PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD. Stadt Velten. Verkehrsentwicklungsplanung - Straßenausbaukonzept. Beschlussfassung:

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1 PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Stadt Velten Verkehrsentwicklungsplanung - Straßenausbaukonzept Beschlussfassung:

2 Stadt Velten Verkehrsentwicklungsplanung - Straßenausbaukonzept im Auftrag der Stadt Velten bearbeitet von Planungsbüro Richter-Richard, Aachen/Berlin Jochen Richard Sascha Achtenhagen Berlin, April 2015

3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. GRUNDLAGEN UND METHODIK 1 2. BESTAND KOMMUNALES STRASSENNETZ Kennwerte des kommunalen Straßennetzes Verkehrliche Bedeutung der kommunalen Straßen Zustandsbewertung AUSBAUPRIORITÄT Ausbaupriorität befestigte Straßenabschnitte Ausbaupriorität unbefestigte Straßenabschnitte Nebenanlagen im Zuge von Landes- und Kreisstraßen...27

4 A B B I L D U N G S V E R Z E I C H N I S Abb. 1.1: Untersuchungsnetz kommunales Straßenausbaukonzept...5 Abb. 2.1: Bauklassen der kommunalen Fahrbahnen...8 Abb. 2.2: Verkehrliche Bedeutung kommunale Straßen...10 Abb. 2.3: Mittlerer Fahrbahnzustand kommunale Straßen (befestigte Abschnitte)...13 Abb. 2.4: Mittlerer Qualitätszustand aller befestigten Nebenanlagen...14 Abb. 3.1: Ausbaupriorität kommunale Straßen (befestigte Abschnitte)...22 Abb. 3.2: Ausbaupriorität kommunale Straßen (unbefestigte Abschnitte)...26 T A B E L L E N V E R Z E I C H N I S Tab. 1.1: Bewertungssystem Ausbaukonzept befestigte Straßen...2 Tab. 1.2: Kostensätze (brutto) für Fahrbahnen und befestigte Nebenanlagen...4 Tab. 2.1: Flächenaufteilung kommunales Straßennetz...6 Tab. 2.2: Bauklassen der Fahrbahnen im kommunalen Straßennetz...6 Tab. 2.3: Art der Fahrbahndeckschichten im kommunalen Straßennetz...7 Tab. 2.4: Länge und Fahrbahnfläche in Abhängigkeit der Straßennetzfunktion...9 Tab. 2.5: Durchschnittlicher Zustand kommunales Straßennetz...11 Tab. 2.6: Durchschnittlicher Fahrbahnzustand für ausgewählte Kriterien...12 Tab. 3.1: Ausbaupriorität der kommunalen, befestigten Straßen...17 Tab. 3.2: Ausbaupriorität der kommunalen, unbefestigten Straßen...24

5 1. GRUNDLAGEN UND METHODIK Grundlagen Das Straßenausbaukonzept soll den Ausbaubedarf der kommunalen Straßen auf Grundlage einer Verkehrs- und Zustandsbewertung ermitteln und diesen nachvollziehbar in Rangfolgen steuern. In der Bewertung bzw. Prioritätensetzung der Erfordernis von Straßenausbaumaßnahmen werden der aktuelle Ausbaustandard und -zustand, die verkehrliche Funktion mit Straßenhierarchie und Verkehrsaufkommen, die Betroffenheiten (Anzahl Anwohner, Straßensicherungspflicht und Beschwerdelage) und die mit einer Befragung erhobene Ausbauakzeptanz der Grundstückseigentümer berücksichtigt. Die Beurteilung der Bewertungskriterien erfolgte nach einem Punktesystem. Die bewerteten Qualitätskriterien erhalten anschließend eine unterschiedliche Gewichtung. Das Untersuchungsnetz setzt sich aus allen kommunalen, öffentlich gewidmeten und mit dem Kfz befahrbaren Verkehrswegen innerhalb des Stadtgebietes von Velten zusammen. Demnach bleiben Straßen außerhalb der Baulast der Stadt Velten sowie selbstständig geführte Geh- und Radwege unberücksichtigt. Ergänzend wird eine überschlägige Einschätzung für den Ausbaubedarf der Nebenanlagen im Zuge der Landes- und Kreisstraßen gegeben. Die Abschnittsbildung der einzelnen Straßenzüge erfolgt gemäß den Festlegungen des Veltener Straßenkatasters. Darin ist jeder Straßenabschnitt über einen "Von-Netz-Knoten" und "Nach-Netz- Knoten" im Straßennetz verortet. Das Untersuchungsnetz setzt sich bei einer Netzlänge von 52,6 km aus 109 Straßenzügen mit 370 Straßenabschnitten zusammen. Das Konzept enthält Angaben zum angestrebten Ausbauzeitraum und den überschlägig zu erwartenden Kosten. Die Festlegung der Ausbaupriorität wird in bereits befestigte und noch unbefestigte Straßen unterschieden. Dadurch wird sichergestellt, dass die weniger bedeutsamen unbefestigten Straßen eine angemessene Einstufung im Straßenausbauprogramm der Stadt erhalten. Bei den unbefestigten Straßen ist die Herstellung bzw. der Ausbau mit einer durchgängigen Deckschicht aus Asphalt- oder Pflasterbelag noch nicht erfolgt. Befestigte Straßen Die Ausbaupriorität aller relevanten, bereits befestigten Straßenabschnitte wird nach einem auf die Aufgabenstellung abgestimmten Kriterienkatalog bewertet. Dieser beinhaltet die vier Hauptkriterien aktuelle Zustandsbewertung (Fahrbahn), verkehrliche Bedeutung, städtebauliche Lage (innerhalb Vorranggebiet Innenstadt und Velten-Süd) sowie Betroffenheiten, die sich wiederum aus weiteren Unterkriterien zusammensetzen. Die Einzelkriterien werden zunächst unabhängig voneinander nach einem einheitlichen Punktesystem bewertet. Die Gesamtpunktzahl als Maß der Ausbaupriorität ergibt sich aus der Summation und Wichtung der erreichten Punktzahlen aller Einzelkriterien (Tab. 1.1). Der bestehende Straßenzustand ist von hoher Bedeutung und geht deshalb mit 65 % in die Gesamtbewertung ein. Die übrigen Hauptkriterien gehen mit 15 % für die verkehrliche Bedeutung, mit 15 % für die angrenzende Betroffenheit und mit 5 % von der städtebaulichen Lage ein. Die Einschätzung der verkehrlichen Bedeutung leitet sich aus dem Verkehrsentwicklungsplan ab. Der Straßenzustand wurde dem Straßenkataster der Stadt Velten entnommen und auf das Jahr 2013 fortgeschrieben. Die Ermittlung der Betroffenheiten und Festlegungen zur Lage im städtebaulichen Vorranggebiet erfolgt mittels eigener Berechnungen in einem Geoinformationssystem. 1

