Jahresabschluss. Weitere angaben. anhang zum Jahresabschluss der linde ag

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1 Linde AG. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013

2 Jahresabschluss 2 Bilanz der Linde AG 3 Gewinn- und Verlustrechnung der linde ag 4 entwicklung des anlagevermögens der linde ag inhalt anhang zum Jahresabschluss der linde ag 6 allgemeine angaben 8 erläuterungen zur bilanz 19 erläuterungen zur Gewinn- und Verlust rechnung 21 Ergänzende Angaben zum Anhang 56 bestätigungs vermerk des abschlussprüfers Weitere angaben 58 Versicherung der Gesetzlichen Vertreter 59 finanzkalender 60 tabellen verzeichnis 61 impressum

3 2 Bilanz der Linde AG 3 Gewinn- und Verlustrechnung der Linde AG 4 entwicklung des Anlagevermögens der Linde AG Anhang zum Jahresabschluss der Linde AG 6 allgemeine angaben 8 Erläuterungen zur Bilanz 19 erläuterungen zur Gewinn- und Verlust rechnung 21 Ergänzende Angaben zum Anhang 56 bestätigungs vermerk des abschlussprüfers 01 Jahresabschluss Jahresabschluss

4 Bilanz der Linde AG Bilanz der Linde AG 2 Gewinn- und >3 Verlustrechnung der Linde AG 1 Bilanz der Linde AG Aktiva in Mio. Anhang Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen [1] Vorräte [2] Bilanz der Linde AG Abzüglich erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände [3] Wertpapiere [4] Flüssige Mittel [5] Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten [6] Bilanzsumme Bilanz der Linde AG Passiva in Mio. Anhang Gezeichnetes Kapital Bedingtes Kapital 62 Mio. (Vj. 104 Mio. ) Nennbetrag Eigene Aktien Ausgegebenes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Eigenkapital [7] Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen [8] Andere Rückstellungen [9] Rückstellungen Verbindlichkeiten [10] Bilanzsumme

5 Gewinn- und Verlustrechnung der Linde AG BiLAnz der Linde AG <2 Gewinn- und 3 Verlustrechnung der Linde AG Entwicklung des >4 Anlagevermögens der Linde AG 3 Gewinn- und Verlustrechnung der Linde AG in Mio. Anhang Umsatzerlöse [11] Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Bruttoergebnis vom Umsatz Vertriebskosten Forschungs- und Entwicklungskosten Allgemeine Verwaltungskosten Sonstige betriebliche Erträge [12] Sonstige betriebliche Aufwendungen [13] Ergebnis aus Beteiligungen [14] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [15] davon aus verbundenen Unternehmen 229 Mio. (Vj. 250 Mio. ) Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen [15] davon an verbundene Unternehmen 232 Mio. (Vj. 292 Mio. ) Ergebnis der gewöhnlichen GeschäftstätiGKeit Außerordentliches Ergebnis [16] 15 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag [17] 4 40 Jahresüberschuss Einstellung in Gewinnrücklagen 5 61 Bilanzgewinn

6 EntwicKLung des AnLAGevermögens der Linde AG Gewinn- und <3 Verlustrechnung der Linde AG Entwicklung des 4 Anlagevermögens der Linde AG Allgemeine angaben >6 4 entwicklung des Anlagevermögens der Linde AG Anschaffungs- und Herstellungskosten 4 Entwicklung des Anlagevermögens der Linde AG in Mio Zugänge Abgänge Umbuchungen Entgeltlich erworbene Konzessio - nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geleistete Anzahlungen Immaterielle Vermögensgegenstände Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Anteile an Beteiligungen Ausleihungen an Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Sonstige Ausleihungen 1 1 Finanzanlagen Anlagevermögen

7 5 entwicklung des Anlagevermögens der Linde AG Abschreibungen Buchwerte 5 in Mio. Kumulierte Abschreibungen Abschreibungen des laufenden Jahres Abgänge Umbuchungen Kumulierte Abschreibungen Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geleistete Anzahlungen Immaterielle Vermögensgegenstände Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachanlagen Anteile an verbundenen Uunternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Anteile an Beteiligungen Ausleihungen an Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Sonstige Ausleihungen 1 1 Finanzanlagen Anlagevermögen

8 6 Entwicklung des <4 Anlagevermögens der Linde AG Allgemeine angaben 6 Erläuterungen >8 zur BiLAnz Allgemeine angaben Anhang zum Jahresabschluss der Linde AG ALLGemeine A n G A B e n Allgemeine Angaben Der Jahres abschluss der Linde AG wird nach den Vorschriften des Hhandelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Soweit in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zur Verbesserung der Übersichtlichkeit Positionen zusammengefasst sind, werden sie im Anhang einzeln aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem umsatz kostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs kosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend ihrer Nutzungsdauer, angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden nicht aktiviert. Das Sach anlage vermögen ist mit Anschaffungskosten oder Herstellungs kosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt bei Gebäuden 25 bis 50 Jahre, bei technischen anlagen und Maschinen grundsätzlich sechs bis 15 Jahre sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung vier bis zehn Jahre. Dabei kommt die lineare Abschreibung zur Anwendung. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorgenommen. Grundsätzlich werden geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Sind die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen, so erfolgt eine Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungsund Herstellungs kosten. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie Wert papiere werden zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Sind die Gründe für eine vorgenommene Wertminderung entfallen, so erfolgt eine Wert auf holung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bzw. die übrigen Ausleihungen mit dem Nominalwert bilanziert. Die Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungsoder Herstellungs kosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. In die Herstellungs kosten werden neben den Einzelkosten auch Fertigungs- und Material gemein kosten sowie der Wertverzehr des Anlage vermögens einbezogen. Das Wahlrecht gem. 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurde ausgeübt und angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen und für freiwillige soziale Leistungen wurden aktiviert. Die Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen werden grundsätzlich zu ihrem Nominalbetrag angesetzt. Unverzinsliche und niedrigver zinsliche Forderungen werden mit dem Barwert bilanziert. Die Fremd währungs forderungen werden nach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung bewertet. Hierzu werden Fremd währungsforderungen mit den Ddevisen mittel kursen bewertet. Entstehende Kursgewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Rest lauf zeit bis zu einem Jahr betreffen. Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird den erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen. Wert papiere des Umlauf vermögens werden zu Anschaffungs kosten bilanziert. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sind die Gründe für die vorgenommene Wertminderung entfallen, so erfolgt eine Wert auf holung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungs betrag angesetzt. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden nach der Methode der eingeschränkten Markt bewertung bewertet. Dabei werden langfristige Verbindlichkeiten in Fremd währung mit dem Kurs des Einbuchungstags bzw. dem höheren Ddevisen mittel kurs am Bilanz stichtag bewertet; kurzfristige Verbindlichkeiten in Fremd währung werden jeweils mit dem Devisenmittelkurs am Bilanz stichtag bewertet. Pensions rückstellungen und ähnliche Verpflichtungen werden entsprechend den Vorschriften des BilMoG nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung biometrischer Wahrscheinlichkeiten berechnet. Es wurden

