MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/13, Nr. 2 Dezember 2012

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1 MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2012/13, Nr. 2 Dezember 2012 Ein frohes besinnliches Weihnachtsfest allen KollegInnen sowie ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr! Ihre BetriebsrätInnen Margitta Kaltenegger, Eleonore Kontsch, Richard Robnig, Ulrich Katzenberger, Joachim Schauer Büro des Betriebsrates: Brandhofgasse 18, Raum 15, Tel Sprechzeiten: nach Vereinbarung Diensthandy: 0664/

2 REGIERUNG BESCHLOSS AUSWEITUNG DER PENDLERPAUSCHALE Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die Nachricht, dass die Regierung im Ministerrat die geplante Ausweitung der Pendlerförderung beschlossen hat. Zusätzlich zum bestehenden System der Freibeträge soll künftig pro gefahrenen Kilometer ein Euro als Absatzbetrag beim Finanzamt geltend gemacht werden können einmal pro Jahr. Profitieren werden dabei künftig auch Teilzeit- und Wochenpendler. Für Wenigverdiener wird der sogenannte Pendlerzuschlag erhöht. Diese Negativsteuer beträgt künftig pro Jahr maximal 290,- (anstatt wie bisher 141,-). Die neue Regelung bietet auch die Möglichkeit eines Job-Tickets für das der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis dem Arbeitnehmer ein Ticket für den öffentlichen Verkehr zahlt. Dieser Lohnanteil ist von Lohnsteuer- und SV-Abgaben befreit. In Kraft tritt die Neuregelung rückwirkend per 1. Jänner Der Beschluss wird erst im Februar im Parlament fallen. FAST JEDE/R SITZT UND ARBEITET FALSCH AM PC Die vom Betriebsrat initiierte Aktion stößt auf positives Echo. Bereits drei Rundgänge zur Begutachtung der Arbeitsplätze aus arbeitsmedizinischer Sicht haben wir gemeinsam mit Dr. Herzog gemacht. Dabei stellte sich heraus, dass die Mehrheit der KollegInnen ihre Sessel falsch eingestellt hatten, Tastatur und Maus ungünstig positioniert waren und die Abstände zu den neuen Bildschirmen nicht passten. Kein Wunder also, wenn Schulter- und Rückenbeschwerden sich häufen! Als unmittelbare Maßnahme werden jetzt mit finanzieller Unterstützung der Stabsstelle für Personalentwicklung für besonders schreibintensive Arbeitsplätze Gelenksauflagen für Tastatur und Maus angeschafft. Noch haben wir nicht alle Arbeitsplätze besucht und so werden wir die Aktion mit Dr. Herzog auch im Jänner 2013 fortsetzen. BETRIEBSRAT ONLINE Das Mitteilungsblatt des Betriebsrates können Sie auch online lesen unter: Auf dieser Seite des Betriebsrates finden Sie auch Angebote über Vergünstigungen. Dazu müssen Sie sich allerdings zuvor über KUG-online anmelden.

3 ALTERSTEILZEIT AB 2013 NEU Ab 1. Jänner 2013 gibt es Änderungen bei der Altersteilzeit. Die Laufzeit wird auf maximal fünf Jahre verkürzt. Bei Blockmodellen muss wieder eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Arbeitszeit reduzieren Die Altersteilzeit gibt älteren Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitgebers zu reduzieren. So kann ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen werden. Die Arbeitszeit wird um 40 bis 60 % verringert und das Entgelt beträgt dabei je nach Modell zwischen 70 und 80 % des bisherigen Einkommens. Der Betrieb bekommt dazu eine Förderung vom AMS. Blockmodelle Es gibt unter bestimmten Bedingungen nach wie vor sogenannte Blockmodelle, die es ermöglichen, im ersten Durchrechnungszeitraum voll weiter zu arbeiten, um dann im zweiten Abschnitt die eingearbeiteten Zeiten zu verbrauchen und damit vom Dienst freigestellt zu sein. Laufzeit verkürzt Die Laufzeit der geförderten Altersteilzeit wird für neue Vereinbarungen ab 1. Jänner 2013 von derzeit noch bis zu sieben Jahren auf maximal fünf Jahre verkürzt. Zugangsalter bleibt gleich Das Mindestalter für Altersteilzeit bleibt gleich: Für Männer 58 Jahre und für Frauen 53 Jahre. Ob altersabhängig mit der neuen Höchstlaufzeit von dann nur mehr fünf Jahren ein nahtloser Übergang in die Pension möglich ist oder eine Altersteilzeitvereinbarung diesbezüglich erst entsprechend später abgeschlossen werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Ersatzkraft Ab Jänner 2013 sind geförderte Blockzeitvereinbarungen nur noch möglich, wenn spätestens mit Beginn der Freizeitphase entweder eine zuvor arbeitslose Person über der Geringfügigkeitsgrenze als Ersatzarbeitskraft neu eingestellt oder zusätzlich ein Lehrling ausgebildet wird. Noch heuer in Altersteilzeit gehen? Da es Änderungen bei der Höchstlaufzeit geben wird, ist im Einzelfall rasch zu überlegen, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen der Beginn einer Altersteilzeitvereinbarung besser noch 2012 stattfinden soll! AK-Steiermark Nähere Informationen:

