Qualifikationsprüfung Aufgabe aus dem. Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen
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- Benjamin Beyer
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1 Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Qualifikationsprüfung 2016 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen Arbeitszeit: 180 Minuten Hilfsmittel: Zugelassen sind die in der FMBek vom , Az.: PE-P /11, i.d.g.f. aufgeführten Hilfsmittel für den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz Hinweis: Bitte bearbeiten Sie die beiden Teilaufgaben jeweils auf getrennten Lösungsbogen!
2 2 Aufgabe A I. Sachverhalt Beim Landesamt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz (ALE, Kapitel 08 30) fallen im Haushaltsjahr 2016 folgende Maßnahmen an: - Auszahlung von Prüfungsvergütungen in Höhe von 50,00 EUR (aus Anlass der Anstellungsprüfungen für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene), - Vertrag über die Miete einer Software zum Erfassen von Grundstücken gegen eine Jahresmiete in Höhe von ,00 EUR (wird dem DV-Bereich zugeordnet und ist als großes DV-Projekt zu betrachten) und - Einnahmen aus Vermietung von Vermessungsgeräten in Höhe von ,00 EUR. Ein älteres Kopiergerät ist am durch einen technischen Defekt ausgefallen. Da eine Reparatur den gegenwärtigen Wert weit übersteigt (Kostenvoranschlag der Vetheleis GmbH), ist aus wirtschaftlichen Gründen eine Neuanschaffung sinnvoll und auch notwendig. Ein adäquates Ersatzgerät konnte Titelverwalter Regierungsamtsrat Tillich (T.) bei der Vetheleis GmbH (V.) des Bruders seiner Verlobten für 6.300,00 EUR (einschließlich Transportkosten und MwSt.) ausfindig machen. Am schließt T. den Vertrag mit V., eine Lieferung wird zum vereinbart. Bei Übergabe und Übereignung des Gerätes wird der Kaufpreis fällig. Nach Abzug der im Haushaltsjahr 2016 noch anfallenden und geplanten Ausgaben stehen T. am folgende Ausgabemittel zur Verfügung: Titel Titel ,00 EUR 6.000,00 EUR Weitere Ausgaben sind für das Jahr 2016 nicht mehr vorgesehen. Der alte Kopierer wird von der Vetheleis GmbH in Zahlung genommen und in Höhe von 120,00 EUR auf den Kaufpreis des neuen Kopierers angerechnet. Aufgrund von unvorhergesehenen betrieblichen Verzögerungen bei V. wird das Gerät jedoch erst am geliefert. II. Aufgaben 1. Kreuzen Sie die jeweils richtige Lösung in Abschnitt IV. an. 2. Bei welchen Haushaltsstellen sind die im Sachverhalt genannten Maßnahmen nachzuweisen? 3. Durfte T. den Vertrag über den Kopierer abschließen? 4. Kann der Kopierer mit Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2016 bezahlt werden?
3 3 III. Bearbeitungshinweise 1. Die Grundsätze der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden beachtet. Auf Art. 55 BayHO oder Vergabevorschriften ist nicht einzugehen. 2. Nr. 12 DBestHG ist nicht anzuwenden. 3. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz (ALE) ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF, EPl. 08) unmittelbar unterstellte Mittelbehörde. 4. Das ALE erhält seine Haushaltsmittel per Kassenanschlag (VV 1.2.2/34, 1.3/34 BayHO). 5. Dienststellenleiter Leitender Baudirektor Donninger (D.) hat Regierungsdirektor Bause (B.) zum Beauftragten für den Haushalt (BfH) bestellt. T. wurde für die sächlichen Verwaltungsaufgaben (Obergruppe 51 54) und den Erwerb beweglicher Sachen (Obergruppe 81) die Titelverwaltung übertragen. 6. Etwaige Reserven für nachgeordnete Dienststellen wurden vom StMELF nicht gebildet. 7. Allgemeine Einwilligungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) liegen nicht vor. 8. Der Titel wurde durch Haushaltsvermerk zu Gunsten von Titel für einseitig deckungsfähig erklärt. Beide Titel sind im Haushaltsplan 2016 und 2017 veranschlagt. 9. Auf die Führung etwaiger Haushaltsüberwachungslisten oder Kassenanordnungen ist nicht einzugehen. 10. Rechtliche Fundstellen sind in Aufgaben 2 bis 4 anzugeben. Begründungen bedürfen keiner Wiederholung.
