gültig ab April 2012 Total-Revision der G1 Richtlinie für die Erdgasinstallation in Gebäuden (Gasleitsätze) Kapitel 1 Zielsetzung

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1 Total-Revision der G1 Richtlinie für die Erdgasinstallation in Gebäuden (Gasleitsätze) Der Vorstand setzt die revidierte G1 per in Kraft Die revidierte Richtlinie G1 «Erdgasinstallation in Gebäuden» ist in Kraft und kann angewendet werden 1 Kapitel 1 Zielsetzung Das Ziel der hier vorliegenden Richtlinie ist: die Betriebssicherheit von Gasinstallationen und Gasapparaten als oberstes Gebot zu gewährleisten den Energieträger Gas ökonomisch und ökologisch im Sinne der Energienutzung und der Umwelthygiene sinnvoll zu nutzen Personen- und Sachschäden möglichst zu vermeiden Diese richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik für Gasinstallationen 2 Kapitel 2 Geltungsbereich Allgemeiner Geltungsbereich die Richtlinie G1 gilt für die Planung, die Errichtung, die Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken nach der Hauptabsperrarmatur. Geltungsbereich im Bezug verschiedener Gasqualitäten Erdgas Austauschgase Zusatzgase (Gruppe H) (aufbereitetes Biogas) (Aufkalorierung von Biogas) Die Zielwerte des sicherheitstechnisch wichtigen Wobbe-Index darf nur + 0,7 bzw. - 1,4 kwh/m 3 innerhalb der Austauschgase abweichen. 3

2 Kapitel 3 Definitionen sowie gesetzliche und normative Verweisungen Gasfachliche Definitionen ( Normendatenbank) z. B. Aufstellungsraum, Heizwert, Schweisserlaubnis... NEU: Brennwert H on H sn Heizwert H un H in Betriebsheizwert H ub H ib Merke: im Gaslehrmittel, im Fachrechnen und im Formelbuch werden die alten Bezeichnungen weiterhin verwendet. 4 Anpassung der theoretischen und praxisrelevanten Kennwerte für Erdgas (H) Der Brennwert (H on ) erfasst die Gesamtwärmemenge eines Brennstoffes der bei einer Verbrennung frei wird. Der Brennwert beträgt: - 10,7 kwh/m 3 Der Heizwert (H un ) erfasst die im Brennerraum erzeugte Wärmemenge eines Brennstoffes, der zu Heizzwecken genutzt werden kann. Der Wärmeverlust in den Abgasen beträgt: - ca. 10 % Der Heizwert beträgt: - 9,63 kwh/m 3 Merke: Der Apparatewirkungsgrad von 100 % rechnet sich ab dem Heizwert 5 Der Betriebsheizwert (H ub ) bezieht sich nur auf gasförmige Brennstoffe welche unter Betriebsbedingungen vom Normwert abweichen. Für die Berechnung eines Betriebsheizwertes müssen folgende Bedingungen bekannt sein: - Gastemperatur ca atmosphärischer Luftdruck ca. 973 hpa - Installationsgasdruck ca. 20 mbar Der Betriebsheizwert beträgt: - 9,04 kwh/m 3 NEU! Die Zusammensetzung der ins Netz eingespiesenen Erdgase (H) hat zu einer Änderung der Zündbereiche geführt.

