DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN

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1 Amtsblatt DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN Nr. 5 Bad Kissingen, Inhalt: A) Veröffentlichungen des Landratsamtes Bekanntmachung öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bodenrichtwerte für Grundstücke im Landkreis Bad Kissingen; (Stand: ) Bestellung zum Archivpfleger für den Altlandkreis Hammelburg Bauvorhaben, die im Freistellungsverfahren im Monat Februar 2007 dem Landratsamt vorgelegt wurden und deren Veröffentlichung die Bauherren nicht widersprochen haben Genehmigte Bauvorhaben im Monat Februar 2007, deren Veröffentlichung die Bauherren nicht widersprochen haben Übungen der Bundeswehr Übungen von Natoeinheiten Verordnung des Landratsamtes Bad Kissingen über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Premich in der Gemarkung Steinach, Markt Bad Bocklet, Landkreis Bad Kissingen, vom B) Veröffentlichungen der Gemeinden Stadt Münnerstadt - Gemeinsame Bekanntmachung der Stadt Münnerstadt, der Stadt Bad Kissingen, der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach für den Markt Maßbach sowie die Gemeinden Rannungen, Thundorf i. UFr. und des Regionalen Planungsverbandes; Neufassung der Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön - Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Münnerstadt (EBS) vom Haushaltssatzung der Stadt Münnerstadt und der Siechen- und Schwesternhausstiftung Münnerstadt für das Haushaltsjahr 2007 Gemeinde Wartmannsroth - Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wartmannsroth vom Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wartmannsroth vom Markt Bad Bocklet Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise des Marktes Bad Bocklet (Stand: ) Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau - Vereinfachte Umlegung; Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Unterleichtersbach; Veränderungsnachweise Nrn. 252, 260, Gemarkung Unterleichtersbach, Gemeinde Oberleichtersbach, vom Richtwerte für Grundstückspreise in den Mitgliedsgemeinden Markt Geroda, Gemeinde Oberleichtersbach, Gemeinde Riedenberg, Markt Schondra zum Stichtag Markt Zeitlofs Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise des Marktes Zeitlofs, Stand: Stadt Bad Brückenau - Widmungsänderung Heinrich-von-Bibra-Straße Richtwerte für Grundstückspreise der Stadt Bad Brückenau, Stand Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen Richtwerte für Grundstückspreise des Marktes Elfershausen, Stand: Richtwerte für Grundstückspreise der Gemeinde Fuchsstadt, Stand: Stadt Bad Kissingen Richtwerte für Grundstückspreise der Stadt Bad Kissingen - Bekanntmachung der Stadt Bad Kissingen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG und des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -; Flurbereinigung Arnshausen 2, Stadt Bad Kissingen, Landkreis Bad Kissingen; Ausführungsanordnung Gemeinde Nüdlingen Vollzug der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV); Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise der Gemeinde Nüdlingen Gemeinde Oerlenbach Aufstellung des Bebauungsplanes "Seniorenzentrum" der Gemeinde Oerlenbach C) Sonstige Veröffentlichungen Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen Anstalt des öffentlichen Rechts Fachbereich Abfallwirtschaft Kommunale Abfallentsorgung im Landkreis Bad Kissingen; Änderung der Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung an Ostern 2007 Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) Veröffentlichung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) für das Wirtschaftsjahr 2007 A) Veröffentlichungen des Landratsamtes 47 Bekanntmachung öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Der Landkreis Bad Kissingen beabsichtigt, in offenem Verfahren nach VOB/A die nachstehend aufgeführten Bauleistungen zu vergeben. a) Landratsamt Bad Kissingen, Obere Marktstr. 