Was kostet ein Betreuer?

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1 Was kostet ein Betreuer? Vortrag auf dem BGT West am in Bochum tephan igusch, BUKO Ein Blick aus der icht als Arbeitgeber/ Geschäftsführer eines Betreuungsverein Was brauchen wir für BetreuerInnen? Eine Grundsatzfrage

2 Was brauchen wir für BetreuerInnen? Wir brauchen Betreuer, ehrenamtliche und beruflich Tätige, sowohl Vereinsbetreuer als auch Berufsbetreuer, die in der Lage sind Qualität zu liefern Qualität ist es, auf Augenhöhe die Rechte und die elbstbestimmung des Betroffenen zu sichern und zu achten 54 Empfehlungen, an alle Beteiligen, aus dem Forschungsbericht Qualität in der rechtlichen Betreuung des IG im Auftrag des BMJV zeigen Praxisprobleme auf Erfahrung in der Betreuung Meine Ausführungen beziehen sich auf die Erfahrungen von mehr als 17 Jahren Tätigkeit als Geschäftsführer eines Betreuungsverein mit 15 Mitarbeitern, davon 4 Verwaltungskräfte im Landkreis Börde (achsen-anhalt) mit Einwohnern auf einer Fläche von 2366 qkm. eit 10 Jahren sind wir der einzige noch existierende Betreuungsverein im Landkreis Börde. Langjährige Erfahrung aus Ehrenamt in BGT e.v. und BUKO

3 Betreuungsvereine Grundlage der Tätigkeit eines Betreuungsvereins Betreuungsvereine als Arbeitgeber Ein Blick ins Gesetz Ein Blick zu den Anforderungen Ein Blick in die Rechtsprechung Kostenberechnung Ein Blick ins Gesetz 1908f Absatz 1 BGB Anerkennung von Betreuungsvereinen Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er 1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen chäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichern wird, 2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, sie fortgebildet und sie sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben berät und unterstützt, 2a. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert, 3. Einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.

4 Ein Blick an die Anforderungen Betreuungsvereine sind Arbeitgeber, sowohl von VereinsbetreuerInnen als auch der Verwaltungsmitarbeiterinnen. Als Arbeitgeber sind umfangreiche Arbeitnehmerrechte der angestellten MitarbeiterInnen zu beachten: Gesetzliche geregelte Arbeitszeiten Gesetzliche geregelte Arbeitsplatzverordnungen Vorgaben der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Vorgaben aus dem 1908f BGB Ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter Versicherungspflicht fu r Vereinsbetreuer Fort- und Weiterbildungspflicht Beaufsichtigung der angestellten befreiten Vereinsbetreuer Vorhalten der Büroarbeitsplätze incl. der benoẗigten EDV Arbeitsplatze, uvm. Ein Blick in die Rechtsprechung OLG Hamm, Beschluss vom W 86/00 Vereinsbetreuer kann nur sein, wer in einem Arbeitsverhältnis zum Betreuungsverein steht. Diese Voraussetzung ist bei einem freien Mitarbeiter nicht gegeben. Bundesarbeitsgericht in den Urteilen BAG 4 AZR 967/94 und 4 AZR 773/12 Einstufung in BAT 4b bzw. TVöD 12 entspricht der aktuellen Rechtsprechung (ozialarbeiter mit schwieriger Tätigkeit)

5 Kosten im Verein Personalkosten (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkosten) Ausstattung und Ergänzung Miete / Nebenkosten Telefon/ Internet; Porto; Bürobedarf; Fachliteratur/ oftware; Öffentlichkeitsarbeit/ Werbung Reiskosen; Fahrzeugkosten Fortbildungskosten teuerberatung; Versicherungen; Beiträge z.b. zur Berufsgenossenschaft Ideeller Bereich onstiges Grundlagen ein Vergleich Arbeitnehmerkosten ( Brutto) 2011 TVöD 12/ TVöD 12/5 Auswertung BVOC Arbeitgeberkosten incl. Zusatzversorgung Kosten EDV Arbeitsplatz Verwaltungskosten (ca. 20 % AN Netto) Mobilitätskosten (Auswertung BVOC) (25 % VK) Nicht berechnet Nicht berechnet 6772 Gesamtkosten

