Praktikumsdurchführung in Kooperation mit den Praxisstellen
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- Beate Wagner
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1 Praktikumsdurchführung in Kooperation mit den Praxisstellen 1 Allgemeines 1.1 Rechtsgrundlagen Verordnung Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschulen für Sozialpädagogik vom 10.Mai 2004 (APO-FSP). Die folgenden Handreichungen können beim Landesjugendamt angefordert werden: Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen des Vor- und Berufspraktikums in der fachpraktischen Ausbildung Empfehlungen zum Beurteilungsverfahren der fachpraktischen Ausbildung Die Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung an der Akademie für Erzieher und Erzieherinnen finden Sie im Internet unter: Praktikumsstruktur Die Praktika sind in folgende Abschnitte gegliedert: 1. Berufliches Vorpraktikum ( 6, APO-FSP) 2. Sozialpädagogisches Praktikum der zweijährigen fachtheoretischen Ausbildung ( 10, APO-FSP) a. Unterrichtsbegleitendes Beobachtungspraktikum in der Unterstufe b. Blockpraktikum am Ende der Unterstufe c. Blockpraktikum und Unterrichtsbegleitpraktikum in der Oberstufe 3. Einjährige fachpraktische Ausbildung zur Anerkennung als Staatlich anerkannter/e Erzieher/Erzieherin ( 11, APO-FSP). Die Praktika sind in verschiedenen Tätigkeitsbereichen abzuleisten. Alle Praktika, die nicht im Saarland absolviert werden, müssen von der Schulleitung genehmigt werden. 1
2 2 Praktikumsgestaltung 2.1 Berufliches Vorpraktikum Wesen und Dauer Die Ausbildungsinhalte des Vorpraktikums ergeben sich aus einem Ausbildungsplan, den die Schulaufsichtsbehörde in Abstimmung mit dem Landesjugendamt festlegt (s. o.). Das Vorpraktikum dauert ein Jahr und wird nur unterbrochen, wenn die Praxisstelle über die Schulferien geschlossen ist. Die Teilnehmer/innen absolvieren 3 Tage/ Woche im Praxisbetrieb und 2 Tage/ Woche im schulischen Vorbereitungskurs an der A-FSP. Die Teilnehmer/innen sind Angehörige des Praktikumsbetriebes (Praktikantenvertrag), durch die Aufnahme in den Vorbereitungskurs besteht ein Schulverhältnis ( 6 ff. APO - FSP). An Schultagen mit weniger als fünf Unterrichtsstunden besuchen die Teilnehmer/innen nachmittags die Praxiseinrichtung Zusammenarbeit zwischen Praxiseinrichtung und Schule Gemeinsame Treffen in Schule oder Praxiseinrichtung. Kontakte über Telefon und zu folgenden Themen: Abstimmen des Ausbildungsplanes ( Inhalte, Aufgabenstellungen) Austausch über den Leistungsstand und Entwicklungsstand der Absolventen Planung gemeinsamer Vorhaben, Terminabsprachen Abschlussreflexion Berichtsheft Über den zeitlichen Ablauf und den Inhalt des Vorpraktikums in der Praxiseinrichtung ist ein Berichtsheft zu führen. Die Schüler und Schülerinnen dokumentieren ihre Arbeit schriftlich in Form von Wochenberichten (Anleitung Veröffentlichung Landesjugendamt). Das Berichtsheft ist regelmäßig der Praxisanleitung und der Lehrkraft vorzulegen. Die gewissenhafte Ausarbeitung der in der Praxis durchzuführenden Aufgabenstellungen der Schule sind Grundlage von Reflexionsgesprächen in der Schule Tätigkeitsbericht Gegen Ende des Vorkurses ist ein zusammenfassender Tätigkeitsbericht über den gesamten Praktikumseinsatz anzufertigen. (Anleitung Veröff. Landesjugendamt; s. Handreichungen) Die Abgabe des Tätigkeitsberichtes in der Schule erfolgt vier Wochen vor Schuljahresende beim Klassenlehrer. 2
3 2.1.5 Leistungsbewertung und Entwicklungsgespräche Um den Teilnehmer/innen Rückmeldung über ihren Leistungsstand während des Jahres zu geben, finden im Dezember/Januar in Schule und Praxiseinrichtung Entwicklungsgespräche statt. Hierbei wird den Absolventen verdeutlicht, inwiefern sie einerseits hinsichtlich ihrer kommunikativen und schriftlichen Leistungen und andererseits aufgrund persönlicher Kompetenzen die Anforderungen im Vorkurs erfüllen. Besonderer Schwerpunkt dabei ist, dass die Absolventen sich realistisch einschätzen und Ziele für ihre weitere berufliche Entwicklung im Vorkurs formulieren. Zur Leistungsbewertung gegen Ende des Vorkurses dient der Tätigkeitsbericht, als auch die kontinuierlich geleistete Arbeit während des ganzen Jahres, die sich in den Wochenberichten und weiteren Niederschriften und Reflexionen dokumentiert Zeugnisse Praxiseinrichtung und Schule erstellen gesondert gegen Ende der Ausbildung Zeugnisse, die über die Eignung zur Zulassung in die A-FSP befinden. Nur wenn beide Zeugnisse mit einer jeweils erfolgreich lautenden Teilnahmebetätigung versehen sind, ist eine Zulassung an eine Akademie - Fachschule für Sozialpädagogik möglich. 2.2 Sozialpädagogisches Praktikum der zweijährigen fachtheoretischen Ausbildung in Unter- und Oberstufe Die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung sind eng aufeinander bezogen. Der Unterricht im Fach Sozialpädagogische Bildungsarbeit ist mit einem sozialpädagogischen Praktikum verbunden. Die Schule weist einer Praxiseinrichtung im Einvernehmen mit deren Leitung Schüler/innen zur Ausbildung im Praktikum zu. Beurteilung und Bewertung sind Bestandteil der Gesamtbewertung im Fach Sozialpädagogischen Bildungsarbeit. ( 10 ff, APO - FSP) Unterrichtsbegleitpraktikum in der Unterstufe Ziel Schwerpunkt dieses Praktikums ist die Durchführung gezielter Beobachtungen im sozialpädagogischen Feld. 3
4 2.2.2 Zeitpunkt, Dauer Das Praktikum findet an 15 Dienstagen ab November bis März statt. Versäumte Praktikumszeiten sind in Absprache mit der Lehrkraft und der Praxisanleitung möglichst zusammenhängend in den Fastnachts-Schulferien, spätestens in den Osterferien nachzuholen. Praktika in Frankreich sind nach Absprache und Genehmigung d.d. Schulleitung möglich Zusammenarbeit Praxis, Betrieb und Schule Gemeinsame Treffen in der Schule, Besuch der Lehrkraft in der Einrichtung, ggf. Kontakte über Telefon und zu Themen: Abstimmen des Ausbildungsplanes (Inhalte, Aufgabenstellungen, Projekte) Erarbeitung gemeinsamer Fragestellungen z.b. Beurteilungskriterien Austausch über Leistungs- und Entwicklungsstand der/des Praktikanten Planung gemeinsamer Vorhaben, Terminabsprachen Abschlussreflexion Gegebenfalls kann auch der Kontakt über Telefon oder erfolgen Mögliche Aufgabenstellungen Schule Die Lehrkraft entscheidet je nach Lerngruppenzusammensetzung über individuelle Schwerpunktsetzung. Themenbereiche: Wahrnehmung des pädagogischen Umfeldes Eigenbedingungen der Einrichtung als Erziehungsinstitution Wahrnehmen und beobachten der Kinder/Jugendlichen in der Institution - Ein Kind /einen Jugendlichen in den Blick nehmen - Die Gruppe beobachten - Erzieher- Kind/ Jugendlichen-Interaktion beobachten Selbstwahrnehmung - Rolle als Beobachterin Eigene spontane Handlungsweisen protokollieren und reflektieren Experimentieren, Impulse setzen Reflexion 4
5 2.2.5 Anleitung Praxisbegleitung Es ist wünschenswert, dass die Praxisanleitung mit dem Praktikanten/der Praktikantin die Aufgabenstellung der Schule bespricht und wenn notwendig auf die besonderen Gegebenheiten der Einrichtung abstimmt und auch ggf. durch eigene Aufgabenstellungen ergänzt. sich die Praxisanleitung zu Beginn jedes Praktikumstages von der Praktikantin/ dem Praktikant über sein Vorhaben des Tages informieren lässt und während bzw. am Ende des Praktikumstages Zeit findet, Reflexionsgespräche zu führen die Praxisanleitung kontinuierlich die schriftlichen Ausarbeitungen einfordert, um sich einen Eindruck über die Entwicklung zu verschaffen Besuche der Lehrkraft im Praxisbetrieb Die Lehrkräfte der Sozialpädagogischen Bildungsarbeit besuchen die einzelnen Schüler/innen während des Praktikums in der Einrichtung zur individuellen Begleitung und