Stephanie Reulen. Strategiefähigkeit im Regulierungswettbewerb

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1 Stephanie Reulen Strategiefähigkeit im Regulierungswettbewerb

2 Stephanie Reulen Strategiefähigkeit im Regulierungswettbewerb Legislative, administrative und forensische Anpassungsprozesse im Zuge der Europäisierung des Markenschutzes

3 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < abrufbar.. 1. Auflage 2010 Alle Rechte vorbehalten VS Verlag für Sozialwissenschaften Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2010 Lektorat: Dorothee Koch / Sabine Schöller VS Verlag für Sozialwissenschaften ist eine Marke von Springer Fachmedien. Springer Fachmedien ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbeson dere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, Heidelberg Druck und buchbinderische Verarbeitung: STRAUSS GMBH, Mörlenbach Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Printed in Germany ISBN

4 Vorwort Dieses Buch ist im Rahmen des von der DFG geförderten Forschungsprojekts Strategiefähigkeit im Regulierungswettbewerb. Gesetzgeberische, forensische und administrative Anpassungsprozesse im Zuge der Europäisierung des gewerblichen Rechtsschutzes entstanden. Wolfgang Seibel, dem Projektleiter, gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank. Herzlich bedanken möchte ich mich auch bei Sebastian Wolf, der geduldig immer wieder verschiedene Fassungen des gesamten Manuskripts konstruktiv kritisierte. Bedanken möchte ich mich ebenso bei Kathrin Geiger. Sie hat vor allem die Vergleichbarkeit der britischen und deutschen Daten im Hinblick auf die Implementationseffektivität immer wieder hinterfragt und mir wichtige Anregungen gegeben. Sie redigierte darüber hinaus die Rohfassungen einzelner Kapitel, lieferte wertvolle Literaturhinweise und gab einen Großteil der Daten ein. Ferner möchte ich mich bei allen technischen Helfern bedanken. Katja Schwanke und Matthias Mayr gaben weitere Daten ein und waren bei der Korrektur der Daten und deren graphischen Darstellung hilfreich. Michael Bader hat mir geholfen, einen Großteil der Literatur zu beschaffen. Redaktionelle Hilfe erhielt ich von Johannes Surek, Florian Surek, Gabriele Reulen-Surek und Heinz Surek. Unter der Verantwortung von Johannes Cherbuliez halfen mir Miriam Eberle und Christine Thümler das Literaturverzeichnis in den Griff zu bekommen. Sonja Wassermann und Stefan Palma unterstützen mich bei den abschließenden Korrekturarbeiten und übernahmen die Formatierung für den Verlag. Nicht zuletzt möchte ich mich bei all jenen bedanken, die auch in schwierigen Zeiten das Buchprojekt begleiteten und mich moralisch unterstützen. Mit Seyhan Bayraktar konnte ich mich über sämtliche Hochs und Tiefs des Buchprojekts phasenweise täglich austauschen. Sie ermunterte mich nicht nur, sondern gab mir immer wieder wichtige Tipps und Ideen bei Detailfragen. Meine Eltern und Geschwister unterstützten mich in jeglicher Hinsicht so gut sie konnten. Schließlich möchte ich mich ganz besonders bei meinem Onkel, Hans- Jürgen Reulen, bedanken, der mir in der Endphase mit viel Rat und Tat beiseite stand, das Buchprojekt zu Ende zu bringen. Stephanie Reulen Konstanz im Juni

5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Einleitung Der Schutz geistigen Eigentums als Forschungsfeld Der Trade-off geistiger Eigentumsrechte Ideen und Problemstellungen der Wirtschaftswissenschaft Ökonomische Funktionen von Marken Ideen und Argumentationstopoi der Rechtswissenschaft Analyserahmen und methodisches Vorgehen Europäisierung als Forschungsdesign und Forschungskonzept Das Konzept der Implementationseffektivität Typen der Europäisierung und ihre Dynamiken Das Konzept des Regulierungswettbewerbs Puzzles des Regulierungswettbewerbs Regulierungswettbewerb und Markenschutz Erklärungsfaktoren landesspezifischer Implementationsdifferenzen Das Konzept der Strategiefähigkeit als Schlüsselvariable und Hypothesen Methodisches Vorgehen

6 4 Internationales und europäisches Markenrecht Internationale Entwicklungen Die Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) Das Madrider Markenrechtssystem (MMA und PMMA) Das MMA und seine Revision in Nizza Das PMMA: Differenzen und Verbindungen zum MMA Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) und der Markenrechtsvertrag (TLT) Europäische Entwicklungen Die Richtlinie zur Harmonisierung der nationalen Markenrechte Die europäische Gemeinschaftsmarke Wettbewerb und Regulierungsdruck Die Intensivierung des Wettbewerbs Der Bedeutungswandel der nationalen Markenämter Herausforderungen an den nationalen Markenschutz Staatliche Institutionen im Spannungsfeld zwischen Europäisierung und kultureller Einbettung Die Rechts- und Staatstraditionen in Großbritannien und Deutschland Die Geschichte der Staatswesen in Großbritannien und Deutschland Die Rolle der Justiz in Großbritannien und Deutschland Großbritannien: Anpassungsdruck und Handlungsoptionen im Zuge des EG Beitritts Die Traditionen des Markenschutzes in Großbritannien und Deutschland Die Geschichte des Markenschutzes in Großbritannien Die Geschichte des Markenschutzes in Deutschland

7 6.3 Europäisierung und die legislative Dimension des Markenschutzes in Großbritannien und Deutschland Die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des TMA Problemdefinitionen der gesetzgebenden Akteure Das Eintragungsverfahren Die Löschungsverfahren Disclaimers und Änderungen (Alterations) Schutzdauer und Verlängerung (Renewal) und Wiedereinführung (Restoration) Rechtsmittel Gebühren Die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des MarkenG Problemdefinitionen der gesetzgebenden Akteure Das Eintragungsverfahren Das Löschungsverfahren Die Eintragungsbewilligungsklage Zurücknahme, Berichtigung, Nachträgliche Einschränkung, Teilung Rechtsmittel: Erinnerung, Beschwerde und Rechtsbeschwerde Gebühren Europäisierung und die administrative Dimension des Markenschutzes in Großbritannien und Deutschland Das UK-IPO als Quango im Zeichen von NPM Die institutionelle Anbindung des UK-IPO an das DTI und das DIUS Die Organisationsstruktur Problemdefinitionen und Effektivierungsstrategien Das DPMA als klassische Bundesoberbehörde Die institutionelle Anbindung des DPMA an das BMJ Die Organisationsstruktur Problemdefinitionen und Effektivierungsstrategien

