Die Themen. Warm up: Ziele und Grundsätze. Knappe Bauzonen kommt jetzt die Baupflicht?
|
|
- Bertold Albert
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Schweizerische Baurechtstagung 2017 Knappe Bauzonen kommt jetzt die Baupflicht? Rudolf Muggli, Rechtsanwalt, AD!VOCATE Bern Die Themen 2 1. Warm up: Ziele und Grundsätze der Raumplanung 2. Fokus RPG 2012: Bauzonengrösse und Baulandmobilisierung 3. Instrumentenkasten der Baulandmobilisierung 4. Umsetzung von RPG 15a in den Kantonen 5. Fazit zum Thema «Baupflicht» 6. Ihr Diskussionsbeitrag ist gefragt! 2 Warm up: Ziele und Grundsätze 3 Frage: Wie wollen wir auf Dauer auf dem begrenzten Lebensraum der Schweiz friedlich zusammenleben? Antwort des RPG 1979: Trennungsgrundsatz Konzentrationsgrundsatz beschränkte Bauzonengrösse bei Zielkonflikten: umfassende und dokumentierte Interessenabwägung 3
2 4 aus: Avenir Suisse/Lukas Rühli (2016): Die 10-Millionen-Schweiz, Wie wird eine höhere Bevölkerungsdichte organisiert? 5 Fokus RPG Es konnte nicht so weitergehen «Durchsetzungsgesetz RPG 2012» (mit RPV in Kraft ab ) Wichtigste Massnahmen: bescheidene Mindest-Mehrwertabgabe (RPG 5: in Umsetzung in den Kantonen) kantonale Steuerung der Bauzonengrösse (Richtplan: RPG 8a: in Umsetzung in den Kantonen) bundesrechtliche Regel für die Bemessung der (gesamtkantonalen) Bauzonengrösse (RPG 15,5) strengere Neueinzonungsregeln (RPG 15,4) Pflicht der Kantone zur Baulandmobilisierung (RPG 15a) 6
3 RPG 15a: Wortlaut 7 Art. 15a Förderung der Verfügbarkeit von Bauland 1 Die Kantone treffen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Massnahmen n, die notwendig sind, um de die Bauzonen ihrer Bestimmung zuzuführen, u insbesondere bodenrechtliche Massnahmen wie Landumlegungen (Art. 20). 2 Das kantonale ae Recht sieht vor, dass, wenn das öffentliche Interesse es rechtfertigt, die zuständige Behörde eine e Frist für die Überbauung eines Grundstücks setzen und, wenn die Frist unbenützt verstreicht, bestimmte Massnahmen anordnen kann. 7 RPG 15a: Baulandmobilisierung 8 ich habe Land, das ich überbauen möchte es liegt in der Nichtbauzone es liegt in der Bauzone ich kann nicht bauen (ausser ich bin Bauer ) ich darf bauen, wann ich will evtl. gibt es eine Ausnahmebewilligung ich muss innert Frist bauen ich muss innert Frist ein Minimum bauen 8 RPG 15a: Hintergründe 9 Warum? Baulandmarkt lebt vom Angebot Blockiertes Angebot soll nicht mehr durch Neueinzonung kompensiert werden müssen Vorleistungen des Staates sollen genutzt werden (Erschliessung usw.) Entwicklung am richtigen Ort soll durchsetzbar sein 9
4 RPG 15a: Entstehungsgeschichte 10 Baulandhortung ist ein altes Thema E-RPG 1974 (Bauzonenenteignung) RPG 1979: Baulandumlegung, Mehrwertausgleich, Erschliessungsabgaben VE-REG 2008 (Bauzonenenteignung) RPG 2012: 15a (neu) Auftrag an die Kantone = breite Palette an Lösungen 10 Instrumentenkasten (1) 11 Traditionell: RPG 1979 Erschliessungsabgaben: RPG 19,2 Mehrwertabgabe: RPG 5 Baulandumlegung (mit Baupflicht): RPG 20 und WEG Ergänzt durch bedingte Einzonung Bodenpolitik Vertragsraumordnung 11 Instrumentenkasten (2) 12 Neu: RPG 2012 Neueinzonung nur, wenn «Verfügbarkeit rechtlich sichergestellt» ist: RPG 15,4,d Neueinzonung nur bei «konsequenter Mobilisierung» der inneren Reserven: RPG 15,4,b Obligatorium einer minimalen Mehrwertabgabe: RPG 5 Baupflicht: kantonal festgelegte Fristen und Sanktionen: RPG 15a vgl. dazu AEMISEGGER/MOOR/RUCH/TSCHANNEN: Praxiskommentar RPG: Nutzungsplanung, Zürich
