und Bemessung der Entrauchung eines Veranstaltungssaales für ein Mustergebäude - Hotel Dipl. Ing. Westendstr. 199 Heinrich Stadlbauer D-80686 München Leiter Gebäudetechnik Tel. (0 89)

Mehr

Grundsätze für Prüfung technischer Anlagen

Grundsätze für Prüfung technischer Anlagen Erfahrungsaustausch der Prüfsachverständigen der Länder Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Hamburg, 23. November 2012 Grundsätze für Prüfung technischer Anlagen

Mehr

Stefan Winter - Holzbau und Baukonstruktion Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt

Stefan Winter - Holzbau und Baukonstruktion Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt Stefan Winter - Holzbau und Baukonstruktion Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt 1 2 Notwendigkeit des Brandschutzes Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit

Mehr

Technischer Brandschutz in Wohnungen und Wohnanlagen für Ältere und Menschen mit Behinderungen

Technischer Brandschutz in Wohnungen und Wohnanlagen für Ältere und Menschen mit Behinderungen Technischer Brandschutz in Wohnungen und Wohnanlagen für Ältere und Menschen mit Behinderungen - Das Schutzkonzept für Pflege- und Betreuungseinrichtungen aus Sicht der Feuerwehr - 1 Erhöhtes Risiko Durchschnittlich

Mehr