Handschuhe Risikominimierung beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien in Gesundheitsberufen

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1 Handschuhe Risikominimierung beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien in Gesundheitsberufen Medizinisches Fachpersonal ist im Arbeitsalltag einer Vielzahl gefährlicher Chemikalien ausgesetzt. Eine der wichtigsten und besten Schutzmaßnahmen sind daher Handschuhe. Aus Unkenntnis und Unerfahrenheit werden allerdings häufig ungeeignete Handschuhe getragen. Vorbeugung chemischer Risiken in Einrichtungen des Gesundheitswesens Die beruflichen Tätigkeiten in medizinischen Einrichtungen sind so vielfältig wie die dort verwendeten Arten von gefährlichen Chemikalien. Die Kenntnis über potentielle Gefahren, die von diesen Substanzen ausgehen, ist eine wichtige Voraussetzung für den effektiven Einsatz von Schutzmaßnahmen. Eine der Wichtigsten ist das Tragen von Schutzhand - schuhen. Es besteht jedoch immer noch Unklarheit über die Schutzleistung der verschiedenen Handschuhmaterialien. Die im Gesundheitswesen am häufigsten verwendeten Handschuhe werden aus Nitril, Vinyl oder Latex hergestellt. Nicht alle Materialien sind aber für den Umgang mit der Vielzahl an gefährlichen Chemikalien geeignet. Hinsichtlich der Materialeigenschaften unterscheidet sich ihre chemische Beständigkeit deutlich. Zwei Beispiele: Latex ist ein Kohlenwasserstoff und nicht beständig gegen organische Chemikalien wie Lösemittel, Öle und Fette. Daher sind Latexhandschuhe für das Auftragen von arzneimittelhaltigen Salben, zum Beispiel Cortisonsalben, vollkommen ungeeignet. Hierfür werden Handschuhe aus Nitril empfohlen. Ethidiumbromid wird normalerweise für den Nachweis von Nukleinsäure in molekularbiologischen Labors verwendet und gilt als erbgutschädigend, da es in doppelsträngige DNA interkaliert. Handschuhe aus Latex werden bereits nach kurzer Zeit von Ethidiumbromid durchdrungen, wohingegen Nitrilhandschuhe eine hohe Beständigkeit gegen diese Substanz aufweisen. Die Sicherheit von Personal und Patient steht im Mittelpunkt unseres wissenschaftlichen Engagements. We care for helping hands.

2 Handschuhe Risikominimierung beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien in Gesundheitsberufen Tätigkeit Verabreichung von Medikamenten, z.b. Gabe von unbeschichteten Tabletten oder Auftragen von Salben Umgang mit Arzneimitteln Entwicklung von Röntgenbildern Vorbereitung und Transport von biologischen Präparaten und Transportröhrchen Desinfektion Reinigung Chemikalien Arzneimittel: Salicylsäure-haltige Keratolytika Durchblutungsfördernde Arzneimittel mit Methylsalicylsäure oder Benzylnicotinat Methylmethacrylathaltiger Knochenzement Stützverbände mit Polyurethanharz Dithranol gegen Schuppenflechte Pyrethroide (Insektizide) Diclofenac-haltige Salben (schmerzstillend, entzündungshemmend) Cortisonsalben (entzündungshemmend) Chlorprothixen (Antipsychotikum, Antidepressivum) Thiomersal (antiseptisch, antifungal) Lindan (gegen Läuse und Skabies) Methadon (Schmerzmittel, Antitussivum) Zytostatika (siehe Tabelle 2) Essigsäure Ammoniak Schwefelsäure Formaldehyd Glutaraldehyd Formaldehyd Xylol Methanol Ethanol Isopropanol Aldehyde (z.b. Formaldehyd, Glutaraldehyd, Glyoxal) Oxidierende Verbindungen (z.b. Peressigsäure, Wasserstoffperoxid) Alkylamine / Alkylaminderivate (z.b. Glucoprotamin) Quartäre Ammoniumverbindungen (z.b. Benzalkoniumchlorid) Phenolderivate (z.b. Biphenyl-2-ol) Tenside Butylglykol Xylol Ethylbenzol Verordnungen zum Umgang mit Gefahrstoffen In Deutschland ist der Umgang mit Gefahrstoffen in medizinischen Einrichtungen durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 525) (1) geregelt, die vom Ausschuss für Gefahrstoffe festgelegt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurden. So bieten Datenblätter (2) alle Informationen über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Hier finden sich auch Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere zu den geeigneten Handschuhmaterialien. Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen Gemäß der Sicherheitsdatenblätter (2), der TRGS 525 (1) und des Arbeitsschutzgesetzes (GUV-I 8596) (3): Müssen Schutzhandschuhe ggf. mit langer Stulpe getragen werden. Müssen Handschuhe regelmäßig gewechselt werden. Müssen Handschuhe vor Gebrauch gründlich auf einwandfreien Zustand überprüft werden. Sollte die Haut nach Gebrauch gereinigt und gepflegt werden. Sind medizinische Untersuchungshandschuhe nicht für den Umgang mit Gefahrstoffen geeignet. Tabelle 1: Gefährliche Chemikalien, denen medizinisches Fach per - sonal während der Arbeit ausgesetzt ist. Quelle: Schutzhandschuhe für den Umgang mit Chemikalien sollten der europäischen PSA-Richtlinie 89/686/EWG und der daraus resultierenden Norm EN 374 entsprechen. 2

