Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen"

Transkript

1 Die Senatorin für Soziales, Kinder; Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Anna-Marie Jäger Tel.: Lfd. Nr. 103/14 L Lfd. Nr. 172/14 S Vorlage für die Sitzung der staatlichen und städtischen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen A. Problem Mit Beschluss vom hat der Senat zusätzliche Personal- und Sachmittel zur anteiligen Finanzierung der angemeldeten Bedarfe für die Bewältigung der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen bereitgestellt. Zwar sollen die angemeldeten und geprüften Personal- und Sachkostenbedarfe grundsätzlich im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung in den Ressorthaushalten aufgefangen werden. Im Hinblick auf die enorme Steigerung der Zuwanderungszahlen ist eine Komplettübernahme der Mehrbelastungen durch die Fachressorts jedoch nicht realistisch. B. Lösung Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Senatorin für Finanzen und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zur Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen (siehe Anlage) wird die zentrale Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Ressourcen vereinbart. Die Vereinbarung ist mit der Unterzeichnung der Vertragspartnerinnen in Kraft getreten und gilt bis zum Für die Aufgabenbewältigung zur Integration von Flüchtlingen werden zentral und dezentral insgesamt 26,4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Kontraktzeitraum bereitgestellt. Für das Jahr 2015 wird zusätzlich 1 VZÄ für die Aufnahme von Flüchtlingen (ZASt) zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt zu jeweils 50% aus zentralen Mitteln des Produktplans 92 (Allgemeine Finanzen) bzw. dem Produktplan 41 (Jugend und Soziales). Die Senatorin für Finanzen stellt jeweils im Kontraktzeitraum pro Jahr für die Betreuung von kleinen Kindern, die mit ihren Eltern in Übergangswohnheimen leben, zentral für Spielkreisangebote und Kita-Betreuung bereit. Zusätzlich werden für 38 Kurse und insgesamt 612 Teilnehmer mit Gesamtkosten i.h.v %, d.h. insgesamt für die Deckung des Bedarfes an Sprachkursen für Erwachsene bereitgestellt. Ebenso werden aus den zentral veranschlagten Mitteln für die Förderung von Refugio zur psychosozialen Behandlung und Begleitung von Flüchtlingen finanziert. Alle zentral finanzierten Positionen werden von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in gleicher Höhe kofinanziert. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen des gesamten Bestandsbudgets der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Die Berichterstattung erfolgt im regelmäßigen Produktgruppencontrolling. Aufgrund der Unwägbarkeit der Zugangsentwicklung erfolgt im dritten Quartal 2014 eine Evaluation der Bedarfe auf Basis der Zuwanderungszahlen, in deren Rahmen geprüft wird, ob für die Mittelbereitstellung im Jahr 2015 eine Änderung der anteiligen Finanzierung bzw. Umverteilung erforderlich ist.

2 2 C. Alternativen Keine D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender Prüfung Für den Produktplan 41 ergibt sich die Notwendigkeit der Finanzierung von 13,2 VZÄ ab 2014 und eines weiteren halben VZÄ ab 2015 sowie die Kofinanzierung im Umfang von 40 Tsd. für Betreuung und 121 Tsd. für Kurse zuzüglich 12,5 Tsd. für Refugio. Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Besetzung der Stellen: Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen fördert die Beschäftigung von Frauen auf allen Ebenen. Daher werden auch für diese neu einzurichtenden Stellen Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Angebote für die Flüchtlinge: Für den Bereich der Erstaufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen liegen keine geschlechtsspezifischen Daten vor. Die Betreuungs- und Unterbringungsangebote richten sich an beide Geschlechter gleichermaßen. Von den 200 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die 2013 in Bremen aufgenommen wurden, waren 12,5 % weiblich. Diese Mädchen bzw. jungen Frauen werden ausschließlich von weiblichen Fachkräften in den Einrichtungen und weiblichen Casemanagerinnen betreut. Die männlichen Jugendlichen werden sowohl in den Einrichtungen als auch im Casemanagement und in der Amtsvormundschaft von Frauen und Männern betreut. E. Beteiligung / Abstimmung Ist erfolgt. F. Beschlussvorschlag Die staatliche und städtische Deputation für Soziales, Kinder und Jugend nimmt die Vereinbarung zur Kenntnis. Anlage/n: Vereinbarung zwischen der Senatorin für Finanzen und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zur Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen

3 Vereinbarung zwischen der Senatorin für Finanzen und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zur Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen 1. Vorbemerkung Der Senat hat mit Beschluss vom zusätzliche Personal- und Sachmittel zur anteiligen Finanzierung der angemeldeten Bedarfe für die Bewältigung der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen bereitgestellt. Grundsätzlich sollen die angemeldeten und geprüften Personal- und Sachkostenbedarfe im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung in den Ressorthaushalten aufgefangen werden. Demnach müssen eigene konsumtive Mittel bzw. Personalkontingente in den entsprechenden Bereichen ausgeschöpft sein, bevor zentrale Mittel bzw. Poolstellen in Anspruch genommen werden können. D.h., dass analog dem Risikofonds eigene Haushaltsmittel vorrangig herangezogen werden müssen, bevor die zusätzlich bereitgestellten Mittel greifen. Im Hinblick auf die enorme Steigerung der Zuwanderungszahlen ist eine Komplettübernahme der Mehrbelastungen durch die Fachressorts jedoch nicht realistisch. Insofern wird im Rahmen des vorliegenden Kontrakts die zentrale Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Ressourcen vereinbart, wobei - auch bei einer nur anteiligen Finanzierung von zusätzlichem Personal - am Jahresende mögliche Reste im eigenen Produktplan zur Deckung herangezogen werden müssen. Nicht in Anspruch genommene zentral bereitgestellte Personalmittel können bei unabweisbarem Bedarf ressortübergreifendend für konsumtive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden. Werden auch diese nicht ausgeschöpft, fließen die verbleibenden Mittel in den Gesamthaushalt zurück. Die konkrete Finanzierung der gemeldeten Mehrbedarfe wird grundsätzlich im Rahmen des vorliegenden Kontrakts auf Basis von Mengengerüsten und Kennzahlen geregelt. Aufgrund der insgesamt gemeldeten Personalbedarfe in Höhe von ca. 40 Vollkräften und den dem gegenüberstehenden Finanzierungsmitteln i. H. v. 1 Mio. für das Jahr 2014, können aus zentralen Mitteln jedoch insgesamt max. ca. 20 Vollkräfte finanziert werden. D.h. konkret, dass das Fachressort grundsätzlich für jede zentral finanzierte Stelle eine Stelle aus eigenen Mitteln unter Nachweis der Liquidität finanzieren bzw. durch Umsteuerung aus anderen Bereichen nachweisen muss. Das zentral finanzierte Personal wird grundsätzlich über die bewährten Verfahrenswege im Referat 33 der Senatorin für Finanzen und unter Beteiligung der empfangenen Ressorts rekrutiert. Die Einstellungen im Pool erfolgen unbefristet, während die Zuweisungen an die entsprechenden Bereiche befristet und mit konkretem Aufgabenbezug erfolgen. 2. Ressortspezifische Mengengerüste und Kennzahlen Der zusätzliche Personaleinsatz erfolgt nicht aufgrund neuer Aufgabenbereiche bzw. -optimierungen, sondern wegen erheblicher Fallzahlsteigerungen, daher wird keine konkrete Wirkungsorientierung ausgewiesen. Die Überprüfung des Personaleinsatzes erfolgt im Rahmen des regelmäßigen Produktgruppencontrollings (vgl. 5. Controllingmaßnahmen und weiteres Vorgehen). 1

