Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 2: Invalidenversicherung (IV) Kandidatennummer

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1 Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 2: Invalidenversicherung (IV) Prüfungsdauer 80 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 13 Beilage(n) keine Maximale Punktzahl 80 Punkte Erzielte Punkte Note e Schreiben Sie die Kandidatennummer auf sämtliche Blätter (Prüfung und allfällige Zusatzblätter). Prüfen Sie den nsatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die blosse Nennung eines Gesetzes- oder Verordnungsartikels reicht nicht aus (ausser dies wird ausdrücklich erlaubt). Die n können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Das Punktemaximum wird bei jeder angegeben. Teillösungen ergeben ebenfalls Punkte. Benutzen Sie Kugelschreiber oder Tinte zum Lösen der Prüfung (kein Bleistift). Die Expert/innen Datum Unterschriften Expert/in 1 Expert/in 2 Seite 1 (von 13)

2 Teil 1: Wissen- und Verständnisfragen 1: Leistungen der IV (5 Punkte) Ausgangslage Die Invalidenversicherung unterscheidet zwischen Sach- und Geldleistungen. Frage Handelt es sich bei den folgenden Leistungen um eine Sach- oder Geldleistung? Ordnen Sie die einzelnen Leistungen der Gruppe Sach- oder Geldleistung zu. Es lässt sich jede Leistung genau einer Gruppe zuordnen. Antwortmöglichkeiten inkl. Leistungen: 1 Medizinische Massnahmen (z.b. Geburtsgebrechen) 2 Hilfsmittel 3 Hilflosenentschädigung für Kinder 4 Einarbeitungszuschuss 5 Taggeld Sachleistungen 1, 2, 4 Geldleistungen 5, 3 Seite 2 (von 13)

3 2: n der IV-Stelle (8 Punkte) Ausgangslage Die IV hat verschiedene gesetzliche n zu erfüllen. Frage Werden die nachfolgenden n durch die IV-Stelle erledigt? Kreuzen Sie bei jeder richtig (wird durch die IV-Stelle erledigt) oder falsch (wird nicht durch die IV-Stelle erledigt) an. Antwortmöglichkeiten inkl. richtig falsch Haushaltshilfe organisieren Bemessung der Invalidität Zusprache einer Taggeldleistung Berechnung der Invalidenrente Prüfung des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung der AHV Früherfassung Versand einer abweisenden Rentenverfügung Auszahlung von Reisekosten Seite 3 (von 13)

4 3: Früherfassung (7 Punkte) Ausgangslage Eine versicherte Person hat bei der IV eine Meldung zur Früherfassung eingereicht. Frage Welche der untenstehenden Abklärungen und Entscheidungen werden von der IV im Rahmen der Früherfassung durchgeführt bzw. getroffen? Kreuzen Sie bei jeder Antwort richtig oder falsch an. Es können eine, mehrere oder alle Aussagen korrekt sein. Antwortmöglichkeiten inkl. richtig falsch Es wird entschieden, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist oder nicht. Es wird entschieden, welche Frühinterventionsmassnahmen durchgeführt werden. Es wird entschieden, ob der Arbeitgeber eine Anmeldung einreichen kann. Es wird ein Früherfassungsgespräch mit der versicherten Person geführt. Es wird Rücksprache mit dem Arbeitgeber genommen. Es werden bei Bedarf Auskünfte beim behandelnden Arzt durch den RAD-Arzt eingeholt werden. Es werden Akten bei der privaten Krankentaggeldversicherung einverlangt. Seite 4 (von 13)

