Wie kann ich als Erfinder meine Idee schützen? - Deutsches Patent
|
|
- Kora Lehmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Veröffentlichungen zur Startseite: Wie kann ich als Erfinder meine Idee schützen? - Deutsches Patent von RA Johannes Fiala Jeden Tag werden unzählige Ideen geboren mit denen sich Geld und Ruhm erreichen ließen. Doch wie kann ich mich als Erfinder vor Nachahmern schützen und verhindern, daß sich andere meine Idee zu eigen machen? Neben der Möglichkeit, seine Erfindungen europaweit schützen zu lassen (vorgestellt im Gewerbereport 1/1998, S. 18 f), gibt es die kostengünstigere Lösung der Anmeldung beim Deutschen Patentamt. Als Schutzrechte kommen das Patent, das Gebrauchsmuster, das Warenzeichen, die Dienstleistungsmarke, das Geschmacksmuster oder der Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz in Betracht. Hier sollte sich der Erfinder bereits bei einem Rechts- oder Patentanwalt beraten lassen, welches Schutzrecht für seine Idee in Frage kommt. Im folgenden Beitrag soll das Deutsche Patent vorgestellt werden: Die Idee selbst ist nie patentfähig. Ein Patent kann nämlich nur für neue, technische Erfindungen erteilt werden, die sich deutlich vom vorhandenen Stand der Technik abheben und die gewerblich anwendbar sind. Das Patent ist also ein technisches Schutzrecht. Die Formalitäten die beim Einreichen einer Patentanmeldung zu beachten sind, sind enthalten im Merkblatt für Patentanmelder, der Patentanmeldeverordnung sowie der Erfinderbenennungsverordnung. Über Gebühren und Auslagen informiert das Kostenmerkblatt. Ferner ist ein vorgeschriebenes Antragsformular auszufüllen. Eine wirksame, formgerechte, vollständige Patentanmeldung besteht aus Patentansprüchen, der Beschreibung, Zeichnungen, einer Zusammenfassung sowie dem ausgefüllten Antragsformular. Die Anmeldegebühr beträgt DM 100,-. Wenn aus der Anmeldung ein Patent werden soll, ist ein Antrag unbedingt erforderlich. Die Antragsgebühr beträgt DM 400,-. In diesem Beitrag kann selbstverständlich nicht auf alle Besonderheiten des Patentverfahrens hingewiesen werden. Lassen file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (1 von 6) :51:07
2 Sie sich daher fachkundig beraten! Wenn unklar ist, ob die gemachte Erfindung patentierbar ist, und sich Probleme bei der Abfassung einer Patentanmeldung ergeben, so können Sie die kostenlose Erfinderberatung durch Patentanwälte in Anspruch nehmen. Sie können auch ein Informationszentrum besuchen. Die Informationszentren erhalten laufend Veröffentlichungen des Deutschen Patentamtes und halten diese während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Ein Verzeichnis der Patentinformationszentren können Sie beim Patentamt erhalten. Meist ist es ratsam, sich von vornherein von einem Rechts- oder Patentanwalt vertreten zu lassen, um umfassenden Patentschutz zu erhalten. Für Inländer ist die Vertretung durch einen Rechts- oder Patentanwalt jedoch nicht vorgeschrieben. Hinweise zum Vorbereiten und Einreichen einer Patentanmeldung sowie für das Patenterteilungsverfahren ergeben sich aus dem Merkblatt für Patentanmelder, welches beim Deutschen Patentamt erhältlich ist. Geschützt werden technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Was im Einzelfall eine Erfindung darstellt, kann am besten durch Beratung bei einem Rechts- oder Patentanwalt ermittelt werden. Neu ist eine Erfindung dann, wenn sie nicht zum sogenannten Stand der Technik gehört. Maßgeblich für den Stand der Technik ist hierbei der Anmeldetag. Zum aktuellen Stand der Technik sollte sich der Erfinder sorgfältig informieren, bevor er ein Patent beantragt. Hier ist der Rat eines Rechts- oder Patentanwaltes sehr hilfreich. Jedenfalls sollten die Druckschriften desjenigen technischen Gebietes durchgesehen werden, zu dem der Gegenstand des Patentes gehört. Eine erfinderische Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie sich für den Fachmann auf dem jeweiligen technischen Gebiet aus dem Stand der Technik nicht in naheliegender Weise ergibt und somit das Können des Durchschnittsfachmannes überragt (Erfindungshöhe). Der Gegenstand des Patentes ist dann gewerblich anwendbar, wenn er auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann. Wichtig ist auch, den Grundsatz der Einheitlichkeit der Erfindung zu beachten. Dieser besagt, daß, in einer Anmeldung nur eine Erfindung beschrieben werden darf. Für untereinander nicht einheitliche Erfindungen sind daher mehrere Anmeldungen erforderlich. Für Ausländer, (d.h. wer nicht im Inland wohnt und hier auch keinen Sitz hat), muß sich bei der Anmeldung von einem im Inland bestellten Rechtsoder Patentanwalt vertreten lassen. Inländische Erfinder können die file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (2 von 6) :51:07
3 Patentanmeldung grundsätzlich selbst vornehmen. Um den Patentschutz zu erlangen, ist die Erfindung beim Patentamt anzumelden. Die Anmeldung und Zusammenfassung sind schriftlich und in deutscher Sprache zu verfassen. Der Erteilungsantrag ist beim Deutschen Patentamt und im Fachhandel erhältlich. Es sind unter anderem folgende Eintragungen vorzunehmen: - Zustellanschrift - Zeichen, Telefon, Datum - Funktion des Empfängers - Anmelder/Vertreter - Codenummern - Bezeichnung der Erfindung - sonstige Anträge - Erklärungen - Priorität - Gebühren und Auslagen (hierzu ist ein besonderes Kostenmerkblatt beim Deutschen Patentamt erhältlich.) Es ist vor allem zu beachten, daß bei Überweisungen erst der Tag der Gutschrift auf einem der Konten des Deutschen Patentamtes als Zahlungstag gilt. Ferner kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß eine nicht rechtzeitige Bezahlung der Gebühren als Rücknahme gilt! Anlagen, nämlich z.b. - Vertretervollmacht - Erfinderbenennung - Zusammenfassung - Beschreibung - ggf. Bezugszeichenliste - Patentansprüche - Zeichnungen - Abschriften der Voranmeldung In den Anmeldeunterlagen muß die Erfindung so deutlich und vollständig offenbart sein, daß ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann. Die Erfindung muß also vollständig offenbart werden. In den Patentansprüchen sind die wesentlichen Merkmale der Erfindung anzugeben. Schließlich ist die Erfindung zu beschreiben. Der Beschreibung folgt die Zeichnung der Erfindung. Der Anmeldung ist eine Zusammenfassung beizufügen. Über die Erstellung der Zusammenfassung informiert ein gesondertes Merkblatt, welches ebenfalls kostenlos beim Deutschen Patentamt bezogen werden kann. Hierin muß die Erfindung schematisch zusammengefaßt werden und zwar nach folgenden Kriterien: - Bezeichnung - Kurzfassung, nämlich technisches Problem und Lösung desselben, sowie Anwendungsgebiet file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (3 von 6) :51:07
4 - Zeichnung Modelle und Proben der Erfindung sind jedoch nur auf Anforderung des Patentamtes einzureichen. Der Erfinder (Vor- und Zuname, Anschrift) sind vom Anmelder ohne Aufforderung innerhalb von 15 Monaten nach dem Anmeldetag zu benennen. Die Erfinderbenennung ist auch dann vorzunehmen, wenn der Anmelder selbst der Erfinder ist. Wenn der Anmelder Miterfinder ist, so ist er auch mit zu benennen. Hierzu ist ebenfalls ein gesondertes Formblatt beim Deutschen Patentamt erhältlich. Nach der Anmeldung erhält der Anmelder eine Empfangsbescheinigung, die den Anmeldetag bestätigt. Der Anmeldung folgt das Patenterteilungsverfahren. In diesem wird der Gegenstand der Anmeldung auf offensichtliche Patentierungshindernisse überprüft. Sollten solche vorliegen, so werden sie dem Anmelder mitgeteilt und dieser wird zur Beseitigung innerhalb einer bestimmten Frist oder zur Zurücknahme der Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert. Werden die Mängel nicht behoben oder wird die Anmeldung nicht zurückgenommen, so muß mit einer Zurückweisung