4 3. Finanzierung der Personalmittel Für die Aufgabenbewältigung zur Integration von Flüchtlingen werden zentral und dezentral insgesamt 26,4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Kontraktzeitraum bereitgestellt. Für das Jahr 2015 wird zusätzlich 1 VZÄ für die Aufnahme von Flüchtlingen (ZASt) zur Verfügung gestellt, welches zu jeweils 50% aus zentralen Mitteln des Produktplans 92 bzw. dem Fachressort finanziert wird. 3.1 Zentraler Finanzierungsbeitrag Für das Jahr 2014 werden insgesamt 13,2 VZÄ aus den zentralen Mitteln des Produktplans 92 bereitgestellt und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen für die folgenden Aufgabenbereiche zu den angegebenen Zeitpunkten zur Verfügung gestellt. Aufgabenbereich ab ab ab Case Management i. d. Soz. Zentren 2,2 1,0 AV/AP 3,2 1,0 1,2 Wirtschaftliche Jugendhilfe 2,3 1,3 1,0 Summe 7,7 3,3 2,2 Im Jahr 2015 wird zusätzlich eine Finanzierung in Höhe von 0,5 VZÄ für die Aufnahme von Flüchtlingen (ZASt) aus zentralen Mitteln zur Verfügung gestellt, so dass die Gesamthöhe des zentralen Beitrages in ,7 VZÄ beträgt. Die Rekrutierung und Einstellung der allgemeinen Verwaltungskräfte erfolgt grundsätzlich über die bewährten Verfahrenswege im Referat 33 der Senatorin für Finanzen und unter Beteiligung des empfangenen Ressorts. Das Personal für den Bereich Case Management (Sozialarbeiter/-in/Sozialpädagoge/-in) wird aufgrund des geltenden Fachkräftegebots in der Regel selbst von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen rekrutiert, die Verbuchung erfolgt jedoch zentral im Produktplan Ressorteigener Finanzierungsbeitrag Das aus dezentralen Mitteln finanzierte Personal wird aufgrund des geltenden Fachkräftegebots im Bereich des Case Managements in der Regel von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen selbst rekrutiert und verwaltet. Bei der Auswahl des allgemeinen Verwaltungspersonals nutzt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen die bewährten Verfahrenswege im Referat 33 der Senatorin für Finanzen. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen hat zur Bewältigung der Integration von Flüchtlingen bereits seit dem VZÄ eigenfinanziertes Personal eingestellt und wird dieses für den Kontraktzeitraum zur Verfügung stellen: Aufgabenbereich Seit Steuerung im Bereich umf 2,0 Steuerung im Bereich Flüchtlinge 2,0 (davon 1,0 BV in der ZASt) Case Management Erstaufnahme 1,0 Case Management in den Soz. Zentren 1,0 Summe 6,0 Entsprechend der Bedarfsanmeldung wird die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen für den Kontraktzeitraum noch 2,2 Case Manager/-innen sowie 5 allgemeine Verwaltungskraft finanzieren, die gemäß den derzeitigen Planungen zu folgenden Zeitpunkten eingestellt werden sollen. 2

5 Aufgabenbereich ab ab ab ab Wirtschaftliche Hilfen 2,0 2,0 Case Management i. d. Soz. Zentren 1,2 Case Management i. d. Soz. Zentren 1,0 AV/AP 1,0 Summe 2,0 2,0 1,2 2,0 4. Finanzierung der konsumtiven Mittel 4.1 Zentraler Finanzierungsbeitrag Die Senatorin für Finanzen stellt jeweils im Kontraktzeitraum pro Jahr für die Betreuung von kleinen Kindern, die mit ihren Eltern in Übergangswohnheimen leben, zentral für Spielkreisangebote und Kita-Betreuung bereit. Zusätzlich werden für 38 Kurse und insgesamt 612 Teilnehmer mit Gesamtkosten i.h.v %, d.h. insgesamt für die Deckung des Bedarfes an Sprachkursen für Erwachsene bereitgestellt. Ebenso wird aus den zentral veranschlagten Mitteln für die Förderung von Refugio zur psychosozialen Behandlung und Begleitung von Flüchtlingen finanziert. 4.2 Ressorteigener Finanzierungsbeitrag Alle unter Punkt 4.1 genannten Positionen werden von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in gleicher Höhe kofinanziert. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen des gesamten Bestandsbudgets der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Wirkungsorientierung: Der zusätzliche Mitteleinsatz erfolgt nicht aufgrund neuer Aufgabenbereiche bzw. -optimierungen, sondern wegen erheblicher Fallzahlsteigerungen, daher wird keine konkrete Wirkungsorientierung ausgewiesen. Der Mitteleinsatz selber wird auf Grundlage der Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungen für Kindertagesbetreuung und für die psychosoziale Betreuung von Flüchtlingen sowie der Abrechnung der Sprachkurse geprüft. 5. Controllingmaßnahmen und weiteres Vorgehen Das von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen eigenfinanzierte Personal wird unter temporäre Personalmittel verbucht, die Berichterstattung erfolgt im regelmäßigen Produktgruppencontrolling. Aufgrund der Unwägbarkeit der Zugangsentwicklung erfolgt im dritten Quartal 2014 eine Evaluation der Bedarfe auf Basis der Zuwanderungszahlen, in dessen Rahmen geprüft wird, ob für die Mittelbereitstellung in 2015 eine Änderung der anteiligen Finanzierung bzw. Umverteilung erforderlich ist. Diese Vereinbarung tritt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Senat sowie des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Unterzeichnung der Vertragspartner in Kraft und gilt bis zum Bremen, den Karoline Linnert Senatorin für Finanzen Anja Stahmann Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 3