8 6.5 Europäisierung und die justitielle Dimension des Markenschutzes in Großbritannien und Deutschland Ideen und Diskurse der rechtsprechenden Akteure in Großbritannien Ideen und Diskurse der rechtsprechenden Akteure in Deutschland Exkurs: Die Partizipation der britischen und deutschen Gerichte am europäischen Gerichtssystem Die Impacts nationaler Strategien auf die Effektivierung des Markenschutzes in Großbritannien und Deutschland Arbeitsoutput und Bearbeitungsfristen Datenbasis und Indikatoren Arbeitsoutput Bearbeitungsfristen Zufriedenheit und Problemwahrnehmungen der Markenanmelder Arbeits- und Entscheidungsqualität Datenbasis und Indikatoren Akzeptanz der Behördenentscheidungen Auslegung der absoluten Schutzhindernisse Entscheidungskonsistenz Risiko im Widerspruchsverfahren Exkurs: Zurückweisungsrisiko im amtlichen Prüfungsprozess in Großbritannien Zufriedenheit und Problemwahrnehmungen der Markenanmelder Zufriedenheit mit der Kommunikation und Sachkenntnis der Mitarbeiter in den Markenbehörden Zufriedenheit mit der Auslegungspraxis Zufriedenheit mit der Entscheidungskonsistenz Exkurs: Problemlösungsstrategien der Markenanmelder

9 7.3 Informationspolitik Datenbasis und Indikatoren Informationen für die Kunden Informationen für die Öffentlichkeit Zufriedenheit und Problemwahrnehmungen der Markenanmelder Strategiefähigkeit der Akteure Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Ideen und Strategiefähigkeiten der Akteure Institutionelle Prozesse und Lösungen zur Effektivierung des Markenschutzes Impacts nationaler Effektivierungsstrategien Schlussfolgerungen Literaturverzeichnis Rechtliche Grundlagen (Gesetze und Verordnungen) Parlamentarische Unterlagen Jahresberichte und amtliche Dokumente Interviews und Anfragen Quellen für die Abbildungen und Tabellen

10 Abkürzungsverzeichnis BGH BlPMZ BIRPI BMJ BPatG CIPA CTM DPMA DPMAV DTI EFTA EG EGV EuG EuGH EWG FICPI UK GATT GMVO GRUR GRURInt HABM/OAMI/OHIM INTA ITMA TRIPS Bundesgerichtshof Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen United International Bureaux for the Protection of Intellectual Property Rights Bundesministerium der Justiz Bundespatentgericht Chartered Institute of Patent Agents Community Trade Mark Deutsches Patent- und Markenamt Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt Department of Trade and Industry European Free Trade Association Europäische Gemeinschaft Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Europäischer Gerichtshof erster Instanz Europäischer Gerichtshof Europäische Wirtschaftsgemeinschaft International Federation of Intellectual Property Attorneys, United Kingdom General Agreement on Tariffs and Trade Gemeinschaftsmarkenverordnung Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationaler Teil Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster, Modelle) International Trademark Association Institute of Trade Mark Attorneys Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights 13

11 UKPO/UK-IPO United Kingdom Patent Office/United Kingdom Intellectual Property Office IR-Marke International registrierte Marke KOM/COM Europäische Kommission MarkenanmeldungenRL Markenanmeldungsrichtlinie MarkenG Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen MarkenVO Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes MMA Madrider Markenabkommen MRRL Erste Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken (89/104/EWG) NPM New Public Management PatentGebG Gesetz über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts PMMA Protokoll zum Madrider Markenabkommen PVÜ Pariser Verbandsübereinkunft SBS Small Business Service SME Small and Medium Enterprises TLT Trade Mark Law Treaty TMA Trade Marks Act TMPDF Trade Marks Patents & Designs Federation TRIPS Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights UKPO United Kingdom Patent Office WIPO World Intellectual Property Organisation WTO World Trade Organisation WZG Warenzeichengesetz 14

12 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Forschungsdesigns in der Europäisierungsforschung Abbildung 2: Registrierungsgesuche bei der WIPO und Markenanmeldungen beim HABM Abbildung 3: Markenanmeldungen (nationale Markenanmeldungen und ausländische IR-Gesuche) in Großbritannien und Deutschland. 102 Abbildung 4: Nationale Markenanmeldungen und ausländische IR-Gesuche in Großbritannien und in Deutschland (Klassen) Abbildung 5: Nationale Markenanmeldungen und ausländische IR-Gesuche in Deutschland Abbildung 6: Nationale Klassenanmeldungen und ausländische IR-Gesuche (Klassen) in Großbritannien Abbildung 7: Nationale Klassenanmeldungen in Großbritannien und nationale Markenanmeldungen in Deutschland Abbildung 8: Inländische und ausländische nationale Markenanmeldungen in Deutschland Abbildung 9: Inländische und ausländische nationale Klassenanmeldungen in Großbritannien Abbildung 10: Inländische Markenanmeldungen beim DPMA, deutsche IR-Gesuche, deutsche Gemeinschaftsmarkenanmeldungen Abbildung 11: Ausländische IR-Gesuche (um Markenklassen) und ausländische Klassenanmeldungen in Großbritannien Abbildung 12: Inländische Markenanmeldungen beim UKPO, britische IR-Gesuche, britische Gemeinschaftsmarkenanmeldungen Abbildung 13: Flussdiagramm des Eintragungsverfahrens in Großbritannien Abbildung 14: Flussdiagramm des Eintragungsverfahrens in Deutschland Abbildung 15: Veröffentlichte Marken in Großbritannien und Deutschland 273 Abbildung 16: Eingetragene Marken in Großbritannien und Deutschland Abbildung 17: Erledigungen in Großbritannien und Deutschland Abbildung 18: Anteile veröffentlichter Marken an Markenanmeldungen in Großbritannien und Deutschland Abbildung 19: Anteile eingetragener Marken an Markenanmeldungen in Großbritannien und Deutschland

