Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg

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1 Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg Frank Zimmermann Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung Stadt Foto: Philipp Heidelberg Rothe Stuttgart 13. November 2013

2 Kurzüberblick über Heidelberg ca Einwohner darunter 65 % der Erwachsenen mit (Fach-)Hochschulreife Erwerbstätige/ Arbeitsplätze darunter im Dienstleistungssektor (83%) (Schwerpunkte u.a. Forschung und Entwicklung, Universität und Klinikum) Studierende 3,5 Mio Gäste / Jahr (580 TSD mit Übernachtung) 1,9 Mio Einwohner in der Metropolregion Rhein-Neckar (Region Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen) 2

3 Hintergrund der Entwicklung von Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Heidelberg Stadtentwicklungsplan Heidelberg 2015 Partizipation ist zentrales Querschnittsanliegen Viele gute und gelungene Beispiele für Bürgerbeteiligung in den letzten Jahren: - Stadtteilrahmenplanung - Verkehrsforum - Innenstadtforum - zahlreiche runde Tische 10 Parteien/Wählervereinigungen im Gemeinderat (40 Sitze) Knappe und wechselnde Mehrheiten Zwei Bürgerentscheide (2008 und 2010) verunsichern Beide Projekte waren im Gemeinderat mit Mehrheiten (2/3) beschlossen worden 3

4 Entstehung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung Arbeitskreis Bürgerbeteiligung in Heidelberg (TRIALOG) Februar 2011 von OB / GR initiiert 7 öffentliche Sitzungen + Arbeitsgruppen Januar 2012 einstimmige Verabschiedung des Arbeitsergebnisses März bis April 2012 öffentliche Diskussion der Leitlinien Juli 2012 Bürgerschaft Wissenschaftliche Leitung und externe Moderation Verwaltung einstimmiger Beschluss der Leitlinien und der Satzung durch den Gemeinderat Aktuell Umsetzung und beginnende Evaluation der Leitlinien Gemeinderat 4

5 Merkmale der Leitlinien Frühzeitige Information - u.a. durch die Vorhabenliste Anregung von Bürgerbeteiligung von allen Seiten möglich Kooperative Planung des Beteiligungskonzeptes Bürgerbeteiligung über alle Projektphasen hinweg Rückkopplung: Kommunizieren von Ergebnissen für ein breites Meinungsbild Verbindlichkeit von Beteiligungsprozessen Weiterentwicklung der Leitlinien durch Auswertung durchgeführter Bürgerbeteiligungsprozesse 5

6 Frühzeitige Information Die Vorhabenliste Projekte / Vorhaben der Stadt, bei denen ein Interesse oder die Betroffenheit einer Vielzahl von Bürger/-innen unterstellt werden kann oder ein Bürgerbeteiligungsverfahren bereits vorgesehen ist Veröffentlichung so früh wie möglich, i.d.r. spätestens drei Monate vor Erstberatung in den Gremien Quellen: Haushaltspläne, Finanzplanung, Aufträge des GR an die Verwaltung, Vorhaben der Verwaltung Fachämter benennen die Vorhaben Gemeinderat beschließt die Vorhabenliste Vorhabenliste ist eine wichtige Basis für die frühzeitige Bürgerbeteiligung 6

7 Leitlinien für mitgestaltender Bürgerbeteiligung Frühzeitige Information - die Vorhabenliste 7

8 Kooperative Planung des Beteiligungskonzepts (Verwaltung und Bürgerschaft) Beteiligungsgegenstand Prozessplanung Methoden Auswahl zu Beteiligender Rückkopplung Zeitplan / Kostenschätzung Wozu genau soll beteiligt werden? Wann soll beteiligt werden? Wie soll beteiligt werden? Grundsätzlich die ganze Bürgerschaft; Bürger/innen / Experten je nach gewählter Methode aber auch selektiv; Expertenauswahl Kommunizieren von Ergebnissen für ein breites Meinungsbild 8

