Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen
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- Ulrich Böhm
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1 Die Senatorin für Soziales, Kinder; Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Anna-Marie Jäger Tel.: Lfd. Nr. 103/14 L Lfd. Nr. 172/14 S Vorlage für die Sitzung der staatlichen und städtischen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen A. Problem Mit Beschluss vom hat der Senat zusätzliche Personal- und Sachmittel zur anteiligen Finanzierung der angemeldeten Bedarfe für die Bewältigung der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen bereitgestellt. Zwar sollen die angemeldeten und geprüften Personal- und Sachkostenbedarfe grundsätzlich im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung in den Ressorthaushalten aufgefangen werden. Im Hinblick auf die enorme Steigerung der Zuwanderungszahlen ist eine Komplettübernahme der Mehrbelastungen durch die Fachressorts jedoch nicht realistisch. B. Lösung Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Senatorin für Finanzen und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zur Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen (siehe Anlage) wird die zentrale Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Ressourcen vereinbart. Die Vereinbarung ist mit der Unterzeichnung der Vertragspartnerinnen in Kraft getreten und gilt bis zum Für die Aufgabenbewältigung zur Integration von Flüchtlingen werden zentral und dezentral insgesamt 26,4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Kontraktzeitraum bereitgestellt. Für das Jahr 2015 wird zusätzlich 1 VZÄ für die Aufnahme von Flüchtlingen (ZASt) zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt zu jeweils 50% aus zentralen Mitteln des Produktplans 92 (Allgemeine Finanzen) bzw. dem Produktplan 41 (Jugend und Soziales). Die Senatorin für Finanzen stellt jeweils im Kontraktzeitraum pro Jahr für die Betreuung von kleinen Kindern, die mit ihren Eltern in Übergangswohnheimen leben, zentral für Spielkreisangebote und Kita-Betreuung bereit. Zusätzlich werden für 38 Kurse und insgesamt 612 Teilnehmer mit Gesamtkosten i.h.v %, d.h. insgesamt für die Deckung des Bedarfes an Sprachkursen für Erwachsene bereitgestellt. Ebenso werden aus den zentral veranschlagten Mitteln für die Förderung von Refugio zur psychosozialen Behandlung und Begleitung von Flüchtlingen finanziert. Alle zentral finanzierten Positionen werden von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in gleicher Höhe kofinanziert. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen des gesamten Bestandsbudgets der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Die Berichterstattung erfolgt im regelmäßigen Produktgruppencontrolling. Aufgrund der Unwägbarkeit der Zugangsentwicklung erfolgt im dritten Quartal 2014 eine Evaluation der Bedarfe auf Basis der Zuwanderungszahlen, in deren Rahmen geprüft wird, ob für die Mittelbereitstellung im Jahr 2015 eine Änderung der anteiligen Finanzierung bzw. Umverteilung erforderlich ist.
2 2 C. Alternativen Keine D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender Prüfung Für den Produktplan 41 ergibt sich die Notwendigkeit der Finanzierung von 13,2 VZÄ ab 2014 und eines weiteren halben VZÄ ab 2015 sowie die Kofinanzierung im Umfang von 40 Tsd. für Betreuung und 121 Tsd. für Kurse zuzüglich 12,5 Tsd. für Refugio. Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Besetzung der Stellen: Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen fördert die Beschäftigung von Frauen auf allen Ebenen. Daher werden auch für diese neu einzurichtenden Stellen Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Angebote für die Flüchtlinge: Für den Bereich der Erstaufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen liegen keine geschlechtsspezifischen Daten vor. Die Betreuungs- und Unterbringungsangebote richten sich an beide Geschlechter gleichermaßen. Von den 200 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die 2013 in Bremen aufgenommen wurden, waren 12,5 % weiblich. Diese Mädchen bzw. jungen Frauen werden ausschließlich von weiblichen Fachkräften in den Einrichtungen und weiblichen Casemanagerinnen betreut. Die männlichen Jugendlichen werden sowohl in den Einrichtungen als auch im Casemanagement und in der Amtsvormundschaft von Frauen und Männern betreut. E. Beteiligung / Abstimmung Ist erfolgt. F. Beschlussvorschlag Die staatliche und städtische Deputation für Soziales, Kinder und Jugend nimmt die Vereinbarung zur Kenntnis. Anlage/n: Vereinbarung zwischen der Senatorin für Finanzen und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zur Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen
3 Vereinbarung zwischen der Senatorin für Finanzen und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zur Finanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen 1. Vorbemerkung Der Senat hat mit Beschluss vom zusätzliche Personal- und Sachmittel zur anteiligen Finanzierung der angemeldeten Bedarfe für die Bewältigung der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen bereitgestellt. Grundsätzlich sollen die angemeldeten und geprüften Personal- und Sachkostenbedarfe im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung in den Ressorthaushalten aufgefangen werden. Demnach müssen eigene konsumtive Mittel bzw. Personalkontingente in den entsprechenden Bereichen ausgeschöpft sein, bevor zentrale Mittel bzw. Poolstellen in Anspruch genommen werden können. D.h., dass analog dem Risikofonds eigene Haushaltsmittel vorrangig herangezogen werden müssen, bevor die zusätzlich bereitgestellten Mittel greifen. Im Hinblick auf die enorme Steigerung der Zuwanderungszahlen ist eine Komplettübernahme der Mehrbelastungen durch die Fachressorts jedoch nicht realistisch. Insofern wird im Rahmen des vorliegenden Kontrakts die zentrale Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Ressourcen vereinbart, wobei - auch bei einer nur anteiligen Finanzierung von zusätzlichem Personal - am Jahresende mögliche Reste im eigenen Produktplan zur Deckung herangezogen werden müssen. Nicht in Anspruch genommene zentral bereitgestellte Personalmittel können bei unabweisbarem Bedarf ressortübergreifendend für konsumtive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden. Werden auch diese nicht ausgeschöpft, fließen die verbleibenden Mittel in den Gesamthaushalt zurück. Die konkrete Finanzierung der gemeldeten Mehrbedarfe wird grundsätzlich im Rahmen des vorliegenden Kontrakts auf Basis von Mengengerüsten und Kennzahlen geregelt. Aufgrund der insgesamt gemeldeten Personalbedarfe in Höhe von ca. 40 Vollkräften und den dem gegenüberstehenden Finanzierungsmitteln i. H. v. 1 Mio. für das Jahr 2014, können aus zentralen Mitteln jedoch insgesamt max. ca. 20 Vollkräfte finanziert werden. D.h. konkret, dass das Fachressort grundsätzlich für jede zentral finanzierte Stelle eine Stelle aus eigenen Mitteln unter Nachweis der Liquidität finanzieren bzw. durch Umsteuerung aus anderen Bereichen nachweisen muss. Das zentral finanzierte Personal wird grundsätzlich über die bewährten Verfahrenswege im Referat 33 der Senatorin für Finanzen und unter Beteiligung der empfangenen Ressorts rekrutiert. Die Einstellungen im Pool erfolgen unbefristet, während die Zuweisungen an die entsprechenden Bereiche befristet und mit konkretem Aufgabenbezug erfolgen. 2. Ressortspezifische Mengengerüste und Kennzahlen Der zusätzliche Personaleinsatz erfolgt nicht aufgrund neuer Aufgabenbereiche bzw. -optimierungen, sondern wegen erheblicher Fallzahlsteigerungen, daher wird keine konkrete Wirkungsorientierung ausgewiesen. Die Überprüfung des Personaleinsatzes erfolgt im Rahmen des regelmäßigen Produktgruppencontrollings (vgl. 5. Controllingmaßnahmen und weiteres Vorgehen). 1
4 3. Finanzierung der Personalmittel Für die Aufgabenbewältigung zur Integration von Flüchtlingen werden zentral und dezentral insgesamt 26,4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Kontraktzeitraum bereitgestellt. Für das Jahr 2015 wird zusätzlich 1 VZÄ für die Aufnahme von Flüchtlingen (ZASt) zur Verfügung gestellt, welches zu jeweils 50% aus zentralen Mitteln des Produktplans 92 bzw. dem Fachressort finanziert wird. 3.1 Zentraler Finanzierungsbeitrag Für das Jahr 2014 werden insgesamt 13,2 VZÄ aus den zentralen Mitteln des Produktplans 92 bereitgestellt und der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen für die folgenden Aufgabenbereiche zu den angegebenen Zeitpunkten zur Verfügung gestellt. Aufgabenbereich ab ab ab Case Management i. d. Soz. Zentren 2,2 1,0 AV/AP 3,2 1,0 1,2 Wirtschaftliche Jugendhilfe 2,3 1,3 1,0 Summe 7,7 3,3 2,2 Im Jahr 2015 wird