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft) Die Senatorin für Finanzen 06.02.2013 Holger Runge 361-4090 Senatsbeschluss am 22.01.2013 Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg

Mehr

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz SATZUNG über die Erhebung von Benutzergebühren (Elternbeiträge) für die Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weissach (KINDERBETREUUNGSGEBÜHRENORDNUNG) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Der Senator für Wirtschaft und Häfen 06. August 2009. Vorlage Nr. 17/227-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 19.

Der Senator für Wirtschaft und Häfen 06. August 2009. Vorlage Nr. 17/227-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 19. Der Senator für Wirtschaft und Häfen 06. August 2009 Vorlage Nr. 17/227-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 19. August 2009 Institut für Fischqualität GmbH Liquidation der Gesellschaft

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Senats am 19.03.2013. Immobilien Bremen AöR (IB) - Wirtschaftsplan 2013 -

Vorlage für die Sitzung des Senats am 19.03.2013. Immobilien Bremen AöR (IB) - Wirtschaftsplan 2013 - Senatorin für Finanzen 11.03. Claudia Rottinghaus T. 361-90394 Vorlage für die Sitzung des Senats am 19.03. Immobilien Bremen AöR (IB) - Wirtschaftsplan - A. Problem Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens

Mehr

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin. Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009

Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009 Senatorin für Finanzen 22. Juli 2009 Frau Reichert Tel.:361 4135 Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009 Haushaltsgrundsätzemoderniseriungsgesetz (HGrGMoG) Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss

Mehr

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anh Nachtrag zum Haushsplan für das Haushsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anh" -2- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anh

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?

Mehr

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlage Gem. 25 Abs. 1 Nr.

Mehr

G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G

G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G zwischen der Stadt Weingarten, vertreten durch den Oberbürgermeister Markus Ewald, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten im

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin 1. Bisherige haushaltspolitische Probleme mit der DB AG 2. Risiken eines integrierten Börsengang für den Bundeshaushalt 3. Haushaltspolitische Argumente für das grüne

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Vorlage des Bürgermeisters

Vorlage des Bürgermeisters -1- Fachbereich: Bildung, Familie und Ordnung/Bildung und Familie Vorlage des Bürgermeisters Version: Status: öffentlich Seitenzahl: 01-05 Anlage(n): Beschlussgegenstand: Übernahme der öffentlichen Einrichtung

Mehr

I.1.Pflegestatistik (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2013, Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung, Deutschlandergebnisse, 2015, S.

I.1.Pflegestatistik (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2013, Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung, Deutschlandergebnisse, 2015, S. Herausforderungen und Handlungsbedarfe für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Blick auf das erste Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelungen Beruf und Pflege vereinbaren Gesetzliche Perspektiven

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen 0921 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Damen und Herren Finanzstadträte der Bezirksämter von Berlin Nachrichtlich An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses

Mehr

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK) Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) 1 (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die

Mehr

Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015)

Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015) Püttlingen, den 27.05.2015 Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015) Liebe Eltern! Die Gewerkschaften haben alle Beschäftigten im Bereich

Mehr

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. Berlin, 16. Dezember 2014 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (NKR-Nr.

Mehr

Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) am 03.12.

Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) am 03.12. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - 73 - Bremen, den 20.11.2015 Tel.: 6022 (Frau Gerken) Tel.: 4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) Bericht der

Mehr

Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss. N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.

Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss. N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. Mai 2008 Beginn: Ende: Ort: 16.00 Uhr 19.10 Uhr Dienststelle Rathenow,

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012 Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.