der Anmeldung gerechnet werden. Nachdem der Prüfungsantrag gestellt wurde, wird die materielle Patentfähigeit des angemeldeten Gegenstandes geprüft. Danach ergeht der Prüfungsbescheid, dessen Fragen vom Anmelder möglichst vollständig zu beantworten sind. Auch hier gilt die Nichteinhaltung der gesetzten Frist als Rücknahme der Anmeldung! Wenn die Anmeldung den vorgeschriebenen Anforderungen genügt, und der Gegenstand der Patentanmeldung patentfähig ist, sowie gerügte Mängel beseitigt sind, dann wird die Erteilung des Patentes vom Patentamt beschlossen. Dieser Beschluß wird im Patentblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblatt treten die gesetzlichen Wirkungen des Patentes ein. Gleichzeitig wird die Patentschrift veröffentlicht. Vor der Erteilung des Patentes ist jedoch die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Auch hier gilt die nicht rechtzeitige Bezahlung als Rücknahme der Anmeldung! Endlich hat der Erfinder ein Schutzrecht, auf das er sich im Falle von Verletzungen berufen kann. Fast - es gilt noch eine letzte Hürde zu nehmen: Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung kann das Patent von jedermann durch Einspruch angegriffen werden. Der Einsprechende muß detailliert begründen, warum die Erfindung nach seiner Meinung nicht schutzwürdig ist. Er muß eine offenkundige Vorbenutzung nachweisen, z.b. durch die Benennung von Druckschriften oder die Vorlage von Zeichnungen, Lieferscheinen oder durch Angabe von Zeugen. file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (4 von 6) :51:07
5 Wenn ein zulässiger Einspruch eingelegt ist, so wird das Patent dahingehend überprüft, ob es zu Recht erteilt worden und aufrechtzuerhalten oder zu widerrufen ist, weil die Einsprüche Material enthalten, das einer Aufrechterhaltung entgegensteht. Diese Entscheidung des Patentamtes kann mit der Beschwerde angegriffen werden, welche vor dem Bundespatentgericht verhandelt wird. Wie kann das Patenterteilungsverfahrens für den Erfinder kostengünstiger gestaltet werden? Zum einen kann sich der Anmelder gegenüber dem Patentamt schriftlich bereit erklären, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen Gebühr zu gestatten. Dann ermäßigen sich die zu zahlenden Gebühren nämlich um die Hälfte. Zum anderen kann der Anmelder, wenn ihm die Zahlung vorübergehend wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Stundung der Erteilungsgebühr und der Jahresgebühren beantragen. Ferner besteht im Erteilungsverfahren die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf die Erteilung des Patentes. Hierzu ist beim Patentamt ebenfalls ein kostenloses Formular mit Merkblatt erhältlich. Einem Anmelder, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, kann unter Umständen ein Patent- oder Rechtsanwalt zur sachdienlichen Erledigung des Erteilungsverfahrens beigeordnet werden. Das Patentamt gibt auch Auskunft und Hilfestellung. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe nicht den Antrag auf Stundung der Erteilungsgebühr und der Jahresgebühren ersetzt. Achtung: Für die Begutachtung und Verwertung von Erfindungen sowie die Verfolgung von Patentverletzungen ist das Patentamt nicht zuständig. Die Patentinformationszentren sowie Patentanwälte oder mit Patentrecht befaßte Rechtsanwälte können hier jedoch Hinweise geben. Die Patentanwaltskammer beim Deutschen Patentamt in bietet zudem eine kostenlose Erfinderberatung an. Abschließend noch wichtige Anschriften, die sich jeder (potentielle) Erfinder merken sollte: 1) DEUTSCHES PATENTAMT München Telefon 089/2195-0, Telex Telefax 089/ Telefonische Auskünfte 089/ Internet-Adresse 2) DEUTSCHES PATENTAMT-Dienststelle Berlin Berlin file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (5 von 6) :51:07
