Stand Umsetzung RPG 1 in GR ein Werkstattbericht

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1 Stand Umsetzung RPG 1 in GR ein Werkstattbericht 1. RPG 1 «die 5 wichtigsten Punkte» 2. Kantonale Raumentwicklungsstrategie 3. Richtplan Siedlung, Bild mit zwei Schienen 3a) Schiene 1: «Aussenbremse» 3b) Schiene 2: «Innenentwicklung» 4. Ausgelöste Aktivitäten ARE GR, / At ARE

2 RPG 1: Die 5 wichtigsten Änderungen 1. Art. 3, Planungsgrundsätze: Bauzonen müssen angemessen mit öv erschlossen sein 2. Art. 5, Ausgleich und Entschädigung: Zwingend Planungsvorteile zu einem Satz von mind. 20 % ausgleichen 3. Art. 8, Kantonaler Richtplan: kantonale Raumentwicklungsstrategie (Raumkonzept) RIP legt u.a. Grösse des Siedlungsgebietes fest und dessen Verteilung im Kanton 4. Art. 15, Nutzungspläne, «Bauzonengrösse»: Lage und Grösse über die Gemeindegrenzen hinaus abstimmen Neue Bauzonen nur, wenn innere Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen konsequent mobilisiert wurden Verfügbarkeit rechtlich sichergestellt Vorgaben Richtplan umsetzen 5. Art. 15a, Nutzungspläne Förderung der Verfügbarkeit von Bauland: Massnahmen, um Bauzonen ihrer Bestimmung zuzuführen; Frist für Überbauungen und Massnahmen anordnen, falls diese unbenützt verstreicht ARE 2

3 Raumkonzept Im Dezember 2014 im Parlament diskutiert und am 16. Dezember 2014 von Regierung zustimmend zur Kenntnis genommen -> Richtschnur für KRIP Breit angelegte Partizipation mit zwei Forenrunden (2013) und danach zwei Vernehmlassungen (2014) 3 Leitgedanken, daraus Ziele und dazugehörige Strategien Handlungsräume für die Umsetzung ARE 3

4 Ausrichten der räumlichen Entwicklung auf die Raumtypen des Kantons Urbane Räume Suburbane Räume Tourismusräume Ländliche Räume Naturräume ARE 4

5 Stärken der urbanen und regionalen Zentren als Impulsgeber ARE 5

6 Antreiben der Entwicklung im Innern durch vielfältige Beziehungen nach aussen ARE 6

7 WMZ was bedeutet das? In WMZ sind knapp 80 % aller Einwohner und Beschäftigten lokalisiert WMZ sind rund 72% der Fläche aller BZ in GR ARE 7

8 Werkstatt RPG 1: «Bild mit zwei Schienen» 1. Schiene 1: Aussenbegrenzung: Wie gross dürfen die Bauzonen sein. Dazu gehört auch, dass bekannt ist, welche Gemeinden zu grosse, zu kleine oder gerade richtige Bauzonen haben. Bund will wissen, wie gut Kapazität der WMZ mit dem Bedarf übereinstimmt (Auslastung). RPG 1 schafft «statistische Klammer». 2. Schiene 2: Siedlungsentwicklung nach innen ist zu ermöglichen. Entwicklungsmöglichkeiten schaffen, wenn immer möglich, ohne zusätzliche WMZ (Aktivierung von Bauzonenreserven, Auf- und Umzonung, Verdichtung nach innen, Baulandmobilisierung) ARE 8

9 «Schiene 1»: Techn. Richtlinien Bauzonendimensionierung 1. Kapazität der WMZ wird berechnet mittels Methodik die davon ausgeht, dass die Bevölkerung zunimmt und die weniger dicht genutzte WMZ in Zukunft dichter genutzt wird 2. Der Kanton wählt ein Bevölkerungsszenario, das nicht höher sein darf, als das hohe Szenario des Bundesamtes für Statistik 3. Kapazität und Szenario werden einander gegenübergestellt 4. Daraus ergibt sich eine Prozentzahl > 100 = Erweiterung Bauzone möglich unter bestimmten Voraussetzungen ohne Kompensation = Erweiterung Bauzone möglich unter bestimmten Voraussetzungen mit Kompensation < 95 = Erweiterung Bauzone möglich unter bestimmten Voraussetzungen mit Kompensation und insgesamter Verkleinerung ARE Folie 9

10 «Bevölkerungszenario» ist mitentscheidend GR rot unterstrichen Differenz in GE! «indikativ» Bauzonenstatistik 2012 (in etwa Daten 2010) ARE Folie 10

11 Gesamtschweizerisches Bild Aufgrund der TRBZ wird die gesamtkantonale Auslastung bestimmt ARE Folie 11

12 Demographische Entwicklung Zukunft: Bevölkerung GR 2040, hohes Szenario Blau = Zunahme Rot = Abnahme +/- 3% (gelb) 3-10 % % mehr als 20 % ARE

13 Stand und Entwicklung (2030 / 2040) nach Raumtypen Raumtyp absolut relativ absolut relativ absolut relativ Urbaner Raum 56' % 67' % 74' % Suburbaner Raum 45' % 52' % 56' % Touristisch-urbaner Raum 20' % 23' % 25' % Touristisch-suburbaner Raum 18' % 18' % 17' % Tour. Intensiverholungsraum 22' % 22' % 21' % Ländlicher Raum 30' % 29' % 28' % Total 193' ' '814 urban/suburban 140' % 162' % 174' % ARE 13

