13. Wahlperiode
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- Eugen Meyer
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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Rechtskundeunterricht in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. in welchen Bundesländern in welcher Form Rechtskundeunterricht angeboten wird und welche Voraussetzungen Lehrkräfte für die Befähigung zum Unterrichten von Rechtskunde jeweils erfüllen müssen; 2. ob und ggf. in welchem Rahmen in Baden-Württemberg Rechtskundeunterricht erteilt wird, ggf. welche Qualifikationen in Baden-Württemberg erforderlich sind, um als Lehrkraft entsprechenden Unterricht erteilen zu können; 3. ob die Landesregierung plant, Rechtskundeunterricht in Baden-Württemberg flächendeckend einzuführen, ggf. welches Ministerium dabei federführend ist, in welchem Rahmen dieser Rechtskundeunterricht in den Schulen erfolgen soll, welcher Zeitplan für die Einführung vorgesehen ist und welche Kosten dabei entstehen; 4. welche Qualifikationen nach Ansicht der Landesregierung Lehrkräfte für Rechtskundeunterricht mitbringen müssen und wie diese vergütet werden sollen. Eingegangen: / Ausgegeben:
2 II. Pläne inklusive Zeitplan und Kosten für die Einführung von Rechtskundeunterricht in Baden-Württemberg offen zu legen Zeller, Rudolf, Bayer, Dr. Caroli, Käppeler, Queitsch, Stickelberger, Wintruff SPD Begründung Mehrfach hat die Landesregierung bereits die Einführung von Rechtskundeunterricht in Baden-Württemberg angekündigt. So finden sich entsprechende Passagen sowohl in der Koalitionsvereinbarung als auch im Schwerpunktprogramm der Justizministerin. Die Verlautbarungen haben jedoch bislang offensichtlich keine Taten nach sich gezogen. Sowohl dem Landtag als auch der Öffentlichkeit wurde bislang kein Konzept für die Einführung von Rechtskundeunterricht vorgelegt. In anderen Bundesländern, wie etwa in Nordrhein-Westfalen, wird jedoch seit Jahrzehnten sehr erfolgreich Rechtskundeunterricht angeboten. Auch in Brandenburg erfolgte die Einführung von Rechtskundeunterricht. Er wird dort als zentraler Beitrag zur Bildung eines rechtsstaatlichen und demokratischen Bewusstseins angesehen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 8. Dezember 2003 Nr /98 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. in welchen Bundesländern in welcher Form Rechtskundeunterricht angeboten wird und welche Voraussetzungen Lehrkräfte für die Befähigung zum Unterrichten von Rechtskunde jeweils erfüllen müssen; Nach Auskunft des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland liegen hierzu keine verbindlichen Auskünfte vor. Informationen könnten nur durch Recherchen in allen anderen Bundesländern ermittelt werden, die in der gesetzten Zeit nicht zu leisten sind. 2. ob und ggf. in welchem Rahmen in Baden-Württemberg Rechtskundeunterricht erteilt wird, ggf. welche Qualifikationen in Baden-Württemberg erforderlich sind, um als Lehrkraft entsprechenden Unterricht erteilen zu können; Allgemein bildende Schulen: Der Rechtskundeunterricht an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg ist im jetzigen Lehrplan schwerpunktmäßig im Fach Gemeinschaftskunde verankert. Dabei kommen den Wert- und Rechtsnormen der freiheit- 2