6 Tabelle 1.1: Bewertungssystem Ausbaukonzept befestigte Straßen Einzelkriterium Einzelbewertung Punkte Wichtung Hauptkriterium Wichtung Kfz-Belastung (DTV) Kfz-Netzfunktion Linienverkehr ÖPNV Bedeutung Radverkehr Bedeutung Fußgängerverkehr Qualitätsstufe Zustandsbewertung (Schulnote) Städtebauliches Vorranggebiet (Innenstadt, Velten-Süd) Unfälle mit Personenschaden Anzahl Anwohner (Nutzungsdichte) > bis bis bis < Hauptverkehrsstraße 100 Hauptsammelstraße 75 Sammelstraße 50 Erschließungsstraße 25 Ja 100 Nein 0 Hohe Netzhierarchie, Angebot für Radverkehr notwendig Hohe Netzhierarchie, Führung im Mischverkehr Untere Netzhierarchie, Führung im Mischverkehr Außerhalb Radnetz, Führung im Mischverkehr Hauptverbindung, Angebot für Fußgänger notwendig Verbindungsweg, Angebot für Fußgänger notwendig Nebenweg, Mischverkehr ist verträglich Außerhalb Fußwegenetz, Mischverkehr verträglich Note 5 bis Note 4 bis <5 80 Note 3,5 bis <4 70 Note 3 bis <3,5 60 Note 2,5 bis <3 50 Note 2 bis <2,5 40 Note 1,5 bis <2 30 Note 1 bis <1,5 20 Ja 100 Nein 0 Unfallanzahl >3 100 Unfallanzahl 3 75 Unfallanzahl 2 50 Unfallanzahl 1 25 Keine Unfälle 0 Sehr hoch 100 Hoch 75 Mittel 50 Gering 25 Sehr gering 0 25 % 25 % 10 % 20 % 20 % Verkehrliche Funktion 15 % 100 % Zustand 65 % 100 % 10 % 90 % Städtebauliches Vorranggebiet Anzahl Anwohner/ Betroffenheit 5 % 15 % 2

7 Das Straßenausbaukonzept soll möglichst innerhalb eines definierten Planungszeitraums im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel umsetzbar sein. Der Zielhorizont für den Ausbau der befestigten Straßen bildet das Jahr Ein längerer Planungshorizont wäre nicht zielführend. Beginnend ab 2015 wird der fünfzehnjährige Zeitraum in drei Ausbauperioden eingeteilt. Die Einordnung der bewerteten Straßenabschnitte in die Ausbauzeiträume stellt einen groben Orientierungswert ohne Verbindlichkeit auf Realisierung dar. Sie richtet sich nach der Ausbaubedeutung, Befestigungsart, den geschätzten Ausbaukosten und den Ergebnissen der Eigentümerbefragung hinsichtlich der Dringlichkeit für einen Straßenausbau. Unbefestigte Straßen Die Ausbaubedeutung der unbefestigten Straßenabschnitte resultiert aus der Anwohneranzahl, Art der Randbebauung, angrenzende Nutzung nach Flächennutzungsplan, dessen Straßennetzbedeutung, der Beschwerdelage und dem bisherigen Straßenunterhaltungsaufwand. Die Stadt Velten ist als Straßenbaulastträger für den Ausbau bzw. die erstmalige Herstellung der unbefestigten Gemeindestraßen gesetzlich verpflichtet (Ausbauerfordernis gem. 9 Abs.1 BbgStrG). Da die unbefestigten Straßen durchgehend eine untergeordnete verkehrliche Priorität besitzen, werden diese zunächst nachrangig gegenüber den befestigten Straßen beginnend ab dem Jahr 2020 in die Ausbauplanung, bei einem Planungshorizont bis 2030, aufgenommen. Folglich können sich die von einer Beitragspflicht gemäß Erschließungs- und/ oder Ausbaubeitragssatzung betroffenen Bürger auf die zu erwartenden Kosten für den Ausbau der unbefestigten Anliegerstraßen und den geplanten Umsetzungszeitraum langfristig einstellen. Sofern sich aus der Eigentümerbefragung ein vordringlicher Ausbauwunsch für eine Straße ergibt, wurde diese in das erste Planungsfenster ( ) aufgestuft. Öffentlichkeitsbeteiligung Das Straßenausbaukonzept wurde im Entwurf vom 28. Oktober bis 16. Dezember 2013 öffentlich ausgelegt und den Bürgern die Gelegenheit für eine mündliche oder schriftliche Beteiligung gegeben. Die Offenlage und Bürgerversammlung wurde über das Amtsblatt und die kommunale Homepage ortsüblich bekannt gemacht. Am 13. November 2013 fand von 17:00 bis 19:00 Uhr die Bürgersprechstunde statt, bei der Fragen oder Anregungen zum Straßenausbaukonzept und den darin vorgeschlagenen Ausbauprioritäten vorgetragen und erläutert werden konnten. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Beteiligung die Eigentümer angeschrieben, deren Grundstück einer befestigten oder unbefestigten Straße zuzuordnen ist, die im Entwurf des Straßenausbaukonzepts bis zum Jahr 2030 ausgebaut werden soll. Im Rahmen dieser Befragung (Zeitraum vom 12. November bis 20. Dezember 2013) wurde der Bedarf für einen Straßenausbau in den Kategorien "sehr dringlich", "weniger dringlich" und "gar nicht dringlich" durch die Stadt Velten erhoben. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden für jeden Straßenzug über ein Punktesystem gewichtet (höhere Punktezahl mit aufsteigender Dringlichkeit) und ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktezahl (alle Eigner halten den Straßenausbau für sehr dringlich) gesetzt. Insgesamt wurden Eigentümer befragt. Davon haben 629 geantwortet, was einer Rücklaufquote von 57 % entspricht. Die Zustimmung für einen Straßenausbau lag bei den Grundstückseigentümern im Mittel bei etwa 30 %. Die Ergebnisse flossen in die abschließende Festlegung der Ausbauprioritäten als weiterer Abwägungsbelang ein. 3

