3. Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr 1.

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1 Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) Gebühren Deutsche Patentanmeldung Grundgebühr für die Vertretung und Einreichung einer Patentanmeldung die bis zu zehn Patentansprüche enthält bei elektronischer Anmeldung Gebühr für den 11. und jeden weiteren Patentanspruch bei Anmeldung in Papierform Gebühr für den 11. und jeden weiteren Patentanspruch Grundgebühr für den Antrag auf Recherchenbericht ( 43 PatG) einschließlich Beschaffung von Entgegenhaltungen und Einzahlung der Recherchengebühr Grundgebühr für den Antrag auf Patentfähigkeitsprüfung ( 44 PatG) einschließlich Beschaffung von Entgegenhaltungen und Einzahlung der Prüfungsgebühr wenn ein Recherchenantrag bereits gestellt worden ist wenn ein Recherchenantrag noch nicht gestellt worden ist Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Antrag auf Eintragung eines Rechtsüberganges beim DPMA, ohne Vorbereitung der Übertragungs- und Annahmeerklärung, Pauschalierung der sgebühr bei gemeinsamer Beantragung mehrerer Rechtsübergänge nach Aufwand, wenigstens

2 Deutsche Gebrauchsmusteranmeldung Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) Grundgebühr für die Vertretung und Einreichung einer Gebrauchsmusteranmeldung (auch Abzweigung) bei einer elektronischen Anmeldung bei einer Anmeldung in Papierform 30 0 Grundgebühr für den Antrag auf Recherchenbericht ( 7 GbmG) einschließlich Beschaffung von Entgegenhaltungen und Einzahlung der Recherchengebühr (für die Eintragung nicht unbedingt erforderlich) Bericht über die Erteilung des Gebrauchsmusters sowie Überprüfung der Erteilungsurkunde und der erteilten Unterlagen, weitere Vertretung des Gebrauchsmusters für die erste Schutzdauer 100 Erinnerung und Einzahlung der Aufrechterhaltungsgebühr für das 4. bis 6. Schutzjahr Erinnerung und Einzahlung der Aufrechterhaltungsgebühr für das 7. bis 8. Schutzjahr Erinnerung und Einzahlung der Aufrechterhaltungsgebühr für das 9. bis 10. Schutzjahr Antrag auf Eintragung eines Rechtsüberganges beim DPMA, ohne Vorbereitung der Übertragungs- und Annahmeerklärung, Pauschalierung der sgebühr bei gemeinsamer Beantragung mehrerer Rechtsübergänge nach Aufwand, wenigstens

3 Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) Deutsche Designanmeldung Grundgebühr für die Vertretung und Einreichung einer Designanmeldung (Schutzdauer 5 Jahre) mit bis zu 10 Mustern für jedes Muster ab dem 11. Muster 7 Erinnerung und Einzahlung der Aufrechterhaltungsgebühr für das 6. bis 10. Schutzjahr für ein Design für jedes weitere Design Aufrechterhaltungsgebühr für 11. bis 15. Schutzjahr für ein Design für jedes weitere Design Aufrechterhaltungsgebühr für 16. bis 20. Schutzjahr für ein Design für jedes weitere Design Aufrechterhaltungsgebühr für 21. bis 25. Schutzjahr für ein Design für jedes weitere Design liche Grundgebühr für den Bericht über die Eintragung des Designs, für die Überprüfung der Eintragungsurkunde und für die Weitervertretung des Designs vor dem Deutschen Patent- und Markenamt Antrag auf Eintragung eines Rechtsüberganges, soweit beim DPMA anhängig, ohne Vorbereitung der Übertragungs- und Annahmeerklärung, Pauschalierung der sgebühr bei gemeinsamer Beantragung mehrerer Rechtsübergänge nach Aufwand wenigstens 0 1 Nichtigkeitsverfahren ( 34 DesignG): Antrags- und sgebühr für jedes betroffene eingetragene Design * entfällt für Geschmacksmuster-/Designanm., die ab dem bekannt gemacht werden 3

4 Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) Deutsche Markenanmeldung Grundgebühr für eine Markenanmeldung bei elektronischer Anmeldung bei Anmeldung in Papierform Waren- und Dienstleistungs-Klassengebühr für die 1., 2. u. 3. Klasse - jeweils für jede weitere Klasse ab der 4. Klasse 100 Antrag auf beschleunigte Prüfung ( 38 MarkenG) Grundgebühr für die Vertretung des Markeninhabers gegen jeden Widersprechenden (zzgl. 25 % Auslandszuschlag) Grundgebühr für die Vertretung des Widersprechenden und die Erhebung eines Widerspruches (zzgl. 25 % Auslandszuschlag) Grundgebühr für die Einreichung einer Erinnerung oder Einlassung des Erinnerungsgegners Löschungsverfahren wegen Nichtigkeit (gemäß 54 MarkenG) Löschungsverfahren wegen Verfalls (gemäß 49 MarkenG) 0 0 Antrag auf Eintragung eines Rechtsüberganges beim DPMA bei Vollübertragung, bei Teilübertragung ohne Vorbereitung der Übertragungs- und Annahmeerklärung (Pauschalierung der sgebühr bei gemeinsamer Beantragung mehrerer Rechtsübergänge nach Aufwand) sgebühr für den Antrag auf Einschränkung des Waren- oder Dienstleistungsverzeichnisses