3 Der Wobbe-Index wird zur Beurteilung der Austauschbarkeit von Gasen benötigt. Bei gleichem Wobbe-Index (Abweichungen: + 0,7 / - 1,4 kwh/m 3 ) können Gasverbrennungsapparate ohne Austausch der Brennerdüsen mit Gasen unterschiedlicher Zusammensetzung betrieben werden. Beispiel: Propan W on 11,245 kwh/m 3 Butan W on 9,543 kwh/m 3 W on = H on d Differenz 1,702 kwh/m 3 Propan Butan max. - 1,4 kwh/m 3 Butan Propan max. + 0,7 kwh/m 3 Unterschiedliche Gase haben unterschiedliche Dichten und diese beeinflussen sowohl das Druck- wie auch das Strömungsverhalten eines Gases. Der Düsendruck zum Einstellen atmosphärischer Brenner (Wobbe-Index) kann aus jeder Apparate-Betriebsanleitung herausgelesen werden. Brandschutztechnische Definitionen z. B. Brandabschnitt, Brandschutzprodukt, Hochhaus... EI 30 (nbb) Raumabschluss (Brandabschnitt ist Qualmdicht), Raum ist Teil der wärmegedämmten Gebäudehülle, 30 Min Feuerwiderstand (bis 650 C), Material nicht brennbar Hochhaus Als Hochhaus werden Bauten bezeichnet, wenn: - OKFB oberstes Geschoss höher als 22 m über Terrain - Traufhöhe höher als 25 m über Terrain Kapitel 4 Generelle Sicherheitsbestimmungen Merke: Nach SVGW-Richtlinien erstellte Installationen sind technisch dicht auf Dauer Die Produkte - Sicherheitsbestimmungen sind zu erfüllen Gasgeräte PrSV (europäische Gasgeräte-Richtlinie) z.b. Gasverbrauchsapparate im Haushalt Maschinen MaschV (europäische Maschinen-Richtlinie) z.b. Industrielle Gasverbrauchsapparate Druckgeräte DruckgeräteVO (europäische Druckgeräte-Richtlinie) z.b. Rohrleitungsanlagen 5.0 bar grösserer Dimension auf Industriegelände, Armaturen Bauprodukte BauPV (europäische Bauprodukte-Richtlinie) z.b. Kaminanlagen Es sind nur vom SVGW zertifizierte oder als geeignet beurteilte Produkte zulässig

4 Sicherheitsausrüstung von Gasverbrauchsapparaten Die Sicherheitsausrüstung von Gasverbrauchsapparaten ist in den Produkte-Normen festgelegt (Gasstrasse). Dies sind fallweise: Manuelles Absperrventil Gasfilter Gasdruckregler 2 automatische Ventile in Reihe automatische Dichtheitskontrolle wenn Q A > 1200 kw (empfohlen ab 350 kw) Gasmangel- und Gasüberdrucksicherung (z.b. Gasdruckwächter) Luftmangelsicherung (z.b. Luftdruckwächter) Brennkammer-Vorbelüftung Zündeinrichtung Flammenüberwachung Gas-Luft-Verbundregelung (pneumatisch oder elektronisch) Abgasanlage / Abgastemperatursicherung / Rückströmsicherung Massnahmen bei Gasgeruch Bei Gasgeruch sind folgende Massnahmen anzuordnen oder zu befolgen: Feuerwehr 118 rufen!!! Kapitel 5 Leitungsanlage WAS IST IM WESENTLICH ZU BEACHTEN? Isolierstück: Metallene Gebäudeanschlussleitungen und Gebäudeeinführungskombinationen mit metallenen Bauteilen im Erdreich müssen mit einem Isolierstück bzw. einer elektrischen Trennstelle ausgerüstet werden. Das Isolierstück ist unmittelbar nach der Gebäudeeinführung - in der Hauseinführungskombination - in der Hauptabsperrarmatur integriert - unmittelbar nach der Absperrarmatur vorzusehen.

5 Hausanschlussleitungen Die Gebäudeeinführung ist gemäss SVGW-Richtlinie G2 auszuführen. Diese muss dicht und mit einer Ausziehsicherung in die Aussenwand eingebaut sein. Jede Anschlussleitung hat beim Gebäudeeintritt eine Hauptabsperrarmatur.Diese kann vor oder nach Eintritt in das Gebäude angeordnet sein. Empfohlen sind Armaturen die innerhalb vom Gebäude angeordnet sind, und die die Gaszufuhr im Brandfall unterbrechen. Vor jedem Gaszähler ist eine Absperrarmatur einzubauen. Diese muss sich im gleichen Raum wie der Gaszähler befinden. Die Hauptabsperrarmatur darf nur in Absprache mit dem Gasnetzbetreiber geöffnet werden Schweissverbindungen: alle Gas-Installationen (auch Niederdruck) dürfen NEU nur noch durch geprüfte Schweisser (SN EN 287) ausgeführt werden Langgewinde: Der Einsatz von Langgewindeverbindungen ist in Gasinstallationen nicht mehr zulässig verdeckte Installationen und Installationen durch Hohlräume: Niederdruck-Installationen dürfen nur unter folgenden Bedingungen ausgeführt werden: - in unzugänglichen Hohlräumen sind lösbare Verbindungen unzulässig - werden Leitungen in unzugänglichen Bereichen installiert, muss der Hohlraum über eine Kontrollöffnung (mind. 10 cm 2 ) mit dem Lecksuchgerät kontrollierbar sein - in ungelüfteten, gemauerten Schächten dürfen Gasleitungen keine Verbindungen aufweisen, bzw. diese müssen geschweisst oder hartgelötet sein

6 Einstellräumen, Einstellhallen und Parkhäusern: Definitionen: - Einstellraum: Raumgrösse bis 150 m 2 - Einstellhalle: Raumgrösse über 150 m 2 - Parkhäuser: separate Gebäude, die ausschliesslich zum Einstellen und Parkieren von Motorfahrzeugen dienen nicht gasbetriebene Feuerungs-Anlagen: Gasinstallationen in separaten Aufstellungs- bzw. Heizräumen, in denen nicht gasbetriebene Anlagen aufgestellt werden, sowie für Leitungsführungen durch Tankräume ist Folgendes zu beachten: - Die Gasinstallation muss HTB-Anforderungen erfüllen (HochTemperaturBeständig bis 650 C) - Gasinstallationen mit Bauteilen welche nicht HTB-Anforderungen genügen, sind mit einer thermisch auslösenden Absperreinrichtung abzusichern - sind gasbetriebene und nicht gasbetriebene Feuerungs-Anlagen im gleichen Raum, kann man auf die HTB-Ausführung verzichten, wenn vor dem Heizraum eine betriebsgekoppelte, automatische Absperrarmatur installiert ist Kapitel 6 Armaturen und Gasdruckregler WAS IST IM WESENTLICH ZU BEACHTEN? Im Kapitel 6 werden die Anwendungen und Einbauvorschriften für folgende Armaturen und Bauteile geregelt: - Absperrarmaturen z.b. Kugelhahn - Sicherheitsarmaturen SAV / SBV - Regelarmaturen Druckregler - Messarmaturen Manometer - Prüfarmaturen Messstutzen - Anzeigearmaturen SBV-Leckgasanzeige Die folgenden Darstellungen zeigen Sicherheitsanforderungen für den Einbau von Gasdruckregler sowie an den Aufstellungsraum:

7 Kapitel 7 Gaszähler WAS IST IM WESENTLICH ZU BEACHTEN? Allgemeines - Gaszähler sind an leicht zugänglichen, belüfteten Plätzen zu installieren und gegen Korrosion, mechanische Beanspruchung und grössere Temperaturschwankungen zu schützen. - Zählernischen- und Zählerschrank-Türen müssen oben und unten Lüftungsöffnungen (z.b. Türspalt 1 cm) aufweisen