5 Teil 2: Fallbeispiele Fallbeispiel 1: Berufliche Massnahmen (14 Punkte) Sachverhalt Aleksandar Simic, geboren , verheiratet und Vater eines zehnjährigen Sohnes, arbeitete seit Jahren 100% als Hilfsarbeiter bei einer Baufirma. Seine Ehefrau geht ebenfalls einer Vollzeit- Erwerbstätigkeit nach. Wegen eines unfallbedingten Rückenschadens kann Herr Simic diese Tätigkeit nicht mehr ausführen. Zuletzt erzielte er ein AHV-pflichtiges Jahreseinkommen von CHF Bei Ausübung einer seiner Behinderung angepassten Tätigkeit ist er zu 90% arbeitsfähig. Bei Verwertung dieser zumutbaren Arbeitsfähigkeit wäre es ihm möglich, ein Jahreseinkommen von CHF zu verdienen. 1.1 Welche beruflichen Massnahmen kann die IV-Stelle Herrn Simic gewähren, sofern Umschulungsmassnahmen aus invaliditätsfremden Gründen nicht in Frage kommen? Listen Sie die Massnahmen auf. Berücksichtigen Sie dabei die Reihenfolge, in welcher die IV-Stelle diese Massnahmen gewähren wird. 1) Frühinterventionsmassnahen (1) 2) Berufsberatung (berufliche Abklärung) (1) 3) Arbeitsvermittlung (1) 4) Arbeitsversuch (1) 5) Einarbeitungszuschuss (1) Plus 2 Punkte für die richtige Reihenfolge 1.2 Bei welcher/welchen Massnahem kann die IV zusätzlich noch ein Taggeld gewähren? Listen Sie die Massnahme(n) auf und begründen Sie Ihre Antwort. Berufliche Abklärung(1) Arbeitsversuch (1) Begründung: Beide Massnahmen können Herr Simic an mindestens 3 Eingliederungstagen (1) verhindern, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. (1) Seite 5 (von 13)

6 1.3 Berechnen Sie den möglichen Taggeldanspruch für Herrn Simic. Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. CHF : 365 (1) = Massgebender Tagesverdienst = CHF (1) 80 % = Grundentschädigung CHF (1) Seite 6 (von 13)

7 Fallbeispiel 2: Medizinische Massnahmen (14 Punkte) Sachverhalt David Buonomo ist am geboren. Die Eltern sind italienische Staatsangehörige und reisen mit David am in die Schweiz ein mit Wohnsitznahme im Kanton St. Gallen. Am wird vom behandelnden Kinderarzt ein Herzfehler (siehe Geburtsgebrechensliste Ziffer 313) diagnostiziert und erstmals behandelt. 2.1 Werden die versicherungsmässigen Voraussetzungen für die Zusprache des Geburtsgebrechens 313 erfüllt? Begründen Sie die Antwort und nennen Sie die massgebende gesetzliche Grundlage. Ja (1), mit Wohnsitznahme (1) im Kanton St. Gallen ist David in der IV versichert. (1) Art.9 Abs.1bis und Abs. 3 IVG (1) Erweiterter Sachverhalt Mit Anmeldung vom beantragen die Eltern infolge neuer behandlungsbedürftiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen weitere medizinische Massnahmen für David. Der behandelnde Kinderarzt macht im einverlangten Arztbericht nachfolgende Angaben: David leidet an einem Schiefhals (Torticollis congenita, siehe Geburtsgebrechensliste Ziffer 188). Behandlungsplan: Physiotherapie für die Dauer 1 Jahres Zudem leidet David an einem Klumpfuss (Pes equinovarus congenita, siehe Geburtsgebrechensliste Ziffer 182) Behandlungsplan: Operation und Tragen von orthopädischen Massschuhen 2.2 Können medizinische Massnahmen für die Behandlung der Ziffern 182 und/oder 188 zugesprochen werden? Die Antwort ist zu begründen. Ja (1), es können medizinische Massnahmen für die Behandlung des Geburtsgebrechens Ziffer 182 (1) zugesprochen werden. Nein (1), es können keine medizinischen Massnahmen für die Behandlung des Geburtsgebrechens Ziffer 188 zugesprochen werden. Die Zusprache von medizinischen Massnamen für die Behandlung des Geburtsgebrechens Ziffer 188 ist erst möglich, wenn eine Operation notwendig wird. (1) Seite 7 (von 13)

