Der Senator für Justiz Bremen, den 23. November Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 29. November 2017 TOP I 6

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1 Der Senator für Justiz Bremen, den 23. November 2017 und Verfassung Dr. Vollbach Tel.: Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 29. November 2017 TOP I 6 Zuwendungsbericht 2016 A. Problem Dem Haushalts- und Finanzausschuss ist periodisch ein Bericht über die Zuwendungen aus dem Haushalt vorzulegen. Den Fachdeputationen und den Parlamentsausschüssen sind vorab die entsprechenden Datenmeldungen zur Beratung zur Verfügung zu stellen. Die Senatorin für Finanzen wird dem Haushalts- und Finanzausschuss in einer zusammenfassenden Vorlage über die Ergebnisse dieser Beratungen berichten. B. Lösung Der Senator für Justiz und Verfassung informiert mit dem beigefügten Bericht und der als Anlage beigefügten Übersicht über die aus dem Produktplan Justiz geleisteten Zuwendungen, die geförderten Zuwendungsempfänger sowie den mit der Zuwendung verbundenen Zuwendungszweck. In Bezug auf die anliegende Übersicht wird ergänzend auf Folgendes hingewiesen: Seit 2014 werden alle Zuwendungen der Bremischen Verwaltung mit der Software ZEBRA erfasst. Die Erfassung erfolgt bei dem Ressort, das den Zuwendungsbescheid erstellt und die Verwendungsnachweisprüfung durchführt. Die aus ZEBRA vom Finanzressort gezogene Übersicht (s. Anlage) weist immer die Gesamtsumme der Förderung ohne Nennung der beteiligten Ressorts aus. Hiervon sind drei Projekte des Täter-Opfer-Ausgleich Bremen betroffen: Durchführung des TOA in den Bezirken des Amtsgerichts Bremen und des

2 Amtsgerichts Bremen-Blumenthal: 2016 gesamt: ; hiervon vom Justizressort. Durchführung des TOA in der JVA Oslebshausen: 2016 gesamt: 6.000,00 ; hiervon 3.000,00 vom Justizressort, vom Sozialressort und 3.000,00 vom Innenressort. TOA Stalking KIT , davon , 33 vom Justizressort. Im Gegenzug ist der Senator für Justiz und Verfassung bei den folgenden Zuwendungen beteiligt: Bremische Straffälligenbetreuung: beteiligt mit (Erfassung bei SSJFIS) Mauern öffnen: beteiligt mit (Erfassung bei SfK) reisende werkschulen scholen e. V.: beteiligt mit ,00 (Erfassung bei ZGF) Gemäß der Zusammenfassung hat der Senator für Justiz und Verfassung im Jahr 2016 insgesamt 8 institutionelle Förderungen und 9 Projektförderungen gewährt. C. Beschlussvorschlag Der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

3 Der Senator für Justiz Bremen, den 23. Nov und Verfassung Dr. Vollbach Tel.: Bericht für die Sitzung des Rechtsausschusses am 29. November 2017 TOP I 6 Zuwendungsbericht 2016 Der Senator für Justiz und Verfassung informiert über die gemäß Produktplan Justiz geförderten Zuwendungsempfänger, über den mit der Zuwendung verbundenen Zuwendungszweck sowie über die gemeldeten Daten für den Zuwendungsbericht 2016 wie folgt: 1. Öffentliche Rechtsberatung durch die Arbeitnehmerkammer Bremen Die Arbeitnehmerkammer führt für das Land Bremen die öffentliche Rechtsberatung nach dem Gesetz über öffentliche Rechtsberatung in der Freien Hansestadt Bremen durch. Die öffentliche Rechtsberatung ersetzt in Bremen und Hamburg die nach dem Beratungshilfegesetz des Bundes vorgesehene Beratungshilfe für rechtsuchende Personen, die die dazu erforderlichen Mittel nach ihren Einkommensverhältnissen nicht aufbringen können. Die öffentliche Rechtsberatung umfasst auch die Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern in Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Arbeitnehmerkammer ist durch Gesetz als dafür geeignete Stelle im Sinne von 305 der Insolvenzordnung anerkannt. 2. Das Bremer Modell Das Bremer Modell sieht eine Öffnung des Vollzuges in Richtung sogenannter Externer vor. Es ist das Ziel, stationäre Sanktionen zugunsten ambulanter Maßnahmen zurückzudrängen, soweit dies im Rahmen geltenden Rechts möglich ist. So wird z. B. durch die Tilgung der uneinbringlichen Geldstrafe durch freie Arbeit die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zurückgedrängt. So lassen sich Hafttage für das Land Bremen einsparen. Es gibt enge Kooperationen mit den freien Trägern der Straffälligenhilfe, namentlich mit dem Bremer Verein Hoppenbank e. V., mit dem Verein Bremische Straffälligenhilfe sowie mit der Gesellschaft für Integrative Soziale Beratung und Unterstützung GISBU mbh. 1

