Insolvenzarbeitsrecht: Dienstvertrag (Arbeitsvertrag): Berechtigter (Arbeitgeber) in Insolvenz. -- Übungsblatt --
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1 Prof. Dr. von Wilmowsky Insolvenzrecht II: Vertiefung Vorlesung Insolvenzarbeitsrecht: Dienstvertrag (Arbeitsvertrag): Berechtigter (Arbeitgeber) in Insolvenz -- Übungsblatt Verwertung: Kündigung nach 113 InsO Frage zum Regelungsgehalt des 113 InsO: Ist 113 Satz 1 InsO eine Rechtsgrundlage für eine Kündigung des Dienstverhältnisses durch die Insolvenzverwaltung des AG? Welche Bedeutung kommt hierbei dem Anspruch auf Schadensersatz zu, der nach 113 Satz 3 InsO dem AN zusteht? 2. Verteilung: Abfindungsanspruch AN ist als sog. Druckerhelfer in der Bundesdruckerei angestellt. Der Tarifvertrag sieht vor, dass den Arbeitnehmern bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung gezahlt wird. Das Insolvenzverfahren gegen die Bundesdruckerei wird eröffnet. Die Insolvenzverwaltung kündigt dem AN aus betrieblichem Grund; die Abfindung, die ihm nach dem Tarifvertrag zusteht, beläuft sich auf EUR. AN ist der Auffassung, seine Abfindungsforderung habe Massestatus, so dass sie im Insolvenzverfahren vollständig vorweg befriedigt werden würde. Zu Recht? BAG, , 6 AZR 364/05, NZI 2006, 716
2 Dienstvertrag (Arbeitsvertrag): Berechtigter (Arbeitgeber) in Insolvenz (Übungsblatt) 2 3. Altersteilzeit und Insolvenz des AG AN hat mit seinem AG Altersteilzeit vereinbart und zwar nach dem sog. Blockmodell: Einer dreijährigen Phase, in der AN voll (d.h. mit voller Arbeitszeit) arbeitet ( Arbeitsphase ), schließt sich eine weitere dreijährige Phase an, in der AN nicht arbeitet ( Freistellungsphase ). Für beide Phasen ist ein Gehalt in Höhe von 70% des bisherigen Verdiensts vereinbart. Während der Altersteilzeit des AN fällt AG in Insolvenz. Das Insolvenzverfahren führt u.a. zu der Entscheidung der Gläubigerversammlung, das Unternehmen des AG stillzulegen. a) Kann die Insolvenzverwaltung des AG das Arbeitsverhältnis mit AN kündigen? b) Wie werden die Ansprüche des AN in dem Insolvenzverfahren befriedigt werden? c) Hängen die Antworten davon ab, ob das Insolvenzverfahren gegen AG während der Arbeitsphase oder während der Freistellungsphase des AN eröffnet wurde? 4. Anfechtungsrecht: Gehaltszahlungen in der kritischen Zeit A. V arbeitet als Verkäuferin in einem Warenhaus der Karstadt Warenhaus GmbH; ihr Gehalt beträgt EUR. Im Frühjahr 2009 gerät die K-GmbH in finanzielle Schwierigkeiten, über die in der Presse berichtet wird. Die Auszahlung der Gehälter an die Arbeitnehmer der K-GmbH gerät teilweise ins Stocken. Viele Arbeitnehmer, darunter V, erhalten in den Monaten Februar bis April (jeweils am letzten Tag des Monats) lediglich Teilzahlungen auf ihre Gehaltsansprüche, was sich im Unternehmen rasch herumspricht. Die Geschäftsleitung wirbt in einer an alle Arbeitnehmer um Vertrauen: Die Krise werde gemeistert werden. Am überweist die K-GmbH die Gehälter für Mai 2009 und zusätzlich die noch ausstehenden Gehaltsteile für die genannten Monate. Auch die V erhält ihr Mai-Gehalt (1.700 EUR) sowie eine Nachzahlung in Höhe von EUR.
3 Dienstvertrag (Arbeitsvertrag): Berechtigter (Arbeitgeber) in Insolvenz (Übungsblatt) 3 Gegen die K GmbH wird am das Insolvenzverfahren beantragt und wenig später eröffnet. Es wird festgestellt, dass die K-GmbH seit dem zahlungsunfähig war. Die als Insolvenzverwalterin eingesetzte Rechtsanwältin I überlegt, ob und gegebenenfalls welche Gehaltszahlungen an V anfechtbar sind. Anmerkungen: Der Sachverhalt ist teilweise fiktiv. Das betrifft vor allem die Verzögerungen der Zahlung der Arbeitnehmergehälter. In diesem Punkt ist der Sachverhalt nicht an die Karstadt-Insolvenz, sondern an BGH, , IX ZR 62/08, angelehnt. Fragen der Besteuerung (durch die Einkommensteuer) bleiben ausgeblendet. B. E (Karl-Gerhard Eick) ist Geschäftsführer der K-GmbH (zu einem Grundgehalt, d.h. ohne Boni, von EUR pro Monat). Auch er erhält sein Gehalt für Mai am überwiesen. Anfechtbarkeit? (Zusatz: Könnte E Insolvenzgeld nach 165 SGB III erhalten?) 5. Übertragung des Unternehmens des Insolvenzschuldners und Urlaubsansprüche AN ist Arbeitnehmerin des AG. AG fällt in Insolvenz. Im Insolvenzverfahren entscheiden die Gläubiger, dass das Unternehmen des AG auf den Erwerber F übertragen werden soll. So geschieht es; F führt das Unternehmen fort. Im Zeitpunkt der Übertragung stand der AN noch ein Resturlaub von 28 Tagen zu. Kann sie verlangen, dass F ihr diesen Resturlaub gewährt? BAG, , 9 AZR 95/03 Einstieg: Kübler / Prütting / Bork (Tintelnot), InsO - Kommentar, Loseblatt, 108 Rn. 27f (Stand 2007).
4 Dienstvertrag (Arbeitsvertrag): Berechtigter (Arbeitgeber) in Insolvenz (Übungsblatt) 4 6. Übertragung des Unternehmens des Insolvenzschuldners und Betriebsrentenvereinbarung Die TMD Friction GmbH betreibt ein Unternehmen, das Bremsbeläge herstellt und diese an Automobilhersteller liefert wurde TMD Friction insolvent. Das Insolvenzverfahren wurde am eröffnet (Amtsgericht Köln, 74 IN 338/08; sowie 74 IN 339/08). Zu den Entscheidungen, die im Insolvenzverfahren getroffen wurden, gehört, das Unternehmen durch Fortführung zu verwerten und zu diesem Zweck an einen neuen Träger zu übertragen. (Neuer Träger war zunächst die Firma Pamplona, ein Private-Equity-Fonds, ab 2011 dann eine Gesellschaft der Nisshinbo-Gruppe.) Längere Zeit vor der Insolvenz hatte TMD Friction eine Betriebsrentenvereinbarung getroffen, die denjenigen Arbeitnehmern, die wegen Alters entlassen werden, eine Betriebsrente verspricht. Die Höhe der Betriebsrente hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. davon, wie viele Jahre der entlassene Arbeitnehmer bei TMD Friction beschäftigt war. AN ist seit 2003 Arbeitnehmerin der TMD Friction; 2016 wird sie wegen ihres Alters (65) entlassen. Man streitet über die Höhe der Betriebsrente der AN. Der neue Betreiber des Unternehmens vertritt die Auffassung, dass für die Berechnung der Höhe der Betriebsrente nur diejenigen Jahren zu berücksichtigen seien, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (am ) liegen; diejenigen Jahre, die der Arbeitnehmer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei TMD Friction beschäftigt war, seien nicht zu berücksichtigen. AN ist anderer Auffassung und klagt vor den Arbeitsgerichten. Nunmehr ist das BAG mit dem Fall befasst. BAG, Urteil angekündigt für , 3 AZR 869/16 und 3 AZR 58/17 ( Erdiente Dynamik bei Betriebsübergang in der Insolvenz des Arbeitgebers ). Die hiesigen Ausführungen zur Arbeitnehmerin AN sind fiktiv. Einstieg: Gottwald (Bertram), Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Auf. 2015, 109 Rn. 78.
5 Dienstvertrag (Arbeitsvertrag): Berechtigter (Arbeitgeber) in Insolvenz (Übungsblatt) 5 7. Schrifttum -- Insolvenzrechts-Handbuch (hrsg. von Gottwald), 5. Aufl. 2015, Klopp, Onno / Mokros, Ute: Rechtslage des Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers, Sieg, Rainer / Maschmann, Frank: Unternehmensumstrukturierung aus arbeitsrechtlicher Sicht, 2. Aufl. 2010
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