8 2.3 Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt können medizinische Massnahmen für die Behandlung eines oder beider Geburtsgebrechen gegebenenfalls zugesprochen werden? Nennen Sie die massgebende gesetzliche Bestimmung. Der richtige Zeitpunkt ist zu umschreiben. Die Zusprache von medizinischen Massnahmen für die Behandlung des Geburtsgebrechens Ziffer 182 beginnt mit der Einleitung von medizinischen Massnahmen zur Behandlung des Klumpfusses. (1) Art.2 GgV. (1) 2.4 Wie lange können medizinische Massnahmen für die Behandlung der anerkannten Geburtsgebrechen im vorliegenden Fallbeispiel längstens gewährt werden? Der genaue Zeitpunkt ist anzugeben (Datum) (1) 2.5 Nennen Sie 3 mögliche Leistungsvorteile für David bzw. seine Eltern, falls die Invalidenversicherung anstelle der Krankenversicherung medizinische Massnahmen übernimmt. Es kann in Stichworten geantwortet werden. Keine Kostenbeteiligung (1) Kostenübernahme von Reisekosten zur nächstgelegenen Durchführungsstelle (1) Taggeldanspruch nach Vollendung des 18. Altersjahres bei ausgewiesener invaliditätsbedingter Erwerbseinbusse. (1) Seite 8 (von 13)

9 Fallbeispiel 3: Invalidenrente (16 Punkte) Sachverhalt Bruno Muster, geb , ist verheiratet und Vater von zwei Kindern im Alter von acht und zehn Jahren. Er arbeitet teilzeitlich als angestellter Elektroingenieur im Pensum von 70 %. Die Haushaltarbeiten und die Kinderbetreuung teilt er sich mit seiner Frau, die ebenfalls teilzeitlich erwerbstätig ist. Sein Jahreseinkommen beträgt im 70 %-Pensum CHF Am erleidet er unverschuldet einen schweren Autounfall mit erheblichen Verletzungen und einem Schädelhirntrauma. Vorerst ist nicht absehbar, wann und ob Herr Muster wieder ins Erwerbsleben einsteigen kann. Auch nach einem Jahr sind Eingliederungsmassnahmen noch nicht möglich. Die Anmeldung geht bei der IV am ein. Im Haushaltsbereich wird von der zuständigen IV- Stelle im Rahmen einer Abklärung an Ort eine Einschränkung von 45 % ermittelt. 3.1 Nach welcher Bemessungsmethode wird die IV im geschilderten Fall den Invaliditätsgrad bemessen? Es ist die im IVG vorgesehene Bemessungsmethode anzugeben. Gemischte Methode (1) 3.2 Berechnen Sie den IV-Grad und zeigen Sie den Lösungsweg auf. Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. n Gewichtung Einschränkung in % IV-Grad in % Elektroingenieur (1) Hausmann (1) Total IV-Grad 83.5 / 84 (1) Der IV-Grad beträgt 84 %. 3.3 Auf welche Rente hat Herr Muster Anspruch und ab wann kann diese Rente ausbezahlt werden? Nennen Sie alle massgebenden Gesetzesartikel. Nennen Sie die massgebenden Gesetzesartikel im IVG. - Es besteht Anspruch auf eine ganze Invalidenrente. (1) - Die Rente kann ab dem ausbezahlt werden. (1) Seite 9 (von 13)

10 - Art. 28 IVG, Art 28a Abs. 3, Art 29 IVG (3) 3.4 Am spricht die zuständige Unfallversicherung Herrn Muster ebenfalls eine Rente zu. Hat dies Einfluss auf die Höhe (in Franken) der Rente der Invalidenversicherung? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie die massgebenden Gesetzesartikel. - Nein (1), die IV-Rente wird unverändert weiter ausgerichtet. - Die IV-Rente wird an erster (1) Stelle ausbezahlt und die Unfallversicherung wird ihre Rente (Komplementärrente) (1) unter Vorbehalt einer Überentschädigung kumulativ gewähren. - Art. 66 Abs. 1 und Art. 2 ATSG (1) Erweiterter Sachverhalt Am teilt Herr Muster der IV mit, dass er beim bisherigen Arbeitgeber die Arbeit am im Pensum von 50 % wieder aufnehmen wird. Aufgrund bleibender kognitiver Einschränkungen wird er nicht mehr alle Arbeiten erledigen können, wie dies vorher der Fall war. Im Haushalt bestehen ebenfalls noch Leistungseinschränkungen. Die IV ermittelt in der Folge noch einen IV-Grad von insgesamt 45 %. Nach dem Anhörungsverfahren erlässt die zuständige Ausgleichskasse im Auftrag der IV am die entsprechende Rentenverfügung. 3.5 Auf welche Rente hat Herr Muster neu Anspruch und ab wann wird die Rente herabgesetzt? Welche Sozialversicherung erhält ausser der Unfallversicherung eine Kopie der Rentenverfügung? Es ist der genaue Zeitpunkt (Datum) anzugeben, auf welchen die IV-Rente herabzusetzen ist. - Herr Muster hat neu Anspruch auf eine Viertelsrente. (1) - Die Rente wird ab (1) auf eine Viertelsrente herabgesetzt. - BVG-Versicherer (1) Seite 10 (von 13)