9 7 ein Gehaltstrend von 2,5 Prozent und ein Rententrend von 2 Prozent einbezogen. Als Rechnungszins wird der durch die Deutsche Bundes bank veröffentlichte durchschnittliche Markt zinssatz der vergangenen sieben Geschäfts jahre für eine unterstellte Rest lauf zeit von 15 Jahren verwendet. Es werden die Sterbetafeln 2005G der Heubeck AG verwendet. Zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen sowie der Ansprüche aus der Entgeltumwandlung (Linde Vorsorgeplan) wurden Mittel in verschiedenen Fonds angelegt. Sie werden vom Linde Vorsorge Aktiv Fonds e.v., Mmünchen, treuhänderisch für die Linde AG verwaltet und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung dieses Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet wird. Die übrigen Rück stellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungs betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rück stellungen mit einer Rest lauf zeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Rest lauf zeit entsprechenden von der Bundes bank veröffentlichten durchschnittlichen Markt zinssatz der vergangenen sieben Geschäfts jahre abgezinst. Latente Steuern werden seit dem 1. Januar 2010 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der Linde AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bzw. bei Personengesellschaften bestehen, an denen die Linde AG direkt oder indirekt als Gesellschafter beteiligt ist. Zusätzlich zu den bestehenden Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Eine sich insgesamt ergebende zukünftige Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Im Falle einer Steuerentlastung wird von dem Aktivierungs wahl recht kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken werden auch derivative Finanz instrumente in Form von Tterminund Optionsgeschäften sowie Swaps eingesetzt. Sämtliche derivative Instrumente werden im Rahmen festgelegter Limits auf Basis detaillierter Richtlinien abgeschlossen und dienen neben Absicherungszwecken der Optimierung der Finanzierung. Soweit die Bildung von Bewertungseinheiten möglich ist, werden diese bilanziert. Für die übrigen derivativen Finanz instrumente werden bei negativen Marktwerten Rück stellungen gebildet.

10 Allgemeine angaben <6 Erläuterungen zur Bilanz Erläuterungen zur Gewinn- und Verlust rechnung 8 >19 Erläuterungen zur BiLAnz [1] anlage vermögen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten in Höhe von 41 Mio. EUR (Vj. 41 Mio. EUR) wurden aufgrund gesetzlicher Regelungen als Sicherheit für sonstige Personalverpflichtungen verpfändet. [2] Vorräte Erstmals wurde im Berichtsjahr das Wahlrecht gem. 255 Abs. 2 Satz 3 HGB ausgeübt und angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen in Höhe von 38 Mio. EUR aktiviert. Mit der Änderung der Bewertungsmethode wurde eine Vereinheitlichung der Herstellungs kosten nach den HGB- und IFrs-Regelungen angestrebt. 8 Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist auf den vorangegangenen Seiten dargestellt. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 11 Mio. EUR (Vj. 23 Mio. EUR) vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen, die auf eine dauerhafte Wertminderung der zu Grunde liegenden Anlagen zurückzuführen sind, wurden im Berichtsjahr keine (Vj. 21 Mio. EUR) vorgenommen. Eine Wert auf holung bis zu den fortgeführten Anschaffungs kosten wurde im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht vorgenommen. [3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6 Vorräte in Mio Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Mio. Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit über ein Jahr Gesamt Gesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen davon aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht davon aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Finanzforderungen in Höhe von 1,032 Mrd. EUR (Vj. 942 Mio. EUR) enthalten. Darüber hinaus hat die Linde AG im Geschäfts jahr 2009 damit begonnen, sogenannte Ccredit Support Annexes (csa) mit Banken zu schließen. Unter derartigen Verträgen werden die positiven und negativen Marktwerte der von der Linde AG gehaltenen Derivate regelmäßig durch Zahlungsmittel hinterlegt. Entsprechende Forderungen gegenüber Banken sind seit Inkrafttreten dieser Verträge in 2010 unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Derzeit sind 0,1 Mio. EUR (Vj. 18 Mio. EUR) unter den Finanzforderungen bilanziert.