8 Geschätzte Kosten Die Schätzung der Baukosten bildet lediglich einen vorläufige und überschlägigen Kostenrahmen für den Abgleich mit den zur Verfügung stehenden jährlichen Haushaltsmitteln bzw. zur Einordnung der Straßenabschnitte in die fünfjährigen Ausbauzeiträume. Sie stellt keine Kostenschätzung nach HOAI und DIN 276 dar. Die Stadt Velten geht von jährlichen Investitionen in Höhe von maximal 1,5 Mio. EUR für den Straßenbau aus. Folglich würden je fünfjähriger Ausbauperiode etwa 7,5 Mio. EUR für die Deckung des Straßenausbaubedarfs zur Verfügung stehen. Die grob geschätzten Baukosten basieren auf Einheitspreisen je m² in Abhängigkeit der Bauklasse und Befestigungsart (Fahrbahn und Nebenanlagen). Die Einheitspreise werden in Anlehnung an die Kostensätze aus der Vermögensbewertung (Doppik) bzw. nach bisherigen Erfahrungswerten für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Velten festgesetzt. Die Kosten beinhalten keine Planungskosten, sonstigen Baukosten, Kosten der Entwässerung und Leitungsverlegung (Beleuchtung), Vermessung sowie Grunderwerb/ Abbruchkosten. Baukosten für Baumersatz/ -schutz, Ausgleichsmaßnahmen und weitere Pflanzmaßnahmen sind ebenfalls nicht enthalten. Die Einheitspreise verstehen sich als Bruttobaukosten (einschl. MwSt.). Tabelle 1.2: Überschlägige Kostensätze (brutto) für Fahrbahnen und befestigte Nebenanlagen Bauklasse Fahrbahn [ /m²] Befestigte Nebenanlagen [ /m²] 95 Ausblick Das strategisch angelegte Konzept beschreibt den kommunalen Straßenausbaubedarf für die kommenden fünfzehn Jahre, beginnend ab Innerhalb der drei Ausbauperioden , und kann die Bedarfsliste je nach Aufgabenstellung, Baumaßnahmen der Ver- und Entsorger und zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln flexibel angewendet werden. Der Umsetzungszeitpunkt dient somit als grobe Orientierung. Das kommunale Straßenausbaukonzept ist nach Ablauf der ersten Ausbauperiode zu evaluieren und regelmäßig fortzuschreiben. 4

9 Abbildung 1.1: Untersuchungsnetz kommunales Straßenausbaukonzept 5

10 2. BESTAND KOMMUNALES STRASSENNETZ 2.1 Kennwerte des kommunalen Straßennetzes Im städtischen Straßenkataster liegen Flächenangaben für die einzelnen Straßenabschnitte getrennt nach den Querschnittsgruppen Fahrbahn, Parkbucht/ Parkspur, Gehweg, Geh- und Radweg, Radweg, Grünfläche und sonstige befestigte/ unbefestigte Nebenflächen vor. Die wesentlichsten für das Straßenausbaukonzept verwendeten Kennwerte sind die Abschnittslänge, Fläche, Bauklasse, Art der Deckschichtbefestigung sowie der Qualitätszustand. Die Katasterangaben basieren auf dem Stand 31. Dezember 2010 und wurden für das Straßenausbaukonzept aktualisiert und auf das Jahr 2013 fortgeschrieben. Innerhalb dieses Fortschreibungszeitraums wurden Bahnstraße (Rosa-Luxemburg-Straße bis Poststraße), der Bahnhofsvorplatz, Waldsiedlung (Luchstraße, Taubenstraße, Waldstraße, Fennstraße), Luisenstraße, Straße Bullenwinkel, Feldstraße, Kreisbahnstraße (Gehweg), Knoten Nauener Straße/ Kreisbahnstraße sowie der Geh- und Radweg Am Gleispark ausgebaut. Ebenso wurden einzelne befestigte Nebenanlagen im Verlauf der Breiten Straße, Germendorfer Straße, Germendorfer Chaussee und Pinnower Chaussee erstellt oder konkret geplant. Im Straßenausbaukonzept werden die vorliegenden Planungen für die Jahre 2013/ 2014 als umgesetzt angenommen. Dazu zählen die Elisabethstraße, Gartenstraße, Westrandsiedlung, ein Abschnitt der Wilhelm-Pieck-Straße sowie der Radweg in der Germendorfer Straße. Das kommunale Straßennetz der Stadt Velten ist etwa 53 km lang und nimmt eine Gesamtfläche von m² ein. Davon entfällt mit ca m² die Mehrheit (44 %) auf Fahrbahnflächen. Dem folgen Grünflächen ( m²) mit einem Anteil von 38 %. Die befestigten Nebenanlagen haben einen Flächenanteil von 17 %. Tabelle 2.1: Flächenaufteilung kommunales Straßennetz Querschnittsgruppe Fläche [m²] Anteil [%] Fahrbahn Gehweg Geh- u. Radweg Radweg Parkbucht/Parkspur Nebenfläche Grünfläche Mehr als die Hälfte der kommunalen Fahrbahnflächen ist in den Bauklassen IV oder V befestigt. Dies spiegelt den hohen Anteil der verkehrlich gering beanspruchten Wohnsammel- und Anliegerstraßen wieder. Die unbefestigten Fahrbahnen weisen eine Fläche von m² auf und fallen stets in den Bereich der verkehrlich untergeordneten Erschließungsstraßen. Deren Anteil an den gesamten Fahrbahnbefestigungen ist mit 11 % relativ gering. Die größten Netzlängen innerhalb der unbefestigten Straßen weisen die Wagnerstraße und der Bärenklauer Weg auf. Tabelle 2.2: Bauklassen der Fahrbahnen im kommunalen Straßennetz 6

11 Bauklasse Fahrbahn Fläche Fahrbahn [m²] Anteil [%] Netzlänge [km] II ,7 III ,1 IV ,3 V ,2 VI ,3 Unbefestigt ,0 Die Mehrheit der kommunalen Fahrbahnen (68 %) ist mit einer Asphaltdeckschicht befestigt. Daneben sind Pflasterbefestigungen im Straßennetz mit einem Flächenanteil von 12 % von Bedeutung. Eine gemischte Fahrbahnbefestigung (Kombination von unbefestigte und befestigte Deckschichten) im Verlauf eines Abschnittes weisen 8 % der Straßen auf. Tabelle 2.3: Art der Fahrbahndeckschichten im kommunalen Straßennetz Fahrbahndeckschicht Fläche Fahrbahn [m²] Anteil [%] Netzlänge [km] Asphalt ,9 Beton ,9 Pflaster ,6 Platten ,1 Schotter ,3 Unbefestigt ,7 Variiert (befestigt/ unbefestigt) ,1 7

