Wie kann ich als Erfinder meine Idee schützen? - Deutsches Patent

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wie kann ich als Erfinder meine Idee schützen? - Deutsches Patent"

Transkript

1 Veröffentlichungen zur Startseite: Wie kann ich als Erfinder meine Idee schützen? - Deutsches Patent von RA Johannes Fiala Jeden Tag werden unzählige Ideen geboren mit denen sich Geld und Ruhm erreichen ließen. Doch wie kann ich mich als Erfinder vor Nachahmern schützen und verhindern, daß sich andere meine Idee zu eigen machen? Neben der Möglichkeit, seine Erfindungen europaweit schützen zu lassen (vorgestellt im Gewerbereport 1/1998, S. 18 f), gibt es die kostengünstigere Lösung der Anmeldung beim Deutschen Patentamt. Als Schutzrechte kommen das Patent, das Gebrauchsmuster, das Warenzeichen, die Dienstleistungsmarke, das Geschmacksmuster oder der Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz in Betracht. Hier sollte sich der Erfinder bereits bei einem Rechts- oder Patentanwalt beraten lassen, welches Schutzrecht für seine Idee in Frage kommt. Im folgenden Beitrag soll das Deutsche Patent vorgestellt werden: Die Idee selbst ist nie patentfähig. Ein Patent kann nämlich nur für neue, technische Erfindungen erteilt werden, die sich deutlich vom vorhandenen Stand der Technik abheben und die gewerblich anwendbar sind. Das Patent ist also ein technisches Schutzrecht. Die Formalitäten die beim Einreichen einer Patentanmeldung zu beachten sind, sind enthalten im Merkblatt für Patentanmelder, der Patentanmeldeverordnung sowie der Erfinderbenennungsverordnung. Über Gebühren und Auslagen informiert das Kostenmerkblatt. Ferner ist ein vorgeschriebenes Antragsformular auszufüllen. Eine wirksame, formgerechte, vollständige Patentanmeldung besteht aus Patentansprüchen, der Beschreibung, Zeichnungen, einer Zusammenfassung sowie dem ausgefüllten Antragsformular. Die Anmeldegebühr beträgt DM 100,-. Wenn aus der Anmeldung ein Patent werden soll, ist ein Antrag unbedingt erforderlich. Die Antragsgebühr beträgt DM 400,-. In diesem Beitrag kann selbstverständlich nicht auf alle Besonderheiten des Patentverfahrens hingewiesen werden. Lassen file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (1 von 6) :51:07

2 Sie sich daher fachkundig beraten! Wenn unklar ist, ob die gemachte Erfindung patentierbar ist, und sich Probleme bei der Abfassung einer Patentanmeldung ergeben, so können Sie die kostenlose Erfinderberatung durch Patentanwälte in Anspruch nehmen. Sie können auch ein Informationszentrum besuchen. Die Informationszentren erhalten laufend Veröffentlichungen des Deutschen Patentamtes und halten diese während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Ein Verzeichnis der Patentinformationszentren können Sie beim Patentamt erhalten. Meist ist es ratsam, sich von vornherein von einem Rechts- oder Patentanwalt vertreten zu lassen, um umfassenden Patentschutz zu erhalten. Für Inländer ist die Vertretung durch einen Rechts- oder Patentanwalt jedoch nicht vorgeschrieben. Hinweise zum Vorbereiten und Einreichen einer Patentanmeldung sowie für das Patenterteilungsverfahren ergeben sich aus dem Merkblatt für Patentanmelder, welches beim Deutschen Patentamt erhältlich ist. Geschützt werden technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Was im Einzelfall eine Erfindung darstellt, kann am besten durch Beratung bei einem Rechts- oder Patentanwalt ermittelt werden. Neu ist eine Erfindung dann, wenn sie nicht zum sogenannten Stand der Technik gehört. Maßgeblich für den Stand der Technik ist hierbei der Anmeldetag. Zum aktuellen Stand der Technik sollte sich der Erfinder sorgfältig informieren, bevor er ein Patent beantragt. Hier ist der Rat eines Rechts- oder Patentanwaltes sehr hilfreich. Jedenfalls sollten die Druckschriften desjenigen technischen Gebietes durchgesehen werden, zu dem der Gegenstand des Patentes gehört. Eine erfinderische Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie sich für den Fachmann auf dem jeweiligen technischen Gebiet aus dem Stand der Technik nicht in naheliegender Weise ergibt und somit das Können des Durchschnittsfachmannes überragt (Erfindungshöhe). Der Gegenstand des Patentes ist dann gewerblich anwendbar, wenn er auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann. Wichtig ist auch, den Grundsatz der Einheitlichkeit der Erfindung zu beachten. Dieser besagt, daß, in einer Anmeldung nur eine Erfindung beschrieben werden darf. Für untereinander nicht einheitliche Erfindungen sind daher mehrere Anmeldungen erforderlich. Für Ausländer, (d.h. wer nicht im Inland wohnt und hier auch keinen Sitz hat), muß sich bei der Anmeldung von einem im Inland bestellten Rechtsoder Patentanwalt vertreten lassen. Inländische Erfinder können die file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (2 von 6) :51:07