11 [4] Wert papiere Die Linde AG hält 100 Prozent der Anteile an einem Spezialfonds. Die Liquidierung der Anteile ist jederzeit möglich. Der Marktwert und der Buchwert der Anteile zum Abschlussstichtag betragen 149 Mio. EUR. Im Berichtsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Marktwert in Höhe von 2 Mio. EUR (Vj. 0 Mio. EUR) vorgenommen. Die im Geschäfts jahr 2013 erfolgte Ausschüttung belief sich auf 5 Mio. EUR (Vj. 1 Mio. EUR). [6] Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält insbesondere Disagien in Höhe von 14 Mio. EUR (Vj. 12 Mio. EUR) aus Finanzschulden. Zudem hat Linde im Juli 2013 eine neue syndizierte Kreditfazilität über 2,5 Mrd. EUR abgeschlossen. Die Kreditlinie ersetzt die nicht gezogene 2,5-Mrd.-EUR- Fazilität aus dem Jahr Die vorausgezahlten Gebühren sind unter anderem in dieser Position enthalten. [5] Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel umfassen Schecks, Kassenbestände sowie Guthaben bei Kredit instituten. Darüber hinaus sind jederzeit fällige Geldmarktfonds in dieser Position enthalten. [7] Eigenkapital 8 grundkapital 9 in Grundkapital , ,56 Nennbetrag Eigene Aktien , ,48 Ausgegebenes Kapital , ,08 Genehmigtes Kapital (gesamt) , ,28 Genehmigtes Kapital I , ,001 Genehmigtes Kapital ii , ,28 Bedingtes Kapital (gesamt) , ,80 Bedingtes Kapital ,122 Bedingtes Kapital , ,68 Bedingtes Kapital ,003 Bedingtes Kapital , ,00 Bedingtes Kapital , In der Hauptversammlung am 29. Mai 2013 wurde das Genehmigte Kapital I in Höhe von EUR aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital I in Höhe von EUR beschlossen. 2 In der Hauptversammlung am 29. Mai 2013 wurde das Bedingte Kapital 2002 in Höhe von ,12 EUR aufgehoben. 3 In der Hauptversammlung am 29. Mai 2013 wurde das Bedingte Kapital 2010 in Höhe von EUR aufgehoben. 4 In der Hauptversammlung am 29. Mai 2013 wurde ein neues Bedingtes Kapital 2013 in Höhe von EUR beschlossen. Gezeichnetes Kapital, Genehmigtes und Bedingtes Kapital, Bezugsrechte Das Grund kapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag ,72 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grund kapital von 2,56 EUR je aktie. Die aktien lauten auf den Inhaber. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht und ist dividendenberechtigt. Der Gesellschaft stehen aus den zum 31. Dezember 2013 gehaltenen eigenen aktien keine Dividende und Stimmrechte zu ( 71b AktG). Im Geschäfts jahr 2013 wurden neue Stückaktien aus dem Bedingten Kapital 2007 zur Bedienung des Long Tterm Incentive Plan ausgegeben. Hierdurch erhöhte sich das Grund kapital um ,16 EUR. Damit hat sich das Grund kapital im Geschäfts jahr 2013 von ,56 EUR um ,16 EUR auf ,72 EUR, eingeteilt in Stückaktien, erhöht.

12 10 Erläuterungen zur Bilanz 9 Anzahl Stückaktien Anzahl Stückaktien zum Veränderung aus Management Incentive Programme (MIP 2002) Veränderung aus Long Term Incentive Plan (LTIP 2007) Veränderung aus Kapitalerhöhung Anzahl Stückaktien zum Eigene Aktien Anzahl ausstehende Stückaktien zum Genehmigtes Kapital Das Genehmigte Kapital setzt sich zum 31. Dezember 2013 wie folgt zusammen: Genehmigtes Kapital I: Die von der Hauptversammlung am 4. Mai 2010 beschlossene Ermächtigung, bis zum 3. Mai 2015 mit der Zustimmung des Aufsichts rats das Grund kapital um bis zu ,00 EUR zu erhöhen, und das von der Hauptversammlung vom 4. Mai 2010 beschlossene Genehmigte Kapital I gemäß Z i f f e r 3.6 der Satzung wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2013 aufgehoben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 28. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu ,00 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 EUR gegen Bareinlage oder gegen Sach einlage zu erhöhen. Grundsätzlich sind die neuen Stückaktien den aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts rats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der aktionäre auszuschließen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um Inhabern der von der Linde AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochter gesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandlungs rechte bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Stück aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungs rechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde. Außerdem ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts rats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien bei einer Kapital erhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stückaktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet, und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grund kapital insgesamt 10 Prozent des Grund kapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf diese Kapital grenze ist das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfallende Grund kapital anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen auszugeben sind. Eine solche Anrechnung erfolgt jedoch nur insoweit, als die Options- bzw. Wandel anleihen in entsprechender Anwendung des 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen ist das Grund kapital, das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung gemäß oder entsprechend 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auf der Grundlage eines Genehmigten Kapitals ausgegeben oder nach Rückerwerb als eigene Aktien veräußert werden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts rats das Bezugsrecht bei Kapital erhöhungen gegen Sach einlagen auszuschließen, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmenszusammen schlüssen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts rats das Bezugsrecht für einen Betrag von bis zu ,00 EUR insoweit auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um Aktien an Mit arbeiter der Linde AG und/oder ihrer verbundenen Unternehmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der aktionäre ausgeben zu können. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapital erhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichts rats festzulegen. Die neuen Aaktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kredit instituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Genehmigtes Kapital II: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Mai 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 3. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichts rats um bis zu EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grund kapitals von je 2,56 EUR gegen Bareinlage und/oder gegen Sach einlage zu erhöhen. Nach Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung im Geschäfts jahr 2012 durch Ausnutzung dieses Genehmigten Kapitals II ist der Vorstand noch ermächtigt, das Grund kapital bis zum 3. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichts rats um bis zu ,28 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu neuen, auf den Inhaber lautenden Stück aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 EUR gegen Bareinlage oder gegen Sach einlage zu erhöhen. Grundsätzlich sind die neuen Stückaktien den aktionären zum Bezug anzubieten.

