A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land
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- Martin Wolf
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1 A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 12. April 2018 Nr. 7 Inhalt Seite Bekanntmachungen der Gemeinde Obhausen Beschlüsse aus der 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Obhausen am aus dem öffentlichen Sitzungsteil Beschluss-Nr / Beschluss-Nr / Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Wohnflächenentwicklung Siedlung Döcklitz 4, 5 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Alberstedt Bekanntmachung des Beschlusses aus der Versammlung der Jagdgenossenschaft Alberstedt am 27. März Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Vierdörfer Barnstädt Bekanntmachung des Beschlusses aus der Versammlung der Jagdgenossenschaft Vierdörfer Barnstädt am 22. März Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Farnstädt Bekanntmachung des Beschlusses aus der Versammlung der Jagdgenossenschaft Farnstädt am 27. März Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Obhausen Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Versammlung der Jagdgenossenschaft Obhausen am 23. März Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Albersroda-Schnellroda Bekanntmachung des Beschlusses aus der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Albersroda-Schnellroda am 22. März Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Steigra Bekanntmachung der Versammlung der Jagdgenossenschaft Steigra am Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Eisleben-Süßer Hinweisbekanntmachung Beschluss der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Eisleben-Süßer See vom Impressum.. 8
2 12. April 2018 Amtsblatt Nr. 7 Seite 2 Bekanntmachungen der Gemeinde Obhausen Beschlüsse aus der 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Obhausen am aus dem öffentlichen Sitzungsteil Beschluss-Nr /161 Beschlussgegenstand: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan nach 13 b BauGB zur Wohnflächenentwicklung "Siedlung Döcklitz" Beschlusstext: Der Gemeinderat der Gemeinde Obhausen beschließt: 1. Für das Flurstück 52/26 und Teilflächen der Flurstücke 52/5, 52/4, 52/3 und 52/2 der Flur 3 in der Gemarkung Döcklitz soll der Bebauungsplan zur Wohnflächenentwicklung Siedlung Döcklitz im Planverfahren nach 13b BauGB aufgestellt werden. 2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zweck einer späteren Wohnbebauung festgelegt werden. 3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 4. Im Planverfahren wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Sachverhalt: Mittels eines Planverfahrens über einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen sollen die planungsrechtlichen Belange zur Umnutzung von einer Landwirtschaftsfläche zur Wohnbaufläche abgeglichen werden. Das Plangebiet soll ausschließlich für eine Wohnnutzung bestimmt werden. Damit diese Flächen sich dem Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen, wird aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ( 1 Abs. 3 BauGB) hierfür ein Bebauungsplanverfahren nach 13b BauGB angestrebt. Dieses kann als beschleunigtes, d.h. einstufiges Verfahren durchgeführt werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es ein Angebot für eine Wohnnutzung im Planbereich als Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO zu schaffen. Der zu beplanende Bereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 2006 als Wohnbaufläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach 13b BauGB sieht eine Planung im vereinfachten Verfahren vor, sodass von einer zügigen Umsetzung der Planung ausgegangen werden kann. Von der Erstellung eines Umweltberichtes und Ausgleichsermittlung zur ökologischen Bilanzierung kann abgesehen werden. Der Gesetzgeber geht bei diesem neuen Planungsinstrument (Einführung im BauGB von Mai 2017) davon aus, dass mit einer solchen Planung keine erheblichen Eingriffe in die Natur und Umwelt vorgenommen werden, allerdings entbindet dies nicht von der Ermittlung erheblicher Umweltbelange. D. Nicodemus Bürgermeisterin
