Entwicklung der Genehmigungslage am Flughafen Düsseldorf
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- Lars Heinrich
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1 Anlage 2 Entwicklung der Genehmigungslage am Flughafen Düsseldorf Januar 1963 Antrag auf Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb einer Parallelstart- und Landebahn durch die Flughafengesellschaft. Das eingeleitete Genehmigungsverfahren ruhte bis zum 22. Mai In der Zwischenzeit wurde der Angerlandvergleich geschlossen. Mai 1965 Zwischen den Gemeinden des Amtes Angerland, der Stadt Düsseldorf, dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Nordrhein-Westfalen und dem Flughafen Düsseldorf International wird ein gerichtlicher Vergleich geschlossen - der so genannte "Angerlandvergleich". In diesem wird Fluglärm durch eine klare Begrenzung der ursprünglichen Ausbauplanung berücksichtigt. Gleichzeitig werden im Interesse der Nachbargemeinden Beschränkungen und Regelungen für den Flugbetrieb festgelegt. Oktober 1976 Erteilung der Genehmigung für Anlage und Betrieb der Parallelbahn durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW. Neben dem Bau der Ersatzbahn werden Flugbewegungen (slots) in den sechs verkehrsreichsten Monaten genehmigt. Dezember 1983 Planfeststellungsbeschluss für den Verkehrsflughafen Düsseldorf. Inhalt: Veränderung der luftrechtlichen Genehmigung vom 3. Oktober 1976, das heißt Festlegung von Flugbewegungen (davon im gewerblichen Flugverkehr) in den sechs verkehrsreichsten Monaten. Stundeneckwert: maximal 34 Flugbewegungen pro Stunde. Zusätzlich: Festlegung von Ideallinien für die An- und Abflugrouten unter Berücksichtigung von eingestellten lärmtechnischen Gutachten. November 1992 Anpassung der Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb der Parallelstart- und Landebahn als Planänderungsbeschluss an den Planfeststellungsbeschluss vom 16. Dezember Juli 1997 Erteilung einer unbeschränkten Genehmigung der seit Herbst 1992 fertiggestellten Parallelbahn (Landebahn 05L/23R) (Nordbahn) als Präzisionslandebahn für den Allwetterflugbetrieb (Anpassungsbescheid) wurde sie sechs Monate lang vorübergehend genutzt, als die Hauptbahn saniert wurde. Nachfolgend wird infolge der hohen Zahl an Flugbewegungen die Nordbahn überwiegend für Landungen, die Südbahn hauptsächlich für Starts benutzt. Dezember 1997 Lärmkontingenttierungsgenehmigung (Grundlage für die Flughafenkoordination von Sommer 1998 bis Sommer 1999). Inhalt: Flugbetriebsbegrenzung in Form einer Lärmmengenbegrenzung sowie Festlegung von Stundeneckwerten. Dadurch Möglichkeit zur Erhöhung der Flugbewegungszahl auf Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten als Grundstufe; vorgesehene Erweiterungsstufen
2 mit beziehungsweise Bewegungen. Begründung: Da neuere Flugzeuge weniger Lärm verursachen, bleibt trotz Erhöhung der Flugbewegungszahlen der "Gesamtlärm" gleich. November 1999 Aussetzung der Lärmkontingentierung aufgrund von Klagen vor dem OVG (Oberverwaltungsgericht) Münster. Aussetzung der Lärmkontingentierung hätte für das Jahr 2000 rein rechtlich eine Rückführung der Flugbewegungen auf in den sechs verkehrsreichsten Monaten bedeutet. Aus diesem Grund hatte die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) am 1. September 1999 die Erteilung einer Interimsgenehmigung beantragt. November 1999 Erteilung der Interimsgenehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Inhalt: Genehmigung von maximal Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 2000 im Linien- und Charterverkehr, das heißt Möglichkeit zur Beibehaltung der aktuellen Flugbewegungszahlen (die tatsächliche Zahl der Flugbewegungen lag bereits seit Mitte der 90er Jahre über der 1983 planfestgestellten Grenze). Interimsgenehmigung galt allerdings nur für die Zeit bis zur Entscheidung über den am 26. August 1999 bereits gestellten Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) auf eine Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem. Inhalt: Die uneingeschränkte Ausschöpfung der Einbahnkapazität (also die maximale Kapazität der Südbahn von Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten) soll auf dem Parallelbahnsystem ohne lärmmengenmäßige Beschränkungen ermöglicht werden. September 2000 Erteilung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Verkehrsflughafens Düsseldorf durch das Verkehrsministerium. Inhalt: Die Anzahl der Flugbewegungen auf beiden Start- und Landebahnen darf die mögliche Endkapazität der Hauptbahn nicht überschreiten ( Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten). 