Anleitung zur vereinfachten Einkommensteuererklärung

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1 Anleitung zur vereinfachten Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Rentenempfänger im Ausland (RiA) und zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs Die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2008 werden hier zusammengefasst. Maßgebend ist immer der Beginn der Rente. Diese Anleitung soll Sie darüber informieren, wie Sie die Vordrucke richtig ausfüllen, welche Möglichkeiten Sie haben, Steuern zu sparen, aber auch über Ihre steuerlichen Pflichten. Sie kann allerdings nicht alle Fragen beantworten. Hinweis: Die Steuererklärung kann nicht elektronisch abgegeben werden. Wer kann den vereinfachten Erklärungsvordruck verwenden? Für wen kommt die vereinfachte Erklärung nicht in Betracht? Was müssen Sie beim Ausfüllen beachten? Unterschrift Wo muss ich die Erklärung abgeben? Sie können den vereinfachten Erklärungsvordruck verwenden, wenn - Sie über keinen inländischen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt verfügen und - Sie ausschließlich Renten von einem inländischen Rentenversicherungsträger als inländische Einkünfte im Sinne des 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG bezogen haben. Der Vordruck ist auch zu verwenden, wenn Sie außerdem - Kapitaleinkünfte bezogen haben und diese durch die Kapitalertragsteuer abgegolten sind, - Bestimmte Steuerermäßigungen (z. B. Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und unabhängigen Wählervereinigungen, Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse) in Anspruch nehmen wollen. Bei beschränkt Steuerpflichtigen kommt nur eine Einzelveranlagung in Betracht. Daher muss jeder einzelne Steuerpflichtige eine eigene Erklärung einreichen. Sie können den vereinfachten Erklärungsvordruck nicht verwenden, wenn - Sie im Inland über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen oder - Sie andere veranlagungspflichtige inländische Einkünfte im Sinne des 49 EStG, z. B. Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte, für die Jahre 2005 bis 2008 bezogen haben oder - Sie einen Antrag nach 1 Abs. 3 EStG auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen wollen oder - Sie die Anwendung der familienbezogenen Steuervergünstigungen als Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, beantragen wollen. In diesen Fällen verwenden Sie bitte die ausführlichen Vordrucke zur Einkommensteuererklärung. Diese erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Sie können die ausführliche Einkommensteuererklärung auch elektronisch abgeben. Nähere Informationen hierzu können Sie auch im Internet unter erhalten. Ehegatten müssen jeder eine eigenständige Erklärung abgeben, da eine Zusammenveranlagung für beschränkt Steuerpflichtige nach dem EStG nicht möglich ist. Bitte geben Sie Ihre letzte inländische Wohnsitzadresse, Ihre Staatsangehörigkeit(en) und den Namen des Rentenversicherungsträgers, von dem Sie die Rente erhalten haben, an. So erleichtern Sie die Bearbeitung der Steuererklärung. Vergessen Sie bitte nicht, die Erklärung oder den Antrag zu unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass Sie keine weiteren Einkünfte bezogen haben. Sollten Sie die o. g. Voraussetzungen erfüllen, ist die Erklärung für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 beim Finanzamt Neubrandenburg, Postfach , Neubrandenburg-Weitin einzureichen. 606/117 - RiA 3 - Anleitung zur vereinfachten Einkommensteuererklärung für Rentenempfänger im Ausland - Finanzverwaltung M-V 01/2011 (Doc.indd) 5/09

2 2 Vereinfachte Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen (ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland mit inländischen Einkünften) Zur vereinfachten Einkommensteuererklärung gehören der zweiseitige Hauptvordruck sowie die zusammengefasste Anlage R für die steuerpflichtigen Renten nach dem Einkommensteuergesetz aus inländischen Rentenversicherungen für die Kalenderjahre 2005 bis 2008 Erklärungspflicht/Antrag auf Einkommensteuerveranlagung Beschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Steuererklärung über ihre im abgelaufenen Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) bezogenen inländischen Einkünfte abzugeben, soweit für diese die Einkommensteuer nicht durch den Steuerabzug als abgegolten gilt ( 50 Abs. 5 Einkommensteuergesetz - EStG). Grundsätzlich gilt die Einkommensteuer als abgegolten, wenn Einkünfte dem Steuerabzug vom Arbeitslohn oder vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug nach 50 a Abs. 1 bis 6 EStG unterliegen. Diese Einkünfte sind in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich nicht anzugeben. Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist. Falls Sie im Laufe des Kalenderjahres 2008 Ihren Wohnsitz vom Ausland in das Inland verlegt haben (oder umgekehrt), sind die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht (Wohnsitz im Ausland) erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht einzubeziehen. Reichen Sie in diesen Fällen bitte nur die Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt ein. Beschränkt Steuerpflichtige, deren Summe der Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegt, können auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, nicht mehr als Euro (ab Euro) im Kalenderjahr betragen ( 1 Abs. 3 EStG). Dieser Betrag wird bei Wohnsitz in bestimmten Ländern um ein Viertel, die Hälfte oder um drei Viertel gekürzt. Einzelheiten ergeben sich aus folgender Übersicht: Ländergruppe 1 Andorra, Australien, Belgien, Brunei-Darussalam, Dänemark, Finnland, Frankreich, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kaiman- Inseln, Kanada, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, Macau, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur Spanien, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich - Einkommensgrenze für die Jahre 2005, 2006 und ; für Ländergruppe 2 Antigua und Barbuda, Bahamas, Bahrain, Barbados, Griechenland, Republik Korea, Malta, Neuseeland, Oman, Palau, Portugal Saudi-Arabien, Slowenien, Taiwan, Trinidad und Tobago, tschechische Republik, Turksund Caicos-Inseln, Zypern - Einkommensgrenze für die Jahre 2005, 2006 und ; für Ländergruppe 3 Argentinien, Belize, Botsuana, Brasilien, Bulgarien, Chile, Cookinseln, Costa Rica, Dominica, Estland, Gabun, Grenada, Jamaika, Kroatien, Lettland, Libanon, Libysch-Arabische Dschamahirija, Litauen, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Nauru, Niue, Panama, Polen, Rumänien, Russische Förderation, Seychellen, Slowakische Republik, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vinsent und die Grenadinen, Südafrika, Türkei, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Weißrussland - Einkommensgrenze für die Jahre 2005, 2006 und ; für Ländergruppe 4 alle übrigen Länder. - Einkommensgrenze für die Jahre 2005, 2006 und ; für Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates, deren nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte in einem dieser Staaten ansässig ist, werden auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder wenn die gemeinsamen Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, nicht mehr als (ab 2008: ; ggf. Kürzung nach Ländergruppen) im Kalenderjahr betragen. Geben Sie in diesen Fallen bitte eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige Vordruck ESt 1 A ab, und fügen Sie - eine ausgefüllte Bescheinigung EU/EWR bei, wenn Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Staaten Island, Liechtenstein oder Norwegen sind. Sind Sie nicht Staatsangehöriger eines EU/EWR-Staates, kommen familienbezogenen Vergünstigungen wie z. B. die Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten oder der Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten nicht in Betracht. Dennoch können Sie einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen. Sie werden dann einzeln veranlagt. Nutzen Sie bitte dafür ebenfalls den Vordruck ESt 1 A und fügen Sie - eine ausgefüllte Bescheinigung außerhalb EU/EWR bei. In die Veranlagung für unbeschränkt steuerpflichtige Personen sind auch die Einkünfte einzubeziehen, die einem Steuerabzug unterlegen haben. - Einkünfte, die dem inländischen Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, - Einkünfte, die dem Steuerabzug nach 50 a EStG unterliegen, - Lohn- und Einkommensersatzleistungen Die Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte ist im Erklärungsvordruck ebenfalls mit anzugeben. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung bitte entsprechende Nachweise bei. Sollten Sie andere inländische Einkünfte außer Renteneinkünfte beziehen, geben Sie bitte die allgemeine Erklärung zur beschränkten Steuerpflicht bzw. entsprechende Anträge bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk sich Ihr Vermögen oder der wertvollste Teil des Vermögens befindet. Haben Sie kein Vermögen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Ihre Tätigkeit vorwiegend ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist. Beachten Sie bitte, dass eine wirksame Abgabe per Telefax oder per nicht möglich ist. Zuständiges Finanzamt Die vereinfachte Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Rentenempfänger im Ausland ist im Finanzamt Neubrandenburg, Postfach , Neubrandenburg-Weitin, einzureichen. So werden die Vordrucke ausgefüllt Füllen Sie nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus. Änderungen der Texte sind nicht zulässig. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie die Angaben bitte auf einem besonderen Blatt. Fügen Sie bitte die erforderlichen Anlagen, Einzelaufstellungen und Belege bei. Cent-Beträge runden Sie bitte zu Ihren Gunsten auf volle Euro-Beträge auf oder ab, wenn die Vordrucke nicht ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vorsehen. Allgemeine Angaben Zeilen 1 bis 21 Tragen Sie Ihren Namen und Ihre jetzige Anschrift ein. Reichen die Schreibstellen nicht aus, kürzen Sie bitte ab. Füllen Sie die Felder Staatsangehörigkeit(en) und die letzte inländische Wohnsitzadresse, ggf. den letzten Tätigkeitsort in Deutschland aus. Steuererstattungen erhalten Sie von Finanzamt nur unbar. Geben Sie bitte Ihre Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC an. Für Erstattungen in die EU-/EWR-Staaten ist die Angabe der IBAN und BIC erforderlich. Reichen die Schreibstellen für die Angabe des Geldinstituts nicht aus, kürzen Sie bitte die Angaben in geeigneter Weise. Ändert sich vor Überweisung des Erstattungsbetrags Ihre Bankverbindung, teilen Sie dies bitte sofort dem Finanzamt mit. Den amtlichen Abtretungsvordruck erhalten Sie beim Finanzamt; beachten Sie bitte die besonderen Hinweise auf dem Vordruck.

3 3 Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke an inländische Zuwendungsempfänger Zeilen 22 bis 30 Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke sind grundsätzlich durch eine Zuwendungsbestätigung nachzuweisen. Für Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis 200 ist folgender vereinfachter Nachweis möglich: Ist der Empfänger der Spenden und Mitgliedsbeiträge eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle. genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug). Bei gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Vereine, Stiftungen) ist zusätzlich ein von dieser Einrichtung erstellter Beleg erforderlich, der Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel enthält. Außerdem muss angeben sein, ob es sich um Spenden oder Mitgliedsbeiträge handelt. Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis 1 Mio. begünstigt. Tragen Sie alle entsprechenden Spenden daher bitte in Zeile 30 ein. Aufwendungen für Lose eine Wohlfahrtslotterie und Zuschläge bei Wohlfahrtsbriefmarken sind keine steuerlich begünstigten Spenden. Gleiches gilt für Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen, die als Bewährungsauflage im Straf- oder Gnadenverfahren auferlegt werden. Verlustabzug Zeilen 31 bis 33 Ergibt sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung ein nicht ausgeglichener Verlust, wird vom Finanzamt der Verlust in das Vorjahr zurückgetragen. Hierfür ist von Ihnen keine Eintragung erforderlich. Sie haben jedoch das Wahlrecht, den Verlustrücktrag zu beschränken. Der Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrages in das Vorjahr für nicht ausgeglichene negative Einkünfte kann der Höhe nach beschränkt werden. Falls Sie den Verlustrücktrag der Höhe nach begrenzen möchten, geben Sie bitte in Zeile 32 an, mit welchem Betrag Sie die negativen Einkünfte zurücktragen wollen. Sollen die negativen Einkünfte nur in künftigen Jahren berücksichtigt werden, tragen Sie bitte 0 ein. Wurde für Sie auf den eines Kalenderjahres ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt, kreuzen Sie bitte in Zeile 31 das Auswahlfeld an. Der Verlustvortrag wird dann automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Zeilen 34 bis 43 Für die in Ihrem in einem EU-/EWR-Staat belegenen Haushalt angefallenen Aufwendungen können Sie folgende Steuerermäßigungen beantragen: - für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt 10 % der Aufwendungen, höchstens 510 jährlich; In der Anlage R sind die Einkünfte aus Renten und sonstigen Leibrenten zu erklären. Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Nur einige Arten von Renten sind in vollem Umfang steuerfrei, und brauchen nicht angegeben zu werden. Dazu gehören z. B. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsrenten), Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten, Geldrenten, die unmittelbar zur Wiedergutmachung erlittenen nationalsozialistischen oder DDR-Unrechts geleistet werden. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Schmerzensgeldrenten gehören nicht zu den Einkünften. Ab 2005 wurde die Rentenbesteuerung neu geregelt. Besteuert werden: - Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Dazu gehören auch Renten aus eigenen kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen nach dem begonnen hat (Zeilen 3 bis 13) - Sonstige insbesondere private Leibrenten (Zeilen 14 bis 20) Zeilen 3 bis 13 Ab 2005 unterliegen Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, für die bereits vor 2006 ein Anspruch begründet wurde, zu 50 Prozent der Besteuerung. Anlage R (RiA) - für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden 12 % der Aufwendungen, höchstens jährlich; - für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen 20 % der Aufwendungen, höchstens 600 ; bei Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen zusätzlich höchstens für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 20 % der Aufwendungen, höchstens 600. Tragen Sie bitte Ihre Aufwendungen gekürzt um erhaltene/zu erwartende Erstattungen von dritter Seite (z. B. einer Versicherung) in die jeweiligen Zeilen ein. Die Höchstbeträge für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse mindern sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen nicht vorgelegen haben. Leben Sie mit einer anderen beschränkt steuerpflichtigen Person ganzjährig in einem Haushalt zusammen, können die o. a. Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Haushaltsnahe Tätigkeiten uns Dienstleistungen sind z. B. - die Reinigung der Wohnung, - die Gartenpflege, - die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, - die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Personen. Handwerkerleistungen sind z. B. - Reparatur, Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen, - Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen, - Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche. Die Steuerermäßigung kommt nur zur Anwendung, wenn die Aufwendungen nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören. Außerdem sind bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nur die Aufwendungen für die Leistung selbst (in Rechnung gestellte Arbeitskosten einschließlich Fahrkosten) begünstigt. Aufwendungen für das verwendete Material und sonstige im Zusammenhang mit der Leistung gelieferte Waren sind dagegen nicht begünstigt. Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung als auch bei Handwerker- oder Pflege- und Betreuungsleistungen ist die Steuerermäßigung davon abhängig, dass sie für die Aufwendungen eine der Leistung erfolgt ist. Für Barzahlungen und Barschecks wird keine Steuerermäßigung gewährt. Angaben für das jeweils erste Beschäftigungsverhältnis/den ersten Beschäftigungszeitraum tragen Sie bitte in die Zeilen 34 bis 36 ein. Aufwendungen für weitere Beschäftigungsverhältnisse/Beschäftigungszeiträume erklären Sie bitte auf einem besonderen Blatt. In den Zeilen 40 bis 42 ist die Art der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistung anzugeben. Bei Beginn der Rente im Jahr 2006 beträgt der Besteuerungsanteil 52 Prozent. Bei Beginn der Rente im Jahr 2007 beträgt der Besteuerungsanteil 54 Prozent, bei Beginn der Rente im Jahr Prozent. Das gilt auch für Leistungen aus einer eigenen kapitalgedeckten Leibrentenversicherung, wenn die Laufzeit der Versicherung nach dem 31. Dezember 2004 begonnen hat Der steuerfreie Teil der Rente wird festgeschrieben und im Rahmen der Rentenbesteuerung der Folgejahre als Festbetrag vom Jahres-(brutto)- rentenbetrag abgezogen. Leibrenten sind insbesondere Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten als Witwen-/Witwerrenten, Waisenrenten oder Erziehungsrenten. Anzugeben sind auch einmalige Leistungen, die z. B. als Sterbegeld oder als Abfindung von Kleinstbetragsrenten ausgezahlt werden. Zeile 3 Bitte tragen Sie anhand der im Vordruck genannten Ziffern den Versorgungsträger in das dafür vorgesehene Eintragungsfeld der jeweiligen Spalte ein. Hierzu gehören nicht nur Altersrenten des jeweiligen Versorgungsträgers, sondern auch Berufs- und Erwerbsminderungsrenten. Bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen handelt es sich um Pflichtversorgungssysteme für bestimmte Berufsgruppen, z. B. Ärzte, Notare und Rechtsanwälte. Fügen Sie den Namen des Versicherungsträgers hinzu.