13 11 Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts rats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der aktionäre auszuschließen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um Inhabern der von der Linde AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochter gesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandlungs rechte ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde. Außerdem ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts rats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien bei einer Kapital erhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stückaktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet, und das rechnerisch auf die ausgegebenen aktien entfallende Grund kapital insgesamt 10 Prozent des Grund kapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf diese Kapitalgrenze ist das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfallende Grund kapital anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen auszugeben sind. Eine solche Anrechnung erfolgt jedoch nur insoweit, als die Options- bzw. Wandel anleihen in entsprechender Anwendung des 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen ist das Grund kapital, das rechnerisch auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung gemäß oder entsprechend 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auf der Grundlage eines Genehmigten Kapitals ausgegeben oder nach Rückerwerb als eigene Aktien veräußert werden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts rats das Bezugsrecht bei Kapital erhöhungen gegen Sach einlagen auszuschließen, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen oder von Unternehmenszusammenschlüssen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapital erhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Die neuen aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kredit instituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Bedingtes Kapital Das Bedingte Kapital zum 31. Dezember 2013 setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: Bedingtes Kapital 2002: Das Bedingte Kapital 2002, das noch in Höhe von ,12 EUR, eingeteilt in neue Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grund kapital von je 2,56 EUR, bestand, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 aufgehoben. Die entsprechende Ziffer 3.9 der Satzung wurde ersatzlos gestrichen. Bedingtes Kapital 2007: Das Grund kapital ist um bis zu ,52 EUR durch Ausgabe von bis zu Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grund kapitals von je 2,56 EUR bedingt erhöht. Die bedingte Kapital erhöhung wird ausschließlich beschlossen zum Zweck der Gewährung von Bezugsrechten ( Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie weitere Führungskräfte der Gesellschaft und nachgeordneter verbundener Unternehmen im In- und Ausland einschließlich Mitgliedern von Geschäftsleitungsorganen nach näherer Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 5. Juni 2007 (Long Tterm Incentive Plan 2007). Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von Bezugsrechten nach Maßgabe dieses Ermächtigungsbeschlusses Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Gegenleistung nicht in bar oder mit eigenen Aktien erbringt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäfts jahres an, in dem sie durch Ausgabe entstehen, am Gewinn teil. Erfolgt die Ausgabe nach Ablauf eines Geschäfts jahres, jedoch vor der Aufsichtsratssitzung, in der der Beschluss über die Gewinnverwendung gefasst wird, so nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des letzten abgelaufenen Geschäfts jahres teil. Im Geschäfts jahr 2013 wurden Bezugsrechte aus dem Long Tterm Incentive Plan ausgeübt. Dadurch hat sich das Bedingte Kapital 2007 von ,68 EUR um ,16 EUR auf ,52 EUR, eingeteilt in Stückaktien, verringert. Das Grund kapital der Gesellschaft hat sich im Geschäfts jahr 2013 entsprechend erhöht. Bedingtes Kapital 2010: Die von der Hauptversammlung am 4. Mai 2010 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 aufgehoben. Das entsprechende Bedingte Kapital 2010 gemäß Ziffer 3.8 der Satzung wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 aufgehoben. Bedingtes Kapital 2012: Das Grund kapital ist um bis zu EUR durch Ausgabe von bis zu neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grund kapitals von je 2,56 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung wurde ausschließlich beschlossen zum Zweck der Gewährung von Bezugsrechten ( Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft und verbundener Unternehmen im In- und Ausland nach näherer

14 12 Erläuterungen zur Bilanz Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 4. Mai 2012 (Long Tterm Incentive Plan 2012). Die bedingte Kapital erhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Bezugsrechten nach Maßgabe dieses Ermächtigungs beschlusses Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Gegenleistung nicht in bar oder mit eigenen aktien erbringt. Die neuen aktien, die aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten ausgegeben werden, sind erstmals für das Geschäfts jahr dividendenberechtigt, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Bedingtes Kapital 2013: Das Grund kapital ist um bis zu ,00 EUR durch Ausgabe von bis zu neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grund kapitals von je 2,56 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs rechten oder Optionsscheinen, die gemäß den von der Gesellschaft oder von unter der Leitung der Gesellschaft stehenden Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 bis zum 28. Mai 2018 ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen bestehen bzw. diesen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Options rechten Gebrauch machen oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder von unter der Leitung der Gesellschaft stehenden Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungs beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 bis zum 28. Mai 2018 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, in den Fällen (i) und (ii) jeweils soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungs beschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäfts jahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts rats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapital erhöhung festzusetzen. Ermächtigung zum Erwerb eigener aktien: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Mai 2012 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 3. Mai 2017 eigene aktien mit einem anteiligen Betrag des Grund kapitals von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grund kapitals oder falls dieser Wert geringer ist des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grund kapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können: über die Börse oder durch ein Angebot an alle aktionäre veräußert werden, mit Zustimmung des Aufsichts rats auch in anderer Weise veräußert werden, mit Zustimmung des Aufsichts rats im Rahmen des unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie im Rahmen von Unternehmens zusammenschlüssen angeboten und übertragen werden, zur Erfüllung von Options- und/oder Wandelanleihen, die die Gesellschaft oder eine unmittelbare oder mittelbare Tochter gesellschaft der Gesellschaft ausgegeben hat oder ausgeben wird, verwendet werden, bei einer Veräußerung erworbener eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre oder bei einer Kapital erhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern der von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder einer mittelbaren Tochtergesellschaft der Gesellschaft ausgegebenen Optionsund/oder Wandlungs rechte als Bezugsrechte auf die Aktien in dem Umfang gewährt werden, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungs rechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde, zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem von der Hauptversammlung am 14. Mai 2002 unter Punkt 8 der Tagesordnung beschlossenen Linde management Incentive Programme gewährt werden, zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem von der Hauptversammlung am 5. Juni 2007 unter Punkt 7 der Tagesordnung beschlossenen Performance Share Programme gewährt werden oder mit Zustimmung des Aufsichts rats eingezogen werden, zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem von der Hauptversammlung am 4. Mai 2012 unter Punkt 8 der Tagesordnung beschlossenen Performance Share Programme gewährt werden, an Mitglieder des Vorstands und an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgegeben werden oder zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb verwendet werden, die dem genannten Personenkreis eingeräumt wurden, oder mit Zustimmung des Aufsichts rats eingezogen werden. Die Gesellschaft hat am 26. November 2013 auf Basis des Hauptversammlungsbeschlusses vom 4. Mai 2012 insgesamt Aktien zu einem durchschnittlichen Kurs von 147,3941 EUR gekauft. Der Gesamtpreis betrug ,66 EUR. Auf die eigenen Aktien entfällt zusammen mit den im Geschäfts jahr 2012 erworbenen eigenen Aktien ein Anteil am Grund kapital in Höhe von ,04 EUR, dies entspricht 0,03 Prozent des Gezeichneten Kapitals. Die Aktien werden zur Erfüllung von Rechten auf Übertragung von Aktien der Gesellschaft im Rahmen

