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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Daniel Renkonen u. a. GRÜNE und der Abg. Alfred Winkler u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Sicherheit der Atomkraftwerke in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die Sicherheit der baden-württembergischen Atomkraftwerke Philippsburg II und Neckarwestheim II nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2. wie viele und welche meldepflichtigen Ereignisse in beiden Reaktoren (bitte getrennt aufschlüsseln) im laufenden Jahr 2011 bereits registriert worden sind; 3. ob ihr Erkenntnisse vorliegen, wonach der Anlagenbetreiber EnBW AG ein mobil einsetzbares Notstromaggregat für den Meiler Neckarwestheim II beschafft hat; 4. ob ein solches mit Diesel oder Heizöl betriebenes Aggregat möglicherweise auch für den Kraftwerksstandort Philippsburg beschafft worden ist; 5. wie sie den Einsatz solcher Aggregate und die damit bewirkte Sicherheitsverbesserung 6. wie sie die geologische Sicherheit am Kraftwerksstandort Neckarwestheim hinsichtlich möglicher Setzungen des Untergrunds beurteilt; 7. wie viele Katastrophenübungen pro Jahr an beiden Kraftwerksstandorten stattfinden und wer diese Übungen jeweils koordiniert; 8. ob und auf welche Weise die beteiligten Landratsämter als Untere Katastrophenschutzbehörden jeweils in die Übungen mit einbezogen werden; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 9. ob sie die bisherigen Szenarien möglicher Katastrophen an den Kraftwerksstandorten für sachgerecht und ausreichend hält oder ob sie eine Überarbeitung der Anforderungen und Planungen beabsichtigt Renkonen, Raufelder, Schoch, Marwein, Dr. Murschel GRÜNE Winkler, Stober, Gruber, Grünstein, Rolland SPD Begründung Unmittelbar nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima haben bundesweit Sicherheitsüberprüfungen an den damals 17 Atomkraftwerken stattgefunden. Inzwischen sind acht Meiler endgültig still gelegt worden, doch das Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung ist weiterhin sehr groß. So wurden bei den Sicherheitsüberprüfungen in den einzelnen Kraftwerken erneut einige Mängel festgestellt. Nach einer Untersuchung aller deutschen Meiler kam die Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) unter anderem zu dem Ergebnis, das keines der damals im April/Mai 2011 untersuchten Atomkraftwerke über ein so genanntes mobil einsetzbares Notstromaggregat verfüge, das mit Diesel oder Heizöl betrieben werde. Angeblich soll die EnBW ein solches Aggregat für den Standort Neckarwestheim inzwischen beschafft haben. Im Zuge der Reaktorkatastrophe in Japan wurde die Tektonik an Atomkraftwerksstandorten verstärkt thematisiert. Es ist hierbei von Interesse, wie die Landes - regierung die Sicherheitslage am Standort Neckarwestheim bezüglich immer wieder aufgetretener, geologischer Setzungen einschätzt. Zudem sind die Vorkehrungen für den Katastrophenfall von unmittelbarem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger. Stellungnahme Mit Schreiben vom 12. Oktober 2011 Nr nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die Sicherheit der baden-württembergischen Atomkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima Als Reaktion auf die Ereignisse in den japanischen Kernkraftanlagen wurde von der baden-württembergischen Landesregierung bereits am 14. März 2011 eine unabhängige Expertenkommission mit der Überprüfung der Kernkraftwerke in Neckarwestheim und Philippsburg beauftragt. Für die Untersuchung wurden die folgenden fünf Themengebiete, die für die Ereignisse in Japan eine maßgebliche Rolle gespielt haben, ausgewählt: Erdbeben Ausfall Nebenkühlwasser/Sicherstellung der Nachwärmeabfuhr 2