8 Montage im Treppenhaus (Fluchtweg): - in einem zum Treppenhaus abgetrennten Korridor können Gaszähler offen installiert werden. Sie müssen mechanisch geschützt und eindeutig gekennzeichnet sein. Der erforderliche Feuerwiderstand der Verbindungstür muss mindestens EI 30 betragen. - im Treppenhaus installierte Gaszähler befinden sich im Bereich der Fluchtwege, diese sind EI 30 (nbb) zu verkleiden und als solche zu kennzeichnen. Kapitel 8 Rohrweitenbestimmung WAS IST IM WESENTLICH ZU BEACHTEN? Die nachfolgend beschriebene Berechnungsmethode zur Ermittlung der Rohrweite von Gasinstallationen stellt ein vereinfachtes Verfahren dar. Es kann für einen Betriebsdruck bis 100 mbar angewandt werden. Es beruht auf der Berechnung des Druckverlustes ab der Versorgungsleitung, bzw. ab dem Hausdruckregler bis zu jedem Gasapparat. Die Rohrweitenbestimmung erfolgt in zwei Schritten: 1. Schritt Vordimensionierung der Rohrweite mit Tabellen 2. Schritt Berechnung der Rohrweite mittels Druckverlust Für die Rohrweitenbestimmung werden folgende Bedingungen vorausgesetzt: bei Versorgungsdrücken bis 24 mbar: p... mbar minimaler Fliessdruck in der Versorgungsleitung * 20,0 mbar minimal zulässiger Fliessdruck vor dem Gasapparat 17,4 mbar maximaler Druckverlust ab Versorgungsleitung 2,6 mbar maximale Fliessgeschwindigkeit im Rohr 6,0 m/s * Der normale Fliessdruck in der Versorgungsleitung ist beim Gasnetzbetreiber anzufragen. Der minimale Fliessdruck wird vom Gasnetzbetreiber für den maximalen Spitzenbedarf garantiert, so dass der sicherheitsbedingte Mindestdruck vor dem Gasverbrauchsapparat (atmosphärische Brenner) gewährleistet wird.

9 bei Versorgungsdrücken über 24 mbar: p... mbar maximaler Fliessdruck nach dem Druckregler ** 24,0 mbar (Nenn-) Fliessdruck vor dem Gasapparat *** 20,0 mbar Maximaler (theoretischer) Druckverlust nach Druckregler 4,0 mbar maximale Fliessgeschwindigkeit im Rohr 6,0 m/s ** Der Fliessdruck in der Versorgungsleitung, sowie der maximale Ausgangsdruck am Druckregler sind beim Gasnetzbetreiber anzufragen *** Die auf dem Apparateschild angegebenen Leistungsdaten beziehen sich auf die Prüfbedingungen bei einem Fliessdruck von 20 mbar vor dem Apparat. MERKE: Druckerhöhungen in Gasnetzen dienen der Energieerhöhung zur Deckung von Spitzenvolumenströmen, d.h. im Niederdruck kann mit 80 mbar Druck (ca. 4-fache Druckerhöhung) die 4-fache Bezugsmenge abgedeckt werden. Kapitel 9 Aufstellung und Anschluss von Gasverbrennungsapparaten WAS IST IM WESENTLICH ZU BEACHTEN? Die alte Richtlinie G3 ist NEU in der Richtlinie G1 integriert Für die Bestimmung der Rohrweiten, Lüftungsöffnungen und Querschnitte der Abgasanlage ist die Nennwärmebelastungen [Q A ] aller installierten Gasverbrauchsapparate massgebend Sofern im Installationsbewilligungsverfahren der ausgewiesene Wärmebedarf einer Belastung von < 20 kw bzw. < 70 kw liegt, das zu installierende Gerät jedoch eine höhere Nennwärmebelastung aufweist, dürfen im Einvernehmen mit der Gasversorgung und die Bereichsgrenzen überschritten werden, ohne dadurch die verschärften Brandschutzanforderungen zu implizieren. In diesen Fällen ist ein Apparateschild mit der maximal zulässigen Nennwärmebelastung, d.h. < 20 kw resp. < 70 kw anzubringen. Die umgesetzten VKF-Brandschutzvorschriften sind in der Richtlinie G1 vollständig integriert worden Druckentlastungsöffnungen müssen ins Freie führen und sind deshalb in den Aussenwänden der Heizräume anzuordnen. Ausnahmen sind zu begründen. Grundsätzlich sind Heizräume mit Druckentlastungsöffnungen auszuführen. Ist dies aus baulichen gründen nicht möglich, kann als gleichwertige Lösung eine automatische Absperrarmatur vor dem Heizraum in die Gasleitung eingebaut werden. Absperrarmaturen ausserhalb des Heizraumes müssen bei Ausfall der Steuerenergie automatisch in die Geschlossen-Stellung gehen

10 Labor-Gasarmaturen: Labor-Gasarmaturen dienen Absperr-, Regel- oder Steuerzwecken in Laboratorien und Unterrichtsräumen. Labor-Gasarmaturen müssen den vorgesehenen Zweck sicher erfüllen, ihre Ausführung weicht von den vorgeschriebenen generellen Anforderungen ab Labor-Gasarmaturen dürfen ausschliesslich nur nach den zentralen Absperr- Armaturen eingesetzt werden, mit denen die Gaszufuhr immer unterbrochen werden kann, wenn die Laboratorien oder Unterrichtsräume unbeaufsichtigt sind. Für jedes Stockwerk und vor jedem Raum ist grundsätzlich an leicht zugänglicher Stelle eine zentrale Absperrarmatur für alle Gasentnahmestellen zu installieren. Kapitel 10 Verbrennungsluft und Raumlufthygiene WAS IST IM WESENTLICH ZU BEACHTEN? Betriebsart - ohne Dauerbetrieb - Dauerbetrieb Bauart der Apparate - abzugslose Geräte - Geräte mit Anschluss an Abgasanlage Verbrennungsluft Raumlufthygiene Heizstrahler - raumluftabhängige Luftzufuhr - raumluftunabhängige Luftzufuhr - Aussenluftöffnung / Luftspalt Abgasanlage - mit/ohne Abgasanlage - natürliche/mechanische Raumentlüftung

11 Verbrennungsluftzufuhr mit/ohne Raumverbund für Küchensanierung und Geräteersatz in Altbauwohnung Neuer Gasherd 12 kw mit Dampfabzughaube Kochgerät Bauart A gemäss Tabelle Gasherd kw ohne Dauerbetrieb - Raumgrösse grösser als 10 m 3, somit ohne Lüftungsöffnungen, da der Raum über zu öffnende Fenster verfügt - Betrieb mit Ablufthaube (empfohlen) oder - Verriegelung (z.b. über Fensterkontakt) Geräte-Ersatz DFWE 28 kw im Badezimmer Gasverbrauchsapparat Bauart B mit Anschluss an Abgasanlage (Verbrennungsluft mit Raumverbund Besitzstandswahrung) VR min = Q A 2 m 3 /kw 28 kw 2 m 3 /kw = 56 m 3 Raumverbund 2 Öffnungen oben / unten je 150 cm 2

12 Geeignete Räume für den Raumverbund Mindestraumgrösse: 56 m 3 Bad / WC 16 m 3 Korridor Essküche Elternzimmer 12 m 3 (nicht belüftet) 30 m 3 (Dampfabzug) 35 m 3 (akustisch ungeeignet) Wohnzimmer 32 m 3 Zimmer 28 m 3 Total 76 m3 Gasheizung mit atmosphärischem Brenner (Dauerbetrieb) Die Aussenluft wird über einen Lüftungskanal als Raum- und Verbrennungsluft unten in den Aufstellungs- oder Heizraum geführt. Lüftungsleitung: Länge max. 3,00 m Bogen max. 2 Stk 90 Oberkante max. 50 cm ü.b. A AUL = A min + k Q A A min = 100 cm 2 k = 2 cm 2 /kw Bei Gasverbrauchsapparaten welche mit einem atmosphärischen Brenner ausgerüstet sind, muss die Abluft entweder: - über eine separate Aussenluftöffnung von mindestens 100 cm 2 ins Freie ausströmen können oder als Variante: - über einen Luftspalt von mindestens 2 cm entlang der Abgasanlage abgeführt werden Gasheizung (z.b. Heizkessel) mit Gebläsebrenner Die Aussenluft wird über einen Lüftungskanal als Raum- und Verbrennungsluft unten in den Aufstellungs- oder Heizraum geführt Lüftungsleitung: Länge max. 3,00 m Bögen max. 2 Stk 90 OK max. 50 cm ü.b. Grösse der Aussenluftöffnung: A AUL = A min + k QA A min = 100 cm 2 k = 2 cm 2 /kw Die Raumentlüftung erfolgt über eine Öffnung unterhalb der Decke von mindestens 100 cm 2, bzw. über den Luftspalt entlang der Abgasanlage (Luftspalt mind. 2 cm). Merke: Die raumluftabhängige Luftdurchströmung erzeugt in kalten Jahreszeiten eine Raumauskühlung.