4 ÖGB: VERBESSERUNGEN BEI DER PFLEGEFREISTELLUNG SIND EIN MEILENSTEIN Wien (OTS/ÖGB) Moderne Lebensformen brauchen moderne Rechtslagen. Die Anfang Dezember im Nationalrat beschlossenen Verbesserungen bei Pflegefreistellungen sind ein Meilenstein, weil endlich anerkannt wird, dass es neben der traditionellen Kernfamilie auch Patchwork-Familien gibt, sagt ÖGB-Frauenvorsitzende Brigitte Ruprecht. Die ÖGB-Forderungen, wonach auch nicht bei ihrem Kind lebende Mütter und Väter sowie Patchwork-Eltern (im selben Haushalt lebende LebensgefährtInnen der Mutter/des Vaters) künftig das Recht auf Pflegefreistellung haben müssen, wurden nun umgesetzt. Endlich wird im Gesetz auch geregelt, dass Eltern ein Recht auf Pflegefreistellung erhalten, wenn das Kind bis zum 10. Lebensjahr im Krankenhaus ist, sagt Ruprecht. WENN ES MIT DEM PARKEN ENG WIRD Noch steht nicht fest, wann es wirklich mit den Bauarbeiten am T.i.P. losgeht und man noch gratis im Hof stehen kann. Wir haben uns als Betriebsrat bemüht, für die künftigen Parkbedingungen in der Tiefgarage des Neubau eine Gleichbehandlung aller Parkenden zu erreichen, den ursprünglich angedachten Preis noch herunterzuhandeln, eine Ausweichlösung in der Pfauengarage zu finden. Das Ergebnis ist allen bekannt. 13 % aller KollegInnen der Verwaltung benutzen das Auto, um in die KUG zu fahren. Kommen mitunter gar nicht anders zur Arbeit. Alle anderen haben sich schon für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel entschieden oder bilden Fahrgemeinschaften. Sie zahlen im Minimum 40,20 pro Monat für die Zone 101 oder zum Beispiel 91,40 für die Zone 4. Das sollte man auch einmal sagen. Super günstig ist unterwegs, wer mit dem Fahrrad oder zu Fuß kommen kann. Auf alle Fälle wird die Tendenz weiter in Richtung Ausbau und Nutzung des öffentlichen Verkehrs gehen, wenn Graz nicht im Feinstaub ersticken soll. Ökologisches Verhalten und Umdenken fängt bei jedem an. Wer sich also nicht ins Getümmel der Parkgarage begeben und vielleicht auch etwas billiger stehen möchte, der findet hier einen Überblick, welche Park+Ride-Standorte es gibt. Unter kann man sich über alle Aspekte zum Thema informieren:

5 Aktuelle Standorte Stellplätze ÖV Anbindung Tarife Kontakt P+R Murpark 480 Linie 4 > Zentrum Kombiticket GPS 0316/ P+R Fölling 200 Linie 211 > Zentrum GPS Kombiticket Regionalbusse > Zentrum 0316/ P+R Thondorf Linie 34 > Zentrum GPS mtl. 12,14 Linie 74 > Murpark 0316/ P+R Maria Trost 70 Linie 1 > Zentrum Grüne Zone P+R GKB-Center Linie 1 > Zentrum Fa. Porr 460 ja Köflachergasse3 Linie 7 > Zentrum 050/ Linie 5 > Zentrum P+R Zentralfriedhof 100 Linie 67 > Zentrum gratis Linie 50 > Hauptbahnhof P+R Webling 150 Linie 32 > Zentrum gratis Linie 40 > Zentrum P+R mtl. 25,30 / SG Rottenmann 185 Linie 53 > Hauptbahnhof Austeingasse 30 45, / Linie 67 > Zentrum P+R Weinzödl 140 Linie 52 > Andritz-Hauptbahnhof gratis P+R Puntigam 50 Linie 5 > Zentrum gratis 10 Standorte Kombi-Ticket Speziell für Pendler: So einfach kommen Sie zum Tages-Kombi-Ticket 1. ins Parkhaus einfahren 2. an der Schranke Kombi-Ticket ziehen (gilt 24 Stunden für parken und als ÖV-Fahrkarte in der Zone 101) 3. einparken 4. in die Straßenbahn oder in den Bus direkt beim Parkhaus einsteigen und bequem in die City fahren 5. retour zum Parkhaus, Ticket einführen und 6,- in Kassa-Automat einwerfen 6. Parkhaus bequem verlassen So einfach kommen Sie zu Ihrem Wochen- oder Monats-Kombi-Ticket 1. zum Kassa-Automaten 2. Tagesticket einführen 3. Woche- oder Monats-Ticket- Taste drücken 4. Geld einwerfen ( 21,- für Wochen-Kombi-Ticket oder 62,- für Monats-Kombi-Ticket) 5. Sie erhalten Ihr gewünschtes Ticket 6. in die Straßenbahn oder in den Bus direkt beim Parkhaus einsteigen und bequem zum Arbeitsplatz fahren Die Kombi-Ticket-Preise: 24 Stunden 6,- (direkt vor Ort) 1 Woche 21,- (direkt vor Ort) 1 Monat 62,- (direkt vor Ort) 1 Halbjahr 270,- (Mobilitätszentrum Graz Linien) 1 Jahr 470,- (Mobilitätszentrum Linien)