6, Bad Kissingen Tel.-Nr. 0971/ b) Offenes Verfahren nach VOB/A Vertragsform: Bauvertrag c) Gebäude/Bauort Johann-Philipp-von-Schönborn-Gymnasium, Umbau und Sanierung Dr. Ortloffweg 1, Münnerstadt d) Bauort siehe c) e) Art und Umfang der Leistung 1. Gewerk 742/05-03/03: Kosten 15,-- Euro Ausführungszeit: Angebotseröffnung: :00 Uhr Baumeisterarbeiten ca. 115 m² Abbruch Stahlbetonwände/-decken ca. 10 m³ Stahlbetonarbeiten ca. 90 m² Kalksandsteinmauerwerk 2. Gewerk 742/ Kosten 15,-- Euro Ausführungszeit: Angebotseröffnung: :30 Uhr Förderanlage Demontage und Entsorgung Aufzug 17 m Neubau Aufzug 630 kg, maschinenraumlos Schachtabmessungen 21,62 x 1,65 x 2,00 m

2 Seite 2 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 5/2007 f) Aufteilung in Lose: nein g) Planungsleistungen: nein h) Ausführungszeitraum: siehe Gewerke unter e) i) Anforderung der Verdingungsunterlagen bis bei siehe a) Versand ab j) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen: siehe Gewerke unter Ziff. e); (gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks pro Leistungsverzeichnis und pro Gewerk) k) Ende der Angebotsfrist: siehe Ziff. e) l) Angebote sind zu richten: siehe Ziff. a) m) Die Angebote sind abzufassen in: Deutsch n) Bei der Öffnung der Angebote dürfen anwesend sein: Bieter und deren Bevollmächtigte o) Angebotseröffnung siehe Gewerke unter Ziff. e) p) Sicherheitsleistungen ab ,-- Euro Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % aus Auftragssumme Gewährleistungsbürgschaft 2 % aus Abrechnung q) Zahlungsbedingungen: 6 VOB/B r) Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamt-schuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. s) Eignungsnachweis: Es kommen nur Bieter in Betracht, die innerhalb der letzten drei Jahre vergleichbare Aufträge mit Erfolg ausgeführt haben. Ein entsprechender Nachweis ist den Angeboten beizulegen. Angebote, die ohne Nachweis eingehen, können von der Wertung ausgeschlossen werden. t) Die Bindefrist endet am: siehe Verdingungsunterlagen u) Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. v) Auskünfte erteilt: Anschrift siehe a) w) Vergabeprüfstelle: Vergabekammer Nordbayern Ansbach 48 Bodenrichtwerte für Grundstücke im Landkreis Bad Kissingen; (Stand ) Der Gutachterausschuss des Landkreises Bad Kissingen hat in seiner Sitzung am die Aktualisierung der bisherigen Bodenrichtwerte (Stand: ) beschlossen. Die neue Bodenrichtwertliste (Stand: ) kann während der üblichen Öffnungszeiten im Landratsamt, Zi. Nr. 418, Obere Marktstraße 6, in Bad Kissingen, eingesehen werden. 49 Bestellung zum Archivpfleger für den Altlandkreis Hammelburg Herr Roland Heinlein, wohnhaft Kapellenstraße 1, Oberthulba, wurde durch die Generaldirektion der staatl. Archive Bayerns zum Archivpfleger für den Landkreis Bad Kissingen, Bereich Altlandkreis Hammelburg, bestellt. Die Bestellung gilt vom bis Der Kreistag hat der Bestellung mit Beschluss vom zugestimmt. 50 Bauvorhaben, die im Freistellungsverfahren im Monat Februar 2007 dem Landratsamt vorgelegt wurden und deren Veröffentlichung die Bauherren nicht widersprochen haben Ewald Denner, Maßbach-Weichtungen, Rathausstraße 6. Bauvorhaben: Abbruch einer best. Scheune mit Stallungen. Bauort: Weichtungen, Rathausstraße 6. Christina und Volker Süßmeyer, Bad Kissingen, Gössleswiesen 15. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage. Bauort: Nüdlingen, Riedweg 60. Matthias Sotier, Münnerstadt-Großwenkheim, Grabfeldstraße 4. Bauvorhaben: Abbruch von Gebäuden. Bauort: Großwenkheim, Suitgergasse 1. Melanie und Marcel Jelinek, Thundorf, Felix-Seufert-Straße 27. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses. Bauort: Rothhausen, Sonnenhang 15. Monika Frei, Nüdlingen, Am Pfaffenpfad 8. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses mit Carport und Terrasse. Bauort: Windheim, Kreuzbergblick Genehmigte Bauvorhaben im Monat Februar 2007, deren Veröffentlichung die Bauherren nicht widersprochen haben Communis Rhein-Main-GmbH, Hainburg, Dieselstraße 10. Bauvorhaben: Errichtung eines Versorgungsgebäudes mit Küche für das Dr. Maria-Probst-Alten- und Pflegeheim. Bauort: Hammelburg, Karlsbader Straße 1. Landkreis Bad Kissingen, Bad Kissingen, Obere Marktstraße 6. Bauvorhaben: Errichtung einer offenen Halle auf best. Lagerplatz. Bauort: Oerlenbach, Heglerstraße 20. Rewe Zentral AG, NL Hungen, Hungen, Rewestraße. Bauvorhaben: Änderung der vorhandenen Werbeanlagen. Bauort: Hammelburg, Am Sportzentrum 2 A. Theodor Herbert GmbH & Co. KG, Motten, Auweg 11. Bauvorhaben: Überdachung der Sägemehl- und Hackschnitzelboxen. Bauort: Motten, Auweg. Alexander Schmitt, Maßbach-Poppenlauer, Mühlweg 1. Bauvorhaben: Errichtung eines Stahlbalkons. Bauort: Poppenlauer, Mühlweg 1. Annette und Wolfgang Seel, Zeitlofs, Am Schloßpark 18. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses. Bauort: Weißenbach, Am Schloßpark 18. Barbara und Christoph Zimmermann, Fuchsstadt, Am Kiegel 6. Bauvorhaben: Errichtung eines Wintergartens sowie Vergrößerung des Balkones. Bauort: Fuchsstadt, Am Kiegel 6. Christoph und Manuela Schlembach, Münnerstadt-Großwenkheim, Frühlingsweg 12. Bauvorhaben: Errichtung eines Abstellraumes. Bauort: Großwenkheim, Frühlingsweg 12. Cornelia Rössert, Nüdlingen, Riedweg 25 a. Bauvorhaben: Errichtung einer Garage. Bauort: Nüdlingen. Elena und Eugen Beck, Oberthulba, Bürgermeister-Schottdorf- Straße 7. Bauvorhaben: Nutzungsänderung der Arztpraxis zur Einliegerwohnung. Bauort: Oberthulba, Rhönstraße 5. Ewald Denner, Maßbach-Weichtungen, Rathausstraße 6. Bauvorhaben: Errichtung eines Anbaues an das best. Wohnhaus und einer Scheune mit Lagerraum. Bauort: Weichtungen, Rathausstraße 6. Franz Bechtold, Wartmannsroth-Neuwirtshaus, Fuldaer Straße 2. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses mit Carport: Bauort: Schwärzelbach, Willkommstraße. Franz Hey, Elfershausen, Auraer Straße 9. Bauvorhaben: Errichtung eines Kerzenladens mit Stellplatz. Bauort: Elfershausen, Auraer Straße 9. Gerardo Detta, Maßbach, Poppenlauerer Straße 4. Bauvorhaben: Errichtung von Werbeanlagen. Bauort: Maßbach, Poppenlauerer Straße 2. Harald Schwab, Bad Brückenau, Kissinger Straße 49. Bauvorhaben: Errichtung eines Anbaues. Bauort: Bad Brückenau, Altstadt 2. Kerstin und Stefan Dittrich, Wartmannsroth-Schwärzelbach, Karl- Hereth-Straße 13. Bauvorhaben: Errichtung eines Futter- und Tierunterstandes. Bauort: Schwärzelbach, Karl-Hereth-Straße 13. Kurt Heinz, Oberleichtersbach, Schulstraße 3. Bauvorhaben: Anbau einer Unterstellhalle an das best. Nebengebäude. Bauort: Oberleichtersbach, Schulstraße 3. Michael Schäfer, Hammelburg-Westheim, Losenbach 4. Bauvorhaben: Errichtung einer Schiebehalle über dem best. Schwimmbad. Bauort: Westheim, Losenbach 4. Michaela und Heiko Gessner, Oberthulba-Frankenbrunn, Steinstraße 37. Bauvorhaben: Aufstockung der Garage. Bauort: Frankenbrunn, Steinstraße 37. Norbert Heinz, Oberleichtersbach, Schulstraße 1. Bauvorhaben: Anbau einer Holzlege an das best. Nebengebäude. Bauort: Oberleichtersbach, Schulstraße 1.

