13. Wahlperiode

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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Karl Zimmermann u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Politische Bildung an Schulen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Stellenwert die politische Bildung und der Gemeinschaftskundeunterricht an baden-württembergischen Schulen einnimmt; 2. wie sich die Bedeutung an der Stundentafel fest macht; 3. in welchem Umfang politische Bildung im Rahmen des fächerübergreifenden Unterrichts erfolgt und wie sie hierfür geeignet ist; 4. ob und wie kommunalpolitische Themen, Vereine, Parteien und deren Jugendorganisationen, Jugendgemeinderäte sowie andere Träger politischer Bildungsarbeit in den Unterricht miteinbezogen werden und welche Perspektiven für ihre Einbindung bestehen Zimmermann, Wacker, Seimetz, Brunnemer, Traub CDU Eingegangen: / Ausgegeben:

2 Begründung Der Antrag greift die Resolution des ersten Jugendlandtags von Baden-Württemberg vom 12. Oktober 2002 auf. Die Stärkung des Gemeinschaftskundeunterrichts war ein wichtiges Anliegen der Jugendlichen. Der politischen Bildung muss auch vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung des Gemeinschaftskundeunterrichts eine besondere Bedeutung zukommen. Politische Bildung eignet sich hervorragend für fächerübergreifenden Unterricht und die Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern. Der Antrag soll dazu dienen, einen Überblick über den Stellenwert der politischen Bildung an unseren Schulen zu bekommen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 23. Januar 2003 Nr GK/271 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Stellenwert die politische Bildung und der Gemeinschaftskundeunterricht an baden-württembergischen Schulen einnimmt; Dem Gemeinschaftskundeunterricht kommt auf Grund des Gebotes der Landesverfassung eine besondere Bedeutung zu. Es heißt dort: In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach. (Artikel 21 Abs. 2), Landesverfassung) Der Bedeutung der politischen Bildung werden die mit der Bildungsreform im Jahre 2004 veränderten Strukturen noch besser gerecht als bisher. Denn die politische Bildung vollzieht sich voraussichtlich im allgemein bildenden Bereich zukünftig nicht mehr ganz überwiegend nur im Fach Gemeinschaftskunde, sondern Gemeinschaftskunde wird in erweiterte Fächerverbünde mit affinen Fächern eingebunden, die dann auch einen Beitrag für die politische Bildung leisten können. An Hauptschulen im Rahmen eines Fächerverbundes mit der vorläufigen Bezeichnung Welt-Zeit-Geschichte, an Realschulen und Gymnasien im Rahmen eines vorläufig EPW (Erdkunde-Politik-Wirtschaft) genannten Fächerverbundes. An den beruflichen Schulen wird politische Bildung auch im Fach Gemeinschaftskunde bzw. im Rahmen von Kombinationsfächern wie Geschichte mit Gemeinschaftskunde und Volkswirtschaftslehre mit Politik unterrichtet. Insgesamt kommt es zu einer Ausweitung der Stundentafel für die politische Bildung, wie unter Ziffer 2 deutlich wird. 2. wie sich die Bedeutung an der Stundentafel fest macht; Zur Zeit umfasst die politische Bildung an der Hauptschule, die im Fächerverbund Geschichte/Gemeinschaftskunde integriert ist, in den Klassen 6 bis 10 durchschnittlich 2, insgesamt 10 Wochenstunden. 2