13 Abbildung 20: Anteile der Erledigungen an Markenanmeldungen in Großbritannien und Deutschland Abbildung 21: Arbeitsrückstände in Großbritannien und Deutschland Abbildung 22: Anteile der Arbeitsrückstände an Markenanmeldungen in Großbritannien und Deutschland Abbildung 23: Dauer der Eintragungsverfahren in Großbritannien und Deutschland Abbildung 24: Processing time of an application in days (OHIM, Au, BX, CH, DE, DK, FR, UK, US) Abbildung 25: Average time of opposition proceedings in general (OHIM, Au, BX, CH, DE, DK, FR, UK, US) Abbildung 26: Average time it takes to take a decision after the opposition proceedings are closed (OHIM, Au, BX, CH, DE, DK, FR, UK, US) Abbildung 27: Zufriedenheit der Markenanmelder mit den Arbeitsleistungen und den Bearbeitungsfristen ihrer jeweiligen Markenbehörden in Großbritannien und Deutschland Abbildung 28: Anteile der Anhörungen in Großbritannien und der Erinnerungen in Deutschland an Markenanmeldungen Abbildung 29: Anteile der Beschwerden (SoS/Appointed Persons) an Markenanmeldungen in Großbritannien Abbildung 30: Anteile der Beschwerden (BPatG) an Markenanmeldungen in Deutschland Abbildung 31: Anteile der Zurückweisungen und Zurücknahmen an Markenanmeldungen in Deutschland Abbildung 32: Anteile erfolgreicher Beschwerden an Beschwerden (BpatG; SoS/Appointed Persons) in Großbritannien und Deutschland Abbildung 33: Anteile der zugelassenen, zurückgewiesenen und zurückgenommenen Beschwerden an Beschwerden (SoS/Appointed Persons) in Großbritannien Abbildung 34: Anteile der Anhörungen (ex parte) an Anhörungen in Großbritannien Abbildung 35: Ex parte Anhörungen, Inter Partes Anhörungen und Anhörungen im Verfalls-, Nichtigkeits- und Berichtigungsverfahren in Großbritannien Abbildung 36: Anteile der Widersprüche an Markenanmeldungen in Großbritannien und Deutschland

14 Abbildung 37: Anteile erfolgreicher und erfolgloser Widersprüche an Widersprüchen in Großbritannien Abbildung 38: Anteile der Widersprüche ohne Auswirkungen auf die Marke und Anteile aus der Summe der vollständigen Löschungen, der teilweisen Löschungen und der Verzichte an Widersprüchen in Deutschland Abbildung 39: Widersprüche, mit Widerspruch angegriffene Marken, Summe aus vollständiger Löschung, teilweiser Löschung und Verzicht in Deutschland Abbildung 40: Anteile der amtlich zugelassenen Widersprüche in Großbritannien im Vergleich zu den Anteilen der vollständigen Löschungen und teilweisen Löschungen in Deutschland an Widersprüchen Abbildung 41: Anteile zurückgenommener Anmeldungen nach einem Widerspruch und zurückgenommener Widersprüche an Widersprüchen in Großbritannien Abbildung 42: Anteile von amtlich zugelassenen und zurückgewiesenen Widersprüchen an Widersprüchen in Großbritannien Abbildung 43: Widersprüche, zugelassene und zurückgewiesene Widersprüche in Großbritannien Abbildung 44: Anteile der Löschungen, teilweise Löschungen und Verzichte an Widersprüchen in Deutschland Abbildung 45: Zufriedenheit der Kunden mit der Kommunikation der Markenbehördenmitarbeiter in Großbritannien und Deutschland Abbildung 46: Zufriedenheit der Kunden mit der Sachkenntnis der Markenbehördenmitarbeiter in Großbritannien und Deutschland Abbildung 47: Zufriedenheit der Kunden mit der Zuverlässigkeit von Informationen des DPMA (1998)

15 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Anpassungsdruck und Mechanismen der Europäisierung Intervenierende Einflussfaktoren im Kontext der Europäisierung Top 25 der Anmelderländer beim HABM Nationale Markenanmeldungen und ausländische IR Gesuche in Deutschland Nationale Klassenanmeldungen und ausländische IR-Gesuche (Klassen) in Großbritannien Inländische und ausländische nationale Markenanmeldungen in Deutschland Inländische Markenanmeldungen beim DPMA, deutsche IR-Gesuche, deutsche Gemeinschaftsmarkenanmeldungen Inländische und ausländische nationale Klassenanmeldungen in Großbritannien Inländische Markenanmeldungen beim UKPO, britische IR-Gesuche, britische Gemeinschaftsmarkenanmeldungen Vergleich der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Großbritannien und Deutschland Gebühren: WIPO, HABM, UK-IPO, DPMA Gebühren des UKPO von 1994 bis Gebühren des DPMA von 1989 bis Institutionelle Strukturen, Problemdefinitionen und Effektivierungsstrategien des UK-IPO und des DPMA Anzahl der Gesuche an den EuGH um Vorabentscheidungen auf Zeiträume bezogen Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie 89/104/EWG aus Großbritannien und Deutschland Anhörungen in Großbritannien und Erinnerungen in Deutschland

16 Tabelle 18: Tabelle 19: Tabelle 20: Tabelle 21: Tabelle 22: Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Tabelle 27: Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Applications that were finally rejected on absolute Grounds (Percentages) (OHIM, AU, BX, CH, DE, DK, EPO, FR, UK, US) Anhörungen (ex parte), zugelassene und zurückgewiesene Anmeldngen und ihre Anteile an den Anhörungen (ex parte) in Großbritannien Zurücknahmen, Zurückweisungen, Zurückweisungen aufgrund von absoluten Schutzhindernissen und ihre Anteile an Markenanmeldungen in Deutschland Erfolgreiche Beschwerden und ihre Anteile an Beschwerden in Großbritannien und Deutschland Anhängige, zurückgewiesene, und zurückgenommene Beschwerden und ihre Anteile an Beschwerden (SoS/Appointed Persons) in Großbritannien Widersprüche und ihre Anteile an den Markenanmeldungen in Großbritannien und Deutschland Oppositions filed, Applications withdrawn, Oppositions allowed, Oppositions withdrawn in Großbritannien Zufriedenheit der Kunden mit der Fachkompetenz der Erinnerungsprüfer im DPMA (1998) Zufriedenheit der Kunden mit der Fachkompetenz der Erstprüfer/Sachbearbeiter des DPMA (1998) Die zehn größten Anmelder in Großbritannien Die zehn größten Anmelder in Deutschland Informationen für die Kunden in Großbritannien und Deutschland Informationen für die Öffentlichkeit in Großbritannien und Deutschland