3 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 5/2007 Seite 3 Silvia Heim, Wartmannsroth-Schwärzelbach, Altdorfer Straße 31. Bauvorhaben: Errichtung einer Doppelgarage mit Holzlager. Bauort: Schwärzelbach, Altdorfer Straße 31. Sonja und Helge Möbus, Oerlenbach, Dr.-Werner-Straße 16. Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses mit Garage. Bauort: Münnerstadt, Michelsgrundweg 26. Stephan Hillenbrand, Nüdlingen-Haard, Albrecht-Merck-Straße 19. Bauvorhaben: Teilabbruch sowie An- und Umbau des best. Wohnhauses. Bauort: Haard, Albrecht-Merck-Straße Übungen der Bundeswehr Einheiten der Bundeswehr beabsichtigen in der Zeit a) am , am , am b) am , am , am c) am d) vom bis , vom bis e) vom bis , vom bis , vom bis , vom bis , vom bis , vom bis Übungen unter der Bezeichnung a) UNMOG BLUE FLAG Erkundung b) Orientierungs- und Durchschlageübung "Ausbildung der Ausbilder im Überleben" c) FRANKENJAGD Überwachen d) Marschausbildung zu Fuß e) Abschlussübung AllgMilAufbauLG durchzuführen. Hierbei wird auch der Raum a) Bad Kissingen Bad Brückenau Wildflecken Hammelburg b) Roßbach Weißenbach Münchau am Fluss Schondra Fluss Schondra Heckmühle Schwärzelbach Wartmannsroth Diebach Fluss Fränkische Saale Morlesau c) Bad Kissingen Wirmsthal Maßbach Hammelburg d) Obereschenbach e) östlicher Landkreis Bad Kissingen berührt. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einheiten der übenden Truppe fern zu halten. Auf die Gefahren, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung schriftlich anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind. Für Schäden die unter der Übung des Buchstaben d) entstehen, sind die Ansprüche an das BW Dienstleistungszentrum Hammelburg, Rommelstraße 31, Hammelburg, zu richten. Die gemeindlichen Verwaltungseinheiten werden um ortsübliche Bekanntmachung gebeten. Soweit es für erforderlich gehalten wird, sind auch die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung(en) hinzuweisen. 53 Übungen von Natoeinheiten Amerikanische Truppen beabsichtigen in der Zeit vom bis Übungen unter der Bezeichnung LOGEX durchzuführen. Hierbei wird auch der Raum KG 127 Hammelburg KG 607 Elfershausen KG 608 Euerdorf berührt. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fern zu halten. Auf die Gefahren, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schadensmeldung - Manöverschäden 1. Manöverschäden sind bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Ost, Drosselbergstraße 2, Erfurt, innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an geltend zu machen, in dem der Geschädigte von dem Schaden und von Umständen Kenntnis erlangt hat, aus denen sich ergibt, dass eine Truppe oder ein ziviles Gefolge für den Schaden rechtlich verantwortlich ist, oder dass ein Mitglied oder ein Bediensteter der Truppe oder eines zivilen Gefolges den Schaden verursacht hat. 2. Der Antrag auf Abgeltung eines Manöverschadens kann auch innerhalb eines Monats nach Abschluss des Manövers oder der Übung bei der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat, gestellt werden. 3. Wird das Verfahren von der Gemeinde nach dem vorstehenden Absatz 2 durchgeführt, dann muss die Gemeinde die Anträge der in Punkt 1 genannten Schadensregulierungsstelle des Bundes, so rechtzeitig zuleiten, dass die genannte 3-Monatsfrist eingehalten wird. Soweit veranlasst, sind auch die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hinzuweisen. Die Gemeinden werden um ortsübliche Bekanntmachung gebeten. 54 Verordnung des Landratsamtes Bad Kissingen über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Premich in der Gemarkung Steinach, Markt Bad Bocklet, Landkreis Bad Kissingen, vom Das Landratsamt Bad Kissingen erlässt aufgrund des 31 b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl I S. 1746) i. V.m. Art. 61 des Bayer. Wassergesetzes -BayWG- (BayRS U) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2006 (GVBl S. 1004) folgende V e r o r d n u n g : Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes der Premich in der Gemarkung Steinach werden nach Maßgabe des Planes des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen vom und der Beschreibung hierzu festgesetzt. (1) Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich von der Gemarkungsgrenze Premich/Steinach über die Staatsstraße St 2292 bis zum Überschwemmungsgebiet der Fränkischen Saale in der Gemarkung Steinach. Grenzverlauf a) an der rechten Talseite Die Überschwemmungsgebietsgrenze beginnt an der Gemarkungsgrenze Premich/Steinach, verläuft dann durchgehend entlang des Talrandes und berührt die Sportanlagen einschließlich Sportheim des TSV Steinach bis zur Staatsstraße 2292, verläuft von dort etwa 115 m in nordöstliche Richtung und springt dann über die Staatsstraße 2292.