11 Fallbeispiel 4: Hilflosenentschädigung (16 Punkte) Sachverhalt Thomas Maier mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, geboren am , beantragt mit Anmeldung vom die Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung. Er leidet seit Jahren an einer sich verschlechternden Erkrankung. Aufgrund der körperlichen Behinderungen ist er seit beim Anziehen, der Körperpflege und der Fortbewegung auf die regelmässige Hilfe einer Drittperson angewiesen. Betreut wird Herr Maier zu Hause durch das Fachpersonal der Spitex. 4.1 In welchem Grad ist Herr Maier hilflos? Der Grad der Hilfebedürftigkeit ist anzugeben. leichten Grades (1) 4.2 Besteht Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder der IV? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt kann eine Hilflosenentschädigung ausgerichtet werden und auf welcher Basis werden die monatlichen Entschädigungen (Ansätze) der Hilflosenentschädigung berechnet? Es ist anzugeben von welchem Rentenbetrag und welcher Rente die monatlichen Entschädigungen (Ansätze) hergeleitet werden. Ja, es besteht Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV. (1) Diese kann ab ausgerichtet werden. (1) Höchstbetrag (1) der Altersrente nach AHVG (1) (Art.42ter Abs.1 IVG) Erweiterter Sachverhalt Im Juli 2016 beantragt Herr Maier infolge Zunahme der Hilfebedürftigkeit eine Erhöhung der Hilflosenentschädigung. Seit März 2016 ist er auch beim Aufstehen vom Bett auf die regelmässige Hilfe einer Drittperson angewiesen. 4.3 Ist die Hilflosenentschädigung zu erhöhen? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und welcher Anspruch besteht neu? Nennen Sie die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen im IVV. Seite 11 (von 13)

12 Es ist der genaue Zeitpunkt (Datum) anzugeben. Ja (1), ab (1) besteht neu Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung mittelschweren Grades (1) der IV. Art.88a Abs.2 IVV und Art.88bis Abs.1a IVV (1) 4.4 Ist die Hilflosenentschädigung mit Erreichen des AHV-Alters herabzusetzen? Die Antwort ist zu begründen. Nein (1), Herrn Maier wird die Hilflosenentschädigung im bisherigen Betrag aufgrund einer Besitzstandsregelung (1) im AHVG weitergewährt. Erweiterter Sachverhalt Infolge Zunahme der Hilfebedürftigkeit ist Herr Maier seit September 2016 neu auch beim Verrichten der Notdurft auf die regelmässige Hilfe einer Drittperson angewiesen. 4.5 Ist die Hilflosenentschädigung zu erhöhen? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und welcher Anspruch besteht neu? Die Antwort ist zu begründen. Nein (1), bei 5 alltäglichen Lebensverrichtungen besteht weiterhin Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung mittelschweren Grades. (1) Erweiterter Sachverhalt Im November 2016 meldet Herr Maier der IV-Stelle, dass er am in ein Alters- und Pflegeheim eingetreten ist. 4.6 Welche Auswirkungen hat der Eintritt in das Pflegeheim auf die Höhe der Hilflosenentschädigung? Die Antwort ist zu begründen. Sollte sich die Höhe der Hilflosenentschädigung ändern, ist anzugeben von welchem Rentenbetrag und welcher Rente die monatlichen Entschädigungen (Ansätze) hergeleitet werden. Seite 12 (von 13)

13 Ja (1), aufgrund des Eintritts von Herrn Maier in das Alters- und Pflegeheim endet der betragsmässige Besitzstand. (1) Neu besteht Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung mittelschweren Grades nach AHVG, welche sich nach dem Mindestbetrag der Altersrente nach Art.34 AHVG berechnet. (1) Seite 13 (von 13)

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