4 2.1 Bremische Straffälligenbetreuung e.v. Der seit 1837 tätige Verein Bremische Straffälligenbetreuung gewährt Beratung und Unterstützung für straffällig gewordene, inhaftierte und haftentlassene Erwachsene sowie deren Angehörige. Seitens des Justizsenators erfolgte im Berichtszeitraum die direkte Förderung lediglich durch Überlassung von Büroräumen. In der Hauptsache wird der Verein von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport gefördert, die auch die Mittel des Justizressorts auszahlt und die Verwendungsnachweisprüfung durchführt. Über die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport erfolgte im Berichtszeitraum die Förderung von drei Projekten durch den Justizsenator: - Schuldnerberatung und Schuldenregulierung Ver- und Überschuldung und Kriminalität bilden ein komplexes Beziehungsgeflecht, in dem zahlreiche weitere Aspekte eine Rolle spielen. Im Justizvollzug ist die Problematik der Überschuldung allerdings konzentrierter vorzufinden. Inhaftierung kann zu einer Verschlechterung der Schuldensituation führen, was wiederum eine Resozialisierung erschweren und Rückfallkriminalität bedingen kann. Der von der Schuldnerberatung im Justizvollzug zu leistende Beitrag liegt daher in der Beteiligung am vollzuglichen Behandlungsprozess mit dem Ziel der Ermöglichung einer erfolgreichen Resozialisierung. Schuldnerberatung stellt somit eine Maßnahme der Kriminalprävention dar. Praktische Schuldnerberatung im bremischen Justizvollzug, die bereits unmittelbar nach dem Zugang in der JVA Bremen einsetzt, ist in vielen Fällen zur (häufig erstmaligen) Ordnung der finanziellen Verhältnisse notwendig. Zugleich motiviert die Schuldnerberatung im Justizvollzug zu einer aktiven Bewältigung der Schuldensituation, die im Idealfall bereits in der ersten Haftphase beginnt. - Entlassungsvorbereitung im Rahmen des Entlassungsvorbereitungspools (EVB-Pool) In Kooperation mit der JVA Bremen unterstützt die Straffälligenbetreuung im Falle eines besonderen Hilfebedarfs Gefangene bei der Entlassungsvorbereitung. Sechs Monate vor der voraussichtlichen Entlassung wird der Hilfebedarf von dem EVB-Pool in Zusammenarbeit mit der JVA geprüft und die betroffenen Gefangenen werden einzelnen Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern für die Unterstützungsmaßnahmen zugewiesen. Sie koordinieren kostenpflichtige Anschlussmaßnahmen wie z.b. ein betreutes Wohnen oder die Vermittlung in eine Suchtherapie. Neben der JVA und der Bremischen Straffälligenbetreuung e.v. sind die Hoppenbank e.v. und die GISBU m. b. H. Kooperationspartner des EVB-Pools. 2

5 - Geldverwaltung statt Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe Das beim Verein Bremische Straffälligenhilfe angesiedelte Projekt Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe wurde 2012 eingeführt. Danach kann ein Verurteilter Kontakt zur Beratungsstelle aufnehmen. Dort wird aufgrund seiner finanziellen Situation (z. B. ALG II-Bezug) und in Abstimmung mit der Vollstreckungsbehörde eine tragfähige Rate ermittelt. Der Verurteilte tritt von seinen Bezügen z. B. ALG II einen monatlichen Betrag in Höhe der ermittelten Rate an die Geldverwaltung ab, welche diese direkt an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Die Begleitung der Verurteilten durch die Beratungsstelle ist ein weiterer Garant für den erfolgreichen Verlauf der Ratenzahlungen. 2.2 Förderwerk Bremen GmbH Das Förderwerk ist seit 1985 ein Bremer Beschäftigungsträger. Es führt Projekte zur Beschäftigung, Bildung und Ausbildung für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen durch und verhindert dadurch soziale Ausgrenzung. Ziel ist die Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Seitens des Justizsenators erfolgte im Berichtszeitraum die Förderung lediglich durch Überlassung von Büroräumen. 2.3 Gesellschaft für Integrative Soziale Beratung und Unterstützung GISBU mbh Die GISBU ist 2002 aus der Verschmelzung der Vereine Herberge zur Heimat Bremerhaven e.v." und Brücke Bremerhaven e.v., die sich schwerpunktmäßig mit der Wiedereingliederung Straffälliger befassten, hervorgegangen. Das Justizressort förderte im Berichtszeitraum mit einer Zuwendung drei Projekte der GISBU: - Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit und Ratenzahlung Die GISBU mbh vermittelt in gemeinnützige Arbeit zur Tilgung einer uneinbringlichen Geldstrafe und unterstützt die Klienten bei der Ratenzahlung. - Sozialdienst in der Vollzugsabteilung Bremerhaven Ziel des Hilfsangebotes ist es, gemeinsam mit den Inhaftierten Lösungen für ihre sozialen Probleme innerhalb und außerhalb der Haftanstalt zu finden. Das besondere Augenmerk 3

6 richtet sich bereits im Zugangsgespräch auf die Zeit nach der Haft. Hierbei geht es z.b. um Zugangsgespräche, Hilfestellungen bei behördlichen Anträgen, um Mitwirkung bei der Vollzugsgestaltung und um Unterstützung bei der Entlassungsvorbereitung, insbesondere um Hilfen bei Erhalt von Wohnungen und Arbeit, um die Durchführung von Begleitausgängen, um die Vermittlung an die Fachdienste Drogenberatung und Schuldnerberatung, um Hilfestellung bei Therapievermittlung, Vermittlung in und Beantragung von Maßnahmen nach 35, 36 BtmG. - Täter-Opfer-Ausgleich Bremerhaven Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Bremerhaven wird von der GISBU durchgeführt. Er dient durch den unmittelbaren Ausgleich zwischen Täter und Opfer dem Rechtsfrieden. Maßnahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs sollen einen Beitrag zum Schutz des Opfers, zur Rückfallvermeidung und zur Kriminalprävention leisten. Als informelle Konfliktlösung weist der Täter-Opfer-Ausgleich über das Strafverfahren hinaus, muss aber in dessen Abläufe integriert werden. Die Mitarbeiter des TOA bemühen sich nach ihrer Einschaltung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht darum, nach einer Straftat eine Aussprache, Entschuldigung, Versöhnung und Wiedergutmachung zwischen Opfer und Täter herbeizuführen. Sofern die Voraussetzungen für einen TOA vorliegen und die beiden Beteiligten dem zustimmen, wird ein persönlicher Kontakt zwischen Täter und Opfer hergestellt und ein Ausgleich vereinbart Hoppenbank e. V. Der 1971 gegründete Verein ist in verschiedenen Bereichen der Freien Straffälligenhilfe tätig. Er unterstützt haftentlassene, inhaftierte und von Haft bedrohte Menschen in allen Fragen ihrer sozialen und beruflichen Integration. Durch das Justizressort wurden im Berichtszeitraum neben der Überlassung von Büroräumen sieben Projekte der Hoppenbank gefördert: - Brücke Bremen: Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit Können zu einer Geldstrafe Verurteilte diese nicht zahlen, sieht das Gesetz die Möglichkeit der Tilgung dieser Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit vor. Pro Tagessatz (Hafttag) haben die Verurteilten in der Regel vier Stunden gemeinnützige Arbeit in Einrichtungen wie z.b. Altenheimen, Kultur- u. Sportvereinen etc. zu leisten. Auf diese Möglichkeit werden die Betroffenen mit der Ladung zum Strafantritt durch die Staatsanwaltschaft Bremen hingewiesen. 4

7 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brücke beraten die von der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) bedrohten Klientinnen und Klienten und koordinieren die Verfahrensabwicklung zwischen ihnen, den Einsatzstellen und den Staatsanwaltschaften bzw. den Gerichten. Sie gewährleisten die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung der Klientinnen und Klienten während der gemeinnützigen Arbeit und überwachen deren Arbeitsleistungen. Auf diese Weise werden EFS verhindert und Hafttage eingespart. Sofern die EFS durch eine Ratenzahlung oder Stundung noch vermeidbar ist, leistet die Brücke auch hierbei Unterstützung. - Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Bremen Durch ein gezieltes, aufsuchendes Beratungs- und Betreuungsangebot werden Möglichkeiten geschaffen, Inhaftierte, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) in der JVA Bremen verbüßen, vorzeitig aus der Haft zu entlassen und die Vollstreckung der EFS zu reduzieren und mögliche Anschlussvollstreckungen zu vermeiden. - Berufshilfe für Straffällige Im Jugendvollzug wird für Neuzugänge eine Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsanamnese sowie ein Förderplan für die Beschäftigung in der Haft erstellt. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung werden die Insassen bezüglich einer Beschäftigung nach der Haft beraten und vermittelt (Kooperation mit Agentur für Arbeit, JobCenter, Schulen, Bildungsträgern). Im Erwachsenenvollzug werden Gespräche mit Neuzugängen auf der Zugangsabteilung sowie Eignungstests mit ausgewählten Insassen (ohne Schulabschluss, Migrationshintergrund) zur Berufswegplanung durchgeführt. - Entlassungsvorbereitung im Rahmen des Entlassungsvorbereitungspools (EVB-Pool) In Kooperation mit der JVA Bremen unterstützen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen im Falle eines besonderen Hilfebedarfs Gefangene bei der Entlassungsvorbereitung (s.o.). - Projekt Werkraum Sonne 3 Das Projekt Werkraum Sonne 3 bietet die Tilgung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit an. Unter fachlicher Anleitung und unter Berücksichtigung persönlicher Fähig- und Fertigkeiten jedes Einzelnen, werden Werkstücke hergestellt, die an Kindergärten, Schulen, Altenheime und andere karitative Einrichtungen abgegeben werden. 5