3 12. April 2018 Amtsblatt Nr. 7 Seite 3 Beschluss-Nr /162 Beschlussgegenstand: Billigung und Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Wohnflächenentwicklung "Siedlung Döcklitz" Beschlusstext: Der Gemeinderat der Gemeinde Obhausen beschließt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Siedlung Döcklitz in Döcklitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Im beschleunigten Verfahren nach 13b BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB abgesehen. 3. Der Entwurf soll gemäß 3 (2) BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden und -städte, deren Aufgabenbereich durch die Aufstellung berührt werden kann, nach 4 (2) BauGB zu unterrichten und am Verfahren zu beteiligen. 4. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgt für die Zeit von einem Monat im Bauamt der Verbandsgemeinde Weida-Land, Hauptstraße 43 in Nehmsdorf- Göhrendorf während der Dienststunden. Ebenso sind die Entwurfsunterlagen während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Weida-Land, Gemeinde Obhausen zur Einsichtnahme einzustellen. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Sachverhalt Der Gemeinderat der Gemeinde Obhausen hat in öffentlicher Sitzung über die Einleitung des Planverfahrens zur Wohnflächenentwicklung von Außenbereichs-flächen über den Bebauungsplan Siedlung Döcklitz beraten und befunden. Im Fall einer positiven Beschlussfassung zur Aufstellung ist in dessen Folge der Entwurf der Öffentlichkeit vorzustellen, welches den Regularien des durchzuführenden Planverfahrens entspricht. Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB kann bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach 13b BauGB abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Das Beteiligungsverfahren wird demnach gemäß 3 (2) BauGB durchgeführt, d.h. es ist eine öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme für die Bürger vorzunehmen. Ebenso sind die betroffenen Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden und städte nach 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen und deren Stellungnahmen im Anschluss öffentlich auszuwerten. Von einer Umweltprüfung nach 2 BauGB sowie einer Ausgleichsermittlung kann im beschleunigten Verfahren abgesehen werden. Eine Feststellung nach dem Umweltschadensgesetz bleibt davon jedoch unberührt. Deshalb wurde für das Plangebiet ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. D. Nicodemus Bürgermeisterin
4 12. April 2018 Amtsblatt Nr. 7 Seite 4 Bekanntmachung der Gemeinde Obhausen Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Wohnflächenentwicklung Siedlung Döcklitz Der Gemeinderat der Gemeinde Obhausen hat am in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes zur Wohnflächenentwicklung Siedlung Döcklitz nach 13 b BauGB in Döcklitz in der Fassung vom Februar 2018 mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 52/26 und Teilflächen aus den Flurstücken 52/5, 52/4, 52/3 und 52/2 der Flur 3 der Gemarkung Döcklitz. Das Plangebiet grenzt südwestlich der Ortslage von Döcklitz an. Die Plangebietsfläche befindet sich südlich der Straße Siedlung zwischen Friedhof und vorhandener Wohnbebauung. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt. Der Entwurf des Bebauungsplanes zur Wohnflächenentwicklung Siedlung Döcklitz (Stand Februar 2018) wird mit Begründung und Anlagen in der Zeit vom 23. April 2018 bis einschließlich 28. Mai 2018 Montag Uhr und Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr in den Diensträumen des Bauamtes der Verbandsgemeinde Weida-Land, Hauptstraße 43 in Nemsdorf-Göhrendorf, Nebengebäude, Zimmer 4 zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Weida-Land eingesehen werden: unter: Verbandsgemeinde & Bürger Aktuelles Bauleitplanung Gemeinde Obhausen Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB. Während der Auslegungsfrist können - schriftlich und/ oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Obhausen, den D. Nicodemus - Siegel - Bürgermeisterin