3 Patentanmeldung grundsätzlich selbst vornehmen. Um den Patentschutz zu erlangen, ist die Erfindung beim Patentamt anzumelden. Die Anmeldung und Zusammenfassung sind schriftlich und in deutscher Sprache zu verfassen. Der Erteilungsantrag ist beim Deutschen Patentamt und im Fachhandel erhältlich. Es sind unter anderem folgende Eintragungen vorzunehmen: - Zustellanschrift - Zeichen, Telefon, Datum - Funktion des Empfängers - Anmelder/Vertreter - Codenummern - Bezeichnung der Erfindung - sonstige Anträge - Erklärungen - Priorität - Gebühren und Auslagen (hierzu ist ein besonderes Kostenmerkblatt beim Deutschen Patentamt erhältlich.) Es ist vor allem zu beachten, daß bei Überweisungen erst der Tag der Gutschrift auf einem der Konten des Deutschen Patentamtes als Zahlungstag gilt. Ferner kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß eine nicht rechtzeitige Bezahlung der Gebühren als Rücknahme gilt! Anlagen, nämlich z.b. - Vertretervollmacht - Erfinderbenennung - Zusammenfassung - Beschreibung - ggf. Bezugszeichenliste - Patentansprüche - Zeichnungen - Abschriften der Voranmeldung In den Anmeldeunterlagen muß die Erfindung so deutlich und vollständig offenbart sein, daß ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann. Die Erfindung muß also vollständig offenbart werden. In den Patentansprüchen sind die wesentlichen Merkmale der Erfindung anzugeben. Schließlich ist die Erfindung zu beschreiben. Der Beschreibung folgt die Zeichnung der Erfindung. Der Anmeldung ist eine Zusammenfassung beizufügen. Über die Erstellung der Zusammenfassung informiert ein gesondertes Merkblatt, welches ebenfalls kostenlos beim Deutschen Patentamt bezogen werden kann. Hierin muß die Erfindung schematisch zusammengefaßt werden und zwar nach folgenden Kriterien: - Bezeichnung - Kurzfassung, nämlich technisches Problem und Lösung desselben, sowie Anwendungsgebiet file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (3 von 6) :51:07