4 4 Zeile 5 Einzutragen ist stets der aus der Renten-(anpassungs)mitteilung zu errechnende Jahres-(brutto)rentenbetrag, der in der Regel nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch ist. Anzugeben sind auch Rentennachzahlungen und Einmalzahlungen. Bei Auszahlung der Rente einbehaltene eigene Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung sind nicht vom Rentenbetrag abzuziehen. Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung sind steuerfrei und daher nicht dem Rentenbetrag hinzuzurechnen. Zeile 6 Einzutragen ist der Betrag, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Festschreibung des steuerfrei bleibenden Teils der Rente auf Grund regelmäßiger Anpassungen (z. B. jährliche Rentenerhöhung) geändert wurde. Dieser Betrag kann der Renten-(anpassungs)mitteilung entnommen werden oder ist ggf. bei Ihrem Versorgungsträger oder Ihrer Versicherung zu erfragen. Zeile 7 Unter Beginn der Rente ist der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente (ggf. nach rückwirkender Zubilligung) tatsächlich bewilligt wird (vgl. Rentenbescheid). Haben Sie im Jahr 2005, 2006, 2007 oder 2008 eine Einmalzahlung erhalten, tragen Sie bitte das Datum des Zuflusses der Einmalzahlung ein. Zeilen 8 und 9 Ist Ihrer Rente lt. den Zeilen 3 und 5, z. B. Alters- oder Witwenrente, eine andere Rente, z. B. Erwerbsminderungsrente oder Altersrente des verstorbenen Ehegatten, vorangegangen, tragen Sie bitte Beginn und Ende dieser vorangegangenen Rente in den Zeilen 8 und 9 ein. Zeile 10 Die in Zeile 5 enthaltenen Nachzahlungen für mehrere Jahre sind hier zusätzlich einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen. Zeilen 11 bis 13 Haben Sie bis zum in mindestens zehn Jahren Beiträge oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, werden auf Antrag Teile der Leibrenten oder anderer Leistungen mit einem Ertragsanteil (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen14 bis 20) besteuert (sog. Öffnungsklausel). Ihr Versorgungsträger bescheinigt Ihnen auf Ihr Verlangen hin den Prozentsatz, der der Ertragsanteilsbesteuerung unterliegt. Der Nachweis ist einmalig durch Bescheinigungen der Versorgungsträger zu erbringen. Den bescheinigten Prozentsatz tragen Sie bitte in Zeile 11 ein. Zeilen 14 bis 20 Leibrenten, die nicht in den Zeilen 3 bis 10 einzutragen sind, werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Darunter fallen insbesondere Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen (auch zeitlich befristete, z. B. Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten). Für die Jahre 2005 und 2006 sind Leibrenten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungseinrichtungen (z. B. VBL, kommunale ZVK) gesondert einzutragen. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter des Rentenberechtigten zu Beginn des Rentenbezugs. Der so ermittelte Ertragsanteil beträgt z. B. bei Beginn der Rente nach vollendetem 60. Lebensjahr 22 % 61. Lebensjahr 22 % 62. Lebensjahr 21 % 63. Lebensjahr 20 % 64. Lebensjahr 19 % 65. Lebensjahr 18 % Sind diese Renten auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt, richtet sich der Ertragsanteil nicht nach dem Lebensalter des Berechtigten bei Beginn des Rentenbezugs, sondern nach der voraussichtlichen Laufzeit. Bei einer Laufzeit von beispielsweise zehn Jahren beträgt der Ertragsanteil 12 % der Rentenbezüge. Zeile 14 Bitte tragen Sie die Art Ihrer Leibrente anhand der im Vordruck genannten Ziffern in das dafür vorgesehene Eintragungsfeld der jeweiligen Spalte ein. Zeile 16 Einzutragen ist in der Regel der von