5 Europäische Patentanmeldung Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) Grundgebühr: Vertretung und Einreichung einer Patentanmeldung Grundgebühr für die Benennung von EPÜ-Mitgliedsstaaten und Einzahlung der Benennungsgebühren pro Staat, bis maximal 7 Staaten, ab dem 8. Staat gebührenfrei (sgebühr pauschal) Grundgebühr für die Beantragung der Erstreckung auf NICHT- EPÜ-Mitgliedsstaaten und Einzahlung der Erstreckungsgebühren, pro Staat Grundgebühr für Einzahlung der Recherchengebühr und Übersendung des Recherchenberichts für Anmeldungen vor dem , zusätzliche Kopie der Entgegenhaltungen Grundgebühr für jeden Anspruch über 15 bis Anspruch Grundgebühr für jeden Anspruch ab dem 51. Anspruch Grundgebühr für die Stellung des Prüfungsantrages und die Einzahlung der Prüfungsgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr * Jahresgeb.: nationale Phase der Bestimmungsländer wie DPMA Grundgebühr für die Übermittlung der Mitteilungen gemäß Regel 71 (3) und Artikel 97 (1) EPÜ, Einreichung der Übersetzung der Patentansprüche in zwei weitere Verfahrenssprachen (z. B. Englisch, Französisch) und Einzahlung der fälligen Erteilungs- und Druckkostengebühr bis 35 Seiten jede weitere Seite Überprüfung und Übersendung der Patenturkunde und -schrift, Grundgebühr für die Validierung des Patentes in einem Bestimmungsstaat mit Anfertigung und Einreichung einer Übersetzung der Ansprüche und Beschreibung - ohne Gebühren des ausländischen Vertreters Grundgebühr für die Einrichtung einer Zustelladresse in einem Bestimmungsstaat - ohne Gebühren des ausländischen Vertreters 110 Grundgebühr für die Übernahme der Vertretung für Deutschland bei Eintritt eines europäischen Patentes in die nationale Phase, Einreichung einer deutschen Übersetzung beim DPMA und Einzahlung der Veröffentlichungsgebühr 380 Grundgebühr internationale Patentanmeldung vor dem EPA Antrag auf Eintragung eines Rechtsüberganges, soweit beim EPA anhängig, ohne Vorbereitung der Übertragungs- und Annahmeerklärung, Pauschalierung der sgebühr bei gemeinsamer Beantragung mehrerer Rechtsübergänge nach Aufwand, wenigstens

6 Gemeinschaftsdesignanmeldung Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) Anmeldungsgebühr für das erste Design für das zweite bis zehnte Design vom elften Design an Veröffentlichungsgebühr für das erste Design für das zweite bis zehnte Design vom elften Design an Gebühr für Aufschub der Veröffentlichung für das erste Design für das zweite bis zehnte Design vom elften Design an Anspruch auf eine Priorität 70 Anspruch auf jede weitere Priorität 70 Überprüfung der Bekanntmachung im Internet sowie der Eintragungsurkunde, Eintragungsbericht, Weitervertretung für die erste Schutzfrist von 5 Jahren 162, Erinnerung und Einzahlung der ersten Erneuerungsgebühr für 5 weitere Jahre für das 1. Design für jedes weitere Design einer Sammelanmeldung Erinnerung und Einzahlung der zweiten Erneuerungsgebühr für 5 weitere Jahre für das 1. Design für jedes weitere Design einer Sammelanmeldung Erinnerung und Einzahlung der dritten Erneuerungsgebühr für 5 weitere Jahre für das 1. Design für jedes weitere Design einer Sammelanmeldung Erinnerung und Einzahlung der vierten Erneuerungsgebühr für 5 weitere Jahre für das 1. Design für jedes weitere Design einer Sammelanmeldung

7 Gemeinschaftsmarkenanmeldung (europäische Marken) Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) Grundgebühr für die Vertretung und Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke Klassengebühr für jede Klasse ab der 4. Klasse 1 (Eintragungsgebühr des HABM entfallen) Überprüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde 2 Grundgebühr für die Verlängerung einer EU-Marke (bis einschließlich 3. Klasse) Zusätzliche Verlängerungsgebühr für jede weitere Klasse 0 1 7