17 1 Einleitung Der Schutz geistiger Eigentumsrechte ist elementar für die Innovationskraft von Unternehmen. Der Nobelpreisträger Douglas North etwa sieht in einem wirksamen Schutz des geistigen Eigentums einen entscheidenden Schlüssel zu dem technologischen und wirtschaftlichen Aufschwung in Europa und Nordamerika seit dem 18. Jahrhundert (North 1988). Vor allem in entwickelten Wirtschaften, wie jenen der EU, die auf Dienstleistungen und Wissen beruhen, wird der Schutz geistiger Eigentumsrechte als unabdingbar für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit betrachtet. 1 Dies betrifft auch den Markenschutz. Als Unterfall des rechtlichen Schutzes geistigen Eigentums gehört der Markenschutz zu den elementaren Staatsfunktionen, die die Entwicklungsmöglichkeiten einzelwirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Dynamik sicherstellen sollen. Im Zuge der Globalisierung der Märkte, der rasanten Entwicklung moderner Kommunikationsmedien und -technologien und immer kürzeren Produktzyklen hat er sich zu einem eigenständigen Wettbewerbsfaktor entwickelt (vgl. Maskus 2000a: 1, Primo Braga et al. 1998: 23, Güldenberg 1999, Haugg 1997). 2 Der europäische Gesetzgeber war sich dieser Umstände bewusst und hat für eine weitreichende Harmonisierung der nationalen Regelungen im Bereich des Markenschutzes innerhalb der EU gesorgt. Dies betrifft zum einen die Erste Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken 3 (MRRL) von 1988, und zum anderen die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke (GMVO), also die Einführung einer gemeinsamen Marke für die EU-Mitgliedstaaten, die seit 1996 im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) verwaltet wird. Eine parallele Entwicklung führte auf internationaler Ebene zum Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS), das im Zuge der Umformung des Weltfreihandelsabkommens (GATT) zur World Trade Organisation (WTO) im Jahre 1994 als Anhang beschlossen wurde. Das TRIPS enthält in Teil II Abschnitt 2 (Artikel 15 bis 21) Weltbekannte Marken wie Coca-Cola, McDonalds oder Mercedes werden mit zweistelligen Milliardenbeträgen bewertet ( 3 89/104/EWG 21

18 markenrechtliche Bestimmungen, die allerdings weitgehend denen der EU- Markenrechtsrichtlinie von 1988 entsprechen. Darüber hinaus war im Jahre 1989 auf der internationalen Ebene das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) in Ergänzung zum bereits seit 1891 existierenden Madrider Markenabkommen (MMA) beschlossen worden. Das PMMA stellt zwar, wie das MMA, kein internationales Markenschutzrecht dar. Seinen Mitgliedern wird aber dadurch die Möglichkeit eröffnet, auf der Basis einer nationalen Markeneintragung mittels einer einzigen internationalen Registrierung bei der World International Property Organisation (WIPO) ein weiteres Bündel nationaler Marken in den Verbandsländern zu erwerben. Gesonderte nationale Direktanmeldungen sind damit in den Mitgliedsländern des Verbands nicht mehr notwendig. Mit dem PMMA wurde es zahlreichen Ländern erstmals ermöglicht, dem internationalen Registrierungssystem bei der WIPO beizutreten, die bislang dem MMA fernblieben. Vor diesem Hintergrund orientiert sich die vorliegende Untersuchung auf folgende Fragen: Welche Spielräume haben und nutzen die nationalen staatlichen Kerninstitutionen Gesetzgebung, Gerichte und Verwaltungen im Prozess der Europäisierung und Internationalisierung für eine Effektivierung des Markenschutzes? Welche Faktoren (Europäisierung, Globalisierung, Institutionen, nationale Rechts- und Verwaltungstraditionen) wirken auf ihre jeweiligen Handlungsstrategien ein? Wie wirken sich die Strategien der gesetzgebenden, administrativen und rechtsprechenden Akteure auf den Implementationsimpact aus? Lassen sich im Zeitverlauf Veränderungen bei den jeweiligen Strategien feststellen? Lassen sich im Zeitverlauf Veränderungen bei der Implementationseffektivität feststellen? Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die Interaktionseffekte des Regulierungswettbewerbs einerseits vor dem Hintergrund der Kooperation und Harmonisierung des Markenschutzes innerhalb der Europäischen Integration andererseits. Ausgewählt wurden die beiden Länder Großbritannien und Deutschland, deren Effektivierungsbemühungen seit dem Erlass der EU-Markenrechtsrichtlinie im Jahre 1988 auf der Ebene der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung bis Mitte der 2000er Jahre beleuchtet werden. Zwi- 22

19 schen den beiden Ländern zeichneten sich erhebliche Differenzen im Hinblick auf ihre Effektivierungsstrategien ab. Der Schutz geistigen Eigentums durch staatlich anerkannte und eingetragene Patente und Marken ist zwar, wie der gesetzliche Schutz der Umwelt, durch negative oder positive Handlungsanreize dem Typus regulativer Politik zuzurechnen, für den Studien, die nationale Rechtssetzungs- und Vollzugsprozesse untersuchen, noch am ehesten vorliegen (Collier 1996, Héritier u.a. 1994, Knill 1998, Liefferink and Andersen 1997, Weale et al. 1996). Unterschiedliche Effektivierungsgrade im Bereich des Markenschutzes können ihre Ursachen aber nicht, wie im Umweltschutz, in Interessengegensätzen zwischen Staat und Wirtschaft haben. Wie im Umweltschutz geht es beim Schutz geistigen Eigentums um die Internalisierung (Zurechnung) externer Effekte. Allerdings handelt es sich bei diesen nicht - wie im Umweltschutz - um negative, sondern um positive externe Effekte. Die Leistung des Erfinders oder Unternehmers soll diesem zugerechnet werden, um einen positiven Anreiz für Investitionen in technologische Innovationen und hochwertige Produkte und damit für volkswirtschaftliche Wohlfahrtssteigerung zu setzen. Auch hier gilt, wie im Umweltschutz, ein Verursacherprinzip, allerdings eines mit positiven Anreizen, die das verursachende Verhalten stimulieren und nicht eindämmen sollen. Dem unerwünschten volkswirtschaftlichen Schaden durch Umweltverschmutzung entspricht beim Schutz geistigen Eigentums also der erwünschte volkswirtschaftliche Nutzen durch Erfindungen und Produktinnovationen. Was den staatlichen Schutz geistigen Eigentums betrifft, werden also Erfinder und Unternehmen der Regulierung nicht ausweichen, sie sind im Gegenteil an effektiver Regulierung interessiert. Konventionelle Theorien des Regulierungswettbewerbs prognostizieren daher im Bereich geistigen Eigentums ein Race to the Top, also einen Wettbewerb um die effektivste Regulierung (vgl. z.b. Fezer/Seibel 1999: 4-5). Nationale Unterschiede im Zuge der Effektivierung des Markenschutzes können sie allerdings nicht erklären. Die für konventionelle Theorien des Regulierungswettbewerbs charakteristische rationalistische Prämisse strategiefähiger Akteure kann insofern keinen sinnvollen Ausgangspunkt darstellen, um nationale Differenzen im Zuge der Effektivierung des Markenschutzes zu begründen. Das spricht dafür, die Strategiefähigkeit institutioneller Akteure selbst als eine unabhängige Schlüsselvariable zu behandeln und die bisher dominierenden rationalistischen Erklärungsmodelle im Bereich des regulativen Wettbewerbs durch den Einbezug endogener kognitiver, ideeller und damit auch diskursiver Faktoren zu ergänzen. Das Konzept der Strategiefähigkeit, dessen Fokus auf die Kognitionen und Ideen der Akteure gerichtet ist, macht es möglich, akteurs- und institutionenorientierte 23