14 Für die «Schiene 1» sind gute Grundlagen wichtig Worum geht es im Wesentlichen: 1. WMZ Eine neue Nachricht: Kanton hat die Zuweisungen in der BZ-Statistik des Bundes bereinigt: Kanton hat nicht ha MWZ, sondern «nur» ha 2. Arbeitszonen benötigen Arbeitszonenmanagement ARE 14

15 RIP-Grundlagen: bereinigen / erarbeiten Alle Bauzonen im Siedlungsgebiet digitalisieren Bauzonenstatistik des Bundes: Zuordnungen von Zonentypen in die Hauptnutzungen prüfen (zusammen mit Bund) Wo besteht ein Aus-/Umzonungspotenzial o «Formelles» Auszonungspotenzial (z.b Bauzonen mit Bauverbot oder z.b. Wohnzone mit Überlagerung als Golfplatz) Effektive Auszonungen (überbaubare Bauzonen am falschen Ort) Können Abwanderungsgebiete ausgeklammert werden für die Berechnung der gesamtkantonalen Kapazität? (zusammen mit Bund) Bund akzeptiert im Grundsatz, dass GR besondere Verhältnisse hat Welche «statistischen Bedingungen» müssen diese Gebiete erfüllen, damit diese als solche gelten (statistische Werte / Langfristperspektive)? Wenn solche Gebiete aus der gesamtkantonalen Kapazitätsberechnung «entlassen» werden, welche «besonderen Massnahmen» sind nötig? ARE 15

16 Leitidee des Richtplans Schiene 1: Wie gross darf die WMZ gesamtkantonal im 2030 (Bauzone) / 2040 (Siedlungsgebiet) sein? Ergebnis im KRIP: Objektliste der Gemeinden im Ampelsystem - Gemeinden mit zuwenig WMZ - Gemeinden mit gerade richtig WMZ - Gemeinden mit zu überprüfenden WMZ Hinweis auf das Ampelsystem gibt ein Datenblatt mit Bauzonenstatistik, erwarteter Entwicklung, errechneten Kapazitäten, Kapazitäten auf unüberbauten und unternutzten Flächen nutzen, evtl. differenziert nach Raumtypen ARE 16

17 Datenblatt als «Ampelreferenz» Gestützt auf das Datenblatt erfolgt die Zuordnung im Ampelsystem Offen: Haben wir genug verlässliche Daten für die angestrebte Methodik? Plan A > Plan B > Plan C ARE 17

18 RPG 1 und «Schiene 2»: wichtigste Änderungen 1. Art. 3, Planungsgrundsätze: 2. Art. 5, Ausgleich und Entschädigung: 3. Art. 8, Kantonaler Richtplan: 4. Art. 15, Nutzungspläne, «Bauzonengrösse»: Voraussichtlicher Bedarf für 15 Jahre Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren Lage und Grösse über die Gemeindegrenzen hinaus abstimmen Neue Bauzonen nur, wenn innere Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen konsequent mobilisiert wurden Verfügbarkeit rechtlich sichergestellt Vorgaben Richtplan umsetzen 5. Art. 15a, Nutzungspläne Förderung der Verfügbarkeit von Bauland: Massnahmen, um Bauzonen ihrer Bestimmung zuzuführen; Frist für Überbauungen und Massnahmen anordnen, falls diese unbenützt verstreicht ARE 18

19 Bedeutung des Planungsberichtes Art. 47 (insbes. Abs. 2) ARE 19

20 Schiene 2: Innenentwicklung Gemeinden mit zu wenig WMZ Schiene 2 (Innenentwicklung): Unter welchen Voraussetzungen darf überhaupt eingezont werden? Bedarf für 15 Jahre Verfügbarkeit Neueinzonung rechtlich sichergestellt (nicht nur neue Bauzonen) Verfügbarkeit der bestehenden Bauzonen sicherstellen, da sonst Art. 15 Abs. 4 lit. b RPG nicht erfüllt wird (Abhängigkeit zur KRG-Revision) Wieviel Bauzone / innere Reserve muss schon mobilisiert worden sein? (Art. 15 Abs. 4 lit. b RPG) Neueinzonung nur, wenn Verdichtungsgebiete abgeklärt und bezeichnet wurden Planungsmehrwert rechtskräftig veranlagt Mindestdichte, evtl. nach öv-erschliessungsgüte.. ARE 20

21 Was läuft in der Werkstatt ARE GR Spielraum bestimmen: - Bericht «Übersicht Siedlungsgebiet und Bauzonen» - Teil des Erläuterungsberichtes zum KRIP-S (Prüfung durch Bund) BZ-Statistik bereinigen - Datenblatt Gemeinden Plan A Gebäudedaten von Schätzung Plan B/C - SO, - Methode GR 2011 Wahlen Eidg. Parlament RIP-Text entwerfen und laufend daran feilen: - Generelle Aufträge an Gemeinden - Aufträge nach Ampelfarbe - Entleerungsgebiete - AZ-Management Konsolidierung bei Gemeinden, Organisationen und Verbänden Ein- / Auszonungspotenzial: - «formelle Nicht- WMZ» und wann in Berechnung einfliessen lassen - Effektiv zu grosse BZ und/oder am falschen Ort In Spurgruppe und intern konsolidieren Abwanderungsgebiete: - Ab wann gehört eine Gemeinde zu den Abwanderungsgebieten «stat. Wert» - Was sind die Anforderungen für die Entlassung aus gesamtkant. Bilanz («Spielraum») Lage und Grösse BZ überkommu nal koordinieren in GR -> Gutachten Zeitachse Januar-November ARE 21

22 Themenbezogene Module - Arbeiten der BVR ARE 22

23 DANKE für Ihre Aufmerksamkeit! ARE 24

24 ARE 25

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