Internetrecht. Grundlagen für Shop- und Webseitenbetreiber. von Annegret Mayer Leiterin Rechtsabteilung Händlerbund e.v. Rechtsanwältin / LL.
|
|
- Norbert Lorenz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Internetrecht Grundlagen für Shop- und Webseitenbetreiber von Annegret Mayer Leiterin Rechtsabteilung Händlerbund e.v. Rechtsanwältin / LL.M
2 Herzlich Willkommen!
3 Themen: 1.Vorvertragliche Informationspflichten a)vorvertragliche Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen b)insbesondere: Impressum, wesentliche Eigenschaften der Ware c)exkurs: Allgemeine Geschäftsbedingungen d)platzierung der Informationen im Online-Shop e)besondere vorvertragliche Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr Button Lösung aktuell 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht a)14-tägige Widerrufsfrist und Fristbeginn b)erklärung des Widerrufs c)widerrufsformular auf der Webseite d)rücksendefrist und Zurückbehaltungsrecht e)rückerstattung des Kaufpreises und Hinsendekosten f)kosten der Rücksendung g)wertersatz h)ausschluss- und Erlöschensgründe 3. Nachvertragliche Informationspflichten 4. Verhalten bei Abmahnungen 3
4 ecommerce Vertrag im elektronischer Geschäftsverkehr 312i BGB, Art. 246c EGBGB Verträge zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, bei deren Abschluss sich der Unternehmer der Telemedien bedient: Telemedien - Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste Instant Messaging Chat nicht dazu gehören telefonisch geschlossene Verträge Ausnahme 312i Abs. BGB: ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossene Verträge bezieht sich auch auf Verträge zwischen Unternehmern 4
5 ecommerce Fernabsatzvertrag 312c BGB Abs. 1 Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer... und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatzorganisierten Vertriebsoder Dienstleistungssystems erfolgt. zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln 5
6 ecommerce Fernabsatzvertrag 312c BGB Abs. 2 Fernkommunikationsmittel... sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, s, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien. ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, s, SMS 6
7 Übersicht neue Rechtslage Informationspflichten im ecommerce Informationspflichten im Fernabsatz Art. 246a 1, 3, 4 EGBGB (vor- und nachvertragliche Pflichten) Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr Art. 246c EGBGB (vorvertragliche Pflichten) Infopflicht vor Abgabe der Vertragserklärung ( 312b Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 246a 4 EGBGB) Infopflicht nach Abgabe der Vertragserklärung ( 312f Abs. 2 BGB i.v.m. Art. 246a EGBGB) Allgemeine Pflichten ( 312i BGB i.v.m. Art. 246c EGBGB) Besondere Pflichten ( 312j BGB i.v.m. Art. 246a 1 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5, 11, 12 EGBGB) gegenüber Verbrauchern gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gegenüber Verbrauchern ( Button-Lösung ) 7
8 1. Vorvertragliche Informationspflichten a) bei Fernabsatzverträgen: Identität des Unternehmers, Ort der Niederlassung, Telefonnummer und gegebenenfalls seine Telefaxnummer und -Adresse, die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in angemessenem Umfang, die Geschäftsanschrift des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt, den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben, (...) alle zusätzlichen Lieferkosten oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können, bei unbefristeten Verträgen oder Abonnement-Verträgen den Gesamtpreis; ebenfalls die monatlichen Gesamtkosten, die Kosten für den Einsatz des für den Vertragsabschluss genutzten Fernkommunikationsmittels, 8
9 1. Vorvertragliche Informationspflichten die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Liefertermin, gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden, das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren, gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien, gegebenenfalls Verhaltenskodizes, die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge, gegebenenfalls die Mindestdauer des Vertrages, 9
10 1. Vorvertragliche Informationspflichten gegebenenfalls die Bedingungen der Stellung einer Kaution oder anderer finanzieller Sicherheit die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte, gegebenenfalls Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, gegebenenfalls ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie das Muster-Widerrufsformular, gegebenenfalls darüber, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, den Ausschluss des Widerrufsrechtes, das vorzeitig Erlöschen des Widerrufsrechtes. 10
11 1. Vorvertragliche Informationspflichten b) im elektronischen Geschäftsverkehr: über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, Vertragstextspeicherung, wie mit technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkannt und berichtigt werden können, Vertragssprache, einschlägigen Verhaltenskodizes und die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. 11
