Gesetzliche und freiwillige Zulagen. Z.B. Kinderzulage, Treueprämie Arbeitsjubiläen, andere Zulagen / TEK. Individuelle Lohnentwicklung

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1 Anhang l Lohnkonzept Beilage 5 zum Personalreglement Lohnkonzept Nebenleistungen Gesetzliche und freiwillige Zulagen Z.B. Kinderzulage, Treueprämie Arbeitsjubiläen, andere Zulagen / TEK Mitarbeiterqualifikation B R U T T O - L O H N B A S I S - L O H N Lohnbandbreite Minimal- Lohn Stufe <- -> 60 Lohn- Bandbreite Individuelle Lohnentwicklung Stellenstruktur Führungs- Funktionen Fach- Funktionen Die Gesamtentwicklung innerhalb des Lohnbandes basiert auf der Mitarbeiterbeurteilung Stufenumschreibung Führungsfunktionen - Berufs- und Fachausbildung - Berufserfahrg./Spez.-Kenntn. - Führungserfahrung - Mindestlebensalter - Führungsbereich - Verantwortg./Einflussnahme Fachfunktionen - Berufs- und Fachausbildung - Berufserfahrg./Spez.-Kenntn. -Mindestalter - Aufgaben-/Arbeitsbereich - Besondere Anforderungen Seite 1 von 2

2 Prinzip der jährlichen Lohnanpassung Ausgangslage Umfeld - Teuerung - Wirtsch. Situation - Pe rso na lm arkt - Privatwirts chaft - R ea ll oh n Prinzip der jährlichen Lohnanpassung Individuell Persönliches Individuell Persönliches Leistungsprofil Leistungsprofil Beschluss SR Beschluss über Lohnentwicklung SR Ausgangslage übe r Lo hne ntwicklun g (Budget Lohnanpassung) Umfeld (Budget Lohnanpassung) - Teuerung - Wirtsch. Situation - Personalmarkt - Privatwirtschaft - Reallohn Generell Diesen Basisanteil erhalten alle Generell Dies en Basisanteil erhalten alle Qualifikation EDV-unterstütztes System für Lohnvorschläge Lineare generelle Lohnanpassung Qualifikation EDV-unterstütztes System für Lohnvorschläge Lineare generelle Lohnanpassung Lohnstufen -> Lohnstufen -> Entwicklung innerhalb der selben Lohnstufe nach: - Leistung - Aufgabenentwicklung - Allg. Erfahrung - Entwicklung innerhalb der selben Lohnstufe nach: - Leistung - Aufgabenentwicklung - Allg. Erfahrung - Lebensa lte r Seite 2 von 2

3 Anhang Il Stellenstruktur zum Personalreglement STADT BADEN Stand: 1. Juni 2009 Stellenstruktur Oberbegriffe Stufe Führungsfunktionen Fachfunktionen 9 - Abteilungen 8 - Abteilungen 7 - Abteilungen - Verwaltungseinheiten Kaufm./Techn./Soziale Fachspezialisten 6 - Verwaltungseinheiten Kaufm./Techn./Soziale Fachspezialisten höherer Polizei Uof/Of 5 - Verwaltungseinheiten - Gruppen Kaufm./Techn./Soziale Sachbearbeiter höherer Polizei Uof 4 - Gruppen Kaufm./Techn./Soziale Sachbearbeiter Polizei Uof/höherer Uof 3 - Gruppen Kaufm./Techn./Soziale Sachbearbeiter Polizeisoldat/Uof Seite 1 von 2

4 2 Kaufm./Techn. Angestellte Polizei-Aspirant 1 Kaufm./Techn. Angestellte Büro-/Betriebs-Angestellte Die Funktionsbezeichnungen gelten sinngemäss für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schule: Entlöhnung gemäss kantonalen Grundlagen Seite 2 von 2