5 Baupflicht: Typen 13 Bauland unüberbaut RPG 15a Frist zur Überbauung zuwenig dicht oder «falsch» überbaut kantonales Recht Baupflicht Mindestausnützung Erreichen einer Mindestausnützung Freigeben für Ersatzneubauten 13 Baupflicht: Sanktionen (1) 14 RPG 15a sagt nichts dazu: Sache der Kantone z.b. BauG-BE 126a Typologie: Bauzonenenteignung, «Kaufsrecht» usw. (BauG-OW, PBG-LU, PBG-SG, LCAT-JU) Lenkungsabgabe (BauG-BE, BauG-AG) Verkehrswertbesteuerung progressive Mehrwertabgabe (BauG-BE Vorentwurf) Wiederauszonung (BauG-AG, BauG-BE) 14 Baupflicht: Sanktionen (2) 15 Bauzonenenteignung, «gesetzliches Kaufsrecht» z.b. PBG-SG 2016 (i.k. Mitte 2017) Art Wird Bauland nach erstellter Groberschliessung nicht innert acht Jahren überbaut, steht der politischen Gemeinde ein gesetzliches Kaufsrecht zum Verkehrswert zu. Die Frist beträgt fünf Jahre, wenn das Grundstück seit wenigstens zehn Jahren einer Bauzone zugewiesen ist. «Drohkulisse» 15
6 Baupflicht: Sanktionen (3) 16 Lenkungsabgabe (fiskalisches Instrument) z.b. BauG-BE 126d (i.k. Mitte 2017) überwiegendes öffentliche Interesse andere Massnahmen genügen nicht Frist 5-15 Jahre Anordnung im Nutzungsplan oder nachträglich mit Verfügung nach Ablauf: Lenkungsabgabe von 1 bis 5% des Verkehrswerts, jährlich 1% ansteigend Ertrag zweckgebunden (wie RPG 5) 16 Baupflicht: Sanktionen (4) 17 progressive ausgestaltete Mehrwertabgabe BauG-BE (regierungsrätlicher Vorentwurf) Mehrwertangabe ermässigt sich, wenn rasch gebaut wird fiskalisches Instrument 17 Baupflicht: Sanktionen (5) 18 Wiederauszonung, «bedingte Einzonung» BauG-BE 126c 1 Die Zuweisung von Land zu einer Bauzone kann an die Bedingung geknüpft werden, dass das Land innert einer bestimmten Frist überbaut wird. 2 Wird mit der Überbauung nicht innerhalb der Frist begonnen, fällt das bedingt eingezonte Land von Gesetzes wegen entschädigungslos der Landwirtschaftszone zu. 18
7 Fazit zum Thema «Baupflicht» 19 Bauzonenbegrenzung macht Erschliessungspflicht und gegebenenfalls Baupflicht nötig in der Regel sorgen Bodenpreise und Kapitalzinsen für eine angemessene und rechtzeitige Nutzung des Bodens Baupflicht ist in bestimmten Fällen dennoch nötig: altes Anliegen - zeitgemäss zu interpretieren verfassungskonform sofern verhältnismässig angewandt (vgl. Diss. Antoniazza 2008) Kantone regeln das Instrumentarium Handhabung der Sanktionen erfordert Know-how und Erfahrung 19 Fazit zum Thema «Baupflicht» 20 Baupflicht macht wenig Sinn, wenn andere Überbauungshindernisse weiter bestehen Gesamtsicht nötig - vor allem bei Verdichtungsplanungen Danke für Ihr Interesse am Thema jetzt ist Ihre Meinung gefragt! Literatur: vgl. den Textband BRT 2017, insbesondere: ANTONIAZZA YANNIK (2008) Die Baupflicht, Zürcher Studien zum öffentlichen Recht, Diss. Zürich
Mehrwertabgabe gemäss RPG Art. 5
Bundesamt für Raumentwicklung ARE Office fédéral du développement territorial ARE Ufficio federale dello sviluppo territoriale ARE Uffizi federal da svilup dal territori ARE Mehrwertabgabe gemäss RPG Art.
MehrÄnderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt anliker IMMOBILIEN Stehlunch vom 19. Juni 2013 in Kloten Regio-ROK Glattal und Stadt Zürich 2030 (Ausschnitt) Heinz Beiner Raumplaner
MehrTeilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland
Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,
MehrDer Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat. Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Planungs- und Baugesetzes
Thurgau Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat Frauenfeld, 06. Juni 2017 463 Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Planungs- und Baugesetzes Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr
MehrDer Ausgleich von Planungsvorteilen
Schweizerische Baurechtstagung 2015 Der Ausgleich von Planungsvorteilen Aufbruch zu neuen Ufern? Dr. Beat Stalder Wenger Plattner Rechtsanwälte, Bern Vorbemerkung Übersicht Art. 5 Abs. 1 RPG: "Das kantonale
MehrHAT DIE RAUMPLANUNG EINE ZUKUNFT? Rechtliche und praktische Innovationen
HAT DIE RAUMPLANUNG EINE ZUKUNFT? Rechtliche und praktische Innovationen Bündner Vereinigung für Raumplanung BVE, 16. März 2012, Chur Lukas Bühlmann, Direktor VLP-ASPAN Wachsende Ansprüche an den Raum;
MehrTeilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD)
Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD) Medienkonferenz vom 18. September 2015 Regierungsrat Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Agenda Ausgangslage und
MehrBundesgesetz über die Raumplanung
Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) Änderung vom 15. Juni 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20.
MehrStand Umsetzung RPG 1 in GR ein Werkstattbericht
Stand Umsetzung RPG 1 in GR ein Werkstattbericht 1. RPG 1 «die 5 wichtigsten Punkte» 2. Kantonale Raumentwicklungsstrategie 3. Richtplan Siedlung, Bild mit zwei Schienen 3a) Schiene 1: «Aussenbremse» 3b)
MehrPreisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ
Preisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ Raumplanerische Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung vom 23. Februar 2012 in Einsiedeln Folgende raumplanerischen Instrumente zur Förderung des preisgünstigen
MehrTrends der Raumentwicklung und Auswirkungen auf den Einzelnen
Kanton St.Gallen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Trends der Raumentwicklung und Auswirkungen auf den Einzelnen Gebäudehüllen Schweiz Fachtagung 2017 in Wil und Buchs Ueli Strauss Gallmann, Kantonsplaner
MehrAKTUELLER STAND DER BODENBESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ. Forum Raumwissenschaften, 1. November 2012, Zürich Lukas Bühlmann, Direktor VLP-ASPAN
AKTUELLER STAND DER BODENBESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ Forum Raumwissenschaften, 1. November 2012, Zürich Lukas Bühlmann, Direktor VLP-ASPAN Vorbemerkung Der Titel des Referats könnte die Erwartung wecken;
MehrDie Umsetzung der planungsrechtlichen Mehrwertabgabe im Kanton Aargau
Die Umsetzung der planungsrechtlichen Mehrwertabgabe im Kanton Aargau lic. iur. Felix Weber, Rechtsanwalt Seite 1 Planungsrechtliche Mehrwertabgabe Um was geht es? Neue Nutzungsplanung Schärer Rechtsanwälte
MehrAusgleich von Planungsvorteilen / Massnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland
Rechtsanwälte Notare Steuerexperten Weiterbildungstage des Schweizerischen Anwaltsverbands im Stade de Suisse in Bern 16. und 17. September 2016 Ausgleich von Planungsvorteilen / Massnahmen zur Förderung
MehrRechtliche Möglichkeiten zur Baulandmobilisierung in den Kantonen und Gemeinden
Rechtliche Möglichkeiten zur Baulandmobilisierung in den Kantonen und Gemeinden Raum & Umwelt September 5/0 R&U Rechtliche Möglichkeiten zur Baulandmobilisierung in den Kantonen und Gemeinden Wege zur
MehrFaktenblatt. Bauzonen. Revision des Raumplanungsgesetzes
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Generalsekretariat GS-UVEK Presse- und Informationsdienst Faktenblatt Revision des Raumplanungsgesetzes Bauzonen Die Bauzonen
MehrMehrwertausgleichsgesetz (MAG) I. Grundlagen. II. Kantonaler Mehrwertausgleich. vom 2. Juli Der Kantonsrat Schaffhausen
700.00 Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) vom. Juli 08 Der Kantonsrat Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Grundlagen Art. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Dezember 979 (Raumplanungsgesetz,