3 Im Hinblick auf den Fächerverbund Welt-Zeit-Gesellschaft des zukünftigen Bildungsplanes geht es nun um eine Vernetzung der Fachinhalte aus Geschichte, Gemeinschaftskunde/Politik, Erdkunde und Wirtschaftslehre. Nach der künftig vorgesehenen Kontingentstundentafel erhält der Fächerverbund Welt-Zeit-Gesellschaft ein Kontingent von 21 Wochenstunden von Klasse 5 bis 10. Die Realschulen unterrichten gemäß der gültigen Stundentafel Gemeinschaftskunde in den Klassen 7 bis 10 insgesamt sechsstündig. Künftig ist im Fächerverbund Erdkunde, Politik, Wirtschaft kurz EPW eine Stundenzahl von 15 in den vier betreffenden Klassenstufen vorgesehen. Allgemein bildendes Gymnasium: Aufschlussreich für die Frage nach dem in der Stundentafel zum Ausdruck kommenden Stellenwert der politischen Bildung ist die gymnasiale Entwicklung. Dort sah die bisherige Stundentafel für Gemeinschaftskunde in den Klassen 10 und 11 vier Stunden vor. Aussagekräftiger ist nun der Vergleich der bisherigen und zukünftigen Stundenkontingente für die Fächer Erdkunde und Gemeinschaftskunde, die zusammen mit Wirtschaft den Fächerverbund EPW bilden werden. So sah hier die alte Stundentafel des neunjährigen gymnasialen Bildungsganges für die Klassen 5 bis 11 insgesamt 14 Stunden für beide Fächer vor. Diese Zahl soll gemäß der neuen Kontingentstundentafel ab 2004 beibehalten werden, obwohl sich die Schulzeit um ein Jahr verkürzt. Der Einwand, dass zusätzliche Wirtschaftsinhalte auf Kosten der politischen Bildung aufgenommen werden müssen, trifft nicht zu. Denn diese Inhalte waren bisher bereits überwiegend Teil des Gemeinschaftskundeunterrichts. Wichtiger noch sind die Synergieeffekte, die von Fächerverbünden zu erwarten sind, und zwar gleichermaßen für alle Schularten. Wurden bisher thematische Überschneidungen oder gar identische Inhalte in den beteiligten Fächern häufig isoliert unterrichtet, so ist zukünftig beabsichtigt einheitliche Themenkomplexe auch möglichst themenorientiert vernetzt zu behandeln. (Beispiel: Dritte Welt /Entwicklungspolitik/Globalisierung) So kommen auch bisher in der Erdkunde angesiedelte Themen der politischen Bildung besser als bisher zu Gute. Die zum laufenden Schuljahr bereits neu reformierte Kursstufe in Jahrgangsstufe 12 und 13 sieht zwar eine Einbuße für den bisher fünfstündigen Leistungskurs Gemeinschaftskunde von einer Stunde vor, das neue geschaffene vierstündige Neigungsfach Gemeinschaftskunde wird aber voraussichtlich von wesentlich mehr Schülerinnen und Schülern angewählt als bisher der Leistungskurs. Zudem wird auch der neu geschaffene Neigungskurs Wirtschaft einen Beitrag zur politischen Bildung leisten können. In den Bildungsgängen des beruflichen Schulwesens in Baden-Württemberg ist das Fach Gemeinschaftskunde bzw. ein entsprechendes Kombinationsfach Pflicht. An den Berufsschulen (Teilzeitbereich) ist es durchgängig mit einer Wochenstunde, im Vollzeitbereich der beruflichen Schulen i. d. R. mit zwei Wochenstunden in den Stundentafeln ausgewiesen. 3. in welchem Umfang politische Bildung im Rahmen des fächerübergreifenden Unterrichts erfolgt und wie sie hierfür geeignet ist; Die politische Bildung ist für fächerübergreifenden Unterricht besonders gut geeignet. 3

4 Der Unterricht der Sonderschulen ist nicht einzelfachbezogen, sondern findet projektorientiert in fächerübergreifenden Zusammenhängen statt (Beispiel: Gesellschaftliche Gliederungen Themenbeispiel: Mitverantwortung übernehmen ). In der Hauptschule schließt der Gemeinschaftskundeunterricht die Rechtskunde mit ein und sieht den Besuch einer Gerichtsverhandlung vor. Die Realschule führt themenorientierte Projekte durch, beispielsweise Projekt Die Nationalhymne. Hier leisten die beteiligten Fächer Beiträge für den politischen Bildungsauftrag. Am allgemein bildenden Gymnasium wurde dem fächerübergreifenden Anspruch bereits bisher dadurch Rechnung getragen, dass der gültige Bildungsplan aus dem Jahre 1994 jeder Klassenstufe Fächerverbindende Themen voranstellt. Als Beispiele können dienen: Familien- und Geschlechtserziehung und Juden in Deutschland (Klasse 10) sowie Europa im Wandel und Die Menschenrechte Idee und Verwirklichung (Klasse 11). Als beteiligte Fächer sind dabei in wechselnder Kombination genannt: Religionslehre, Deutsch, Biologie, Ethik, Geschichte, Fremdsprachen. Mit der Einführung von Fächerverbünden wird der fächerübergreifende Ansatz noch konsequenter verfolgt werden. Nun wird es nicht mehr nur darum gehen, zwischen im Ansatz getrennten Fächern punktuelle Verknüpfungen vorzunehmen. Sondern von vorneherein werden die beteiligten affinen Fächer in ihrem inneren Zusammenhang begriffen. Dies wird sich äußern in noch besser aufeinander abgestimmten Bildungsstandards, in für EPW teilweise gemeinsamen Leitgedanken und teilweise identischen Kompetenzen sowie in durchgängig explizit ausgewiesenen fächerübergreifenden gemeinsamen Modulen für EPW auf allen Stufen. (Beispiel: Stufe 6 Themenfeld: Beobachten, Orientieren und demokratisches Handeln im nahen Erfahrungsraum ) An den beruflichen Gymnasien und den Berufskollegs sind, um den Profilbezug des Faches Geschichte mit Gemeinschaftskunde zu betonen, neben historisch-politischen Aspekten auch Fragestellungen und fachspezifische Arbeitsweisen aus der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, der Technikgeschichte sowie der Alltags- und Mentalitätsgeschichten in den Lehrplan eingeflossen. Regionalgeschichtliche Bezüge sollten, wo immer möglich, hergestellt werden, vor allem im Rahmen von Projektunterricht, für den in der Eingangsklasse eine individuelle Schwerpunktbildung vorgesehen ist. Zur Stärkung der Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler ist pro Schulhalbjahr ein Freiraum von 5 Unterrichtsstunden geschaffen, der für Fächer verbindende Unterrichtsprojekte und handlungsorientierte Themenbearbeitung (HOT) zu nutzen ist. Neben der Vermittlung und Einübung grundlegender Techniken der Informationsbeschaffung, -verarbeitung und Präsentation sowie fachspezifischer Methoden der Quelleninterpretationen können verschiedene handlungsorientierte Zugänge gewählt werden. An den Berufskollegs ist ein konstitutives Strukturelement des Lehrplans für die Berufskollegs ebenfalls die handlungsorientierte Themenbearbeitung (HOT). Sie soll die Studierfähigkeit durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen fördern, durch Fächer verbindende Projekte zum vernetzten Denken befähigen und die Methodenkompetenz stärken. Je nach Thema und Schwerpunktsetzung können unterschiedliche handlungsorientierte Zugänge gewählt werden. 4