3 lichen demokratischen Grundordnung einerseits und der Rechtserziehung sowie der Förderung des Rechtsempfindens andererseits besondere Bedeutung zu. Anhand von lebensnahen Lernsituationen und in Projekten (z. B. beim Besuch einer Gerichtsverhandlung oder im themenorientierten Projekt Wirtschaften, Verwalten, Recht in der Realschule) werden rechtliche Zusammenhänge veranschaulicht. Die Schularten im einzelnen: Haupt- und Werkrealschule: Der Rechtskundeunterricht erfolgt in Baden-Württemberg im jetzigen Lehrplan der Haupt- und Werkrealschule im Fach Gemeinschaftskunde, das im Verbund mit dem Fach Geschichte von Klasse 6 bis Klasse 9 in der Hauptschule und bis Klasse 10 in der Werkrealschule ein- bis zweistündig, in der 9. Klasse dreistündig unterrichtet wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen hier die Werte und Rechtsnormen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstehen und anerkennen. Insbesondere durch lebensnahe Lernsituationen werden die Zusammenhänge altersgemäß und anschaulich einsichtig gemacht. Realschule: Auch in der Realschule ist der Rechtskundeunterricht bislang überwiegend im Gemeinschaftskundeunterricht erfolgt. Der Gemeinschaftskundeunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse und Einsichten in politische, wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Sachverhalte und Zusammenhänge zu vermitteln, ihnen ihre Rechte und Pflichten zu verdeutlichen und sie zu selbstständig denkenden und handelnden Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu erziehen. Er dient der Daseinsorientierung im zusammenwachsenden Europa und in einer immer komplexer werdenden Welt. Gemeinschaftskunde wird in den Klassen 7 und 9 jeweils zweistündig, in den Klassen 8 und 10 jeweils einstündig erteilt. Darüber hinaus hat die Rechtserziehung in der Realschule im Rahmen des Themenorientierten Projekts Wirtschaften, Verwalten, Recht (WVR) einen besonderen Stellenwert. Dieses Projekt, welches seit dem Schuljahr 2001/ 2002 obligatorisch zum Bildungsprogramm aller Realschulen des Landes Baden-Württemberg gehört, wird unter Beteiligung mehrerer Fächer integriert durchgeführt. Allgemein bildendes Gymnasium: Rechtskunde ist in Baden-Württemberg im Gymnasium Teil des Gemeinschaftskundeunterrichts. Dieser umfasst Inhalte verschiedener Disziplinen: In erster Linie die Politischen Wissenschaften, an zweiter Stelle die Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaft, an dritter Stelle Elemente aus der Soziologie und den Rechtswissenschaften. Zurzeit wird Recht am allgemein bildenden Gymnasien in folgender Weise unterrichtet: In Klasse 10 werden die Themen behandelt: Der Einzelne und das Recht, Rechtsstellung des Jugendlichen, Rechtsprechung durch Gerichte, Wehrpflicht. Der Stundenumfang beträgt 8 Stunden. In dieser Klasse sieht die Hinweisspalte den Besuch der Hauptverhandlung eines Strafprozesses vor. Der Bildungsplan sieht für die Klasse 11 Das Recht und die Rechtsordnung (Gewaltmonopol, Naturrecht, Gesellschaftsvertrag, Grundrechte, Rechtsstaat und Bundesverfassungsgericht) vor. Der Stundenumfang beträgt 12 Stunden. 3
4 Auf der Kursstufe des Gymnasiums werden keine expliziten juristischen Unterrichtseinheiten ausgewiesen, allerdings sind entsprechende Inhalte in Themen integriert, wie Politische Institutionen und Prozesse (Gesetzgebung, Verfassungsrecht) und Friedenssicherung und Konfliktbewältigung (Völkerrecht, Menschenrechte). Der entsprechende Stundenumfang beläuft sich auf ca. 5 Stunden. Sonderschulen: In der Förderschule (Schule für Lernbehinderte) werden rechtskundliche Fragestellungen nicht einzelfachbezogen vermittelt, sondern projektorientiert, eingebettet in unterschiedliche Handlungs- und Erfahrungsfelder, erarbeitet. Dementsprechend sind im Bildungsplan der Förderschule die Inhalte in thematischen, fächerübergreifenden Zusammenhängen ausgewiesen. Allgemeine Zielsetzung ist die Erweiterung der Handlungsfähigkeit des einzelnen Schülers bzw. der einzelnen Schülerin in den individuellen Lebenszusammenhängen im Hinblick auf Schule, Familie, privates Leben und Beruf. Dies wird in folgenden Themengruppen eingelöst: Der Mensch und sein Körper; Wir werden erwachsen; Vorbereitung auf Beruf und Leben; Mensch, Erde, Umwelt; Kultur und Gesellschaft. Einen besonderen Stellenwert haben lokale und regionale Bezüge. Tagespolitische