4 Seite 4 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 5/2007 Vom Durchlass an der Staatsstraße, der das Wasser von der Sportanlage in den anschließenden Graben leitet, führt die Grenze entlang des Wiesenweges Fl. Nr. 417, Gemarkung Steinach, in nordöstliche Richtung bis zur Südgrenze des Grundstückes Fl. Nr. 151/1, Gemarkung Steinach, weiter, wo es auf die Grenze des Überschwemmungsgebietes der Fränkischen Saale stößt. b) an der linken Talseite Die Überschwemmungsgebietsgrenze beginnt ebenfalls an der Gemarkungsgrenze Premich/Steinach, verläuft dann am Böschungsfuß der Staatsstraße St 2267 bis zum Schmalwasserbach. Ab hier verläuft die Grenze zunächst in südliche und dann in südöstliche Richtung über Wiesenflächen, in einer Entfernung von ca. 250 m parallel zur St 2288, tangiert 3 Triebwerksanlagen und berührt dann Wohnbebauung und Gartengrundstücke in Steinach und trifft bei Fl. Nr. 267, Gemarkung Steinach, auf die Staatsstraße Von dort verläuft die Überschwemmungsgebietsgrenze weiter Richtung Osten, entlang des Schmalwasserbaches, berührt dabei Wohnbebauung, eine Triebwerksanlage und Gartengrundstücke in Steinach und trifft auf Fl. Nr. 151/1, Gemarkung Steinach, auf die Grenze des Überwemmungsgebietes an der rechten Talseite. (2) Für die genaue Festlegung der Überschwemmungsgebietsgrenzen sind die vom Landratsamt Bad Kissingen zu dieser Verordnung ausgefertigten Exemplare des Lageplanes des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen vom im Maßstab 1 :2.500 maßgebend. Sie sind beim Landratsamt Bad Kissingen, beim Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen sowie beim Markt Bad Bocklet niedergelegt; sie können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Der Plan des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen vom und die Beschreibung dazu sind Bestandteil dieser Verordnung. (3) Als Grenze in der Natur gilt jeweils die Mitte der in den Plänen nach Absatz 2 dargestellten blauen Linien. Spätere Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Überschwemmungsgebiet gelegenen Grundstücke berühren die mit dieser Verordnung festgesetzten Grenzen des Überschwemmungsgebietes nicht. 3 (1) Es ist gem. Art. 61 Abs. 2 Satz 1 BayWG verboten, im Überschwemmungsgebiet Anlagen und Anpflanzungen, die nicht der Benutzung, der Unterhaltung oder dem Ausbau der Premich dienen, zu errichten, durchzuführen oder wesentlich zu ändern. (2) Das Landratsamt Bad Kissingen kann gem. Art. 61 Abs. 2 Satz 2 BayWG unter den erforderlichen Bedingungen und Auflagen Ausnahmen genehmigen, wenn und soweit dadurch der Wasserabfluss, die Höhe des Wasserstandes oder die Wasserrückhaltung nicht beeinflusst werden können. 4 (1) Soweit es zur Sicherung des Hochwasserabflusses im Überschwemmungsgebiet zwingend erforderlich ist, kann das Landratsamt Bad Kissingen gem. Art. 62 Abs. 1 BayWG anordnen, dass Hindernisse beseitigt, Eintiefungen ausgefüllt, Maßnahmen zur Verhütung von Auflandungen getroffen werden und dass die Bewirtschaftung der Grundstücke an die Erfordernisse des Wasserabflusses angepasst wird. (2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 obliegen gem. Art. 62 Abs. 2 BayWG den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke. 5 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landratsamt Bad Kissingen über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Premich in der Gemarkung Steinach, Markt Bad Bocklet, Landkreis Bad Kissingen, vom (LRABl Nr. 17, lfd. Nr. 238) außer Kraft. Bad Kissingen, Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat B) Veröffentlichungen der Gemeinden Stadt Münnerstadt 55 Gemeinsame Bekanntmachung der Stadt Münnerstadt, der Stadt Bad Kissingen, der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach für den Markt Maßbach sowie die Gemeinden Rannungen, Thundorf i. UFr. und des Regionalen Planungsverbandes; Neufassung der Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön Es wird darauf hingewiesen, dass die neue Satzung des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom (RABl Nr. 24, S ) amtlich bekannt gemacht wurde. Informationen über den Regionalen Planungsverband Main-Rhön sind über das Internet abrufbar unter Münnerstadt, Bad Kissingen, Stadt Münnerstadt Stadt Bad Kissingen Albert, Erster Bürgermeister Laudenbach, Oberbürgermeister Maßbach, Rannungen, Markt Maßbach Gemeinde Rannungen Wegner, Erster Bürgermeister Zehner, Erster Bürgermeister Thundorf, Haßfurt, Gemeinde Thundorf i. UFr. Regionaler Planungsverband Bauernschubert, Erster Bürgermeister Main-Rhön Handwerker, Landrat 56 Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Münnerstadt (EBS) vom Auf Grund des 32 des Baugesetzbuches BauGB in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO erlässt die Stadt Münnerstadt folgende Satzung: Absatz 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Münnerstadt (EWS) erhält folgende Fassung: "Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Absatzes 1 als Sackgassen enden, ist für den erforderlichen Wendehammer der gesamte Aufwand beitragsfähig." Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Münnerstadt, Stadt Münnerstadt Albert, Erster Bürgermeister 57 Haushaltssatzung der Stadt Münnerstadt und der Siechen- und Schwesternhausstiftung Münnerstadt für das Haushaltsjahr 2007 Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2007 I. Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Münnerstadt folgende Haushaltssatzung: Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2007 werden hiermit festgesetzt; a) für die Stadt Münnerstadt schließt er im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro ab.