zusätzlich eine Finanzierung in Höhe von 0,5 VZÄ für die Aufnahme von Flüchtlingen (ZASt) aus zentralen Mitteln zur Verfügung gestellt, so dass die Gesamthöhe des zentralen Beitrages in ,7 VZÄ beträgt. Die Rekrutierung und Einstellung der allgemeinen Verwaltungskräfte erfolgt grundsätzlich über die bewährten Verfahrenswege im Referat 33 der Senatorin für Finanzen und unter Beteiligung des empfangenen Ressorts. Das Personal für den Bereich Case Management (Sozialarbeiter/-in/Sozialpädagoge/-in) wird aufgrund des geltenden Fachkräftegebots in der Regel selbst von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen rekrutiert, die Verbuchung erfolgt jedoch zentral im Produktplan Ressorteigener Finanzierungsbeitrag Das aus dezentralen Mitteln finanzierte Personal wird aufgrund des geltenden Fachkräftegebots im Bereich des Case Managements in der Regel von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen selbst rekrutiert und verwaltet. Bei der Auswahl des allgemeinen Verwaltungspersonals nutzt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen die bewährten Verfahrenswege im Referat 33 der Senatorin für Finanzen. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen hat zur Bewältigung der Integration von Flüchtlingen bereits seit dem VZÄ eigenfinanziertes Personal eingestellt und wird dieses für den Kontraktzeitraum zur Verfügung stellen: Aufgabenbereich Seit Steuerung im Bereich umf 2,0 Steuerung im Bereich Flüchtlinge 2,0 (davon 1,0 BV in der ZASt) Case Management Erstaufnahme 1,0 Case Management in den Soz. Zentren 1,0 Summe 6,0 Entsprechend der Bedarfsanmeldung wird die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen für den Kontraktzeitraum noch 2,2 Case Manager/-innen sowie 5 allgemeine Verwaltungskraft finanzieren, die gemäß den derzeitigen Planungen zu folgenden Zeitpunkten eingestellt werden sollen. 2
5 Aufgabenbereich ab ab ab ab Wirtschaftliche Hilfen 2,0 2,0 Case Management i. d. Soz. Zentren 1,2 Case Management i. d. Soz. Zentren 1,0 AV/AP 1,0 Summe 2,0 2,0 1,2 2,0 4. Finanzierung der konsumtiven Mittel 4.1 Zentraler Finanzierungsbeitrag Die Senatorin für Finanzen stellt jeweils im Kontraktzeitraum pro Jahr für die Betreuung von kleinen Kindern, die mit ihren Eltern in Übergangswohnheimen leben, zentral für Spielkreisangebote und Kita-Betreuung bereit. Zusätzlich werden für 38 Kurse und insgesamt 612 Teilnehmer mit Gesamtkosten i.h.v %, d.h. insgesamt für die Deckung des Bedarfes an Sprachkursen für Erwachsene bereitgestellt. Ebenso wird aus den zentral veranschlagten Mitteln für die Förderung von Refugio zur psychosozialen Behandlung und Begleitung von Flüchtlingen finanziert. 4.2 Ressorteigener Finanzierungsbeitrag Alle unter Punkt 4.1 genannten Positionen werden von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in gleicher Höhe kofinanziert. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen des gesamten Bestandsbudgets der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Wirkungsorientierung: Der zusätzliche Mitteleinsatz erfolgt nicht aufgrund neuer Aufgabenbereiche bzw. -optimierungen, sondern wegen erheblicher Fallzahlsteigerungen, daher wird keine konkrete Wirkungsorientierung ausgewiesen. Der Mitteleinsatz selber wird auf Grundlage der Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungen für Kindertagesbetreuung und für die psychosoziale Betreuung von Flüchtlingen sowie der Abrechnung der Sprachkurse geprüft. 5. Controllingmaßnahmen und weiteres Vorgehen Das von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen eigenfinanzierte Personal wird unter temporäre Personalmittel verbucht, die Berichterstattung erfolgt im regelmäßigen Produktgruppencontrolling. Aufgrund der Unwägbarkeit der Zugangsentwicklung erfolgt im dritten Quartal 2014 eine Evaluation der Bedarfe auf Basis der Zuwanderungszahlen, in dessen Rahmen geprüft wird, ob für die Mittelbereitstellung in 2015 eine Änderung der anteiligen Finanzierung bzw. Umverteilung erforderlich ist. Diese Vereinbarung tritt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Senat sowie des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Unterzeichnung der Vertragspartner in Kraft und gilt bis zum Bremen, den Karoline Linnert Senatorin für Finanzen Anja Stahmann Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 3
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