4 4 IV. Fragebogen Welches Haushaltsmittel berechtigt grundsätzlich zum Eingehen überjähriger Geschäfte? a) Ausgabemittel b) Andere Stellen c) Verpflichtungsermächtigung Was besagt der Grundsatz der Gesamtdeckung? a) Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. b) Die veranschlagte Höhe der Ausgabemittel deckt sich stets mit den tatsächlichen Ausgaben. c) Zweckverwandte Einnahmen dienen nur der Deckung zweckverwandter Ausgaben. Wer ist für die Erstellung der Voranschläge zuständig? a) Die Dienststellenleiterin/ der Dienststellenleiter jeder Behörde b) Die/ der Beauftragte für den Haushalt c) Die Staatsministerin/ der Staatsminister des jeweiligen Ressorts Wer beschließt über den Entwurf des Haushaltsplanes? a) Die Staatsministerin/ der Staatsminister des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat b) Die Staatsregierung c) Der Landtag Was ist ein Vorgriff? a) Eine Leistung des Staates vor Empfang der Gegenleistung. b) Eine Buchung bei der die Verpflichtung zur Leistung feststeht, aber die Ausgabe nicht endgültig gebucht werden kann. c) Eine überplanmäßige Ausgabe bei übertragbarer Bewilligung. Wie sind Absetzungen in der HÜL-A vorzunehmen? a) Mit einem Grünstift b) Mit einem Rotstift c) Lediglich mit einem Minuszeichen hinter der Summe Eine Titelverwechslung nach Abschluss der Bücher kann bei einem Einnahmetitel a) jederzeit ausgeglichen werden. b) niemals ausgeglichen werden. c) unter bestimmten Bedingungen ausgeglichen werden.
5 5 I. Sachverhalt Aufgabe B Herr Jung (J.) möchte einen Bootsverleih eröffnen. Am Chiemsee findet er eine passende Anlegestelle, die gerade frei wurde und von der Staatl. Schlösser-, Gärten- u. Seenverwaltung (SV) wieder zur Nutzung angeboten wird. J. wird sich mit dem Beauftragten für den Haushalt der SV Herrn Berger (B.) schnell einig und schließt mit dem Freistaat Bayern einen Nutzungsvertrag für die Anlegestelle. Als Vertragsbeginn ist der vereinbart. Als Nutzungsentgelt wird ein monatlicher Betrag von 2.000,00 EUR vereinbart. Der Vertrag ist unbefristet. Das Nutzungsentgelt ist jeweils im Voraus zum Ersten des Monats fällig. B. erstellt die entsprechende Kassenanordnung, unter anderem mit folgenden Angaben: Feld Nr. 17 Schlüssel: 11 Feld Nr. 18 Schlüssel: A Die ordnungsgemäß erstellte Kassenanordnung geht rechtzeitig Anfang Juni 2016 bei der zuständigen Staatsoberkasse Bayern in Landshut ein. II. Aufgaben 1. Welche Kassenanordnung hat B. erstellt? 2. Wie hat B. die Betrags- und Fälligkeitsfelder in der Kassenanordnung ausgefüllt? 3. Was hat der zuständige Sachbearbeiter Buchführung bei der Staatsoberkasse Bayern in Landshut (S.) nach Eingang der Kassenanordnung bis zur Buchung zu erledigen? III. Fortsetzung des Sachverhalts Da J. anfangs Zahlungsschwierigkeiten plagen, überweist er den bis dahin rückständigen Betrag in einer Summe erst Ende Juli Anhand der Hinweis- und Fehlerliste erhält S. Kenntnis, dass am der Betrag auf dem Konto der Staatsoberkasse Bayern eingegangen ist und anschließend automatisch dem richtigen Personenkonto zugeordnet wurde. IV. Aufgaben 4. Was ist von S. aufgrund des verspäteten Zahlungseingangs zu veranlassen? 5. Beschreiben Sie kurz (ohne Berechnungen), wie bei der Reihenfolge der Tilgung grundsätzlich vorzugehen wäre, wenn J. nicht den vollständigen rückständigen Betrag gezahlt hätte.
6 6 V. Bearbeitungshinweise 1. Die SV ordnet ausschließlich im schriftlichen Wege an. 2. Der aktuelle Basiszinssatz beträgt (-) 0,83 %. 3. Auf Mahn- und Beitreibungsmaßnahmen durch die Staatsoberkasse Bayern in Landshut ist nicht einzugehen. 4. Die VV 45.3 S. 1/70 BayHO ist anzuwenden. **** Alle Rechte vorbehalten. Jeglicher, auch auszugsweiser Abdruck ohne Einwilligung des Landesamtes für Finanzen ist untersagt. ****
Qualifikationsprüfung Aufgabe aus dem. Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen
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