15 13 des sogenannten Matching Share Plan an alle Berechtigten des Plans, darunter auch die Mitglieder des Vorstands, verwendet. Stimmrechtsmitteilungen Der Gesellschaft sind die folgenden Mitteilungen von investoren, deren Stimmrechts anteil die Schwellenwerte des 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des WpHG über- oder unterschritten hat, mitgeteilt worden: 1. blackrock BlackRock, Inc., New York, usa, hat mit Schreiben vom 20. Mai 2011 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der BlackRock, Inc. an der Linde AG am 16. Mai 2011 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und an diesem Tag 5,02 Prozent ( Stimmrechte) beträgt. Die Stimmrechte werden der BlackRock, Inc. gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 WpHG zugerechnet. BlackRock Iinternational Hholdings, Inc., New York, NY, USA, hat mit Schreiben vom 30. Oktober 2012 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der BlackRock Iinternational Hholdings, Inc. an der Linde AG am 22. Oktober 2012 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten hat und an diesem Tag 4,96 Prozent ( Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der BlackRock international Hholdings, Inc. gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 WpHG zugerechnet. BR Jersey Iinternational Hholdings, L.P., St. Helier, Jersey, Channel Islands, hat mit Schreiben vom 30. Oktober 2012 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der BR Jersey International Hholdings, L.P. an der Linde AG am 22. Oktober 2012 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten hat und an diesem Tag 4,96 Prozent ( Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der BR Jersey Iinternational Hholdings, L.P. gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 WpHG zugerechnet. BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, de, usa, hat mit Schreiben vom 23. Oktober 2012 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der BlackRock Holdco 2, Inc. an der Linde AG am 24. Juni 2011 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und an diesem Tag 5,03 Prozent ( Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der BlackRock Holdco 2, Inc. gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 WpHG zugerechnet. BlackRock Financial management, Inc., New York, NY, usa, hat mit Schreiben vom 23. Oktober 2012 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der BlackRock Financial Mmanagement, Inc. an der Linde AG am 24. Juni 2011 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und an diesem Tag 5,03 Prozent ( Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der BlackRock Financial Management, Inc. gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 WpHG zugerechnet. BlackRock Group Limited, London, U.K., hat mit Schreiben vom 22. März 2012 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der BlackRock Group Limited an der Linde AG am 16. März 2012 die Schwelle von 3 Prozent überschritten hat und an diesem Tag 4,33 Prozent ( Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der BlackRock Group Limited gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 WpHG zugerechnet. BlackRock Advisors holdings, Inc., New York, NY, USA, hat mit Schreiben vom 18. Januar 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der BlackRock Advisors Hholdings, Inc. an der Linde AG am 14. Januar 2013 die Schwelle von 5 Prozent unterschritten hat und an diesem Tag 4,996 Prozent ( Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der BlackRock Advisors Hholdings, Inc. gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 WpHG zugerechnet. 2. capital research and management company Mit Schreiben vom 1. November 2010 hat Ccapital Rresearch and Mmanagement Ccompany, Los Angeles, usa, gemäß 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass am 25. Oktober 2010 der Anteil von Ccapital Rresearch and Mmanagement company an den Stimmrechten der Linde AG unter die Schwelle von 5 Prozent gefallen ist. Zu diesem Datum hielt capital Rresearch and Mmanagement Ccompany 4,94 Prozent aller Stimmrechte der Linde AG ( Stimmrechte). Sämtliche Stimmrechte werden der Ccapital Rresearch and management Ccompany gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. 3. Commerzbank Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Mmain, deutschland, hat mit Schreiben vom 29. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Commerzbank Aktiengesellschaft an der Linde AG am 24. Mai 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und 4,78 % ( Stimmrechte) beträgt. 0,07 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Commerzbank aktiengesellschaft gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, deutschland, hat mit Schreiben vom 11. Juni 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Commerzbank Aktiengesellschaft an der Linde AG am 10. Juni 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und 0,07 % ( Stimmrechte) beträgt. 0,07 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Commerzbank aktiengesellschaft gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. 4. Credit Suisse Credit Suisse Group AG, Zürich, Sschweiz, hat mit Schreiben vom 27. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Credit Suisse Group AG an der Linde AG, Mmünchen, Ddeutschland, am 22. Mai 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,25 % ( Stimmrechte) betrug. 5,22 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Ccredit Suisse Group AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Credit Suisse AG, Credit Suisse Iinvestments (UK), Credit Suisse Iinvestment Hholdings (UK) und der Credit Suisse Securities (Europe) Limited zugerechnet. 0,03 %