6 bis 21 Uhr: 36 Slots (Ausnahme: 38 beziehungsweise 40) 21 bis 22 Uhr: 35 Slots 22 bis 23 Uhr: 15 Slots (Winter)/25 Slots (Sommer) Änderung von Flugrouten: Abflug: Abflugrouten sind durch lärmtechnische Gutachten in der Planfeststellung 1983 behandelt worden. Entwicklung der Luftverkehrstechnik (größere, schwerere Maschinen) verhinderte die exakte Einhaltung dieser Ideallinien, das heißt der tatsächlich geflogene Average Track wich ab (Überschießen der Maschinen nach Osten Richtung Essen/Kettwig). Ende 1999 stand die Entscheidung an, die tatsächlich geflogene Route planerisch festzuschreiben. Allerdings: Ablehnung in der Lärmschutzkommission. Stattdessen Rückkehr zur Idealroute, die aufgrund des neuen Abflugverfahrens NeSS (New Standard Instrument Arrival and Standard Instrument Departure Routes) auch besser eingehalten werden kann. Juli 2000 Einführung des neuen Abflugverfahrens NeSS, dadurch allerdings keine Flugroutenänderung, sondern Bündelung um die bereits bestehende Ideallinie.
3 Gleichzeitig Einführung eines neuen Waypoints, wodurch sich der Kurvenradius der nach Westen abdrehenden Maschinen verengt hat. Dadurch ergeben sich auf Mülheimer Stadtgebiet vor allem in Mintard verstärkte Fluglärmbelastungen. November 2000 Änderungen in der Luftraumstruktur im Zuge der schrittweisen Einführung des European Airspace Model (EAM 04). September 2002 Das Oberverwaltungsgericht Münster stellt auf Klage der Stadt Ratingen fest, dass der Angerlandvergleich zwar wirksam sei, aber keine statische Verankerung vorliege. Oktober 2004 Der Flughafen Düsseldorf International beantragt im Rahmen des sog. "Anschlussgenehmigungsverfahrens", in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr abwickeln zu können. Dabei sollen in der Zeit von 06 bis 22 Uhr stündlich bis zu 45 Starts und Landungen im Linien- und Charterverkehr und in der Zeit von 22 Uhr bis 23 Uhr bis zu 45 Landungen koordiniert werden können. Dezember 2004 Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt die Rechtmäßigkeit der aktuellen Betriebsgenehmigung für das Parallelbahnsystem. Die Entscheidung schafft die rechtliche Basis für die Durchführung des Anschlussgenehmigungsverfahrens. Damit ist die Genehmigung zur vollen Nutzung der Einbahnkapazität vom 21. September 2000 in der Fassung eines ergänzenden Verfahrens vom 5. Juni 2003 rechtskräftig geworden. November 2005 Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt dem Flughafen Düsseldorf International die Anschlussgenehmigung. In den sechs verkehrsreichsten Monate können damit zunächst rund 15 Prozent mehr Starts und Landungen im Linien- und Charterverkehr durchgeführt werden. Das Verkehrsministerium genehmigt in der ersten Nachtstunde zwischen 22 und 23 Uhr statt der beantragten 45 nur 36 planmäßige Landungen. Darüber hinaus können zwischen 06 und 22 Uhr im Linienund Charterverkehr 45 Starts und Landungen (Slots) an durchschnittlich acht Stunden pro Tag durchgeführt werden. In weiteren acht Stunden können 40 Slots pro Stunde abgewickelt werden. Die Genehmigung beinhaltet zudem eine Öffnungsklausel, die ein Hineinwachsen in die 45 Bewegungen über 16 Tagesstunden erlaubt. Die Kapazitätsausweitung der Anschlussgenehmigung wird zum Sofortvollzug erteilt. Dezember 2005 Die Stadt Kaarst und andere Anrainerstädte reichen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen die vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV) erlassene Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Verkehrsflughafens Düsseldorf ein. März 2006 Erneute Änderung der Luftraumstruktur: Wegfall bzw. nur noch geringfügige Belegung der bisherigen Route LMA über Saarn. Der bei Ostwetterlagen zuvor auf die