4 - Zeichnung Modelle und Proben der Erfindung sind jedoch nur auf Anforderung des Patentamtes einzureichen. Der Erfinder (Vor- und Zuname, Anschrift) sind vom Anmelder ohne Aufforderung innerhalb von 15 Monaten nach dem Anmeldetag zu benennen. Die Erfinderbenennung ist auch dann vorzunehmen, wenn der Anmelder selbst der Erfinder ist. Wenn der Anmelder Miterfinder ist, so ist er auch mit zu benennen. Hierzu ist ebenfalls ein gesondertes Formblatt beim Deutschen Patentamt erhältlich. Nach der Anmeldung erhält der Anmelder eine Empfangsbescheinigung, die den Anmeldetag bestätigt. Der Anmeldung folgt das Patenterteilungsverfahren. In diesem wird der Gegenstand der Anmeldung auf offensichtliche Patentierungshindernisse überprüft. Sollten solche vorliegen, so werden sie dem Anmelder mitgeteilt und dieser wird zur Beseitigung innerhalb einer bestimmten Frist oder zur Zurücknahme der Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert. Werden die Mängel nicht behoben oder wird die Anmeldung nicht zurückgenommen, so muß mit einer Zurückweisung der Anmeldung gerechnet werden. Nachdem der Prüfungsantrag gestellt wurde, wird die materielle Patentfähigeit des angemeldeten Gegenstandes geprüft. Danach ergeht der Prüfungsbescheid, dessen Fragen vom Anmelder möglichst vollständig zu beantworten sind. Auch hier gilt die Nichteinhaltung der gesetzten Frist als Rücknahme der Anmeldung! Wenn die Anmeldung den vorgeschriebenen Anforderungen genügt, und der Gegenstand der Patentanmeldung patentfähig ist, sowie gerügte Mängel beseitigt sind, dann wird die Erteilung des Patentes vom Patentamt beschlossen. Dieser Beschluß wird im Patentblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblatt treten die gesetzlichen Wirkungen des Patentes ein. Gleichzeitig wird die Patentschrift veröffentlicht. Vor der Erteilung des Patentes ist jedoch die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Auch hier gilt die nicht rechtzeitige Bezahlung als Rücknahme der Anmeldung! Endlich hat der Erfinder ein Schutzrecht, auf das er sich im Falle von Verletzungen berufen kann. Fast - es gilt noch eine letzte Hürde zu nehmen: Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung kann das Patent von jedermann durch Einspruch angegriffen werden. Der Einsprechende muß detailliert begründen, warum die Erfindung nach seiner Meinung nicht schutzwürdig ist. Er muß eine offenkundige Vorbenutzung nachweisen, z.b. durch die Benennung von Druckschriften oder die Vorlage von Zeichnungen, Lieferscheinen oder durch Angabe von Zeugen. file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (4 von 6) :51:07

5 Wenn ein zulässiger Einspruch eingelegt ist, so wird das Patent dahingehend überprüft, ob es zu Recht erteilt worden und aufrechtzuerhalten oder zu widerrufen ist, weil die Einsprüche Material enthalten, das einer Aufrechterhaltung entgegensteht. Diese Entscheidung des Patentamtes kann mit der Beschwerde angegriffen werden, welche vor dem Bundespatentgericht verhandelt wird. Wie kann das Patenterteilungsverfahrens für den Erfinder kostengünstiger gestaltet werden? Zum einen kann sich der Anmelder gegenüber dem Patentamt schriftlich bereit erklären, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen Gebühr zu gestatten. Dann ermäßigen sich die zu zahlenden Gebühren nämlich um die Hälfte. Zum anderen kann der Anmelder, wenn ihm die Zahlung vorübergehend wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Stundung der Erteilungsgebühr und der Jahresgebühren beantragen. Ferner besteht im Erteilungsverfahren die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf die Erteilung des Patentes. Hierzu ist beim Patentamt ebenfalls ein kostenloses Formular mit Merkblatt erhältlich. Einem Anmelder, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, kann unter Umständen ein Patent- oder Rechtsanwalt zur sachdienlichen Erledigung des Erteilungsverfahrens beigeordnet werden. Das Patentamt gibt auch Auskunft und Hilfestellung. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe nicht den Antrag auf Stundung der Erteilungsgebühr und der Jahresgebühren ersetzt. Achtung: Für die Begutachtung und Verwertung von Erfindungen sowie die Verfolgung von Patentverletzungen ist das Patentamt nicht zuständig. Die Patentinformationszentren sowie Patentanwälte oder mit Patentrecht befaßte Rechtsanwälte können hier jedoch Hinweise geben. Die Patentanwaltskammer beim Deutschen Patentamt in bietet zudem eine kostenlose Erfinderberatung an. Abschließend noch wichtige Anschriften, die sich jeder (potentielle) Erfinder merken sollte: 1) DEUTSCHES PATENTAMT München Telefon 089/2195-0, Telex Telefax 089/ Telefonische Auskünfte 089/ Internet-Adresse 2) DEUTSCHES PATENTAMT-Dienststelle Berlin Berlin file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (5 von 6) :51:07