Mehr

Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft

Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung 13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten

Mehr

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 25. August 2014

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 25. August 2014 Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 25. August 2014 Vorlage Nr. 18/616-S für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 18. September 2014 Bericht zum Projekt Biostadt Bremen

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

Mehr

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten Einführung Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten 05.02.2003 Mit In-Kraft-Treten des neuen Hochschulgesetzes (HG) vom 14.03.2000 ist die staatliche Anerkennung

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Einführung von De-Mail im Land Bremen

Einführung von De-Mail im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)

Mehr

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Anlage 1 Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Sachverhalt Der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1264 Landtag 18. Wahlperiode 18.02.2014

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1264 Landtag 18. Wahlperiode 18.02.2014 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1264 Landtag 18. Wahlperiode 18.02.2014 Mitteilung des Senats vom 18. Februar 2014 Wahrnehmung der Aufgaben der Landesregulierungsbehörde nach derm Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/2057 13.01.2015 Mitteilung zur Kenntnisnahme Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen Drucksachen17/1758 und 17/1059 und

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

für ein Programm zur Förderung des Verkaufserfolgs cmc

für ein Programm zur Förderung des Verkaufserfolgs cmc für ein Programm zur Förderung des Verkaufserfolgs Sieben Schritte zum Verkaufserfolg - ein Coaching-Programm zur Förderung des Erfolgs im Versicherungsverkauf mit Hilfe eines Change Management Consult

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg Vorpommern. Verschiedenes. B. Anders, ZV ego MV Informationsveranstaltung PSW 14.06.

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg Vorpommern. Verschiedenes. B. Anders, ZV ego MV Informationsveranstaltung PSW 14.06. Verschiedenes Flächendeckende Bereitstellung der elektronische Sammelakte (Stand) Elektronische Sammelakte Jedes STA führt Sammelakten (derzeit Papier) 22 PSTV lässt die Führung elektronischer Sammelakten

Mehr

Modifikation der Finanzierung der Gebäudesanierung

Modifikation der Finanzierung der Gebäudesanierung Der Senator für Finanzen Bremen, den 5. April 2004 Tel. 2132 A. Problem Tisch-Vorlage für die Sitzung des Senats am 06. April 2004 Modifikation der Finanzierung der Gebäudesanierung Der Senat hat den Senator

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Vorbemerkung. 1 Arbeitsgemeinschaft "Arbeitskreis Fachkräftesicherung"

Vorbemerkung. 1 Arbeitsgemeinschaft Arbeitskreis Fachkräftesicherung Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Schwedt/Oder, der Stadt Prenzlau, der Stadt Templin, der Stadt Angermünde sowie dem Landkreis Uckermark zur Umsetzung der Projekte im Rahmen des GRW-Regionalbudgets

Mehr

Fort- und Weiterbildung beim MDR

Fort- und Weiterbildung beim MDR DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und

Mehr

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) vom 1. Januar

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1

Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1 Bildungsfinanzen Stand: 10.02.2015 Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1 (Jahreserhebung ab Berichtsjahr 2006, EVAS 21371) A Hintergrund Der Ausschuss für die

Mehr

Haus der Bürgerschaft Am Markt 20 28195 Bremen. im Auftrag von Herrn Kau lade ich Sie zur 37. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (Land) ein.

Haus der Bürgerschaft Am Markt 20 28195 Bremen. im Auftrag von Herrn Kau lade ich Sie zur 37. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (Land) ein. Haushalts- und Finanzausschuss Ausschussassistenz Haus der Bürgerschaft Am Markt 20 28195 Bremen An die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses (Land) - den stellv. Mitgliedern zur Kenntnis - Haus

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim

Mehr

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode A N T R A G der Abg. Dr. Friederike Föcking, Katharina Wolff, Nikolaus Hler, Karl-Heinz Warnholz, Hjalmar Stemmann, Wolfhard

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Pelletofen mit WLAN Modul für einfaches Heizen von zuhause aus oder von unterwegs!

Pelletofen mit WLAN Modul für einfaches Heizen von zuhause aus oder von unterwegs! I N N O VAT I V E Ö F E N U N D H E R D E S E I T 18 5 4 Pelletofen mit WLAN Modul für einfaches Heizen von zuhause aus oder von unterwegs! Smart Home: Die Ofensteuerung über das Smartphone Mit der Ofensteuerung

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

F i n a n z o r d n u n g

F i n a n z o r d n u n g Deutschen Behindertensportverbandes e.v. 1 F i n a n z o r d n u n g des Deutschen Behindertensportverbandes e.v. (DBS) Vorbemerkung: Sämtliche Funktionen im DBS können unabhängig vom Geschlecht vergeben

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr