Aktuell. Die novellierte Düngeverordnung. Politische Sommerreise der ökologischen Anbauverbände. Heft 54 Informationen des Verbandes September 2017
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- Marcus Hausler
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1 Aktuell Heft 54 Informationen des Verbandes September 2017 Die novellierte Düngeverordnung Politische Sommerreise der ökologischen Anbauverbände
2 Titelthema Die novellierte Dungeverordnung Am 2. Juni 2017 trat die novellierte Düngeverordnung in Kraft. Zusammen mit dem angepassten Düngegesetz gehört die neue Düngeverordnung zum so genannten "Dünge- Paket", womit Deutschland die EG-Nitratrichtlinie umsetzt. Von den Neuregelungen der Düngepraxis ist vor allem die konventionelle Landwirtschaft betroffen. Aber auch für den ökologischen Landbau ergeben sich neue Vorgaben und Regelungen. Die wesentlichsten Änderungen sind im Folgenden aufgeführt: Düngebedarf schlagbezogen ermitteln Die neue Düngeverordnung schreibt vor, dass die Düngebedarfsermittlung schriftlich schlagbezogen dokumentiert werden muss. Diese Pflicht greift allerdings erst, wenn pro Hektar und Jahr mehr als 50 Kilogramm Stickstoff und 30 Kilogramm Phosphor (P2O5) ausgebracht werden. Für alle Flächen, die einen Phosphorgehalt (P2O5) von mehr als 20 Milligramm pro 100 Gramm aufweisen, ist eine schriftliche Düngebedarfsermittlung allerdings zwingend vorgeschrieben. Auf solchen Böden dürfen phosphorhaltige Düngemittel maximal bis in Höhe der Abfuhr ausgebracht werden. Die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff muss nach der N- Sollwertmethode erfolgen. Entzüge, Ertragskorrekturen, Nmin-Gehalt im Boden sowie Faktoren wie Vorfrucht und Standortbedingungen können dabei berücksichtigt werden. Reduzierung der "Kontrollwerte" Die sogenannten unvermeidbaren Nährstoffüberschüsse, in der neuen Düngeverordnung als "Kontrollwerte" bezeichnet, wurden nach unten korrigiert. Der Kontrollwert für Stickstoff, das heißt der Stickstoff-Saldo über drei Jahre, wird ab 2020 auf 50 Kilogramm je Hektar gesenkt. Bislang lag er bei 60 Kilogramm je Hektar. Der Kontrollwert für Phosphor (P2O5) darf ab 2023 im sechsjährigen Mittel jährlich 10 Kilogramm je Hektar nicht mehr überschreiten. Für Betriebe, die diese Werte nicht einhalten, wird es eine Beratungspflicht geben. Für tierhaltende Betriebe gilt ab sofort die plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz. Das heißt, der Raufutterertrag wird nicht mehr geschätzt, sondern über die Anzahl gehaltener Tiere und die Grundfutteraufnahme berechnet. Verschiedene Produktionsrichtungen wie Zierpflanzen, Beeren- und Obstgehölze, Unterglasbetriebe und andere sind von der Pflicht des Nährstoffvergleichs befreit (siehe 8 Absatz 6 der Düngeverordnung). Stickstoff: Maximale Obergrenze nun für alle organischen Dünger Die Obergrenze von 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr gilt ab sofort für alle organischen Dünger. Bisher galt sie nur für tierische Ausscheidungen. Eine Ausnahme stellt die Ausbringung von Kompost dar. Für diesen gewährt die neue Verordnung über einen Zeitraum von drei Jahren eine Gesamtstickstoffmenge von 510 Kilogramm je Hektar - gemittelt auf alle Flächen des Betriebes. Voraussetzung dabei ist immer, dass der Phosphorsaldo auf der Fläche dies zulässt. Für ökologisch wirtschaftende Betriebe sind in erster Linie jedoch die Begrenzungen der EU-Rechtsvorschriften für den Auch für Öko-Betriebe bringt die neue Düngeverordnung Änderungen mit sich. Foto: Jens Rasim ökologischen Landbau sowie die Richtlinien der ökologischen Anbauverbände zu beachten. Für Biopark-Betriebe ist die Obergrenze auf 112 kg / Hektar / Jahr (entspricht 1,4 DE bzw. 2 GVE) festgelegt. Geänderte Sperrfristen Neu ist auch, dass Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (> 1,5 Prozent in der Trockensubstanz) auf Ackerland bereits ab Ernte der Hauptfrucht nicht mehr ausgebracht werden