6 Telefon 030/ , Telex Telefax 030/ Telefonische Auskünfte 030/ Ein letzter Hinweis: Durch fehlende oder mangelhafte Beratung im Vorfeld wird vielfach mehr Geld verschenkt, als eine sorgfältige Beratung durch einen Rechts- oder Patentanwalt kosten würde. Die fachkundige Beratung kann daher jedem Erfinder nicht oft genug ans Herz gelegt werden. zum Pressebereich von und mit Johannes Fiala zum Thema Patent zur Startseite: file:///c /Dokumente%20und%20Einstellungen/Rüdiger/Des...e/_Sicherung%20Fiala.de/veroeffent/patent/047-gr-1.htm (6 von 6) :51:07
Das Erteilungsverfahren
Das Erteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 59 Priorität 40,41 PatG Dem Anmelder steht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Patentamt eingereichten früheren Patent-
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
MehrDas Patenterteilungsverfahren
Das Patenterteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 37 Vorbereitungen - Vorab-Recherche - Entscheidung Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung - Vorbereitung der Anmeldeunterlagen (Erfindungsbeschreibung,
MehrBedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen
MehrFRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters
FRAGE 83 Jahrbuch 1985/III, Seiten 350 Geschäftsführender Ausschuss von Rio de Janeiro, 13. - 18. Mai 1985 Q83 FRAGE Q83 Entschliessung Die IVfgR hat den Bericht der Kommission zur Kenntnis genommen und
MehrPatentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer
Gewerbliche Schutzrechte Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. Geschmacksmuster III. Marken I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz für technische
MehrAntrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters
() An das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name, Vorname / Firma Reinhardt, Heribert G6003 4. 2 Antrag auf Eintragung eines
MehrSchutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis
Schutz technischer Erfindungen: Patent-, Gebrauchsmuster- und Arbeitnehmererfinderrecht für die Praxis Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrDas Beschränkungsverfahren
Das Beschränkungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 88 Beschränkungsmöglichkeit 64 PatG Das Patent kann auf Antrag des Patentinhabers widerrufen oder durch Änderung der Patentansprüche mit rückwirkender
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrMach s mit! Patente und Gebrauchsmuster. München, 09. Oktober 2014. Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt. www.dpma.
Mach s mit! Patente und München, 09. Oktober 2014 Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Inhaltsübersicht Was ist ein Patent? Wie entsteht ein Patent? Anmelde- und Prüfungsverfahren
MehrKurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes
Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten
MehrHausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 07743 Jena
Deutsches Patent- und Markenamt Dienststelle Jena 07738 Jena (2) Zeichen des Anmelders/s Telefon des Anm./Vertr. Telefax des Anm./Vertr. Datum (3) Der Empfänger in Feld ist der ggf. Nr. der Allgemeinen
MehrAn das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München P2007 6. 12 1 (1) Vordruck nicht für PCT- Verfahren verwenden, siehe Seite 4 Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name,
MehrHausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 07743 Jena. Vertreter. Anmeldernummer Vertreternummer Zustelladressnummer
Deutsches Patent- und Markenamt Dienststelle Jena Hausadresse (nur für Frachtsendungen) Goethestr. 1 0773 Jena Antrag auf Eintragung in das Musterregister ( 7 Geschmacksmustergesetz) (2) Zeichen des Anmelders/s
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrPrüfungsarbeit eines Bewerbers
Prüfungsarbeit eines Bewerbers Verwendete Abkürzungen Art.: Artikel R: Regel i. V. m.: in Verbindung mit GebO: Gebührenordnung RiLi: Prüfungsrichtlinien des EPA Soweit nicht anders angegeben, beziehen
MehrVon der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung?
Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Informationszentrum Patente 3. März 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. D-88045 Friedrichshafen 1. Patente
MehrEUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005
EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 PRÜFUNGSAUFGABE D - TEIL I Diese Prüfungsaufgabe enthält: * Fragen 1-11 2005/DI/d/1-6 - Frage 1: 2 Punkte - Frage 2: 7 Punkte - Frage 3: 4 Punkte - Frage 4: 4 Punkte -
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrHerzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft
Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehr4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).
Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrDie Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland
Konferenz des DPMA Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg 9. November 2009 im Rahmen des Projekts IPeuropAware Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland Wer kann Wann Wo Wie Was erreichen?
MehrWissensreihe gewerblicher Rechtsschutz. Teil 1: Technische Schutzrechte
Wissensreihe gewerblicher Rechtsschutz Von Dipl.-Ing. Stefan Brinkmann, Düsseldorf Patentanwalt und Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft
MehrAn die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrUnterhalts-Schnell-Check
Unterhalts-Schnell-Check Hörnlein Rechtsanwälte Fragebogen bitte sorgfältig ausfüllen! Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Konto Nr.: Name der Bank: BLZ: Kontoinhaber:
MehrGEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
IMPRESSUM Herausgeber: Apley & Straube Partnerschaft Patentanwälte Schatzenberg 2 D 77871 Renchen Partnerschaftsregister 700047 PR Nr. 1 www.patus.org Tel: 07843 993730 Fax: 07843 994716 Redaktion: Dr.
MehrFRAGE 56. Gewerblicher Rechtsschutz auf dem Gebiet der Mikrobiologie
Jahrbuch 1974/I, Seiten 165-167 Geschäftsführender Ausschuss und Präsidentenrat von Melbourne, 24. Februar - 2. März 1974 Die IVfgR hat unter Berücksichtigung der patentrechtlichen Schwierigkeiten dieses
Mehr7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx
2007-B-Chemie_01 An das Europäisches Patentamt D-80298 München 7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx Auf den Bescheid nach Artikel 96(2) EPÜ. 1. Antrag Es wird beantragt, auf Basis
MehrVeranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de
1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;
MehrGebrauchsmuster. Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz
www.dpma.de Gebrauchsmuster Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz Inhalt Das Gebrauchsmuster das unterschätzte Schutzrecht....... 3 Die wichtigsten Unterschiede zum Patent................
MehrAntrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters
(1) An das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name, Vorname / Firma G6003 1. 14 1 Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrKMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg
KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmen
MehrIdeen-Erfindungen-Patente
Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Wie werden geistige Leistungen
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrGebrauchsmuster. Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz
Gebrauchsmuster Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ 3 Inhalt Das Gebrauchsmuster das unterschätzte Schutzrecht....................... 4 Die wichtigsten Unterschiede
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrMarkenrecht in der Verfahrenspraxis
Markenrecht in der Verfahrenspraxis Universität Wien VO 030350, SS 2015 RA Dr. Egon Engin-Deniz Partner Head of IP CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH www.cms-rrh.com Widerspruch gegen CTM Markenanmeldungen
MehrRecherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte
Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmuster, Patente, Marken Gewerbliche Schutzrechte, warum? 20 Milliarden Euro Verluste jährlich in Europa durch Doppelforschung
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: info@ezn.de www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Gewerbliche
MehrRechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen
Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrBenutzungsmarke ( 4 Nr. 2, 12 MarkenG);
Deutsches Patent- und Markenamt Markenabteilungen 80297 München W 7202 12. 13 1 (1) Registernummer / Aktenzeichen der Marke, gegen deren Eintragung, bzw. Nummer der international registrierten Marke, gegen
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDanke, dass sie sich für die Infoliste der Moodleveranstaltung eingetragen haben.
1 Liebe Kolleginnen und Kollegen am WGG, Danke, dass sie sich für die Infoliste der Moodleveranstaltung eingetragen haben. In diesem Infoschreiben erhalten sie die Anleitung um sich selbstständig bei der
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrINFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN
INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen
MehrTeilnahmebedingungen und Registrierung für Arbeitsbeginnanzeigen per Fax der Münchner Stadtentwässerung, Anwesensentwässerung, MSE-4.