12 Abbildung 2.1: Bauklassen der kommunalen Fahrbahnen 8

13 2.2 Verkehrliche Bedeutung der kommunalen Straßen Die Erschließungsstraßen stellen bezogen auf die Netzlänge (75 %) und Fahrbahnfläche (72 %) erwartungsgemäß die größten Anteile im kommunalen Straßennetz dar. Demgegenüber nehmen die höherrangigen Hauptsammel- und Sammelstraßen i. d. R. eine größere Verkehrslast auf und sind in ihrer Befestigung entsprechend zu dimensionieren. Hier macht sich positiv bemerkbar, dass in Velten der Kfz-Verkehr bereits weitgehend auf wenige Straßen gebündelt wird. Tabelle 2.4: Länge und Fahrbahnfläche in Abhängigkeit der Straßennetzfunktion Straßennetzfunktion Fahrbahnfläche [m²] Anteil [%] Netzlänge [km] Anteil [%] Hauptsammelstraße ,7 15 Sammelstraße Erschließungsstraße ,6 75 Im Straßenausbaukonzept setzt sich die Einschätzung der verkehrliche Bedeutung aus fünf Einzelkriterien mit unterschiedlicher Gewichtung zusammen, bei der alle Verkehrsmittel (Kfz, ÖPNV, Fußgänger, Radfahrer) ganzheitlich betrachtet werden. Zu den verkehrlich wichtigen kommunalen Straßen zählen derzeit die Poststraße, Viktoriastraße, Kanalstraße, Bötzower Straße, Bahnstraße - Wilhelmstraße. Die Mehrzahl (ca. 60 %) der Straßen sind verkehrlich gleichrangige Wohn- und Anliegerstraßen mit ausschließlicher Erschließungsfunktion. 9

14 Abbildung 2.2: Verkehrliche Bedeutung kommunale Straßen 10

15 2.3 Zustandsbewertung Der durchschnittliche Zustand des kommunalen Straßennetzes ist auf Grundlage des aktualisierten Straßenkatasters (Zustandserfassung im Rahmen der Umstellung auf die Doppik) im Mittel als gut eingestuft. Die Fahrbahnbefestigungen erreichen im Durchschnitt die Note 2,2 (gut). Die befestigten Nebenanlagen (u. a. Geh- und Radwege, Trennstreifen) weisen mit Note 2,5 im Vergleich dazu einen etwas schlechteren Zustand auf, verfügen jedoch über einen geringen Anteil befestigter Straßenflächen (17 %). Im Mittel weisen etwa 85 % aller Fahrbahnflächen des kommunalen Straßennetzes einen guten oder sehr guten Zustand auf. Schlechte und sehr schlechte Fahrbahnen sind mit einem Flächenanteil von lediglich 7 % im kommunalen Straßennetz vertreten. Diese Verhältnisse treffen auch für die unbefestigten Nebenanlagen zu. Die Flächen der befestigten Nebenanlagen verfügen zu etwa 63 % über einen guten oder sehr guten Zustand. Tabelle 2.5: Durchschnittlicher Zustand kommunales Straßennetz Flächenart Zustand [Note] Fläche [m²] Anteil [%] Fahrbahn 2, Befestigte Nebenanlagen (z. B. Geh- und Radweg) 2, Die kommunalen Hauptsammelstraßen (z. B. Bötzower Straße, Bahnstraße, Poststraße, Bergstraße, Wilhelmstraße) nehmen außerhalb der Landesstraßen die größten Verkehrsbelastungen auf. Sie weisen im Vergleich zu den übrigen Straßen einen relativ schlechten Fahrbahnzustand auf. Obwohl dieser im Mittel mit Note 2,4 in einem guten Bereich liegt, deutet sich hier für die Zukunft Sanierungsbedarf an. Sammelstraßen schneiden hinsichtlich des Fahrbahnzustandes am Besten ab. Fahrbahnen der Erschließungsstraßen entsprechen dem durchschnittlichen Zustand (Note 2,2) aller kommunalen Straßen. Fahrbahnen aus Asphalt stellen den größten Befestigungsanteil dar und weisen im Verhältnis die beste durchschnittliche Qualität auf. Veraltete Betonfahrbahnen und Schotterdecken sind im Vergleich dazu in einem schlechteren Zustand. 11

16 Tabelle 2.6: Durchschnittlicher Fahrbahnzustand für ausgewählte Kriterien Kriterium Fahrbahnzustand [Note] Fahrbahnfläche [m²] Netzlänge [km] Hauptsammelstraßen 2, ,7 Sammelstraßen 1, Erschließungsstraßen 2, ,6 DS Asphalt 2, ,9 DS Beton 2, ,9 DS Pflaster 2, ,6 DS Platten 1, ,1 DS Schotter 5, ,3 Der kommunale Fahrbahnzustand auf Grundlage der aktualisierten Straßenzustandserfassung ist für jeden befestigten Straßenabschnitt in Abbildung 2.3 dargestellt. Verkehrlich höherrangige Straßen mit einem mangelhaften Fahrbahnzustand sind Wilhelmstraße, Oranienburger Straße, Bahnstraße (Poststraße bis Viktoriastraße), Mühlenstraße. Die Stadt Velten ist auch für die baulichen Nebenanlagen an den Landes- und Kreisstraßen zuständig. Abbildung 2.4 zeigt den durchschnittlichen Zustand der befestigten Nebenanlagen (soweit vorhanden) für sämtliche Straßen im Stadtgebiet von Velten. An Straßen außerhalb der städtischen Baulast ist der Zustand der befestigten Nebenanlagen insbesondere in der Rosa-Luxemburg-Straße (Nauener Straße bis Bahnstraße), Breite Straße/ Berliner Straße (Lindenstraße bis Hennigsdorfer Straße) und Pinnower Chaussee (ab Abzweig Borgsdorfer Weg) mangelhaft. 12