dürfen. Folgende Ausnahmen davon sind jedoch zulässig: für Zwischenfrüchte, Winterraps und Feldfutter, die bis 15. September ausgesät wurden gilt eine Sperrfrist von 1. Oktober bis 31. Januar wird Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht bis zum 1. Oktober ausgesät, gilt ebenfalls eine Sperrfrist von 1. Oktober bis 31. Januar Die Sperrfrist für Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen wurde um einen Monat auf einen Zeitraum von 1. Dezember bis 31. Januar verkürzt. Auf Grünland und bei mehrjährigem Futterbau wurde die Sperrfrist um zwei Wochen ausgedehnt: 1. November bis 31. Januar, wenn bis 1. Mai ausgesät wurde. Für Festmist, Kompost und feste Gärreste wurde eine einmonatige Sperrfrist eingeführt. Diese gilt vom 15. Dezember bis 15. Januar. Lagerkapazitäten erweitern Ab 2020 müssen landwirtschaftliche Betriebe Kompost und Festmist mindestens zwei Monate lagern können. Das heißt, Betriebe, die nicht über genügend Lagerkapazitäten verfügen, müssen für mehr Lagerraum sorgen. Die Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger einschließlich Ab 2020 müssen Öko-Betriebe Festmist mindestens zwei Jahre lagern können. Foto: Jens Rasim
3 Titelthema Gärreste beträgt nun sechs Monate. Die Lagerung kann aber auch überbetrieblich erfolgen. Neue Regeln für die Düngerausbringung Die neue Düngeverordnung schreibt vor, dass flüssige Wirtschaftsdünger binnen vier Stunden eingearbeitet werden müssen. Auf bewachsenen Flächen dürfen sie nur noch streifenförmig aufgebracht oder mit geeignetem Gerät in den Boden eingebracht werden. Diese Regelung gilt auf Ackerland ab 2020, auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter ab Generell gilt: Es dürfen keine Stickstoff- und phosphorhaltigen Düngemitteln ausgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Auf gefrorenen Böden, die eine Pflanzendecke tragen und tagsüber auftauen, können jedoch bis zu 60 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar aufgebracht werden, sofern ein Abschwemmen nicht zu befürchten ist. Länderermächtigungen Die neue Düngeverordnung ermächtigt die Regierungen der Bundesländer in manchen Punkten, Anpassungen vorzunehmen. So können zum Beispiel in Gebieten mit erhöhten Nitrat- und Phosphatbelastungen der Gewässer strengere Regeln erlassen werden. Außerhalb solcher Gebiete können sie auf der anderen Seite aber auch bestimmte Erleichterungen genehmigen. Mit dieser Änderung soll eine Regionalisierung bei der Umsetzung der Verordnung eingeführt werden. Unklar ist jedoch noch, wie die Länder diese Möglichkeiten nutzen. Gesamtbetriebliche Stoffstrombilanz ab 2018 Ab 2018 wird schrittweise die gesamtbetriebliche Stoffstrombilanz eingeführt. Diese, der Hoftorbilanz ähnlichen Bilanzmethode, wird den Nährstoffvergleich ersetzen. Derzeit wird an einer entsprechenden Stoffstrombilanz-Verordnung gearbeitet. Der erste Entwurf der Verordnung sieht vor, dass ab 2023 alle Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder 50 Großvieheinheiten zur Stoffstrombilanz verpflichtet sind. Andere Betriebe müssen die Stoffstrombilanz bereits ab 2018 umsetzen, und zwar: Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zuführen, Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten und einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und Betriebe mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar Quelle: BMEL, Oekolandbau.de, , gekürzt +++ Kurzmeldungen +++ Kurzmeldungen +++ Kurzmeldungen +++ Der WWF zu Besuch bei Biopark-Landwirt Stefan Puls Im Rahmen des Projektes Landwirtschaft für Artenvielfalt (LfA) besuchten Markus Wolter und seine Kolleginnen vom WWF den Betrieb Landhöfe Kargow-Waren GmbH von Stefan Puls, der zu den Gründungsmitgliedern des LfA-Projektes zählt. Auf den Ackerflächen konnten sich die KollegInnen vom WWF von den erfolgreich umgesetzten Naturschutzmaßnahmen überzeugen. Auch ein Besuch bei Puls Angus Rindern durfte natürlich nicht fehlen. Wintertriticale mit Drilllücke; Foto: Biopark e. V. Stefan Puls (Landhöfe Kargow-Waren GmbH), Markus Wolter (WWF), Dr. Marina Beermann (WWF), Patricia Graf (Panda Förder Gesellschaft), Martina Fleckenstein (WWF) (v.l.n.r.); Foto: Biopark e. V. Dr. Christof Kühnlein (Biopark e. V.), Martina Fleckenstein (WWF), Markus Wolter (WWF), Dr. Marina Beermann (WWF), Patricia Graf (Panda Förder Gesellschaft) (v.l.n.r.); Foto: Biopark e. V.