5 12. April 2018 Amtsblatt Nr. 7 Seite 5 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Alberstedt Die Jagdgenossenschaft Alberstedt hat für das Jagdjahr 2017/18 eine Auszahlung der Jagdpacht in Höhe von 0,94 pro ha beschlossen. Der Antrag auf Auszahlung ist zu stellen an die Jagdgenossenschaft Alberstedt über Verbandsgemeinde Weida-Land Hauptstraße Nemsdorf-Göhrendorf Böttcher Notvorstand
6 12. April 2018 Amtsblatt Nr. 7 Seite 6 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Vierdörfer Barnstädt Gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft wurde in der Jahresversammlung am beschlossen, den für das Pachtjahr 2017/18 nicht ausbezahlten Jagdpachtreinertrag an gemeinnützige Einrichtungen zu übergeben. - Der bestehende Pachtvertrag mit der Pächtergemeinschaft wird um 12 Jahre verlängert. - Die Kassenprüfer wurden für ein weiteres Jahr gewählt. Lischke Vorsitzender Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Farnstädt Die Jagdgenossenschaft Farnstädt hat für das Jagdjahr 2017/18 beschlossen keine Auszahlung der Jagdpacht vorzunehmen. Böttcher Notvorstand Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Obhausen Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft haben am folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Reinertrag des Jagdjahres 2017/18 wird nicht ausgekehrt. 2. Die Jagdgenossenschaft verwendet einen Teil des Reinertrages zur Unterstützung satzungsgemäßer gemeinnütziger Zwecke. Der Vorstand Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Albersroda-Schnellroda Zur letzten Vollversammlung der Jagdgenossenschaft am 22. März 2018 in Schnellroda wurde beschlossen, keine Auszahlung der Pachteinnahmen an die Mitglieder durchzuführen, sondern mit den Einnahmen weiterhin eine Rücklage zu bilden. Gemäß 10 Abs. 3 BJagdG endet die Einspruchsfrist gegen diesen Beschluss einen Monat nach der Bekanntmachung. Der Vorstand
7 12. April 2018 Amtsblatt Nr. 7 Seite 7 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Steigra Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Steigra Die diesjährige Versammlung der Jagdgenossenschaft Steigra findet am Dienstag, dem , um Uhr im Bürogebäude des Agrarunternehmen Steigra statt. Alle Landeigentümer der Gemarkung Steigra, Kalzendorf und Jüdendorf sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Verlesung der Tagesordnung 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Bericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2017/18 4. Kassenbericht des Schatzmeisters 5. Entlastung des Vorstandes 6. Beschlüsse: - Wahl von zwei Kassenprüfern (Einzelabstimmung) - Verwendung des Reinertrages - Beschluss über die Versammlungsausstattung 7. Lichtbildervortrag 8. Information der Revierinhaber zum Jagdbetrieb 2017/18 9. Verschiedenes Der Vorstand Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Eisleben-Süßer Hinweisbekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Eisleben Süßer See Am wurde durch die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Eisleben Süßer See mit Beschluss-Nr.: 19/2017 in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss- Nr.: 01/2018 der Wirtschaftsplan 2018 beschlossen. Der Beschluss (Satzung) zum Wirtschaftsplan 2018 des Abwasserzweckverbandes Eisleben Süßer See wurde im Amtsblatt der Lutherstadt Eisleben, Jahrgang 28, Samstag, den 31. März 2018, Nummer 3 veröffentlicht. Einsichtnahme ist auch über die Homepage der Lutherstadt Eisleben unter der Adresse möglich gez. Gimpel Verbandsgeschäftsführer
8 12. April 2018 Amtsblatt Nr. 7 Seite 8 Impressum: Amtsblatt der Verbandgemeinde Weida-Land; im Internet unter: Herausgeber: Der Verbandsgemeindebürgermeister; VerbGem Weida-Land, Hauptstraße 43, Nemsdorf-Göhrendorf, Tel.: / 9000; Fax: / Verantwortlich: Hauptamt der Verbandsgemeinde Weida-Land Standort Schraplau, Marktstraße 25, Schraplau, Tel.: /4390; Fax: /43933 Satz/Druck: VerbGem Weida-Land, Hauptstraße 43, Nemsdorf-Göhrendorf Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es wird im Gebäude der Verbandsgemeinde Weida-Land, Hauptstraße 43, Nemsdorf-Göhrendorf ausgelegt. Es kann gegen eine Gebühr einzeln bezogen oder abonniert werden.
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