13 Gasheizung (z.b. Heizkessel) mit Gebläsebrenner und raumluftunabhängiger Verbrennungsluftzufuhr Die Verbrennungsluft wird von Aussen, raumluftunabhängig direkt auf den Gasverbrauchsapparat geführt. Verbrennungsluftzufuhr gemäss Herstellerangaben Die Raumbelüftung erfolgt über eine Aussenluftöffnung von mindestens 100 cm 2, sowie über den Luftspalt entlang der Abgasanlage (Luftspalt mindestens 2 cm). Diese Luftdurchströmung erzeugt eine kleine Raumauskühlung. Gasheizung (z.b. Heizkessel) mit Gebläsebrenner, und Luft-Abgas-System (LAS) Die Verbrennungsluft und die Abgase werden im Luft-Abgas-System, direkt ins Freie und/oder über Dach geführt für Koaxialrohr (LAS) gemäss Hersteller Variante 1 Verbrennungsluft ab Kante Aussenfassade Abgase als LAS bis ausserhalb der Gebäudehülle, dann separat über Dach Q A < 70 kw Q A > 70 kw Variante 2 Luft-Abgas-System über Dach ins Freie Merke: Gasverbrauchsapparate mit LAS und Q A < 70 kw benötigen keine Aussenluftöffnung Gasverbrauchsapparate mit LAS und Q A > 70 kw benötigen immer eine Raumlüftung mit Aussenluftöffnungen (Zuluft / Abluft) Lüftungsöffnung = mind. 100 cm 2 Belüftung von Heizräumen mit raumluftunabhängigen Gasverbrauchsapparaten Q A > 70kW Die natürliche Belüftung des Heizraumes erfolgt mit 2 Lüftungsöffnungen von je mind. 100 cm 2. Die gesamte Querschnittsfläche A verteilt sich auf: 2/3 Aussenluftöffnungsfläche 1/3 Abluftöffnungsfläche A = (A min + k Q A ) 0,4 A min = 100 cm 2 k = 2 cm 2 /kw A ABL = 1/3 A (Luftspalt) A ABL = 1/3 A (LAS) A AUL = 2/3 A A AUL = 2/3 A

14 k&b k&b k&b

15 k&b k&b k&b

16 Heizstrahler Abstände und Querschnittsflächen der Lüftungsöffnungen Die mit der Raumluft vermischten Abgase müssen oberhalb der Heizstrahler über eine Abluftöffnung abgeführt werden. Q A = A L v 3600 n Für eine natürliche, thermische Entlüftung sind 10 m 3 /h,kw ausreichend. Der maximale Abstand D eines Strahlers bis zur Abluftöffnung ist 3 h A = freier Querschnitt Lüftungsöffnung m 2 Q A = Summe der Nennwärmebelastung kw L = Abluftvolumenstrom m 3 /h,kw V = Strömungsgeschwindigkeit (Diagramm) n = Anzahl Abluftöffnungen A ABL D 3 h h A AUL A AUL Heizstrahler Abstände und Querschnittsflächen der Lüftungsöffnungen Die mit der Raumluft vermischten Abgase müssen oberhalb der Heizstrahler über eine Abluftöffnung abgeführt werden. Q A = A L v 3600 n Für eine natürliche, thermische Entlüftung sind 10 m 3 /h,kw ausreichend. Der maximale Abstand D eines Strahlers bis zur Abluftöffnung ist 3 h A = freier Querschnitt Lüftungsöffnung m 2 Q A = Summe der Nennwärmebelastung kw L = Abluftvolumenstrom m 3 /h,kw V = Strömungsgeschwindigkeit (Diagramm) n = Anzahl Abluftöffnungen A ABL D 3 h A AUL A AUL h Kapitel 11 Abgasanlagen WAS IST IM WESENTLICH ZU BEACHTEN? Grundlagen Bei der Verbrennung von 1 m 3 Erdgas entstehen ca m 3 Abgase. Pro kw Belastung entstehen somit ca. 1,7-2,5 m 3 Abgas pro Stunde. Das Abgasvolumen ist abhängig von der Abgastemperatur, d.h. wir unterscheiden zwischen Gasverbrauchsapparaten mit/ohne Brennwerttechnik. Für die Praxis: Verbrennungsluftbedarf 1,6 m 3 /kwh gemäss Absch umgerechnet ist dies ca. 14 m 3 /m 3 Erdgas 15 m 3 Gas-Luftgemisch (12 C) 25 m 3 /m 3 Abgasvolumen (180 C) 17 m 3 /m 3 Abgasvolumen (50 C) Kamin Es gibt keine Kamine mehr!!! Bestehende Kamine oder kaminähnliche Bauteile sind Schächte für die Abgasanlage