5 An Berufsfachschulen ist Ziel der politischen Bildung, die freie Entscheidung der Schüler für die pluralistische, repräsentative, rechts- und sozialstaatliche Demokratie im Rahmen des grundgesetzlichen Wertesystems zu ermöglichen. Über die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen hinaus soll die politische Bildung die Schülerinnen und Schüler befähigen, selbstständig und kritisch zu urteilen, rational zu entscheiden, Toleranz und Kompromissbereitschaft zu zeigen und in sozialer Verantwortung zu handeln. Mit der Integration von Geschichte und Gemeinschaftskunde ist beabsichtigt, den Schülern den Weg vom Zeitalter und der Geisteshaltung der Aufklärung zu den Wert- und Rechtsnormen unserer heutigen freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufzuzeigen. Aufgrund der größeren altersbedingten Reife kann den Schülerinnen und Schülern erstmals einsichtig die historische Dimension des menschlichen Handelns verdeutlicht werden: Entscheidungen in der Vergangenheit reichen in ihren Auswirkungen bis in die Gegenwart. Der Lehrplan bietet die Möglichkeit, historische Themenbereiche mit gegenwärtigen politischen Fragen zu verknüpfen und regionale Bezüge herzustellen. Ein zusätzlicher Aspekt des Unterrichts ergibt sich durch Querverbindungen zu den jeweiligen berufsbezogenen Fächern der verschiedenen Typen der Berufsfachschule. Darüber hinaus lässt der Lehrplan Raum zur Behandlung aktueller Themen durch die Auswertung von Medien, zur Vorbereitung von Studienfahrten, Projekten oder der Teilnahme an Schülerwettbewerben zur politischen Bildung. An den Berufsschulen vermittelt das Fach Gemeinschaftskunde den Schülerinnen und Schülern die notwendige Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, um sie auf die Bewältigung der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten, denn unsere Gesellschaft entwickelt sich zur Informations- und Wissensgesellschaft, die bestimmt wird durch zunehmende Medienvielfalt, weltweite Vernetzung sowie wirtschaftliche und politische Globalisierung. In dieser Situation fällt es vielen Schülerinnen und Schülern immer schwerer, sich in ihrem beruflichen und privaten Bereich zu orientieren, sowohl gesellschaftliche als auch internationale Zusammenhänge zu verstehen und sich mit der Gesellschaft zu identifizieren. Hier muss das Fach Gemeinschaftskunde in enger Verbindung mit dem Fach Wirtschaftskunde ansetzen und Orientierungshilfe geben. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Wissen und Kenntnisse über das Zusammenleben in der Gesellschaft, über die Grundlagen und Entwicklungsprozesse der Demokratie und über internationale Zusammenhänge. Darüber hinaus sollen sie befähigt werden, selbstständig und kritisch zu urteilen, und bereit zu sein, als mündige Bürger in sozialer Verantwortung die Demokratie mitzugestalten. 4. ob und wie kommunalpolitische Themen, Vereine, Parteien und deren Jugendorganisationen, Jugendgemeinderäte sowie andere Träger politischer Bildungsarbeit in den Unterricht miteinbezogen werden und welche Perspektiven für ihre Einbindung bestehen. In den Sonderschulen werden die Lerngegenstände soweit wie möglich der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entnommen. Lokale und regionale Bezüge haben dabei einen besonderen Stellenwert. Die Hauptschule sieht explizit die Befragung von Experten und Zeitzeugen vor. 5