20 Herangehensweisen zu verbinden. Hier stellt sich die Frage, inwieweit die Wahrnehmungsmuster der staatlichen Schlüsselakteure Ausdruck ihrer persönlichen Kompetenz oder des jeweiligen institutionellen bzw. kulturellen Kontexts sind. Untersucht wird damit auch, inwieweit Change Agents mit dezidierten rechts- und institutionenpolitischen Zielen und einer hohen Durchsetzungsfähigkeit im politischen Diskurs eine Rolle spielen. Als abhängige Variable wird in der folgenden Arbeit die Implementationseffektivität untersucht. Während sich die bisherige Forschung lediglich auf die strukturellen Veränderungsprozesse auf den verschiedenen Implementationsebenen der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung im Zuge der Europäisierung und Globalisierung konzentriert, beleuchtet folgende Untersuchung auch die Policy Wirkungen und damit den Impact dieser strukturellen Veränderungen. Und während konventionelle Arbeiten im Bereich der Europäisierungsforschung den Begriff der Implementationseffektivität auf den Grad der Übereinstimmung nationaler Maßnahmen mit europäischen Vorgaben beschränken (vgl. z.b. Knill/Lenschow 1998: 2, Knill/Lehmkuhl 1998: 2), beleuchtet folgende Untersuchung auch solche Strategien, welche die staatlichen Akteure unabhängig von konkreten europäischen Vorgaben zur Effektivierung des Markenschutzes einsetzen. Die Untersuchung ist in sieben weitere Kapitel gegliedert. Zunächst werden die theoretischen Grundlagen und das Forschungsfeld geistiger Eigentumsrechte dargestellt. Dieser dient als Grundlage für ein besseres Verständnis dieser Arbeit. Dem Markenschutz wird vor dem Hintergrund der Forschungsfragen dieser Arbeit eine besondere Aufmerksamkeit in diesem Kapitel gewidmet (Kapitel 2). Davon ausgehend werden in Kapitel 3 der Analyserahmen und das methodische Vorgehen dieser Untersuchung vorgestellt. In Kapitel 4 werden die im Zuge der Internationalisierung und Europäisierung des Markenschutzes geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen des Markenschutzes aufgezeigt und damit die verschiedenen Opportunity Structures mit ihren jeweils unterschiedlichen Anreizstrukturen für die Unternehmen. In Kapitel 5 wird dargestellt, wie die neuen Gelegenheitsstrukturen seitens der ökonomischen Akteure tatsächlich genutzt werden und welche Konsequenzen sich daraus für die Wettbewerbsintensität der Unternehmen einerseits und für den Regulierungsdruck auf die jeweiligen nationalen Behörden andererseits ergeben. In Kapitel 6 wird aufgezeigt, welche Spielräume die Länder Großbritannien und Deutschland auf den verschiedenen Implementationsebenen der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und des administrativen Vollzugs vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierungsbestrebungen einerseits und eines zunehmenden Regulierungswettbewerbs andererseits haben und nutzen, um den 24

21 Markenschutz zu effektivieren und welche Faktoren auf die jeweiligen Strategien einwirken. In Kapitel 7 wird schließlich der Impact dieser jeweiligen Strategien dargestellt, und damit gezeigt, inwieweit diese auch tatsächlich erfolgreich sind. Die Darstellung der Fallstudien erfolgt sehr detailliert, um die Zusammenhänge zwischen den beteiligten Akteuren, ihren Motiven und Handlungen einerseits sowie Strukturen andererseits zu erfassen. Abschließend werden in Kapitel 8 die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst. 25

22 2 Der Schutz geistigen Eigentums als Forschungsfeld Ende des 20. Jahrhunderts entstand die sogenannte Informationsgesellschaft. Diese ökonomische Transformation wurde durch die Diffusion digitaler Kommunikationstechnologien ausgelöst, welche die endgültige Vorherrschaft einer entmaterialisierten Wirtschaft etablierte (Rammello Silva 2006). Eckpfeiler der Informationsgesellschaft ist zweifellos das System der geistigen Eigentumsrechte, das den institutionellen Rahmen für die Regulierung des Marktes zur Verfügung stellt, mit dem Ziel, die Idee eines Individuums oder Unternehmens zu schützen (Ramello/Silva 2006: 3-4). Vor diesem Hintergrund hat es das Thema geistigen Eigentums geschafft, auf der nationalen und politischen Agenda an die vorderste Stelle zu rücken, begleitet von einer fast unübersehbaren Flut an wissenschaftlichen Publikationen. 4 Die zunehmende Bedeutung und kontinuierliche Ausdehnung geistiger Eigentumsrechte in der Informationsgesellschaft gehen einher mit einer wachsenden Debatte über das optimale Ausmaß der Privatisierung immaterieller Güter und dessen rechtlichen und politischen Grundlagen. Der Patentschutz für essentielle Medikamente und genetische Ressourcen bis hin zur Software oder die Zugriffsrechte der Nutzer bei digitaler Musik mit Hilfe von Digital Rights Management sind nur einige kontrovers diskutierte Teilbereiche im Hinblick auf die Bestimmung des Schutzumfangs geistiger Eigentumsrechte. Dabei liegt die Ursache dieser Auseinandersetzungen in dem eigentümlichen Charakter geistiger Eigentumsrechte, die als Kompromiss zwischen der Erhaltung von Anreizen 4 Die Bücher Geistiges Eigentum: Schutzrecht oder Ausbeutungstitel (Depenheuer/Pfeifer 2008), Intellectual Property, Public Policy and International Trade (Govaere/Hanns 2007), Intellectual Property Law and Policy (MacQueen/Waelde/Laurie 2007), Intellectual Property (Spence 2007), Intellectual Property Rights (May/Sell 2007), Intellectual Property: The many faces of the Public Domain (Waelde/MacQueen 2007), Resisting Intellectual Property Law (Halbert 2005) und The Intellectual Property Debate: Perspectives from Law, Economics and Political Economy (Pugatch 2006), Intellectual Property Right in the New Millenium (Vaver/Bently 2004) spiegeln nur einen kleinen Ausschnitt des wachsenden Interesses an der Thematik des geistigen Eigentums wider. 27