6 Arbeitszeit Im Gegensatz zu Berufsbetreuer gibt es für Angestellte keinen 24 tunden Tag. Arbeitnehmer haben Arbeitszeiten ( z.b. brutto 40 tunden/woche). In der Nettoarbeitszeit muss durch den Vereinsbetreuer eine Refinanzierung seiner Kosten als Arbeitnehmer erfolgen. Wir haben somit ein Arbeitgeber Brutto pro/ tunde mit dem der Betreuungsverein kalkulieren muss. Arbeitszeit berechnen Die Berechnung der jaḧrlichen Arbeitsstunden pro Jahr ist im Folgenden dargestellt: Das Jahr 2016 hat bei 40/h Woche 252 Arbeitstage. 252 Arbeitstage x 8 tunden = 2016 Arbeitsstunden Urlaub (30 Tage) x 8 tunden = 240 tunden Weiterbildung = 40 tunden Krankheit, sonst. Ausfall = 100 tunden: Gesamtstunden 1636 Netto bei 40 h/ Woche In dieser Nettoarbeitszeit muss durch den Vereinsbetreuer eine Refinanzierung seiner Kosten als Arbeitnehmer erfolgen KGT geht von 1615 tunden/ Jahr bei 40 tundenwoche und 1575 tunden in Jahr bei 39 tundenwoche aus

7 tundensatz zur Refinanzierung Eine einfache Formel zur Berechnung: Jahrespersonal- und achkosten = tundensatz zur Refinanzierung Nettojahresarbeitszeit der Vereinsbetreuer tundensätze... TVöD / 5 TVöD / 4 BVOC Gesamtkosten ( Brutto) Jahresstunden zur Refinanzierung pro Jahr bei 44 /h nach VBVG 40 h/ Woche 1615 h/ Jahr (nach KGT) ,63 /h 54,04 /h 47, 22 /h 39 h/ Woche 1575 h/ Jahr (nach KGT) 49,87 /h 55,41 /h 48,42 /h Auch Berechnung IG Auch Berechnung Hennes Göers BdB e.v. für Kasseler Forum Auswertung BVOC

8 Was kostet eine Betreuer? Ein Vergleich zu finden auf unter Kasseler Forum Für das Kasseler Forum hat Hennes Göers vom BdB e.v eine Aufstellung der verschiedenen Tarifverträge im Jahr 2016 gemacht zur Möglichkeit der Refinanzierung! TVöD Kommune E 10 keine Refinanzierung möglich TVöD ue nur in 12/ tufe 1 eine Refinanzierung möglich TVL West E 10 keine Refinanzierung möglich Diakonie ( AVR) keine Refinanzierung möglich AWO NRW E 10 keine Refinanzierung möglich Caritas Anlage 33 nur in 12/ tufe 1 Refinanzierung möglich Parität Bereich West keine Refinanzierung möglich DRK Bereich West keine Refinanzierung möglich Berufsbetreuer Kosten Berechnungen für Berufsbetreuer zu Umsatz, Kosten und Einkommen will ich Ihnen hier nicht vorrechnen ie finden gute Berechnungen im WEB u.a. Auf der Web eite von Klaus Buxbaum, Berufsbetreuer aus Lich (Hessen)

9 Berufsbetreuer Kosten Einnahmen aus der rechtlichen Betreuung Ausgaben Betriebsausgaben Löhne und Gehälter für Hilfskräfte Büromiete und Nebenkosten/ Porto/ Telefon/ Internet Versicherungen und Mitgliedsbeiträge KFZ Kosten Werbung/ oftware/ Fachliteratur Fortbildung Beiträge zu Kranken-, Pflege,- Arbeitslosen- und Rentenversicherung onstige Kosten Was muss passieren... Politik, ozial- und Justizverwaltung muss verstehen lernen: Umsatz = nicht gleich Einkommen Brutto = nicht gleich Netto Arbeitgeberbrutto = nicht gleich Arbeitnehmerbrutto Personalkosten = nicht gleich achkosten Refinanzierung = nicht gleich Gewinn Betreuungsvereine haben KEIN Gewinnstreben, es geht um REFINANZIERUNG der Kosten. Eine Refinanzierung der Kosten muss innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit mo glich sein!

10 Zum chluss... Eine qualifizierte Tätigkeit, wie die des rechtlichen Betreuers, hat Anspruch auf eine qualifizierte Bezahlung. Das gilt sowohl für angestellte Vereinsbetreuer als auch für selbstständig tätige Berufsbetreuer! Es muss schnell gehandelt werden! Nicht allein lassen...danke! tephan igusch, BUKO; Betreuungsverein Oschersleben e.v.

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