Das Patenterteilungsverfahren
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- Pamela Schumacher
- vor 8 Jahren
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1 Das Patenterteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 37 Vorbereitungen - Vorab-Recherche - Entscheidung Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung - Vorbereitung der Anmeldeunterlagen (Erfindungsbeschreibung, Zeichnungen, Versuche, etc.) - Entscheidung über Anmelder - Entscheidung über Anmeldeamt Patentanwalt - Patentrecht - 38
2 Vorbereitungen Vorab-Recherche 1. Fachliteratur (Bibliothek) 2. Patentliteratur (online-datenbanken) Patentanwalt - Patentrecht - 39 Deutsches Patent- und Markenamt Patentanwalt - Patentrecht - 40
3 Deutsches Patent- und Markenamt Präsidentin Vizepräsident Hauptabteilung 1 Hauptabteilung 3 Patente Marken/Muster Patentanwalt - Patentrecht - 41 Deutsches Patent- und Markenamt Quelle: Patentanwalt - Patentrecht - 42
4 Anmeldevoraussetzungen Eine Patentanmeldung muss enthalten: 1. Namen des Anmelders 2. Antrag auf Erteilung eines Patentes 3. einen oder mehrere Patentansprüche 4. Beschreibung der Erfindung 5. in Bezug genommene Zeichnungen Jedenfalls nachgereicht werden müssen: 6. Anmeldegebühr 7. Zusammenfassung 8. Erfinderbenennung 9. ggf. Übersetzung bei einem nicht-deutschen Anmeldungstext 10. ggf. Prioritätserklärung bzw. -unterlagen Patentanwalt - Patentrecht - 43 Recht auf das Patent und Anmelderfiktion 6,7 PatG Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger. Haben mehrere gemeinsam eine Erfindung gemacht, so steht ihnen das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zu. Haben mehrere die Erfindung unabhängig voneinander gemacht, so steht das Recht dem zu, der die Erfindung zuerst beim Patentamt angemeldet hat. Damit die sachliche Prüfung der Patentanmeldung durch die Feststellung des Erfinders nicht verzögert wird, gilt im Verfahren vor dem Patentamt der Anmelder als berechtigt, die Erteilung des Patents zu verlangen. Patentanwalt - Patentrecht - 44
5 Anmelder Name des Anmelders: Privat-Person, Gesellschaft, etc. Sitz des Anmelders ggf. auch mehrere Anmelder möglich bei Sitz im Ausland -> Angabe des inländischen Vertreters bei Firmen ggf. Nachweis durch Handelsregisterauszug Patentanwalt - Patentrecht - 45 Patenterteilungsantrag Antrag auf Erteilung eines Patentes formlos (schriftlich) möglich Deutsches Patent- und Markenamt bietet Formular an Patentanwalt - Patentrecht - 46
6 Patentanspruch Inhalt der Patentansprüche Angabe dessen, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll Kategorien von Patentansprüchen Hauptansprüche, Nebenansprüche, Unteransprüche Erzeugnisansprüche, Verfahrensansprüche, Verwendungsansprüche Patentanwalt - Patentrecht - 47 Patentanspruch Klassischer (zweiteiliger) Aufbau der Patentansprüche DPMA: Merkblatt für Patentanmelder (P 2791 / 10.06) Patentanwalt - Patentrecht - 48
7 Beschreibung Inhalt der Beschreibung dient der Darstellung der Erfindung, so dass sie von einem Fachmann verstanden und ausgeführt werden kann Klassische Gliederung der Beschreibung Angabe des technischen Gebietes der Erfindung Diskussion des Standes der Technik und damit verbundener Probleme Angabe der Lösung (Erfindung) Vorteile der Erfindung Weiterbildungen der Erfingung Ausführungsbeispiele (ggf. mit Figuren) Patentanwalt - Patentrecht - 49 Zeichnung regelmäßiger Inhalt der Zeichnung Veranschaulichung einer Ausführungsvariante der Erfindung Arten von Zeichnungen Einzelzeichnungen Querschnitte Perspektivansichten oder Explosionsdarstellungen (Fluss-)Diagramme Schematische Darstellungen Skizzen (Fotos) Patentanwalt - Patentrecht - 50
8 Klassischer Aufbau einer Patentanmeldung Angabe des technischen Gebietes Darstellung des Standes der Technik zum Anmeldezeitpunkt Angabe der selbst gestellten Aufgabe(n) Zielvorstellung bei der Erfindung Beschreibung der für die Erfindung wesentlichen Merkmale Patentanwalt - Patentrecht - 51 Klassischer Aufbau einer Patentanmeldung Optionale, vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung Beschreibung der Figuren Patentanwalt - Patentrecht - 52
9 Klassischer Aufbau einer Patentanmeldung Beschreibung der Figuren, ggf. auch mit einer Bezugszeichenliste Patentansprüche Patentanwalt - Patentrecht - 53 Klassischer Aufbau einer Patentanmeldung Bezeichnung der Figur gleiche Bezugszeichen für gleiche Teile Patentanwalt - Patentrecht - 54
10 Anmeldegebühr Zahlung der Anmeldegebühr Innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag zu zahlen sonst gilt Patentanmeldung als zurückgenommen amtliche Anmeldegebühr beträgt 40 bzw. 60 EURO (Stand: 08/2011) Barzahlung, Überweisung, Einzugsermächtigung sind möglich Patentanwalt - Patentrecht - 55 Zusammenfassung Inhalt und Umfang der Zusammenfassung 36 PatG innerhalb von 15 Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag einzureichen sie umfasst den Titel der Erfindung, Kurzdarstellung der Erfindung und eine signifikante Figur sie dient der schnellen Orientierung und wird regelmäßig auf der ersten Seite der Veröffentlichung angeführt Patentanwalt - Patentrecht - 56
11 Erfinderbenennung 37 PatG Umfang und Funktion der Erfinderbenennung der Anspruch des Erfinders auf Namensnennung folgt aus Erfinderpersönlichkeitsrecht sie ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Anmelde- /Prioritätstag einzureichen sie gibt (alle) Erfinder unter Benennung ihrer Privatanschrift an Antrag auf NICHT-Benennung ist (mit Zustimmung des Erfinders) möglich Patentanwalt - Patentrecht - 57 Anmeldetag 35 PatG Der Anmeldetag der Patentanmeldung ist der Tag, an dem die notwendigen Unterlagen beim Patentamt oder bei einem Patentinformationszentrum eingegangen sind. Einreichung elektronisch, via Fax oder via Post Erhalt einer Empfangsbestätigung mit dem amtlichen Aktenzeichen Patentanwalt - Patentrecht - 58
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