23 für die Schaffung von Wissen und der wünschenswerten Verbreitung von Wissen zu geringen oder gar keinen Kosten gelten. Vor allem entwickelte Volkswirtschaften sind immer weniger von der Herstellung von Gütern, dafür aber immer mehr von der Informationserstellung und Informationsverteilung abhängig. Neue Technologien erleichtern einerseits die Nachahmung und Verbreitung von Informationen und schwächen insofern die Inhaber geistiger Eigentumsrechte. Andererseits ermöglicht die wissenschaftliche und technische Dynamik neue Möglichkeiten des Profits innerhalb des existierenden Regulierungsrahmens und stimuliert oftmals ein Verhalten, das weniger mit innovativen Investitionen zu tun hat, sondern allein auf eine Sicherung neuer Einkommensquellen abzielt (Ramello 2005: , May 2006: 2). Im Rahmen des hier untersuchten Bereichs des Markenschutzes betrifft dies etwa die Brand-Proliferation-Strategie von Unternehmen, mit dem Ziel, die Markteintrittschancen für Mittbewerber zu beschränken. Angesichts der zunehmenden Bedeutung geistiger Eigentumsrechte in der globalen Informations- und Wissensgesellschaft und den damit verbundenen Fragestellungen erscheint es sinnvoll im Rahmen eines Exkurses das breite Problemfeld geistiger Eigentumsrechte aufzureißen. Dies gilt umso mehr, als ein Großteil der wissenschaftlichen Beiträge zum Schutz geistigen Eigentums von Wirtschaftswissenschaftlern und Juristen stammt, während trotz politischer Brisanz dieser Thematik politikwissenschaftliche Arbeiten (zu der auch die folgende Untersuchung zählt) eine auffallende Randerscheinung darstellen. Der Exkurs dient als Grundlage für ein besseres Verständnis dieser Arbeit. Er weist aber auch darauf hin, dass der Schutz geistigen Eigentums ein Feld ist, das angesichts des technologischen Fortschritts immer neue Fragen aufwerfen wird. Einzelne Arbeiten können insofern nur einen mikroskopischen Beitrag leisten. Vor allem die Wirtschaftswissenschaft hat sich bereits seit Adam Smith mit dem Schutz geistiger Eigentumsrechte auseinandergesetzt und damit die theoretischen Grundlagen geschaffen, die im Rahmen des Abschnitts Der Trade-off geistiger Eigentumsrechte (2.1) aufgezeigt werden. Anschließend folgt ein Abschnitt über den Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Geschichte der Wirtschaftswissenschaft. Seit dem 20. Jahrhundert gewannen innerhalb der Wirtschaftswissenschaft Fragen nach der optimalen Ausgestaltung geistiger Eigentumsrechte an Bedeutung. Die ökonomischen Modelle und empirischen Ergebnisse werden zunächst hinsichtlich des Schutzes geistiger Eigentumsrechte im Allgemeinen (2.2) und anschließend mit Bezug auf die ökonomischen Funktionen des Markenschutz im Spezifischen skizziert (2.3). Deutlich wird allerdings, dass der optimale Schutzumfang kaum auf der Basis objektiver Prämissen zu bestimmen ist. 28

24 Sowohl die ökonomischen Modelle als auch die empirischen Analysen, die sich auf den Zusammenhang zwischen dem Schutz geistiger Eigentumsrechte und der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt konzentrieren, weisen allenfalls auf zahlreiche Ambiguitäten hin. Angesichts der damit verbundenen Unsicherheiten ist die Rechtswissenschaft bei der Ausgestaltung und Rechtfertigung geistiger Eigentumsrechte vielmehr auf Ideen angewiesen, die spezifische, aber auch umstrittene Problemwahrnehmungen enthalten. Diese beziehen sich nicht nur auf unterschiedliche Perspektiven im Hinblick auf das ökonomische Dilemma geistiger Eigentumsrechte als Anreiz zur Schaffung von Information und der wünschenswerten Verbreitung von Wissen zu geringen oder gar keinen Kosten mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Effizienz. Vielmehr spielen im Diskurs über die Ausgestaltung geistiger Eigentumsrechte auch Ideen über Moral, Ethik und soziale Gerechtigkeit eine Rolle, welche oftmals auch als Kontrast zur ökonomischen Effizienz herangezogen werden. Die unterschiedlichen Vorstellungen und Ideen, die als Argumentationstopoi bereits historisch die Auseinandersetzungen über geistige Eigentumsrechte prägten, werden im abschließenden Abschnitt dargestellt. Auch hier wird angesichts der Untersuchungsfragen dieser Arbeit den Vorstellungen hinsichtlich des Markenschutzes besondere Aufmerksamkeit gewidmet (2.4). 2.1 Der Trade-off geistiger Eigentumsrechte Die Etablierung geistiger Eigentumsrechte wird in ökonomischen Theorien als ein Trade-off zwischen statischen Marktbedürfnissen und dynamischen Anreizen beschrieben (vgl. Maskus 2000: 28-29, Verspagen 1999a: 4-5). Dieser Trade-off ergibt sich aus den charakteristischen Eigenschaften geistigen Eigentums, die an ein öffentliches Gut erinnern. Geistiges Eigentum ist nicht rivalisierend; 5 ist es einmal da, so beeinträchtigt die Nutzung dieses Gutes in Konsum oder Produktion in keiner Weise die Nutzung derselben Güter durch andere. Aus statischer Perspektive wäre es für die Gesellschaft optimal, einen breiten Zugang zu geistigem Eigentum zu ermöglichen. Zum anderen hat geistiges Eigentum die Eigenschaft der Nichtausschließbarkeit mit privaten Mitteln. Andere Akteure können von der Nutzung des geistigen Eigentums nicht ausgeschlossen werden. Ohne geistige Eigentumsrechte könnten konkurrierende Unternehmen eine Erfindung einfach kopieren und Trittbrett fahren. Es gäbe insofern keinen 5 So können beispielsweise beliebig viele Privathaushalte oder Produktionsstätten ein Textverarbeitungsprogramm, eine Musikkomposition oder etwa auch einen Markennamen gleichzeitig nutzen, ohne sich gegenseitig zu beeinträchtigen. 29