der Zusatzversorgungseinrichtung/ Versicherung mitgeteilte Jahres-(brutto)rentenbetrag, der je nach Art der Rente nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch sein muss. Anzugeben sind auch Rentennachzahlungen. Zeile 17 Unter Beginn der Rente ist der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente (ggf. nach rückwirkender Zubilligung) tatsächlich bewilligt wird. Zeilen 18 und 19 Eintragungen sind nur erforderlich, wenn Ihre Leibrente zeitlich befristet ist. Zeile 20 Die in Zeile 16 enthaltenen Nachzahlungen für mehrere Jahre sind hier zusätzlich einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen. Zeilen 21 und 22 Sofern mit der Erzielung der Renteneinkünfte Werbungskosten entstehen, sind sie in Zeile 21 oder 22 einzutragen. Weitere Informationen können Sie der Anleitung zur ausführlichen Einkommensteuererklärung entnehmen. Außerdem können Sie sich im Internet unter und im Dienstleistungs- Portal des Landes Mecklenburg-Vorpommern informieren.

5 Vereinfachte Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Rentenempfänger im Ausland (RiA) Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags Steuernummer Identifikationsnummer 2005 bis 2008 Eingangsstempel zuständiges Finanzamt im Ausland dortige Steuernummer/Ordnungsmerkmal An das Finanzamt N E U B R A N D E N B U R G Allgemeine Angaben 1 Steuerpflichtige Person Vorname Geburtsdatum 2 Straße und Hausnummer 3 Postleitzahl Wohnort 4 5 Wohnsitzstaaten Letzter Wohnsitz in Deutschland (nur Bundesland) 6 Staatsangehörigkeit Zweite Staatsangehörigkeit sofern nicht feststellbar: Letzter Tätigkeitsort in Deutschland (nur Bundesland) Bankverbindung Bitte stets angeben Kontonummer / IBAN (für Erstattungen in EU-/EWR-Staaten bitte unbedingt IBAN und BIC angeben) Bankleitzahl / BIC Geldinstitut (Zweigstelle) und Ort X Kontoinhaber lt. Zeilen 1 und 2 oder: Name (im Fall der Abtretung bitte amtlichen Abtretungsvordruck beifügen) Inländische Einkünfte in den Kalenderjahren 2005 bis 2008 Ich habe sonstige Einkünfte im Sinne des 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Renten) erzielt. X Ja X Nein Ich habe noch weitere inländische Einkünfte erzielt. X Ja X Nein Sollten weitere veranlagungspflichtige inländische Einkünfte im Sinne des 49 EStG erzielt worden sein, besteht die Verpflichtung der Abgabe der Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige in dem Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Vermögen befindet ( 19 Abs. 2 Abgabenordnung). X Zur Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten und Rechte als Bevollmächtigter ist bestellt ( 80 AO): X Als inländischer Vermögensverwalter ist tätig ( 34 AO): X Als Verfügungsberechtigter ist tätig ( 35 AO): X Zum Empfang von Schriftstücken als inländischer Empfangsbevollmächtigter ist bestellt ( 123 AO): Name, Anschrift, Telefonnummer Hinweis Sie haben die Möglichkeit, auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden ( 1 Abs. 3 EStG). In diesem Fall reichen Sie für die einzelnen Kalenderjahre Einkommensteuerklärungen für unbeschränkt Steuerpflichtige ein und fügen Sie eine entsprechende Bescheinigung EU/EWR oder Außerhalb EU/EWR bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Anleitung zur vereinfachten Steuererklärung. Unterschrift Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden aufgrund der 149 ff. der Abgabenordnung und des 25 des Einkommensteuergesetzes erhoben. Ich leiste die Unterschrift X als steuerpflichtige Person X als Bevollmächtigter (nur in den Fällen des 150 Abs. 3 AO) Bei der Ausfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt: 21 Datum, Unterschrift (Steuererklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben.) 606/115 - RiA 1 - Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Rentenempfänger im Ausland - Finanzverwaltung M-V 10/2009 (Doc.indd) 5/09