17 Brandschutzvorschriften und Brandabschnitte - Abgasanlagen müssen so ausgeführt sein, dass kein gefährlicher Über- oder Unterdruck auftreten kann. - Die freie Wärmedehnung muss gewährleistet sein. - Abgasanlagen, die durch mehrere Brandabschnitte führen, sind so auszuführen, dass ein Brandübergriff verhindert und der mechanische Schutz gewährleistet wird - Installierte Belastung: bis 70 kw Ausbau des Raumes EI 30 (nbb) über 70 kw Ausbau des Heizraumes EI 60 (nbb) ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Bauteile welche mit dem Aufstellungs- oder Heizraum räumlich verbunden sind ebenfalls ein Teil des Brandabschnittes sind (z.b. Verbrennungsluftzuführung, Schacht inkl. Abgasanlage,...) Anschluss an separate Abgasanlagen - an separate Züge von Abgasanlagen sind folgende Gasverbrauchsapparate anzuschliessen: Gasverbrauchsapparate mit Gebläsebrenner, welche die Abgase im Überdruck abführen (z.b. Brennwert-Gasheizkessel,...) Gasverbrauchsapparate mit einer Nennwärmebelastung von mehr als 70 kw Gasverbrauchsapparate ohne selbst schliessende Feuerraumtu re, welche mit offenem Feuerraum betrieben werden können (z.b. Essen, Gas-Cheminées,...) Wärmeträgerleitungen von Solaranlagen - Die Umnutzung bestehender Abgasanlagen als Installationsschacht für Wärmeträgerleitungen von Solaranlagen bedarf einer objektbezogenen Bewilligung durch die zuständige Brandschutzbehörde Kapitel 12 Gasmeldeanlagen Bei Einhaltung der SVGW-Richtlinien sind Gasmeldeanlagen nicht nötig Primäre Schutzmassnahmen sind vorzuziehen (z.b. erhöhte Raumlüftung, ) Werden Gasmelder installiert (z.b. Indoor-Busbetankung), sind immer sinnvolle Massnahmen damit zu verbinden, wie z.b.: Alarmierung automatische Sicherheitsmassnahmen (Abschaltungen, Lüftung, ) regelmässige Wartung

18 Kapitel 13 Kontrolle und Prüfung der gesamten Gasinstallation vor Inbetriebnahme Inbetriebnahme der Gasinstallation erst nach Kontrolle der Anlage Vorkontrolle bei später nicht zugänglichen Anlagenteilen Hauptkontrolle: Installation (Ausführung, Dimensionierung, Armaturen, ) Druckprüfung, Schweissnahtkontrollen Gasgerät (Eignung, Anschluss, Aufstellung, ) Verbrennungsluft, Raumlüftung Abgasanlage (Dimensionierungsnachweis, Zertifizierung, ) Sicherheitsvorrichtungen (SAV, SBV, Druckwächter, ) Druckprüfung - Betriebsdruck bis 100 mbar Prüfdruck: 3-facher maximaler Betriebsdruck (MOP) mindestens 100 mbar Prüfzeit 10 min pro 50 Liter (max. 400 Liter!) Geeignete Messgeräte (1% vom Prüfdruck erkennbar) Der Prüfdruck darf während der Prüfzeit nicht absinken (Temperaturänderungen sind zu beachten!) Manometer EN 837 Digital-Manometer U-Rohr-Manometer Nachträgliche Druckerhöhung Neue Druckprüfung entsprechend dem neuen Prüfdruck Zustand der Installation i.o. Armaturen und Einbauten sind geeignet Merke: Reparatur undichter Installationen nur durch Auswechselung Ausnahme: Nachträgliches Abdichten von Schraubverbindungen mit Dichtmittel gemäss EN 13090