4 Routen LMA und RKN/NAPSI/MODRU/MEVEL aufgeteilte Verkehr wird nur noch über die nach Norden führenden Routen abgewickelt wird. Mai 2007 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) weist die Klagen der Stadt Kaarst und Anrainer ab. Demnach können in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres am Düsseldorfer Flughafen Starts und Landungen durchgeführt werden. Auch die in der Genehmigung enthaltenen Stundeneckwerte inkl. der Öffnungsklausel (siehe oben) werden rechtlich bestätigt. Das Gericht hält darüber hinaus die Ausweitung auf 33 Landungen in der ersten Nachtstunde (22 bis 23 Uhr) über das gesamte Jahr für rechtens. Vorher waren hier 25 Bewegungen (im Sommerflugplan) beziehungsweise 15 Bewegungen (im Winterflugplan) zulässig. März 2008 Das Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) erteilt auf Antrag des Flughafens Düsseldorf die Genehmigung für die Durchführung eines "Probebetriebs", mit dem über den Zeitraum von 1 1/2 Jahren empirisch belegt werden soll, dass die Kapazität der südlichen Hauptstart- und -landebahn auch im Einbahnbetrieb bei 45 Flugbewegungen in der Stunde liegt. Die Anrainerstädte werden hiervon erst in der Lärmschutzkommission vom 21. April 2008 in Kenntnis gesetzt. Auf Seiten der Städte bestehen hierzu insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes Bedenken.. Juni 2008 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die Beschwerde der Stadt Kaarst als auch alle anderen Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Mai 2007, das die aktuelle Betriebsgenehmigung bestätigt rechtskräftig. August 2008 Das OVG in Münster weist auch die Klagen der Stadt Krefeld und einer Gruppe von Privatpersonen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Flughafens ab. August 2008 Der Flughafen Düsseldoerf GmbH beantragt die Planfeststellung für die Schaffung von Ersatzflächen im Vorfeld West. Für die durch Hallenneubauten entfallenden Stelllflächen sollen im Vorfeld-West 14 zusätzliche Stellflächen geschaffen werden. Der Ausbau soll in 2009 und 2010 erfolgen. Juli 2009 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist wiederum alle laufenden Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision betreffend des Urteils des OVG Münster vom 27. August 2008 zurück. Damit sind keine weiteren Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens anhängig. Oktober 2009 Auf der Grundlage des 1 1/2 jährigen Probebetriebs genehmigt das NRW- Verkehrsministerium die Koordination von zukünftig bis zu 43 Flugbewegungen pro Stunde im Einbahnbetrieb. Die Gesamtzahl der laut Betriebsgenehmigung in den sechs verkehrsreichsten Monaten zulässigen Bewegungen wird hierdurch aber nicht tangiert.
5 September 2010 Beginn der Auslegungsphase für das Planfeststellungsverfahren Vorfeld West. Die Stadt Kaarst wurde nicht beteiligt, hat aber in einem Brief an das Verkehrsministerium die Nichtbeteiligung beanstandet und Bedenken gegen das Planvorhaben geäußert. April 2011 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren Vorfeld West. Die Vertreter der Stadt Kaarst äußern nochmals ihre Bedenken. Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die bereits erfolgten schrittweisen Erweiterungen des Flughafens, die bisher isoliert betrachtet wurden und daher die bereits überlastete Gesamtsituation durch die seit Jahrzehnten zunehmenden Flugbewegungen und den nicht hinnehmbaren Nachtflugverkehr verkennt, eine Gesamtbetrachtung aller bisher erfolgten Veränderungen notwendig macht. Über das Planfeststellungsverfahren wurde bisher noch nicht entschieden. Juni 2013 Im Juni 2013 hat der Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf GmbH die Geschäftsführung des Flughafens ermächtigt, beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) einen Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung zu stellen. Im Rahmen der geplanten Kapazitätserweiterung strebt der Flughafen an in den Spitzenstunden tagsüber zukünftig bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde abzuwickeln. Gleichzeitig will der Flughafen eine flexiblere Nutzung Nordbahn in der Form erreichen, dass die Verteilung der Nutzungszeiten nicht mehr auf eine Woche, sondern auf ein Jahr bezogen ist.
6 September/November September 2013 der Rat der Stadt Kaarst lehnt die Expansionspläne des Flughafens ab. 26. September 2013 der Rat der Stadt Meerbusch lehnt die Expansionspläne des Flughafens ab. 27. November 2013 der Rat der Stadt Essen lehnt die Expansionspläne des Flughafens ab. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Flughafens Düsseldorf erklärt der Umweltdezernent der Stadt Mülheim an der Ruhr, Beigeordneter Prof. Peter Vermeulen, dass die Stadt dem Vorhaben entschieden entgegentreten wird.
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