Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 2. November 2011 TOP I. 5. Zukunft der Vollzugsgemeinschaft mit Niedersachsen

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1 DER SENATOR FÜR JUSTIZ UND VERFASSUNG Bremen, 19. Oktober 2011 Lockfeldt Tel.: Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 2. November 2011 TOP I. 5 Zukunft der Vollzugsgemeinschaft mit Niedersachsen A. Problem Niedersachsen hat die bestehende Verwaltungsvereinbarung zur Bildung einer Vollzugsgemeinschaft mit dem Land Bremen vom mit Schreiben vom zum (vorsorglich) gekündigt. Gegenstand der Vollzugsgemeinschaft war bisher, dass niedersächsische Gefangene aus den Bremen umgebenden Amtsgerichtsbezirken in der Justizvollzugsanstalt Bremen untergebracht wurden und im Gegenzug Niedersachsen Bremer Gefangene mit mehr als acht Jahren Freiheitsstrafe (Langstrafer) und einzelne besondere Gefangenengruppen in niedersächsische Vollzugseinrichtungen übernommen hat. Nach einem Anfang des Jahres auf Bremer Bitte im niedersächsischen Justizministerium geführten Gespräch hat sich abgezeichnet, dass die in Bremervörde als PPP- Projekt mit 300 Haftplätzen geplante, neue Justizvollzugsanstalt Auswirkungen auf die Vollzugsgemeinschaft mit Bremen haben wird. Um einen möglichst hohen Auslastungsgrad der eigenen Vollzugseinrichtungen erreichen zu können, wurde von Niedersachsen kein oder jedenfalls ein deutlich geringerer Bedarf für die Unterbringung niedersächsischer Gefangener in der Bremer Vollzugsanstalt gesehen. Im Juli 2011 hat der niedersächsische Staatssekretär des Justizministeriums schließlich mitgeteilt, dass angesichts der überaus entspannten Belegungssituation eine Unterbringung niedersächsischer Gefangener in Bremen nach dem nicht mehr in Aussicht gestellt werden könne. Über mögliche künftige finanzielle Risiken durch die Kündigung der Verwaltungsvereinbarung hat der Senator für Justiz und Verfassung die Senatorin für Finanzen bereits

2 2 unmittelbar nach dem Gespräch Anfang des Jahres mit Schreiben vom unterrichtet. Mögliche Veränderungen in der Vollzugsgemeinschaft mit Niedersachsen haben auch bereits in der Koalitionsvereinbarung für die neue Legislaturperiode Berücksichtigung gefunden (S.105). B. Lösung Der Senator für Justiz und Verfassung unterrichtet den Rechtsausschuss mit dieser Vorlage über die erfolgte Kündigung und stellt seine konzeptionellen Überlegungen für die neue Situation dar. 1. Zum Hintergrund: a) Die bisherigen Situation Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zur Bildung einer Vollzugsgemeinschaft vom werden derzeit folgende Bremer Gefangene (weiblich und männlich) in niedersächsischen Vollzugseinrichtungen untergebracht: - langstrafige Gefangene (Freiheitsstrafe von über 8 Jahren), - Gefangene an denen Sicherungsverwahrung zu vollstrecken ist, - Gefangene die sicherungsverlegt werden müssen, weil ihr Verhalten eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt darstellen bzw. bei denen erhöhte Fluchtgefahr besteht - jugendliche Arrestanten und - Gefangene, die stationär in ein Anstaltskrankenhaus eingewiesen sind. Durchschnittlich waren in den vergangenen Jahren aufgrund dieser Vereinbarung 45 Bremer Gefangene zuzüglich drei Jugendarrestanten in niedersächsischen Vollzugseinrichtungen untergebracht. Im Gegenzug werden ebenfalls auf Grundlage dieser Vereinbarung niedersächsische männliche Gefangene aus dem Bremer Umland (Einweisungsbezirke: Achim, Bremervörde, Delmenhorst, Langen, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg, Walsrode) in der