4 Informationen Mehr Bio oder weniger? Zu den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl Am 24. September 2017 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland den 19. Deutschen Bundestag. Welche Priorität räumen die Parteien dem Thema Landwirtschaft ein? Dieser Frage ist der BÖLW nachgegangen, indem er die Parteiprogramme auf ihre Aussagen zur ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft hin analysiert hat. Berücksichtigt wurden die Parteien, bei denen eine Regierungsbeteiligung möglich erscheint: CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis90/Die Grünen und FDP. In allen Parteiprogrammen wird dem Thema Landwirtschaft eine hohe Priorität eingeräumt. Die beiden großen Parteien Union und SPD bekennen sich gleichermaßen zur ökologischen und konventionellen Landwirtschaft, in ihren Programmen gehen sie jedoch wesentlich umfangreicher auf die Bedürfnisse konventioneller Strukturen ein. Ökolandbau wird hier eher als Nische betrachtet. Die Linkspartei positioniert sich für den Ausbau des Ökolandbaus, lässt jedoch offen, wie konkret das umgesetzt werden soll. Im Wahlprogramm der FDP findet Bio überhaupt keine Erwähnung. Einzig Bündnis 90/Die Grünen schreiben dem Ökolandbau eine Leitbild -Funktion zu und kündigen an, dessen Weiterentwicklung in den nächsten Jahren mit einer Milliarde Euro unterstützen zu wollen. Einigkeit besteht über (fast) alle Parteigrenzen hinweg, dass die Ernährungsbildung und damit die individuelle Ernährungskompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden sollte. Die gesamte Auswertung der Parteiprogramme finden Sie auf der BÖLW-Website unter: Quelle: BÖLW, Aug. 2017, gekürzt PSM-Spuren in Bio vor Gericht Urteil starkt den Okolandbau Die Diskussion in Deutschland über Spuren von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Bio-Produkten ist beendet. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hat vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht eine Entscheidung herbeigeführt. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Rechtsstreit um die Berechtigung, Wein aus Trauben von bestimmten Rebflächen als Bio-Wein zu verkaufen, zu Gunsten der klagenden Weinbaugesellschaft entschieden. In dem konkreten Fall ging es um eine Klägerin, die ihr Weingut ökologisch bewirtschaftet. Ein Teil ihrer Rebflächen liegt inmitten konventionell bewirtschafteter Rebflächen anderer Winzer. Eine Blattproben-Analyse der Ökokontrollstelle aus dem Jahr 2015 ergab, dass für den Ökoweinbau nicht zugelassene Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werden konnten und demnach der von diesen Flächen stammende Wein nicht als Bio-Wein vermarktet werden dürfe. Die Klägerin machte demgegenüber geltend, die festgestellten Spritzmittel seien weder von ihr gekauft, noch in irgendeiner Form auf ihren Rebflächen verwendet worden. Da es sich um Einzelparzellen neben konventionell bewirtschafteten Flächen anderer Winzer handele, seien die Anhaftungen nur durch Abdrift von auf den Nachbarparzellen ausgebrachten Mitteln zu erklären. Die Klage hatte Erfolg. Die Klägerin sei berechtigt, den aus den beprobten Reben gewonnenen Wein als Bio-Wein zu vermarkten, urteilte das Koblenzer Gericht. Aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ergebe sich, dass allein die ökologische Produktionsweise dafür maßgeblich sei, ob es sich um ein konventionelles oder um ein Bio- oder Öko-Erzeugnis handele. Ein Verstoß der Klägerin gegen diese Bestimmungen