25 Anreiz, die Kosten für die Schaffung von geistigem Eigentum zu übernehmen. 6 Die Gesellschaft hat daher aus einer dynamischen Perspektive ein Interesse, dieses Ergebnis durch definierte Eigentumsrechte zu vermeiden. Einerseits erfordert also die statische Perspektive eine breite Distribution geistigen Eigentums (d.h. eine Stimulierung des Wettbewerbs). Andererseits erfordert die dynamische Perspektive Anreize, um in neue Informationen zu investieren, deren gesellschaftlicher Wert die Entwicklungskosten übersteigt (d.h. eine Stimulierung der Innovation). Ein alternativer Ausdruck dieses Tradeoff ist, dass geistige Eigentumsrechte Monopolpositionen erzeugen, die die gegenwärtige Konsumentenwohlfahrt aufgrund von überhöhten Preisen reduzieren, jedoch angemessene Auszahlungen für Innovationen zur Verfügung stellen, die die zukünftige Konsumentenwohlfahrt steigern (Maskus 2000: 29, Schmidtchen 2006: 12ff). 7 Alle Systeme geistigen Eigentums basieren dabei auf der Prämisse, dass eine Beschränkung des Wettbewerbs erforderlich ist, um einen Wettbewerb im öffentlichen Interesse zu fördern (Govaere 1996). 2.2 Ideen und Problemstellungen der Wirtschaftswissenschaft Die ökonomischen Theorien gehen dabei auf John Locke ( ) zurück, der geistiges Eigentum als ein durch Arbeit erworbenes Naturrecht begriff, unter dem Vorbehalt, dass enough and good left is left for others (Locke 1960: sect. 27, zitiert aus Ramello 2005: 163). 8 Locke hat damit erstmals den Trade-off geistiger Eigentumsrechte zwischen der privaten Aneignung und der öffentlichen Sphäre umschrieben, eine Vorstellung, die seitdem die gesamte Literatur zu dieser Thematik prägt. Als eigenständige Disziplin beschäftigte sich die Wirtschaftswissenschaft allerdings erstmals in der Person von Adam Smith ( ) mit dem Thema des geistigen Eigentums. Smith hinterfragte das Naturrecht von Individuen über Ideen, während er gleichzeitig einen gesetzlichen Schutz als eine Ermutigung to the labours of learned men begriff. Ohne theoretische Indikationen blieb allerdings auch seine Unterstützung geistiger Eigentumsrechte begrenzt, as they can do no harm and may do some good, are not to be altogether condemned (Smith 1762, Lectures on Jurisprudence, in 6 Mit diesem Problem der mangelnden Aneignung der Vorteile neuen Wissens aufgrund positiver externer Effekte durch die Wissensdiffusion hat Arrow (1962) seine bekannte These von der Unterinvestition in die Produktion neuen Wissens begründet (Zugriff am ), vgl. a. Moore

26 Ramello 2005: 163). Es war schließlich Jeremy Bentham, der basierend auf einer utilitaristischen Perspektive die theoretischen Grundlagen geistiger Eigentumsrechte als Anreiz für Kreationen legte. So konstatierte er he who has no hope that he shall reap, will not take trouble to sow (Bentham, 1839: 31, zitiert aus Ramello 2005: 164, 2007:5) und that which one man has invented, all the world can imitate. Without the assistance of the laws, the inventor would almost always be driven out of the market by his rival, who finding himself, without any expense, in possession of a discovery which has cost the inventor much time and expense, would be able to deprive him of all his deserved advantages, by selling at a lower price (1839: 71, zitiert aus Ramello 2005: 164, Ramello 2007:4). Jeremy Bentham legte damit die Basis für die Wirtschaftstheorien des 20. Jahrhunderts. 9 Innerhalb des in geistigen Eigentumsrechten angelegten fundamentalen Trade-offs zwischen der Erhaltung von Anreizen für die Schaffung von Wissen und der wünschenswerten Verbreitung von Wissen zu geringen oder gar keinen Kosten liegen zahlreiche ökonomische Themen und Problemstellungen, die im 20. Jahrhundert im Hinblick auf eine optimale Ausgestaltung des geistigen Eigentumsschutzes Beachtung finden. 10 Damit sind die präzisen Ansprüche ge- 9 Während einerseits Schumpeters ( ) Beitrag (u.a. in seinem Werk der Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung von 1911) darin lag, die Bedeutung innovativer Aktivitäten für die Wirtschaftssysteme und ihr Wachstum hervorzuheben, und er implizit geistigen Eigentumsrechten eine entscheidende Rolle in dieser Dynamik zuwies, stellte andererseits die Theorie geistigen Eigentums eine effiziente Lösung für das Problem der öffentlichen Güter dar (Ramello 2005: 164). 10 So wird etwa einerseits davor gewarnt, dass Unternehmen im Rahmen eines zu umfassenden Patentschutzes geneigt sein könnten, Ressourcen für unproduktive Zwecke zu verwenden, um potentielle Konkurrenten den Marktzutritt zu erschweren und so eine Monopolstellung aufrechtzuerhalten (Rent-seeking) (Stiglitz 1999: 455). Darüber hinaus wird auf die Gefahr einer verschwenderischen Doppelforschung im Zuge des Patentwettbewerbs hingewiesen (Maskus 2000: 31). Andererseits werden in ökonomischen Theorien auch die dynamischen Spillover- Effekte von Patenten für zukünftige Innovationen thematisiert. Dieser Argumentation zu Folge regt das technologische Wissen, das in einer Patentanmeldung beschrieben wird, weitere Erfindungen und Ideen an. Ferner steigert es oftmals den allgemeinen Wissensvorrat wie etwa, dass ein bestimmtes technologisches Verfahren überhaupt möglich ist. Ein Patent ermöglicht dem Erfinder demnach also einerseits ein Monopol, andererseits können bestimmte Aspekte des technischen Wissens durch andere Akteure angeeignet werden (Verspagen 1999a: 9). Darüber wird etwa der gesellschaftliche Wert geistigen Eigentums beleuchtet, der bei Netzwerkeffekten größer ist, als der private Nutzen des einzelwirtschaftlichen Produzenten. Dies ist zum einen bei positiven Externalitäten im Konsum der Fall, wie etwa Netzwerkeffekte durch Computersysteme, Software Standards oder Impfungen. Der Nutzen des Netzes nimmt hier für alle Teilnehmer mit dessen Ausbau zu. Impfungen schützen nicht nur die betreffende Person, sondern verhindern auch die Verbreitung eines spezifischen Virus. Zum anderen gibt es einen gesellschaftlichen Mehrwert, wenn sich Kostenreduktionen auf andere 31