17 Abbildung 2.3: Mittlerer Fahrbahnzustand kommunale Straßen (befestigte Abschnitte) 13

18 Abbildung 2.4: Mittlerer Qualitätszustand aller befestigten Nebenanlagen 14

19 3. AUSBAUPRIORITÄT 3.1 Ausbaupriorität befestigte Straßenabschnitte Die Stadtverordnetenversammlung hat am folgende Ausbauprioritäten im Bereich der befestigten Straßen beschlossen (Beschluss-Nr.: 2015/023). In der ersten Stufe von 2015 bis 2020 besteht ein vordringlicher Ausbaubedarf auf der Achse Bahnstraße (ab Poststraße) - Wilhelmstraße - Oranienburger Straße. Dieser Straßenzug hat eine strategische, verkehrliche und städtebauliche Bedeutung für die Stadt Velten und ist größtenteils in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Insbesondere die Wilhelmstraße und Oranienburger Straße weisen Defizite in der Straßenraumgestaltung auf, gekennzeichnet durch überdimensionierte und unzureichend gegliederte Fahrbahnflächen in Verbindung mit nicht ausreichenden und sanierungsbedürftigen Anlagen für Fußgänger und Radfahrer. Dies gilt in abgeschwächter Form auch für die Bergstraße (Uhlandstraße bis Mühlenstraße), die in die zweite Zeitstufe ( ) eingeordnet wird. Ein erhöhter Ausbaubedarf bis zum Jahr 2020 besteht auch für die Mühlenstraße, die in ihrem heutigen Ausbauzustand ihrer städtebaulichen Rolle als nördliche Begrenzung der historischen Innenstadt und West-Ost-Verbindung im Veltener Norden nicht gerecht wird. In die erste und in Teilen zu Beginn der zweiten Stufe werden die Hedwig-Koch-Becker-Straße, Johann-Ackermann-Straße, Richard-Blumenfeld-Straße, Hermann-Aurel-Zieger-Straße, Tobias- Christoph-Feilner-Straße und Jacob-Plohn-Straße aus dem Stadtteil Velten eingeordnet. Diese Straßen sind mit schadhaften Betonplatten befestigt und die Nebenanlagen befinden sich teilweise in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Erhöhte Priorität erhalten die Richard- Blumenfeld-Straße und Hermann-Aurel-Zieger-Straße als "Eingangstore" und maßgebliche Erschließungsstraßen für Velten Süd. Im Zuge der Straßensanierung ergeben sich für Velten Süd als Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf zusätzliche Potenziale zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität, Attraktivität und des Erscheinungsbilds der Straßenräume. Dem dritten Zeitraum von 2025 bis 2030 werden überwiegend Anliegerstraßen mit nachrangiger verkehrlicher Bedeutung und vordergründig sanierungsbedürftigen Nebenanlagen zugeordnet. Diese befinden sich i. d. R. innerhalb von Tempo 30-Zonen und nehmen den Quell-Ziel-Verkehr der angrenzenden Wohngebiete auf. Dazu zählt die Karlstraße, die zur südlichen Erschließung des Wohngebiets Grünstraße, Auguststraße und Lindensiedlung dient. Sie verfügt über eine unzureichende Fahrbahndecke und Nebenanlagen ohne durchgehende Gehwege, Bordsteine und Grünflächen. In den mittleren Zeitraum der dritten Ausbaustufe wird ein Abschnitt der Wilhelm-Pieck-Straße (Karl-Liebknecht-Straße bis Emma-Ihrer-Straße) aufgenommen. Dessen Fahrbahndecke besteht aus unterschiedlichen Belagsarten (Betonplatten, Pflaster) mit Schäden an der Oberfläche. Die vorhandenen Gehwege sind schmal und uneinheitlich befestigt. Die Straße liegt im Einzugsbereich einer Kita und Schule, so dass auf eine sichere und hochwertige Straßenraumgestaltung besonderer Wert gelegt werden sollte. Eine Profilierung des öffentlichen Straßenraumes ist auch ein Impuls für die städtebauliche Entwicklung zwischen Bahnstraße, Poststraße, Breite Straße und Rosa-Luxemburg-Straße in direkter Nachbarschaft. Danach folgen in der Ausbaupriorität Straßen, deren Fahrbahndecken derzeit noch in einem ausreichend gebrauchsfähigen Zustand sind, die jedoch über qualitative Defizite in den Nebenanla- 15

20 gen (Gehweg, Grünflächen) bzw. im allgemeinen Ausbaustandard verfügen. Dies sind Kantor- Gericke-Straße, Verbindungsweg und Goethestraße. Aufgrund ihrer Nähe zur Innenstadt sind ein positives Erscheinungsbild und eine verkehrssichere Gestaltung (Schulweg) von Bedeutung. In der Kantor-Gericke-Straße und Goethestraße bestehen vorwiegend Konflikte zwischen der Straßenfunktion (innerhalb Tempo 30-Zone, Erschließung der angrenzenden Wohngebiete) und deren bauliche Gestaltung als Mischverkehrsfläche (kein zusätzlich gesichertes Angebot für den Fußgängerverkehr, Parken auf unbefestigten Flächen). In Abhängigkeit der jeweiligen Rahmenbedingungen ist zu prüfen, inwieweit der Ausbau von unbefestigten Straßen oder mangelhaften Nebenanlagen im Zuge der Landes- und Kreisstraßen einer Sanierung der nachrangigen Straßen der dritten Stufe vorgezogen werden sollte. Nach 2030 deutet sich ein Sanierungsbedarf von verkehrlich bedeutsamen und stark beanspruchten Straßen an, die derzeit noch über einen guten bis mittelmäßigen Fahrbahnzustand verfügen. Dazu zählen u. a. die Poststraße, Viktoriastraße und Kanalstraße. Deren Straßenzustand ist weiterhin zu beobachten und der Handlungsbedarf nach Ablauf der ersten Stufe fortzuschreiben. 16

21 Tabelle 3.1: Ausbaupriorität der kommunalen, befestigten Straßen Nr. Straßenabschnitt Länge [m] Zustand Fahrbahn [Note] (1) Zustand Nebenanlagen [Note] (1) Verkehrliche Bedeutung Anwohner/ Betroffenheit Kosten (3) [TEUR] Zeitraum (4) 1 Wilhelmstraße 674 4,0 4,0 Sehr hoch Hoch Bahnstraße (Poststraße - Viktoriastraße) 181 3,9 2,3 Sehr hoch Hoch Oranienburger Straße 273 3,5 3,0 Hoch Gering Richard-Blumenfeld-Straße 235 2,9 3,3 Mittel Mittel (2) 5 Hermann-Aurel-Zieger-Straße 485 2,8 3,9 Gering Hoch (2) 6 Mühlenstraße (Breite Straße - Wilhelmstraße) 559 4,0 3,3 Mittel Gering Mühlenstraße (Wilhelmstraße - Kremmener Straße) 285 4,0 4,8 Gering Sehr gering Johann-Ackermann-Straße 333 2,9 3,4 Gering Sehr hoch (2) 8 Hedwig-Koch-Becker-Straße 251 3,0 3,7 Gering Sehr hoch (2) 9 Jacob-Plohn-Straße 249 2,9 3,5 Gering Gering (2) 10 Tobias-Christoph-Feilner-Straße 429 2,6 2,6 Gering Hoch (2) 11 Bergstraße (Uhlandstraße - Fichtestraße) 297 3,5 3,3 Hoch Gering Bergstraße (Fichtestraße - Germendorfer Straße) 705 3,5 3,6 Hoch Sehr gering Bergstraße (Mühlenstraße - Uhlandstraße 297 3,8 3,0 Sehr gering Mittel Karlstraße 462 3,5 4,5 Sehr gering Mittel Wilhelm-Pieck-Straße (Karl-Liebknecht-Straße - Emma-Ihrer-Straße) 162 2,9 3,0 Sehr gering Hoch Kantor-Gericke-Straße 416 2,5 n. v. Gering Hoch Goethestraße 592 3,0 n. v. Sehr gering Gering Verbindungsweg 162 2,3 4,0 Gering Hoch Hohenschöpping 422 2,9 n. v. Sehr gering Gering 304 nach 2030 Ernst-Thälmann-Straße (Rosa-Luxemburg-Straße - Hennigsdorfer Straße) 910 2,2 3,8 Hoch Gering 819 nach