sei nicht festzustellen. So könne aus den Anhaftungen nicht darauf geschlossen werden, die Klägerin habe diese Mittel selbst angewendet. Nach den Feststellungen sachkundiger Stellen seien Pflanzenschutzmittelrückstände in von konventionellem Weinbau umgebenen Ökokulturen die Regel. Keine Rückstände fänden sich nur dann, wenn im weiteren Umfeld kein konventioneller Weinbau stattfinde. Diese Entscheidung hielt das zuständige Ministerium in Rheinland-Pfalz für so relevant und unangreifbar, dass es die Zulassung seiner Berufung nicht beantragte. Damit ist die Entscheidung laut Urteil vom rechtskräftig: goo.gl/bdkl8f. Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. März 2017, 2 K 885/16.KO
5 Mitglieder Aktueller Stand der Revision der EU-Oko-VO Nach über dreieinhalb Jahren haben sich am 28. Juni 2017 die Verhandlungsführer von EU-Kommission, Rat und EU- Parlament im informellen Trilog auf einen Kompromissvorschlag für ein neues Bio-Recht geeinigt. Da die Regelungen zur Bio-Kontrolle im Artikel 20b weiterhin umstritten sind, wurde die für Mitte Juli geplante Abstimmung im EU-Agrarrat über den Vorschlag kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Nur wenn EU-Rat und EU-Parlament zustimmen, tritt ab 2020 eine neue Öko-Verordnung in Kraft. Das Abstimmungsverfahren kann sich bis Ende 2017 hinziehen. Kritik kommt aus der gesamten Bio-Branche, die sich vor allem an die Kontrollregelungen richtet, wonach Spuren von Kontaminationen bei den Behörden zu amtlichen Verfahren führen würden und langandauernde Warensperrungen die Folge wären. Appelliert wird nach wie vor an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten, in der Endphase der Verhandlungen entweder die erforderlichen Verbesserungen durchzusetzen oder aber sich gänzlich gegen den unzureichenden Entwurf zu stellen. Quelle: BÖLW, , gekürzt Sommerreise der Arbeitsgemeinschaft der okologischen Anbauverbande in MV Am 20. Juli 2017 lud der Biopark e. V. gemeinsam mit den Verbänden Bioland, Demeter, Naturland sowie dem Verbund Ökohöfe Nordost zur diesjährigen politischen Sommerreise nach Ludwigslust und Karstädt ein. Unter dem Motto Stärkung des Ökolandbaus entlang der Wertschöpfungskette standen der Besuch der beiden Biopark-Mitgliedsbetriebe von Herrn Müller, Geschäftsführer der Ludwigsluster Fleischund Wurstwaren GmbH sowie Herrn Nagel, Geschäftsführer der Güritzer Agrar GmbH, auf dem Programm. Über die Güritzer Agrar GmbH berichteten wir in Heft 51, Dezember wirtschaftet, ist die zügige Weiterentwicklung des Ökolandbaus umso dringender. Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen, so lautete der gemeinsame Tenor zwischen Minister, Verbandsvertreterinnen und -vertretern, Geschäftsführung und Praktikern. Auch darin, dass die Wertschöpfung im eigenen (Bundes-)Land erbracht werden solle, waren sich alle Anwesenden einig. Dabei bekräftigten die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der ökologischen Anbauverbände MV (AG öa MV) gegenüber dem Landwirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns Dr. Till Backhaus erneut ihre Forderungen nach der Beibehaltung der Gentechnikfreiheit, der Schaffung von Ausbildungsprogrammen für Fachkräfte im Ökolandbau, dem Verbot von Pestiziden mit Neigung zur Fernverwehung sowie dem Verbot der Verwendung von Glyphosat als Sikkationsmittel. Aber auch die Ausschöpfung und Erweiterung der Fördermöglichkeiten sowie die Förderung und der Erhalt der Mutterkuh- und Schafhaltung waren Themen des Forderungskatalogs. Vor dem Hintergrund, dass 2016 bundesweit der Umstieg auf Ökolandbau so hoch wie noch nie war und inzwischen jeder zehnte landwirtschaftliche Betrieb in MV ökologisch Frank Hielscher (Biopark Markt GmbH), Stephan Nagel (Güritzer Agrar GmbH), Dr. Delia Micklich (Biopark e. V.), Dr. Till Backhaus (Landwirtschaftsminister MV); Foto: Jens Rasim Gruppenfoto in der Ludwigsluster Fleisch- und Wurstwaren GmbH; Foto: Biopark e. V.