3 Zytostatika Seit Mitte des letzten Jahrhunderts ist die Anwendung von Zytostatika in der Krebstherapie angestiegen. Zytostatika sind natürliche oder synthetische Substanzen, die das Zellwachstum und die Zellteilung hemmen. Sie schädigen vor allem schnell wachsende Zellen wie Tumorzellen. Diese sind im Gegensatz zu den gesunden Zellen etwas empfindlicher gegenüber Zytostatika, da diese eine höhere Zellteilungsrate haben und nur über eingeschränkte Reparatur - mechanismen verfügen. Dieser Unterschied ermöglicht die Therapie mit diesen hochtoxischen Substanzen. Da bei diesem Wirkmechanismus jedoch auch gesunde Zellen angegriffen werden, kommt es zu Begleiterscheinungen. Einige dieser Arzneimittel sind krebserregend, fruchtschädigend bzw. erbgutverändernd. Entsprechend ihrer Struktur und ihrem Wirkmechanismus können Sie in verschiedene Gruppen unterteilt werden (siehe detaillierte Liste Tabelle 1). Haut einer der Hauptaufnahmewege für Gefahrstoffe Die berufliche Exposition gegenüber Zytostatika wurde durch den Nachweis von Spurenkonzentrationen im Urin von Pflegepersonal aufgezeigt (4,5). Dabei gilt die Haut als ein Hauptaufnahmeweg von zytostatischen Arzneimitteln (6). Zu den Nebenwirkungen, die mit einer beruflichen Belastung durch Zytostatika in Zusammenhang stehen, gehören akute Toxizität, Übelkeit, Schwindel - gefühl, Haarverlust, Leberschäden, Fehlgeburten und Unfruchtbarkeit. Neben diesen systemischen Wirkungen können diese Stoffe auch lokale Haut-, Schleimhaut- und Bindehautschäden auslösen. Wirkstoffgruppe Alkylanzien Platinhaltige Wirkstoffe Zytoskelett-schädigende Substanzen Topoisomerase-II-Inhibitoren Anthracycline Antibiotika Vincaalkaloide und Derivate Antimetabolite Tabelle 2: Kategorien von Zytostatika Abhängig von der Art des zytostatischen Mittels kann ihre Wirkung sensibilisierend oder reizend sein, oder es können Blasen auftreten. Schutz der Hände eine Pflicht beim Umgang mit Zytostatika Arzneimittel Beispiele Carmustin, Cyclophosphamid, Dacarbazin, Thiotepa Cisplatin Paclitaxel Etoposid Doxorubicin Mitomycin C Vincristinsulfat Fluorouracil, Methotrexat Laut der TRGS 525 (1) ist das Tragen von Schutzhandschuhen beim Umgang mit zytostatischen Arzneimitteln zwingend erforderlich. Es gibt allerdings keinen Handschuh, der unbegrenzte Beständigkeit gegenüber allen oder einer Kombination aus verschiedenen chemischen Wirkstoffen bietet. Handschuhe können aus nachfolgenden Gründen als Schutz gegen Chemikalien versagen: Penetration durch kleine Löcher oder andere Fehlstellen Permeation eines chemischen Stoffes im molekularen Bereich durch das Handschuhmaterial. 3