6 Die Realschule bezieht ausdrücklich außerschulische Partner und Institutionen in den Unterricht mit ein. Am Beispiel des allgemein bildenden Gymnasiums soll im Folgenden aufgezeigt werden, wie kommunalpolitische Themen, Vereine, Parteien und deren Jugendorganisationen, Jugendgemeinderäte sowie andere Träger politischer Bildungsarbeit in den Unterricht miteinbezogen werden und welche Perspektiven für ihre Einbindung bestehen. Der gültige Bildungsplan verpflichtet den Gemeinschaftskundelehrer in Klasse 10 dazu, im Rahmen der Lehrplaneinheit Die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland (Umfang 18 Stunden) folgende Aspekte zu behandeln: Das Land Baden-Württemberg, Demokratie in der Gemeinde, Mitwirkung des Bürgers am Willensbildungsprozess, Stellung und Aufgaben der Gemeinden, Parteien. Zusätzlich wird in der Hinweisspalte empfohlen, eine Befragung Jugendlicher zu ihrer Einstellung Parteien gegenüber vorzunehmen; eine Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl zu untersuchen; Grundgesetz oder Landesverfassung zu behandeln; die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu thematisieren, ein Gespräch mit Mitgliedern des Gemeinderates zu führen, eine Gemeinderatssitzung oder eine kommunale Einrichtung zu besuchen; die Wahl des Gemeinderates und die Bürgermeisterwahl zu behandeln und die Ausweitung des Kommunalwahlrechtes auf ausländische Mitbürger zu thematisieren. Den Lehrkräften wird auf Grund der freien Wahl von Unterrichtsmethoden ermöglicht zu entscheiden, inwieweit sie zusätzlich Träger politischer Bildungsarbeit in den Unterricht einladen oder Lerngänge durchführen. Nach unserem informellen Kenntnistand geschieht dies vielfältig (z. B. Einladung von Jugendoffizieren). Eine besondere Perspektive für die Einbeziehung der nachgefragten Inhalte und Bildungsträger eröffnet das so genannte schuleigene Curriculum im Rahmen der neuen Bildungsstandards ab Herbst Dieses wird ein Drittel der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit umfassen, wird von den Schulen und Lehrkräften vor Ort definiert und soll gerade auch für aktuelle und lokale Bezüge bereit stehen. Zudem laden die zurzeit allgemein favorisierten neuen Unterrichtsformen und Prüfungskulturen vermehrt zu den angefragten Aktivitäten ein. Dies gilt u. a. für Befragungen, Debatten, Projekte, Wettbewerbe anders gesagt schülerzentrierte und handlungs- sowie methodenorientierte Unterrichtsformen. Am beruflichen Gymnasium wird unter der Leitfrage Wie können Bürgerinnen und Bürger an der Herrschaft partizipieren? das Schlüsselproblem Legitimation von Herrschaft im Umfang von 25 Unterrichtsstunden behandelt. In diesem Rahmen werden die Möglichkeiten, über Verbände, Parteien, Bürgerinitiativen bei der politischen Willensbildung Einfluss zu nehmen, thematisiert. An den Berufskollegs liegt ein kategorialer Ansatz dem Geschichts- und Gemeinschaftskundeunterricht zu Grunde. Im Zusammenhang mit dem Themenkomplex Individuum und Staat (25 Unterrichtsstunden) wird den Schülerinnen und Schülern durch ein aktuelles Fallbeispiel die Frage nach der Gestaltbarkeit von Politik nahe gelegt. Das Erkennen und Verstehen von Interessen der am Willensbildungsprozess beteiligten Parteien, Verbände und Gruppen versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, eigene Positionen zu formulieren. 6

7 Auch an der Berufsfachschule erfahren die Schülerinnen und Schüler, dass die Bürgerinnen und Bürger auf die politischen Entscheidungsprozesse wie z. B. über Parteien Einfluss nehmen können. Ein Themenbereich bezieht sich speziell auf den Jugendlichen in der Gesellschaft (u. a. im Hinblick auf dessen Zugehörigkeit zu verschiedenen Gruppen, Jugendgruppen und Vereinen im heimatlichen Raum). Pluralismus und Konfliktfähigkeit wird ebenso im Gemeinschaftskundeunterricht der Berufsschule thematisiert. Politische Organe wie Parteien, Verbände, Bürgerinitiativen und soziale Bewegungen werden ebenso in den Unterricht einbezogen wie auch deren Einfluss in unterschiedlichem Umfang: örtlich/regional, landesweit, bundesweit, in der EU. Dr. Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 7

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