6 Mitglieder Mitgliederversammlung: beschlossene Richtlinienanderungen Die mit der Einladung verschickten Anträge auf Richtlinienund Satzungsänderungen wurden auf der Mitgliederversammlung am 6. Juli 2017 in Linstow von den anwesenden Mitgliedern so angenommen wie vom Vorstand beantragt. Im Folgenden möchten wir Sie auf vier wesentliche Änderungen aus dem Bereich Saatgut, Geflügel und dem Zukauf von Tieren hinweisen: Zu Pkt 2.10 Saat- und Pflanzgut sowie vegetatives Vermehrungsmaterial Wenn möglich sollten nicht hybride Sorten verwendet werden, um die genetische Vielfalt unserer Kulturpflanzen zu erhalten. Die Verwendung von Hybridgetreide (außer Mais) und Hybridraps ist grundsätzlich nicht gestattet. Zu Pkt 3.5 Geflügel In den vor dem 6. Juli 2017 durch Biopark zertifizierten Bestandsbetrieben dürfen maximal Legehennen in einem Gebäude gehalten werden. Für Ställe, die vor dem 16. Mai 2014 von Biopark zertifiziert wurden, wird eine Übergangsfrist bis Ende 2018 gewährt. Ab dürfen maximal Legehennen in einem Gebäude gehalten werden. Ställe, welche nach dem 6. Juli 2017 zur Zertifizierung durch Biopark (neu) beantragt werden, dürfen maximal Legehennen in einem Gebäude beherbergen. Zu Pkt. 3.9 Tierbesatz Der Tierbesatz orientiert sich in erster Linie an der eigenen Futtergrundlage. Die gesamte Besatzstärke der Betriebseinheit darf jedoch 2,0 GVE/ha LN nicht überschreiten. Die höchstzulässige Anzahl von Legehennen pro ha beträgt 140. Zu Anhang C 2) Tierische Produkte [ ] Zugekaufte Ökotiere aus Nicht-Verbands-Betrieben müssen mindestens 3 Monate, Geflügel mindestens 2 Monate nach diesen Richtlinien gehalten werden, um mit dem Hinweis auf BIOPARK vermarktet werden zu können. Gleiches gilt bei Erst-Zertifizierung von Tieren und deren Produkten aus bisher EU-Öko-Betrieben durch BIOPARK. Die geänderte Erzeugerrichtlinie finden Sie auf unserer Homepage unter: ungen_2017.pdf. Das Protokoll zur Mitgliederversammlung ist im internen Mitgliederbereich online gestellt. Neue Biopark-Website und soziale Medien Wie in der Mitgliederinformation vom 03. August berichtet, finden Sie unter unsere neue Internetpräsenz, auf der wir Sie herzlich willkommen heißen. Im Zuge der Neugestaltung unserer Website haben wir unseren eigenen Facebook-Account eingerichtet und informieren Sie fortan auch über diese Plattform. Da wir aber nicht nur informieren, sondern auch mit Ihnen zu den verschiedensten Themen ins Gespräch kommen möchten, abonnieren Sie (natürlich kostenfrei) unsere Seite und posten Sie mit. Wenn Sie unsere Seite abonnieren, werden Sie automatisch über alle Neuigkeiten von Biopark informiert. Sollten Sie die Informationen nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich jederzeit durch einen Klick auch wieder abmelden. Sie erreichen uns entweder über den Facebook-Button