Förderung der einzelnen Schüler/innen hinsichtlich der Aufgabenstellungen Kontrolle des Leistungsstandes Beziehungspflege, Informationen zur Konzeption der Einrichtungen vor Ort Praktikumsbericht Die Erfahrungen der Praktikanten werden im Praktikumsbericht dokumentiert. Dieser enthält in übersichtlicher Form die bearbeiteten Aufgabenstellungen von Schule und Praxisbetrieb, Kommentare aus den Vor- und Nachbesprechungen in Schule und Praxisbetrieb, Tagebuchblätter mit persönlichen Eindrücken, Erlebnissen, Gefühlen, sowie eine Sammlung von Fragen und Problemen, die in der Praxis auftauchen, damit sie im Unterricht zur Sprache und zur Bearbeitung kommen können. Die Abgabe des Berichtes in der Schule erfolgt zwei Wochen nach Beendigung des Praktikums Entwicklungsbericht und Leistungsbewertung Die Praxisanleitung erstellt einen Bericht, der die Entwicklung des Praktikanten im Praktikumsverlauf darstellt. Er endet mit einer Abschlussbewertung mit folgenden Möglichkeiten zur Beurteilung: 5
6 Fähigkeiten: Protokollieren, Analysieren, Reflektieren von Beobachtungen Pünktlichkeit, Lern- und Einsatzbereitschaft, häusliche Vor- und Nachbereitungen, Selbstorganisation Umsicht, Einfühlungsvermögen, Geschick im Umgang mit Menschen Eigeninitiative, Neugierde, Freude und Interesse an der alltäglichen Arbeit etc. Die Übergabe des Entwicklungsberichtes an die zuständige Lehrkraft erfolgt spätestens zwei Wochen nach der Beendigung des Praktikums. Die Beurteilung und Bewertung sind Bestandteil der Gesamtleistungsbewertung im Lernfeld Sozialpädagogische Bildungsarbeit. Der Entwicklungsbericht kann frei formuliert oder anhand einer Vorlage erstellt werden. 2.3 Blockpraktikum am Ende der Unterstufe Ziele Erste Schritte des selbständigen pädagogischen Handelns erproben und Kennen lernen eines neuen sozialpädagogischen Feldes Dauer und Zeitpunkt Das Praktikum in Blockform dauert fünf Wochen: drei Wochen vor den Sommerferien, zwei Wochen in den Sommerferien. Versäumte Praktikumszeiten sind nach Absprache mit der Schulleitung zusammenhängend nachzuholen. Schulungstage durch den Träger vor Praktikumsbeginn können angerechnet werden Mögliche Aufgabenstellung der Schule Die Lehrkraft entscheidet je nach Lerngruppenzusammensetzung über individuelle Schwerpunktsetzung: - Beschreibung der Einrichtung: - Darstellung des eigenen Einsatzbereiches - Beschreibung kultureller (offener und verdeckter)themen - Planen, Durchführen, Reflektieren von Aktionen Gegebenenfalls finden in den ersten drei Wochen Besuche der Lehrkraft im Praxisbetrieb statt. 6
7 2.3.4 Praktikumsbericht und Zeugnis Die Erfahrungen im Praktikum werden im Praktikumsbericht dokumentiert. Die Praktikumseinrichtung erstellt ein Zeugnis, welches über den Arbeitseinsatz und den Arbeitszeitraum Auskunft gibt. Beides ist der Lehrkraft in der zweiten Woche des neuen Schuljahres auszuhändigen. 2.4 Praktikum der Oberstufe in Blockform und in unterrichtsbegleitender Form Ziele Auf der Grundlage von gezielten Beobachtungen soll das Planen, Durchführen didaktischer Aktionen in einer konkreten Einrichtung eingeübt und eigene pädagogische Handlungsweisen reflektiert werden. Dabei sollen die Richtlinien des saarländischen Bildungsplans zur vorschulischen Erziehung, die Ziele der Hort- und Heimerziehung berücksichtigt werden. Die Aktionen sollen exemplarisch im Rahmen der Lernortkooperation im Beisein von Praxisanleiter und Lehrkraft in gesonderten Übungseinheiten durchgeführt werden. Dabei sollen sich die Absolvent/innen im kleinen Kreis gegenseitig anhospitieren Zeitpunkt, Dauer und Organisation Das Praktikum wird in den Herbstferien an fünf Tagen in Blockform durchgeführt. Im Anschluss daran besuchen die Praktikanten unterrichtsbegleitend jeweils an einem Tag pro Woche in der Regel an 15 Donnerstagen den Praxisbetrieb. Zur Umsetzung des Konzeptes ist es wünschenswert, dass mindestens zwei Schüler/innen in einer Praxiseinrichtung aufgenommen werden. Versäumte Praktikumszeiten sind in den Weihnachtsferien nachzuholen Aufgabenstellung durch die Schule Die aufgabenstellung durch die Schule beinhaltet das Sichten des pädagogischen Feldes unter folgenden Gesichtspunkten: Konzept und Eigenbedingungen der Einrichtung Planung, Verlauf von laufenden Projekten Entwicklungsbeobachtungen Planung und Durchführung von Aktionen im Rahmen eines laufenden Projektes. 7