3 Netzanbindung/Elektrische Energieversorgung Infrastruktur/Autarkie Notfallmaßnahmen Neben der Prüfung von Unterlagen fanden Anlagenbegehungen an den beiden Standorten Philippsburg und Neckarwestheim statt. Die Expertengruppe kam einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass an den Standorten Philippsburg und Neckarwestheim keine Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus gewonnene Erkenntnisse wurden am 28. April 2011 der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) für ihre Beratungen zur Verfügung gestellt. Die RSK hat im Auftrag des BMU alle deutschen Kernkraftwerke im Nachgang zu dem Ereignis in Fukushima einer Sicherheitsüberprüfung ( RSK-SÜ, Deutscher Stresstest ) unterzogen. Die Ergebnisse dieser Sicherheitsüberprüfung wurden am 17. Mai 2011 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Überprüfungsthemen gemäß Anforderungskatalog der RSK waren naturbedingte Ereignisse wie Erdbeben, Hochwasser, wetterbedingte Folgen sowie mögliche Überlagerungen, zivilisatorisch bedingte Ereignisse (z. B. Flugzeugabsturz), von konkreten Ereignisabläufen unabhängige erweiterte Anforderungen (z. B. Stromausfall), die Robustheit von Vorsorgemaßnahmen sowie erschwerende Randbedingungen für die Durchführung von Notfallmaßnahmen. In ihrem Fazit kommt die RSK zu dem Ergebnis, dass sich aus den Erkenntnissen zu Fukushima im Hinblick auf die Auslegung dieser Anlagen ergibt, dass hinsichtlich der Stromversorgung und der Berücksichtigung externer Überflutungsereignisse für deutsche Anlagen eine höhere Vorsorge festzustellen ist. Gemäß der RSK-Stellungnahme kann unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen und des betrachteten Themenumfanges für die deutschen Kernkraftwerke anlagenunabhängig bei einem direkten Vergleich mit den Ursachen und Folgen der Unfälle in Fukushima I festgestellt werden: Initiierende Ereignisse, die zu einem vergleichbaren Tsunami führen können, sind nach dem jetzigen Kenntnisstand für Deutschland praktisch ausgeschlossen. In Fukushima I lag eine zu geringe Auslegung der Anlagen gegen einen Tsunami mit einer auf Basis vorliegender Literatur zu betrachtenden Ereignishäufigkeit von ca. 10-3/a vor (Eintreten im Durchschnitt einmal in Jahren). Im Bereich der naturbedingten Einwirkungen von außen sind für deutsche Kernkraftwerke für Eintrittshäufigkeiten von ca. 10-3/a die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigenden Einwirkungen durchgehend in der Auslegung berücksichtigt. Dies gilt insbesondere auch für solche Einwirkungen, die zu cliff edge Effekten führen können, d. h. sich überlagernde, die Problemstellung verschärfende Ereignisse. Die Stromversorgung der deutschen Kernkraftwerke ist durchgehend robuster als in Fukushima I. Alle deutschen Anlagen haben mindestens eine zusätzlich gesicherte Einspeisung und mehr Notstromaggregate, wobei mindestens zwei davon gegen äußere Einwirkungen geschützt sind. Darüber hinaus hat die RSK die Robustheit deutscher Anlagen für weitere wich - tige Bewertungsthemen überprüft. Für die Kernkraftwerke Philippsburg 2 und Neckarwestheim II wurden von der RSK Robustheitsreserven identifiziert, die deutlich über die Auslegungsanforderungen hinaus gehen. Die RSK hat zudem Themenbereiche identifiziert, für die noch weitere Beratungen erforderlich sind. Ziel ist es, mögliche Sicherheitsverbesserungen im aus - legungs überschreitenden Bereich zu identifizieren. Die Beratungen dauern derzeit noch an. Die Landesregierung teilt die von der Expertenkommission Baden-Württemberg sowie der RSK vorgenommenen Sicherheitsbewertungen. 3

