*18315/2016* Bayerisches Landesamt für Umwelt
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1 Bayerisches Landesamt für Umwelt Revierkartierung für Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Kiebitz in den Wiesenbrütergebieten im Itzgrund (Teilfläche zwischen Coburg und Landkreisgrenze bei Lahm) sowie auf Teilflächen des Vogelschutzgebietes Itz-, Rodach- und Baunachaue bei Meeder a) Adresse der Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, D Augsburg, Ansprechpartner: Margarete Thekla Siering, Staatliche Vogelschutzwarte, Tel.: / Gewähltes Verfahren: Freihändige Vergabe mit Markterkundung c) Art und Umfang der Leistung: I. Hintergrund Die Wiesenbrütergebiete im Itzgrund (Landkreis Coburg, Oberfranken) im Vogelschutzgebiet Itz-, Rodach- und Baunachaue werden in der Agenda-Wiesenbrüter (LOSSOW, G. v. & RUDOLPH, B.-U. (2015)) als Gebiete, die mit einem jährlichen Monitoring betrachtet werden sollten, aufgeführt. Für die Teilfläche zwischen Coburg Stadt und der Landkreisgrenze bei Lahm in den Wiesenbrütergebieten Itzgrund, liegen Daten durch die SPA-Managementplankartierung 2010 vor. Ein anschließendes Monitoring wurde bislang nicht durchgeführt. Ergänzend zur 6. landesweiten Wiesenbrüterkartierung 2014/2015, soll das Wiesenbrütermonitoring 2016 aktuelle Daten zum Bestand und Bruterfolg der Wiesenbrüter sowie konkrete Optimierungs- und Maßnahmenvorschläge geben. *18315/2016* 18315/2016 Literatur: LIEBEL, H. (2016). 6. landesweite Wiesenbrüterkartierung in Bayern 2014/ Bestand, Trends und Ursachenanalyse. Hrsg. Bayerisches Landesamt für Umwelt. UmweltSpezial, 126 S. LOSSOW, G. v. & RUDOLPH, B.-U. (2015). 35 Jahre Wiesenbrüterschutz in Bayern. Situation, Analyse, Bewertung, Perspektiven. Hrsg. Bayerisches Landesamt für Umwelt. UmweltSpezial, 180 S.
2 - 2 - II. Methodik A) Untersucht wird die Teilfläche zwischen Coburg Stadt und Landkreisgrenze bei Lahm in den Wiesenbrütergebieten Itzgrund (vgl. Abb. 1) Die Erfassung der Wiesenbrüterreviere erfolgt zur jeweiligen Brutzeit nach Methodenstandard SÜDBECK et al. (2005). Diese sind im Abstand von ca. 10 Tagen (witterungsabhängig) mit genauer Eingrenzung der Brutplätze durchzuführen. Folgende Arten sind mit ihren Brutrevieren aufzunehmen: Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Kiebitz. Der Bruterfolg und die Anzahl der flügge gewordenen Jungvögel sind vom Kiebitz festzustellen. Falls möglich soll auch der Bruterfolg von Bekassine, Braunkehlchen und Wiesenpieper ermittelt werden. Daneben ist die brutzeitliche Raumnutzung des Kiebitzes mit Jungvögeln, wie auch, wenn möglich von Bekassine, Braunkehlchen und Wiesenpieper, zu analysieren und darzustellen. Vorkommen von Arten der Roten Liste Bayern oder des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Wachtel, Rot- und Schwarzmilan sowie Neuntöter) sind auf einer Karte einzuzeichnen. Abb. 1: Untersuchungsgebiet (rot) in den Wiesenbrütergebieten Itzgrund. Teilfläche zwischen Coburg Stadt und Landkreisgrenze bei Lahm
3 - 3 - Abb 2: Untersuchungsgebiet (rot) im Vogelschutzgebiet Itz-, Rodach- und Baunachaue bei Meeder B) Teilflächen des Vogelschutzgebietes Itz-, Rodach- und Baunachaue bei Meeder (vgl. Abb. 2) Die Erfassung der Wiesenbrüterreviere erfolgt zur jeweiligen Brutzeit nach Methodenstandard SÜDBECK et al. (2005). Diese sind im Abstand von ca. 10 Tagen (witterungsabhängig) mit genauer Eingrenzung der Brutplätze durchzuführen. Folgende zwei Schwerpunktarten sind mit ihren Brutrevieren aufzunehmen: Bekassine und Braunkehlchen wie auch Wiesenpieper und Kiebitz. Der Bruterfolg und die Anzahl der flügge gewordenen Jungvögel sind vom Kiebitz zu erbringen als auch ggf. von den anderen Arten. Die Erfassung von erfolgreich brütenden Kiebitzen mit Jungvögeln ist mit Raumnutzung anzugeben. Vorkommen von Arten der Roten Liste Bayern oder des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie sind auf einer Karte einzuzeichnen. C) Nutzungskartierung und Erfassung VNP / LNPR-Flächen Zusätzlich zu der Erfassung der wiesenbrütenden Vogelarten hat der Auftragnehmer eine Struktur-, und Nutzungstypenkartierung beider Gebiete durchzuführen. Gegenstand dieser Kartierung ist die Erfassung der wesentlichen Lebensräume wiesenbrütender Vogelarten und möglicher Kulissenwirkungen (Wald, Gebüsche, Hütten usw.). Diese soll in erster Linie als Luftbildauswertung unter Einbeziehung der aktuellen Biotopkartierung erarbeitet werden. Weiterhin hat der Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit der UNB die aktuellen VNP/EA und LNPR Flächen mit Schnittzeitpunkten zusammenfassend aufzubereiten und kartographisch darzustellen. Das Vorgehen hierzu ist mit dem Auftraggeber und der UNB abzustimmen. D) Dokumentation/Datenauswertung