6 Telefon 030/ , Telex Telefax 030/ Telefonische Auskünfte 030/ Ein letzter Hinweis: Durch fehlende oder mangelhafte Beratung im Vorfeld wird vielfach mehr Geld verschenkt, als eine sorgfältige Beratung durch einen Rechts- oder Patentanwalt kosten würde. Die fachkundige Beratung kann daher jedem Erfinder nicht oft genug ans Herz gelegt werden. zum Pressebereich von und mit Johannes Fiala zum Thema Patent zur Startseite: file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (6 von 6) :51:07

Das Erteilungsverfahren

Das Erteilungsverfahren Das Erteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 59 Priorität 40,41 PatG Dem Anmelder steht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Patentamt eingereichten früheren Patent-

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz

Mehr

Das Patenterteilungsverfahren

Das Patenterteilungsverfahren Das Patenterteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 37 Vorbereitungen - Vorab-Recherche - Entscheidung Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung - Vorbereitung der Anmeldeunterlagen (Erfindungsbeschreibung,

Mehr

Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen

Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen

Mehr

FRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters

FRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters FRAGE 83 Jahrbuch 1985/III, Seiten 350 Geschäftsführender Ausschuss von Rio de Janeiro, 13. - 18. Mai 1985 Q83 FRAGE Q83 Entschliessung Die IVfgR hat den Bericht der Kommission zur Kenntnis genommen und

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer

Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. Geschmacksmuster III. Marken I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz für technische

Mehr

Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters

Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters () An das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name, Vorname / Firma Reinhardt, Heribert G6003 4. 2 Antrag auf Eintragung eines

Mehr

Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis

Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz

Mehr

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.

Mehr

Das Beschränkungsverfahren

Das Beschränkungsverfahren Das Beschränkungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 88 Beschränkungsmöglichkeit 64 PatG Das Patent kann auf Antrag des Patentinhabers widerrufen oder durch Änderung der Patentansprüche mit rückwirkender

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Mach s mit! Patente und Gebrauchsmuster. München, 09. Oktober 2014. Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt. www.dpma.

Mach s mit! Patente und Gebrauchsmuster. München, 09. Oktober 2014. Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt. www.dpma. Mach s mit! Patente und München, 09. Oktober 2014 Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Inhaltsübersicht Was ist ein Patent? Wie entsteht ein Patent? Anmelde- und Prüfungsverfahren

Mehr

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten

Mehr

Hausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 07743 Jena

Hausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 07743 Jena Deutsches Patent- und Markenamt Dienststelle Jena 07738 Jena (2) Zeichen des Anmelders/s Telefon des Anm./Vertr. Telefax des Anm./Vertr. Datum (3) Der Empfänger in Feld ist der ggf. Nr. der Allgemeinen

Mehr

An das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München P2007 6. 12 1 (1) Vordruck nicht für PCT- Verfahren verwenden, siehe Seite 4 Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name,

Mehr

Hausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 07743 Jena. Vertreter. Anmeldernummer Vertreternummer Zustelladressnummer

Hausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 07743 Jena. Vertreter. Anmeldernummer Vertreternummer Zustelladressnummer Deutsches Patent- und Markenamt Dienststelle Jena Hausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 0773 Jena Antrag auf Eintragung in das Musterregister ( 7 Geschmacksmustergesetz) (2) Zeichen des Anmelders/s

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Prüfungsarbeit eines Bewerbers

Prüfungsarbeit eines Bewerbers Prüfungsarbeit eines Bewerbers Verwendete Abkürzungen Art.: Artikel R: Regel i. V. m.: in Verbindung mit GebO: Gebührenordnung RiLi: Prüfungsrichtlinien des EPA Soweit nicht anders angegeben, beziehen

Mehr

Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung?

Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Informationszentrum Patente 3. März 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. D-88045 Friedrichshafen 1. Patente

Mehr

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 PRÜFUNGSAUFGABE D - TEIL I Diese Prüfungsaufgabe enthält: * Fragen 1-11 2005/DI/d/1-6 - Frage 1: 2 Punkte - Frage 2: 7 Punkte - Frage 3: 4 Punkte - Frage 4: 4 Punkte -

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Herzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft

Herzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland

Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland Konferenz des DPMA Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg 9. November 2009 im Rahmen des Projekts IPeuropAware Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland Wer kann Wann Wo Wie Was erreichen?