4 2. wie viele und welche meldepflichtigen Ereignisse in beiden Reaktoren (bitte getrennt aufschlüsseln) im laufenden Jahr bereits registriert worden sind; Für die Anlage Neckarwestheim II wurden im laufenden Jahr fünf meldepflichtige Ereignisse registriert: Nicht spezifikationsgemäße Sicherungen in elektronischen Baugruppen Meldung eines zu geringen Füllstands eines Flutbeckens Ausfall einer Messung zur Drehzahlerfassung einer Hauptkühlmittelpumpe Oberflächenbeschädigung an einer Entlüftungsleitung des Frischdampfsystems Defekte Schmierölpumpe eines Notstromdiesels Für die Anlage Philippsburg 2 wurden im laufenden Jahr 20 meldepflichtige Ereignisse registriert. Weiterhin wurde ein Ereignis aus dem Jahr 2009 nachgemeldet: Ausfall einer Zwischenkühlpumpe durch Auslösen einer Sicherung Nicht vollständiges Schließen einer Rückschlagklappe im Sicherheitskomponentenkühlsystem Absturz eines Zentriergestells eines Transportbehälters Wiederholter Ausfall von Elektronikbaugruppen Ausfall eines Durchflussbegrenzungsventils im Notspeisesystem Abschalten einer Nachkühlpumpe über Kurzschlussauslösung Nicht spezifikationsgemäße Absicherung von elektronischen Baugruppen Erhöhte Leckrate an einer Gebäudeabschlussarmatur des Wasserstoffabbausystems Fehlfunktion des Leistungsschalters der Nachkühlpumpe beim Probelauf Beschädigung von Abstandhaltern bei der Entladung eines Brennelements Abweichung von Kalibrierfaktoren von Aktivitätsmessstellen nach Austausch von Messumformern Materialabtrag an der Oberfläche von Kleinleitungen Überschreitung der zulässigen Leckrate einer Absperrklappe der Ringraumabluft Füllstandsunterschreitung in einem Flutbehälter Fehlerhafte Anregung von elektronischen Abschlussgliedern des Reaktorschutzes Fehlerhaftes Öffnen des Einspeiseschalters eines Notstromdiesels Nichtöffnen einer Vorsteuerarmatur eines Frischdampfabsperrventils Fehlanregung von Reaktorschutzsignalen Fehlanregung von Armaturen des Sekundärkreisabschlusses durch eine defekte Zeitgliedbaugruppe des Reaktorschutzes Abweichung vom spezifizierten Zustand an einem von 3 Kanälen von Flutbehälterfüllstandsmessungen Instandhaltungsmaßnahmen am Feuerlöschsystem 4

5 Ausführliche Informationen zu den meldepflichtigen Ereignissen finden sich im Internet unter 3. ob ihr Erkenntnisse vorliegen, wonach der Anlagenbetreiber EnBW AG ein mobil einsetzbares Notstromaggregat für den Meiler Neckarwestheim II beschafft hat; Es trifft zu, dass die EnBW AG in Ergänzung zu den am Standort Neckarwestheim vorhandenen mehrfach redundanten und diversitären Notstromaggregaten ein mobiles Notstromaggregat beschafft hat und dieses Aggregat am Standort Neckarwestheim vorhält. 4. ob ein solches mit Diesel oder Heizöl betriebenes Aggregat möglicherweise auch für den Kraftwerksstandort Philippsburg beschafft worden ist; Am Standort Philippsburg sind drei mobile Notstromaggregate beschafft worden. Ein Aggregat mit einer Leistung von 330 kva steht für den Block 1 und zwei Aggregate mit einer Leistung von je 650 kva stehen für Block 2 zur Verfügung. Die drei Aggregate können sowohl mit Diesel als auch mit Heizöl betrieben werden. Beim Block 1 können mit dem mobilen Aggregat die Batterien des Unabhängigen Störfall- und Sabotagesystem (USUS) gestützt werden, beim Block 2 kann in einen Strang des sog. D2-Notstromnetzes eingespeist werden, an dem z. B. eine Redundanz des Not- und Nachkühlsystems angeschlossen ist. Darüber hinaus verfügt die Regionalgesellschaft der EnBW zusätzlich über weitere mobile Not strom aggregate, die jederzeit an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg eingesetzt werden können. 