5 Anhang Ill Stufenumschreibung Führungsfunktionen zum Personalreglement STADT BADEN Stellenstruktur und Stufenumschreibungen FÜHRUNGSFUNKTIONEN Gültig ab Stellenbezeichnung - Gruppen - Gruppen - Verwaltungseinheiten - Gruppen - Verwaltungseinheiten Stufe Berufs- und Fachausbildung Berufslehre im entsprechenden Fachgebiet Berufslehre im entsprechenden Fachgebiet Berufslehre im entsprechenden Fachgebiet Berufslehre im entsprechenden Fachgebiet Berufsbegleitende Weiterbildung 1 bis 2 Jahre mit Abschluss Berufsbegleitende Weiterbildung 1 bis 2 Jahre mit Abschluss Berufsbegleitende Weiterbildung bis 3 Jahre mit Abschluss, z.b. Techniker TS, Betriebsökonom Berufserfahrung und Spezialkenntnisse 3 bis 5 Jahre 6 bis 8 Jahre 6 bis 8 Jahre 8 bis 10 Jahre Führungserfahrung Keine 1 bis 3 Jahre 2 bis 4 Jahre 3 bis 5 Jahre Mindestlebensalter ca. 25 Jahre ca. 27 Jahre ca. 30 Jahre ca. 30 Jahre Seite 1 von 4

6 Führungsbereich Gruppe mit einem begrenzten, überblickbaren Aufgabengebiet Gruppe mit einem überblickbaren Aufgabengebiet Gruppe oder Einheit mit mehreren Aufgabengebieten Kleinere Einheit mit unterschiedlichen Fachaufgaben Verantwortung/Einflussnahme Beeinflusst geregelte Arbeitsabläufe und -ergebnisse Ziel- und ergebnisorientiertes Denken und Handeln Beeinflusst geregelte Arbeitsabläufe und -ergebnisse Ziel- und ergebnisorientiertes Denken und Handeln Aufgaben mit erhöhter Einflussnahme auf materielle Werte Erhöhte Verantwortlichkeit für die Zielerreichung Aufgaben und Entscheidungsprozesse mit erheblicher Einflussnahme auf materielle und ideelle Werte Umfassende Verantwortlichkeit für die Zielerreichung und die Wirkung nach aussen Seite 2 von 4

7 STADT BADEN Stellenstruktur und Stufenumschreibungen FÜHRUNGSFUNKTIONEN Gültig ab Stellenbezeichnung - Abteilungen - Verwaltungseinheiten - Abteilungen - Abteilungen Stufe Berufs- und Facherfahrung Berufslehre oder gleichwertige Grundausbildung mit höherem Fachdiplom, HTL-/HWV-/Hochschulabschluss Berufslehre oder gleichwertige Grundausbildung mit höherem Fachdiplom, HTL-/HWV-/Hochschulabschluss Ergänzende Führungsausbildung Berufslehre oder gleichwertige Grundausbildung mit höherem Fachdiplom, HTL-/HWV-/Hochschulabschluss Ergänzende Führungsausbildung Berufserfahrung und Spezialkenntnisse ca. 10 Jahre über 10 Jahre über 10 Jahre mit ausgeprägter Weiterentwicklung Führungserfahrung ca. 5 Jahre 6 bis 8 Jahre über 8 Jahre Mindestlebensalter ca. 32 Jahre ca. 35 Jahre ca. 35 Jahre Seite 3 von 4

8 Führungsbereich Einheit mit anspruchsvollen Fachgebieten oder mehreren unterschiedlichen Fachaufgaben Einheit mit sehr bedeutenden, anspruchsvollen Fachgebieten Führungseinheit mit Einfluss auf mehrere Organisationseinheiten mit unterschiedlichen sehr anspruchsvollen Fachgebieten Verantwortung/Einflussnahme Aufgaben und Entscheidungsprozesse mit hoher Einflussnahme auf materielle und ideelle Werte Entwicklung und Umsetzung von langfristigen Zielsetzungen im eigenen Führungsbereich Aufgaben und Entscheidungsprozesse mit hoher Einflussnahme auf materielle und ideelle Werte Entwicklung und Umsetzung von langfristigen Zielsetzungen im eigenen Führungsbereich Interpretierende/programmgebende Aufgaben und Entscheidungsprozesse mit sehr hoher Einflussnahme auf materielle und ideelle Werte sowie sehr hoher Wirkung auf die Öffentlichkeit Umsetzung der strategischen Vorgaben Seite 4 von 4