6 MACH MAL PAUSE Eine Studie der University of Edinburgh zeigte, dass Pausen den Menschen dabei helfen, sich Dinge besser zu merken. Eine jüngere Studie der Universität Zürich bricht ausgerechnet eine Lanze für Raucher diese seien nämlich produktiver. Der Grund hierfür ist freilich nicht das Nikotin, sondern die Pausen. Alle 90 Minuten fünf Minuten Pause Der Großteil der Arbeitnehmer ist verleitet durchzuarbeiten, kommentiert Judith Proksch-Gabriel vom Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) die Online-Umfrage. Und dadurch gehe viel an Leistungsfähigkeit, Konzentration und Produktivität verloren. Ideal wäre spätestens alle 90 Minuten eine kurze Pause von fünf bis sieben Minuten, rät die Expertin. Was in der Pause die beste Entspannung bringt, hängt freilich von Tätigkeit und Person ab. Wer viel sitzt, sollte unbedingt aufstehen, sich bewegen, die Augen entlasten und unbedingt den Arbeitsplatz kurz verlassen, erklärt Proksch- Gabriel. Entspannungsübungen für die kurze Pause Den Arbeitsplatz zu verlassen ist sich zu bewegen, ist schon eine gute Pausengestaltung. Mit kleinen Entspannungsübungen kann man die Pause für Körper und Geist noch idealer gestalten. Eine Übung sieht etwa so aus, dass man kurz den ganzen Körper anspannt und beim Ausatmen wieder loslässt. Der Kürzeste und effektivste Weg der Entspannung ist allerdings die Atmung. Denn bei Stress wird diese automatisch flacher. Schnelle Übung für die Bauchatmung Ganz entspannt hinsetzen und die Hände auf den Bauch legen. Langsam durch die Nase einatmen und dabei spüren, wie sich die Bauchdecke hebt. Dann langsam durch den Mund wieder ausatmen und bewusst spüren, wie sich die Bauchdecke wieder senkt. Nach einigen Minuten dieser Atmung sollte man sich ruhig und entspannt fühlen. Pausen kann man nicht aufsparen Die ideale Zeit für eine Pause, so Proksch-Gabriel, gibt es nicht. Wir Menschen haben einen individuellen Rhythmus. Man kann jedoch sagen, dass die Leistungsfähigkeit um die Mittagszeit abnimmt. Deshalb sollte man auch eine längere Mittagspause einlegen. Sich die Erholung aufsparen kann man hingegen nicht, erklärt die Expertin. Dies hat, ebenso wie längere Pausen zwischendurch, keinen positiven Effekt auf die Leistungsfähigkeit. Der Erholungseffekt ist am Anfang der Pause am größten, betont Proksch-Gabriel erneut, dass die ideale Pausenzeit fünf bis sieben Minuten beträgt. Wichtig ist, dass diese Pausen vom Arbeitgeber respektiert und vom Arbeitnehmer eingefordert werden.