12 1. Vorvertragliche Informationspflichten Speziell: Anbieterkennung (Impressum) Rechtsgrundlagen: 5 Telemediengesetz (TMG) Art. 246a 1 EGBGB 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Das Impressum muss für den Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar (auf jeder Seite sichtbar) sein. 12
13 1. Vorvertragliche Informationspflichten Einzelunternehmer (keine Eintragung im Handelsregister) Mario Mustermann Marios Mustershop (Phantasiename bzw. geschäftliche Bezeichnung) Musterstr Musterhausen Deutschland Telefon: mustermario@123.de USt-ID-Nr.: DE Nicht zulässig sind: 1. die Abkürzung des Vornamens 2. die Bezeichnung Inhaber ( Mustershop Inh.... ) 3. die Bezeichnung Firma oder Fa. 4. die Bezeichnung als Geschäftsführer oder GF Die Angabe einer Telefonnummer im Impressum ist bei Fernabsatzverträgen Pflicht. Im Übrigen ist die Bereitstellung von Kontaktformularen an Stelle der Telefonnummer nur zulässig, wenn eine schnelle Rückantwort (innerhalb von ca Minuten) sicher gestellt werden kann. Soweit Sie dies nicht gewährleisten können, ist ihre Telefonnummer im Impressum zur Verfügung zu stellen. Telefax ist keine Pflichtangabe. 13
14 1. Vorvertragliche Informationspflichten Speziell: Was gehört bei einer Ware zu den wesentlichen Eigenschaften? Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom , 5 W 14/14 Beschreibung eines Sonnenschirms auf der Bestellübersichtsseite...ohne dem Verbraucher, unmittelbar bevor dieser seine Bestellung abgibt, klar und verständlich und in hervorgehobener Weise die Informationen über die wesentlichen Merkmale der Ware, nämlich das Material des Gestells, den Stoff und das Gewicht zur Verfügung zu stellen... Dass dieser gesetzlichen Verpflichtung nur durch solche angeben Genüge getan werden kann, die im Laufe des Bestellvorganges selbst- unmittelbar vor Abgabe der Bestellung (nochmals) eingeblendet werden. Andernorts, z.b. in der Produktübersicht, gemachte Angaben sind insoweit ohne Bedeutung. Die Maße, die Form und die Farbe des Sonnenschirms beschreiben seine wesentlichen Merkmale hingegen nur unzureichend. Aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise stellen daneben z.b. das Material des Bezugsstoffs und das Material des Gestells einen wesentlichen Entscheidungsfaktor dar, da davon neben der allgemeinen Haltbarkeit des Produkts einerseits z.b. die Regenbeständigkeit und andererseits eine leichte Transportmöglichkeit sowie die Standsicherheit abhängt. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich die wesentlichen Merkmale eines Sonnenschirmes notwendigerweise auf diese Angaben beschränken. 14
15 1. Vorvertragliche Informationspflichten Beim Verkauf von Waren - insbesondere bei geringwertigen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist eine katalogartige Kurzbeschreibung in aller Regel ausreichend. Grundsätzlich sollten folgende Eigenschaften aufgeführt werden: Bezeichnung des Produkts; (Hersteller des Produkts); Abbildung des Produkts; Typ/ Ausführung des Produkts; Maße/ Mengenangabe des Produkts; gegebenenfalls Farbe des Produkts; charakteristische Qualitätsmerkmale des Produkts; Zustand des Produkts (z.b. neu, Gebraucht, B-Ware, Auslaufmodell, ggf. Beschreibung vorhandener Mängel); bei Gebrauchtware der von der Neuware abweichende Erhaltungszustand; wichtige technische Daten (z.b. die Pflichtangaben zur Energiekennzeichnung bei weißer Ware ); gesetzliche vorgeschriebene Kennzeichnungen (z.b. Textilkennzeichnung). Folgende Faustregel : Je preiserheblicher eine Eigenschaft ist, desto eher ist es mitzuteilen. 15
16 1. Vorvertragliche Informationspflichten Was ist unwesentlich? Keine wesentlichen Eigenschaften der Ware sind solche, die keinen Bezug zur Brauchbarkeit der Ware haben, wie zum Beispiel: X die Geschichte der Herstellung des Produktes; X (die Bedingungen bei der Herstellung und dem Vertrieb des Produktes); X (Arbeits- oder Umweltschutzbedingungen bei der Herstellung des Produktes); X ein Hinweis, dass das Tropenholz, aus welchem die angebotenen Gartenmöbel hergestellt sind, aus einer Plantage stammt ; X persönliche Daten, wie Alter und Geschlecht des Herstellers. Testergebnisse, die das Produkt erzielt hat, gehören nach unserer Auffassung ebenfalls nicht zu den wesentlichen Eigenschaften der Ware, da diese Information für den Käufer zwar interessant sind, jedoch nicht Gegenstand der Einigung zwischen Verkäufer und Käufer sein müssen, damit ein Vertrag überhaupt zustande kommt. Für Wasch- und Pflegehinweise bei Textilien gilt nach unserer Auffassung nichts anderes. Sie sind in Deutschland (anders als beispielsweise in Österreich) nicht gesetzlich vorgeschrieben, dienen als Hinweis für die Pflege der Produkte und sind in der Regel keine wesentliche Eigenschaft der Ware. Nur im Einzelfall bei außergewöhnlichen Pflegeerfordernissen kann dies anders der Fall sein. 16
17 1. Vorvertragliche Informationspflichten Beispiel: Bekleidungsgegenstände 17
18 1. Vorvertragliche Informationspflichten Beispiel: Handwerksprodukte 18
19 Exkurs: Allgemeine Geschäftsbedingungen c) Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB ( 305 ff. BGB): für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Verwender bei Abschluss eines Vertrags stellt; liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt werden; wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis erforderlich. Sind AGB erforderlich? AGB sind nicht gesetzlich vorgeschrieben oder zwingend erforderlich aber: im Online-Geschäft drängt sich die Verbindung von Informationspflichten (Verbraucherinformationen) und AGB geradezu auf. 19
20 Exkurs: Allgemeine Geschäftsbedingungen Wirksame Einbeziehung Im Onlinegeschäft ist für die wirksame Einbeziehung erforderlich, dass der Käufer (z.b. durch eine entsprechende deutlich sichtbare Schaltfläche) erkennen kann, dass der Verkäufer AGB verwendet und er diese AGB ohne weiteres aufrufen kann. Aber beachten Sie: Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. (BGH, Urteil vom I ZR 75/03) Ein Abhaken der AGB ist demnach nicht erforderlich. 20
21 Exkurs: Allgemeine Geschäftsbedingungen Häufige Fehler Schriftformregelung bei Änderung der AGB Änderungs- und Selbstbelieferungsvorbehalte Einschränkungen des Widerrufsrechtes Haftungsbeschränkungsklauseln Rügepflichten bei Mängeln Gerichtsstand- oder Erfüllungsortregelungen Salvatorische Klauseln 21
22 1. Vorvertragliche Informationspflichten d) Platzierung der Informationen im Online-Shop in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise klar und verständlich, lesbar (Art. 246 a 4 Abs. 2 EGBGB) müssen als solche erkennbar sein BGH, Urteil vom I ZR 228/03 -: Um den Anforderungen des 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.s. von 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. Empfehlung für Online-Shop - Schaltflächen: Impressum (Datenschutzerklärung) AGB/Verbraucherinformationen Widerrufsbelehrung (Widerrufsformular) Zahlung und Versand gegebenenfalls zusätzlich: Batterieentsorgung 22
23 Beispiel 23
24 1. Vorvertragliche Informationspflichten e) Bestellübersichtseite - Button - Lösung ( 312j Abs. 2 BGB) gegenüber Verbrauchern unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt klar und verständlich in hervorgehobener Weise Erforderliche Informationen (Bestellübersichtsseite): die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren oder Dienstleistungen angemessenen Umfang (Nr. 1); den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen (ggf. Berechnungsgrundlage) einschließlich aller Steuern und Abgaben, sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können (Nr. 4); im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrages den Gesamtpreis (Nr. 5); gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge (Nr. 11); gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht (Nr. 12). 24
25 unmittelbar bevor zeitlicher und räumlicher Aspekt Zeitlich: Die Informationen müssen direkt im zeitlichen Zusammenhang mit der Abgabe der Bestellung durch den Verbraucher gegeben werden, also zum Abschluss des Bestellprozesses, wenn der Verbraucher seine vertragsrelevante Willenserklärung abgibt. Informationen bereits am Beginn oder im Verlaufe des Bestellprozesses, zum Beispiel noch bevor der Verbraucher seine Adressdaten und etwaige Zahlungsinformationen angegeben hat, genügen den Anforderungen nicht. Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben, die relevanten Informationen direkt zum Zeitpunkt seiner Bestellung zur Kenntnis zu nehmen. 25
26 Bestellsituation ausdrückliche Bestätigung der Zahlungspflicht Wenn der Verbraucher eine Schaltfläche betätigen muss, um seine Bestellung abzugeben, erfüllt der Unternehmer seine Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 nur dann, wenn diese Schaltfläche mit den Wörtern zahlungspflichtig bestellen oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen ist. Geeignet sind: zahlungspflichtig bestellen kostenpflichtig bestellen zahlungspflichtigen Vertrag schließen kaufen Nicht geeignet: Anmeldung weiter bestellen Bestellung abgeben 26
27 Der Bestellbutton 1. Der Bestellbutton mit entsprechender, unmissverständlicher Beschriftung muss am Ende des Bestellvorgangs angebracht sein. Unterhalb des Bestellbuttons dürfen keine weiteren Informationen zur Bestellung erteilt werden. Nicht zulässig ist eine dazwischentretende Abfrage oder die Erteilung weiterer Informationen (Adressdaten, Zahlungsinformationen usw.), da diese den unmittelbaren Zusammenhang unterbrechen. 2. Es muss weiter sichergestellt werden, dass der Button und die oben genannten Pflichtinformationen bei üblicher Bildschirmauflösung auf einen Blick erkennbar sind. 3. Ohne Zahlungspflicht-Button kommt kein Vertrag zustande. ( 312j Abs. 4 BGB ) 27
28 Gestaltungsvorschlag für Online-Shops zahlungspflichtig bestellen 28
29 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht a) 14-tägige Widerrufsfrist und Fristbeginn einheitliche Widerrufsfrist in der EU - 14 Tage 355 (2) BGB Rückgaberecht entfällt ersatzlos Fristbeginn gemäß 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei einem Verbrauchsgüterkauf: a) der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat, b) bei dem der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die letzte Ware erhalten hat c) bei dem die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, sobald der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat d) der auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die erste Ware erhalten hat 29
30 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht Fristbeginn bei nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten: 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB der Zeitpunkt des Vertragsschlusses Fristbeginn bei Dienstleistungen: 355 Abs. 2 BGB der Zeitpunkt des Vertragsschlusses Voraussetzung für den Fristbeginn: ( 356 Abs. 3, Art Abs. 1, 1 Abs. 2 S.1 Nr. 1, S.2 EGBGB) Vor Abgabe der Vertragserklärung muss die ordnungsgemäße Belehrung über Fristen Bedingungen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie das Musterwiderrufsformular erfolgen. Achtung: LG Bochum, Beschluss vom I-13 O 102/14 Auch wenn die Nennung der Telefonnummer, Telefaxnummer und -Adresse nicht unmittelbar im Gesetz, sondern lediglich in dem Gestaltungshinweis zur Muster-Widerrufsbelehrung erwähnt ist, wird aus dem Gesamtkontext deutlich, dass der Gesetzgeber, der mit der Neufassung die Ausübung des Widerrufsrechts für den Verbraucher dadurch erleichtern wollte, dass die bisherige Formvorschrift wegfiel, eine ausreichende Information des Verbrauchers über diese Neuregelung und die Möglichkeiten des Widerrufs durch Benutzung von Telefonnummer, Telefaxnummer und -Adresse sicherstellen wollte. Eine vollständige und richtige Widerrufsbelehrung gebietet daher nach Auffassung der Kammer die Nennung von Telefonnummer, Telefaxnummer und E- Mail-Adresse, sofern diese verfügbar sind. 30
31 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht Folgen einer fehlerhaften oder nicht erfolgten Belehrung: Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist nach 356 (2) Nr.1 und 2 BGB bzw. nach Vertragsschluss ( 355 (2) S. 2BGB). Die Frist beträgt dann insgesamt 12 Monate und 14 Tage. Danach erlischt das Widerrufsrecht, das unendliche Widerrufsrecht entfällt. Wird innerhalb der 12 Monate die Belehrung über das Widerrufsrecht nachgeholt, beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen ab diesem Zeitpunkt zu laufen. 31
32 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht b) Erklärung des Widerrufs ( 355 Abs. 1 S. 2 BGB) der Widerruf muss eindeutig gegenüber dem Unternehmer erklärt werden (kein kommentarloses Rücksenden der Ware; keine Ausübung Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Lieferung) Verbraucher soll dazu entweder (a) das zwingend vom Unternehmer (Art. 246a, 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB) zur Verfügung zu stellende Musterwiderrufsformular (vgl. nächste Folie) oder b) eine entsprechende andere eindeutige Erklärung verwenden. Neu: Widerruf ist formlos möglich, also auch per Telefon, d.h. auch die Telefonnummer darf ab dem in die Widerrufsbelehrung eingefügt werden, aber Beweislast für erfolgten Widerruf trägt der Verbraucher, daher ist zu empfehlen, dass der Widerruf in Textform (schriftlich, per Fax, per ) ausgeübt wird. Beachte: Es ist ausreichend für die Erklärung des Widerrufs, wenn der Verbraucher der zurückgesendeten Ware eine eindeutige Erklärung beifügt, die seinen Willen den Vertrag zu widerrufen deutlich zu erkennen gibt. Unbedingt Paketannahme! 32
33 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht 33
34 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht c) Widerrufsformular auf der Webseite ( 356 Abs. 1 S. 1, 2. HS BGB) Zusätzlich kann der Unternehmer auf seiner Webseite das Muster- Widerrufsformular oder ein adäquates Widerrufsformular zur Verfügung stellen, über welches der Verbraucher alternativ durch Ausfüllen und Versenden des digitalen Formulars seinen Widerruf ausüben kann. Keine Pflicht zur Bereitstellung eines solchen Formulars durch Unternehmer. Keine Pflicht zur Nutzung eines solchen Formulars durch den Verbraucher. Bei Nutzung hat der Unternehmer dem Verbraucher aber den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (also z.b. per ) zu bestätigen. 34
35 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht d) Rücksendefrist und Zurückbehaltungsrecht ( 355 Abs. 3 S. 1 i.v. m 357 Abs. 1, 4 BGB) Kaufpreiserstattung binnen 14 Tagen ab Zugang des Widerrufs beim Unternehmer Verbraucher ist verpflichtet, die Waren ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab Ausübung des Widerruf zurückzusenden Beachte neu: Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers (bis Ware beim Unternehmer ankommt bzw. Verbraucher das Absenden der Ware nachgewiesen hat); gilt nicht, wenn die Abholung der Ware durch Unternehmer erfolgt. 35
36 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht e) Rückerstattung Kaufpreis und Hinsendekosten ( 357 Abs. 1, 2, 3 BGB) empfangene Leistungen sind zurückzugewähren; der Unternehmer ist nun auch gesetzlich verpflichtet, im Widerrufsfall die Hinsendekosten zu tragen; zusätzliche Kosten für eine ausdrücklich gewünschte andere Lieferung als die angebotene günstigste Standardlieferung müssen nicht erstattet werden (z.b. für Expresslieferung); für die Rückzahlung muss der Unternehmer das selbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat, Ausnahme: ausdrückliche andere Vereinbarung (individuell, nicht über AGB) und dem Verbraucher entstehen durch diese Vereinbarung keine zusätzlichen Kosten 36
37 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht f) Kosten der Rücksendung (Art. 246a 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGB i.v.m. 357 Abs. 6 S. 1 BGB) der Verbraucher trägt im Widerrufsfall die Kosten der Rücksendung, wenn er vom Unternehmer über diese Rechtsfolge informiert wurde unabhängig von der Höhe des Bestellwerts 40 - Klausel ist entfallen! keine gesonderte Vereinbarung über die Tragung der Rücksendekosten durch den Verbraucher in den AGB ist anders als bislang mehr erforderlich die Höhe der Rücksendekosten muss im Vorfeld benannt werden, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg (= nicht paketversandfähige Ware) zurückgesendet werden können das bedeutet, dass der Verbraucher anders als bislang auch nicht paketversandfähige Waren an den Unternehmer zurücksenden muss Selbstverständlich ist es weiter möglich, dass der Unternehmer die Kosten der Rücksendung trägt Belehrung in der Widerrufsbelehrung erforderlich 37
38 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht g) Wertersatz ( 357 Abs. 7 Nr. 1 und 2 BGB) Kein Wertersatz mehr für gezogene Nutzungen, sondern nur noch Wertersatz für den Wertverlust der Ware. Voraussetzung: der Wertverlust ist im Rahmen der Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen durch übermäßige Nutzung (= mehr als zur Prüfung notwendig ist) aufgetreten Belehrung im Rahmen der Widerrufsbelehrung als weitere Voraussetzung für Wertersatz erforderlich 38
39 2. Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht h) Ausschluss- und Erlöschensgründe vom Widerrufsrecht (Art. 246a 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB, 312g Abs. 2, 356 Abs. 4, 5 BGB) Neu: vorvertragliche Pflicht zur Information über die Ausschluss- und Erlöschensgründe im Rahmen der Widerrufsbelehrung erforderlich Reform der gesetzlichen Ausnahmetatbestände Seit besteht ein Widerrufsrecht auch bei folgenden neu hinzugekommenen Verträgen nicht mehr (Auszug): Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde ( 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB = vorzeitiger Erlöschensgrund); Lieferung versiegelter Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Eigenart untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden ( 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BGB = vorzeitiger Erlöschensgrund); Lieferung alkoholischer Getränke unter weiteren Voraussetzungen ( 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 5 BGB = Ausschlussgrund). 39
40 3. Nachvertragliche Informationspflichten Pflicht zur Bestätigung des Vertrags (Abschrift) bei Fernabsatzverträgen 312f Abs. 2, S. 1 und 2 BGB i.v.m. Art. 246a EGBGB Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zu überlassen. Die Bestätigung nach Satz 1 muss die in Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Angaben enthalten, es sei denn, der Unternehmer hat dem Verbraucher diese Informationen bereits vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger überlassen. 40
41 3. Nachvertragliche Informationspflichten Die Vertragsbestätigung kann entweder auf einem dauerhaften Datenträger oder in ausgedruckter Form der Warensendung beifügt werden. Übersendung aller vorvertraglichen Informationen nach Art. 246a EGBGB (Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Garantiebedingungen). Informationen können auch vor Vertragsschluss erteilt werden Übermittlung der Informationen mit der automatischen Bestellbestätigung (dann kein erneutes Übersenden nach Vertragsschluss erforderlich). 41
42 3. Nachvertragliche Informationspflichten 42
43 4. Abmahnung - was tun? Abmahnung was tun? keine übereilten Entscheidungen - Ruhe bewahren (insbesondere ist das Leben nicht zu Ende); unbedingt die gesetzte Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung ernst nehmen - zunächst jedoch nichts unterschreiben; die unmittelbar Kontaktaufnahme mit dem gegnerische Anwalt per Telefon führt häufig zu Einigungsangeboten, die in Wahrheit keine sind; Rechtsrat einholen (das Internet mit zahlreichen Foren hilft nur bedingt, führt häufig zu falschen Vorstellungen), z.b. Händlerbund IHK spezialisierter Rechtsanwalt; Abmahnung auf Begründetheit prüfen lassen; strafbewehrte Unterlassungserklärungen müssen in 99 % der Fälle konkretisiert und modifiziert werden; 43
44 4. Abmahnung - was tun? vor Abgabe der Unterlassungserklärung müssen alle mit der Abmahnung gerügten Fehler beseitigt werden, auf alles Plattformen, auf denen Sie verkaufen - Gefahr der Vertragsstrafe; vor Abgabe der Unterlassungserklärung sollte der Online-Shop unbedingt auf weitere Fehler geprüft werden - Gefahr der weiteren Abmahnung; geltend gemachten Kosten der Gegenseite verhandeln; Unbedingt die in der Unterlassungserklärung enthaltenen Fehler künftig vermeiden!! Beachten Sie: Eine Gegenabmahnung hilft regelmäßig nicht wirklich, denn Sie müssen Ihren eigenen Anwalt dafür bezahlen, um per Aufrechnung die Kosten des Gegner zum Erlöschen zu bringen! 44
45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrDie Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für
MehrDer rechtssichere Online-Shop Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr. Was erwartet uns am 13.06.2014?
Der rechtssichere Online-Shop Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr Was erwartet uns am 13.06.2014? von Andreas Arlt Vorstandsvorsitzender des Händlerbundes Herzlich Willkommen!
MehrInformationspflichten für Webshops. Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik
Informationspflichten für Webshops Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik Heute veröffentlicht Fernabsatzvertrag nur B2C keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner Vertriebs-
MehrNachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die sich durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ergeben.
Informationen über die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich elektronischem Handel (Onlinehandel) nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) mit Inkrafttreten
MehrEU-Verbraucherrechterichtlinie. Neues Recht für den Online-Handel seit 13. Juni 2014
EU-Verbraucherrechterichtlinie Neues Recht für den Online-Handel seit 13. Juni 2014 Verbraucherrechterichtlinie - VRRL Verbraucherrechterichtlinie Verbraucherrechterichtlinie RL 2011/83/EU VRRL vereinigt
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrWhite. White Paper Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung. White Paper. Wesentliche Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung.
White White Paper Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung White Paper Wesentliche Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung Leitlinien Inhalt: 1. Vorbemerkung 2. Was versteht man unter wesentlichen
MehrDie aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf
Die aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf Im zweiten Teil des Artikels zum neuen Verbraucherrecht geht es um die konkreten Pflichten des Unternehmers: Pflichten beim Online-
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDas neue Fernabsatzrecht 2014 -
Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Eine systematische Einführung Dr. Felix Buchmann Überblick Anwendungsbereich der fernabsatzrechtlichen Vorschriften neu Einheitliche Regelung für die Europäische Union Widerrufsfrist
MehrDie gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular
Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular mit vielen Beispielen für die neue Widerrufsbelehrung Anlage zur Orientierungshilfe zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrVerbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel
+ Verbraucherrechte - Richtlinie Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechterichtlinie - Umsetzung ins BGB Kernstück der neuen Regelungen ist die Widerrufsbelehrung. Neu: Muster für die Widerrufserklärung
MehrWiderrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014
Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.
MehrWiderrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrINFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT
INFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT Dr. Martin Schirmbacher Webinar, 21. März 2014 ein Rechtsberatungsangebot des Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) e.v. INFORMATIONSPFLICHTEN
Mehr(vorgesehene Linien handschriftlich ergänzen, Zutreffendes ankreuzen, nicht Zutreffendes streichen)
Vorvertragliche Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern - im Sinne des Kapitels I, Titel III, Teil III des GvD Nr. 205/2006 - (vorgesehene
MehrWhite Paper Button-Lösung
White Paper Button-Lösung Wichtigste Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsysteme und Verkaufsplattformen Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen
MehrWiderrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht
Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht 4. April 2008 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley) Rechtsgrundlagen Widerrufsrecht: 312d Abs.
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrHinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für
MehrMERKBLATT. Neue Verbraucherrechte im Handel
MERKBLATT Neue Verbraucherrechte im Handel Stand: 05/2014 Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie tritt am 13. Juni 2014 ohne Übergangsfrist in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist es,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher A. Widerrufsbelehrung bei einem ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag 1. Widerrufsrecht a. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrImmobilienscout24 Foren 2014
Immobilienscout24 Foren 2014 Widerruf von Maklerverträgen - Probleme und Lösungen Die Rechtslage seit dem 13.06.2014 Dr. Oliver Buss LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt
MehrMusterbestellseiten zu den Punkten 6.7 & 6.8 des Prüfungsprotokolls
Button-Lösung Musterbestellseiten zu den Punkten 6.7 & 6.8 des Prüfungsprotokolls Inhalt Welche Button-Beschriftungen sind möglich?... 2 Welche Informationen stellen erforderliche Pflichtinformationen?...
MehrModellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle
Modellparadies-Messel Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle August 2015 Liebe Kundinnen, liebe Kunden, wir waren über 10 Jahren unterwegs in Sachen historischer Schiffsmodellbau und smart-sammlermodellen.
MehrVerbraucherschutz. Mehr Rechte beim Einkaufen
Verbraucherschutz Mehr Rechte beim Einkaufen Mehr Rechte beim Kauf Wann ist meine Bestellung im Internet verbindlich? Wie hoch ist der Gesamtpreis? Wie sind die Zahlungs- und Lieferbedingungen? Wie kann
MehrButton-Lösung. So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig. Inhalt. 1. Einführung...2. 2. Musterbestellseite...3. 3. Erläuterung...
Button-Lösung So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig Inhalt 1. Einführung...2 2. Musterbestellseite...3 3. Erläuterung...4 4. Programmierhinweise...5 1. Einführung Die Button-Lösung ist derzeit in
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrKurz gefasst: Das ändert sich für den Internethandel durch die Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014
Kurz gefasst: Das ändert sich für den Internethandel durch die Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 Am 13.06.2014 ändert sich vieles für den Internethandel. Die Umsetzung des deutschen Gesetzgebers
MehrFERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014
ANMELDUNG FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 Vorname Nachname Straße / Hausnummer PLZ Ort Telefon Mobil E-Mail Rechnungsadresse (falls abweichend) Firma Straße / Hausnummer
MehrTitel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer
Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von
MehrÄnderungen des Widerrufsrechts
Aktualisierung des Ratgebers Ärger mit Handy, Internet oder Telefon, 1. Auflage 2013 Änderungen des Widerrufsrechts Stand: 13. Juni 2014 Seite 72 81 5 5. Vertragsende und Umzug Wann und wie kann ich einen
MehrMit den nachfolgenden Informationen gibt das Institut für Europäisches Medienrecht einen Überblick über die medienrechtlich relevanten Änderungen.
Mit den nachfolgenden Informationen gibt das Institut für Europäisches Medienrecht einen Überblick über die medienrechtlich relevanten Änderungen. I. Anwendungsbereich Die neuen Regeln sind gemäß 312 Abs.
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2
MehrUmsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014. Teil 1
Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014 Teil 1 Die Europäische Union hat im Jahre 2011 mit dem Erlass der sog. EU- Verbraucherrechterichtlinie eine Vielzahl neuer
MehrVerbraucherrechte-Richtlinie 2014
Verbraucherrechte-Richtlinie 2014 Neue Stolpersteine am Weg zum grenzenlosen Webshop? Dr. Peter Kubanek RL 2011/83/EU und ihre Umsetzung in Ö Veröffentlichung: Abl 2011/304, 64 v 22.11.2011 Ersetzt Fernabsatz-RL
MehrRechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce
Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Vortrag von Rechtsanwalt Björn Leineweber im Rahmen der Veranstaltung Orientierung im Paragraphendschungel: Rechtssicher dim Internet unterwegs Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrÄnderungen im Widerrufsrecht bei Online-Shops ab 13.06.2014. Zu beachten, wichtig für alle eshopv5 Betreiber INFO
Änderungen im Widerrufsrecht bei Online-Shops ab 13.06.2014 Zu beachten, wichtig für alle eshopv5 Betreiber INFO Inhalt 1 Neues Widerrufsrecht für Online Business ab 13.6.2014... 3 2 Anzeige und Einstellungen
MehrHinweise für Veranstalter von Fernlehrgängen zur Gestaltung eines Fernunterrichtsvertrags sowie des der Werbung dienenden Informationsmaterials
Hinweise für Veranstalter von Fernlehrgängen zur Gestaltung eines Fernunterrichtsvertrags sowie des der Werbung dienenden Informationsmaterials In 3 des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) bzw. in
Mehr2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tinz-Tech, Steffen Tinz 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IT-Service Christian Schlögl
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Digitalen Inhalten auf nichtkörperlichen Datenträgern nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
MehrWiderrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH
Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
MehrIHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrRECHTSINFO RECHTLICHE ANPASSUNGEN WEBSHOPS - UMSETZUNG VERBRAUCHERRECHTE-RICHTLINIE
RECHTSINFO RECHTLICHE ANPASSUNGEN WEBSHOPS - UMSETZUNG VERBRAUCHERRECHTE-RICHTLINIE Im Juni 2014 wurde durch das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz u.a. das Konsumentenschutzgesetz geändert
MehrINFO-Post 4/2014. Achtung Falle Der Widerruf des Mieters im Verbrauchermietrecht. Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7
INFO-Post Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7 E-Mail: recht@raberundcoll.de Telefax: (0361) 43 05 63 99 www.raberundcoll.de In Kooperation mit: 4/2014 Achtung Falle Der Widerruf
MehrImmobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014
Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen im radius-online-
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Esch-Shop der Dorfgemeinschaft»Greesberger«Esch 1953 e.v.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Esch-Shop der Dorfgemeinschaft»Greesberger«Esch 1953 e.v. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DREICAD GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem
MehrMaklervertrag und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 22.10.2014
Maklervertrag und Widerrufsrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 22.10.2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie und die Umsetzung Der Makler und das neue Verbraucherrecht Wann gilt das
Mehr(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.brennweite59.de.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop 1. Allgemeines a. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für die Geschäftsbeziehung zwischen
MehrRechtssichere b2b-shops
Rechtssichere b2b-shops Die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei B2B Shopauftritten IntelliShop AG Webinar Download der Präsentation unter Alle registrierten Teilnehmer bekommen am Ende der Expertenwoche
MehrGesetzliche Neuregelungen für Verbraucherverträge. Vorschriften zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechtlinie sind in Kraft
Gesetzliche Neuregelungen für Verbraucherverträge Vorschriften zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechtlinie sind in Kraft Die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (VRRL) hat zu zahlreichen Änderungen
MehrInformations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab )
Informations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab 13.06.2014) 312d Abs.1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen 312f Abs. 2 Abschriften und Bestätigungen
MehrZentralverband Parkett und Fußbodentechnik Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe
Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe 21/2014 05.06.2014 Neuregelung beim Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 Anlässlich der diesjährigen
MehrAllgemeine Kundeninformationen
Allgemeine Kundeninformationen Die nachfolgenden Informationen über Fernabsatzverträge können Sie sich auch ausdrucken oder abspeichern und hier (Link) als Pdf-Datei herunterladen. Identität des Verkäufers:
MehrMuster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge
Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*
MehrShop-AGB des DPC Deutschland
Shop-AGB des DPC Deutschland 1/5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Shops des Dog Psychology Center Deutschland 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen
MehrMaklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014
Maklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie Der Makler und das neue Verbraucherrecht Der Maklervertrag
MehrWerbe-& E-Commerce-Recht
Universität Hamburg Werbe-& E-Commerce-Recht Dr. Stefan Engels Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Partner Bird & Bird LLP Großer Grasbrook 9 20457 Hamburg Tel: +49 (40) 46063-6000 stefan.engels@twobirds.com
MehrAusgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG
Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen
MehrNeufassung des 312g BGB
Neufassung des 312g BGB Neue Probleme bei Online-Bestellungen Matthias Bergt Rechtsanwälte v. Boetticher Hasse Lohmann www.dsri.de Der neue 312g BGB: Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr Seit 1.
MehrVerbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten?
Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten? Eine Präsentation von Nadine Postler Praktikantin der Verbraucherzentrale Brandenburg Gliederung 2 Kaufrecht Pflichten aus einem Kaufvertrag
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen des Miele Webshops und Widerrufsbelehrung
Allgemeine Vertragsbedingungen des Miele Webshops und Widerrufsbelehrung 1. Allgemeines Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verkäufe von Waren durch die Miele & Cie. KG, Carl Miele
MehrLADENLOKAL ALS PRAXIS, VERKAUF- ODER BÜRORÄUME
LADENLOKAL ALS PRAXIS, VERKAUF- ODER BÜRORÄUME OBJEKT-ÜBERBLICK Einzelhandelsladen (Kauf) Eichstr. 21 (1), 67098 Bad Dürkheim Kaufpreis: 159.000 Verkaufsfläche (ca.): 80,00 m 2 Besichtigung nach Vereinbarung
MehrOnline-Shops: Erfolgreich im Netz verkaufen. Rechtssicherheit in 10 Schritten
Online-Shops: Erfolgreich im Netz verkaufen Rechtssicherheit in 10 Schritten 1. Anbieterkennzeichnung Impressum, 5 TMG Name, Firma, Anschrift, Vertretungsberechtigter Telefon- und Emailadresse (sofern
MehrE-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen
E-Commerce Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen Definition e-commerce = Online-Shopping oder Verkauf über das Internet wesentliche Elemente von Electronic Commerce sind
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Miele Webshops und Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Miele Webshops und Widerrufsbelehrung 1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verkäufe von Waren durch die Miele & Cie. KG, Carl Miele
MehrVerbraucherinformationen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen und weitergehende Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr
Verbraucherinformationen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen und weitergehende Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr Die nachfolgenden Informationen stellen keine Vertragsbedingungen dar.
MehrIVD vor Ort: EnEV 2014, Widerrufsrecht IVD-Experten geben Praxistipps
IVD vor Ort: EnEV 2014, Widerrufsrecht IVD-Experten geben Praxistipps Rudolf Koch IVD Vizepräsident IVD West, 02./03.12.2014 Essen, Neuss, Bonn, Koblenz-Rauental, Wörrstadt, Kaiserslautern Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrMandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der emco electroroller GmbH für die Vermittlung von Kaufverträgen auf der Internetseite emco-elektroroller.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der emco electroroller GmbH für die Vermittlung von Kaufverträgen auf der Internetseite emco-elektroroller.de 1. Vertragspartner / Vermittlerstellung der emco electroroller
MehrGesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern AKBW Juli 2014 1 Architekt: Thomas Fabrinsky, Karlsruhe, Foto: Stephan
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrWiderrufsrecht & Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrWiderrufsrecht & Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder
MehrWohnkultur & Lebensart GmbH
1. Geltungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Für alle Lieferungen von an Verbraucher ( 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2. Vertragspartner Der Kaufvertrag kommt
MehrKundeninformationen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen und weitergehende Informationen zum elektronischen Vertragsabschluss
Kundeninformationen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen und weitergehende Informationen zum elektronischen Vertragsabschluss A. Kundeninformationen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen Die nachfolgenden
MehrBedingungen für den Vertragsschluss mit Verbrauchern, die gleichzeitig die gesetzlichen Informationspflichten enthalten:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Allgemeine Bedingungen zum Abschluss der Verträge Bedingungen für den Vertragsschluss mit Verbrauchern, die gleichzeitig die gesetzlichen Informationspflichten enthalten:
MehrObligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)
Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Messingschmiede
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Messingschmiede Stand vom 01. März 2012 1 Vertragsprache Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. 2 Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von Verträgen, die über die Plattform www.ums-metall.de und www.cortenstahl.com zwischen ums - Unterrainer Metallgestaltung Schlosserei GmbH, Mühlenweg 5, 83416
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr.
Seminar Internetrecht Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. ECommerce-Modelle 3. Vertragsschluss im Internet 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mehr