auf der Startseite unserer Website oder direkt unter: 178/. Zukünftig möchten wir Ihnen auch die Möglichkeit bieten, sich über unsere Website mit Ihrem Betrieb im Umfang von einer Seite vorzustellen. Das Angebot richtet sich an all jene Mitglieder, die sich für Ihren Betrieb eine Online-Präsenz wünschen, selbst aber keine eigene Homepage erstellen möchten. Sie würden uns die Inhalte (Text- und Bildmaterial) liefern, die wir wiederum für Sie auf der Biopark-Website hochladen. Ihre Seite wäre dann über einen eigenen Link erreichbar. Außerdem möchten wir Sie bereits jetzt auf eine Veranstaltung hinweisen, die der Biopark e. V. im Rahmen der Wissenstransfer-Weiterbildungsveranstaltungsreihe zum Thema Medienkompetenz anbieten möchte. Der Fokus wird hierbei auf dem Umgang mit sozialen Medien und dem Internet im Allgemeinen liegen. Die Veranstaltung ist für Ende des Jahres geplant. Hinsichtlich des genauen Veranstaltungszeitpunkts und -orts werden Sie zeitnah informiert.
7 Mitglieder Im Portrat Die Landhofe Kargow-Waren GmbH Der landwirtschaftliche Betrieb Landhöfe Kargow-Waren GmbH wurde 1991 gegründet. Dessen Betriebsfläche erstreckt sich auf rund ha, wovon der Großteil der Flächen im Müritz Nationalpark und in der GVO-freien Region Müritz-Prignitz gelegen sind. Die Gesamtbetriebsfläche unterteilt sich in 40 % Ackerland und 60 % Grünland. Aufgrund der prädestinierten Lage des Betriebes - zu 90 % im Müritz Nationalpark gelegen - wirtschaftet der Betrieb von Beginn an ökologisch und nimmt als Mitinitiator am Naturschutzprojekt Landwirtschaft für Artenvielfalt teil. So werden zusätzliche Naturschutzleistungen erbracht, die über die gängige Bewirtschaftung hinausgehen. Der Landwirtschaftsbetrieb Landhöfe Kargow-Waren GmbH ist Mitglied im ökologischen Anbauverband Biopark e. V. und zählt zudem zu dessen Gründungsmitgliedern. Die rund 660 ha Grünlandflächen werden für die ganzjährige Freilandhaltung von ca. 180 Mutterkühen mit 160 Kälbern, 60 Nachzuchtfärsen, 20 Ochsen und Färsen sowie sechs Zuchtbullen der Rasse Angus genutzt. Die Grasmahd erfolgt nach festgelegten Terminen und dient der Winterfutterkonservierung. Die Absatzkälber der Mutterkühe wachsen auf gesunden Weiden mit Muttermilch und ungedüngtem Grünfutter bzw. Heu auf. Das qualitativ hochwertige Fleisch ist u. a. bestens für anspruchsvolle und hochsensible Wirtschaftszweige wie der Babynahrungsmittelherstellung geeignet. Im Ackerbau werden Winterroggen, Wintertriticale, Sommergerste, Hafer, Lupine und Ackerfutter angebaut. Das Getreide wird zum einen an die eigenen Rinder verfüttert und zum anderen ausschließlich über die Biopark Markt GmbH vermarktet. Zuchtbulle der Rasse Angus; Foto: Biopark e. V. Mutterkuh mit Kalb; Foto: Biopark e. V. Niedermoorwiesen im Müritz Nationalpark; Foto: Biopark e. V.