MehrBAUSTEINE FÜR EINE NACHHALTIGE VERDICHTUNG
BAUSTEINE FÜR EINE NACHHALTIGE VERDICHTUNG Schauplatz Architektur und Bauen, Rüschlikon, 23. Oktober 2014 Lukas Bühlmann, Schweiz. Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN Unsere Siedlungsentwicklung ist
MehrVerkleinerung der Bauzonen: Grundsätze und Verfahren
Die Verdichtung des bebauten Umfelds und ihr Einfluss auf den rechtlichen Verkehr Weiterbildungsseminar der Stiftung Schweizer Notariat vom 21. August 2017 Verkleinerung der Bauzonen: Grundsätze und Verfahren
MehrReglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten
EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten Genehmigt durch den Grossen Gemeinderat am 4.08.07 Inhaltsverzeichnis REGLEMENT ÜBER DEN AUSGLEICH VON PLANUNGSMEHRWERTEN
MehrÄnderung des Planungs- und Baugesetzes (insbesondere Förderung der Verfügbarkeit von Bauland) Vernehmlassungsentwurf
KR.Nr. Änderung des Planungs- und Baugesetzes (insbesondere Förderung der Verfügbarkeit von Bauland) Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat von Solothurn vom....., RRB Nr...... Vernehmlassungsentwurf
MehrKantonsrat St.Gallen
Kantonsrat St.Gallen 22.15.08 Planungs- und Baugesetz Bericht der vorberatenden Kommission vom 25. April 2016 Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die das Geschäft 22.15.08 «Planungs- und Baugesetz»
MehrMehrwertabschöpfung, rechtliche Grundlagen und Schranken. Input-Referat anlässlich Bausekretärenkonferenz vom
Mehrwertabschöpfung, rechtliche Grundlagen und Schranken Input-Referat anlässlich Bausekretärenkonferenz vom 19.3.2015 Verwendete Begriffe Mehrwertabschöpfung Mehrwertausgleich Ausgleich des planungsbedingten
MehrWerkstattbericht Umsetzung RPG Anpassung kantonaler Richtplan und Planungs- und Baugesetz
Werkstattbericht Umsetzung RPG Anpassung kantonaler Richtplan und Planungs- und Baugesetz Tagung Bauverwalter Kanton Schwyz vom 23. Oktober 2014 in Rothenthurm Inhalt 1. Einführung 2. Raumentwicklungsstrategie
MehrReglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten
EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten Genehmigt durch den Grossen Gemeinderat am 4.08.07 Inhaltsverzeichnis REGLEMENT ÜBER DEN AUSGLEICH VON PLANUNGSMEHRWERTEN
MehrMerkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung Kanton Bern
Amt für Gemeinden und Raumordnung beco Berner Wirtschaft Dezember 2016 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung
MehrPBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht
PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Schulung vom lic.iur. Christin Kaiser MLaw Beatrice Kempf MLaw Raphael Manser lic.iur. Stephan Schärer Inhalt 1. Ausgangslage 2. Systematik des PBG 3. Bauverordnung
MehrTeiländerung der Bau- und Nutzungsordnung
Kanton Aargau Gemeinde Mellingen Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung Planungsbericht nach Art. 47 RPV 6. Oktober 07 Inhalt Bestandteile und Ausgangslage. Bestandteile. Ausgangslage Änderungen an
MehrBauen im lärmbelasteten Gebiet
Bauen im lärmbelasteten Gebiet Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 LSV Dr. Christoph Jäger, Rechtsanwalt Fachtagung Cercle Bruit, 18. September 2009, Luzern Freitag, 18. September 2009 1 Einleitung
MehrEinstieg ins Thema Mehrwertabgabe / Ausgleich von Planungsvorteilen. Referenten. Einstieg ins Thema Mehrwertabgabe / Ausgleich von Planungsvorteilen
Die Mehrwertabgabe im Kanton Aargau 27. Oktober 2016 Einstieg ins Thema Mehrwertabgabe / Ausgleich von Planungsvorteilen lic. iur. Christian Munz Rechtsanwalt Voser Rechtsanwälte www.voser.ch / c.munz@voser.ch
MehrEinstieg ins Thema Mehrwertabgabe / Ausgleich von Planungsvorteilen
Die Mehrwertabgabe im Kanton Aargau 27. Oktober 2016 Einstieg ins Thema Mehrwertabgabe / Ausgleich von Planungsvorteilen lic. iur. Christian Munz Rechtsanwalt Voser Rechtsanwälte www.voser.ch / c.munz@voser.ch
MehrStand der Richtplanung SG
Stand der Richtplanung SG Seite 1 Gesamtüberarbeitung Richtplan Mitwirkung Gemeinden und Regionen Kantonale Foren Gemeindegespräche; Oktober bis Dezember 2014 Regionalforen; Januar und Februar 2015 Koordinationsblatt
MehrRechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen
Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen «Hirtenunterkünfte auf Schafalpen» Agridea Informationstag zum Unterkunftsprogramm «SchafAlp» 29. August 2018 Marcus
MehrRAUMKONZEPT UND RPG-REVISION Ein paar grundsätzliche Bemerkungen
RAUMKONZEPT UND RPG-REVISION Ein paar grundsätzliche Bemerkungen Tagung der Gesellschaft für Agrarrecht, 29. April 2011, Zollikofen Lukas Bühlmann, Direktor VLP-ASPAN Siedlungsentwicklung nach innen Die
MehrInformationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016
Informationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016 1 Inhalt 1. Ortsplanungsrevision 1992 2. Revision KRIP 2016 3. Konsequenzen der Umsetzung des KRIP für Biel-Benken 4. Getroffene
MehrDepartement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst. Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung
Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung Urteil des Bundesgerichts vom 3. April 2017 Kantonales Radwegprojekt: Itaslen-Dussnang (Bichelsee-Balterswil und Fischingen) Projekt hätte Verlust
MehrAktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Mittwoch, 25. November 2015, Grand Casino Luzern
Aktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungs- und Umweltrecht Mittwoch, 25. November 2015, Grand Casino Luzern Die Umsetzung der Vorschriften über den Mehrwertausgleich in ausgewählten Kantonen Beurteilung
MehrInstrumente, um Grundeigentumsstrukturen im Interesse der Mehrheit zu entwickeln Aktuelle Gesetzeslage
Instrumente, um Grundeigentumsstrukturen im Interesse der Mehrheit zu entwickeln Aktuelle Gesetzeslage Forum Raumwissenschaften, 6. November 2014, Zürich Lukas Bühlmann, lic.iur., Direktor Vereinigung
MehrVolkswirtschaftsdepartement
Volkswirtschaftsdepartement Schwyz, 30. März 2017 Teilrevision Planungs- und Baugesetz Erläuternder Bericht 1. Übersicht 1.1 Mit dem revidierten und vom Schweizervolk am 3. März 2013 mit klarer Mehrheit
MehrDie Mehrwertabgabe im Kanton Aargau. Ausgleich von Planungsvorteilen. Michael Fretz
Die Mehrwertabgabe im Kanton Aargau Ausgleich von Planungsvorteilen Michael Fretz Vortrag vom 27. Oktober 2016 Referent Michael Fretz lic. iur., Rechtsanwalt Pfisterer Fretz Rechtsanwälte Ausbildung zum
MehrSchutz der Landwirtschaftsfläche in der Schweiz
Schutz der Landwirtschaftsfläche in der Schweiz 4. Nationale Ackerbautagung 23. Januar 2017 Referat von Pierre-Alain Rumley, Geograf, Städteplaner 1. Ziele und Grundsätze der Raumordnung (materieller Gehalt
MehrRegulatorische Rahmenbedingungen zur Mobilisierung des Grundeigentums Der mobile Boden, CUREMhorizonte, 30. Oktober 2017, Zürich
Regulatorische Rahmenbedingungen zur Mobilisierung des Grundeigentums Der mobile Boden, CUREMhorizonte, 30. Oktober 2017, Zürich Forum Raumwissenschaften, 6. November 2014, Zürich Lukas Bühlmann, Direktor
MehrNeues Planungs- und Baugesetz St. Gallen Bedeutung für die Gemeinden
Jürg Bereuter Rechtsanwalt Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Partner Telefon +41 58 258 14 00 juerg.bereuter@bratschi.ch Neues Planungs- und Baugesetz St. Gallen Bedeutung für die Gemeinden Der Kanton
MehrErschliessungsabgaberecht im Überblick. Dr. iur. Christoph Jäger, Rechtsanwalt
Erschliessungsabgaberecht im Überblick Dr. iur. Christoph Jäger, Rechtsanwalt Übersicht Vorbemerkungen: «Erschliessung» als staatliche Leistung System der öffentlichen Abgaben Erschliessungsabgaben Verfassungs-
MehrRegierungsrat des Kantons Schwyz
Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 806/2017 Schwyz, 24. Oktober 2017 / ju Teilrevision Planungs- und Baugesetz Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht 1.1 Mit dem revidierten und
MehrRaumentwicklung Kanton Zürich Wie steuern wir das Wachstum?
Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Raumentwicklung Kanton Zürich Wie steuern wir das Wachstum? Wohnbaugenossenschaft Winterthur, 15. April 2015 Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung
MehrRaumplanerische Herausforderungen für die 9-Millionen-Schweiz
Raumplanerische Herausforderungen für die 9-Millionen-Schweiz Herausforderung Siedlungsentwicklung Ist die Raumplanung gerüstet? Winterthur, 22. März 2012 Dr. Daniel Müller-Jentsch Projektleiter Avenir
MehrRevision Raumplanungsgesetz - RPG 1 (3. März 2013) Standortbestimmung für GR BVR Mitgliederversammlung, 14.