8 - Entlassungsvorbereitung und Drogenberatung in der U-Haft und im Jugendvollzug Für Jugendliche mit Betäubungsmittel-Hintergrund im Jugendvollzug der JVA Bremen und in der U-Haft werden Drogenberatung und Gruppenangebote von Diplom-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeitern, die teilweise eine Zusatzqualifikation in der Suchtkrankenhilfe haben, durchgeführt. Dies dient der Resozialisierung, da der Suchtdruck sonst immer wieder zu Rückfällen in alte Verhaltensmuster und zur Begehung neuer Straftaten (Beschaffungskriminalität) führt. - Step by Step im Jugendvollzug Die Maßnahme Step by Step soll jugendliche Straf- und Untersuchungsgefangene mit sozialen und/oder psychischen Verhaltensauffälligkeiten (Drogenabhängigkeit, ADHS, Psychosen, geringe Affektkontrolle, Gewaltbereitschaft, dissoziale Persönlichkeitsstrukturen, Lernbehinderung, Schulvermeidung etc.) ausgehend von ihrer persönlichen Problemlage im Bereich Basiskompetenzen durch niedrigschwellige, motivierende Lern- und Erfahrungsangebote individuell fördern. Im Verlauf der Maßnahme sollen die Jugendlichen grundlegende Arbeitsweisen einüben und befähigt werden, einen strukturierten Arbeits- oder Schultag zu bewältigen. Hierzu gehören insbesondere die Stärkung der Lernmotivation und Konzentrationsfähigkeit, der Erwerb von Lernstrategien sowie die Förderung der sozialen Kompetenzen. Des Weiteren sollen Sozialverhalten und Teamfähigkeit geübt werden. Die Jugendlichen arbeiten dazu handwerklich in einer Art Werkschule, sie werden in diesem Rahmen auch zum Lernen angeleitet und zu einer Schulfähigkeit hingeführt. 3. Täter-Opfer-Ausgleich Bremen e.v. Der Täter-Opfer-Ausgleich Bremen e.v. hilft Bremer Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung, Bewältigung und Schlichtung von zwischenmenschlichen Konflikten. Den Kern der Tätigkeit bildet dabei der Täter-Opfer-Ausgleich, eine gesetzlich geregelte Maßnahme zur außergerichtlichen Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten. Durch das Justizressort wurden im Berichtszeitraum neben der Überlassung von Büroräumen drei Projekte des Täter-Opfer-Ausgleichs Bremen e.v. gefördert: - Täter-Opfer-Ausgleich in den Bezirken des Amtsgerichts Bremen und des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal 6

9 Die oben beschriebenen Aufgaben des Täter-Opfer-Ausgleichs (siehe auch Beschreibung GISBU) werden im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom Täter-Opfer-Ausgleich Bremen e.v. wahrgenommen. - Täter-Opfer-Ausgleich in der Justizvollzugsanstalt Bremen Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei Inhaftierten in der JVA Bremen. - Stalking-KIT Daneben betreibt der TOA Bremen e.v. in enger Kooperation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft das Projekt Krisen-Interventions-Team Stalking und Häusliche Gewalt. Ziel dieser Kooperation ist zum einen die psychosoziale Betreuung der Opfer von Stalking und Häuslicher Beziehungsgewalt: zum anderen werden den Beschuldigten durch die Gespräche deutlich die Grenzen ihres Handelns und Folgen bei möglicher Grenzüberschreitung aufgezeigt. Durch die enge Verzahnung der an dem Projekt beteiligten Institutionen soll die polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit gefördert und die berufliche Kompetenz der im Stalking-KIT eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert werden. Dadurch können die Verfahren kompetent und zügig bearbeitet werden. Die Intervention durch das Stalking-KIT weist über das Strafverfahren hinaus, muss aber in dessen Abläufe integriert werden. 4. WEISSER RING e.v. Der 1976 gegründete WEISSE RING hilft überall in Deutschland Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind und kümmert sich auch um die Angehörigen. Der gemeinnützige Verein tritt öffentlich für die Interessen der Betroffenen ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken. Seitens des Justizsenators erfolgte im Berichtszeitraum die Förderung lediglich durch Überlassung von Büroräumen 7

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