4 Handschuhe Risikominimierung beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien in Gesundheitsberufen Die unterschiedlichen Durchbruchzeiten beachten! Die Beständigkeit des Handschuhmaterials gegenüber einer Permeation von Zytostatika hängt von Temperatur, ph- Wert der Haut, Luftfeuchtigkeit, Konzen- tration, Molekulargewicht und Fettlöslichkeit ab (7). So dringen beispielsweise schwerlösliche Substanzen (Methotrexat, Cisplatin) langsamer durch als Substanzen, die hoch fettlöslich sind, wie zum Beispiel Cyclophosphamid, Thiotepa und Carmustin. Chemikalie Handschuh Penetration Das Merkblatt 620 Zytostatika im Gesundheitsdienst, herausgegeben von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (8), empfiehlt Handschuhe, welche die Anforderungen der EN 374 erfüllen. Die Europäische Norm EN 374 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen beschreibt die Testverfahren zur Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration und Permeation. Haut Leistungsstufe AQL Stufe 3 < 0,65 Stufe 2 < 1,5 Stufe 1 < 4,0 EN 374-2: Bestimmung des Widerstandes gegen die Penetration von Chemikalien Penetration ist das Eindringen von Chemikalien und Mikroorganismen durch poröses Material, Nähte, kleine Löcher und andere kleine Schäden im Handschuhmaterial. Nach der EU-Norm müssen Schutzhandschuhe ein vorgeschriebenes Qualitätsniveau (Acceptable Quality Level, AQL) von 1,5 erreichen, d.h. es werden max. 7 fehlerhafte bei 200 getesteten Handschuhen akzeptiert. Chemikalie Handschuh Haut Permeation Gemessene Schutz- Durchbruchzeit Index < 10 Minuten Klasse 0 > 10 Minuten Klasse 1 > 30 Minuten Klasse 2 > 60 Minuten Klasse 3 > 120 Minuten Klasse 4 > 240 Minuten Klasse 5 > 480 Minuten Klasse 6 EN 374-3: Permeation Permeation ist der Prozess, bei dem eine Chemikalie auf Molekularebene das Handschuhmaterial durchdringt. Bei der Messung der Permeation wird ein Handschuhmuster in eine Prüfzelle eingespannt, so dass es eine Membran zwischen zwei getrennten Kammern bildet. Die Chemikalie wird dann in eine der beiden Kammern gefüllt und das Muster, das der Handschuhaußenseite entspricht, mit der Chemikalie in Kontakt gebracht. In der anderen Kammer zirkuliert eine Flüssigkeit oder ein Gas, das regelmäßig darauf überprüft wird, ob die Chemikalie den Handschuh durchdrungen hat. Ein Handschuh gilt als perforiert, wenn 1µg pro cm 2 und Minute durch das Material gedrungen ist. Für die Auswahl der korrekten Handschuhe ist es daher zwingend erforderlich zu wissen, welches Material gegen welche Chemikalie/chemische Substanz schützt. Jede Chemikalie wird bezüglich ihrer Durchbruchzeit (Leistungsstufe 0 bis 6) eingestuft. 4

5 Handschuhwechsel nach maximal 20 Minuten! 20 min Es sollte bedacht werden, dass die Daten über die Durchbruchzeiten in In-Vitro- Tests ermittelt werden. Das bedeutet: Eine statische Belastung wird bei konstanter Raumtemperatur durchgeführt. In der Praxis sind Handschuhe jedoch Temperaturschwankungen und dem ständigen Wechsel von Spannung und Entspannung ausgesetzt. Aus diesem Grund sollte, abweichend von den in den Tests ermittelten Durchbruchzeiten, die Tragezeit sehr viel kürzer sein. Das Arbeitsschutzgesetz (GUV-I 8596) (3) schreibt vor, Handschuhe beim Umgang mit Zytostatika nach 20 Minuten zu wechseln. Umgang mit Desinfektionsmitteln Die Reinigung und Desinfektion benutzter Instrumente, Geräte und Flächen stellt im Gesundheits - wesen eine zentrale Maßnahme zur Vermeidung einer Übertragung von Krankheitserregern dar. Die antimikrobielle Wirkung der Flächen- und Instrumenten-Desinfektionsmittel setzt notwendigerweise eine gewisse Toxizität voraus. Rezepturabhängig können bei direktem Kontakt Schädigungen der Haut auftreten. Beim Umgang mit Desinfektionsmitteln, z. B. bei der Herstellung von Gebrauchslösungen aus Konzentraten, müssen aus Arbeitsschutzgründen deshalb Handschuhe getragen werden. Okklusionen vermeiden! Das Tragen von Handschuhen verstärkt die 4 h Schweißbildung unter dem Handschuh. Die Wasserdampfabgabe an die Umgebung wird allerdings unterbunden (Okklusion!). Es entsteht eine feuchte Umgebung, durch die nicht nur Bestandteile des Säureschutzmantels entfernt, sondern auch Lipide und Feuchthaltefaktoren der Hornschicht ausgeschwemmt werden. Gleichzeitig quillt die Hornschicht aufgrund von Wasserein - lagerungen auf. Die Barrierefunktion der Haut wird zerstört und dadurch ihre mechanische Belastbarkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Eindringen von Mikroorganismen und Gefahrstoffen beeinträchtigt. Hauterkrankungen sind vorprogrammiert. REM-Aufnahme, 50fach: Querschnitt der Oberhaut Die TRGS 531 Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu (9) setzt daher fest, Handschuhe nicht länger als 4 Stunden ununterbrochen zu tragen. 5