BVR Mitgliederversammlung, 14. März 2014 Revision Raumplanungsgesetz - RPG 1 (3. März 2013) Standortbestimmung für GR Richard Atzmüller Leiter Amt für Raumentwicklung GR Vorbemerkungen 1. Mit den Abstimmungen
MehrDie Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht Ueli Strauss-Gallmann Direktor Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
MehrBundesgesetz über die Raumplanung
Ablauf der Referendumsfrist: 4. Oktober 2012 Bundesgesetz über die Raumplanung (, RPG) Änderung vom 15. Juni 2012 Die Bundesversammlimg der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Emsicht in die Botschaft
MehrSiedlungsentwicklung nach innen Gebot der Stunde Baubehörden-Tagung Appenzell Ausserrhoden in Wolfhalden
Siedlungsentwicklung nach innen Gebot der Stunde Baubehörden-Tagung Appenzell Ausserrhoden in Wolfhalden Heidi Haag, MAS Raumplanung ETH, Leiterin DIALOG SIEDLUNG 22. September 2017 Innenentwicklung und
MehrEINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG
EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten 2018 Inhaltsverzeichnis RECHTSGRUNDLAGEN... 3 GRUNDSATZ... 3 PLANUNGSVORTEIL... 3 BEMESSUNG DER MEHRWERTABGABE UND ABGABESÄTZE...
MehrInnenentwicklung - Herausforderungen bei der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes
Innenentwicklung - Herausforderungen bei der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes Runder Tisch impuls aargausüd vom 3. September 2015 in Teufenthal Heidi Haag, MAS Raumplanung ETH, Schweiz. Vereinigung für
Mehr-1- Das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (SGS/VS 70Ll) wird wie folgt geändert:
-1- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung Änderung vom... Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom22.juni 1979; eingesehen den Artikel
MehrRaumplanungsrechtliche Anforderungen an die Standortwahl von Energieunternehmen. Peter Hettich
Raumplanungsrechtliche Anforderungen an die Standortwahl von Energieunternehmen Peter Hettich Prämisse «Eine Lockerung des Umweltschutz- und Gewässerschutzrechts wird damit [mit der Energiestrategie] jedoch
MehrKann der gemeinnützige Wohnungsbau mit raumplanerischen Mitteln gefördert werden?
Kann der gemeinnützige Wohnungsbau mit raumplanerischen Mitteln gefördert werden? Lukas Bühlmann, Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN Veranstaltung der Parlamentarischen Gruppen für
MehrRegierungsrat des Kantons Schwyz
Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 336/2016 Schwyz, 12. April 2016 / ju Teilrevision Planungs- und Baugesetz Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht 1.1 Mit dem revidierten und vom
MehrAuszonung und Einzonung von Grundstücken
Kassieren und Zahlen Auszonung und Einzonung von Grundstücken Dr. Peter Gysi Seite 1 Thema Finanzielle Folgen für Landeigentümer Gemeinden infolge Auszonung Einzonung von Grundstücken Seite 2 Bauland Seite
MehrDas revidierte RPG und Neuigkeiten aus dem ARE
Das revidierte RPG und Neuigkeiten aus dem ARE Christopher Tillman Rechtsanwalt + Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Legis Rechtsanwälte AG Forchstr. 2 / Kreuzplatz 8032 Zürich www.legis-law.ch Faktenlage
MehrVertragliche Mehrwertabschöpfung Rechtliche Grundlagen und Schranken
Rechtswissenschaftliches Institut Vertragliche Mehrwertabschöpfung Rechtliche Grundlagen und Schranken Kristin Hoffmann, Dipl.-Volksw., MLaw Doktorandin und Assistentin von Prof. Dr. iur. Alain Griffel
MehrNeues aus dem Rechtsdienst
RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht
MehrAuswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013
Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:
MehrBau-, Planungs- und Umweltrecht
Bau-, Planungs- und Umweltrecht Triathlon Anwaltskongress 2017 Luzern, 17. Juni 2017 Binder Rechtsanwälte www.binderlegal.ch Alexander Rey Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Bau-, Planungs-
MehrKanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1116)
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 6) [M] Ergebnis der. Lesung im Kantonsrat vom 6. Oktober 07; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 76.5 (Laufnummer 5589) Planungs und Baugesetz (PBG)
MehrInformation für die Gemeinden
Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) Information für die Gemeinden Naters, 12. Mai 2014 Jean-Michel Cina, Damian Jerjen, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft,
MehrInstrumente des Landmanagements als Lösungsansatz