Entwicklungen werden in den Unterricht einbezogen und in ihren Verknüpfungen verdeutlicht. Dabei erfordern komplexe Zusammenhänge eine unterrichtliche Aufbereitung, die allen Schülerinnen und Schülern eine persönliche Stellungnahme ermöglicht. Berufliche Schulen: Grundsätzlich wird im Bereich der beruflichen Schulen die rechtsstaatliche und demokratische Bildung der Schülerinnen und Schüler über den Gemeinschaftskundeunterricht einerseits und andererseits über die Fächer Wirtschaftskunde bzw. Allgemeine Wirtschaftslehre sichergestellt. Aspekte der Rechtskunde sind z. T. als eigenständige Module wie Wirtschaftsrecht oder Umweltrecht Bestandteil verschiedener Fächer an unterschiedlichen Schularten. In der dualen Ausbildung werden die Themen Rechtsstaatlichkeit und öffentliches Recht im Gemeinschaftskundeunterricht an Berufs- und Berufsfachschulen erarbeitet. Privatrecht, v.a. Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Handels- und Umweltrecht sind Gegenstand des Unterrichts im Fach Wirtschaftskunde. Darüber hinaus berühren rechtliche Probleme auch die berufsbezogenen Fächer und sind als rechtskundliche Fragen in die jeweilige Fachtheorie integriert. Daran schließt eine rechtskundliche Profilbildung gemäß der einzelnen Berufsfelder und/oder Schularten an. In den Berufskollegs, den Beruflichen Gymnasien, den Beruflichen Oberschulen und den Fachschulen bilden das Öffentliche Recht und die verschiedenen Bereiche des Privatrechts Schwerpunkte entsprechender Unterrichtsfächer. In einzelnen beruflichen Bildungsgängen werden speziell ausgewiesene rechtskundliche Fächer unterrichtet: An den Berufsschulen gibt es das Fach Rechtslehre bei den folgenden Berufen der dualen Berufsausbildung: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r Fachangestellte/r für Bürokommunikation Justizfachangestellte/r Verwaltungsfachangestellte/r Sozialversicherungsfachangestellte/r Die Inhalte dieses Faches sind sehr speziell auf den jeweiligen Ausbildungsberuf zugeschnitten. 4
5 Im Bereich der beruflichen Vollzeitschulen ist insbesondere auf folgende Bildungsgänge hinzuweisen: Am beruflichen Gymnasium der biotechnologischen Richtung (BTG) ist das Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechtskunde durchgängig von der Eingangsklasse bis zur Jahrgangsstufe 2 jeweils zweistündig verpflichtend zu belegen. Im Rahmen dieses Faches sind rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Vertragsstörungen) sowie die mit der Biotechnologie verbundenen Rechtsfragen zu behandeln. Der Zeitrichtwert hierfür beträgt 20 Stunden. Am beruflichen Gymnasium der sozialpädagogischen Richtung (SG) ist das Fach Wirtschaft und Recht in den Jahrgangsstufen 1 und 2 jeweils zweistündig verpflichtend zu belegen. Der Lehrplan für dieses Fach sieht neben einem allgemeinen rechtlichen Teil und grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftens insbesondere ökonomische und juristische Inhalte vor, die spezifisch den Tätigkeitsbereich der Sozialpädagogik und Sozialarbeit betreffen. Hierfür ist ein Zeitrichtwert von insgesamt 64 Stunden vorgesehen. Darüber hinaus sind auch am beruflichen Gymnasium der wirtschaftswissenschaftlichen Richtung (WG) im Rahmen des Profilfaches Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens Gegenstand des Unterrichts. Für die rechtlichen Inhalte sieht der Lehrplan allerdings keine spezifische Einheit vor. Vielmehr sind die rechtlichen Probleme in den einzelnen Einheiten integrativ zu behandeln. Lehrerbildung Bereich Hauptschulen und Realschulen Angehende Lehrerinnen und Lehrer der Lehrämter Grund- und Hauptschulen bzw. Realschulen werden für die unterrichtliche Behandlung rechtskundlicher Themenstellungen im Studium entsprechender Fächer und im anschließenden Vorbereitungsdienst qualifiziert. Während