16 14 Erläuterungen zur Bilanz der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Credit suisse Group AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Weiterhin hat Credit Suisse Group AG mit Schreiben vom 28. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Credit Suisse Group AG an der Linde AG, Mmünchen, Ddeutschland, am 23. Mai 2013 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,47 % ( Stimmrechte) betrug. 4,44 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Ccredit Suisse Group AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Credit Suisse AG, Credit Suisse Iinvestments (UK), Credit Suisse Iinvestment Hholdings (UK) und der Ccredit Suisse Securities (Europe) Limited zugerechnet. 0,03 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Credit suisse Group AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Mit Schreiben vom 29. Mai 2013 hat Credit Suisse Group AG gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Credit Suisse Group AG an der Linde AG, Mmünchen, Deutschland, am 24. Mai 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,77 % ( Stimmrechte) betrug. 2,74 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Credit Suisse Group AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,03 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Credit Suisse Group AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Credit Suisse AG, Zürich, Sschweiz, hat mit Schreiben vom 27. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Credit Suisse AG an der Linde AG, München, deutschland, am 22. Mai 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,25 % ( Stimmrechte) betrug. 4,79 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Credit Suisse AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Credit suisse investments (UK), Credit Suisse Iinvestment Hholdings (UK) und der Credit Suisse Securities (Europe) Limited zugerechnet. 0,03 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Credit Suisse AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Weiterhin hat Ccredit Ssuisse AG mit Schreiben vom 28. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Credit Suisse AG an der Linde AG, Mmünchen, Deutschland, am 23. Mai 2013 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,47 % ( Stimmrechte) betrug. 4,44 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Credit Suisse AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Credit Suisse Iinvestments (UK), Credit Suisse Iinvestment holdings (UK) und der Credit Suisse Securities (Europe) Limited zugerechnet. 0,03 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Credit Suisse AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Mit Schreiben vom 29. Mai 2013 hat Credit Suisse AG gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Credit Suisse AG an der Linde AG, Mmünchen, Ddeutschland, am 24. Mai 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,77 % ( Stimmrechte) betrug. 2,72 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Credit Suisse AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 0,03 % der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Credit Suisse AG gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Credit Suisse investments (UK), London, Großbritannien, hat mit Schreiben vom 28. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Credit Suisse investments (UK) an der Linde AG, Mmünchen, Ddeutschland, am 22. Mai 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 4,79 % ( Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der Credit Suisse Iinvestments (UK) gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Credit Suisse Iinvestment Hholdings (UK) und der Credit Suisse Securities (Europe) Limited zugerechnet. Weiterhin hat Credit Suisse Iinvestments (UK) mit Schreiben vom 29. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Credit Suisse Iinvestments (UK) an der Linde AG, Mmünchen, Ddeutschland, am 24. Mai 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,71 % ( Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der Ccredit Suisse Iinvestments (UK) gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Credit Suisse Iinvestment Hholdings (UK), London, Großbritannien, hat mit Schreiben vom 27. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Credit Suisse Iinvestment Hholdings (UK) an der Linde AG, München, deutschland, am 22. Mai 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 4,79 % ( Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der Credit Suisse investment Hholdings (UK) gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der Credit Suisse Securities (Europe) Limited zugerechnet. Weiterhin hat Credit Suisse Iinvestment Hholdings (UK) mit Schreiben vom 29. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Credit Suisse investment Holdings (UK) an der Linde AG, am 24. Mai 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,71 % ( Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte werden der Credit Suisse Iinvestment Hholdings (UK) gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Credit Suisse Securities (Europe) Limited, London, Großbritannien, hat mit Schreiben vom 27. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Credit Suisse Securities (Europe) Limited an der Linde AG, Mmünchen, Ddeutschland, am 22. Mai 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 4,79 % ( Stimmrechte) betrug. Weiterhin hat Credit Suisse Securities (Europe) Limited mit Schreiben vom 29. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Credit Suisse Securities (Europe) Limited an der Linde AG, Mmünchen, Ddeutschland, am 24. Mai 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,71 % ( Stimmrechte) betrug. 5. Norges bank Norges Bank (die Zentralbank Norwegens), Oslo, Norwegen, hat mit Schreiben vom 24. April 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Norges Bank an der Linde AG am 22. April 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag

17 15 3,04 % ( Stimmrechte) betrug. Weiterhin hat die Norges Bank (die Zentralbank Norwegens) mit Schreiben vom 22. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Norges Bank an der Linde AG am 21. Mai 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,999 % ( Stimmrechte) betrug. Mit Schreiben vom 13. Juni 2013 hat die Norges Bank (die Zentralbank Norwegens) gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Norges Bank an der Linde AG am 12. Juni 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,11 % ( Stimmrechte) betrug. Im Auftrag des Staates Norwegen hat das Finanzministerium mit Schreiben vom 24. April 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Norwegen an der Linde AG am 22. April 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,04 % ( Stimmrechte) betrug. Diese Stimmrechte werden dem Staat Norwegen von der Norges Bank gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Weiterhin hat das Finanzministerium im Auftrag des Staates Norwegen mit Schreiben vom 22. Mai 2013 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil des Staates Norwegen an der Linde AG am 21. Mai 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,999 % ( Stimmrechte) betrug. Diese Stimmrechte werden dem Staat Norwegen gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Mit Schreiben vom 13. Juni 2013 hat das Finanzministerium im Auftrag des Staates Norwegen gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil des Staates Norwegen an der Linde AG am 12. Juni 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,11 % ( Stimmrechte) betrug. Diese Stimmrechte werden dem Staat Norwegen von der Norges Bank gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Norges Bank (die Zentralbank Norwegens), Oslo, Norwegen, hat uns mit Schreiben vom 11. Februar 2014 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Norges Bank an der Linde aktiengesellschaft am 10. Februar 2014 die Schwelle von 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,04 % ( Stimmrechte) betrug. Im Auftrag des Staates Norwegen hat das Finanzministerium, Oslo, Norwegen, uns mit Schreiben vom 11. Februar 2014 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil des Staates Norwegen an der Linde Aktiengesellschaft am 10. Februar 2014 die Schwelle von 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,04 % ( Stimmrechte) betrug. Diese Stimmrechte werden dem Staat Norwegen von der Norges Bank gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 6. Sun Life Financial Inc. Sun Life Financial Inc., Ttoronto, Kanada, hat mit Schreiben vom 27. Januar 2009 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Sun Life Financial Inc. an der Linde AG am 26. Januar 2009 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und 5,1325 Prozent ( Stimmrechte) beträgt. 5,1098 Prozent ( Stimmrechte) der Stimmrechte werden der Sun Life Financial Inc. gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i. V. m. 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 0,0227 Prozent der Stimmrechte ( Stimmrechte) werden der Sun Life Financial Inc. gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Keine der zugerechneten Stimmrechte erreichen allein 3 Prozent der Stimmrechte an der Linde AG. Sun Life Global Iinvestment Inc., Ttoronto, Kanada, hat mit Schreiben vom 27. Januar 2009 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Sun Life Global investment Inc. an der Linde AG am 26. Januar 2009 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und 5,1098 Prozent ( Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden der Sun Life Global Iinvestment Inc. gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. Keine der zugerechneten Stimmrechte erreichen allein 3 Prozent der Stimmrechte an der Linde AG. Sun Life Assurance Ccompany of Ccanada U.S. Operations holdings, Inc., Wwellesley Hhills, usa, hat mit Sschreiben vom 27. Januar 2009 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechts anteil der Sun Life Assurance company of canada U.S. Operations Hholdings, Inc., an der Linde AG am 26. Januar 2009 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und 5,1098 Prozent ( Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden der Sun Life Assurance Ccompany of Ccanada U.S. Operations Hholdings, Inc., gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. Keine der zugerechneten Stimmrechte erreichen allein 3 Prozent der Stimmrechte an der Linde AG. Sun Life Financial (U.S.) Hholdings, Inc., Wwellesley Hhills, USA, hat mit Schreiben vom 27. Januar 2009 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial (U.S.) Hholdings, Inc., an der Linde AG am 26. Januar 2009 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und 5,1098 Prozent ( Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden der Sun Life Financial (U.S.) holdings, Inc., gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i. V. m. 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. Keine der zugerechneten Stimmrechte erreichen allein 3 Prozent der Stimmrechte an der Linde AG. Sun Life Financial (U.S.) Iinvestments LLC, Wellesley Hhills, USA, hat mit Schreiben vom 27. Januar 2009 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial (U.S.) Iinvestments LLC an der Linde AG am 26. Januar 2009 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und 5,1098 Prozent ( Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden der Sun Life Financial (U.S.) investments LLC gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i. V. m. 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. Keine der zugerechneten Stimmrechte erreichen allein 3 Prozent der Stimmrechte an der Linde AG. Sun Life of Ccanada (U.S.) Financial Sservices Holdings, Inc., Boston, usa, hat mit Schreiben vom 27. Januar 2009 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Sun Life of Ccanada (U.S.) Financial Sservices Hholdings, Inc., an der Linde AG am 26. Januar 2009 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und 5,1098 Prozent ( Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden der Sun Life of Ccanada (U.S.) Financial Sservices

18 holdings, Inc., gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i. V. m. 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. Keine der zugerechneten Stimmrechte erreichen allein 3 Prozent der Stimmrechte an der Linde AG. massachusetts Financial Sservices Ccompany (MFS), Boston, usa, hat mit Schreiben vom 27. Januar 2009 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Mmassachusetts Financial Sservices Ccompany (MFS), Boston, usa, an der Linde AG am 26. Januar 2009 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und 5,1098 Prozent ( Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden der massachusetts Financial services company (MFS) gemäß 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Keine der zugerechneten Stimmrechte erreichen allein 3 Prozent der Stimmrechte an der Linde AG. 16 Erläuterungen zur Bilanz 7. The capital Group companies, Inc. The Ccapital Group Ccompanies, Inc., Los Angeles, usa, hat mit Schreiben vom 6. September 2012 gemäß 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der The capital Group companies, Inc. an der Linde AG am 1. September 2012 die Schwelle von 3 % überschritten hat. An diesem Tag hielt The Ccapital Group Ccompanies, Inc. 4,25 % ( Stammaktien) der Stimmrechte an der Linde AG. 4,25 % ( Stammaktien) der Stimmrechte wurden der The Ccapital Group Ccompanies, Inc. gemäß 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 WpHG zugerechnet. Diese Stimmrechtsmitteilung der The Ccapital Group Ccompanies, Inc. basiert allein auf einer internen Restrukturierung der The Ccapital Group Ccompanies, Inc. und ihrer Konzerngesellschaften. Stimmrechtsmitteilungen der Ccapital Rresearch and Mmanagement Ccompany sind von dieser Mitteilung nicht betroffen. 10 Entwicklung Eigenkapital der linde ag in Mio. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage andere Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Summe Eigenkapital Stand: Dividendenzahlungen Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen Veränderungen durch Aktienoptionsprogramm Kapitalerhöhung Eigene Anteile 5 5 Jahresüberschuss Stand: /Stand: Dividendenzahlungen Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen Veränderungen durch Aktienoptionsprogramm Eigene Anteile 3 3 Jahresüberschuss Stand: Die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen erfolgt gemäß 58 Abs. 2 AktG für das Berichtsjahr in Höhe von 5 Mio. EUR (Vj. 61 Mio. EUR).