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Übersicht IRL-Tagung ETH-Zürich Instrumente des Landmanagements als Lösungsansatz Jörg Amsler, Dipl. Kult. Ing. ETH / SIA
MehrReglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten
PRÄSIDIALABTEILUNG Geschäftsleitung Gemeinde Dorfstrasse 8, 56 Ipsach info@ipsach.ch, www.ipsach.ch T 0 78 78 Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten - Beschluss durch Gemeindeversammlung am
MehrEinführung ins Bauen ausserhalb der Bauzonen 27. Oktober 2016, Winterthur
Kurs Einführung ins Bauen ausserhalb der Bauzonen 27. Oktober 2016, Winterthur Anmeldeschluss: 10. Oktober 2016 Organisation SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG FÜR LANDESPLANUNG Patronat Kursziele Haben Sie beruflich
MehrKantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich
Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich Eine regionale landwirtschaftliche Produktion, die die Ernährungssouveränität mit möglichst
MehrRichtplan, Teil Siedlung Planungs- und Baugesetz
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Richtplan, Teil Siedlung Planungs- und Baugesetz Generalversammlung St.Galler Ortsgemeinden 14. April 2018 Ueli Strauss-Gallmann, Kantonsplaner Jürg Bereuter,
MehrAgrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Agrarpolitik an der Liebegg Raumplanung und Landwirtschaft: Herausforderungen, Chancen, Zielkonflikte Landammann Stephan Attiger Vorsteher Departement Bau, Verkehr und
MehrHerzlich willkommen. zum Unternehmerfrühstück
Herzlich willkommen zum Unternehmerfrühstück Agenda Begrüssung Carina Brüngger, Gemeinderätin Finanzen und Volkswirtschaft Vortrag zur Andreas Hürlimann, Gemeinderat Bau und Umwelt Gemeinde Steinhausen
MehrWelche Bauten und Anlagen sind heute bewilligungsfähig?
Herausforderungen: den unterschiedlichen Ansprüchen an landwirtschaftliche Bauten gerecht werden Welche Bauten und Anlagen sind heute bewilligungsfähig? Dr. Jürg Niklaus Weiterbildungskurs für Baufachleute
MehrDie Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes
Die Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes UTA Comunova AG Martin Hitz, Geschäftsleiter / Partner Seite 2 Seite 3 UTA Gruppe - Anlass 1 Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau 700000 600000 500000 2008-2025:
MehrRaumplanung Schweiz Stehen wir vor einem Systemwechsel?
Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Raumplanung Schweiz Stehen wir vor einem Systemwechsel? Neue Helvetische Gesellschaft Winterthur Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung Aufbau
MehrEinführung ins Bauen ausserhalb der Bauzonen 26. Oktober 2017, Winterthur
Kurs Einführung ins Bauen ausserhalb der Bauzonen 26. Oktober 2017, Winterthur Anmeldeschluss: 09. Oktober 2017 Organisation SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG FÜR LANDESPLANUNG Patronat Kursziele Haben Sie beruflich
MehrGeändertes Planungs- und Baugesetz
Geändertes Planungs- und Baugesetz Informationsveranstaltungen des Verbands Luzerner Gemeinden vom 1. und 3. Dezember 2015 Dr. Erik Lustenberger, Leiter Rechtsdienst Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
MehrREGIERUNGSRAT. 11. März 2015 ANHÖRUNGSBERICHT
REGIERUNGSRAT 11. März 2015 ANHÖRUNGSBERICHT Teilrevision des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993 (Baugesetz, BauG; SAR 713.100) Anpassungen an die Revision vom 15. Juni 2012
MehrRevision des Raumplanungsgesetzes: Haltung des Bundesrats
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Generalsekretariat GS-UVEK Presse- und Informationsdienst Argumentarium Revision des Raumplanungsgesetzes: Haltung des Bundesrats
MehrSchutz des Kulturlandes
Beat Röösli Raumplanungspolitik Schutz des Kulturlandes SGAR Tagung Uni Luzern 12.09.2014 Inhalt Verfassungsauftrag Veränderung der Bodennutzung Sachplan FFF RPG Revision 1 und 2 Richtplananpassungen Fazit
MehrInformationsveranstaltungen VLG-BUWD vom 13. November 2018 in Sursee und vom 21. November 2017 in Emmenbrücke
Praxisbericht zum Vorgehen bei Neueinzonungen sowie kompensatorischen Ein- und Auszonungen Informationsveranstaltungen VLG-BUWD vom 13. November 2018 in Sursee und vom 21. November 2017 in Emmenbrücke
MehrRegierungsrat des Kantons Schwyz
Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 86/2018 Schwyz, 6. Februar 2018 / ju Teilrevision Planungs- und Baugesetz Stellungnahme zu den Ergebnissen der Kommissionsberatung 1. Ausgangslage Seit dem
MehrJA zum Raumplanungsgesetz am 3. März 2013 Mediendossier Kanton Zürich