des Studiums an einer Pädagogischen Hochschule werden rechtliche Themenstellungen etwa im Fach Politikwissenschaft behandelt, welches in einem Sozialwissenschaftlichen Fächerverbund als Leitfach oder affines Fach studiert wird (GHPO I 2003). Inhaltlich werden dort z. B. zentrale Aspekte der rechtsstaatlichen Verfassung und des Regierungssystems in Deutschland behandelt. Im Fach Wirtschaftslehre werden rechtliche Fragen, die sich aus der Berufs- und Arbeitswelt ergeben, vermittelt. An den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschule) werden Inhalte der Fächerverbünde der Grund- und Hauptschule und der dort angeführten rechtlichen Fragestellungen in den Fächern, insbesondere aber im so genannten Interdisziplinären Lehren und Lernen (IdLL) thematisiert und didaktisch-methodische Wege für deren Vermittlung aufgezeigt. An den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Realschule) erfolgt die Vermittlung rechtlicher Inhalte hauptsächlich im Fach Gemeinschaftskunde und in Veranstaltungen zu Projektorientiertem Arbeiten sowie realschulspezifischen überfachlichen Themenstellungen, z. B. im Themenorientierten Projekt Wirtschaften, Verwalten und Recht (WVR). 5
6 Bereich Gymnasien Fragen des Rechts werden im Gymnasium vor allem im Gemeinschaftskundeunterricht thematisiert. Die Wissenschaftliche Prüfungsordnung (WPO) vom 13. März 2001 verlangt daher im Hauptfach Politikwissenschaft Grundkenntnisse in Rechtswissenschaft (Grundfragen des Rechts, Grundbegriffe von öffentlichem Recht und Privatrecht). Zu den Prüfungsgebieten gehört das politische System der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Rechts- und Verfassungsordnung. Die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare im Fach Gemeinschaftskunde orientiert sich an den geltenden Bildungsplänen und an den künftigen Bildungsstandards. Die Ausbildung soll die für das Fach Gemeinschaftskunde zentrale Kompetenz vermitteln, Erkenntnisse der Politikwissenschaft und ihrer Bezugswissenschaften Geschichte, Ökonomie, Recht und Soziologie unter fachdidaktischen Fragestellungen zu erschließen und sachund schülerorientiert im Unterricht umzusetzen. Bei Themen des Gemeinschaftskundeunterrichtes wie Staat, Wirtschaft, Institutionen wird der rechtliche Aspekt neben wirtschaftlichen, sozialen und anderen Gesichtpunkten im Zusammenhang behandelt. Zur Ausbildung aller Referendarinnen und Referendare gehören Lehrveranstaltungen mit entsprechender Prüfung in Schulrecht, Beamtenrecht und schulbezogenem Jugend- und Elternrecht. Bereich Berufliche Schulen Für die Erfüllung ihres Lehrauftrags in allen Schularten der Beruflichen Schulen werden die Lehrerinnen und Lehrer mit beruflichen Fächern durch ihr Hochschulstudium entsprechend ihrer Lehrbefähigung auch rechtskundlich qualifiziert. Daran knüpft die Ausbildung der jungen Referendarinnen und Referendare in der jeweiligen Fachdidaktik an, die zur Lehrbefähigung in den Unterrichtsfächern führt. Darüber hinaus gehören Lehrveranstaltungen mit entsprechender Prüfung in Schulrecht, Beamtenrecht und schulbezogenem Jugend- und Elternrecht zu den obligatorischen Lehrveranstaltungen im Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen. 3. ob die Landesregierung plant, Rechtskundeunterricht in Baden-Württemberg flächendeckend einzuführen, ggf. welches Ministerium dabei federführend ist, in welchem Rahmen dieser Rechtskundeunterricht in den Schulen erfolgen soll, welcher Zeitplan für die Einführung vorgesehen ist und welche Kosten dabei entstehen; II. Pläne inklusive Zeitplan und Kosten für die Einführung von Rechtskundeunterricht in Baden-Württemberg offen zu legen. Eine über das im Gemeinschaftskundeunterricht oder auch im entsprechenden Fächerverbund der jeweiligen Schularten geplante und verankerte Maß hinaus gehende Stärkung von Rechtskunde im Kerncurriculum oder gar die Einrichtung eines eigenen Faches Rechtskunde ist nicht geplant. Ziel der neuen Bildungsstandards ist es, die verpflichtenden Inhalte auf einen unverzichtbaren Bestand an Kernkompetenzen und Grundlagenwissen zu konzentrieren und dieses Pflichtprogramm auf zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit zu begrenzen. Sehr wohl bietet aber das schuleigene Curriculum von einem weiteren Drittel die Möglichkeit der Vertiefung und Ergänzung des Kerncurriculums. Das 6