27 meint, die mit dem Schutz geistigen Eigentums geltend gemacht werden können. 11 Der Nobelpreisträger Douglas North sah zwar im wirksamen Schutz geistigen Eigentums einen entscheidenden Schlüssel zu dem technologischen und wirtschaftlichen Aufschwung in Europa und Nordamerika seit dem 18. Jahrhundert (North 1988). Gleichzeitig hatte er aber gefordert, bei der Ausgestaltung geistiger Eigentumsrechte nicht nur die Verwertungsinteressen einiger weniger, sondern das Gesamtbild zu sehen (Kammerer TAZ vom ). Und auch Nobelpreisträger Stiglitz wies in seinem Werk The roaring nineties darauf hin: "Intellectual property rights need to balance the concern of users of knowledge with those of producers. Too tight an intellectual property regime can actually harm the pace of innovation; after all, knowledge is the most important input into the production of knowledge (2003: 208). Während sich mikroökonomische Arbeiten vor allem auf eine Analyse des Zusammenhangs zwischen der Ausgestaltung geistiger Eigentumsrechte und der Innovationskraft und Produktivität von Unternehmen und Industriesektoren konzentrieren (Greenhalgh/Rogers 2007, Malmberg 2005, Crampes/Langinier 2005), liegt der Fokus makroanalytischer Arbeiten auf dem Zusammenhang zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der jeweiligen wirtschaftlichen Prosperität bzw. der sozialen Wohlfahrt (Grossman/Helpman 1997, Audretsch 1995, Maskus 2000, Thumm 2000, May 2000, Laudien 1995: , Angeles 2005). Vor allem in Folge des TRIPS-Abkommens (Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) gewann dieser Forschungsstrang einen enormen Aufschwung. Hier geht es vor allem um Fragen im Zusammenhang mit einer Standardisierung von geistigen Eigentumsrechten zwischen den Mitgliedsländern der World Trade Organisation (WTO). Es war vor allem ein Verwendungen ohne eine entsprechende Marktkompensation auswirken. Beispiele hierfür sind Rechnungssysteme und Wettersatelliten (Maskus 2000: 31; Hardes, Mertes, Schmitz 1998: 52). 11 Wallerstein, Mogee u. a. (1993: Kapitel 11 und 12) sprechen sich beispielsweise für einen breiteren Patenschutz insbesondere in den Bereichen der Computer Software und der Biotechnologie aus, ebenso auch Kitch (1977) und Beck (1981). Mazelloni und Nelson (1998: 281), Verspagen (1999a: 10-11) und Stiglitz (1999: 482) hingegen warnen vor einer Erweiterung des Patenschutzes. Eine weitere umstrittene Bestimmung im Bereich der Patente ist deren Laufzeit. Nordhaus (1969) war der erste, der die Frage der optimalen Laufzeit eines Patents in einem formalen Modell integrierte. Dem zufolge hängt die optimale Länge eines Patents von der Preiselastizität der Nachfrage und der Elastizität des Umfangs technischer Verbesserungen im Hinblick auf die Forschungs- und Entwicklungsausgaben ab. Bei einer höheren Preiselastizität der Nachfrage für ein neues Produkt, so Nordhaus, sei die optimale Patentlänge kürzer, da der hohe Monopolpreis einen großen Wohlfahrtsverlust impliziere. Gleiches gelte, wenn größere Produktionssteigerungen durch einen gegebenen Bestand an Forschung und Entwicklung erzielt werden könnten, da hier Forschung und Entwicklung relativ billig seien. 32

28 Konflikt zwischen der industrialisierten Welt und den Entwicklungsländern, der den Anstoß zu einer weltweiten Debatte gab und nicht zuletzt zahlreiche Forschungsprojekte anregte. Die westlichen Industrieländer warfen einer Reihe von Entwicklungsländern vor, geistige Eigentumsrechte westlicher Unternehmen zu verletzen, die dadurch erhebliche Einnahmeverluste zu verkraften hatten. Sie traten deshalb für ein höheres Schutzniveau der geistigen Eigentumsrechte ein. Die Entwicklungsländer hielten dagegen, dass es aus sozialen Gründen insbesondere etwa in Bereichen wie Medizin, Ernährung und Erziehung inakzeptabel sei, dass ihre ärmere Bevölkerung Monopolpreise zahlen muss, die das unvermeidliche Ergebnis des verbesserten Schutzes geistigen Eigentums wären. Außerdem verteuere sich so der Technologietransfer, was die technologische Entwicklung hemme. Die im Zuge dieser Auseinandersetzung erstellten Modelle und empirischen Untersuchungen lassen allerdings keine eindeutigen Schlussfolgerungen über die optimale Ausgestaltung von geistigen Eigentumsrechten zu (Thumm 2000: 44, Falvey/Foster/Greenaway 2006). Als Argumente für strengere geistige Eigentumsrechte in Entwicklungsländern werden u.a. inländische Innovationen angeführt, die den lokalen Bedürfnissen angepasst seien. Weitere Vorzüge stärkerer Eigentumsrechte werden in einem Anreiz für Handel und ausländische Direktinvestitionen gesehen, in einer Reduktion der Überwachungs- und Vertragskosten für Technologielizenzen sowie in einem vereinfachten Technologietransfer von der Ersten zur Dritten Welt. (Maskus 2000: 34, Naghavi 2007, Bransstetter/Fisman/Foley 2004, Bransstetter/Fisman/Foley/Saggi 2007, Wakasugi/Ito 2007). Als Argument gegen die Schaffung von strengeren Eigentumsrechten in Güter oder Technologie importierende oder imitierende Länder wird angeführt, dass dadurch Monopolrenten an ausländische Firmen transferiert würden. Ferner verringere sich der Output lokaler Firmen, die der Rechtseigentümer nicht autorisiert habe (Maskus 2000: 33). So könnten etwa im Bereich der Arzneimittelforschung oft nur Großkonzerne die für die Entwicklung notwendigen Lizenzgebühren zahlen, während Entwicklungsländer gerade in der Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Technologien am ehesten Erfolg hätten (Gösele 1996: 7). Zusätzliche Wohlfahrtseinbußen erfahre ein Land, wenn es zu klein sei, ausländische Firmen dazu zu bewegen, Forschung und Entwicklung in Produkte für lokale Bedürfnisse zu investieren. Stattdessen sei ein schwacher Schutz von geistigen Eigentumsrechten gerade für Entwicklungsländer attraktiv, da in vielen Bereichen Kopie und Rückwärtsentwicklung (Wiederentdeckung des Geheimnisses der Erfindung) billiger als Lizenzen wären. Die Begrenzung geistiger Eigentumsrechte würde auch dann einen günstigen Technologietransfer ermöglichen, wenn die jeweiligen Imitations- und Anpassungs- 33

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