19 Kapitel 14 Inbetriebnahme Allgemeines Die Vor- und Hauptkontrolle muss bereits erfolgt sein Vor dem Öffnen des Gashahns ist unbedingt zu kontrollieren, dass kein Gas unkontrolliert entweichen kann Bei Inbetriebnahmen, welche nicht direkt nach der Druckprüfung erfolgen, ist die Dichtheit der Gas-Installation erneut zu überprüfen Beim Entlüften der Installation ist das Spülgas gefahrlos ins Freie zu abzuleiten Dichtheitskontrolle von nicht geprüften Verbindungen (z.b. Zähleranschlüsse, Steckscheibensitz,...) Funktionskontrolle des Gasverbrauchsapparates Belastungsprüfung: Kontrolle Q A Typenschildangabe mit V A max Gasverbrauch Sicherheitseinrichtungen: Gasmangel, Luftmangel, Zündung, Flammenüberwachung, Verriegelungen, Flammbildkontrolle: 1 keine Luftbeimischung 2 Gasüberschuss 3 Luftüberschuss 4 optimale Flamme Kontrolle der Abgasanlage Werden die Abgase abgeführt? Ist Funktion auch bei Mehrfachbelegung gegeben? Gibt es Beeinflussungen von atmosphärischen Brennern?

20 Kapitel 15 Instandhaltung und periodische Sicherheitskontrollen Der Anlageneigentümer ist für die Instandhaltung und die periodische Sicherheitskontrolle durch einen Fachmann verantwortlich Empfehlung: nach GW 104 zertifiziertes Personal einsetzen Sicherheitskontrollen mindestens alle 14 Jahre Achtung! Andere kantonale Behörden (z.b. Kt. ZH die Gebäudeversicherung) können auch kürzere Zeitintervalle vorschreiben. Die Gasnetzbetreiberin hat den Eigentümer über die Pflichten der Instandhaltung und Sicherheitskontrollen zu informieren Kapitel 16 Ausserbetriebnahme Der Anlagebetreiber ist über die Ausserbetriebnahme durch die Gasversorgung zu informieren Vorübergehende Ausserbetriebnahme Die Absperrarmaturen sind zu schliessen und zu sichern z.b. während Arbeiten an der Gas-Installation! Die Leitungsenden ohne Apparate sind dicht zu verschliessen Ausnahme: Sicherheits-Gassteckdose Stilllegung (definitive Ausserbetriebnahme) Jede definitiv ausser Betrieb genommene Gasinstallation ist von der gasführenden Installation abzutrennen Falls möglich sollte die ausser Betrieb genommene Gasinstallation ausgebaut werden

21 Kapitel 17 Übergangsbestimmungen Bestehende Bauten, Anlagen und Gasinstallationen, welche vor der Inkraftsetzung der neuen Richtlinie G1 erstellt wurden, sind unter folgenden Umständen an diese neuen Bestimmungen anzupassen: wenn eine wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderung oder Erweiterung vorgenommen wird wenn die Zielsetzungen gemäss Ziff. 1 nicht mehr erreicht werden, und insbesondere dann, wenn eine erhöhte Gefahr an Personen- oder an Sachschäden besteht. 61 Kapitel 18 Schlussbestimmungen Die Inkraftsetzung der revidierten Richtlinie G1 erfolgte am 1. April 2012 Gleichzeitig wurden die folgenden Richtlinien ausser Kraft gesetzt: G1 Gasleitsätze (alle Ausgaben vor 2012) G1/01 Merkblatt Erstellen von Installationen mit Pressverbindungssystemen bis 5 bar G3 Richtlinien für Gasheizungen grösser 70 kw pr G4 prov. Empfehlungen für «Rohrsysteme» G5 Richtlinien für Gas-Strahler und Gas-Lufterhitzeranlagen 62

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