8 Verkauf Dies & Das Verkaufe Bio Kleegrassilage, Heulage und Heu vom 1. Schnitt 2017 ab Hof, Verkaufe Gras, zweiter Schnitt zum selber werben, Raum Güstrow-Schwaan, Preis VHB Kontakt: Güstrower Werkstätten ggmbh, Herr Cruse, Funk: Preise +++ Preise +++ Preise +++ Biopark Markt GmbH informiert / aktuelle Preismaske Abweichungen sind möglich Bio Ochsen Basisgewicht kg WSG HKL FKL / kg WSG E, U 1-3 4,65 FKL 4-5 R 1-3 4,60-0,10 O 1-3 4,20 P 1-5 aktuelle Schlachthofnotierung Bio Färsen Basisgewicht ab 270 kg WSG HKL FKL / kg E, U 1-3 4,50 FKL 4-5 R 1-3 4,45-0,10 O 1-3 4,20 P 1-5 aktuelle Schlachthofnotierung Bio Jungbullen (max. 24 Monate) Basisgewicht kg WSG HKL FKL / kg U 1-3 4,50 FKL 4-5 R 1-3 4,45-0,10 O 1-3 4,20 P 1-3 aktuelle Schlachthofnotierung Nicht-Bioparkbetriebe -5 ct / kg WSG Bullen zwischen Mon. -0,40 / kg WSG Verkaufe Bio-Mutterkühe (Rasse Highland) Alter zwischen Monate BHV1 frei und BVD unverdächtig Raum Neu-Lüdershagen Kontakt: Herr Dietmar Krenz Funk: Bio Kühe Basisgewicht FKL / kg WSG ab 350 kg U 1-4 3,60 R, O 1-4 3, kg 1-4 3, kg 1-4 3, kg 1-4 3, kg 1-4 2, kg 1-4 2, kg 1-4 2,50 HKL P; FKL 5; Teilschäden, VB, BU, Finnen werden nach aktueller Schlachthofnotierung bezahlt. Bio Schweine Basisgewicht kg WSG ø 54% MFA 3,70 / kg WSG * HKL P 2,50 / kg WSG Sauen 2,35 / kg WSG *Preisabweichungen bei Einsatz betriebseigenen Futters sind möglich Bio Kälber am Schlachttag nicht über 8 Monate Basisgewicht kg WSG HKL FKL / kg WSG EURO 1-4 5,00 5,70 Nicht-Bioparkbetriebe -20 ct P 1-4 2,00 Ansprechpartner für den Einkauf: Herr Horn Herr Hielscher Herr Porm Diese Preise gelten nur für Biopark-Mitgliedsbetriebe. Für andere Verbandsware oder EU-Bio-Ware werden jeweils 0,10 /kg abgezogen. Die Kälberpreise gelten nur für Biopark-Mitgliedsbetriebe, für andere Verbandsware oder EU-Bio-Ware werden jeweils 0,20 /kg abgezogen. Aktuelle Preisänderungen finden Sie im Internet unter biopark.de im internen Mitgliederbereich. Termine 14. bis 17. September 2017 MeLa in Mühlengeez, den Biopark-Stand finden Sie in Halle Oktober 2017 Biopark-Weiterbildungsveranstaltung Ein Markt im Aufschwung ökologische Rindermast und -vermarktung, auf dem Betrieb Gut Temmen in Temmen- Ringenwalde 16. und 17. November 2017 Europäische Tagung zu Kupfer als Pflanzenschutzmittel in Berlin 22. und 23. November 2017 Bio-Schweine-Tagung: Marktentwicklung und neue Herausforderungen im Land-gut-Hotel Hermann in Rostock-Bentwisch Impressum Biopark e. V. Informationen des Verbandes / Heft 54 / September 2017 Herausgeber: Biopark e. V. Rövertannen Güstrow Telefon: Fax: info@biopark.de Geschäftsführung: Dr. Delia Micklich Redaktion: Dr. Delia Micklich, Berit Gölitzer Gestaltung: Prisma Werbung GmbH & Messebau Fotos: Biopark e. V., Jens Rasim Preis: Für Mitglieder des Verbandes kostenlos.
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