22 Nr. Straßenabschnitt Länge [m] Zustand Fahrbahn [Note] (1) Zustand Nebenanlagen [Note] (1) Verkehrliche Bedeutung Anwohner/ Betroffenheit Kosten (3) [TEUR] Zeitraum (4) Emma-Ihrer-Straße 304 2,4 2,5 Gering Mittel 300 nach 2030 Karl-Liebknecht-Straße (Poststraße - Wilhelm-Pieck-Straße) 174 1,9 3,9 Gering Mittel 260 nach 2030 Heidestraße (Rosa-Luxemburg-Straße - Heidestraße) 179 3,1 4,8 Gering Hoch 133 nach 2030 Nauener Straße 429 2,9 2,5 Mittel Gering 556 nach 2030 Kreisbahnstraße 420 2,9 2,5 Mittel Gering 455 nach 2030 Lindensiedlung 338 3,5 2,9 Sehr gering Gering 252 nach 2030 Kremmener Straße (Ziegeleiweg - Kremmener Str. 86) 300 2,6 n. v. Sehr gering Sehr gering 140 nach 2030 An der roten Villa 132 2,5 n. v. Sehr gering Gering 60 nach 2030 Marwitzer Trift (Hennigsdorfer Str. - Marwitzer Trift 33) 558 2,9 4,8 Sehr gering Gering 255 nach 2030 Katersteig 200 2,6 2,3 Gering Gering 288 nach 2030 Anglerweg 270 4,1 n. v. Sehr gering Sehr gering 169 nach 2030 Poststraße (Breite Straße - Bahnstraße) 736 2,3 2,4 Hoch Mittel 915 nach 2030 Poststraße (Bahnstraße - Breite Straße) 743 2,3 2,4 Hoch Gering 956 nach 2030 Viktoriastraße (Bahnstraße - Breite Straße) 724 1,7 1,9 Hoch Mittel nach 2030 Kanalstraße (Industriestraße - Lindenstraße) 722 2,1 2,8 Hoch Sehr gering nach 2030 Hennigsdorfer Straße 605 2,3 n. v. Hoch Sehr gering 461 nach 2030 Karl-Liebknecht-Straße (Viktoriastraße - Poststraße) 194 2,3 2,9 Gering Hoch 366 nach 2030 Franz-Josef-Schweitzer-Platz 46 2,9 2,3 Sehr gering Sehr gering 44 nach 2030 Müllerstraße 155 2,6 n. v. Sehr gering Gering 101 nach 2030 Am Kuschelhain (Haupterschließungsstraße) 71 2,9 3,2 Gering Mittel 103 nach 2030 Viktoriastraße (Bötzower Straße - Bahnstraße) 452 2,1 2,0 Sehr hoch Gering 653 nach 2030 Beethovenweg 190 2,3 1,6 Sehr gering Sehr hoch 131 nach 2030 Mittelstraße 509 1,6 1,1 Gering Hoch 638 nach 2030 Am Markt 273 1,9 2,3 Gering Mittel 420 nach

23 Nr. Straßenabschnitt Länge [m] Zustand Fahrbahn [Note] (1) Zustand Nebenanlagen [Note] (1) Verkehrliche Bedeutung Anwohner/ Betroffenheit Kosten (3) [TEUR] Zeitraum (4) Kanalstraße (Hohenschöppinger Str. - Industriestraße) ,8 2,3 Hoch Sehr gering nach 2030 Am Kuschelhain (Stichstraßen) 917 2,4 2,9 Gering Mittel nach 2030 Bötzower Straße (Rosa-Luxemburg-Straße - Viktoriastraße) 921 1,6 2,4 Sehr hoch Gering nach 2030 Schubertweg 191 1,6 1,6 Sehr gering Sehr hoch 131 nach 2030 Schulstraße 223 1,6 2,0 Gering Mittel 310 nach 2030 Borgsdorfer Weg 563 2,4 n. v. Sehr gering Sehr gering 451 nach 2030 Kremmener Straße (Hasenwinkel - Kurze Straße) 230 2,4 n. v. Sehr gering Gering 183 nach 2030 Am Anger 216 1,6 1,3 Gering Mittel 251 nach 2030 Bahnstraße (Rosa-Luxemburg-Straße - Poststraße) 733 1,0 1,0 Hoch Gering nach 2030 Am Tonberg ,8 2,4 Mittel Gering nach 2030 Kochstraße 679 2,3 3,6 Mittel Gering 847 nach 2030 Am Heidekrug (Kanalstraße - Buchenweg) 500 1,9 2,3 Gering Gering 533 nach 2030 Hasenwinkel 268 2,3 n. v. Sehr gering Gering 195 nach 2030 Grand-Couronne-Straße 118 2,3 2,3 Sehr gering Sehr gering 97 nach 2030 Bötzower Straße (Viktoriastraße - Straße Am Tonberg) 167 1,6 3,2 Hoch Gering 223 nach 2030 Ziegeleiweg 198 2,3 n. v. Sehr gering Gering 90 nach 2030 Am Fasanenhügel (Stichstraßen Am Fasenhügel) 32 2,1 n. v. Sehr gering Sehr gering 13 nach 2030 Am Hafen 237 2,1 4,8 Sehr gering Sehr gering 269 nach 2030 August-Paris-Straße 196 2,3 n. v. Sehr gering Gering 67 nach 2030 Breite Straße 13 1,6 n. v. Gering Gering 13 nach 2030 Eigenheimgasse 88 2,3 n. v. Sehr gering Gering 46 nach 2030 Feldblumenweg 91 2,3 n. v. Sehr gering Gering 36 nach 2030 Rathausstraße 271 1,6 2,0 Gering Gering 372 nach 2030 Töpferweg (August-Paris-Straße - Feldblumenweg) 140 2,3 n. v. Sehr gering Sehr gering 61 nach

24 Nr. Straßenabschnitt Länge [m] Zustand Fahrbahn [Note] (1) Zustand Nebenanlagen [Note] (1) Verkehrliche Bedeutung Anwohner/ Betroffenheit Kosten (3) [TEUR] Zeitraum (4) Wagnerstraße (Chopinweg - Germendorfer Straße) 198 2,3 2,9 Sehr gering Sehr gering 159 nach 2030 Parkallee ,8 2,5 Mittel Sehr gering nach 2030 Krumme Straße 147 2,0 n. v. Sehr gering Sehr gering 0 nach 2030 Luisenstraße 448 1,0 1,0 Gering Mittel 206 nach 2030 Schillerstraße (Uhlandstraße - Zeppelinstraße) 654 2,0 n. v. Sehr gering Gering 906 nach 2030 Leegebrucher Weg 330 2,4 n. v. Sehr gering Sehr gering 191 nach 2030 Hafenstraße 570 1,7 2,5 Mittel Sehr gering 745 nach 2030 Havelring 752 2,0 2,0 Sehr gering Sehr gering 891 nach 2030 Chopinweg 165 1,8 1,6 Sehr gering Gering 121 nach 2030 Kremmener Straße (Kurze Straße - Ziegeleiweg) 527 1,9 n. v. Sehr gering Sehr gering 204 nach 2030 Kurze Straße 333 1,9 2,8 Sehr gering Gering 331 nach 2030 Zeppelinstraße 418 2,1 1,6 Sehr gering Sehr gering 359 nach 2030 Große Promenade 998 1,6 2,6 Gering Gering 734 nach 2030 Fichtestraße 385 1,8 n. v. Gering Sehr gering 234 nach 2030 Ahornstraße (Am Heidekrug - Buchenweg) 595 1,5 2,3 Gering Gering 655 nach 2030 Am Fasanenhügel (Haupterschließungsstraße) 334 1,8 n. v. Sehr gering Sehr gering 203 nach 2030 Elisabethstraße 282 1,0 1,0 Gering Hoch 267 nach 2030 Heidestraße (Rosa-Luxemburg-Straße - Heidestraße) 230 1,0 n. v. Sehr gering Hoch 143 nach 2030 Ahornstraße (ab Buchenweg) 727 1,6 2,3 Sehr gering Gering 854 nach 2030 Uhlandstraße 734 1,6 1,6 Gering Sehr gering 453 nach 2030 Birkenstraße 119 1,6 2,9 Sehr gering Sehr gering 155 nach 2030 Wilhelm-Pieck-Straße (Stichstraße) 189 1,0 1,0 Sehr gering Hoch 130 nach 2030 Industriestraße 333 1,6 2,9 Sehr gering Sehr gering 734 nach 2030 Am Jägerberg 618 1,7 2,7 Sehr gering Sehr gering 663 nach 2030 Feierabendweg 96 1,6 n. v. Sehr gering Gering 40 nach

25 Nr. Straßenabschnitt Länge [m] Zustand Fahrbahn [Note] (1) Zustand Nebenanlagen [Note] (1) Verkehrliche Bedeutung Anwohner/ Betroffenheit Kosten (3) [TEUR] Zeitraum (4) Kanalstraße (Stichstraßen) 316 1,7 n. v. Sehr gering Sehr gering 368 nach 2030 Zum Stichkanal 121 1,6 1,9 Sehr gering Sehr gering 149 nach 2030 Zur Erinnerung 269 1,6 n. v. Sehr gering Sehr gering 266 nach 2030 Bullenwinkel 178 1,0 n. v. Sehr gering Sehr gering 225 nach 2030 Buchenweg 623 1,3 n. v. Sehr gering Mittel 517 nach 2030 Westrandsiedlung (Haupterschließungsstraße) 755 1,3 1,7 Gering Sehr gering 680 nach 2030 Ameisenweg 481 1,5 2,9 Sehr gering Sehr gering 551 nach 2030 Eichenring 459 1,2 n. v. Sehr gering Mittel 378 nach 2030 Feldstraße 224 1,0 1,0 Sehr gering Mittel 158 nach 2030 Weißdornweg 118 1,0 1,0 Sehr gering Gering 90 nach 2030 Kiefernring 190 1,1 n. v. Sehr gering Mittel 150 nach 2030 Taubenstraße 338 1,0 1,0 Sehr gering Mittel 238 nach 2030 Heidering ,3 2,4 Sehr gering Sehr gering nach 2030 Westrandsiedlung (Stichstraßen) 709 1,0 n. v. Sehr gering Gering 478 nach 2030 Fennstraße 116 1,0 n. v. Sehr gering Gering 58 nach 2030 Gartenstraße 95 1,0 1,0 Sehr gering Gering 83 nach 2030 Luchstraße 323 1,0 n. v. Sehr gering Sehr gering 257 nach 2030 Waldstraße 392 1,0 n. v. Sehr gering Sehr gering 338 nach 2030 Zum Seitenarm 529 1,0 n. v. Sehr gering Sehr gering 229 nach 2030 (1) Niedrigester Wert Note 1 = sehr guter Zustand; höchster Wert Note 6 = sehr schlechter Zustand (2) In Abstimmung mit den kommunalen Wohnungsunternehmen Velten-Süd (3) Grob geschätzter Kostenrahmen (unverbindlicher Orientierungswert), siehe Erläuterungen Kapitel 1 und Tabelle 1.2 (4) Ausbaubedarf nach 2030 ist in ungeordneter Reihenfolge dargestellt 21

26 Abbildung 3.1: Ausbaupriorität kommunale Straßen (befestigte Abschnitte) 22

27 3.2 Ausbaupriorität unbefestigte Straßenabschnitte Die maßgebenden Kriterien zur Reihung der unbefestigten Straßenabschnitten sind die angrenzende Anwohneranzahl, die Art der Randbebauung (keine, einseitig, beidseitig), Lage und Bedeutung der Straße (Anliegerstraße mit Durchgangsverkehr, Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr, Stichstraßen), angrenzende Nutzung gemäß Flächennutzungsplan, die Beschwerdelage, die Aufwendungen für den Straßenunterhalt und die Ergebnisse der Eigentümerbefragung. Der Fahrbahnzustand bleibt unberücksichtigt, da unbefestigte Straßen grundsätzlich als ausbaunotwendig erachtet werden. Sie dienen vorrangig der Erschließung von Wohngebieten und haben stets eine untergeordnete verkehrliche Bedeutung. Straßen, bei denen durch die Eigentümerbefragung ein erhöhter Ausbauwunsch ermittelt wurde, werden in den Zeitraum 2015 bis 2020 vorgezogen. Dies betrifft die Seydlitzstraße und Grünstraße. In der zweiten Stufe (2020 bis 2025) ist der Ausbau folgender unbefestigter Straßen vorgesehen: Mozartweg, Schillerstraße (ab Zeppelinstraße), Jahnstraße, Straße Am Sportplatz, Mühlenweg, Zeppelinstraße (Schillerstraße - Wagnerstraße), Wagnerstraße (Chopinweg - Wiesenweg, Uhlandstraße - Germendorfer Straße), Auguststraße, Parkweg. Ein Ausbau der Wilhelm-Pieck-Straße und des Bärenklauer Wegs ist in Abhängigkeit von der städtebaulichen Entwicklung der angrenzenden Siedlungsgebiete als disponibel im Zeitraum von 2015 bis 2030 eingestuft. Für unbefestigte, reine Sandstraßen (z. B. Helenenweg, Eichstädter Weg), die vor dem noch nicht ortsüblich hergestellt waren, sind bei einer erstmaligen Herstellung die Regelungen des Erschließungsbeitragsrecht nach 127 ff Baugesetzbuch anzuwenden. 23

28 Tabelle 3.2: Ausbaupriorität der kommunalen, unbefestigten Straßen Nr. Straßenabschnitt Länge [m] Anwohner (1) [Anzahl] Seitenbebauung (2) [max.] Angrenzende Nutzung (3) Straßenbedeutung (4) Beschwerdelage Straßenunterhalt Ausbau (A) oder Erschließung (E) Bemerkung Kosten [TEUR] (5) Zeitraum 1 Seydlitzstraße A 2 Grünstraße A Regenentwässerung, Ausspülungen, Erhöhter Ausbauwunsch bei Befragung Erhöhter Ausbauwunsch bei Befragung Mozartweg A Schillerstraße (ab Zeppelinstraße) A Häufige Bürgerbeschwerden Jahnstraße A 6 Am Sportplatz A 7 Mühlenweg A 8 9 Zeppelinstraße (Schillerstraße - Wagnerstraße) Wagnerstraße (Chopinweg - Wiesenweg und Uhlandstraße - Germendorfer Straße) A A 10 Auguststraße A Erhöhter Ausbauwunsch bei Befragung Erhöhter Ausbauwunsch bei Befragung Erhöhter Ausbauwunsch bei Befragung Komplettierung Quartier zw. Wagner-/ Schillerstraße Stark beansprucht durch viele Neubauten und Gewerbe, Geringer Ausbauwunsch bei Befragung Geringer Ausbauwunsch bei Befragung Parkweg A

29 Nr. Straßenabschnitt Länge [m] Anwohner (1) [Anzahl] Seitenbebauung (2) [max.] Angrenzende Nutzung (3) Straßenbedeutung (4) Beschwerdelage Straßenunterhalt Ausbau (A) oder Erschließung (E) Bemerkung Kosten [TEUR] (5) Zeitraum 12 Ernst-Thälmann-Straße (Stichstraße) E Marwitzer Trift (Stichstraßen) A Geringer Ausbauwunsch bei Befragung, Ausbau nur mit gesamter Marwitzer Straße Am Heidekrug (Ahornstraße - Försterlake) A Am Muhrgraben E Bärenklauer Weg E/ A 17 Wilhelm-Pieck-Straße (Emma-Ihrer-Straße - Bahnstraße) E Disponibel, von städtebaulicher Entwicklung abhängig Disponibel, von städtebaulicher Entwicklung abhängig Eichstädter Weg E 115 Nach Helenenweg E 38 Nach Kremmener Straße (Bergstraße - Kremmener Straße 86) E Geringer Ausbauwunsch bei Befragung 110 Nach Germendorfer Straße E 42 Nach Töpferweg (Kremmener Straße - August-Paris-Straße) E 19 Nach Adlerstonberg E Erschl. Gärten und Landw. 237 Nach 2030 (1) Anzahl der Einwohner entspricht nicht den erschlossenen Grundstücken (Mehrfacherschließung) (2) 0=ohne Randbebauung; 1=einseitig angebaut; 2=beidseitig angebaut (3) 1=Wohnen im Außenbereich, gemischte Bauflächen, Grün- oder Waldfläche; 2=Wohnbauflächen einseitig; 3=Wohnbauflächen beidseitig (4) 1=Stichstraße; 2=Anliegerstraße ohne gebietsfremden Verkehr; 3=Anliegerstraße mit gebietsfremden Verkehr (5) Grob geschätzter Kostenrahmen (unverbindlicher Orientierungswert), siehe Erläuterungen Kapitel 1 und Tabelle

30 Abbildung 3.2: Ausbaupriorität kommunale Straßen (unbefestigte Abschnitte) 26

31 3.3 Nebenanlagen im Zuge von Landes- und Kreisstraßen Im Zuge der Landes- und Kreisstraßen liegt die Baulast für die Nebenanlagen zum großen Teil bei der Stadt Velten. In Ergänzung des kommunalen Straßenbaus wird der Sanierungsbedarf auf Grundlage der Zustandsbewertung des Straßenkatasters und Bedeutung der befestigten Nebenanlagen für diese Straßen abgeschätzt. Die finanziellen Aufwendungen dieser Straßenabschnitte werden nicht dargestellt, da deren Ausbau von den finanziellen Vorgaben des Landes Brandenburg und des Landkreises Oberhavel bestimmt wird. Konkrete Ausbautermine für die Landes- und Kreisstraßen liegen der Stadt Velten nicht vor. Vordringlicher Ausbaubedarf der Nebenanlagen besteht auf der L 172 Breite Straße (Hafenstraße bis Lindenstraße), L 20 Rosa-Luxemburg-Straße, L 20 Pinnower Chaussee (Kanalstraße bis Waldweg und ab Abzweig Borgsdorfer Weg) und L 20 Lindenstraße. Bei einem Ausbau der Landesstraßen durch den Baulastträger ist die Sanierung der Nebenanlagen durch die Stadt Velten dem kommunalen Straßenbau vorzuziehen, da es sich bei den Landesstraßen um stark belastete Hauptverkehrsstraßen handelt, für die ein nutzergerechtes Angebot für Fußgänger und Radverkehr in besonderem Maße sicherzustellen ist. 27

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