8 2.4.4 Zusammenarbeit Praxisbetrieb und Schule Es finden gemeinsame Treffen in Schule oder Einrichtung zu Themengebieten statt: inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Übungseinheiten Austausch über den Entwicklungsstand des Praktikanten Abschlussreflexion Anleitung Praxisbetreuung Es ist wünschenswert, dass die Praxisanleiter/innen die Praktikanten bei ihren Aktionen vor Ort beraten und sie bei der Auswahl der Inhalte bzw. Bildungsanlässe unterstützen; dabei ist möglichst das Prinzip vom Einfachen zum Schweren zu berücksichtigen. besondere Hilfestellung dabei geben, das in den verschiedenen Praktikumseinrichtungen Gelernte miteinander zu verknüpfen, bzw. auf andere Situationen zu übertragen. differenziert arbeiten, da nicht alle Praktikanten den gleichen Erfahrungshintergrund besitzen. die durchgeführten Aktionen mit den Schüler/innen zu reflektieren Praktikumsbericht und Entwicklungsbericht Die Erfahrungen der Praktikant/in werden im Praktikumsbericht dokumentiert. Die Praxisanleitung erstellt einen Bericht, der die Entwicklung des Praktikanten im Praktikumsverlauf darstellt. Zur Formulierung des Gesamteindrucks über die Bewährung im Oberstufenpraktikum und die Eignung für den Erzieherberuf können folgende Kriterien herangezogen werden: Grundkompetenzen: Einsatz, Selbständigkeit, lebenspraktische Fähigkeiten, Sprachkompetenz, Teamfähigkeit,... Methodisch-didaktische Fähigkeiten: Beobachtungsvermögen, Einfühlung, Umsicht, zielgerichtetes Handeln, Lern- und Reflexionsvermögen Beides ist der Lehrkraft zwei Wochen nach Beendigung des Praktikums auszuhändigen. Der Entwicklungsbericht kann frei formuliert oder mit Hilfe einer Vorlage erstellt werden. (siehe Anlage) 8
9 3 Einjährige fachpraktische Ausbildung zur Anerkennung als Staatlich anerkannte/er ErzieherIn 3.1 Bedeutung, Wesen und Ziele Die fachpraktische Ausbildung dient dazu, die während des fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzend und vertiefend in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern umzusetzen und eine Einarbeitung in die Berufspraxis zu gewährleisten. ( 11 ff., APO-FSP). Der fachpraktische Ausbildungsteil entspricht einem Übungs- und Erfahrungsraum, in dem die Praktikantin/der Praktikant ihren persönlichen Erziehungsstil entwickeln kann. Er/sie hat Gelegenheit eine größere und eine umfassendere Verantwortung für sein/ihr Handeln zu übernehmen, die Auswirkungen seiner/ihrer Arbeit zu sehen und zu reflektieren. Während des Anerkennungsjahres nehmen die Praktikant/innen an Arbeitsgemeinschaften der Schule teil. Sie umfassen insgesamt mindestens 80 Unterrichtsstunden. ( 11 (3), APO-FSP) Die Teilnahme ist verpflichtend, Fehlzeiten müssen nachgearbeitet werden. Der Ausbildungsabschnitt endet mit der 2. Teilprüfung. 3.2 Zusammenarbeit zwischen Praxisbetrieb und Schule Die Grundlage für eine gute, theoretisch fundierte fachpraktische Ausbildung ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Praxis und Schule. Treffen zu Beginn des Schuljahres (Klärung grundsätzlicher Fragen zur Ausbildung, zur Bewertung der Leistungen und sonstigem Erfahrungsaustausch) Schriftliche und telefonische Kontakte ggf. Austausch über Leistungsverhalten einzelner Praktikanten/innen. Ein bis zwei Besuche in der Praxis durch den Betreuungslehrer. 3.3 Anleitung, Praxisbegleitung Es ist wünschenswert, dass die Praxisanleitung Ansprechpartner für die Praktikantin ist und sich Zeit nimmt für Beobachtung und Reflexionsgespräche sowie regelmäßigen Austausch mit der Praktikantin ein individueller Ausbildungsplan in Absprache mit der Schule entwickelt wird. Hospitationen der Praktikanten bei Vorhaben in der Praxis ermöglicht werden. 9