8 Internationale Patentanmeldung Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) Grundgebühr für die Übernahme der Vertretung und Einreichung einer internationalen Patentanmeldung Übermittlungsgebühr (bis 30 Seiten) beim EPA 125 sgebühr pro Seite ab der 31. Seite 12 Grundgebühr für die Bestimmung der Staaten und Einzahlung der Bestimmungsgebühren pro Staat bis maximal 5 Staaten, ab dem 6. Staat gebührenfrei Grundgebühr für die Einzahlung der internationalen Recherchengebühr und die Übersendung des internationalen Recherchenberichts Grundgebühr für die Stellung des Antrags auf internationale vorläufige Prüfung nach PCT Kapitel II und Einzahlung der Prüfungs- und Bearbeitungsgebühr Regionale Phase vor dem Europäischen Patentamt: Grundgebühr für die Übernahme der Vertretung für die regionale Phase einer internationalen Patentanmeldung vor dem EPA Zusatzgebühr, wenn veröff. Fassung der int. Patentanm. mehr als 35 Seiten mit etwaigen Änderungen, je Seite 14 Recherchengebühr ergänzende europäische Recherche (wenn z.b. EPA, nicht ISA) Benennungsgebühr (: pro Staat) Prüfungsgebühr für ab dem eingereichte Anmeldungen jeweils fällige Jahresgebühren siehe EPA siehe EPA Nationale Phase im Ausland: - Unsere anwaltliche Grundgebühr bzgl. einer nationalen Anmeldung der PCT-Anmeldung im Ausland - Gebühren Ihrer ausländischen Vertreter zzgl. Anmeldegebühren und Übersetzungsgebühren je nach Land je nach Land 8

9 Internationale Designanmeldung Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) CHF Grundgebühr für die Hinterlegung und Veröffentlichung eines Designs gemäß Haager Musterabkommen für 5 Jahre für jedes weitere Design Benennungsgebühr pro Land für das 1. Design (Prüfung: level 1 ) für jedes weitere Design sofern keine individuellen Gebühren anfallen Benennungsgebühren pro Land für das 1. Design (siehe oben) für jedes weitere Design (Prüfung: level 2 ) Benennungsgebühren pro Land für das 1. Design (siehe oben) für jedes weitere Design (Prüfung: level 3 ) Individuelle Benennungsgebühren: Benennungsgebühren der Europäischen Union pro Design Benennungsgebühr (sgebühr für jedes weitere Design) Weitere individuelle Benennungsgebühren (Länder) bspw. für: Ungarn, für das 1. Design: Ungarn, für jedes weitere Design Veröffentlichungskosten Beanspruchung einer Priorität 70 Erinnerung und Einzahlung der Erneuerungsgebühr für 5 weitere Jahre für das 1. Design für jedes weitere Design pro Land für das 1. Design für jedes weitere Design 1 3 Individuelle Benennungsgebühren: Europäische Union, sgebühren für das 1. Design Europäische Union, sgebühren für jedes weitere Design

10 Internationale Markenanmeldung Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) Grundgebühr für die Anmeldung auf Registrierung für 10 Jahre einschließlich Einzahlung der Gebühren bei der OMPI in schwarz-weiß in Farbe CHF Zusätzliche Klassengebühren: Marken nur nach MMA oder nach MMA und Protokoll: für jede Klasse ab der 4. Klasse 100 Zusätzliche Klassengebühren: Marken nur nach Protokoll (sofern nicht individuelle Gebühr) 100 Länderergänzungsgebühr je Land gemäß WIPO/OMPI Marken nur nach MMA oder nach MMA und Protokoll individuelle Benennungsgebühren (bspw.): Benennung der Europäischen Union, Benennung der USA sowie für jede Klasse ab der 2., Benennung von Südkorea sowie für jede Klasse ab der 2., Benennung von Japan sowie für jede Klasse ab der 2., Nationale Gebühr des DPMA für den Eintragungsantrag Nationale Gebühr des HABM für den Eintragungsantrag / / / 87 O 180 O Überprüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde 2 Zusätzliche Gebühren für die Erstreckung auf Länder nach der Registrierung: Grundgebühr für den Antrag Länderergänzungsgebühr je Land für die 1. Klasse oder individuelle Gebühr für jede weitere Klasse 30 Nationale Gebühr des DPMA für den Erweiterungsantrag (nachträgliche Schutzerstreckung) Gebühr des HABM für den Erweiterungsantrag O 120 s.o. Grundgebühr für die Erneuerung um 10 Jahre (MMA und Protokoll) Marken nur nach MMA oder nach MMA und Protokoll ( supplementary fee Klassengebühren ab der 4. Klasse, da Ländererneuerungsgebühren complementary fee auch nach MMA fällig) Zusätzliche Klassengebühren für jede Klasse ab der 4. Klasse Marken nur nach Protokoll Ländererneuerungsgebühr (complementary fee) je Land Marken nur nach MMA oder nach MMA und Protokoll, sofern keine individuelle Gebühr fällig Ländererneuerungsgebühr (complementary fee) je Land Marken nur nach Protokoll 2, sofern keine individuelle Gebühr fällig Versäumniszuschlag, sofern die Verlängerung innerhalb der Nachfrist beantragt wird + % von SFR

11 Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert ) 1 außer wenn nur Vertragsstaaten benannt sind, für die jeweils eine individuelle Gebühr zu zahlen ist; diese ist von Land zu Land unterschiedlich 2 außer wenn es sich um einen Vertragsstaat handelt, für den eine individuelle Gebühr zu zahlen ist; diese ist von Land zu Land unterschiedlich 11

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