Marktgemeinde Haunetal Landkreis: Hersfeld-Rotenburg, Hessen

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1 Marktgemeinde Haunetal Landkreis: Hersfeld-Rotenburg, Hessen 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Wehrda im Wald zugunsten der Errichtung von 6 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E 101 Begründung * Vorentwurf * PLANUNGSGRUPPE FREIRAUM UND SIEDLUNG Wöllstadt Juni 2012

2 Marktgemeinde H a u n e t a l 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Windpark Wehrda 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Vorwort, Aufgabenstellung 1 2. Planungsvorgaben Änderung des Flächennutzungsplanes Ziele der Flächennutzungsplan-Änderung Flächennutzungsplan-Änderung Technische Aspekte Ökologische Aspekte Zusammenfassung der Ergebnisse des Fledermausgutachtens Zusammenfassung der Ergebnisse des ornithologischen 5 Gutachtens 4. Eingriffsbeschreibung und Bewertung 7 5. Rahmenaussagen zur Eingriffsminderung zum Ausgleich und 7 Ersatz 5.1 Eingriffsminderung Rahmenaussagen für Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz 8

3 Marktgemeinde H a u n e t a l 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Windpark Wehrda 1 1. Vorwort, Aufgabenstellung Die Marktgemeinde Haunetal möchte unter Berücksichtigung kommunaler Belange, insbesondere was den Schutz der Wohnbevölkerung und den Schutz der Erholungslandschaft anbetrifft, im Südwesten der Gemarkung Wehrda an der Autobahn A 7 im Privatwald einen Windparkplanung fördern. Zu diesem Zweck wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Hierbei soll bisheriger Wald umgewandelt werden in Wald mit 6 Windenergieanlagen. Es handelt sich um 6 Anlagen des Typs Enercon E 101 mit 135 m Nabenhöhe und 185 m Gesamthöhe. Die Nennleistung beträgt kw. Investor ist die Firma Juwi, aus Wörrstadt in Rheinland-Pfalz. 2. Planungsvorgaben Regionalplan Nordhessen 2009 (M Südblatt) Im Regionalplan ist der Standort als Wald dargestellt. Ringsum die Ortslage Wehrda ist ein Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen eingetragen. Genehmigter Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Haunetal (M 1 : ) Im genehmigten Flächennutzungsplan ist Fläche für Wald eingetragen. Rechtskräftiger Landschaftsplan der Marktgemeinde Haunetal (M 1 : ) Im Landschaftsplan ist Nadelwald mit eingestreutem Laubholz eingetragen. Die Autobahn A 7 grenzt unmittelbar an die Südwestseite des geplanten Windparks an. Marktgemeinde Haunetal: Flächendeckende Untersuchung zur Eignung bzw. Nicht-Eignung von Standorten zum Betrieb von Windenergieanlagen, M: 1 : , Planungsgruppe Freiraum und Siedlung, Wöllstadt 2001 Die in der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes betriebene Windparkplanung steht nicht im Widerspruch zu diesem Gutachten.

4 Marktgemeinde H a u n e t a l 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Windpark Wehrda Änderung des Flächennutzungsplanes 3.1 Ziele der Flächennutzungsplan-Änderung In siedlungsferner Lage, die bereits durch Immissionen der Autobahn A 7 belastet ist, soll ein Windpark im Wald entstehen. Hier ist mit den geringsten Zusatzbelastungen sowohl was das Landschaftsbild, als auch was Konflikte mit den sonstigen Schutzgütern anbelangt zu erwarten. Die Vorteile einer Zufahrt über die A 7 und breite geschotterte Waldwege sollen genutzt werden Besondere Rücksichtnahme auf die Populationen von Fledermäusen, Greifvögeln und Eulen ist zu gewährleisten. Ein Abstand von mindestens m zum Forsthaus Buchenborn im Nordosten ist sicherzustellen. Das Gleiche gilt für die Ortslage Wehrda im Nordosten und die Ortslage Langenschwarz im Südwesten. 3.2 Flächennutzungsplan-Änderung Technische Aspekte Die im Flächennutzungsplan abgegrenzte Privatwaldfläche ist rd. 100 ha groß. Grundsätzlich bleibt dieser Wald bis auf kleinere Rodungsflächen zugunsten der geplanten Windenergieanlagen als Wald erhalten. Die Rodungsflächen ergeben sich durch 6 notwendige Kranstellflächen, durch Ausbau der Waldwege und Ausbau der Waldwegekurven. Die 6 Anlagen E 101 haben folgende technische Daten: Nabenhöhe = 135 m / Rotordurchmesser = 101 m / Gesamthöhe = 185 m / Nennleistung pro WEA 3 MW / durchschnittlicher Stromertrag/Jahr/WEA/netto = 7,3 Mio. Für die Beanspruchung von Flächen durch Kabelwege, Anlagen und Ausgleichsflächen wird dem Eigentümer eine Pacht bezahlt.

5 Marktgemeinde H a u n e t a l 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Windpark Wehrda 3 Die Laufzeit des Windparks ist auf 20 Jahre kalkuliert. Die zu erwartende jährliche Stromproduktion reicht in etwa zur Versorgung von Durchschnittshaushalten aus. (Die Hessische Gemeindestatistik 2011 weist für das Jahr 2010 eine Wohnbevölkerung für die Marktgemeinde Haunetal von Einwohnern aus) Ökologische Aspekte Die Juwi hat bezügl. der betroffenen Fauna ein Fledermausgutachten zum Stand Juli 2011 sowie ein Vogelgutachten zum Stand April 2011, vorgelegt. Die Ergebnisse dieser beiden Gutachten werden im folgenden stark gekürzt wiedergegeben. Die vollständigen Gutachten sind bei der Marktgemeinde Haunetal einzusehen und können auf Wunsch der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange auch zum Begründungstext der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gesondert zugeschickt werden Zusammenfassung der Ergebnisse des Fledermausgutachtens (Autoren: Büro für faunistische Fachfragen, Rehweide 13, Linden und Dipl-Biol. Stefan Stübing, Am Eichweld 27, Bad Nauheim) Im folgenden sind Orginalzitate gekürzt zusammengefasst: Im Untersuchungsgebiet Haunetal konnte im Rahmen der Erhebung der Gutachter mit insges. 12 Fledermausarten eine überdurchschnittliche Artenzahl festgestellt werden. Hervorzuheben sind vor allem Nachweise von Mausohr-, Bechstein- und Mops- Fledermaus. Aufgrund lediglich geringer bis mittlerer Häufigkeiten der meisten Arten liegt jedoch nur für wenige Arten ein Konfliktpotential vor. Kleiner Abendsegler, Rauhhaut-, Breitflügel- und Zwergfledermaus wurden in verhältnismäßig geringen bis mittleren Aktivitätsdichten angetroffen. Der Abendsegler erreicht jedoch im Spätsommer eine vergleichsweise hohe Aktivitätsdichte.

6 Marktgemeinde H a u n e t a l 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Windpark Wehrda 4 Alle Waldwege und Bestandsränder des Untersuchungsgebietes wurden als Leitlinie für Flugstrecken der Fledermäuse benutzt. Für 10 der nachgewiesenen 12 Arten sind nach Aussage der Gutachter keine Beeinträchtigung durch das Vorhaben zu erwarten. Von erheblicher Beeinträchtigung durch Quartierverluste, erhöhtes Schlagrisiko oder Vergrämung ist bei diesen Arten nicht auszugehen. Beim Abendsegler und der Zwergfledermaus können aufgrund ihres Vorkommens und ihrer Lebensweise Beeinträchtigungen durch vereinzelte Kollisionen nicht ausgeschlossen werden. Die Rodung von Fledermausquartierbäumen sollte vermieden w erden. Ein zweijähriges Höhlenmonitoring sollte nicht Notwendigkeit möglicher Eingriffsminderungsmaßnahmen klären. Stellt sich am Ende des Monitorings heraus, daß eine hohe Fledermausaktivität vorliegt, muß für den Betrieb der Anlagen eine auf die Phänologie der betroffenen Arten abgestimmte Betriebsbeschränkung eingeführt werden. Kommentar des Bauleitplaners zu diesem Ergebnis: Es sollten vor Aufstellung der Anlagen die hier nur pauschal erwähnten Bäume mit Höhlen kartiert werden. Die Höhlenbäume müssen im Gelände gekennzeichnet werden. Die Marktgemeinde Haunetal sollte hierauf achten. Bei möglichen Schlagopfern soll im Zuge des Monitorings Anzahl und Art der Opfer festgehalten werden. Auch hierauf sollte die Marktgemeinde achten.

7 Marktgemeinde H a u n e t a l 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Windpark Wehrda Zusammenfassung der Ergebnisse des ornithologischen Gutachtens (Autoren: Büro für faunistische Fachfragen, Rehweide 13, Linden und Dipl-Biol. Stefan Stübing, Am Eichweld 27, Bad Nauheim) Im folgenden sind Orginalzitate gekürzt zusammengefasst: Die Avifauna des Untersuchungsgebietes wurde im Jahr 2009 mit 25 Exkursionen erfasst, welche vom bis zum durchgeführt wurden. Als Brutvögel wurden 2009 unter den Großvögeln folgende Arten im Untersuchungsgebiet festgestellt: Wespenbussard, Rotmilan, Mäusebussard, Turmfalke, Waldkauz, Waldohreule, Kolkrabe. Im Untersuchungsgebiet brütete 2009 ein Paar des Wespenbussardes östlich Wildacker. Die Distanz zwischen diesem Brutort und den geplanten WEA beträgt etwa m. Auf eine Karte 1 im Anhang 1 des Gutachtens wird verwiesen. Das Vorkommen des Wespenbussardes steht nach Meinung der Gutachter der Windparkplanung nicht entgegen. Im Untersuchungsgebiet wurden 6 Brutpaare des Mäusebussardes 2009 festgestellt. Diese brüteten in Abständen von 660 m, m, 1100 m,1.200 m und m von den jeweils geplanten Anlagenstandorten entfernt. Es werden vom Gutachter keine erheblichen negativen Auswirkungen des Windparks auf die Mäusebussardvorkommen erwartet. Im Untersuchungsgebiet wurden ferner 2 Brut- und Revierpaare des Rotmilans gefunden, vgl. Eintrag in der Karte 1 des Gutachtens. Eines der Brutpaare brütete 2009 vermutlich im Süden des geplanten Windparks zur Ortslage Großenmohr hin am Waldrand. Dieser Brutplatz liegt etwa m von der nächsten geplanten WEA entfernt. Ein weiteres Brutpaar brütete nordwestl. der geplanten Anlagen an einem Südhang in einem lockeren Buchenaltholz. Der Horst liegt etwa m von der nächsten geplanten WEA entfernt. Im Untersuchungsgebiet wurden 2 Brutpaare des Waldkauzes nachgewiesen. Die Distanz des nächst gelegenen Brutpaares östlich der geplanten Anlagen beträgt etwa 600 m.

8 Marktgemeinde H a u n e t a l 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Windpark Wehrda 6 Von der Waldohreule konnte ein Brutpaar mit Jungvögeln festgestellt werden. Der Standort wurde nicht ermittelt. Die bettelnden Jungvögel dieses Brutpaares riefen in einer Entfernung von 700 m zu den geplanten Anlagen. Der Gutachter geht von einem Meideverhalten von 200 bis 400 m zu den geplanten Anlagen aus. Kranichzug: In 3 km Umkreis konnten im Herbst 2009 etwa Kraniche erfasst werden, die alle das Gebiet hoch überflogen. Der Zug der Kraniche erfolgte in Höhen von 800 bis m Höhe ünn, so daß die Kraniche zumindest zu diesem Zeitpunkt die potentiellen Anlagen ohne Probleme überfliegen konnten. Die Gutachter fordern zumindest ein Monitoring von vorerst 5 Jahren für durchziehende Kraniche, da diese bei schlechten Sichtbedingungen durchaus auch niedriger fliegen könnten. Kommentar des Bauleitplaners zu diesem Ergebnis: Es sollte von der Marktgemeinde auch für den Rotmilan ein 5jähriges Monitoring gefordert werden.

9 Marktgemeinde H a u n e t a l 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Windpark Wehrda 7 4. Eingriffsbeschreibung und Bewertung Der Eingriff umfasst die Kranstellflächen, die Sockel der WEA s, den Arbeitsraum um diese Sockel, die Verbesserung der Zuwegung sowie die Vormontageflächen. Von m² pro Anlage bei 6 Anlagen ca m² - Direkteingriff, wobei lediglich die Sockel 6 x 510 m² = m² eine Vollversiegelung darstellen. Die Kranstellflächen werden geschottert = 6 x m² = 8.280m². Die Vormontageflächen werden zwar gerodet aber nicht dauerhaft geschottert. Hier kann letztlich wieder mittelfristig Wald aufwachsen = 6 x m² = m² Gesamteingriff mindestens = m² Die genauen Werte ermittelt der Investor im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans und des Technischen Planes zum geplanten Windpark. 5. Rahmenaussagen zur Eingriffsminderung, zum Ausgleich und Ersatz 5.1 Eingriffsminderung Der wichtigste Aspekt einer Eingriffsminderung ist im Wald bezüglich des Eingriffs in die Biotoptypen der Schutz von Altholzbeständen insbes. von solchen mit Bruthöhlen für Vögel und Hangplätzen für Fledermäuse. Ein weiterer Aspekt zur Eingriffsminderung ist die Vermeidung von Rodungsarbeiten zur Brutzeit der Vögel und zur Aktivitätszeit der Fledermäuse. Mithin ist der eingriffsärmste Zeitpunkt der Herbst. Dies gilt insbesondere auch für den Ausbau der Zuwegung im Hinblick auf den Amphibienschutz. Der Ausbau sollte außerhalb der Laich- und Aktivitätszeit der Amphibien erfolgen.

10 Marktgemeinde H a u n e t a l 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Windpark Wehrda 8 Eine Minderung des Eingriffs in das Landschaftsbild ist bei einer Nabenhöhe von 135 m, d.h. bei dem hoch über den Wald hinausragenden Anlagen nicht möglich. Allerdings kann die nahe Autobahn A 7 optische Vorbelastung gewertet werden Rahmenaussagen für Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz Mit dem Waldeigentümer wurde diese Frage am diskutiert. Er kann sowohl auf eigenem Land Waldersatzflächen zur Verfügung stellen, als auch vorhandene Waldflächen ökologisch verbessern. Zur genauen Definition der Flächengrößen ist jedoch eine endgültige Eingriffsfestlegung der Juwi notwendig. Diese muß bis spätestens zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung der 5. Flächennutzungsplanänderung erfolgen. Der Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild erfolgt nach dem Darmstädter Modell, welches letztlich in einer negativen Punktwertsumme nach der hessischen Kompensationsverordnung resultiert. Zur Ermittlung dieser Eingriffsgröße ist ebenfalls die Juwi verpflichtet.. Nach Auskunft der Juwi vom ist eine solche Berechnung bislang noch nicht erfolgt.

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