10 fünf Angebote der Praktikantin durch die Praxisanleitung benoten werden als Bewertungsgrundlage für Zwischen- und Endbeurteilung. 3.4 Erfahrungsbericht Im Erfahrungsbericht dokumentiert und reflektiert die Praktikantin/der Praktikant ihre pädagogische Arbeit, die sie/er während des Jahres plant und durchführt. Mögliche Aufgabenstellungen können sein: Gruppenbezogenes pädagogisches Arbeiten Reflexion. Die Abgabe des Erfahrungsberichtes erfolgt spätestens in der letzten Woche vor den Osterferien. 3.5 Verbindlichkeiten und Aufgaben des Praktikanten/der Praktikantin Der/die Praktikant/in hat einen Erfahrungsbericht zu erstellen Beim Besuch der betreuenden Lehrkraft. ist eine schriftlich vorbereitete Aktivität zu leisten. Die Ausarbeitung muss dem betreuenden Lehrer spätestens am Tag vor der Aktion vorliegen. Pro Woche sind zwei Aktivitäten schriftlich zu planen (Kurzform), durchzuführen und zu reflektieren. Die Themen der Angebote oder sonstiger Aktionen ergeben sich aus dem pädagogischen Alltag oder gehören zum eigenen Ausbildungsplan. Die Ausarbeitungen sind in einem Ordner zu sammeln und auf Nachfrage der Lehrkraft vorzulegen. Bei Krankheit ist die Praktikantin/der Praktikant verpflichtet dem Arbeitgeber umgehend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original und der Schule eine Kopie vorzulegen. 20 Fehltage sollten nicht überschritten werden. Bei längeren Fehlzeiten, bedingt durch Krankheit, entscheiden Praxis und Schule gemeinsam über das weitere Vorgehen. Von dem/der Praktikanten/in wird eine engagierte Mitgestaltung der Arbeitsgemeinschaften der Schule erwartet. 10
11 3.6 Leistungsbewertung im Bewährungsbericht Praxisstelle Die Beurteilung der Praktikantin/des Praktikanten durch den Leiter/die Leiterin der Einrichtung erfolgt in zwei Schritten: Zwischenbeurteilung: Im Dezember findet eine Zwischenbeurteilung statt. Dabei ist es wichtig, dass die Praktikantin in einem ausführlichen Reflexionsgespräch eine Rückmeldung bzgl. ihres Entwicklungs- und Leistungsstandes erhält. Endbeurteilung: Die Endbeurteilung erfolgt in oben beschriebener Form. Nach Kenntnisname durch die Praktikantin/den Praktikanten wird dieser vier Wochen vor der 2.Teilprüfung an die Schule weitergeleitet. Die sachliche Richtigkeit des Erfahrungsberichtes wird nur bestätigt, es sollte keine Korrektur stattfinden. Dazu werden die vom Landesjugendamt eingeführten Formulare benutzt, die vom Landesjugendamt zu beziehen sind Schule Die Beurteilung durch die Fachschule erfolgt anhand des Erfahrungsberichtes, welcher die pädagogische Arbeit der Praktikanten in der fachpraktischen Ausbildung dokumentiert der fachpädagogischen Auseinandersetzung des Praktikanten bei der/ den Anhospitationen durch die Lehrkraft vor Ort in den Ausbildungsbetrieben des Engagements der Praktikant/In in den Arbeitsgemeinschaften der Schule. Die betreuende Lehrkraft erstellt unter Berücksichtigung der Beurteilung der Praxisstelle einen Bericht über die Bewährung des Praktikanten in der fachpraktischen Ausbildung. Er schließt mit einer Note ab, die die zuständige Lehrkraft in enger Abstimmung mit der Praxiseinrichtung unter Berücksichtigung des Erfahrungsberichtes festlegt. Die Eröffnung des Bewährungsberichtes durch die Schule erfolgt spätestens eine Woche vor der 2. Teilprüfung. 11
Praktikumsdurchführung in Kooperation mit den Praxisstellen Inhaltsverzeichnis
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