9 Anhang IV Stufenumschreibung Fachfunktionen zum Personalreglement STADT BADEN Stellenstruktur und Stufenumschreibungen FACHFUNKTIONEN Gültig ab Stellenbezeichnung Kaufm./Techn. Angestellte Büro-/Betriebs-Angestellte Kaufm./Techn. Angestellte Polizei-Aspirant Kaufm./Techn./Soziale Sachbearbeiter Polizeigefreiter/-soldat Kaufm./Techn./Soziale Sachbearbeiter Polizei Uof Stufe Berufs- und Fachausbildung Fachnahe Berufslehre bzw. Büro- oder Anlehre Fachspezifische Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung Fachspezifische Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung mit guten Branchenkenntnissen Fachspezifische Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung mit sehr guten Branchenkenntnissen Berufserfahrung und Spezialkenntnisse Lehrabgänger oder in der Praxis erworbene Kenntnisse über die verwendeten Materialien, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe wenig Berufspraxis nach dem Lehrabschluss oder 3-5 Jahre Praxis im entsprechenden Fachgebiet 3-5 Jahre Berufspraxis nach dem Lehrabschluss oder 4-7 Jahre Erfahrung im Fachgebiet bei vergleichbarem Ausbildungslehrgang 4-7 Jahre Berufspraxis und berufsbegleitende Weiterbildung Mindestlebensalter - ca. 23 ca. 24 ca. 25 Seite 1 von 4

10 Aufgaben- und Arbeitsbereiche Ausführung von einfacheren handwerklichen oder administrativen Arbeiten nach Anweisungen Ausführung von handwerklichen oder administrativen Facharbeiten nach genereller Anweisung mit weitgehend selbständiger Kontrolle der Arbeitsergebnisse Selbständige Ausführung von handwerklichen oder administrativen Facharbeiten nach genereller Anweisung mit selbständiger Kontrolle der Arbeitsergebnisse Weitgehend selbständige Sachbearbeitung in einem oder mehreren anspruchsvollen Fachgebieten (handwerklich oder administrativ).erhöhte Eigenverantwortung für die Qualität und Vollständigkeit in der Arbeitsausführung Besondere Anforderungen Kenntnis der elementaren Bestimmungen im Fachgebiet wie z.b. über die Arbeitssicherheit Kenntnis der wichtigen gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen im Arbeitsgebiet Kenntnis der wichtigen gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen im Arbeitsgebiet Gute Kenntnisse der für die Arbeitsgebiete geltenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen Seite 2 von 4

11 STADT BADEN Stellenstruktur und Stufenumschreibungen FACHFUNKTIONEN Gültig ab Stellenbezeichnung Kaufm./Techn./Soziale Sachbearbeiter höherer Polizei Uof Kaufm./Techn./Soziale Fachspezialisten höherer Polizei Uof Kaufm./Techn./Soziale Fachspezialisten Stufe Berufs- und Fachausbildung Berufserfahrung und Spezialkenntnisse Fachspezifische Berufslehre oder vergleichbare Ausbildung mit sehr guten Branchenkenntnissen 5-8 Jahre Berufserfahrung und berufsbegleitende Weiterbildung von 2-3 Jahren mit Abschluss. Einsteiger mit Abschluss ab Stufe Fachhochschule Fachspezifische Berufslehre mit zusätzlichem Fachdiplom wie eidg. Fachausweis oder Abschluss an einer Fachhochschule (HTL/HWV/HFS) bzw. Universität/ETHZ/EPFL 2-5 Jahre Erfahrung nach dem abgeschlossenen Ausbildungsgang und ausgewiesene Praxis in den speziellen Fachgebieten. Ausbildung im Projektmanagement Fachspezifische Berufslehre mit zusätzlichem Fachdiplom wie eidg. Fachausweis oder Abschluss an einer Fachhochschule (HTL/HWV/HFS) bzw. Universität/ETHZ/EPFL 6-8 Jahre Erfahrung im gesamten Fachgebiet. Ausbildung und Erfahrung als Projektleiter Mindestlebensalter ca. 27 ca. 28 ca. 32 Seite 3 von 4