Mehr

Wissensreihe gewerblicher Rechtsschutz. Teil 1: Technische Schutzrechte

Wissensreihe gewerblicher Rechtsschutz. Teil 1: Technische Schutzrechte Wissensreihe gewerblicher Rechtsschutz Von Dipl.-Ing. Stefan Brinkmann, Düsseldorf Patentanwalt und Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Unterhalts-Schnell-Check

Unterhalts-Schnell-Check Unterhalts-Schnell-Check Hörnlein Rechtsanwälte Fragebogen bitte sorgfältig ausfüllen! Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Konto Nr.: Name der Bank: BLZ: Kontoinhaber:

Mehr

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ IMPRESSUM Herausgeber: Apley & Straube Partnerschaft Patentanwälte Schatzenberg 2 D 77871 Renchen Partnerschaftsregister 700047 PR Nr. 1 www.patus.org Tel: 07843 993730 Fax: 07843 994716 Redaktion: Dr.

Mehr

FRAGE 56. Gewerblicher Rechtsschutz auf dem Gebiet der Mikrobiologie

FRAGE 56. Gewerblicher Rechtsschutz auf dem Gebiet der Mikrobiologie Jahrbuch 1974/I, Seiten 165-167 Geschäftsführender Ausschuss und Präsidentenrat von Melbourne, 24. Februar - 2. März 1974 Die IVfgR hat unter Berücksichtigung der patentrechtlichen Schwierigkeiten dieses

Mehr

7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx

7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx 2007-B-Chemie_01 An das Europäisches Patentamt D-80298 München 7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx Auf den Bescheid nach Artikel 96(2) EPÜ. 1. Antrag Es wird beantragt, auf Basis

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr

Gebrauchsmuster. Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz

Gebrauchsmuster. Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz www.dpma.de Gebrauchsmuster Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz Inhalt Das Gebrauchsmuster das unterschätzte Schutzrecht....... 3 Die wichtigsten Unterschiede zum Patent................

Mehr

Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters

Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters (1) An das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name, Vorname / Firma G6003 1. 14 1 Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg

KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmen

Mehr

Ideen-Erfindungen-Patente

Ideen-Erfindungen-Patente Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Wie werden geistige Leistungen

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Gebrauchsmuster. Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz

Gebrauchsmuster. Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz Gebrauchsmuster Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ 3 Inhalt Das Gebrauchsmuster das unterschätzte Schutzrecht....................... 4 Die wichtigsten Unterschiede

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Markenrecht in der Verfahrenspraxis

Markenrecht in der Verfahrenspraxis Markenrecht in der Verfahrenspraxis Universität Wien VO 030350, SS 2015 RA Dr. Egon Engin-Deniz Partner Head of IP CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH www.cms-rrh.com Widerspruch gegen CTM Markenanmeldungen

Mehr

Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte

Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmuster, Patente, Marken Gewerbliche Schutzrechte, warum? 20 Milliarden Euro Verluste jährlich in Europa durch Doppelforschung

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: info@ezn.de www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Gewerbliche

Mehr

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Benutzungsmarke ( 4 Nr. 2, 12 MarkenG);

Benutzungsmarke ( 4 Nr. 2, 12 MarkenG); Deutsches Patent- und Markenamt Markenabteilungen 80297 München W 7202 12. 13 1 (1) Registernummer / Aktenzeichen der Marke, gegen deren Eintragung, bzw. Nummer der international registrierten Marke, gegen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Danke, dass sie sich für die Infoliste der Moodleveranstaltung eingetragen haben.

Danke, dass sie sich für die Infoliste der Moodleveranstaltung eingetragen haben. 1 Liebe Kolleginnen und Kollegen am WGG, Danke, dass sie sich für die Infoliste der Moodleveranstaltung eingetragen haben. In diesem Infoschreiben erhalten sie die Anleitung um sich selbstständig bei der

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Teilnahmebedingungen und Registrierung für Arbeitsbeginnanzeigen per Fax der Münchner Stadtentwässerung, Anwesensentwässerung, MSE-4.