19 [8] Rück stellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen [9] Andere Rück stellungen 13 Andere Rückstellungen 17 Zum 31. Dezember 2013 ergibt sich eine Pensionsverpflichtung in Höhe von 844 Mio. EUR (Vj. 816 Mio. EUR). Rück stellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen werden entsprechend den Vorschriften des BilMoG bilanziert und beinhalten im Wesentlichen das Überbrückungsgeld sowie die Verpflichtung gegenüber den Mit arbeitern der Linde AG aus der Entgeltumwandlung (Linde Vorsorgeplan). Zur Deckung dieser Verpflichtung werden im Linde Vorsorge Aktiv Fonds e. V. treuhänderisch für die Linde AG Gelder gehalten, die dem Zugriff sämtlicher übrigen Gläubiger entzogen sind. Dieses Deckungsvermögen ist mit der Verpflichtung entsprechend verrechnet worden. Da es sich bei dem Linde Vorsorgeplan um eine wertpapiergebundene Deckungszusage handelt, sind die Beträge aus der Markt bewertung der mit der Verpflichtung saldierten Wert papiere nicht ausschüttungsgesperrt. 11 Rrückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Mio Pensionsverpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens Nettowert der Rück stellung für Pensionen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens VverPFlichtungen Linde Vorsorgeplan in Mio Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus dem Linde Vorsorgeplan Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens Nettowert der Verpflichtung aus dem Linde Vorsorgeplan Anschaffungskosten des Deckungsvermögens in Mio Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rück stellungen sind u. a. Beträge enthalten für: ausstehende Rechnungen und fehlenden Aufwand für abgerechnete Lieferungen und Leistungen, Personalverpflichtungen, Garantieverpflichtungen und Risiken aus schwebenden Geschäften, sonstige Verpflichtungen und Risiken aus dem laufenden Geschäft. Die Rück stellungen für Altersteilzeitverpflichtungen der Linde AG sind auf Basis einzelvertraglicher Vereinbarungen gebildet. Die Steuerrückstellungen verminderten sich im Geschäfts jahr 2013 infolge des Abschlusses von Betriebsprüfungen. Der sich nach dem BilMoG ergebende Bilanzansatz für bestimmte sonstige Rück stellungen wäre unterhalb des nach altem Recht bilanzierten Wertes gewesen. Entsprechend Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde für diese sonstigen Rückstellungen das Beibehaltungswahlrecht gewählt, da mit einer Umkehr dieses Effekts bis zum 31. Dezember 2024 zu rechnen ist. Für diese sonstigen Rück stellungen hätte sich ein Wert gemäß BilMoG in Höhe von 30 Mio. EUR (Vj. 39 Mio. EUR) im Vergleich zum bilanzierten Wert von 34 Mio. EUR (Vj. 40 Mio. EUR) ergeben.

20 [10] Verbindlichkeiten 14 Verbindlichkeiten in Mio. Restlaufzeit bis ein Jahr Restlaufzeit über ein bis fünf Jahre Restlaufzeit über fünf Jahre Gesamt Gesamt Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen davon aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1 davon aus Lieferungen und Leistungen 1 Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Verbindlichkeiten Erläuterungen zur Bilanz In den Verbindlichkeiten sind Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 8,258 Mrd. EUR (Vj. 8,877 Mrd. EUR) enthalten. Davon betreffen 4,636 Mrd. EUR (Vj. 5,214 Mrd. EUR) die Tochter gesellschaft Linde Finance B.V., 111 Mio. EUR (Vj. 1,144 Mrd. EUR) Kredit institute und 2,324 Mrd. EUR (Vj. 1,278 Mrd. EUR) Kapitalmarktverbindlichkeiten. In der Verbindlichkeit gegenüber der Linde Finance B.V. sind teilweise die im Jahr 2006 in zwei Tranchen begebene nachrangige Anleihe und zwei in 2011 begebene sonstige Anleihen enthalten. In den Kapitalmarktverbindlichkeiten sind die beiden im September 2012 begebenen Anleihen in Höhe von 1 Mrd. EUR und 2 Mrd. NOK (entspricht 271 Mio. EUR) und die im april 2013 begebenen Anleihen über 650 Mio. EUR und 500 Mio. USD (entspricht 383 Mio. EUR) enthalten. Linde hat die Mittel der in 2013 begebenen Anleihen unter anderem dazu verwendet, das zum Jahresende 2012 noch ausstehende Volumen von 1,225 Mrd. USD (922 Mio. EUR) des Lincare-Akquisitionskredits vollständig zurückzuführen. Darüber hinaus hat die Linde AG im Geschäfts jahr 2009 damit begonnen, sogenannte Credit Support Annexes (csa) mit Banken zu schließen. Unter derartigen Verträgen werden die positiven und negativen Marktwerte der von der Linde AG gehaltenen Derivate regelmäßig durch Zahlungsmittel hinterlegt. Entsprechende Verbindlichkeiten gegenüber Kredit instituten sind seit Inkrafttreten dieser Verträge in 2010 unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kredit instituten ausgewiesen. Derzeit sind 111 Mio. EUR (Vj. 13 Mio. EUR) unter den Verbindlichkeiten bilanziert.

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