7 schuleigene Curriculum ist auf die Erfüllung der Bildungsstandards ausgerichtet. Rechtskundliche Kompetenzen können im Rahmen des Schulcurriculums in Form von Projekten, Lerngängen (z.b. Besuch einer Gerichtsverhandlung), Expertenbefragungen (Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger) ausgiebig vermittelt werden. Mit Beginn des Schuljahrs 2004/05 tritt für die allgemein bildenden Schulen Baden-Württembergs der neue Bildungsplan in Kraft. Darin ist im Zuge der Vernetzung von Fachinhalten und von Handlungskompetenzen der Gemeinschaftskundeunterricht in einen schulartspezifischen Fächerverbund eingebunden. Dabei wird Rechtskundeunterricht integriert erteilt. In diesem Zusammenhang gibt es bei den verschiedenen Schularten jeweils vielfältige Möglichkeiten die bereits bestehende Zusammenarbeit mit Experten der Justiz auszuweiten. Die Schularten im einzelnen: Haupt- und Werkrealschule: Der Fächerverbund Welt-Zeit-Gesellschaft des zukünftigen Bildungsplanes enthält Fachinhalte aus Geschichte, Gemeinschaftskunde/Politik, Erdkunde und Wirtschaftslehre. Diese legen die Basis eines fachübergreifenden anwendungs- und problemorientierten Unterrichts an ausgewählten Themenstellungen. Themenbereiche der Kompetenzbildungsstandards im Fächerverbund Welt- Zeit-Gesellschaft, die Themen des Rechtskundeunterricht betreffen, sind beispielsweise: Klassenstufe 9 Zusammenleben in sozialen Gruppen die Schülerinnen und Schüler wissen um die Rechtstellung der Jugendlichen und werden sich des Zuwachses an Rechten und Pflichten bewusst, oder Macht und Herrschaft die Schülerinnen und Schüler wissen um die Bedeutung der Menschenrechte bis in die Gegenwart. Auch im Fächerverbund Wirtschaft-Arbeit-Gesundheit sind viele der dargestellten Themenbereiche (wie Wirkung von Verträgen, Arbeits- und Ausbildungsverträge) inhaltlich und als Kompetenzen verankert. Projekte in der Hauptschule in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern haben eine lange Tradition. Eine enge Zusammenarbeit mit Experten der Justiz wird weiterhin sehr begrüßt. Realschule: Im Bildungsplan 2004 ist das bisherige Fach Gemeinschaftskunde Teil des neuen Fächerverbunds Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde (kurz: EWG). In diesem Fächerverbund erwerben sich die Schülerinnen und Schüler u. a. grundlegende Kompetenzen und Einsichten aus dem Bereich des Rechts. Die Themenbereiche Leben in einem Rechtsstaat, Umgang mit Massenmedien und Teilnehmer im Marktgeschehen in Klasse 8 sowie Wirtschaftliche Verflechtungen und der Globalisierungsprozess und Leben in demokratischen Gemeinschaften in Klasse 10 sind hervorragend geeignet für eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Justiz. Damit kann eine professionelle Vermittlung bei Rechtsfragen verbunden sein. Im neuen Bildungsplan werden weitere Themenorientierten Projekte (TOPe) zum festen Bestandteil des Bildungsprogramms der Realschulen hinzu kom- 7