Teilnahmebedingungen und Registrierung für Arbeitsbeginnanzeigen per Fax der Münchner Stadtentwässerung, Anwesensentwässerung, MSE-4. 1. Das Verfahren und dessen Anwendungsbereich Mit der Arbeitsbeginnanzeige
MehrAufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrE-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung
E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung Projektteam Sondertransporte Land OÖ Version September 2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung
MehrSich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.
www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf
MehrWie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?
Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine
MehrWas sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind Wörter einschließlich
MehrPATENTERTEILUNGS- VERFAHREN. Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt
PATENTERTEILUNGS- VERFAHREN Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt Patenterteilungsverfahren Systeme Fallbeispiele Kosten Dauer 2 Patentsysteme Anmelder natürliche Person juristische Person Patentanmeldung
MehrAntrag auf Erteilung eines Patents
An das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München (1) Vordruck nicht für PCTVerfahren verwenden, P 2 0 0 7 1 0. 1 5 1 Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name, Vorname
MehrH2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg
1 H2. Ro quatur atistiosa do KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Innovatives Denken und exzellente Forschungsergebnisse sind der Schlüssel für den weltweiten Erfolg deutscher Produkte.
MehrHANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen
BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Juli 2007. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 21/06 BESCHLUSS vom 3. Juli 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja RVG VV Nr. 3201 Nr. 1; Nr. 3200 Wird der Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrTreckerverein Monschauer Land e.v.
Der Mitgliederbereich Der Mitgliederbereich (TV-MON Intern) ist ein Teil der Webseiten des Treckervereins, der nicht öffentlich und für jedermann zugängig ist. Dieser Bereich steht ausschließlich Mitgliedern
MehrDie Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.
Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung
MehrPatentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe. Teil I
Patentanwaltsprüfung I / 2011 Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Bestehend aus zwei Teilen; Bearbeitungszeit insgesamt: 5 Stunden Teil I 1. Grundsachverhalt Die am 20.05.2009 von der Firma AB GmbH beim
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
Mehr2) Geben Sie in der Anmeldemaske Ihren Zugangsnamen und Ihr Passwort ein
Kurzanleitung für die Nutzung der Bildergalerie Zugangsdaten zur Bildergalerie des Imkervereins Weinsberg Um einen namentlichen Benutzerzugang zur Bildergalerie des Imkervereins Weinsberg zu erhalten (http://bilder.imker-weinsbergertal.de)
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrI. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.
Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrHäufig gestellte Fragen zur Initiative Sportverein 2020
Häufig gestellte Fragen zur Initiative Sportverein 2020 1. An wen richtet sich die Initiative Sportverein 2020 und wer kann daran teilnehmen? Die Initiative Sportverein 2020 richtet sich an alle Sportvereine
MehrEinführung in das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNErfG)
Einführung in das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNErfG) Praxisseminar Patente in der Forschung 29./30. Juni 2006, Universität Duisburg-Essen Patentanmeldungen in Deutschland Ca. 50.000 Patentanmeldungen
MehrAnlegen eines DLRG Accounts
Anlegen eines DLRG Accounts Seite 1 von 6 Auf der Startseite des Internet Service Centers (https:\\dlrg.de) führt der Link DLRG-Account anlegen zu einer Eingabemaske, mit der sich jedes DLRG-Mitglied genau
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrZentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis
Zentrum Marke & Patent Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Referent: Dipl.-Ing. Georg Götz Intellectual Property IP-Götz Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg
MehrAntrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen:...... 1. Name und Vorname:... 2. Titel / Berufsbezeichnung...
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrBeschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung
Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung
MehrSie wollen wissen wer ich bin?
Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht
MehrPatente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick
Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster im Überblick Patente Machen technische Erfindungen wertvoller Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf
MehrWärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung
Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei
MehrOnline bezahlen mit e-rechnung
Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.
Mehr