12 Aufgaben- und Arbeitsbereiche Selbständige Sachbearbeitung in einem oder mehreren anspruchsvollen Fachgebieten. Hohe Eigenverantwortung für die Qualität und Vollständigkeit in der Arbeitsausführung Selbständige und umfassende Sachbearbeitung in einem oder mehreren anspruchsvollen Fachgebieten. Hohe Eigenverantwortung für die Qualität und Zielerreichung. Verantwortliche Projekten Selbständige und umfassende Bearbeitung von komplexen Fachaufgaben in mehreren anspruchsvollen Fachgebieten. Hohe Eigenverantwortung für die Qualität und Zielerreichung. Verantwortliche Leitung von komplexen bereichsübergreifenden Projekten Besondere Anforderungen Weitgehend selbständige Vorbereitung von Entscheidungsunterlagen. Sehr gute Kenntnis der für die Arbeitsgebiete geltenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen Entscheidungsvorbereitung in anspruchsvollen Sachfragen. Umfassende Kenntnis der für die Fachgebiete geltenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen Umfassende Entscheidungsvorbereitung in komplexen Sachfragen unter Berücksichtigung aller relevanten Bestimmungen und Rahmenbedingungen Seite 4 von 4

13 Anhang V Lohnbandbreiten zum Personalreglement sabhängige Lohnbandbreite 1 77'000 72'000 67'000 62'000 57'000 52'000 47'000 Obere Grenze 57'539 63'931 70'323 76'715 76'715 76'715 76'715 76'715 76'715 76'715 Untere Grenze 47'946 49'639 51'331 53'025 53'025 53'025 53'025 53'025 53'025 53'025 sabhängige Lohnbandbreite 2 88'000 83'000 78'000 73'000 68'000 63'000 58'000 53'000 Obere Grenze 64'439 70'047 75'655 81'264 86'873 86'873 86'873 86'873 86'873 86'873 Untere Grenze 53'310 54'901 56'495 58'089 59'680 59'680 59'680 59'680 59'680 59'680 Seite 1 von 5

14 sabhängige Lohnbandbreite 3 99'000 89'000 79'000 69'000 59'000 Obere Grenze 71'076 77'564 84'051 90'539 97'025 97'025 97'025 97'025 97'025 97'025 Untere Grenze 59'514 61'416 63'321 65'223 67'128 67'128 67'128 67'128 67'128 67'128 sabhängige Lohnbandbreite 4 107'000 97'000 87'000 77'000 67'000 Obere Grenze 84'163 84'163 89'917 95' ' ' ' ' ' '178 Untere Grenze 67'354 67'354 69'045 70'737 72'429 74'120 74'120 74'120 74'120 74'120 Seite 2 von 5

15 sabhängige Lohnbandbreite 5 123' ' '000 93'000 83'000 73'000 Obere Grenze 91'007 91'007 97' ' ' ' ' ' ' '462 Untere Grenze 74'212 74'212 76'248 78'285 80'321 82'358 82'358 82'358 82'358 82'358 sabhängige Lohnbandbreite 6 133' ' ' '000 93'000 83'000 Obere Grenze 102' ' ' ' ' ' ' ' ' '257 Untere Grenze 83'798 83'798 85'722 87'645 89'567 91'490 93'414 93'414 93'414 93'414 Seite 3 von 5

16 sabhängige Lohnbandbreite 7 157' ' ' ' ' '000 97'000 Obere Grenze 119' ' ' ' ' ' ' ' ' '563 Untere Grenze 97'399 97'399 97' ' ' ' ' ' ' '308 sabhängige Lohnbandbreite 8 184' ' ' ' ' ' ' '000 Obere Grenze 143' ' ' ' ' ' ' ' ' '383 Untere Grenze 114' ' ' ' ' ' ' ' ' '358 Seite 4 von 5

17 sabhängige Lohnbandbreite 9 210' ' ' ' '000 Obere Grenze 168' ' ' ' ' ' ' ' ' '715 Untere Grenze 134' ' ' ' ' ' ' ' ' '020 Seite 5 von 5

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