3 3 Bremer Justizvollzugsanstalt aufgenommen. Dies sind in den vergangenen Jahren durchschnittlich 50 Gefangene gewesen. Die Kosten für die Unterbringung dieser Gefangenen werden im Wege des Hafttageausgleichs verrechnet. Dabei wird dem jeweils aufnehmenden Land pro Hafttag grundsätzlich ein Tag gutgeschrieben (Ausnahme Anstaltskrankenhaus: 3 Tage pro Hafttag). Diese sog. Hafttageliste sah am ein Soll zu Lasten Bremens von ca Tagen vor (Hafttagesatz im Jahre 2010 in Nds. EUR 107,46, in HB EUR 103,01). Zahlungen erfolgen bisher lediglich hinsichtlich des Zuschlags in Höhe von 25% des niedersächsischen Tageshaftkostensatzes, der für die Unterbringung männlicher langstrafiger, sicherungsverlegter oder in Sicherungsverwahrung befindlicher Inhaftierter vereinbart worden ist (für 2010: EUR ,98). Daneben werden die gesamten Kosten für die Unterbringung männlicher Gefangener in einer sozialtherapeutischen Anstalt aufgrund einer Zusatzvereinbarung aus dem Jahre 2002 gezahlt (2010: EUR ,90). b) Angebot zur Fortsetzung einer Vollzugsgemeinschaft Niedersachsen hat ein Angebot zur Fortsetzung der Vollzugsgemeinschaft unterbreitet. Danach wird nach der Beendigung der bisherigen Vollzugsgemeinschaft eine Abrechnung des Hafttageüberhangs in Geldwert erwartet. Im Übrigen soll Bremen bei Fortsetzung der Vollzugsgemeinschaft ab für die Unterbringung sämtlicher Gefangener Zahlungen leisten in Höhe des niedersächsischen Tageshaftkostensatzes zzgl. Zuschlägen von % je nach Art des untergebrachten Insassen (männlich, weiblich, Jugendliche, Sozialtherapeutische Anstalt, Anstaltskrankenhaus). Daneben gibt es z.zt. Gespräche unter sämtlichen norddeutschen Ländern über eine Kooperation für die zukünftige Sicherungsverwahrung. In deren Verlauf hat Niedersachsen angekündigt, dass Kosten in Höhe von % des Tageshaftkostensatzes anfallen werden. 2. Die konzeptionellen Überlegungen des Senators für Justiz und Verfassung Bremen hat in den Gesprächen seit Jahresbeginn auf Staatsrats- bzw. Fachebene deutlich gemacht, dass es auch weiterhin (also auch ab ) an der Unterbringung niedersächsischer Gefangener interessiert ist, zumindest bis zur Abarbeitung des Rückstands aus der Hafttageliste. Eine Rechtsgrundlage für die Forderung nach Bezahlung des Rückstands aus dieser Liste besteht nach diesseitiger Ansicht nicht. Die Verwal-

4 4 tungsvereinbarung sieht allein einen Ausgleich durch Belegung mit Gefangenen vor. Etwas anderes gilt nur für bestimmte Gefangenengruppen. Da Niedersachsen nunmehr klargestellt hat, dass die niedersächsischen Gefangenen aus dem Bremer Umland nicht in Bremen sondern offenbar in Bremervörde untergebracht werden sollen, plant der Senator für Justiz und Verfassung in Abstimmung mit der Justizvollzuganstalt Bremen die Bremer Gefangenen zukünftig soweit wie möglich in der Justizvollzuganstalt Bremen unterzubringen. Dies gilt insbesondere auch für die langstrafigen Gefangenen. Nur so können Zahlungen möglichst gering gehalten werden und die Justizvollzugsanstalt in ihrer jetzigen Größe und Funktion erhalten bleiben. Dazu sind Ergänzungs- bzw. Umplanungen bei der gegenwärtigen Sanierung der Justizvollzugsanstalt erforderlich. Einerseits ist den gestiegenen Sicherheitsanforderungen an die Unterbringung einer größeren Anzahl langstrafiger Gefangener Rechnung zu tragen. Andererseits sind die Möglichkeiten einer Ausweitung des offenen Vollzuges zu prüfen. Daneben ist die Einrichtung einer eigenen Sozialtherapie mit zunächst 20 Plätzen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Bremen vorgesehen. Dies wäre aufgrund der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 04. Mai 2011 zur Anordnung und dem Vollzug der Sicherungsverwahrung ohnehin erforderlich gewesen, da die zehn in Niedersachsen bereitgestellten Plätze für die Bremer Gefangenen bereits jetzt über lange Zeiträume im Voraus belegt sind und nicht ausreichen. Lediglich die sicherungsverlegten Gefangenen, die Personen, gegen die Sicherungsverwahrung angeordnet, vorbehalten oder aber an denen Sicherungsverwahrung zu vollziehen ist, die Jugendarrestanten und die in ein Anstaltskrankenhaus eingewiesenen Gefangenen sollen auch künftig nicht in Bremen untergebracht werden. Die Schaffung einer eigenen Einrichtung für Sicherungsverwahrte, Jugendarrestanten und eines Vollzugskrankenhauses sind für Bremen wegen der geringen Fallzahlen unwirtschaftlich. Nach einer ersten Einschätzung auf Basis der Zahlen der vergangenen Jahre dürften im Jahresdurchschnitt zwischen 20 und 25 Gefangene in Einrichtungen außerhalb Bremens unterzubringen sein: Je drei Sicherungsverwahrte, drei Jugendarrestanten, drei Gefangene mit Indikation für die Sozialtherapie zur Verhinderung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung, dreizehn besonders gefährliche bzw. sicherheitsrelevante Gefangene (inkl. derer mit angeordneter bzw. vorbehaltener Sicherungsverwahrung) und zwei Gefangene im Anstaltskrankenhaus. Diesbezügliche Verhandlungen mit Niedersachsen werden geführt, Angebote anderer Bundesländer sollen ebenfalls geprüft werden.

5 5 Für das laufende Haushaltsaufstellungsverfahren wurden unter Zugrundelegung der o.g. Gefangenenzahlen Anschläge auf Basis des niedersächsischen Angebots in Höhe von insgesamt ca. EUR 1,8 Mio. für den Haushalt 2013 vorgesehen. C. Beschlussvorschlag Der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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