5 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 5/2007 Seite 5 b) für die Siechen- und Schwesternhausstiftung Münnerstadt schließt er im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.000,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.000,00 Euro ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Stadt Münnerstadt im Vermögenshaushalt wird auf ,00 Euro festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 495 v. H. b) für die Grundstücke (B) 495 v. H. 2. Gewerbesteuer 390 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 Euro festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft. II. Das Landratsamt Bad Kissingen hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von ,00 Euro und den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ,00 Euro mit Schreiben vom , Nr /00001, erteilt. III. Die Haushaltssatzung und die Haushaltspläne liegen vom Tage der Veröffentlichung an gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung eine Woche lang in der Stadt Münnerstadt (Dienstgebäude Stenayer Platz 2, Münnerstadt) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Münnerstadt, Stadt Münnerstadt Albert, Erster Bürgermeister Gemeinde Wartmannsroth 58 Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wartmannsroth vom Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Wartmannsroth folgende Satzung 1 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wartmannsroth vom (LRABl Nr. 17 vom , lfd. Nr. 263), zuletzt geändert mit Satzung vom (LRABl Nr. 5 vom , lfd. Nr. 55), erhält folgende Fassung: "Die Gebühr beträgt 2,15 Euro pro Kubikmeter Abwasser." Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2007 in Kraft. Wartmannsroth, Gemeinde Wartmannsroth Kohlhepp, Erster Bürgermeister 59 Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wartmannsroth vom Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Wartmannsroth folgende Satzung 0 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wartmannsroth vom (LRABl Nr. 22 vom , lfd. Nr. 389), zuletzt geändert mit Satzung vom (LRABl Nr. 4 vom , lfd. Nr. 41), erhält folgende Fassung: "Die Gebühr beträgt 0,40 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers." Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2007 in Kraft. Wartmannsroth, Gemeinde Wartmannsroth Kohlhepp, Erster Bürgermeister Markt Bad Bocklet 60 Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise des Marktes Bad Bocklet (Stand: ) Die Richtwertliste mit der Übersicht über die für den Markt Bad Bocklet zum Stichtag ermittelten Bodenwerte liegt gemäß 6 Abs. 3 GutachterauschussV in der Zeit vom bis im Rathaus in Bad Bocklet, Zimmer-Nr. 4, während der allgemeinen Dienststunden zur Information öffentlich aus. Auf das Recht, auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Bad Kissingen Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (96 Abs. 3 BauGB) wird hingewiesen. Bad Bocklet, Markt Bad Bocklet Back, Erster Bürgermeister Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau 61 Vereinfachte Umlegung; Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Unterleichtersbach; Veränderungsnachweise Nrn. 252, 260, Gemarkung Unterleichtersbach, Gemeinde Oberleichtersbach vom Gemäß 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung gibt die Gemeinde Oberleichtersbach, Lindenstr. 10,

6 Seite 6 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 5/ Oberleichtersbach, bekannt, dass der Beschluss vom zur vereinfachten Umlegung innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Unterleichtersbach, Veränderungsnachweise Nrn. 252, 260, Gemarkung Unterleichtersbach unanfechtbar geworden ist. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in die neuen Grenzen ein. Die im Beschluss über die vereinfachte Umlegung festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Oberleichtersbach ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Oberleichtersbach, Lindenstr. 10, Oberleichtersbach, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag ist bei der Gemeinde Oberleichtersbach, Lindenstr. 10, Oberleichtersbach, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Würzburg, Kammer für Baulandsachen, Ottostraße 5, Würzburg. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Oberleichtersbach, Gemeinde Oberleichtersbach Müller, Erster Bürgermeister 62 Vollzug der Gutachterausschussverordnung; Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise in den Mitgliedsgemeinden Markt Geroda, Gemeinde Oberleichtersbach, Gemeinde Riedenberg, Markt Schondra zum Stichtag Die Richtwerte mit der Übersicht über die in den Gemeinden zum Stichtag ermittelten Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom bis im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau, Zimmer 11, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Auch außerhalb dieser Zeit kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte gemäß 96 Abs. 3 Baugesetzbuch BauGB verlangt werden. Bad Brückenau, Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau Müller, Gemeinschaftsvorsitzender Markt Zeitlofs 63 Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise des Marktes Zeitlofs, Stand: Der Gutachterausschuss hat für die einzelnen Gemeindeteile zum Stichtag eine Übersicht über die ermittelten Bodenrichtwerte erstellt. Die Richtwertliste liegt in der Zeit vom 26. März 2007 bis 26. April 2007 in der Gemeindeverwaltung Zeitlofs, Baumallee 12, Zeitlofs, Zimmer Nr. 6, öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (beim Landratsamt Bad Kissingen) Auskunft über die Richtwerte verlangt werden kann. Zeitlofs, Markt Zeitlofs Friedrich, Erster Bürgermeister Stadt Bad Brückenau 64 Widmungsänderung Heinrich-von-Bibra-Straße 1. Widmungsänderung für die Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten Bezeichnung der Straße: Ortsstraße "Heinrich-von-Bibra-Straße", Fl. Nr. 1591, Gemarkung Bad Brückenau Beschreibung des Anfangspunktes: Gemeindegrenze westlich Fl. Nr. 1598, Gemarkung Bad Brückenau, km 0,000 Beschreibung des Endpunktes: Abzweigung Staatsstraße 3180, Fl. Nr. 1555, Gemarkung Bad Brückenau, km 0,380 Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Bad Brückenau. 2. Wirksamwerden der Verfügung Nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Bad Kissingen. 3. Die Verfügung kann während der üblichen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Bad Brückenau, Marktplatz 2, Zimmer Nr. 20, Bad Brückenau, eingesehen werden. Bad Brückenau, Stadt Bad Brückenau Ullmann, Erster Bürgermeister 65 Vollzug der Gutachterausschussverordnung; Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise der Stadt Bad Brückenau, Stand Die von der Geschäftsstelle für den Gutacherausschuss des Landratsamtes Bad Kissingen herausgegebene Richtwertübersicht mit Stand liegt in der Zeit vom bis im Rathaus von Bad Brückenau, Marktplatz 2, Zimmer 20, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

7 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 5/2007 Seite 7 Über die öffentliche Auslegung hinausgehend kann jederzeit von dem Recht Gebrauch gemacht werden, Auskünfte von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Bad Kissingen zu verlangen. Bad Brückenau, Stadt Bad Brückenau Ullmann, Erster Bürgermeister Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen 66 Vollzug der Gutachterausschussverordnung; Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise des Marktes Elfershausen, Stand: Die Richtwertliste für Grundstückspreise (Stand: ) liegt in der Zeit vom bis in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen, Zi.-Nr. 4, Marktstr. 17, Elfershausen, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Bürger haben das Recht, auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Bad Kissingen Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (96 Abs. 3 BauGB). Elfershausen, Markt Elfershausen Neeb, Erster Bürgermeister 67 Vollzug der Gutachterausschussverordnung; Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise der Gemeinde Fuchsstadt, Stand: Die Richtwertliste für Grundstückspreise (Stand: ) liegt in der Zeit vom bis im Rathaus der Gemeinde Fuchsstadt, Kissinger Str. 37 (Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 11:00 Uhr und Dienstag von 16:00 18:00 Uhr) und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen, Zi.-Nr. 4, Marktstr. 17, Elfershausen, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Bürger haben das Recht, auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Bad Kissingen Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (96 Abs. 3 BauGB). Fuchsstadt, Gemeinde Fuchsstadt Hart, Erster Bürgermeister Stadt Bad Kissingen 68 Vollzug der Gutachterausschussverordnung; Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise der Stadt Bad Kissingen Außerhalb der genannten Zeiträume kann auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Bad Kissingen Auskunft über die Richtwerte verlangt werden. Bad Kissingen, Stadt Bad Kissingen Laudenbach, Oberbürgermeister 69 Bekanntmachung der Stadt Bad Kissingen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG und des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes AGFlurbG; Flurbereinigung Arnshausen 2, Stadt Bad Kissingen, Landkreis Bad Kissingen; Ausführungsanordnung Nr. LD-A / B 2 A Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken verfügt in vorbezeichnetem Verfahren folgende Ausführungsanordnung 1. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans Arnshausen 2 wird angeordnet, da er unanfechtbar feststeht ( 61 FlurbG). 2. Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt am ein. 3. Die im Flurbereinigungsplan verfügten Änderungen der Gemeindegrenzen treten mit Wirkung vom in Kraft. 4. Der sofortige Vollzug wird angeordnet. Gründe: Der Flurbereinigungsplan Arnshausen 2 wurde vom bis bekannt gegeben. Der Anhörungstermin hierzu hat am stattgefunden. Die gegen den Plan erhobenen Rechtsbehelfe wurden behandelt und restlos erledigt. Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken als örtlich und sachlich zuständige Flurbereinigungsbehörde ( 3, 61 Satz 1 FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG) ordnet daher nach der eingetretenen Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans Arnshausen 2 dessen Ausführung an. Zu dem in vorstehender Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene Rechtszustand an die Stelle des bisherigen ( 61 Satz 2 FlurbG). Die sofortige Vollziehung nach 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) war anzuordnen, um die alsbaldige Umschreibung des Grundbuchs zu gewährleisten und die Beteiligten vor erheblichen Nachteilen, insbesondere auf dem Gebiet des Grundstückverkehrs, zu bewahren. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monates nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, Würzburg), zu erheben. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Würzburg, Bad Kissingen, Amt für Ländliche Entwicklung Stadt Bad Kissingen Unterfranken Laudenbach, Oberbürgermeister Jungwirth, Baudirektor Die Richtwertliste mit der Übersicht über die zum Stichtag ermittelten Bodenrichtwerte liegt gem. 6 Abs. 3 Gutachterausschussverordnung auf die Dauer eines Monats bei der Stadt Bad Kissingen, Maxstraße 23, Zimmer Nr. 5, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

8 Seite 8 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 5/2007 Gemeinde Nüdlingen 70 Vollzug der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV); Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise der Gemeinde Nüdlingen Die Richtwertliste mit der Übersicht über die für die Gemeinde Nüdlingen zum Stichtag ermittelten Bodenrichtwerte liegt gemäß 13 Abs. 3 GutachterausschussV in der Zeit vom bis im Rathaus der Gemeinde Nüdlingen, Zimmer Nr. 2, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Auf das Recht, auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Bad Kissingen Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (96 Abs. 3 BauGB), wird hiermit hingewiesen. Nüdlingen, Gemeinde Nüdlingen Stollberger, Dritter Bürgermeister Gemeinde Oerlenbach 71 Aufstellung des Bebauungsplanes "Seniorenzentrum" der Gemeinde Oerlenbach Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat in seiner Sitzung am die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für die Errichtung eines Seniorenzentrums beschlossen. Zwischenzeitlich wurde der Planentwurf anerkannt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom am Bauleitplanverfahren beteiligt. In der Sitzung des Gemeinderates vom wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Anregungen der Bürger behandelt, der Planentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom gebilligt, und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Seniorenzentrum", einschließlich Begründung und Umweltbericht, liegt für die Dauer eines Monats in der Zeit vom bis im Rathaus der Gemeinde Oerlenbach, Schulstraße 8, Oerlenbach, Zimmer Nr. 05, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Seniorenzentrum" unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Oerlenbach, Gemeinde Oerlenbach Erhard, Erster Bürgermeister C) Sonstige Veröffentlichungen Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen Anstalt des öffentlichen Rechts Fachbereich Abfallwirtschaft 72 Kommunale Abfallentsorgung im Landkreis Bad Kissingen; Änderung der Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung an Ostern 2007 Anlässlich der Osterfeiertage ist es erforderlich, die Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung zu verschieben. Von dieser Änderung sind alle Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen, ausgenommen die Große Kreisstadt Bad Kissingen, betroffen. Die Leerung der Müllbehältnisse (Haus- und Biomüll) findet wie nachgenannt statt: normaler Abfuhrtag geänderter Abfuhrtag Montag, Samstag, Dienstag, Montag, Mittwoch, Dienstag, Donnerstag, Mittwoch, Freitag, Donnerstag, Montag, Dienstag, Dienstag, Mittwoch, Mittwoch, Donnerstag, Donnerstag, Freitag, Freitag, Samstag, Gleichzeitig wird bekannt gegeben, dass das Abfallwirtschaftszentrum Wirmsthal am Samstag in der Zeit von 09:00 bis 15:30 Uhr geöffnet ist. Wertstoffe und Problemstoffe können an diesem Samstag abgegeben werden, da das AWZ am ersten Samstag des Monats April geschlossen ist. Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) 73 Veröffentlichung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) für das Wirtschaftsjahr 2007 Die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2007 wurde im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 3 vom 26. Februar 2007 bekannt gemacht. Auf die Veröffentlichung wird hingewiesen. Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat

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