8 men und damit einen wesentlichen Bestandteil ihres Profils ausmachen. Neben dem bewährten TOP Wirtschaften, Verwalten, Recht können die Schülerinnen und Schüler auch im TOP Soziales Engagement und im TOP Berufsorientierung an der Realschule mit juristischen Fragestellungen konfrontiert werden. Gerade die Themenorientierten Projekte ermöglichen die Öffnung der Schule und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Experten z. B. aus der Justiz in besonderer Weise. Gymnasium: Ab dem Schuljahr 2004/2005 sind Teile der Rechtskunde auch Bestandteil von Wirtschaft im Rahmen des neu geschaffenen Fächerverbundes GWG (Geographie-Wirtschaft-Gemeinschaftskunde). Die Wirtschaftserziehung wird mit der kommenden Bildungsreform deutlich gestärkt werden. Die Bildungsstandards Wirtschaft (GWG) erwarten in Klasse 8 die Fähigkeit: rechtliche Rahmenbedingungen für einen jugendlichen Konsumenten (Geschäftsfähigkeit, Kaufvertrag, Verbraucherschutz) zu erläutern. In Klasse 10 werden Kenntnisse von Schutzrechten der Arbeitnehmer erwartet. Das neue vierstündige Neigungsfach Wirtschaft auf der Kursstufe sieht vor, dass sich die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über die Rechtsform des Unternehmens verschaffen. Die Bildungsstandards für Gemeinschaftskunde sehen vor, dass sich die Schülerinnen und Schüler in Klasse 10 mit der Rechtsordnung und Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland befassen: Die Schülerinnen und Schüler können die besondere Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen darstellen die Funktion des Rechts erläutern und die Bereiche des öffentlichen und privaten Rechts voneinander abgrenzen an einem Fall Ursachen von Kriminalität und Formen sowie Zweck von Strafe erörtern die Grundzüge des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts darstellen. Im Themenbereich Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland heißt es im Einzelnen : Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung der Grundrechte darstellen und an einem Fall das Spannungsverhältnis zwischen einzelnen Grundrechten erläutern die Prinzipien der freiheitlichen Demokratie im Grundgesetz erläutern (Volkssouveränität, repräsentative Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Föderalismus, Gewaltenteilung bzw. -verschränkung) einen Überblick über die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland geben die verschiedenen Formen der Herrschaftskontrolle vergleichen. Das Themenfeld Internationale Politik: Menschenrechte und Friedenssicherung sieht vor: 8
9 Die Schülerinnen und Schüler können Generationen von Menschenrechten unterscheiden und ihren universalen Geltungsanspruch darstellen Möglichkeiten zum Schutz der Menschenrechte bzw. zur Wahrung von Frieden und Sicherheit darstellen und bewerten. In entsprechender Weise werden rechtskundliche Themen auf der Kursstufe im Zusammenhang mit Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht und Menschenrechten thematisiert. Sonderschulen: Sonderschulen mit den Bildungsgängen Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium beziehen sich auf die Bildungsplanvorhaben der entsprechenden allgemein bildenden Schulen. 4. welche Qualifikationen nach Ansicht der Landesregierung Lehrkräfte für Rechtskundeunterricht mitbringen müssen und wie diese vergütet werden sollen. Die Qualifikationen der Lehrkräfte sind in der Antwort zu Frage 2 unter dem Stichwort Lehrerbildung erläutert. Die Besoldung beamteter Lehrkräfte richtet sich nach den ihrer jeweiligen Laufbahn zugeordneten Eingangsämtern der Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 13. Der Vergütung von Lehrkräften im Angestelltenverhältnis liegen in Baden-Württemberg die Richtlinien des Finanzministeriums über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes vom 25. September 2003 zugrunde. Danach würde sich die Vergütung nach der Besoldungsgruppe der vergleichbaren beamteten Lehrkräfte richten, also nach der Vergütungsgruppe III BAT (A 12) oder II a BAT (A 13). Dr. Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 9
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