9 Durchführung des Beteiligungsverfahrens Die im Beteiligungskonzept genannten Zeit- und Kostenrahmen sind verbindlich einzuhalten Bis zum Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens darf in der Sache nicht entscheiden werden GR / OB sind unverzüglich vom Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens zu unterrichten Ergebnis der Bürgerbeteiligung fließt in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess ein, bindet den Entscheidungsträger aber nicht GR / OB müssen die abschließende Entscheidung nachvollziehbar begründen 9

10 Wann ist Bürgerbeteiligung möglich und wann nicht? Die Leitlinien regeln die Bürgerbeteiligung zu Vorhaben und Projekten der Stadt. Bürgerbeteiligung ersetzt nicht den politischen Wettstreit. Wenn es eine Gestaltungsfreiheit des Gemeinderats gibt, ist grundsätzlich auch Bürgerbeteiligung möglich. Die Umsetzung geltenden Rechts kann kein Gegenstand der Bürgerbeteiligung sein. Beispiele: Innere Organisation der Gemeindeverwaltung Bauvorhaben deren Genehmigung nicht von der Aufstellung eines Bebauungsplans abhängt 10

11 Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung Das Verfahren Frühzeitige Information über Vorhaben und Projekte der Stadt Vorhabenliste, Internet, Stadtblatt, Presse Verwaltung Gemeinderat Initiierung von Bürgerbeteiligung Initiierung von allen Seiten möglich, Beschluss zur Durchführung: Gemeinderat Beiräte Bürgerschaft Verwaltung Gemeinderat Koordinationsbeirat einsetzen? Beteiligungskonzept entwickeln, ggf. steuernde Funktion in der Umsetzung (Beschluss durch GR) Bürgerschaft Verwaltung Gemeinderat 11

12 Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung Das Verfahren Beteiligungskonzept erstellen Kooperative Planung und Ausgestaltung Beschluss: Gemeinderat Bürgerschaft Verwaltung ggf. Koordinationsbeirat Gemeinderat Umsetzung Beteiligungsverfahren Erarbeitung einer Empfehlung Umsetzungsverantwortung: Verwaltung Steuerung: Gemeinderat, ggf. Koordinationsbeirat Ergebnisübermittlung ggf. mehrstufig bei großen Projekten Bürgerschaft Verwaltung ggf. Koordinationsbeirat Gemeinderat Entscheidung in der Sache (Beteiligungsergebnis fließt verbindlich in den Abwägungsund Entscheidungsprozess ein, bindet den GR aber nicht) GR beschließt in der Sache 12

13 Leitlinien für mitgestaltender Bürgerbeteiligung Offenlegung und Implementierung Februar 2011 von OB / GR initiiert 7 öffentliche Sitzungen + Arbeitsgruppen trialogischer Prozess Januar 2012 einstimmige Verabschiedung des Arbeitsergebnisses März bis April 2012 öffentliche Diskussion der Leitlinien Juli 2012 Bürgerschaft Wissenschaftliche Leitung und externe Moderation Verwaltung einstimmiger Beschluss der Leitlinien und der Satzung durch den Gemeinderat Aktuell Evaluation der Leitlinien Gemeinderat 13

14 Offenlegung des Entwurfs der Leitlinien Bürgerbeteiligung Information und Beteiligung der Bürgerschaft Sonderseiten im Stadtblatt und Internet informieren über die Leitlinien Visualisierung der Leitlinien (Ablaufdiagramm) Informations- und Beteiligungsveranstaltungen für die interessierten Heidelberger Bürgerinnen und Bürger: Bürgerveranstaltung am 28. März (ca. 120 Personen) Workshop am Samstag, 12. Mai (ca. 50 Personen) AK-Mitglieder informieren / diskutieren zielgruppenspezifisch (Einzel- und Gruppengespräche) heidelbergdirekt.de: Online-Kommentierung der Leitlinien Koordinationsstelle Bürgerbeteiligung beantwortet Anfragen 14

15 Offenlegung des Entwurfs der Leitlinien Bürgerbeteiligung Information und Beteiligung der Verwaltung Fach-Verwaltungskonferenz (Verwaltungsspitze) Hauptveranstaltung für Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Information über Beschäftigtenzeitung HEINZ Verwaltungsinterne Projektgruppe Bürgerbeteiligung Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einzelgespräche und Beratung für Kolleg/inne/n Im Rahmen der Offenlegung gingen von Seiten der Bürgerschaft, der Stadtverwaltung und des Gemeinderats insgesamt etwa 140 Rückmeldungen ein. Alle Anregungen wurden systematisch erfasst und ausgewertet 15

16 Rechtliche Implementierung Leitlinien für mitgestaltender Bürgerbeteiligung Leitlinien: Festlegung der Grundsätze und inhaltliche Vertiefung Satzung: Umsetzung der Leitlinien im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats Verwaltungsvorschrift: Umsetzung der Leitlinien im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters Regeln der Bürgerbeteiligung unabhängig von der Zuständigkeit weitgehend identisch 16

17 Erste Erfahrungen mit Bürgerbeteiligungsprojekten auf Basis der Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung Die Leitlinien geben in der Regel Antworten auf die wesentlichen Verfahrensfragen bei der Vorbereitung und Durchführung von Beteiligungsverfahren. Der Beteiligungsgegenstand muss klar definiert sein! Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Multiplikatoren / Schlüsselpersonen erweist sich als wichtig. Die klare Regelung, an welcher Stelle ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist, erweist sich als hilfreich. Deutliche Unterstützung der Verwaltungsspitze und des Gemeinderats ist notwendig v.a. auch für die Umsetzung der Bürgerbeteiligung innerhalb der Verwaltung 17

18 Erste Erfahrungen mit der Vorhabenliste Die Vorhabenliste dient nicht nur der frühzeitigen Information der Bürgerinnen und Bürger. Sie gibt dem Gemeinderat einen regelmäßigen Überblick, woran die Verwaltung arbeitet / welche Themen demnächst im Rahmen der politischen Beratung auf ihn zukommen, macht der Verwaltung Arbeit, sorgt aber auch für eine frühzeitige Abstimmung in der Verwaltung. Allgemeinverständliche Formulierungen sind wichtig Die Vorhabenliste lebt von Ihrer Aktualität Die ersten Rückmeldungen sowohl aus der Bürgerschaft als auch aus dem Gemeinderat sind sehr positiv 18

19 Bürgerbeteiligung braucht engagierte Bürger/-innen Offenheit für andere Interessen ist erforderlich Es ist gut, wenn sich Vertreter/- innen aller erkennbaren Interessen aktiv einbringen alle an den Tisch und alles auf den Tisch Der organisierte Ausdruck von Interessen und Positionen in Bürgerinitiativen bleibt Bestandteil einer lebendigen Demokratie Engagierte bürgerschaftliche Gruppen, die sich intensiv mit einzelnen Themen beschäftigen, erhöhen die Qualität der Ergebnisse von Beteiligungsverfahren 19

20 Was erweist sich als hilfreich? Nicht zwingend Konsens erwarten. Es geht um das Vergrößern der Schnittmenge von Interessen Mut zur Lücke haben! Frühzeitige Bürgerbeteiligung bedeutet auch, dass es noch nicht auf alle Fragen der Bürgerschaft Antworten gibt / geben kann Falls bereits erarbeitet vertritt die Fachverwaltung eine nachvollziehbar begründete Planungs- oder Handlungsoption Von der Verwaltung gut aufbereitete und präsentiere Inhalte Klare und übersichtliche Dokumentation der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung Nachvollziehbare Rückkopplung der Fachplanung, wie mit den Beteiligungsergebnissen umgegangen wird / wurde 20

21 Mitgestaltende Bürgerbeteiligung = neue Arbeitsweise Ohne frühzeitige Bürgerbeteiligung? Intern beraten! Intern beschließen verkünden Ergebnis verteidigen Mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung Ideen kooperativ sammeln? Gemeinsam beraten! Entscheiden Ergebnis kooperativ umsetzen Quelle: frei nach Striegnitz 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt Frank Zimmermann Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung Stadt Heidelberg Prinz Carl, Kornmarkt Heidelberg Mail buergerbeteiligung@heidelberg.de Tel Web

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