6 Handschuhe Risikominimierung beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien in Gesundheitsberufen Auf einen Blick: Empfehlung für die Minimierung von chemischen Risiken Tragen Sie geeignete Handschuhe beim Umgang mit gefährlichen Substanzen! Die Haut ist ein bedeutender Expositionspfad für Gefahrstoffe. Das Tragen von Handschuhen ist daher eine der wichtigsten Maßnahmen zum eigenen Schutz gegen Risiken. Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen ist in den TRGS und den daraus abgeleiteten Richtlinien allgemein geregelt, wobei jedoch immer das jeweilige Risikopotenzial, das vom verwendeten gefährlichen Stoff ausgeht, die Auswahl des geeigneten Handschuhes bestimmen sollte. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist beim Umgang mit Zytostatika obligatorisch! Pflegepersonal muss Untersuchungshandschuhe tragen, um sich selbst und die Patienten vor einer Übertragung über das Blut oder vor Schmierinfektionen zu schützen. Untersuchungshandschuhe bieten allerdings nicht ausreichend Schutz gegenüber allen Gefahrstoffen. Aus diesem Grund werden beim Umgang mit Arzneimitteln Schutzhandschuhe anstelle von Untersuchungshandschuhen empfohlen. Beim Umgang mit Zytostatika sind sie sogar zwingend erforderlich. Beachten Sie die Durchbruchzeiten! Nicht alle routinemäßig verwendeten Handschuhe sind für den Umgang mit der Vielzahl an gefährlichen Substanzen geeignet. Die Beständigkeit eines Handschuhmaterials gegen einen bestimmten Stoff hängt von der Durchbruchzeit dieses Stoffes ab. Denken Sie daran, Handschuhe regelmäßig zu wechseln! Es sollte immer bedacht werden, dass das Risiko einer Permeation im Allgemeinen mit der Tragezeit ansteigt. Daher empfehlen Richtlinien, die auf den TRGS basieren, die Handschuhe beim Umgang mit Gefahrstoffen nach 20 Minuten zu wechseln. Vermeiden Sie lange Tragezeiten! Die feuchte Umgebung unter dem undurchlässigen Handschuhmaterial beinträchtigt die Schutzfunktion der Haut. Mikroorganismen und Allergene können so leichter eindringen und Haut erkrankungen auslösen. 6

7 Literatur: 1. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin (1998): TRGS 525. Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung. 2. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin (2009): Bekanntmachung 220 zu Gefahrstoffen Sicherheitsdatenblatt. Auslegungshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), für die nicht die Vermutungswirkung nach 8 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV in Anspruch genommen werden kann. 3. Bundesverband der Unfallkassen, München (2003): GUV-I Umgang mit Gefahrstoffen im Krankenhaus. Pflege und Funktionsbereiche. GUV-Information. Theorie und Praxis der Prävention. 4. Sessink, P.J. et al. (1994): Environmental contamination and assessment of exposure to antineoplastic agents by determination of cyclophosphamide in urine of exposed pharmacy technicians: is skin absorption an important exposure route? Arch Environ Health 1994, 49: Fransman, W. et al. (2007): A pooled analysis to study trends in exposure to antineoplastic drugs among nurses. Ann Occup Hyg 2007, 51: Wallemacp, P.E. et al. (2006): Permeability of 13 different gloves to 13 cytotoxic agents under controlled dynamic conditions. Am J Health Syst Pharm 2006, 63: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg (2009): Zytostatika im Gesundheitsdienst - Informationen zur sicheren Handhabung von Zytostatika. 9. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin (1996): TRGS 531. Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu. 5. Sessink, P.J. et al. (1997): Exposure of pharmacy technicians to antineoplastic agents: reevaluation after additional protective measures. Arch Environ Health 1997, 52:

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