4 Erfassung der wiesenbrütenden Vogelarten nach der Methodik der Revierkartierung und Artenauswahl des Auftraggebers - Erfassung von erfolgreich brütenden Kiebitzen mit Jungvögeln sowie deren Raumnutzung - Nutzungs-, und Strukturkartierung der wesentlichen Lebensräume für wiesenbrütende Vogelarten einschließlich der auf Wiesenbrüter wirkenden Kulissen (überwiegend anhand von Luftbildern und Biotopkartierung) - In Zusammenarbeit mit UNB Zusammenfassung aller VNP und LNPR Flächen mit wesentlichen Vertragsinhalten (insbesondere Schnittzeitpunkte) und kartographische Darstellung - Erstellen eines schriftlichen Berichtes mit Karten der festgestellten Reviere, der festgestellten Raumnutzung sowie weitere besonders naturschutzbedeutsame Vogelarten - Inhalt des schriftlichen Berichtes sind neben der Beschreibung des Vorkommens auch Maßnahmenvorschläge zum Schutz wiesenbrütender Vogelarten. Hierbei soll besonders auf die Einsatzmöglichkeiten der Programme VNP/EA und LNPR eingegangen werden. Weiterer Schwerpunkt ist eine Abhandlung zu Störungen und Beeinträchtigungen in den Wiesenbrütergebieten und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Optimierungs- und Vernetzungsmaßnahmen in Schutz, Pflege und Gestaltung). Der Bericht enthält weiterhin eine synoptische Darstellung der Bestandsentwicklung der Wiesenbrüter auf den hier kartierten Teilflächen im Itzgrund und bei Meeder. Die Daten und Gutachten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bereits durchgeführte Maßnahmen zum Wiesenbrüterschutz auf den Teilflächen sind aufzuführen. - Die Gliederung des Schlussberichtes wird nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber festgelegt und ist in einem max. 40-seitigem Bericht einzureichen - Die kartographische Aufarbeitung hat mit einem GIS-Programm (ArcView) zu erfolgen Im Angebot müssen alle Bearbeiter namentlich genannt und deren fachliche Qualifikation nachweislich belegt werden (ggfs. Liste mit Referenzprojekten anführen). E) Einbindung der Akteure Werden bei der Kartierung Brutplätze der Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper bzw. kolonieartiges Brüten von Kiebitzen auf vertragsfreien Flächen festgestellt, ist unmittelbar die untere Naturschutzbehörde Coburg und ggf. Flächeneigentümer zu verständigen. Ständiger Kontakt mit den wichtigsten Akteuren vor Ort u.a. zuständige Behörden und Ämter, Verbände, Gebietsbetreuer, Wiesenbrüter-Berater, Flächeneigentümer, Landnutzer etc. ist wichtiger Bestandteil dieses Wiesenbrütermonitorings. Abstimmungen, Kontaktaufnahmen und Ergebnisse sind im Schlussbericht zu dokumentieren. Als Kartierungsgrundlage dient die topografische Karte (TK25) und ein aktuelles Orthofoto, die vom LfU zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden die Kartierergebnisse der letzten landesweiten Wiesenbrüterkartierung 1998, 2006 und 2014/2015 an den Auftragnehmer weitergegeben. III. Datenabgabe - Die kartographische Aufarbeitung hat mit einem GIS-Programm (ArcView) zu erfolgen - Abgabe in analoger Form (farbig) sowie auf Datenträger einschließlich aller shape Dateien. - Der Auftragnehmer bereitet die Kartierergebnisse gemäß den Vorgaben zur PC-ASK in digitaler Form auf und erstellt ein Punkt-Shapefile der relevanten Vogelvorkommen und gibt die Daten in Form eines PC-ASK-Exports an das LfU. Bei Bedarf wird dem Auftragnehmer die entsprechende Software zur Verfügung gestellt. Die Angaben zum Bruterfolg und der Anzahl der flügge gewordenen Jungvögel sind in digitaler Form (Excel-Format) zu übersenden.
5 - 5 - Eine Zusammenfassung der Kartierergebnisse inklusive erkannter Beeinträchtigungen, Maßnahenempfehlungen und Entwicklungstendenzen (vgl. Punkt D) sind in Form eines max. 40 seitigen Schlussberichts dem Auftraggeber nach Abschluss der Kartierung vorzulegen. d) Ausführungstermin: Der Auftrag soll bis abgeschlossen werden. Bis spätestens sollen ein Export der PC-ASK sowie der Entwurf des Schlussberichtes an das LfU geschickt werden. Die Endversion ist bis zum vorzulegen. e) Ablauf der Angebotsfrist: Angebote werden bis entgegengenommen bei: Bayerisches Landesamt für Umwelt, z. Hd. Margarete Siering, Gsteigstr. 43, D Garmisch-Partenkirchen. margarete.siering@lfu.bayern.de. f) Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt nach Abnahme der PC-ASK und des Schlussberichtes. h) Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich bis Anfang April 2016, die Bindefrist für das Angebot endet am Ihre Eignung zur Durchführung des in c beschriebenen Leistungsumfangs ist durch Referenzen nachzuweisen. Falls Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der beabsichtigten Auftragserteilung keinen Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden. i) Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, ein Angebot in deutscher Sprache an die in Buchstabe e genannte Stelle per einzusenden. Das Angebot soll neben den Referenzen den benötigten Zeitaufwand sowie eine Gesamtsumme enthalten.
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