5. wie sie den Einsatz solcher Aggregate und die damit bewirkte Sicherheitsverbesserung Die angesprochenen Notstromaggregate kommen zum Einsatz, wenn auslegungsüberschreitende Störfälle mit den bereits vorgesehenen Notfallmaßnahmen nicht beherrscht werden. Es handelt sich dabei um Szenarien mit sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit. Sollte solch ein Szenario dennoch eintreten, stellt der Einsatz zusätzlicher mobiler Aggregate eine Sicherheitsverbesserung dar. Die Anschaffung mobiler Aggregate ist somit sicherheitsgerichtet und trägt zur weiteren Erhöhung der Anlagenrobustheit im auslegungsüberschreitenden Bereich bei. 6. wie sie die geologische Sicherheit am Kraftwerksstandort Neckarwestheim hinsichtlich möglicher Setzungen des Untergrunds beurteilt; Die geologischen Verhältnisse im Untergrund des Standorts Neckarwestheim wurden vor Errichtung der Gebäude untersucht und von der Genehmigungsbehörde begutachtet. Die Genehmigungsbehörde kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass der Standort für ein Kernkraftwerk geeignet sei. Aufgrund der geologischen Besonderheiten wurde jedoch von der Genehmigungsbehörde eine kontinuierliche Verfolgung der Thematik Untergrund durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Hierzu wurde die 4. Teilgenehmigung für den Betrieb des GKN II mit der Auf lage verbunden, betriebsbegleitend ein Dauermessprogramm durchzuführen und der Aufsichtsbehörde regelmäßig über die Ergebnisse zu berichten. Im Einzelnen beinhaltet dies Setzungs- und Verschiebungsmessungen an den sicherheitstechnisch wichtigen Gebäuden, Deformationsmessungen im Untergrund, Messung von Parametern der Grundwasserhaltung sowie chemische Analysen des Grundwassers zur Beurteilung der Sulfatgesteinslösung in den Gips-Anhydrit-Schichten. Über die Ergebnisse dieser Messungen berichtet der Betreiber regelmäßig dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und den von ihm beauftragten Gutachtern, welche die vorliegenden Daten in jähr - lichen Stellungnahmen bewerten. 5

6 Obwohl es aus den vor der Errichtung durchgeführten Untersuchungen, insbesondere den Erkundungsbohrungen, und dem fortwährenden Routinemessprogramm bislang keine Hinweise auf eine Gefährdung sicherheitsrelevanter Gebäude gibt, ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als atomrechtliche Aufsichtsbehörde bestrebt, bisherige Erkenntnisse durch ergänzende Unter - suchungen weiter abzusichern. Damit soll sowohl dem fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Möglichkeiten als auch dem hohen Schadenspotenzial eines Kernkraftwerks Rechnung getragen werden. Daher wurden ergänzende Untersuchungen angestoßen, die das Verständnis von Auslaugungsprozessen durch ein Fließmodell erweitert haben und der Frage nach den Auswirkungen hypothetischer Hohlräume im Untergrund nachgegangen sind. Im Rahmen dieser ergänzenden Untersuchungen wurde beispielsweise durch numerische Simulationen nachgewiesen, dass selbst im extrem unwahrscheinlichen Fall eines Hohlraums, der bis unter das Reaktorgebäude des GKN II hochbricht, die Bodenplatte den Hohlraum bis zu einem Durchmesser von 20 m überbrücken könnte. Die sicherheitstechnischen Funktionen des Reaktorgebäudes wären somit selbst bei diesem extremen Szenario nicht gefährdet. Baugrunderkundungen, regelmäßig durchgeführte Messungen und ergänzende Untersuchungen haben somit bislang keine Erkenntnisse ergeben, welche die Sicherheit des GKN II in Frage stellen. Aufgrund der geologischen Besonderheiten wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft aber auch weiterhin die intensive behördliche und gutachterliche Verfolgung des Themas fortsetzen. Die Auswertung der durch das starke Erdbeben mit nachfolgendem Tsunami ausgelösten Reaktorkatastrophe von Fukushima hat bislang keine neuen Erkenntnisse bezüglich der Untergrundthematik am Standort Neckarwestheim ergeben. 7. wie viele Katastrophenübungen pro Jahr an beiden Kraftwerksstandorten stattfinden und wer diese Übungen jeweils koordiniert; Die an den baden-württembergischen Kernkraftwerksstandorten stattfindenden Übungen lassen sich in anlageninterne Notfallübungen und in Übungen der zuständigen Katastrophenschutzbehörden (Katastrophenschutzübungen) einteilen. Mit den anlageninternen Notfallübungen werden insbesondere die anlagenspezi - fischen Vorgänge bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen geübt. Sie finden einmal jährlich pro Kernkraftwerksblock statt. An jedem Kernkraftwerksstandort werden diese Übungen alle zwei Jahre im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) durch die Gutachterorganisation EnergieSystemeNord (ESN) GmbH geplant und koordiniert. Das UM beteiligt sich einmal pro Jahr und Standort an der Vorbereitung und Durchführung einer solchen Übung. Die übrigen anlageninternen Notfallübungen werden unter Einbeziehung des UM durch den Betreiber selbst geplant und koordiniert. Die Katastrophenschutzübungen werden regelmäßig in den einzelnen Regierungsbezirken unter der Leitung des jeweiligen Regierungspräsidiums als zuständiger Katastrophenschutzbehörde unter Beteiligung des UM, des Kernkraftwerksbetreibers und ggf. weiteren Institutionen in Baden-Württemberg und den Angrenzerländern vorbereitet. Zuletzt fanden folgende Katastrophenschutzübungen statt: Übungen für das KKW Neckarwestheim: 2009: Kommunikationsübung und Stabsrahmenübung mit Vollübungsanteil mit allen eingeplanten Strahlenspürtrupps und den übrigen ABC-Erkundern des Regierungsbezirks, 2010: Vollübung des Landkreises Böblingen zum Aufbau und Betrieb einer Notfallstation. Übungen für das KKW Philippsburg: 2010: Stabsrahmenübung mit Vollübungssteil Dekontamination der Strahlenspütrupps. 6

7 8. ob und auf welche Weise die beteiligten Landratsämter als Untere Katastrophenschutzbehörden jeweils in die Übungen mit einbezogen werden; In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien zuständige Katastrophenschutzbehörden bei Unfällen in kerntechnischen Anlagen in Deutschland und im grenznahen Ausland. Die Landratsämter werden an den anlageninternen Notfall - übungen informativ beteiligt und in die Katatstrophenschutzübungen eingebunden. An Katastrophenschutzübungen werden die Landratsämter ebenfalls aktiv beteiligt. Abhängig vom unterstellten Szenario kann sich diese Beteiligung auf die Mitwirkung in der Übungsleitung für das Regierungspräsidium, auf die Durchführung einer eigenen oder integrierten Stabsrahmenübung oder auf die Durchführung von eigenen oder in die v. g. Stabsrahmenübungen eingebundenen Vollübungen, z. B. Einsatz von ABC-Erkundern der Feuerwehren (Strahlenspürtrupps), Aufbau von Ausgabestellen für Kaliumiodidtabletten, Aufbau und Betrieb einer Notfallstation oder auf weitere im Katastrophenfall zu leistende Aufgaben erstrecken. 9. ob sie die bisherigen Szenarien möglicher Katastrophen an den Kraftwerksstandorten für sachgerecht und ausreichend hält und ob sie eine Überarbeitung der Anforderungen und Planungen beabsichtigt. Die Notfall- und Katastrophenschutzplanungen für die baden-württembergischen Standorte orientieren sich an bundesweit eingeführten allgemeinen Vorgaben und Richtlinien wie z. B. an den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission oder an den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Diese Vorgaben und Richtlinien werden derzeit in Folge des Reaktorunfalls in Fukushima in den jeweils zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen und Gremien überprüft und ggf. überarbeitet. Sich ergebende Neuerungen und Änderungen werden im Anschluss durch die jeweils zuständigen baden-württembergischen Stellen umgesetzt werden. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 7

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