Zürich, 5. Februar 2013 JA zum Raumplanungsgesetz am 3. März 2013 Mediendossier Kanton Zürich Inhalt: Verein JA zum Schutz unserer Zürcher Landschaften Eine breite Zürcher Allianz für eine gute Raumplanung
MehrFricktal Regio Planungsverband
Fricktal Regio Planungsverband Gemeinderat Zeiningen 4314 Zeiningen Laufenburg, 12. März 2011 Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Zeiningen Stellungnahme aus regionaler Sicht
MehrRichtlinien über den Ausgleich von Planungsmehrwerten. vom 7. Juli 2011
3.60.1 Richtlinien über den Ausgleich von Planungsmehrwerten vom 7. Juli 2011 Gültig ab 1. Juli 2011 - 2 - Art. 1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen zum Ausgleich von Planungsmehrwerten sind - das Bundesgesetz
MehrFormular. Vernehmlassung zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz. vom 25. Mai bis 25. September Sozialdemokratische Partei Kanton Zürich
Kanton Zürich Baudirektion Formular Amt für Raumentwicklung (ARE) Vernehmlassung zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz vom 25. Mai bis 25. September 2016 Während der Dauer der Vernehmlassung sind
MehrVorrang und Einhaltung des Bundesrechts. Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts Beispiele. Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts Beispiel 4
Juristische Fakultät / Allgemeines Staatsrecht I / HS202 / Prof. Dr. Markus Schefer 35 Art. 49 Abs. BV Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor. Juristische Fakultät / Allgemeines Staatsrecht
MehrVerkleinerung der Bauzonen: Grundsätze und Verfahren
Verkleinerung der Bauzonen: Grundsätze und Verfahren (ergänzter Vortrag gehalten anlässlich des Weiterbildungsseminar der Stiftung Schweizer Notariat vom 21. August 2017 zum Thema: Die Verdichtung des
Mehrin der Nutzungsplanung Strassenlärm Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten
Strassenlärm in der Nutzungsplanung Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Tiefbauamt des Kantons Bern Impressum Herausgeber: Amt für Gemeinden
MehrUmgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer 1. Mai 016 MERKBLATT Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren Die Kantone legen den Raumbedarf der Gewässer
MehrBeilage zum Anhörungsbericht
Synopse Teilrevision BauG (Mehrwertabgabe und Förderung der Verfügbarkeit von Bauland) Beilage zum Anhörungsbericht Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) Der Grosse Rat des Kantons
MehrBeilage zum Anhörungsbericht
Synopse Teilrevision BauG (Mehrwertabgabe und Förderung der Verfügbarkeit von Bauland) Beilage zum Anhörungsbericht Geltendes Recht Entwurf vom. März 05 Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz,
MehrWegleitung Baulandpolitik und Baulandmobilisierung in der Gemeinde
Wegleitung Baulandpolitik und Baulandmobilisierung in der Gemeinde Inhaltsverzeichnis 1. Ziele... 2 2. Was versteht man unter aktiver Boden- und Baulandpolitik bzw. Baulandmobilisierung?... 2 3. Aktive
MehrRaumentwicklungsstrategie Kanton Bern
Raumentwicklungsstrategie Kanton Bern Dr. Daniel Wachter, Vorsteher Amt für Gemeinden und Raumordnung Plattform Region Bern, Kornhausforum Bern, 14. Juni 2017 AGR Agenda 1. Zielrahmen 2. Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten
MehrZukünftigen Herausforderungen der Raumentwicklung im Weinland
Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Zukünftigen Herausforderungen der Raumentwicklung im Weinland Delegiertenversammlung ZPW vom 5. Mai 2015 Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung
MehrAktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungsund Umweltrecht. Grand Casino Luzern
Aktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungsund Umweltrecht Grand Casino Luzern Mittwoch, 26. November 2014 Die Bedeutung des Richtplans nach der RPG-Revision 2012 Samuel Kissling, MLaw, VLP-ASPAN Kantonaler
MehrVorschriften über die Wohnbauförderung in Oberägeri
Vorschriften über die Wohnbauförderung in Oberägeri 24. Mai 1993 Einwohnergemeinde Oberägeri 851.1 851.1 VORSCHRIFTEN ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG IN OBERÄGERI INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Grundsatz 2 Art.
MehrKanton St.Gallen Baudepartement. der NetzSG. St.Gallen, 19. Februar 2015
Herzlich Willkommen zum Feierabendanlass der NetzSG St.Gallen, Zweite Vernehmlassung zum neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) Kurt Signer, Generalsekretär BD Feierabendveranstaltung NetzSG PBG aufgrund
Mehr