Teilnahmebedingungen und Registrierung für Arbeitsbeginnanzeigen per Fax der Münchner Stadtentwässerung, Anwesensentwässerung, MSE-4. Teilnahmebedingungen und Registrierung für Arbeitsbeginnanzeigen per Fax der Münchner Stadtentwässerung, Anwesensentwässerung, MSE-4. 1. Das Verfahren und dessen Anwendungsbereich Mit der Arbeitsbeginnanzeige

Mehr

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung

E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung Projektteam Sondertransporte Land OÖ Version September 2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung

Mehr

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen

Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind Wörter einschließlich

Mehr

PATENTERTEILUNGS- VERFAHREN. Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt

PATENTERTEILUNGS- VERFAHREN. Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt PATENTERTEILUNGS- VERFAHREN Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt Patenterteilungsverfahren Systeme Fallbeispiele Kosten Dauer 2 Patentsysteme Anmelder natürliche Person juristische Person Patentanmeldung

Mehr

Antrag auf Erteilung eines Patents

Antrag auf Erteilung eines Patents An das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München (1) Vordruck nicht für PCTVerfahren verwenden, P 2 0 0 7 1 0. 1 5 1 Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name, Vorname

Mehr

H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg

H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg 1 H2. Ro quatur atistiosa do KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Innovatives Denken und exzellente Forschungsergebnisse sind der Schlüssel für den weltweiten Erfolg deutscher Produkte.

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Juli 2007. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Juli 2007. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 21/06 BESCHLUSS vom 3. Juli 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja RVG VV Nr. 3201 Nr. 1; Nr. 3200 Wird der Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Treckerverein Monschauer Land e.v.

Treckerverein Monschauer Land e.v. Der Mitgliederbereich Der Mitgliederbereich (TV-MON Intern) ist ein Teil der Webseiten des Treckervereins, der nicht öffentlich und für jedermann zugängig ist. Dieser Bereich steht ausschließlich Mitgliedern

Mehr

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein. Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung

Mehr

Patentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe. Teil I

Patentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe. Teil I Patentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden Teil I 1. Grundsachverhalt Die am 20.05.2009 von der Firma AB GmbH beim

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

2) Geben Sie in der Anmeldemaske Ihren Zugangsnamen und Ihr Passwort ein

2) Geben Sie in der Anmeldemaske Ihren Zugangsnamen und Ihr Passwort ein Kurzanleitung für die Nutzung der Bildergalerie Zugangsdaten zur Bildergalerie des Imkervereins Weinsberg Um einen namentlichen Benutzerzugang zur Bildergalerie des Imkervereins Weinsberg zu erhalten (http://bilder.imker-weinsbergertal.de)

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Initiative Sportverein 2020

Häufig gestellte Fragen zur Initiative Sportverein 2020 Häufig gestellte Fragen zur Initiative Sportverein 2020 1. An wen richtet sich die Initiative Sportverein 2020 und wer kann daran teilnehmen? Die Initiative Sportverein 2020 richtet sich an alle Sportvereine

Mehr

Einführung in das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNErfG)

Einführung in das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNErfG) Einführung in das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNErfG) Praxisseminar Patente in der Forschung 29./30. Juni 2006, Universität Duisburg-Essen Patentanmeldungen in Deutschland Ca. 50.000 Patentanmeldungen

Mehr

Anlegen eines DLRG Accounts

Anlegen eines DLRG Accounts Anlegen eines DLRG Accounts Seite 1 von 6 Auf der Startseite des Internet Service Centers (https:\\dlrg.de) führt der Link DLRG-Account anlegen zu einer Eingabemaske, mit der sich jedes DLRG-Mitglied genau

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Zentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis

Zentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Zentrum Marke & Patent Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Referent: Dipl.-Ing. Georg Götz Intellectual Property IP-Götz Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg

Mehr

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen:...... 1. Name und Vorname:... 2. Titel / Berufsbezeichnung...

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung

Mehr

Sie wollen wissen wer ich bin?

Sie wollen wissen wer ich bin? Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht

Mehr

Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick

Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster im Überblick Patente Machen technische Erfindungen wertvoller Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf

Mehr

Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung

Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr