Q 239: Das Erfordernis der Basismarke im Madrider Markensystem
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- Hanna Eberhardt
- vor 8 Jahren
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1 Q 239: Das Erfordernis der Basismarke im Madrider Markensystem Alexandra Heise, Rechtsanwältin, Hamburg
2 Das Madrider System entnommen aus: Madrid Yearly Review, International Registrations of Marks, März
3 Rechtliche Grundlagen der Basismarke Art. 1 Abs. 2, Art. 6 Abs. 2 und 3 Madrider Markenabkommen (MMA) Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 und 3 Protokolls zum MMA (PMMA) Basisgesuch bzw. Basiseintragung Abhängigkeit der Internationalen Registrierung von der Basismarke für 5 Jahre Zentralangriff gegen Basismarke führt zur Unwirksamkeit der IR-Marke Deutschland ist Mitglied des MMA und PMMA
4 Historie der Frage Erfordernis der Basismarke in der Diskussion WIPO Working Groups Anfrage des Norwegischen Amtes mit dem Vorschlag, das Erfordernis der Basismarke abzuschaffen Anfrage von Marques an AIPPI Marques unterstützt den Vorschlag Norwegens
5 Gegenstand der Frage Q 239 Praktische Erfahrungen Erwägungen pro und contra Basismarke / Zentralangriff Übersetzungen, Transliterationen und Transkriptionen Harmonisierung pro und contra
6 Bearbeiter der Frage Q 239 Dr. Nils Weber (Teamleiter) Olivia Bartel Dr. Andreas Ebert-Weidenfeller Alexandra Heise Dr. Martin Kefferpütz
7 Praktische Erfahrungen (1/5) Anmeldungen von IR-Marken in 2013 (Daten der WIPO) IR-Marken angemeldet Steigerung von 6,4 % Top-Klassen: Computer und Elektronik Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen Technologische Dienstleistungen Bekleidung, Schuhe Arzneimittel
8 Praktische Erfahrungen (2/5) Anmelder von IR-Marken in 2013 (Daten der WIPO) Rang Land Markenanmeldungen 1. Deutschland USA Frankreich Schweiz Italien Großbritannien China 2.359
9 Praktische Erfahrungen (3/5) Zentralangriffe vom (Daten der WIPO) Land Zahl der Anmeldungen Beendigung des Schutzes als mögliches Ergebnis eines Zentralangriffs Umwandlung EM USA DE CH JP BX RU
10 Praktische Erfahrungen (4/5) Zentralangriffe auf deutsche Basismarken (Daten des DPMA) 7-12 / Beendigung der Schutzdauer Kein Ergebnis eines Zentralangriffs Scheinbares Ergebnis eines Zentralangriffs Ergebnis eines Zentralangriffs 12 22
11 Praktische Erfahrungen - Zusammenfassung - (5/5) Große Bedeutung des Madrider Systems für deutsche Anmelder Geringe Bedeutung des Zentralangriffs Kaum Umwandlungen von Internationalen Registrierung
12 pro und contra Basismarke / Zentralangriff (1/4) Vergleich mit dem Haager System für Geschmacksmuster Rechts- und Amtspraxis des jeweiligen Heimatlandes ausländische nationale Ämter beim DPMA und HABM
13 pro und contra Basismarke / Zentralangriff (2/4) Differenzierung nach Anmeldergruppen Internationale Konzerne Mittelständische Unternehmen
14 pro und contra Basismarke / Zentralangriff (3/4) vereinfachte und kostengünstigere Rechtsverfolgung innerhalb der Zeit der Abhängigkeit parallele Rechtsverfolgung in den unterschiedlichen Mitgliedsländern Rechtssicherheit
15 pro und contra Basismarke / Zentralangriff (4/4) Aussetzung der Abhängigkeitsfrist Rechtsunsicherheit für die Zeit nach der Aussetzung Löschungsverfahren in jedem einzelnen Land Uneinheitliche Ergebnisse der Löschungsverfahren aufgrund uneinheitlicher Amts- und Rechtspraxis der Mitgliedsstaaten bezüglich der absoluten Gründen relativen Gründen Nichtbenutzung
16 Basismarke und Übersetzungen, Transliterationen, Transkriptionen (1/2) Übersetzungen von IR-Marken bei Anmeldung grds. zwingend ggf. als Bildmarke Unterschiedliche Praxis in den Mitgliedsstaaten Stellt die Benutzung in einem anderen Schriftsystem eine Verletzung der Marke in lateinischer Schrift dar und umgekehrt? Ist sie rechtserhaltend? Kriterien für die Ernsthaftigkeit der Benutzung
17 Basismarke und Übersetzungen, Transliterationen, Transkriptionen (2/2) Beispiele Süd Korea (2012Hu2463 vom ): eingetragene Marke Benutzung Vorabentscheidungsersuchen an EuGH (C-147/14 vom ):
18 Harmonisierung (1/3) Erweiterung des Prüfungsumfangs der WIPO auch auf relative und absolute Gründe Weiteres materiell rechtlichen Prüfungssystem Angleichung der nationalen Markenrechte / Gemeinschaftsmarke => teilweise sehr unterschiedliche Prüfungspraxis Risiko der Abkehr der Staaten, insbesondere von PMMA-Ländern
19 Harmonisierung (2/3) Weniger Einnahmen der nationalen Ämter Auswirkungen auf die Struktur der nationalen Ämter Personelle Ausweitung bei der WIPO => Abbau des Personals in den nationalen Ämtern
20 Harmonisierung (3/3) Schaffung einer neuen Behörde Schaffung einer neuen Judikative Kosten Effizienz
21 Zusammenfassung Basismarke stellt keine übermäßige Beschränkung dar, Beibehaltung von Basis und Zentralangriff werden befürwortet Anerkennung der IR-Marke in den jeweiligen Mitgliedsstaaten auch in ihrem Schriftsystem / Benutzung wird befürwortet Erweiterter Prüfungsumfang der WIPO wird nicht befürwortet erheblicher finanzieller und organisatorischer Aufwand Schwächung der nationalen Ämter Effizienz und Verfahrensdauer weitere Harmonisierung kaum realisierbar
22 Alexandra Heise Rechtsanwältin Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Heissner & Struck Partnerschaft mbb Hudtwalckerstraße Hamburg Tel +49 (0)
Inhaltsverzeichnis. Einleitung. E 1 Die Geschichte des Markenrechts... 1 E 2 Das Markenrecht in der Rechtsordnung... 9
Vorwort.............................................................. V Bearbeiterverzeichnis.................................................. VII Inhaltsverzeichnis.....................................................
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