6 Sonderausgaben Spenden und Mitgliedsbeiträge lt. beigefügten Bestätigungen/lt. Nachweis Betriebsstättenfinanzamt (ohne Beträge in den Zeilen 28 bis 30) für wissenschaftliche, mildtätige und kulturelle Zwecke für kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an politische Parteien ( 34 g, 10 b EStG) an unabhängige Wählervereinigungen ( 34 EStG) Nur für 2007: Für geleistete Spenden und Mitgliedsbeiträge wird die Berücksichtigung nach der Rechtslage 2006 beantragt = Ja Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung lt. beigefügten Bestätigungen/lt. Nachweis Betriebsstättenfinanzamt geleistete Spenden Von den Spenden in Zeile 28 sollen berücksichtigt werden Zu berücksichtigende Spenden aus Vorjahren in den Vermögensstock einer Stiftung, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden Verlustabzug X Es wurde ein Verlustvortrag nach 10 d EStG beantragt. Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags zum zum zum zum nach nach nach nach Von den nicht ausgeglich- soll folgender Geenen negativen Einkünften 2J J0 J0 J samtbetrag nach 2J 0J J0 J zurückgetragen werden Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (für Angehörige der EU/EWR-Staaten) Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt sog. Mini-Jobs (Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung-Knappschaft Bahn-See bitte beifügen) Art der Tätigkeit 18 vom bis 200 T T M M J J 201 T T M M J J vom bis 205 T T M M J J 206 T T M M J J Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt Art der Tätigkeit Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen Pflege- und Betreuungsleistungen Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Aufwendungen (abzüglich Erstattungen) Nur bei Eintragungen in den Zeilen 34 bis 42: Es bestand ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt mit einer anderen beschränkt steuerpflichtigen Person Name, Vorname, Geburtsdatum

7 2005 bis Name Vorname Steuernummer Identifikationsnummer Renten und andere Leistungen (2005 und 2006) Anlage R (RiA) zur vereinfachten Einkommensteuererklärung für Rentenempfänger im Ausland Leibrenten Erläuterungen 1 = aus gesetzlichen Rentenversicherungen 4 = aus eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherungen, zu Zeile 3: 2 = aus landwirtschaftlichen Alterskassen wenn die Laufzeit dieser Versicherungen nach dem 3 = aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen begonnen hat Leibrente 2. Leibrente 1. Leibrente 2. Leibrente Bitte jeweils 1, 2, 3 oder 4 eintragen. Bitte jeweils 1, 2, 3 oder 4 eintragen Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung Beginn der Rente 153 Nachzahlungen für mehrere Jahre (in Zeile 5 enthalten) Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung Rentenanpassungsbetrag (in Zeile 5 enthalten) Beginn der Rente Vorhergehende Rente: Beginn der Rente Ende der Rente Nachzahlungen für mehrere Jahre (in Zeile 5 enthalten) Öffnungsklausel: (Prozentsatz lt. Bescheinigung des Versicherers) die Rente erlischt/wird umgewandelt spätestens am 163 Bei Einmalzahlung: Betrag Öffnungsklausel: (Prozentsatz lt. Bescheinigung des Versicherers) die Rente erlischt/wird umgewandelt spätestens am 163 Bei Einmalzahlung: Betrag Leibrenten (ohne Renten lt. Zeile 3) Erläuterungen 5 = aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungseinrichtungen (z. B. VBL) zu Zeile 14: 6 = aus privaten Rentenversicherungen 7 = aus privaten Rentenversicherungen mit zeitlich befristeter Laufzeit 8 = aus sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften Leibrente 2. Leibrente 1. Leibrente 2. Leibrente Bitte jeweils 5, 6, 7 oder 8 eintragen. Bitte jeweils 5, 6, 7 oder 8 eintragen Rentenbetrag Beginn der Rente Rente erlischt mit dem Tod von Die Rente erlischt/wird umgewandelt spätestens am 183 Nachzahlungen für mehrere Jahre (in Zeile 16 enthalten) Rentenbetrag Beginn der Rente Rente erlischt mit dem Tod von Die Rente erlischt/wird umgewandelt spätestens am Nachzahlungen für mehrere Jahre (in Zeile 16 enthalten) Werbungskosten Werbungskosten zu den Zeilen 5 und 16 (Art der Aufwendungen) Höhe 800 Werbungskosten zu den Zeilen 10 und 20 (Art der Aufwendungen) Höhe 801 Werbungskosten zu den Zeilen 5 und 16 (Art der Aufwendungen) Höhe 800 Werbungskosten zu den Zeilen 10 und 20 (Art der Aufwendungen) Höhe /116 - RiA 2 - Anlage R (RiA) zur vereinfachten Einkommensteuererklärung für Rentenempfänger im Ausland - Finanzverwaltung M-V 08/2009 (Doc.indd) 5/09

8 Name Vorname Steuernummer Identifikationsnummer Renten und andere Leistungen (2007 und 2008) Anlage R (RiA) zur vereinfachten Einkommensteuererklärung für Rentenempfänger im Ausland Leibrenten Erläuterungen 1 = aus gesetzlichen Rentenversicherungen 4 = aus eigenen kapitalgedeckten Rentenversicherungen, zu Zeile 25: 2 = aus landwirtschaftlichen Alterskassen wenn die Laufzeit dieser Versicherungen nach dem 3 = aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen begonnen hat Leibrente 2. Leibrente 1. Leibrente 2. Leibrente Bitte jeweils 1, 2, 3 oder 4 eintragen. Bitte jeweils 1, 2, 3 oder 4 eintragen Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung Rentenanpassungsbetrag (in Zeile 27 enthalten) Beginn der Rente Vorhergehende Rente: Beginn der Rente 106 Ende der Rente Nachzahlungen für mehrere Jahre (in Zeile 27 enthalten) Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung Rentenanpassungsbetrag (in Zeile 27 enthalten) Beginn der Rente Vorhergehende Rente: Beginn der Rente Ende der Rente Nachzahlungen für mehrere Jahre (in Zeile 27 enthalten) Öffnungsklausel: (Prozentsatz lt. Bescheinigung des Versicherers) die Rente erlischt/wird umgewandelt spätestens am 163 Bei Einmalzahlung: Betrag Öffnungsklausel: (Prozentsatz lt. Bescheinigung des Versicherers) die Rente erlischt/wird umgewandelt spätestens am 163 Bei Einmalzahlung: Betrag Leibrenten (ohne Renten lt. Zeile 25) Erläuterungen 6 = aus privaten Rentenversicherungen zu Zeile 36: 7 = aus privaten Rentenversicherungen mit zeitlich befristeter Laufzeit 8 = aus sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften Leibrente 2. Leibrente 1. Leibrente 2. Leibrente Bitte jeweils 6, 7 oder 8 eintragen. Bitte jeweils 6, 7 oder 8 eintragen Rentenbetrag Beginn der Rente Rente erlischt mit dem Tod von Die Rente erlischt/wird umgewandelt spätestens am 183 Nachzahlungen für mehrere Jahre (in Zeile 38 enthalten) Rentenbetrag Beginn der Rente Rente erlischt mit dem Tod von Die Rente erlischt/wird umgewandelt spätestens am Nachzahlungen für mehrere Jahre (in Zeile 38 enthalten) Werbungskosten Werbungskosten zu den Zeilen 27 und 28 (Art der Aufwendungen) Höhe 800 Werbungskosten zu den Zeilen 32 und 42 (Art der Aufwendungen) Höhe 801 Werbungskosten zu den Zeilen 27 und 28 (Art der Aufwendungen) Höhe 800 Werbungskosten zu den Zeilen 32 und 42 (Art der Aufwendungen) Höhe 801

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