7 BVA SETZT AKZENTE BEI DER ZAHNGESUNDHEIT Ab 1. Oktober 2012: Zuschuss zur Mundhygiene Die BVA leistet pro Behandlung einen Zuschuss von 35,- maximal zweimal im Kalenderjahr. Kranke Zähne weitreichende Folgen Laut aktuellen Studien leiden 20 % der 35- bis 44-Jährigen und 40 % der 65- bis 74- Jährigen Österreicher/innen an behandlungsbedürftigen Zahnfleischerkrankungen, die teilweise auf falsche oder unzureichende Zahn- und Mundhygiene zurückzuführen sind. Kranke Zähne verursachen aber nicht nur Schmerzen - allzu oft haben sie auch nachteilige Auswirkungen auf unseren gesamten Körper! 35,- Zuschuss für die Mundhygiene Als wesentlichen Beitrag zur Zahngesundheit hat der Vorstand der BVA beschlossen, einen Kostenzuschuss zur Mundhygiene zu leisten. Der Zuschuss beträgt 35,- pro Mundhygienesitzung und wird für maximal zwei Behandlungen im Kalenderjahr übernommen. Die neue Leistung ist für alle Versicherten sowie für anspruchsberechtigte Angehörige ab dem 12. Lebensjahr vorgesehen und wird für Behandlungen ab dem 1. Oktober 2012 gewährt. Hinweis: Wie bei jedem anderen Antrag auf Kostenerstattung bitten wir um Zusendung der Honorarnote Ihres Zahnbehandlers sowie der Zahlungsbestätigung im Original an Ihre Landes- oder Außenstelle. Vergessen Sie dabei bitte auch nicht die Angabe Ihrer Bankverbindung! UNISEX-TARIFE: Risikolebens- und Unfallversicherung für Frauen künftig teurer Ab dem 21. Dezember 2012 müssen Versicherungen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten, da unterschiedlich hohe Prämien und Leistungen für Frauen und Männer nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes eine unzulässige Diskriminierung darstellen.

8 Versicherungen müssen spätestens ab dem neue Unisex-Tarife anbieten so das Urteil laut EuGH vom , Rs C-236/09. Dies wird bei Neuverträgen in jenen Versicherungssparten Änderungen bringen, in denen bisher Frauen und Männer auf Grund des unterschiedlichen Risikos verschieden hohe Prämien bezahlt haben. Je nach Versicherungssparte und Geschlecht wird das zu höheren oder niedrigeren Prämien führen. Was bisher für ein Geschlecht billiger war, dürfte durch die Angleichung teurer werden und umgekehrt. Betroffene Sparten Von der Änderung betroffen sind insbesondere Personenversicherungen, also Lebensversicherung, private Unfallversicherung, Kranken-, und Pflegeversicherung. Zu erwarten ist beispielsweise, dass Polizzen für Risiko-Lebensversicherungen und Unfallversicherungen für Frauen ab dem deutlich teurer werden. Beispiel Risiko-Lebensversicherung Ein Vertrag mit einer Versicherungssumme von ,- und einer Laufzeit von 20 Jahren, abgeschlossen im Alter von 40 Jahren (Nichtraucher/in, kein Motorrad), kostet derzeit jährlich für eine Frau zwischen 139,- und 408,- sowie für einen Mann zwischen 216,- und 740,-. Beispiel private Unfallversicherung Ein Vertrag mit einer Versicherungssumme von ,- für Invalidität mit Progressionstarif sowie Leistungen für Unfallkosten, Bergung und Unfalltod (je ,-), abgeschlossen im Alter von 40 Jahren, kostet jährlich für eine Frau (Angestellte) zwischen 122,- und 403,- sowie für einen Mann (Angestellter) zwischen 122,- und 533,-. Vorsicht bei Änderung von Altverträgen Die Unisex-Tarife gelten für Verträge, die ab dem neu abgeschlossen werden (Neuverträge). Vorsicht ist allerdings auch bei der Änderung von Altverträgen geboten. Denn wer seinen Versicherungsvertrag ab dem 21. Dezember ändern möchte, könnte ungewollt in einem Unisex-Tarif landen. Wird ein Altvertrag nämlich wesentlich verändert (z. B. versichertes Risiko, Versicherungssumme, Laufzeit), ist er wie ein Neuvertrag zu beurteilen. Was genau unter einer wesentlichen Vertragsänderung zu verstehen ist, wird in der Praxis wohl in vielen Fällen strittig werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf für die Umsetzung des EuGH-Urteils (VersRÄG 2013) enthält dazu leider keine detaillierte Regelung. TIPP Frauen, die bereits fest entschlossen sind, eine Risiko-Lebensversicherung oder eine private Unfallversicherung abzuschließen, sollten daher rasch handeln. Denn wer jetzt noch abschließt, fällt in den alten Tarif und kann sich damit noch lange Prämienvorteile sichern. Da für den Abschluss des alten Tarifs die Polizze bis spätestens beim Versicherungsnehmer eingelangt sein muss, nehmen Versicherungen Anträge für die alten Tarife nur mehr bis einige Tage vor dem Stichtag an. Wer jetzt noch abschließen möchte, sollte sich daher rasch informieren. Impressum: Herausgegeben vom Betriebsrat der KUG Dezember Redaktionsteam: Margitta Kaltenegger, Eleonore Kontsch, Richard Robnig, Ulrich Katzenberger, Joachim Schauer. Layout: Sabine Laller.

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